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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Greifer für Behälter, die einen Hals haben,
der mit einem vorspringenden Kragen versehen ist. Vorrichtungen dieser
Art können
beispielsweise in Transportvorrichtungen zum Transport von Behältern eingesetzt
werden, wie z. B. in Transportsternen, die vor allem in Abfüllanlagen
zum Befüllen
solcher Behälter
zum Einsatz kommen.
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Ein
Stern ist im Allgemeinen von einer Drehplattform gebildet, die einen
Randabschnitt umfasst, in dem Ausschnitte ausgebildet sind, die
auch als Zellen (frz.: alvéoles)
bezeichnet werden. Jeder Ausschnitt ist seitlich offen, um einen
Teil des Halses so aufzunehmen, dass der Kragen auf einem Abschnitt der
oberen Fläche
der Plattform, der an den Rand des Ausschnittes angrenzt, aufliegt.
Das Halten der Hälse
in den Ausschnitten wird durch eine Schiene sichergestellt, die
sich um die Plattform herum erstreckt und verhindern soll, dass
die Hälse
die Ausschnitte verlassen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich
ein Behälter
zwischen der Schiene und der Plattform verkeilt und einen Stau verursacht.
Dann muss die Schiene abmontiert werden, um das Herausziehen der
verkeilten Behälter
zu ermöglichen. Dieser
Eingriff ist relativ langwierig und setzt ein vorheriges Anhalten
der Anlage voraus. Ein zusätzlicher Nachteil
dieser Sterne liegt ferner in der Tatsache, dass die auf die Behälter ausgeübte Zentrifugalkraft bei
erhöhtem
Takt dazu führt,
dass sich diese schräg stellen,
was dann bei der Übergabe
der Behälter
von einem Stern zum anderen zu Zwischenfällen, wie den vorgenannten
Staus, führen
könnte.
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Bei
einer anderen Art von Transportstern ist die Drehplattform am Umfang
mit Greifern ausgestattet, die zwei Spannbacken umfassen, die miteinander über eine
Gelenkverbindungsachse verbunden sind, die parallel zur Drehachse
der Plattform ist, und die so ausgebildet sind, dass sie den Behälter am Hals
sei es über
oder unter dem Kragen ergreifen. Diese Lösung begegnet zwar den vor genannten Nachteilen,
ist aber komplex und bringt relativ hohe Kosten mit sich.
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Eine
Greifvorrichtung zum Ergreifen des Halses von Behältern ist
beispielsweise in dem Dokument
FR-A-2 785 271 beschrieben.
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Auf
einem anderen technischen Gebiet, nämlich dem Transport von gedruckten
Schaltkreisen, werden bekanntermaßen Greifer mit vertikal beweglicher
Spannbacke verwendet, wie dies in dem Dokument
EP-A-480 585 beschrieben ist.
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Ein
Ziel der Erfindung ist, auf einfache und relativ kostengünstige Art
das Ergreifen von Behältern
zu ermöglichen,
die einen Körper
und einen Hals umfassen, der einen vorspringenden Kragen hat, der auf
der Seite des Körpers
eine im Wesentlichen radiale Anlagefläche aufweist.
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Um
dieses Ziel zu verwirklichen, sieht man erfindungsgemäß, wie im
Anspruch 1 definiert, einen Greifer für Behälter dieser Art vor, wobei
der Greifer eine erste Spannbacke und eine zweite Spannbacke umfasst,
wobei die erste Spannbacke so ausgebildet ist, dass sie mit der
Anlagefläche
des Kragens zusammenwirkt, und die zweite Spannbacke so ausgebildet
ist, dass sie mit einem Bereich des Halses zusammenwirkt, der sich
nahe der Anlagefläche
auf der dem Körper
abgewandten Seite derselben erstreckt, wenn sich der Greifer in
einer geschlossenen Greifstellung befindet.
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Auf
diese Weise wird das Halten des Behälters durch die erste Spannbacke,
die auf die Anlagefläche
des Kragens einwirkt, und die zweite Spannbacke sichergestellt,
die auf den Abschnitt des Halses über der Anlagefläche einwirkt.
Der Greifer kann eine einfache Struktur haben und für den Fall,
dass der Greifer an einer Plattform angebracht ist, muss man nicht
auf eine externe Schiene zurückgreifen, um
die Behälter
an der Plattform zu halten. Ferner ist es mit dieser Struktur möglich, die Übergabe
der Behälter
zwischen zwei Plattformen auf einfache Weise durchzuführen.
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Die
erste Spannbacke umfasst einen fest mit einem Anker verbundenen
Anschlag für
den Kragen, und die zweite Spannbacke umfasst ein Halteelement,
das in Bezug auf den Anker beweglich gelagert ist, um auf den Hals
einen solchen Druck auszuüben, dass
der Kragen am Anschlag in Position gehalten wird.
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Der
Greifer umfasst ein Stützelement,
das eine im Wesentlichen horizontale Fläche hat, die den Anschlag bildet,
wobei das Stützelement
vorzugsweise einen seitlich offenen Ausschnitt umfasst, um einen
Abschnitt des Halses, der an den Kragen angrenzt, aufzunehmen.
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Der
Anschlag weist dann eine relativ große Fläche auf, die dazu bestimmt
ist, mit der Anlagefläche
des Kragens zusammenzuwirken, und der Rand des Ausschnittes kann
ferner eine seitliche Positionierung des Halses gewährleisten.
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Das
Halteelement ist in Bezug auf den Anker derart gelagert, dass es
sich um eine Gelenkverbindungsachse, die im Wesentlichen senkrecht
zur Anlagefläche
ist, drehen kann, und umfasst ein an den Ausschnitt angrenzendes
Ende, das dazu bestimmt ist, derart seitlich am Kragen zur Anlage
zu kommen, dass der Hals in dem Ausschnitt gehalten wird.
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Das
Halteelement ermöglich
dann ein Halten des Halses in dem Ausschnitt sowie ein Halten der Anlagefläche des
Kragens an der Anschlagfläche, ohne
den Bereich, der sich über
dem Kragen erstreckt, zu blockieren. Diese Struktur ist insbesondere
bei einer Verwendung an einer Plattform zum Aufschrauben von Deckeln
von Vorteil, da der Greifer dann so angeordnet werden kann, dass
er nicht mit den Bewegungen der Schraubspindel interferiert. Da die
Abmessungen des Kragens für
verschiedene Behältergrößen gleich
sind, weist das Halten am Kragen ferner den Vorteil auf, dass ein
Ergreifen von Behältern
mit unterschiedlichen Größen möglich ist,
ohne dass der Greifer verändert
werden muss.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Halteelement mindestens einen Zahn, der so ausgebildet
ist, dass er in den Kragen eingreift.
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Auf
diese Weise stellt das Halteelement ein festes Ergreifen des Kragens
sicher.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Merkmal umfasst der Greifer ein seitliches
Anlageelement zur Anlage an einem Abschnitt des Halses, wobei das
Anlageelement zum Anschlag beabstandet ist.
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Ferner
betrifft die Erfindung eine Transportvorrichtung, wie sie im Anspruch
5 definiert ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich beim Studium der
folgenden Beschreibung von besonderen, die Erfindung nicht einschränkenden
Ausführungsbeispielen.
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Es
wird auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen, in denen zeigen:
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1 eine
schematische Teilansicht von oben auf eine Abfüllanlage, die Greifer gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung umfasst,
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2 eine
Perspektivansicht, in der einer dieser Greifer im Schnitt gezeigt
ist,
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3 eine
Teilschnittansicht entlang der Linie III-III der 1 des
Greifers in geschlossener Position zum Halten eines Behälters,
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4 eine
zur 3 analoge Ansicht des Greifers in offener Stellung
zur Freigabe des Behälters,
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5 eine
schematische Teilansicht von oben auf eine Abfüllanlage, die mit Greifern
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung versehen ist,
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6 eine
Perspektivansicht eines dieser Greifer,
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7 eine
schematische Teilansicht von oben auf eine Abfüllanlage, die mit Greifern
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung versehen ist,
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8 eine
Perspektivansicht eines dieser Greifer.
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Der
erfindungsgemäße Greifer
ist dazu bestimmt, mit Behältern
verwendet zu werden, die allgemein mit 1 bezeichnet sind
sowie einen Körper 30 und
einen Hals 2 umfassen, der einen vorspringenden Kragen 3 hat.
Auf der Seite des Körpers 30 weist der
Kragen 3 eine im Wesentlichen radiale Anlagefläche 31 auf
(in den 3 und 4 zu erkennen).
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Unter
Bezugnahme auf die Figuren werden die Greifer gemäß drei Ausführungsbeispielen
der Erfindung im vorliegenden Fall in einer Anwendung in einer Abfüllanlage
beschrieben, die zwei Plattformen 4 umfasst, nämlich eine
stromaufwärtige
Plattform und eine stromabwärtige
Plattform, die zur Unterscheidung mit 4.1 bzw. 4.2 bezeichnet
sind, wobei die Plattformen einander berühren und in Bezug auf ein Gestell 5 (in
den 1 und 4 zu sehen) in entgegengesetzte
Drehrichtungen drehbar gelagert sind, die in den 1, 5 und 7 durch
mit 19.1 bzw. 19.2 bezeichnete Pfeile angedeutet
sind.
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Jede
Plattform 4 umfasst eine horizontale Platte 6 in
Form einer Scheibe, die am Umfang seitlich offene Ausschnitte 7 hat.
Jeder Ausschnitt 7 ist halbkreisförmig und hat einen Radius,
der größer als der
Radius des Halses 2 und kleiner als der Radius des Kragens 3 ist.
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Die
Platte 6 umfasst eine obere Fläche 8, an deren Randabschnitt
Greifer angebracht sind, die nahe jedem Ausschnitt 7 angeordnet
sind.
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Gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
und unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 umfasst jeder
Greifer, der allgemein mit 9 bezeichnet ist, einen Anker 10,
der an der oberen Fläche 8 der
Platte 6 befestigt ist, einen Anschlag 11, der
fest mit dem Anker 10 verbunden ist, sowie ein allgemein
mit 12 bezeichnetes Halteelement, das beweglich am Anker 10 gelagert
ist.
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Der
Anschlag 11 ist hier von dem Abschnitt der oberen Fläche 8 der
Platte 6 gebildet, der an den entsprechenden Ausschnitt 7 angrenzt.
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Das
Halteelement 12 ist eine Spannbacke, die ein Ende umfasst,
das eine Backe 13 bildet, die sich gegenüber dem
Anschlag 11 erstreckt, sowie ein entgegengesetztes Ende,
das einen Betätigungsabschnitt 14 bildet.
Die Backe 13 umfasst einen zum Anschlag 11 hin
vorspringenden Zahn 15. Der Zahn 15 besteht im
vorliegenden Fall aus einer scharfen Kante.
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Das
Halteelement 12 umfasst ferner ein seitliches Anlageelement 16,
das über
der Backe 13 angeordnet und zum Anschlag 11 beabstandet
ist.
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Das
Halteelement 12 ist an dem Anker 10 mittels einer
zwischen den Enden des Halteelements 12 angeordneten, horizontalen
Gelenkverbindungsachse 20 gelagert, um sich zwischen einer
offenen Stellung (gezeigt in 4), in der
der Zahn 15 zum Anschlag 11 einen Abstand hat,
der größer als
die Dicke des Kragens 3 ist, und einer geschlossenen Stellung
(gezeigt in 3) zu verschwenken, in der der Zahn 15 an
den Anschlag 11 angenähert
ist, um sich in einem Abstand zu erstrecken, der kleiner als die Dicke
des Kragens 3 ist. Eine Feder 17 ist zwischen dem
Anker 10 und dem Halteelement 12 angeordnet, um
dieses in seine geschlossene Stellung zurückzustellen.
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Die
Abfüllanlage
umfasst ferner Rollen 18, die fest an dem Gestell 5 oberhalb
jeder Plattform 4 in der Bahn der Betätigungsabschnitte 14 zur
Betätigung
der Halteelemente 12 angebracht sind, um während der
Drehung der Plattformen das Verschwenken der Halteelemente 12 in
ihre offene Stellung entgegen der von der Feder 17 ausgeübten Kraft
zu bewirken.
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Die
Betätigungsrolle 18 der
stromabwärtigen Plattform 4.2 ist
stromaufwärts
des Tangentialpunktes der Plattformen 4 angeordnet, während die
Betätigungsrolle 18 der
stromaufwärtigen
Plattform 4.1 stromabwärts
dieses Tangential punktes in Bezug auf die jeweiligen Drehrichtungen
dieser Plattformen angeordnet ist.
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Im
Folgenden wird die Übergabe
eines Behälters 1 von
der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 an die stromabwärtige Plattform 4.2 beschrieben.
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Der
Hals 2 des Behälters 1 ist
in einem Ausschnitt 7 der stromaufwärtigen Plattform 4.1 aufgenommen,
und die Anlagefläche 31 des
Kragens 3 wird durch das Halteelement 12, das
von der Feder 17 in seine geschlossene Position gedrückt wird,
in Anlage am Anschlag 11 gehalten. Der Kragen 3 ist somit
zwischen dem Anschlag 11 und der Backe 13 eingeklemmt,
deren Zahn 15 in den Kragen 3 eingedrückt ist.
Der Abschnitt des Halses 2, der sich über dem Kragen 3 erstreckt,
liegt dann am seitlichen Anlageelement 16 an, das sich
der Wirkung der Zentrifugalkraft widersetzt, die auf den Behälter 1 aufgrund der
Drehbewegung ausgeübt
wird, die ihm von der Plattform 4.1 verliehen wird. Auf
diese Weise wird die durch die Zentrifugalkraft hervorgerufene Schrägstellung
des Behälters
eingeschränkt.
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Die
Drehbewegungen der Plattformen 4 sind derart synchronisiert,
dass der Ausschnitt 7 der stromaufwärtigen Plattform 4.1,
die den Behälter 1 aufnimmt,
im Bereich des Tangentialpunktes der Plattformen 4 gegenüber dem
entsprechenden leeren Ausschnitt 7 der stromabwärtigen Plattform 4.2 ankommt.
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Im
Laufe dieser Drehbewegung trifft im Bereich der stromabwärtigen Plattform 4.2 der
Betätigungsabschnitt 14 des
Greifers 9, der an den leeren Ausschnitt 7 angrenzt,
der am Tangentialpunkt ankommt, auf die Betätigungsrolle 18. Diese
Betätigungsrolle 18 bringt
dann das Halteelement 12 in seine offene Stellung, um das
Einfügen
des Kragens 3 des Behälters 1,
der von der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 getragen wird, zwischen den Anschlag 11 und die
Backe 13 dieses Halteelements 12 zu ermöglichen.
Wenn die Betätigungsrolle 18 den
Betätigungsabschnitt 14 verlässt, bringt
die Feder 17 das Halteelement 12 zurück in seine
geschlossene Stellung. Der Behälter 1 wird
dann in dem Greifer 9 der stromabwärtigen Plattform 4.2 gehalten:
das Halteelement 12 drückt
den Kragen 3 gegen den Anschlag 11, und der Zahn 15 greift
in den Kragen 3 ein.
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Am
Tangentialpunkt ist der Hals 2 des Behälters 1 in den beiden
gegenüberliegenden
Ausschnitten 7 aufgenommen, und der Kragen 3 des
Behälters 1 wird
von den gegenüberliegenden
Greifern 9 eingeklemmt.
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Stromabwärts des
Tangentialpunktes trifft im Bereich der stromaufwärtigen Plattform 4.1 der
Betätigungsabschnitt 14 des
Halteelements 12 des Greifers 9 auf die Betätigungsrolle 18,
die das Halteelement 12 in seine offene Stellung mitnimmt
und den Kragen 3 freigibt.
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Wenn
sich die Drehung fortsetzt, verlässt
der Behälter 1 die
stromaufwärtige
Plattform 4.1 und wird dann nur noch von der stromabwärtigen Plattform 4.2 getragen.
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Auf
diese Weise wird ein Verfahren zum Transport von Behältern realisiert,
das einen Schritt des Ergreifens eines Behälters umfasst, der mit einem
Schritt des Bewegens dieses Behälters
verbunden ist, wobei das Ergreifen durch Einklemmen des Kragens
erfolgt. Der Kragen wird dann gleichzeitig zum vertikalen Halten
der Verpackungen und zum radialen Halten derselben in der Transportebene
verwendet. Diese Art des Ergreifens ist besonders einfach. Außerdem wird
der Kragen zur Übergabe
des Behälters
von der stromaufwärtigen
Plattform an die stromabwärtige
Plattform an zwei einander gegenüberliegenden
Stellen festgeklemmt, wodurch die Anlage vereinfacht werden kann.
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Gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel und
unter Bezugnahme auf die 5 und 6 umfasst
jeder allgemein mit 21 bezeichnete Greifer einen Anschlag 11,
der wie zuvor aus einem Abschnitt der oberen Fläche 8 der Platte 6,
der an den Ausschnitt 7 angrenzt, und einem Halteelement 22 gebildet
ist, das an der oberen Fläche 8 der
Platte 6 (die dann den Anker des Greifers bildet) nahe
dem Ausschnitt 7 über
eine senkrecht zu dieser Oberfläche verlaufende
Gelenkverbindungsachse 29 angebracht ist, um sich zwischen
einer offenen Stellung und einer geschlossenen Stellung zu verschwenken.
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Das
Halteelement 22 umfasst einen von der Plattform 4 vorspringenden
Abschnitt, der eine Backe 23 aufweist, und entgegengesetzt
dazu eine Betätigungsstange 24,
die im Wesentlichen senkrecht zur Platte 6 ist.
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Die
Backe 23 hat eine konkave kreisbogenförmige Fläche 25 mit einem Radius,
der gleich dem des Kragens 3 ist.
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Eine
Feder 26 ist zwischen dem Halteelement 22 entgegengesetzt
zur Backe 23 und einem von der Platte 6 abstehenden
Anschlag 27 gelagert, um das Halteelement 22 elastisch
in seine geschlossenen Stellung zurückzustellen.
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Die
Greifer 21 sind stromabwärts des Ausschnittes 7 an
der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 und stromaufwärts des Ausschnitts 7 an
der stromabwärtigen
Plattform 4.2 in Bezug auf deren jeweilige Drehrichtungen
gelagert.
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Die
Abfüllanlage
umfasst ferner Rollen 28.1 und 28.2, die fest
an dem Gestell über
der Plattform 4.2 bzw. 4.1 in der Bahn der Betätigungsstangen 24 der
Halteelemente 22 gelagert sind, um während der Drehung der Plattformen
das Verschwenken der Halteelemente 22 in ihre offene Stellung
entgegen der von der Feder 26 ausgeübten Kraft zu bewirken.
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Die
Betätigungsrolle 28.2 der
stromabwärtigen
Plattform 4.2 ist somit über der stromaufwärtigen Plattform 4.1 stromaufwärts des
Tangentialpunktes der Plattformen 4 angeordnet, während die
Betätigungsrolle 28.1 der
stromaufwärtigen
Plattform 4.1 über
der stromabwärtigen
Plattform 4.2 stromabwärts
dieses Tangentialpunktes in Bezug auf die jeweiligen Drehrichtungen
dieser Plattformen angeordnet ist.
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Im
Folgenden wird die Übergabe
eines Behälters 1 von
der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 an die stromabwärtige Plattform 4.2 beschrieben.
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Der
Hals 2 des Behälters 1 ist
in einem Ausschnitt 7 der stromaufwärtigen Plattform 4.1 aufgenommen,
und die Anlagefläche 31 des
Kragens 3 ruht auf dem Anschlag 11. Das Halteelement 22,
das von der Feder 26 in seine geschlossene Stellung gedrückt wird, übt auf den
Kragen 3 über
die Fläche 25 der
Backe 23 eine Kraft in Richtung eines Abschnittes aus,
der dem Rand des Ausschnittes 7 gegenüberliegt. Auf diese Weise wird
ein seitlicher Druck auf den Kragen ausgeübt, der darauf gerichtet ist,
den Hals 2 in Anlage an dem Rand des Ausschnittes 7 und
dadurch die Anlagefläche 31 des
Kragens 3 an dem Anschlag 11 in Position zu halten.
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Die
Drehbewegungen der Plattformen 4 sind so synchronisiert,
dass der Ausschnitt 7 der stromaufwärtigen Plattform 4.1,
der den Behälter 1 aufnimmt,
gegenüber
einem entsprechenden leeren Ausschnitt 7 der stromabwärtigen Plattform 4.2 im Bereich
des Tangentialpunktes der Plattformen 4 ankommt.
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Im
Laufe dieser Drehbewegung trifft im Bereich des entsprechenden Greifers 21 der
stromabwärtigen
Plattform 4.2 die Betätigungsstange 24 des Greifers 21,
der an den leeren Ausschnitt 7 angrenzt, der am Tangentialpunkt
ankommt, auf die Betätigungsrolle 28.2.
Die Betätigungsrolle 28.2 bringt dann
das Halteelement 22 in seine offene Stellung, in der die
Backe 23 zum Rand des Ausschnittes 7 einen Abstand
hat, der ausreicht, um das Einfügen
des Kragens 3 des Behälters 1,
der von der stromaufwärtigen Plattform 4.1 getragen
wird, zu ermöglichen.
Wenn die Betätigungsrolle 28.2 die
Betätigungsstange 24 verlässt, bringt
die Feder 26 das Halteelement 22 in seine geschlossene
Stellung. Der Behälter 1 wird dann
von dem geschlossenen Halteelement 22 in dem Greifer 21 der
stromabwärtigen
Plattform 4.2 gehalten.
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Am
Tangentialpunkt ist der Hals 2 des Behälters 1 in den beiden
gegenüberliegenden
Ausschnitten 7 aufgenommen, und der Kragen 3 des
Behälters 1 wird
durch die gegenüberliegenden
Greifer 21 eingeklemmt. Es wird angemerkt, dass sich die
Halteelemente 22, wenn sie zum einen an dem stromabwärtigen Abschnitt
des Kragens und zum anderen an dem stromaufwärtigen Abschnitt desselben
anliegen, über
der Plattform erstrecken können,
die der gegenüberliegt,
an der sie angebracht sind, ohne dass sie miteinander interferieren.
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Stromabwärts des
Tangentialpunktes trifft im Bereich des Greifers 21 der
stromaufwärtigen
Plattform 4.1 der Betätigungsabschnitt 24 des
Halteelements 22 dieses Greifers 21 auf die Betätigungsrolle 28.1,
die das Halteelement 22 in seine offene Stellung mitnimmt
und den Kragen 3 freigibt.
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Wenn
sich die Drehung fortsetzt, verlässt
der Behälter 1 die
stromaufwärtige
Plattform 4.1 und wird dann nur noch von der stromabwärtigen Plattform 4.2 getragen.
Wenn die Rolle 28.1 die Betätigungsstange 24 verlässt, drückt die
Feder 26 das Halteelement 22 in seine geschlossene
Stellung.
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Gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
und unter Bezugnahme auf die 7 und 8 umfasst jeder
allgemein mit 32 bezeichnete Greifer einen Anschlag 11,
der wie zuvor aus einem Abschnitt der oberen Fläche 8 der Platte 6 gebildet
ist, der an den Ausschnitt 7 angrenzt, sowie ein Halteelement 33, das
an der oberen Fläche 8 der
Platte 6 (die dann den Anker für den Greifer bildet) nahe
des Ausschnittes 7 über
eine senkrecht zu dieser Oberfläche
verlaufende Gelenkverbindungsachse 34 gelagert ist, um
sich zwischen einer offenen Stellung (in 7 an den Greifern 32,
die fest mit der Plattform 4.2 verbunden sind, zu erkennen)
und einer geschlossenen Stellung zu verschwenken (in 7 an
den Greifern 32, die fest mit der Plattform 4.1 verbunden
sind, zu erkennen).
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Das
Halteelement 33 umfasst einen von der Plattform 4 vorstehenden
Abschnitt, der eine Backe 35 und entgegengesetzt dazu einen
Betätigungsabschnitt 36 aufweist.
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Die
Backe 35 befindet sich in Bezug auf den Anschlag 11 auf
einer Höhe
h, die größer als
die Dicke des Kragens 3 ist, und weist eine kreisbogenförmige konkave
Fläche 37 auf,
mit einem Radius, der gleich dem Abschnitt des Halses 2 ist,
der sich unmittelbar über
dem Kragen 3 erstreckt.
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Der
Betätigungsabschnitt 36 umfasst
eine längliche
Nut 38, die zur Verschiebung entlang ihrer Ränder einen
Stift 39 aufnimmt, der exzentrisch fest an einem Drehzapfen 40 angebracht
ist, der drehbar um eine Achse gelagert ist, die sich im Wesentlichen vertikal
in einem an der Platte 6 befestigten Träger 41 erstreckt.
Eine vertikale kleine Platte 42 ist wiederum auf exzentrische
Weise an dem Drehzapfen 40 entgegengesetzt zum Zapfen 39 gelagert.
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Die
Greifer 32 sind stromaufwärts des Ausschnittes 7 an
der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 und stromabwärts des Ausschnittes 7 an
der stromabwärtigen
Plattform 4.2 in Bezug auf deren Drehrichtungen 19.1 bzw. 19.2 gelagert.
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Die
Abfüllanlage
umfasst ferner Betätigungsrollen 43,
die fest an dem Gestell jeweils über
der Plattform 4.1 bzw. 4.2 in der Bahn der kleinen
Platten 42 der Halteelemente 33 angebracht sind,
um während
der Drehung der Plattformen die Bewegung des Halteelements 33 zwischen
seiner offenen und seiner geschlossenen Stellung zu bewirken. Jede
Betätigungsrolle 43 ist
so gelagert, dass sie derart auf die kleinen Platten 42 trifft,
dass sie die Drehzapfen 40 dreht. Das Drehen jedes Drehzapfens 40 bewirkt
die Verschiebung des Zapfens 39 entlang einer kreisbogenförmigen Bahn,
die dazu geeignet ist, das Halteelement 33 um die Gelenkverbindungsachse 34 von einer
seiner Stellungen in die andere zu verschwenken.
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Betätigungsrollen 43.1 und 43.2 sind
in 7 zu erkennen.
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Die
Betätigungsrolle 43.1 ist
somit über
der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 im Wesentlichen im Bereich des Tangentialpunktes
der Plattformen 4 angeordnet, um die Halteelemente 33,
die fest mit der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 verbunden sind, von deren geschlossener Stellung
in die offene Stellung im Bereich des Tangentialpunktes zu bringen,
während
die Betätigungsrolle 43.2 über der
stromabwärtigen
Plattform 4.2 leicht stromabwärts dieses Tangentialpunktes
in Bezug auf die jeweiligen Drehrichtungen dieser Plattformen angeordnet
ist, um die Halteelemente 33, die fest mit der stromabwärtigen Platt form 4.2 verbunden
sind, von deren offener Stellung in deren geschlossene Stellung
zu bringen.
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Eine
weitere nicht sichtbare Betätigungsrolle 43 ist über der
stromaufwärtigen
Plattform 4.1 angeordnet, um die Halteelemente 33,
die fest mit der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 verbunden sind, von deren offener Stellung
in deren geschlossene Stellung zu bringen, und eine weitere nicht
sichtbare Betätigungsrolle 43 ist über der
stromabwärtigen
Plattform 4.2 angeordnet, um die Halteelemente 33,
die fest mit der stromabwärtigen
Plattform 4.2 verbunden sind, von deren geschlossener Stellung
in deren offene Stellung zu bringen.
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Im
Folgenden wird die Übergabe
eines Behälters 1 von
der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 an die stromabwärtige Plattform 4.2 beschrieben.
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Der
Hals 2 des Behälters 1 ist
in einem Ausschnitt 7 der stromaufwärtigen Plattform 4.1 aufgenommen,
und die Anlagefläche 31 des
Kragens 3 ruht auf dem Anschlag 11. Das Halteelement 33 übt in der
geschlossenen Position auf den Hals 2 oberhalb des Kragens 3 über die
Fläche 37 der
Backe 35 eine Kraft in Richtung eines Abschnittes aus,
der dem Rand des Ausschnittes 7 entgegengesetzt ist. So wird
ein seitlicher Druck auf den Hals 2 ausgeübt, der darauf
abzielt, den Hals 2 in Anlage an dem Rand des Ausschnittes 7 und
dadurch die Anlagefläche 31 des
Kragens 3 in Position am Anschlag 11 zu halten.
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Die
Drehbewegungen der Plattformen 4 sind derart synchronisiert,
dass der Ausschnitt 7 der stromaufwärtigen Plattform 4.1,
der den Behälter 1 aufnimmt,
gegenüber
einem entsprechenden leeren Ausschnitt 7 der stromabwärtigen Plattform 4.2 ankommt,
im Bereich des Tangentialpunktes der Plattformen 4.
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Am
Tangentialpunkt ist der Hals 2 des Behälters 1 in den beiden
gegenüberliegenden
Ausschnitten 7 aufgenommen, und der Kragen 3 des
Behälters 1 wird
von den gegenüberliegenden
Greifern 32 eingeklemmt.
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Im
Laufe der Drehbewegung trifft im Bereich des Greifers 32 der
stromaufwärtigen
Plattform 4.1 die kleine Platte 42 des Halteelements 33 auf
die Betätigungsrolle 43.1,
die das Halteelement 33 in seine offene Position bringt
und den Hals 2 freigibt. Im Bereich des entsprechenden
Greifers 32 der stromabwärtigen Plattform 4.2 trifft
die kleine Platte 42 auf die Betätigungsrolle 43.2,
die das Halteelement 33 in seine geschlossene Stellung
bringt, in der die Backe 35 an den Rand des Ausschnittes 7 angenähert ist,
um den Hals 2 des Behälters 1,
der von der stromaufwärtigen
Plattform 4.1 getragen wird, zu umschließen. Der
Behälter 1 wird
dann von dem geschlossenen Halteelement 33 in dem Greifer 32 der
stromabwärtigen
Plattform 4.2 gehalten.
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Wenn
sich die Drehung fortsetzt, verlässt
der Behälter 1 die
stromaufwärtige
Plattform 4.1 und wird dann nur noch von der stromabwärtigen Plattform 4.2 getragen.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, und
man kann daran Ausführungsvarianten
vornehmen, ohne den Schutzumfang der Erfindung, wie er durch die
Ansprüche
definiert ist, zu verlassen.
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Insbesondere
ist die Erfindung nicht auf die beschriebene Anwendung beschränkt und
kann vor allem in jeder Transportvorrichtung zum Transport von Behältern eingesetzt
werden.
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Eine
erfindungsgemäße Greifvorrichtung kann
auch durch kinematische Umkehrung der oben beschriebenen Strukturen
erhalten werden und insbesondere der des ersten Ausführungsbeispiels.
Es wird angemerkt, dass für
den Fall, dass der Zahn den Kragen 3 markiert, sich diese
Markierung unter dem Kragen 3 im Bereich seiner Anlagefläche befindet und
folglich nicht sichtbar ist.
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Andere
Betätigungsmittel
zur Betätigung
des Greifers sind denkbar, wie z. B. pneumatische oder hydraulische
Betätigungsmittel,
Nocken usw.
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Außerdem kann
der Ausschnitt andere als die beschriebenen Formen haben, insbesondere eine
dreieckige Form, um ein Positionierungs-V zu bilden, oder der Rand
der Platte, deren obere Fläche den
Anschlag bildet, kann ohne Ausschnitt sein.
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Die
Greifer gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
können
auch derart an den Plattformen angeordnet sein, dass sie den stromaufwärtigen Abschnitt
des Kragens in Bezug auf die Drehrichtung oder den stromabwärtigen Abschnitt
desselben einklemmen. Ganz allgemein und unabhängig von dem Ausführungsbeispiel
können
die Greifer auf andere Weise an den Plattformen angebracht werden,
zum Beispiel auskragend.
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Obgleich
der Anschlag 11 im vorliegenden Fall von dem Abschnitt
der oberen Fläche 8 der
Platte 6 gebildet wird, der an den entsprechenden Ausschnitt 7 angrenzt,
kann der Anschlag 11 anders umgesetzt und insbesondere
an der Platte 6 befestigt werden.
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Die
Backe und/oder der Anschlag können ferner
glatt sein oder Rillen aufweisen, um das Ergreifen des Kragens zu
verbessern.
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Bei
einigen Anlagen ist es darüber
hinaus möglich,
eine Plattform zu verwenden, die mit Greifern gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
versehen ist, sowie eine zweite Plattform, die z. B. mit Greifern
gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
oder dem ersten Ausführungsbeispiel
versehen ist.
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Obgleich
der Greifer in den beschriebenen Ausführungsbeispielen der Greifer
zwischen seiner offenen und seiner geschlossenen Stellung mittels positiver
Betätigungsmittel
gesteuert wird (Rolle 18 und Betätigungsabschnitt 14;
Rolle 28 und Stange 24; Rolle 43 und
exzentrischer Stift 39), kann der Greifer auch von einer
Feder derart geschlossen gehalten werden, dass die Behälter mit
Kraft zwischen die Spannbacken eingefügt und/oder mit Kraft aus den
Spannbacken herausgezogen werden. Die Betätigungsmittel können auch
eine andere Struktur haben. Das Halteelement kann beispielsweise
mit einer Rolle verbunden sein, die auf einer Nockenfläche rollt,
die in Bezug auf das Gestell 5 ortsfest ist.