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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Fahrzeugunterrahmen. Vornehmlich
bezieht sie sich auf ein Verfahren zur Montage von Teilen des Unterrahmens.
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Sie
bezieht sich insbesondere auf Teile eines Fahrschemels bzw. Hilfsrahmens
für Lastkraftwagen oder
kleine Lieferwagen. Diese Teile umfassen Bleche, geschweißte oder
ungeschweißte
Metallteile aus gefalztem Blech und spezielle Teile. Letztere sind solche
speziellen Teile, die je nach ihrer Bestimmung bei der Montage am
Rahmen gegebenenfalls die Aufgabe von Schnittstellen zur Karosserie
oder zum Rahmen übernehmen.
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Die
bekannten Unterrahmen werden herkömmlicherweise mit mechanisch
bearbeiteten und geschweißten
Metallprofilen hergestellt, die dann mit Hilfe eines korrosionshemmenden
Grundierungslacks oder mittels Schmelztauchverzinkung gegen Korrosion
geschützt
werden.
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Zur
Versteifung eines vorhandenen Fahrzeugs erfolgt die bekannte Montage
von Profilen auf diesem Fahrzeug. Die Teile werden von Hand unter Messung
jeder Maßzahl
und Vermessung auf Rechtwinkligkeit positioniert.
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Somit
setzt diese Art von Profilen mit ihrem speziellen Montageverfahren
eine langwierige Arbeit und verschiedene Arbeitsgänge während der
Montage am Rahmen voraus.
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Im
Verlauf der Serienfertigung erfolgt in Ausnahmefällen die Positionierung bestimmter
Profile auf einer Lehre bzw. einer Montagevorrichtung.
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In
allen Fällen
bringt der bekannte Montagevorgang die Nachteile mit sich, dass
eine langwierige und schmutzige Arbeit ausgeführt werden muss, und dass die
Anwesenheit des Fahrzeugs erforderlich ist.
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Ein
Montageverfahren der vorgenannten Art ist aus der Vorveröffentlichung
FR-A-2 474 989 bekannt,
deren Beschreibung die im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten
Merkmale abdeckt.
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Die
Erfindung macht es möglich,
diese Nachteile zu beseitigen. Zu diesem Zweck zeichnet sich das
erfindungsgemäße Verfahren
dadurch aus, dass es sich bei den Teilen um Bleche, Teile aus gefalztem Blech
und spezielle Teile handelt, dass vor der Montage die galvanisierten
Bleche an Hand von präzisen Bohrungen
mittels NC-Steuerung über
einander gelegt werden, wobei die präzisen Bohrungen zum Zusammenwirken
untereinander ausgelegt sind und ein modulares System nach Wunsch
bilden und dabei die Herstellung des Unterbaus durch Zusammenbauen
der aus gefalztem Blech bestehenden Teile und der speziellen Verbindungsteile
mit vercrimpenden Nieten ermöglichen,
wobei der gesamte Verbund aus Teilen vor der Montage des Unterrahmens
galvanisiert wird und zum Anbau an das Chassis des Fahrzeugs bestimmt
ist.
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Somit
bildet dieser Verbund ein modulares System, das den Vorteil einer
genauen Montage der Teile zur Bildung des Unterrahmens bietet, der
zum Anbau an das Chassis bestimmt ist, wobei die speziellen Messungen
vermieden werden, die an dem Unterrahmen vorzunehmen sind. Dank
der vercrimpten Nieten kombiniert mit der entfallenden speziellen Messung
wird der Montagevorgang beschleunigt. Die Verwendung einer einzigen
und leichten Werkzeugausrüstung
verbessert noch die ergonomischen Bedingungen bei der Arbeit.
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Mit
der Zielsetzung, die Verschweißung
zu vermeiden, die an den bekannten Stahlteilen vorgenommen wird,
die durch Elektroverzinken oder Galvanisierung überzogen wird, werden bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren
die Teile des Verbunds, nämlich
Bleche, Teile aus gefalzten Blechen (Metallprofile) und spezielle
Bleche, vor der Montage galvanisiert. Beim Verschweißen des
bekannten Aufbaus wird der Überzug
auf der Oberfläche
der Teile abgebrannt, wodurch es zur Oxidierung kommt. Außerdem bringt
dieser Schweißvorgang
Verschmutzung insofern mit sich, als sie Zinkdämpfe freisetzen, die für den Facharbeiter
und die Umgebung schädlich sind.
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Um
die Teile ohne Oxidierung zu konservieren, bestehen die galvanisierten
Teile 3, 4, 5 aus einer Legierung auf
Aluminiumbasis oder aus einem Metall von der Art eines rostfreien
Stahls oder eines Schwarzstahls.
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Damit
dank einer verschmutzungsfreien Arbeit eine Qualitätseinbuße am Fahrzeug
vermieden wird und die Messungen während der Montage entfallen
können,
werden die Bohrungen auf den Teilen in exakten Abständen von
einander beabstandet, insbesondere mit Hilfe einer numerisch gesteuerten Stanzmaschine,
um so eine Messskalierung für
die Positionierung der Teile, der Elemente aus gefalztem Blech oder
der Blechelemente während
der Montage zu bilden.
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Mit
der Zielsetzung, die Typen zu standardisieren und deren Menge zu
verringern, werden die erforderlichen Teile vor dem Zusammensetzen
der galvanisierten Bleche mit Hilfe präziser Bohrungen unter numerischer
Steuerung über
einander gelegt. Die galvanisierten Bleche und vercrimpten Nieten dienen
während
des Zusammenfügens
zur Bildung von dicken Blechen. Dadurch wird es möglich, dass die
Notwendigkeit der Lagerung und Verwendung dicker Bleche bis zu einer
Dicke von 8 mm entfällt.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Karosserieunterbau,
insbesondere einen Fahrschemel bzw. Hilfsrahmen, für unterschiedliche Modelle
oder Typen von Kraftfahrzeugen, insbesondere Lastkraftwagen oder
kleine Lieferwagen, zu schaffen, welcher geschweißte oder
ungeschweißte Elemente
aus gefalztem Blech sowie spezielle galvanisierte Verbindungsteile
für den
Unterbau aufweist, die präzise
Bohrungen aufweisen, die zum Zusammenwirken untereinander geeignet
sind und mit zu vercrimpenden durchgehenden Nieten in einer Weise zusammengefügt sind,
dass der Zusammenbau des Fahrgestells des Fahrzeugs berücksichtigt
wird.
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Weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der Betrachtung
der Zeichnungen, welche ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ohne Einschränkung
darstellen. Die Zeichnungen zeigen:
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in 1 eine
gesamte Baugruppe aus Teilen, welche das erfindungsgemäße modulare
System bilden, in Seitenansicht,
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in 2 eine
perspektivische Darstellung eines dicken Blechs, das durch Übereinanderstapeln von
Blechen gemäß der Erfindung
gebildet wurde;
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in 3 eine
Ansicht eines erfindungsgemäßen Unterbaus
mit der gesamten montierten Baugruppe von Teilen aus 1 in
auseinander gezogener Darstellung,
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in 4 eine
Ansicht eines an einem Lastkraftwagen angebauten Unterbaus im Aufriss
mit Blickrichtung von links.
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1 stellt
eine gesamte Baugruppe von Teilen 1 dar, welche die Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
ermöglicht.
Die Teile 1 bilden ein modulares System 2; sie
sind in Form eines Elements aus übereinander
gestapelten Teilen angeordnet. Diese Teile 1 sind Bleche 3,
Elemente aus gefalztem Blech 4 und spezielle Teile 5.
Bei diesen letzteren Teilen 5 handelt es sich um Schnittstellen
bzw. Anschlussstellen zur Karosserie und zum Rahmen eines Fahrzeugs.
Die verschiedenen Teile 1, Bleche 3 Metallprofilteile 4 und
speziellen Teile 5 werden vor der Montage galvanisiert.
Die Profilteile 4 und die Bleche 3 sind Standardelemente
mit den Abmessungen – Länge I1,
I2 oder I3, Breite und Höhe h1,
h2 – der
zusammengebauten Teile des Rahmens. Sie weisen präzise Bohrungen 6 auf,
die maschinell unter NC-Steuerung eingelassen wurden. Die Standardabmessungen,
einschließlich
der Abstände
zwischen den Bohrungen 6, führen dazu, dass die gesamte
Baugruppe das modulare System 2 bildet, welches die Ausführung des Unterbaus
durch Montage der Teile 1 mit durchgeführten Nieten gestattet, die
zu vercrimpen sind.
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Die
Beabstandung der Bohrungen um präzise
Abstände
erzielt man mittels numerisch gesteuerten Lochstanze. Somit liegen
die Bohrungen über einander
und bilden eine Messskalierung für
die Positionierung der Teile 1, der Elemente aus gefalztem Blech 4 bzw.
der Bleche 4 während
des Zusammenbaus.
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In
einem ersten Schritt werden drei galvanisierte feine Bleche 3,
die in 2 dargestellt sind, vor der Montage in der Weise über einander
gelegt, dass die Bohrungen 6 mit einander fluchten, durch
die vercrimpten Nuten 6 hindurch geführt werden, damit dicke Bleche 3a bis
zu einer Dicke von 8 mm gebildet werden. Durch dieses Übereinanderstapeln
wird es möglich,
die Metallbleche 3 auf Lager zu halten, die auch als Feinbleche 3 oder
dicke Bleche 3a dienen, wobei in diesem letzteren Fall
diese im Anschluss an das Übereinanderstapeln
während
der Montage der Teile 1 vorliegen. Es ist möglich, die
Anzahl der übereinander
gelegten Bleche 3a je nach der gewünschten Dicke zu verändern.
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Wie
in 3 dargestellt, handelt es sich bei den Teilen 1 um
Elemente mit Standardabmessungen, d. h. um Teile, welche in einem
zweiten Schritt den Zusammenbau zu einem Unterbau 7 eines
Rahmens 8 des Fahrzeugs ermöglichen. Bei diesen Teilen 1 handelt
es sich um vorgeschweißte
Elemente aus gefalztem Blech 4, zwei U-förmige seitliche
Teile bzw. Fahrschemel 9, in welche jeweils zwei Stulpmanschetten 10 der
Fahrschemel eingesetzt werden, die ihrerseits ebenfalls aus U-Profilen
gebildet sind. Ein Quersteg 11 des Fahrschemels, der ebenfalls
aus U-Profilen gebildet ist, verbindet die beiden seitlichen Reihen
von Fahrschemeln jeweils mit der Stulpmanschette 10. Auf
den beiden Fahrschemeln 9 ist ein Querträger 12 befestigt.
Um den Zugang mit Schraubwerkzeugen zu ermöglichen, weist der Querträger 12 aus
gefalztem Blech einen Z-förmigen Querschnitt
auf, wobei die untere parallele Fläche 13 auf die oberen
Flächen
der Fahrschemel 9 aufgesetzt wird. Die zweite parallele
Fläche 14,
bildet dabei die Oberseite. Die speziellen Teile 5 gestatten
den Anschluss von Elementen aus gefalztem Blech 4 in der Fortsetzung des
Ausgangsrahmens. Vier innen liegende Stützen 15 verbinden
die oberen innen liegenden Flächen
der Stulpmanschetten 10 mit den Enden der Oberseiten des
Querstegs 11. Die Anzahl der Querstege 11 mit
ihren vier innen liegenden Stützen 15 wird
an die Länge
des Unterbaus angepasst. Das gleiche gilt für die Querträger 12,
wobei jeder der Querträger 12 mittels
zweier Z-förmig
gebogener Stützen 16 angeschlossen
wird, die jeweils an den Fahrschemeln 9 befestigt sind.
Die präzisen
Bohrungen 6, die mit Hilfe von mindestens einer numerisch gesteuerten
Maschine auf den Elementen aus gefalztem Blech 4, den innen
liegenden Stützen 15,
den Stützen 16 und
den speziellen Teilen 5, den Fahrschemeln 9, den
Stulpmanschetten 10, dem Quersteg 11 und dem Querträger 12 eingelassen
werden, gestatten die Ausbildung des Unterbaus ohne Schweißen, wobei
ein modulares System 1 nach Wunsch ausgebildet wird. Die
Teile 1 werden zusammengefügt und mit (hier nicht dargestellten)
zu vercrimpten Nieten befestigt, welche durch die präzisen Bohrungen
geführt
sind.
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Das
Crimpen gestattet die Montage der Bleche 3 mit den speziellen
Teilen 5 am Fahrzeug und an den Elementen aus gefalztem
Blech 4. Die Bleche 3 und die speziellen Teile 5 weisen
unterschiedliche Abmessungen auf, damit sie den Unterbau für ein anderes
Fahrzeugmodell bilden können.
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4 stellt
den Fahrschemel 9 der Fahrzeuge gemäß der Erfindung dar, der hier
auf einem Sattelauflieger mit Kasten 17 montiert ist. Diese
Montage zeigt eine spezielle Ausführungsform eines Unterbaus 7,
welcher den Rahmen für
das Fahrerhaus 18 des Sattelaufliegers 17 bildet
und sich über
die Hinterräder 19 hinaus
erstreckt.
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Somit
weist das Verfahren zur Montage von Teilen 1 gemäß der Erfindung
die folgenden Merkmale auf:
- – Die speziellen
Verbindungsteile 5 weisen Teile aus flachem Blech auf,
in die präzise
Bohrungen eingebracht wurden und die anschließend an mindestens einem Ende
in der Weise gefalzt bzw. gebogen werden, dass sie an Elemente aus
gefalztem Blech 4 anschließen, und die an anderen Enden
so offen sind, dass sie sich an unterschiedliche Abmessungen der
Elemente aus gefalztem Blech 4 anpassen.
- – Die
Montage der Teile 1 des Unterbaus eines Rahmens für das Fahrerhaus 8 des
Fahrzeugs 9, wobei die Teile 1 entsprechend einer
gesamten Baugruppe ausgebildet werden, wie sie vorstehend genau
beschrieben wurde, wobei die Teile 1 zumindest teilweise
Bleche 3, Elemente aus gefalztem Blech 4 und spezielle
Teile 5 sind, wobei die letzteren so genannte spezielle
Teile sind, die an die Karosserie und an den Rahmen anschließen, wobei
diese Teile galvanisiert werden, Bohrungen in sie eingebracht werden
und es sich um Standardelemente mit Abmessungen – Längen, Breiten – und exakten
Positionierungen der Bohrungen 6 handelt, die unter numerischer
Steuerung eingebracht werden, und welche den Abmessungen der zusammengebauten
Rahmenteile entsprechen,
- – und
es weist dabei die folgenden Schritte in Abfolge auf:
- – Übereinanderlegen
von mehreren galvanisierten Blechen 3, die mittels vercrimpenden
Nieten so montiert werden, dass sie ein oder mehrere Bleche mit
einer Gesamtdicke 3a bilden,
- – rasche
Montage der Teile, einschließlich
der übereinander
gelegten Bleche 3a, wobei während des Übereinanderlegens der Bohrungen
und das Vercrimpten durch die Bohrungen 6 hindurch ohne
spezielle Messungen gearbeitet wird,
- – Montage
der gesamten Baugruppe durch Positionierung der präzisen Bohrungen 6,
die auf die Montage am Rahmen des Fahrzeugs 10 unter Berücksichtigung
vorhandener Elemente wie elektronische Bordgeräte und Rilsan-Leitungen abgestimmt
sind.
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Auch
wenn die Erfindung im Zusammenhang mit speziellen Aufbauten beschrieben
wurde, ist sie keinesfalls auf diese beschränkt, sondern es können daran
zahlreiche Abwandlungen vorgenommen werden, wie beispielsweise der
Austausch des Z-förmigen
Querstegs 11 durch ein U-Profil oder durch Verwendung von
zwei I-Profilen anstelle der U-Profie, durch Abänderung der Formen der innen
liegenden Stützen 15 oder
der Stützen 16,
durch Hinzufügen von
Teilen, usw.
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Die
Kombinationen aus den verschiedenen, in den Zeichnungen dargestellten
oder vorstehend beschriebenen Ausführungsformen gehen nicht über den
Rahmen der Erfindung hinaus.
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Die
nach den in den Ansprüchen
genannten technischen Merkmale eingefügten Bezugszeichen dienen ausschließlich dazu,
das Verständnis
dieser Merkmale zu vereinfachen, wobei sie den Umfang in keiner
Weise einschränken.
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- 1
- Teile
- 2
- modulares
System
- 3
- Bleche
- 4
- Metallelemente
aus gefalztem Blech mit Profil
- 5
- präzise Bohrungen
- 6
- exakte
Bohrungen
- 7
- Unterrahmen
- 8
- Karosserie
- 9
- Fahrschemel
- 10
- Stulpmanschetten
- 11
- Quersteg
- 12
- Querträger
- 13
- untere
parallele Fläche
- 14
- obere
parallele Fläche
- 15
- innen
liegende Stützen
- 16
- Stützen
- 17
- Sattelauflieger
mit Kasten
- 18
- Fahrerhaus
- 19
- Hinterräder
- I1,
I2 bzw. I3
- Längenangaben
für die
Teile 1
- h1
bzw. h2
- Höhenangaben
für die
Teile 1