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TECHNISCHES GEBIET UND GEWERBLICHE
ANWENDBARKEIT DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Systeme zum Auftragen von flüssigen Zusammensetzungen auf
die einzelnen Fasern eines Faserfächers gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs
von Anspruch 1. Eine Vorrichtung, die diese Merkmale umfasst, ist aus
DE2102786 bekannt. Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung
auf die einzelnen Fasern eines Faserfächers, wobei die flüssige Zusammensetzung
derart auf den Faserfächer
geleitet ist, dass eine im Wesentlichen einheitliche Beschichtung
der flüssigen
Zusammensetzung auf jede der Fasern aufgetragen ist.
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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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Glasfaserstränge, die
beispielsweise bei der Herstellung von glasfaserverstärkten Erzeugnissen benutzt
sind, werden typischerweise durch Zusammenstellen der einzelnen
Fasern eines Fächers
von Glasfasern, der aus einer Glasfaserausbildungsdüse austritt,
und Kombinieren der einzelnen Glasfasern zu einem oder mehreren
Strängen
ausgebildet. Typischerweise wird eine Klebezusammensetzung auf die
einzelnen Fasern aufgetragen, etwa durch eine Auftragwalze, wobei
die Klebezusammensetzung zum Vermindern von Faserspannung dient,
die beispielsweise durch Reibung der Fasern untereinander bewirkt
ist, welche mit direktem Kontakt der Fasern untereinander verbunden
ist. Die Auftragwalze ist typischerweise zylinderförmig, aus
Graphit gebaut und zum Drehen mit einer mäßigen Drehgeschwindigkeit bezüglich der
tangentialen linearen Geschwindigkeit der Fasern, wenn sie über die
Walze laufen (und sie typischerweise berühren), angetrieben.
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Die
Klebezusammensetzung ist, beispielsweise etwa durch Eintauchen eines
Abschnitts der Walze in ein seichtes Becken mit Klebezusammensetzung,
das in einer Pfanne enthalten ist. Die Walze wird dann derart gedreht,
dass die Klebezusammensetzung auf eine Position der Walze übertragen
ist, an der der Faserfächer
die Walze vorübergehend
berührt,
oder „küsst", und eine kleine
Menge der Klebezusammensetzung aufnimmt. Die durch die Auftragwalze
auf die Fasern aufgetragene Klebemenge ist beispielsweise durch
Steuern der Drehgeschwindigkeit der Walze bezüglich der tangentialen linearen Geschwindigkeit
der Fasern, wenn sie die Walze küssen,
gesteuert.
US-Patentschrift Nr.
4,517,916 steht veranschaulichend für Ansätze des Stands der Technik
zum Bereitstellen einer zylindrischen Auftragwalze zum Auftragen
einer chemischen Verarbeitung auf Textilfasern.
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Eine
Auftragwalze beschichtet die Fasern jedoch im Wesentlichen nicht
einheitlich mit der Klebezusammensetzung. Zudem führt der
direkte Kontakt der Fasern mit der Walze häufig zu so genanntem „Faserlaufen" der Fasern über die
Oberfläche
der Walze und erhöht
die Scher- und Zugspannung in den Fasern. Natürlich erhöht die Erhöhung der Spannungen in den
Fasern die Wahrscheinlichkeit, dass die Fasern beim Zusammenstellen
der Fasern zu einem Strang brechen. Noch erheblicher ist, dass die übertragenen
Spannungen dazu beitragen, die Leistung von fertig gestellten Verbundstrukturen
herabzusetzen. Da herkömmliche
Faserzusammenstellungsmaschinen typischerweise auf hohen Geschwindigkeiten
arbeiten, führt
Faserbruch bei der Zusammenstellung häufig zu erheblichen Maschinenstillstandsperioden
und zur Erzeugung von übermäßigem Abfallmaterial.
Es ist daher wünschenswert,
eine Vorrichtung zum Auftragen einer Klebezusammensetzung auf eine
oder mehrere Fasern eines Faserfächers
bereitzustellen, bei der die Faserspannung minimiert ist.
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Ein
bekanntes Verfahren zum Auftragen von beispielsweise einem fließendem Material
auf eine bewegliche Oberfläche,
wie etwa eine Bahn aus Web- oder Maschenstoffen, bei dem es nicht
notwendig ist, die Bahn zum Auftragen des fließenden Materials darauf zu
berühren,
ist die Lehre von
US-Patent Nr.
5,795,391 an Niemann et al., das eine Reihe drehbarer Sprühköpfe bereitstellt,
die schief zu einem Laufweg der Bahn ausgerichtet sind. Die drehbaren
Sprühköpfe sind
innerhalb eines Abdeckblechs mit einer gestreckten Öffnung positioniert, durch
die die Sprühköpfe einen
einzelnen, ebenenartigen Strom von fließendem Material auf die Bahn
leiten oder Tröpfchen
darauf strömen,
wenn die Bahn vorbeiläuft.
Da jedoch der Beschichtungswirkungsgrad typischerweise mit dem Zunehmen
der Geschwindigkeit, mit der die Bahn an der gestreckten Öffnung vorbeiläuft, abnimmt,
ist eine Reihe von drehbaren Sprühköpfen, wie
von Niemann '391
gelehrt, zum Auftragen einer Beschichtung von beispielsweise einer
Klebezusammensetzung auf einen Faserfächer, beispielsweise von Glasfasern,
der sich typischerweise mit hoher Geschwindigkeit bewegt, nicht
geeignet. Es ist daher wünschenswert,
eine Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung auf
eine oder mehrere Fasern eines Faserfächers, der sich mit hoher Geschwindigkeit
bewegt, bereitzustellen.
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Es
ist ferner wünschenswert,
eine Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung auf
eine oder mehrere Fasern eines Faserfächers, der sich mit hoher Geschwindigkeit
bewegt, bereitzustellen, wobei eine im Wesentlichen einheitliche
Beschichtung der flüssigen
Zusammensetzung auf jede der Fasern aufgetragen wird.
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Es
ist außerdem
wünschenswert,
eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung
auf eine oder mehrere Fasern eines Faserfächers, der sich mit hoher Geschwindigkeit
bewegt, bereitzustellen, wobei eine im Wesentlichen einheitliche
Beschichtung der flüssigen Zusammensetzung
auf die Fasern aufgetragen wird, und wobei die Vorrichtung die Fasern
nicht direkt berührt.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgaben durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1. Die vorliegende
Erfindung stellt beispielsweise eine Vorrichtung zum Auftragen einer
Klebezusammensetzung auf eine oder mehrere Glasfasern bereit, die
zu einem oder mehreren Glasfasersträngen zusammengestellt sind,
welche beispielsweise als Verstärkungsfasern
eines glasfaserverstärkten
Erzeugnisses benutzt sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung beinhaltet eine Vorrichtung zum Auftragen
einer flüssigen
Zusammensetzung auf eine oder mehrere Fasern eines Faserfächers, der
sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt, eine Einfassung (hierin außerdem als „Gehäuse" bezeichnet), die
einen gestreckten Durchgang dort hindurch definiert, und mehrere
Zentrifugalsprühköpfe, die
in der Einfassung angebracht sind. Jede der mehreren Sprühköpfe empfängt flüssige Zusammensetzung
und leitet zerstäubte
flüssige
Zusammensetzung in den Durchgang der Einfassung, sodass die Fasern,
wenn der Faserfächer
einen Weg entlang durch den Durchgang läuft, im Wesentlichen einheitlich
mit Tröpfchen
der flüssigen
Zusammensetzung beschichtet werden.
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Vorzugsweise
beinhalten die mehreren Sprühköpfe einen
ersten Sprühkopf,
der derart in der Einfassung positioniert ist, dass eine zerstäubte Zusammensetzung
davon zu einer ersten Stelle des Wegs geleitet ist, und einen zweiten
Sprühkopf,
der derart in der Einfassung positioniert ist, dass eine zerstäubte Zusammensetzung
davon zu einer zweiten Stelle des Wegs geleitet ist. Die erste und
die zweite Stelle sind derart entlang des Wegs beabstandet, dass
zerstäubte
flüssige
Zusammensetzung an zumindest zwei separaten Stellen davon auf die
Fasern geleitet ist, wodurch der Gesamtbeschichtungswirkungsgrad
der Vorrichtung erhöht
ist.
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In
einer Umsetzung weist die Einfassung eine im Wesentlichen kastenartige
Bauweise auf, die die Sprühköpfe umgibt,
und beinhaltet ein Zugangsblech, das zum Gewähren von Zugang zu den Sprühköpfen abnehmbar
daran angebracht ist. Ein Antrieb ist an der Einfassung angebracht
und betriebsfähig an
jeden der Sprühköpfe angeschlossen,
vorzugsweise parallel geschaltet, unter Benutzung von Zahnriemen
oder dergleichen, um eine Drehbewegung jeglicher Drehbestandteile
der Sprühköpfe bereitzustellen.
In einer anderen Umsetzung ist eine Wellenstruktur, die durch einen
Druckluftmotor oder dergleichen angetrieben ist, zum Antreiben der
mehreren Sprühköpfe im Einklang
bereitgestellt. Die Einfassung beinhaltet ein Montagegestell für jeden
der Sprühköpfe. Jedes
Montagegestell beinhaltet Schutzbleche, Prallbleche, Ablenkbleche
oder dergleichen, die sich davon zum Steuern oder Leiten von entweder
zerstäubter
flüssiger
Zusammensetzung, die aus den darauf angebrachten Sprühköpfen austritt,
oder von Luft, die in der Einfassung zirkuliert, erstrecken. Jedes
Montagegestell kann derart schwenkbar an der Einfassung angebracht
sein, dass der Winkel oder die Ausrichtung des Sprühkopfs,
der darin angebracht ist, bezüglich
der Ebene oder des Laufwegs des Faserfächers, der sich durch den Durchgang
der Einfassung bewegt, einstellbar ist, wodurch eine Steuerung des
Winkels vorgesehen ist, in dem die zerstäubte flüssige Zusammensetzung, die
aus dem Sprühkopf
austritt, auf den sich bewegenden Faserfächer auftrifft.
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In
der Annahme, dass der Faserfächer
im Wesentlichen länger
als breit ist, und in der weiteren Annahme, dass sich der Faserfächer einen
Weg entlang durch den Durchgang bewegt, können der erste und zweite Sprühkopf entweder
derart positioniert sein, dass beide einer Oberfläche des
Fächers
zugekehrt sind (d.h. beide Sprühköpfe auf
einer Seite des Fächers
sind), oder derart, dass jeder einer gegenüberliegenden Oberfläche des
Fächers
zugekehrt sind (d.h. ein Sprühkopf
auf jeder Seite des Fächers
ist). Wenn der erste und zweite Sprühkopf beide auf derselben Seite
des Fächers
positioniert sind, kann eine Vakuumquelle auf der anderen Seite
des Fächers
an die Einfassung angeschlossen sein, wodurch die zerstäubte flüssige Zusammensetzung
durch den Faserfächer
gezogen wird und der Gesamtbeschichtungswirkungsgrad der Vorrichtung
erhöht
ist. Zudem können
eine oder mehrere Luftstoßdüsen in der Nähe eines
Auslasses des Durchgangs positioniert sein, um Druckluft hindurch
zu leiten, wodurch die Menge an zerstäubter flüssiger Zusammensetzung verringert
ist, die durch den Auslass des Durchgangs aus der Einfassung entweicht.
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Eine
Dosiervorrichtung, wie etwa eine herkömmliche Dosierpumpe, ist an
einem Niederdruckeinlass davon an eine Ablassöffnung der Einfassung angeschlossen
und an einem Hochdruckauslass davon an einen Verteiler angeschlossen,
der einen oder mehrere der Sprühköpfe mit
flüssiger
Zusammensetzung versorgt, wobei ein Ablauf der flüssigen Zusammensetzung,
der nicht von den Fasern aufgenommen wird, zu den Sprühköpfen umgepumpt
wird.
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Der
Sprühkopf
beinhaltet einen Ständer
mit einem Körper,
der eine gestreckte Durchbohrung und eine im Wesentlichen plane,
umfängliche
Brechplatte definiert, die sich radial davon erstreckt. Eine Rotorwelle
ist in der Durchbohrung positioniert und beinhaltet ein oberes Ende,
das davon nach oben vorsteht, und ein unteres Ende, das davon nach
unten vorsteht. Eine Riemenscheibe ist an dem oberen Ende der Rotorwelle
angebracht und betriebsfähig an
einen Antrieb, wie beispielsweise einen Zahnriemen, zum Drehen der
Rotorwelle in der Durchbohrung angeschlossen. Alternativ ist eine
Druckluftmotor- oder ähnliche
Vorrichtung, die mit der Rotorwelle koaxial sein kann, zum Herbeiführen von
deren Drehung an die Welle gekuppelt. Ein im Allgemeinen pfannenförmiges Gehäuse ist
am unteren Ende der Rotorwelle angebracht und erstreckt sich davon
nach oben und endet in einem Ringabschnitt, der sich davon radial
nach außen
erstreckt. Der Ringabschnitt des Gehäuses liegt in einer Ebene,
die im Wesentlichen parallel zu einer Ebene liegt und davon beabstandet
ist, in welcher die Brechplatte liegt. Die Drehung der Rotorwelle
dreht dann das Gehäuse,
das den Ringabschnitt davon in Bezug zu der starren Brechplatte
des Körpers
dreht.
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Die
Rotorwelle enthält
einen gestreckten Durchgang, der flüssige Zusammensetzung unter Druck
von einem oberen Ende davon durch eine oder mehrere Öffnungen,
die in der Rotorwelle in der Nähe des
unteren Endes davon vorgesehen sind, zu einer Flüssigkeitskammer führt, die
zwischen dem Körper und
dem Gehäuse
ausgebildet ist. Flüssige
Zusammensetzung wird dann der Flüssigkeitskammer
zugeführt
und von dort durch mehrere umfängliche
Abgabeöffnungen
ausgestoßen.
Eine oder mehrere aufrechte Abgaberippen können von einer oberen Fläche des
Ringabschnitts des Gehäuses
nach oben vorstehen und an eine untere Fläche der Brechplatte laufen.
Die Abgaberippen definieren dadurch die radialen Öffnungen,
durch die flüssige
Klebezusammensetzung ausgestoßen
wird. Die Größe, Form
und Anordnung der Öffnungen
sind zum Erzielen einer vorgegebenen Tröpfchengröße und dadurch bewirkte Dichte
der zerstäubten
flüssigen
Zusammensetzung vorgesehen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die folgende Beschreibung
in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen
gleiche Teile bezeichnen, besser verständlich.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Systems gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
schematische Obenansicht des Systems von 1;
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3 eine
Perspektivansicht einer Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung
auf die einzelnen Fasern eines Faserfächers gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
Draufsicht der Vorrichtung von 3, wobei
ein Abschnitt der Einfassung entfernt ist;
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5 eine
Vorderebenenschnittansicht der Vorrichtung von 3 entlang
der Schnittlinie 5-5 von 4;
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6 eine
Seitenkantenschnittansicht der Vorrichtung von 3 entlang
der Schnittlinie 6-6 von 4;
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7 eine
Perspektivansicht einer Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung
auf die einzelnen Fasern eines Faserfächers gemäß einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei eine Einfassung der Vorrichtung
als zwei Abdeckblechabschnitte gezeigt ist, die Seite an Seite angeordnet
sind;
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8 eine
Draufsicht der Vorrichtung von 7;
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9 eine
Vorderebenenschnittansicht der Vorrichtung von 7 entlang
der Schnittlinie 9-9 von 8;
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10 eine
Perspektivansicht einer dritten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
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11 eine
Draufsicht der Vorrichtung von 10;
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12 eine
Seitenkantenschnittansicht der Vorrichtung von 10 entlang
der Schnittlinie 12-12 von 11;
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13 Seitenebenenschnittansicht
der Vorrichtung von 10 entlang der Schnittlinie
13-13 von 11;
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14 eine
Teilschnittansicht einer Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung
auf die einzelnen Fasern eines Faserfächers gemäß einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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15 eine
schematische Ansicht eines Verfahrens zum schwenkbaren Anbringen
eines Sprühkopfs
der Vorrichtung von 3 an eine Einfassung der Vorrichtung
von 3;
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16 eine
diametrale Schnittansicht eines in der Vorrichtung von 3 benutzten
Sprühkopfs;
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17 eine
Seitenansicht einer an einer Stützstruktur
angebrachten Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Klebezusammensetzung
auf einen ringförmigen
Faserfächer
gemäß einer
fünften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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18 eine
Perspektivansicht der faserausbildenden Vorrichtung, die in 17 dargestellt
ist, mit einem Abdeckblech;
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19 eine
Seitenansicht der Vorrichtung, die in 18 dargestellt
ist;
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19A eine Obenansicht der Vorrichtung, die in 18 dargestellt
ist;
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20 eine
Perspektivansicht des Stützarms,
der in 18 dargestellt ist;
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21 eine
Ansicht, zum Teil im Querschnitt, die drei Sprühköpfe der Vorrichtung von 18 zeigt;
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21A eine Querschnittansicht, die einen Abschnitt
von einem der Sprühköpfe zeigt,
die in 21 dargestellt sind;
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22 eine
Querschnittansicht einer Pfanne von einem der Sprühköpfe, die
in 18 dargestellt sind;
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23 einen
Abschnitt einer Pfanne, die gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gebaut ist.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
UND BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
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Unter
kombinierter Bezugnahme auf 1 und 2 ist
ein System zum Auftragen einer flüssigen Zusammensetzung S auf
die einzelnen Fasern F eines Fächers
N von Fasern F gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schematisch gezeigt. Wie hierin verwiesen
beinhaltet das System sowohl eine Vorrichtung 10 als auch
ein Verfahren zum Auftragen der flüssigen Zusammensetzung S auf
die Fasern F des Fächers
N von Fasern F und wird hierin wird hierin bezüglich des Auftragens einer wässrigen
oder nichtwässrigen
Klebezusammensetzung S auf eine oder mehrere Glasfasern F beschrieben,
die zu einem oder mehreren Strängen
zum Gebrauch als Verstärkungsfasern
in einem faserverstärkten
Erzeugnis zusammengestellt sind. Es ist für den Durchschnittsfachmann
nach der Lektüre
dieser Offenbarung jedoch ohne weiteres verständlich, dass das hierin beschriebene
System zum Auftragen von anderen Beschichtungen auf andere bewegliche Oberflächen, die
hierin nicht beschrieben sind, benutzt sein kann, ohne von der Wesensart
noch dem Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Die
Vorrichtung 10 beinhaltet gemäß der ersten, zweiten und dritten
Ausführungsform
eine Einfassung 20 (hierin auch als „Gehäuse" bezeichnet), die einen Durchgang 22 definiert,
durch den sich der Fächer
N von Fasern F einen im Wesentlichen linearen Weg entlang von einem
breiten, oberen Ende davon in der Nähe einer Glasfaserausbildungsdüse (nicht
gezeigt) zu einem schmalen, unteren Ende davon in der Nähe eines
radialen „Zusammenstellungschuhs" (nicht gezeigt)
bewegt. Wie deutlich in 2 gezeigt, weist der Fächer N sowohl
eine Länge
als auch eine Breite auf, und damit erstrecken sich die Fasern F
einen Weg P entlang und sind sowohl in einer Richtung entlang der
Länge L20 der Einfassung 20 als auch in
einer Richtung entlang der Breite W20 der
Einfassung 20 voneinander beabstandet in dem Durchgang 22 positioniert.
Typischerweise bewegen sich die Fasern mit einer linearen Geschwindigkeit von
ungefähr
7,62 m/s (1500 ft/m) bis ungefähr
17,78 m/s (3.500 ft/m).
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Die
Vorrichtung 10 beinhaltet ferner einen oder mehrere Applikatoren,
vorzugsweise einen oder mehrere Zentrifugalsprühköpfe 40, die dem Durchgang 22 benachbart
in der Einfassung 20 positioniert sind. Jeder der Sprühköpfe 40 beinhaltet
einen Einlass, der in Fluidverbindung mit einer Dosiervorrichtung,
wie etwa einer herkömmlichen
Dosierpumpe 1, steht, und zwar über einen Versorgungsverteiler 2, der
die Pumpe 1 in einem parallelen Druckverhältnis mit
jedem der Sprühköpfe verbindet.
Die Dosierpumpe 1, die an einen Behälter (nicht gezeigt) mit Klebezusammensetzung
S angeschlossen ist, führt
die Klebezusammensetzung S unter Druck jedem der Sprühköpfe 40 zu,
die, wie hierin nachstehend detaillierter beschrieben, die Klebezusammensetzung
S zerstäuben
und die zerstäubte
Klebezusammensetzung S davon zu dem Fächer N von Fasern S hin leiten,
der sich den Weg P entlang durch den Durchgang 22 bewegt.
Die zerstäubte Klebezusammensetzung
S ist allgemein in den Figuren unter Bezugnahme auf die Stromlinien
T, T1, T2 gezeigt;
es versteht sich jedoch für
den Durchschnittsfachmann, dass sich eine Innenkammer C der Einfassung 20,
die den Durchgang 22 der Einfassung 20 beinhaltet
und umgibt, im Allgemeinen mit teilweise mit zerstäubter Klebezusammensetzung
S gesättigter
Luft füllt
und diese enthält.
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Wie
insbesondere in 2 gezeigt, sind ein oder mehrere
Sprühköpfe in der
Einfassung 20 Seite an Seite ausgerichtet im Wesentlichen
entlang der Länge
L20 der Einfassung 20 beabstandet
positioniert, wodurch sie zerstäubte
Klebekomposition S im Wesentlichen entlang der Länge des Fächers N von Fasern F leiten.
Zudem sind, wie insbesondere in 1 gezeigt,
eine erste und zweite Gruppe 40a, 40b der Sprühköpfe 40 in
der Einfassung 20 in einer vertikal ausgerichteten Orientierung
entlang eines Segments des Wegs P des Fächers N von Fasern F in dem
Durchgang 22 beabstandet positioniert. Die erste Gruppe 40a der
Sprühköpfe 40 leitet
zerstäubte Klebezusammensetzung
S eine erste Stromlinie T1 entlang zum Fächer N an
eine erste Stelle A davon entlang des Wegs P, und die zweite Gruppe 40b der Sprühköpfe 40 leitet
zerstäubte
Klebezusammensetzung S eine zweite Stromlinie T2 entlang
zum Fächer N
an eine zweite Stelle B davon entlang des Wegs P. Jede der Fasern
F des Fächers
N ist mithin mehreren Dunststromlinien T1,
T2 ausgesetzt, wobei jede Stromlinie T1, T2 zerstäubte Klebezusammensetzung S
zum Fächer
N leitet und bewirkt, dass winzige Tröpfchen der zerstäubten Klebezusammensetzung S
im Wesentlichen einheitlich auf die Fasern F des Fächers N
abgelagert werden.
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In
der Ausführungsform,
die schematisch in 1 und 2 gezeigt
ist, sind die Sprühköpfe 40 alle
einer Fläche
F1 des Fächers
N von Fasern F zugekehrt und damit auf einer ersten Seite des Fächers N
positioniert. Eine Vakuumquelle, z.B. ein Abluftdiffusor 3,
beinhaltet einen Einlass 4, der zum Bewirken eines Unterdrucks
in der Kammer C an die Einfassung 20 angeschlossen ist.
Der Einlass 4 des Diffusors 3 ist einer gegenüberliegenden
Fläche
F2 des Fächers
N von Fasern F zugekehrt und damit auf einer zweiten Seite des Fächers N
positioniert, wodurch ein Unterdruckgradient über den Fächer N von Fasern F erzeugt
ist, der von der ersten Seite des Fächers N zur zweiten Seite des
Fächers
N geleitet ist, und wodurch die zerstäubte Klebezusammensetzung S
durch den Fächer
N von Fasern F gezogen wird. Ein derartiger Unterdruckgradient erhöht den Wirkungsgrad,
mit dem Tröpfchen
der zerstäubten
Klebezusammensetzung S auf den Fasern F des Fächers N abgelagert werden.
Der Diffusor 3 weist eine herkömmliche Bauweise auf und ist
dazu geeignet, die Tröpfchen
der zerstäubten
Klebezusammensetzung S im Wesentlichen von der Luft abzuscheiden trennen,
beispielsweise aufgrund des Hochdrucks in der Diffusorkammer. Die
Klebezusammensetzung S, die von der Abluft abgeschieden wurde, sammelt
sich in der Diffusorkammer und kann, wie etwa durch die Pumpe 1,
zur Versorgung der Sprühköpfe 40 zum Verteiler 2 umgepumpt
werden. Die Abluft wird aus dem Diffusor 3 in die Umgebung
abgestoßen.
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Die
Fasern F des Fächers
N treten in den Durchgang 22 durch einen Einlass 22a davon
ein und verlassen den Durchgang 22 durch einen Auslass 22a davon.
Dementsprechend wird Umgebungsluft, die die Außenseite des Durchgangseinlasses 22a umgibt,
durch den Einlass 22a des Durchgangs 22 in die
Einfassungskammer C gerissen. Gleicherweise wird, wenn die Fasern
F den Durchgang 22 durch den Auslass 22b davon
verlassen, Luft (mit teilweise darin saturierten Tröpfchen der
zerstäubten
Klebezusammensetzung S) aus der Einfassungskammer C gerissen. D.h.,
die Abwärtsbewegung
des Fächers
N von Fasern F durch den Durchgang 22 stellt eine abwärts gerichtete
Strömung
von dunstgesättigter
Luft aus der Einfassung 20 durch den Auslass 22b des Durchgangs 22 her.
Um dies zu verhindern, sind eine oder mehrere Luftstoßdüsen 90 außerhalb
der Einfassung 20 in der Nähe des Durchgangsauslasses 22b positioniert,
um einen Druckluft strom durch den Auslass 22b zu leiten,
im Allgemeinen schräg
zu dem Weg P, den sich der Fächer
N von Fasern F entlang bewegt, wodurch ein Hochdruckbereich außerhalb der
Einfassung 20 dem Durchgangsauslass 22b benachbart
bewirkt ist und verhindert ist, dass der Luftstrom innerhalb der
Einfassungskammer aufgrund der sich bewegenden Fasern F durch den
Durchgangsauslass 22b gerissen wird. Die Luftströme, die von
den Luftstoßdüsen ausgestrahlt
sind, sollten einen Druck aufweisen, der hoch genug ist, um ein
Entweichen der dunstgesättigten
Luft in der Einfassungskammer C durch den Durchgangsauslass 22b zu
verhindern, sollten jedoch keinen Druck aufweisen, der den Fasern
F Schaden zufügen
könnte.
Die Luftströme
aus den Luftstoßdüsen 90 wirken
mithin mit der Vakuumquelle 3 zusammen, um die zerstäubte Klebezusammensetzung
S im Wesentlichen innerhalb der Einfassungskammer C zu halten.
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Unter
Bezugnahme auf 3 bis 6 beinhaltet
eine Vorrichtung 110 zum Auftragen einer flüssigen Klebezusammensetzung
auf einen Fächer von
einer oder mehreren Fasern gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung (die schematisch in 1 und 2 gezeigt
ist) eine Einfassung 120, die einen gestreckten Durchgang 122 definiert,
und mehrere Zentrifugalsprühkopfapplikatoren 140,
die in der Einfassung 120 positioniert sind. Die Einfassung 120 weist
eine im Allgemeinen kastenförmige
Bauweise auf und beinhaltet einen Abdeckblechabschnitt 124,
der die mehreren Sprühköpfe 140 umgibt,
und ein Zugangsblech 126, das abnehmbar derart an dem Abdeckblechabschnitt 124 angebracht
ist, dass eine offene Seite 124a des Abdeckblechabschnitts 124 einer
offenen Seite 126a des Zugangsblechs 126 zugekehrt
ist, um eine Einfassungskammer C zu definieren, die von dem Abdeckblechabschnitt 124 und
dem Zugangsblech 126 eingeschlossen ist. Der Einfassungsdurchgang 122 ist
durch Abdeckblechausschnitte 123a, 123b definiert,
die jeder einem zusammenpassenden Blechausschnitt 125a bzw. 125b gegenüberliegen.
Der Durchgang weist eine Länge
L122, eine Breite W122 und
eine Höhe
H122 (6) auf.
Wie in 6 deutlich gezeigt, beinhaltet die Einfassungskammer
C außerdem
den Einfassungsdurchgang 122 und umgibt ihn im Allgemeinen.
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Das
Zugangsblech 126 ist durch jegliches herkömmliche
Mittel abnehmbar an dem Abdeckblechabschnitt 124 angebracht,
wie beispielsweise durch einen oder mehrere Knebelklemmen, die von der
Firma DE-STA-CO aus Birmingham, Michigan, USA, vertrieben werden.
Der Abdeckblechabschnitt 124 und das Zugangsblech 126 weisen
beide einen wasserdichten, geschweißten Bau aus einem korrosionsbeständigen Material,
wie etwa Edelstahl, auf.
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Die
Sprühköpfe 140 sind
in dem Abdeckblechabschnitt 124 der Einfassung 120 durch
ein oder mehrere Gestelle 130 positioniert, die sich im Wesentlichen
die Länge
L122 des Durchgangs 122 entlang
erstrecken, wobei jedes der ein oder mehreren Gestelle 130 entlang
der Höhe
H122 des Durchgangs 122 vertikal
voneinander beabstandet sind. Jedes Gestell 130 beinhaltet
eine oder mehrere Öffnungen 132,
die daran entlang beabstandet sind, wobei jede Öffnung zum Aufnehmen und Aufhängen von
einem Sprühkopf 140 bemessen
ist. Das eine oder die mehreren Gestelle 130 und die mehreren Sprühköpfe 140,
die daran aufgehängt
sind, sind derart dem Durchgang 122 benachbart positioniert,
dass flüssige
Klebezusammensetzung, die den Sprühköpfen 140 unter Druck
zugeführt
ist, durch diese zerstäubt
und im Allgemeinen entlang den Stromlinien T1,
T2, T3 zum Durchgang 122 geleitet
ist. Natürlich füllt sich
die Kammer C mit und enthält
im Wesentlichen Luft, die teilweise mit winzigen Tröpfchen der zerstäubten Klebezusammensetzung
gesättigt
wurde. Ein Faserfächer,
der den Durchgang 122 durchläuft, beispielsweise von einem
Einlass davon, der durch die Ausschnitte 123a, 125a definiert
ist, zu einem Auslass davon, der durch die Ausschnitte 123b, 125b definiert
ist, durchläuft
einen Schleier oder Nebel der zerstäubten Klebezusammensetzung, und die
einzelnen Fasern des Faserfächers
werden dadurch einheitlich mit den Tröpfchen der zerstäubten Klebezusammensetzung
beschichtet. Da der Faserfächer
den mehrfachen Stromlinien T1, T2, T3 sowie dem Schleier der zerstäubten Klebezusammensetzung,
der in der Kammer C im Allgemeinen vorhanden ist, wirksam ausgesetzt
ist, ist es nicht notwendig, dass nur eine der Stromlinien T1, T2, T3 jede
einzelne Faser des Faserfächers
einheitlich und vollständig
beschichtet. D.h., Abschnitte der einzelnen Fasern des Faserfächers, die
nicht durch die Stromlinie T1 mit Klebezusammensetzung
beschichtet wurden, werden beispielsweise durch die Stromlinie T2 oder T3 mit Klebezusammensetzung
beschichtet. Die Beabstandung der Sprühköpfe 140 entlang der
Höhe H122
des Durchgangs (und damit den Laufweg P des Faserfächers durch
den Durchgang 122 entlang) erhöhen die so genannte „Verweilzeit" der Fasern in einer
klebmittelreichen Umgebung, wie etwa jener, die durch die zerstäubte Klebezusammensetzung
in der Kammer C vorgesehen ist, wodurch ermöglicht ist, dass der Faserfächer die
Vorrichtung 110 mit einer hohen Geschwindigkeit durchläuft. Zudem
ermöglicht
die Erhöhung
der „Verweilzeit" des Fasern in der klebmittelreichen
Umgebung der Kammer C den Gebrauch von Schleiersprühköpfen 140 zum
Vorsehen einer im Wesentlichen einheitlichen und fortlaufenden Beschichtung
mit Klebezusammensetzung auf jeder der Fasern des Faserfächers.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf 6 sind die
Dunststromlinien T1, T2,
T3 jede in einer Richtung ausgerichtet,
die im Allgemeinen schräg
zur Richtung des Wegs P ist, den sich die Fasern des Faserfächers durch
den Durchgang 122 entlang bewegen. Dementsprechend sind
ein oder mehrere Prallbleche 128 vorzugsweise derart an
dem Zugangsblech 126 angebracht, dass ein Prallblech 128 jedem Sprühkopf 140 gegenüberliegt
und sich zu den Sprühköpfen 140 hin
erstreckt, um turbulente Luftströmung
innerhalb der Kammer C zu steuern. Zudem beinhaltet jedes Gestell 130 ein
oder mehrere Ablenkbleche 134, wobei vorzugsweise ein Ablenk blech 134 hinter
jedem Sprühkopf 140 positioniert
ist und davon vorsteht, um ebenfalls turbulente Luftströmung innerhalb
der Kammer C zu steuern.
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Die
Ablenkbleche 134 leiten außerdem den Strom der zerstäubten Klebezusammensetzung,
der aus den Sprühköpfen 140 ausgestoßen wird,
in eine den Stromlinien T1, T2,
T3 entgegengesetzte Richtung zu einem Boden
der Einfassung 120 hin. Eine oder mehrere Ablassöffnungen 136a, 136b sind
in der Einfassung 120 vorgesehen, wobei beispielsweise
eine oder mehrere Ablassöffnungen 136a unter
den Gestellen 130 vorgesehen sind und eine oder mehrere Ablassöffnungen 136b unter
den Prallblechen 128 vorgesehen sind, die jede parallel
geschaltet an einen Niederdruckeinlass einer Dosiervorrichtung,
beispielsweise die herkömmliche
Dosierpumpe 1, die schematisch in 1 und 2 gezeigt
ist, angeschlossen sind. Überlauf
und Ablauf der flüssigen
Zusammensetzung, die die Fasern des Faserfächers nicht beschichten, sammeln
sich mithin im unteren Bereich der Einfassung 120 an und
werden von der Dosierpumpe 1 zu den Sprühköpfen 140 umgepumpt.
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Das
Zugangsblech 126 beinhaltet eine Vakuumauslassarmatur 129,
die an eine Vakuumquelle, wie etwa den Diffusor 3, der
schematisch in 1 gezeigt ist, zum Erzeugen
eines Unterdrucks in der Kammer C und insbesondere zum Erzeugen
eines Unterdrucks in einem Bereich der Kammer C, der von dem Zugangsblech 126 eingeschlossen
ist, angeschlossen ist. Die Armatur 129 kann eine oder
mehrere derartiger, auf dem Zugangsblech 126 beabstandeter
Armaturen sein, wobei jede der Armaturen parallel geschaltet an
die Vakuumquelle 3 angeschlossen ist. Ein Unterdruckgradient
ist dadurch im Allgemeinen von einem Bereich der Kammer, der von dem
Abdeckblech 124 eingeschlossen ist, zu dem Bereich der
Kammer C gerichtet, der von dem Zugangsblech 126 eingeschlossen
ist, durch den Durchgang 122 erzeugt.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf 5 sind die
mehreren Sprühköpfe 140 im
Einklang von einer Antriebsvorrichtung 150 angetrieben,
wie beispielsweise einem herkömmlichen,
abgeschlossenen 220-V-Drehstrommotor 152, der auf herkömmliche
Art und Weise an eine elektrische Stromquelle (nicht gezeigt) ist.
Der Motor 152 ist vorzugsweise starr an dem Abdeckblechabschnitt 124 der
Einfassung 120 befestigt, beispielsweise durch eine Stützblechhalterung 151a.
Eine Antriebswelle 154 ist an einem unteren Ende davon
an eine Abtriebswelle (nicht gezeigt) des Motors 152 gekuppelt
und an einem oberen Ende davon an den Abdeckblechabschnitt 124 der
Einfassung 120 angebracht, wie beispielsweise durch ein
Kugellager (nicht gezeigt), das in einer oberen Halterung 151b angebracht
ist.
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Eine
Zahnriemenantriebsscheibe 156 ist für jedes Gestell 130 vorgesehen
und seinem jeweiligen Gestell 130 benachbart starr an der
Antriebswelle 154 befestigt. Insbesondere sind die Antriebsscheiben 156 derart
die Antriebswelle 154 entlang beabstandet, dass jede Antriebsscheibe 156 an
einer Zahnriemenabtriebsscheibe 142 ausgerichtet ist, die starr
an einem Drehabschnitt von jedem Sprühkopf 140 sind, welche
entlang eines Gestells 130 beabstandet sind. Beispielsweise
sind in der besonders bevorzugten Ausführungsform hiervon drei Gestelle 130 vertikal
entlang der Höhe
H122 des Durchgangs 122 beabstandet
vorgesehen, wobei jedes Gestell drei derart daran entlang beabstandeter
Sprühköpfe 140 aufweist,
dass die Abtriebsscheiben 142, die an die Sprühköpfe 140 angebracht
sind, welche an jeglichem einen Gestell 130 aufgehängt sind,
aneinander ausgerichtet sind. Dementsprechend sind drei Antriebsscheiben 156 derart
entlang der Antriebswelle 154 vorgesehen, dass eine Antriebsscheibe 156 an
jeder der Abtriebsscheiben 142 der Sprühköpfe 140 ausgerichtet
ist, die entlang einem der drei Gestelle 130 beabstandet
sind.
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Ein
Zahnriemen 153 verbindet jede der Sprühkopfabtriebsscheiben 142 eines
Gestells 130 mit einer der Antriebsscheiben 156,
die an der Antriebswelle 154 befestigt und dem Gestell 130 zugeordnet
sind. Da die Einfassung 120 ein im Allgemeinen wasserdichtes
Gehäuse
ausbildet, ist in dem dem Gestell 130 benachbarten Einfassungsabdeckblech 124 eine Öffnung 127 vorgesehen,
durch die der Zahnriemen 153 die Antriebsscheibe 156 mit
den Abtriebsscheiben 142 verbindet. Eine Umkehrscheibe 155a (4)
sowie eine Spannrolle 155b (4) können vorgesehen
sein und den Zahnriemen 153 zum Steuern von dessen Spannung
in Eingriff nehmen. Der Zahnriemen 153 kann die Abtriebsscheiben 142 der
Sprühköpfe 140 in
Eingriff nehmen, um eine Drehung ihrer jeweiligen Bauteile entweder
in dieselbe Richtung oder in entgegengesetzte Richtungen zu bewirken.
Die Zahnriemen 153 und Scheiben 156, 142 können durch
andere, bekannte Kraftübertragungsausstattung,
wie beispielsweise Kettenradkombinationen, ersetzt sein, ohne von
Wesen oder Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Obgleich
die bevorzugte Ausführungsform unter
Bezugnahme auf eine einzelne Antriebswelle 154 beschrieben
ist, an die mehrere Zahnriemen 153 in einer parallelen
Anordnung in Eingriff gebracht sind, wobei jeder Zahnriemen 153 in
einer Reihenanordnung mehrere Sprühköpfe 140 antreibt,
die entlang eines von mehreren Gestellen 130 beabstandet sind,
können
die Sprühköpfe 140,
die entlang einem jeglichen der mehreren Gestelle 130 beabstandet sind,
alternativ von einem Zahnriemen 153 angetrieben sein, der
an eine Abtriebswelle von einem der mehreren Antriebsmotoren angeschlossen
ist. Das bedeutet, dass jeder Zahnriemen 153 alternativ
von einem separaten Antriebsmotor angetrieben sein kann. Alternativ
kann jeder Sprühkopf 140 von
einem separaten Motor oder einer separaten Antriebsvorrichtung angetrieben
sein, in welchem Falle Zahnriemen 153 nicht erforderlich
sind. Weiterhin alternativ können
vertikal ausgerichtete Sprühköpfe 140 von
einem einzelnen Motor angetrieben sein, beispielsweise einer Antriebswelle,
die durch jeden der vertikal ausgerichteten Sprühköpfe 140 läuft. Beispielsweise ist
in Betracht gezogen, dass ein einzelner Druckluftmotor für jede Gruppe
von vertikal ausgerichteten Sprühköpfen 140 vorgesehen
sein kann, wobei einer von diesen Motoren von Ingersoll-Rand Air
Motors unter der Produktbezeichnung „Series M002 Multi-Vane Air
Motors" handelsüblich ist,
und über
eine einzelne Wellenstruktur, wie etwa jener, die in 21 dargestellt
ist, an die Sprühköpfe gekuppelt
sein kann, wobei sie sich durch die vertikal ausgerichteten Sprühköpfe erstreckt.
In der Ausführungsform,
die in 5 dargestellt ist, würden die horizontal beabstandeten
Druckluftmotoren vorgesehen sein, die jeder an drei vertikal ausgerichtete
Sprühköpfe gekuppelt wären.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf 6 sind eine
oder mehrer Luftstoßdüsen 190,
die schematisch in 1 sowie in 6 gezeigt
sind, dem durch Ausschnitte 123b, 125b definierten
Durchgangsauslass benachbart positioniert und zum Leiten von Druckluft
durch den Durchgangsauslass ausgerichtet, wodurch ein dem Weg P
durch den Durchgangsauslass direkt nachgeschalteter Hochdruckbereich
erzeugt ist. Der Austritt von Kammerluft, die in einer Grenzschicht
eingeschlossen ist, welche jede der Fasern des Faserfächers, der
sich den Weg P entlang durch den Durchgang 122 bewegt,
umgibt, aus der Kammer C durch den Durchgangsauslass ist verhindert,
stattdessen verbleibt sie in der Kammer C.
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Unter
Bezugnahme auf 7 bis 9 beinhaltet
eine Vorrichtung zum Auftragen einer flüssigen Klebezusammensetzung
auf einen Fächer
von einer oder mehreren Glasfasern gemäß einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die schematisch in 1 und 2 dargestellt
ist, eine Einfassung 220, die einen gestreckten Durchgang 222 definiert,
und mehrere Zentrifugalsprühköpfe 240,
die in der Einfassung 220 positioniert sind. Die Vorrichtung 210 der vorliegenden
Ausführungsform hat
mit der Vorrichtung 110 zahlreiche Bauteile gemeinsam,
und mit gleichen Bezugszeichen sollen gleiche Bauteile bezeichnet
sein. Die Einfassung 220 der Vorrichtung 210 gemäß der vorliegenden
zweiten Ausführungsform
beinhaltet jedoch einen ersten Abdeckblechabschnitt 224' und einen zweiten
Abdeckblechabschnitt 224'' , der derart
Seite an Seite neben dem ersten Abdeckblechabschnitt 224' positioniert ist,
dass eine offene Seite 224a' des
ersten Abdeckblechabschnitts 224' und eine offene Seite 224a'' des zweiten Abdeckblechabschnitts 224'' in dieselbe Richtung gekehrt sind
und im Wesentlichen koplanar sind.
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Der
erste und der zweite Abdeckblechabschnitt 224', 224'' sind jeweils angelenkt miteinander verbunden,
um eine relative Schwenkbewegung zueinander um eine vertikale Achse
Y bereitzustellen, die im Allgemeinen den Durchgang 222 entlang
verläuft.
Ein herkömmliches
Klavierband oder ein oder mehrere zylindrische Gelenke können zum
angelenkten Verbinden eines Armabschnitts 224b', der sich von
der offenen Seite 224a' des
ersten Abdeckblechabschnitts 224' erstreckt, mit einem Armabschnitt 224b'', der sich von der
offenen Seite 224a'' des zweiten
Abdeckblechabschnitts 224'' erstreckt,
benutzt sein. Der erste und der zweite Abdeckblechabschnitt 224', 224'' sind vorzugsweise jeweils derart
entgegengesetzt gebaut, dass, wenn die Abdeckblechabschnitte 224', 224'' in der Anordnung Seite an Seite
positioniert sind, die in 7 bis 9 gezeigt
ist, der erste Abdeckblecharmabschnitt 224b' dem zweiten Abdeckblecharmabschnitt 224b'' benachbart ist.
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Ein
Zugangsblech 226 ist über
den offenen Seiten 224a', 224a'' des ersten bzw. zweiten Abdeckblechabschnitt
positioniert und beinhaltet eine offene Seite 226a, die
den offenen Seiten 224a', 224a'' des ersten bzw. zweiten Abdeckblechabschnitts 224', 224'' zugekehrt ist, um Einfassungskammer
zu definieren, die von den Abdeckblechab schnitten 224', 224'' und dem Zugangsblech 226 eingeschlossen
ist. Der Einfassungsdurchgang 222 ist durch obere Abdeckblechausschnitte 223a', 223a'', die einem zusammenpassenden oberen
Blechausschnitt 225a gegenüberliegen, und untere Abdeckblechausschnitte
definiert, die einem zusammenpassenden unteren Blechausschnitt gegenüberliegen.
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Jeder
Abdeckblechabschnitt 224', 224'' beinhaltet einen oder mehrere
vertikal ausgerichtete Sprühköpfe 240,
wobei jeder Sprühkopf 240 in
seinem jeweiligen Abdeckblechabschnitt 224', 224'' durch
ein Gestell 230', 230'' positioniert ist, das sich horizontal
im Wesentlichen über
seinen jeweiligen Abdeckblechabschnitt 224', 224'' hinweg
erstreckt. Beispielsweise sind unter Bezugnahme auf den ersten Abdeckblechabschnitt 224', der in 9 gezeigt ist,
drei Gestelle 230' vertikal
in dem ersten Abdeckblech 224' beabstandet und erstrecken sich
horizontal über
die Innenseite davon hinweg. Jedes Gestell 230' beinhaltet
eine Öffnung 232', die zum Aufnehmen
und Aufhängen
von einem Sprühkopf 240 bemessen
ist. Gleicherweise sind drei Gestelle 230'' vertikal
in dem zweiten Abdeckblech 224'' beabstandet
und erstrecken sich horizontal über
die Innenseite davon hinweg. Vorzugsweise sind die Gestelle 230', 230'' Seite an Seite angeordnet, wie
zwischen dem ersten und zweiten Abdeckblechabschnitt 224', 224'' , und können in Kombination als Paare
von vertikal ausgerichteten Gestellen 230', 230'' angesehen
werden, die Sprühköpfe 240 in
einer vertikal beabstandeten Beziehung positionieren. Die Sprühköpfe 240 sind
jeweils parallel geschaltet an eine Quelle mit unter Druck gesetztem,
flüssigem
Klebematerial angeschlossen, wie etwa durch die Pumpe 1 (1)
und den Verteiler 2 (1).
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Das
Zugangsblech 226 beinhaltet eine Vakuumauslassarmatur 229,
die an eine Vakuumquelle, wie etwa den Diffusor 3, der
schematisch in 1 gezeigt ist, zum Erzeugen
eines Unterdruckgradienten durch den Durchgang 222 für die oben bezüglich der bevorzugten
Ausführungsform
beschriebenen Zwecke angeschlossen ist. Eine oder mehrere Ablassöffnungen 236a' können in
dem ersten Abdeckblechabschnitt 224' vertikal unter den Sprühköpfen 240 darin vorgesehen
sein und an die Pumpe 1 (1) zum Umpumpen
von Überlauf
und Ablauf der Klebezusammensetzung angeschlossen sein. Gleicherweise können eine
oder mehrere Ablassöffnungen 236a'' in dem zweiten Abdeckblechabschnitt 224'' vertikal unter den Sprühköpfen 240 darin
vorgesehen sein, und eine oder mehrere Ablassöffnungen 236b können in dem
Zugangsblech 226 vorgesehen sein.
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Unter
Bezugnahme auf 8 und 9 sind die
Sprühköpfe 240 im
Einklang von einer Antriebsvorrichtung 250 angetrieben,
wie beispielsweise einem herkömmlichen,
abgeschlossenen 220-V-Drehstrommotor 152, der starr durch
eine Stützblechhalterung 251a an
dem zweiten Abdeckblechabschnitt 224'' der
Einfassung 220 befestigt ist. Eine Antriebswelle 254 ist
an einem unteren Ende davon an eine Abtriebswelle (nicht gezeigt)
des Motors 252 gekuppelt und an einem oberen Ende davon an
den zweiten Abdeckblechabschnitt 224'' der
Einfassung 220 angebracht, wie beispielsweise durch ein
Kugellager (nicht gezeigt), das in einer oberen Halterung 251b angebracht
ist, welche starr an dem zweiten Abdeckblechabschnitt 224'' befestigt ist. Eine Zahnriemenantriebsscheibe 256 ist
für jedes Paar
Sprühköpfe 240 vorgesehen,
und eine Zahnriemenabtriebsscheibe 242 ist an einem Drehabschnitt von
jedem Sprühkopf 240 angebracht,
siehe 8. Schlitzförmige Öffnungen
(nicht gezeigt) sind im ersten und zweiten Abdeckblechabschnitt 224', 224'' vorgesehen und befinden sich daran,
um zu ermöglichen,
dass ein Zahnriemen 253 jede Zahnriemenantriebsscheibe 256 mit
den Zahnriemenabtriebsscheiben 242 des Paars von Sprühköpfen in
Reihe verbindet, die der Antriebsscheibe 256 zugeordnet
sind. Die schlitzförmigen Öffnungen
können
beispielsweise mit einem Gummivorhang oder einer Gummiklappe verdeckt
sein, wenn es nicht erwünscht
ist, dass ein Zahnriemen 253 dort hindurch läuft, sodass
keine zerstäubte
Klebezusammensitzung aus dem Inneren der Einfassung 220 entweicht.
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Unter
Bezugnahme auf 10 bis 13 ist die
Vorrichtung 210 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt, wobei das Zugangsblech 226 entfernt
ist, und wobei der erste Abdeckblechabschnitt 224' der Einfassung 220 derart
um die Gelenkachse Y geschwenkt ist, dass die offene Seite 224a' des ersten
Abdeckblechabschnitts 224' der
offenen Seite 224a'' des zweiten Abdeckblechabschnitts 224'' zugekehrt ist und den Durchgang 222 dazwischen
definiert. Obere und untere Wellenhalter 292 (nur der obere
Halter 292 ist dargestellt) sind starr an dem ersten Abdeckblechabschnitt 224' angebracht
und mit Kugellagern (nicht gezeigt) zum drehbaren Anbringen einer
Antriebswelle 294 dazwischen ausgestattet. Eine parallele Abtriebsscheibe 295' ist starr an
einem oberen Ende der Antriebswelle 254 befestigt und horizontal
an einer parallelen Antriebsscheibe 295'' ausgerichtet,
die an einem oberen Ende der Antriebswelle 254 angebracht
ist, und durch einen parallelen Zahnriemen 296 betriebsfähig mit
der parallelen Antriebsscheibe 295'' verbunden.
Abtriebsscheiben (nicht gezeigt) sind an der Antriebswelle 294 angebracht
und jeweils durch einen Zahnriemen 253' mit einem Sprühkopf 240 verbunden,
der in dem ersten Abdeckblechabschnitt 224' positioniert ist.
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Unter
Bezugnahme auf 14 beinhaltet eine Vorrichtung 310 zum
Auftragen einer flüssigen Klebezusammensetzung
auf einen Fächer
von einer oder mehreren Glasfasern gemäß einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine Einfassung 320 (hierin
außerdem
als „Gehäuse" bezeichnet), die
einen gestreckten Durchgang 322 definiert, und mehrere
vertikal ausgerichtete Zentrifugalsprühkopfapplikatoren 340,
die in der Einfassung 320 positioniert sind. Die Vorrichtung 310 der
vorliegenden Ausführungsform
hat mit der Vorrichtung 110, die in 3 dargestellt
ist, zahl reiche Bauteile gemeinsam, und mit gleichen Bezugszeichen
sollen gleiche Bauteile bezeichnet sein. Die Sprühköpfe 340 sind jedoch
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
jeweils an einem aufrechten Gratelement 360 angebracht,
beispielsweise durch Gestelle 330, die jedes einen Sprühkopf 340 dem
Durchgang 322 benachbart positioniert. Eine Antriebsvorrichtung 350,
wie beispielsweise ein herkömmlicher
Druckluftmotor, von denen einer von Ingersoll-Rand Air Motors unter der
Produktbezeichnung „Series
M002 Multi-Vane Air Motors" handelsüblich ist,
ist starr an dem Gratelement 360 angebracht und beinhaltet
eine Abtriebswelle (nicht gezeigt), die an eine Antriebswelle 254, die
jeden der Sprühköpfe 340 durchläuft, zum
starren Befestigen an einem Drehabschnitt von jedem der Sprühköpfe 340 gekuppelt
ist. Es ist außerdem
in Betracht gezogen, dass anstelle des Druckluftmotors auch ein
herkömmlicher
Elektromotor benutzt sein kann. Ein Faserfächer, der die Einfassung 320 der Vorrichtung 310 der
vorliegenden Ausführungsform durchläuft, kann
im Wesentlichen plan sein, wie der vorstehend unter Bezugnahme auf
jede der vorstehend besprochenen Ausführungsformen beschriebene Faserfächer. Alternativ
kann der Faserfächer,
da die Sprühköpfe 330 von
dem Gratelement 360 gestützt sind, bei Betrachtung von
oben gekrümmt
oder halbkreisförmig
sein, wobei er das Gratelement 360 und die daran angebrachten
Sprühköpfe 340 teilweise
umgibt. Eine derartige Anordnung erhöht den Wirkungsgrad, mit dem
Tröpfchen
der zerstäubten
Klebezusammensetzung auf den Fasern des Fächers abgelagert werden.
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Unter
Bezugnahme auf 15 befördern Fasern F eines Fächers N,
wenn sie sich im Wesentlichen den Weg P entlang durch die Einfassung
bewegen, eine Luftgrenzschicht, was im Allgemeinen zu einer Luftströmung nach
unten durch die Einfassung führt.
Die Sprühköpfe 40, 140, 240, 340, 440 von
jeglicher der Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
mithin schwenkbar bezüglich einer
Ebene eingestellt sein, die den Weg P enthält, den entlang der Fächer N von Fasern
F durch die Einfassung 20, 120, 220, 320 läuft, sodass,
wenn Dunststromlinien T aus dem Sprühkopf 40, 140, 240, 340, 440 austreten,
winzige Tröpfchen
der zerstäubten
Klebezusammensetzung im Wesentlichen senkrecht zu den Fasern F des
Fächers
N stehen, wenn sich die Tröpfchen
den Fasern F annähern
und darauf auftreffen.
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Unter
Bezugnahme auf 16 beinhaltet ein Sprühkopf 400 zum
Gebrauch in jeglicher der Vorrichtungen 10, 110, 210, 310 der
vorliegenden Erfindung einen Ständer 410 mit
einem Körper 411,
der eine gestreckte Durchbohrung 412 dort hindurch definiert,
und einer ringförmigen
Brechplatte 414, die sich radial davon erstreckt. Eine
Rotorwelle 420 ist in der Durchbohrung 412 positioniert
und beinhaltet ein oberes Ende 421, das davon nach oben
vorsteht, und ein unteres Ende 422, das davon nach unten
vorsteht. Eine Zahnradriemenscheibe 424 ist starr an der
Rotorwelle 420 in der Nähe
des oberen Endes 421 davon angebracht und betriebsfähig an einen Antrieb,
wie beispielsweise durch einen Zahnriemen, zum Drehen der Rotorwelle 420 in
der Durchbohrung 412 angeschlossen. Ein im Allgemeinen
pfannenförmiges
Gehäuse 430 ist
starr an der Rotorwelle 420 in der Nähe des unteren Endes 422 davon
angebracht und beinhaltet einen konischen Abschnitt 432,
der sich von dem unteren Ende 422 der Rotorwelle 420 nach
oben zur Brechplatte 414 des Ständers 410 hin erstreckt.
Ein Ringabschnitt 434 erstreckt sich davon radial von einem
oberen Ende des konischen Abschnitts 432 des Gehäuses 430 nach
außen
und dreht sich zusammen mit der Rotorwelle 420 in beabstandeter
Beziehung zu der Brechplatte 414.
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Die
Rotorwelle 420 ist vorzugsweise hohl, wodurch ein gestreckter
Durchgang 425 dort hindurch definiert ist, wobei ein derartiger
Durchgang 425 am oberen Ende 421 der Rotorwelle 420 offen ist.
Eine oder mehrere radiale Öffnungen 426 sind
in der Rotorwelle 420 in der Nähe des unteren Endes 422 davon
vorgesehen, sodass flüssige
Klebe zusammensetzung, die dem Durchgang 425 der Rotorwelle 420 unter
Druck zugeführt
ist, in eine Flüssigkeitskammer
E gepumpt wird, die zwischen dem Gehäuse 430 und der Brechplatte 414 ausgebildet
ist. Wenn sich das Gehäuse 430 dreht,
wird mithin flüssige
Klebezusammensetzung in dem Gehäuse
eine Innenseite des konischen Abschnitts 432 des Gehäuses 430 hinauf
gedrängt
und aus dem Sprühkopf 400 durch
mehrere umfängliche
Abgabeöffnungen 454 ausgestoßen.
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Es
ist ferner in Betracht gezogen, dass sich eine separate Röhre (nicht
gezeigt) durch eine Bohrung in dem Ständer 410 erstrecken
und an einen Versorgungsverteiler oder direkt an eine Dosierpumpe
gekuppelt sein könnte,
um der Flüssigkeitskammer
E flüssige
Klebezusammensetzung zuzuführen. In
dieser Ausführungsform
könnte
Klebezusammensetzung nicht durch die Rotorwelle 420 zugeführt sein.
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Eine
oder mehrere aufrechte Abgaberippen 452 können von
einer oberen Fläche
des Ringabschnitts 434 des Gehäuses 430 nach oben
vorstehen und an eine untere Fläche
der Brechplatte 414 laufen, wenn sich das Gehäuse 430 bezüglich des
Ständers 410 dreht.
Die Abgaberippen 452 definieren dadurch die eine oder mehreren
radialen Öffnungen 454,
durch die flüssige
Klebezusammensetzung ausgestoßen
wird. Die Größe, Form
und Anordnung der Öffnungen 454 sind
zum Erzielen einer vorgegebenen Tröpfchengröße und dadurch bewirkte Dichte des
flüssigen
Zusammensetzungsdunsts vorgesehen. Es ist in Betracht gezogen, dass
Größe, Form, Muster
und Winkel der Öffnungen 454 durch
Entfernen des bestehenden Gehäuses 430 und
Ersetzen desselben durch ein modifiziertes Gehäuse zum Variieren der Tröpfchengröße und/oder
-dichte der zerstäubten
flüssigen
Zusammensetzung geändert
sein können.
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Der
Ständer 410,
die Rotorwelle 420 und/oder das pfannenförmige Gehäuse 430 können aus
Aluminium, Edelstahl, Nylon (66 usw.), Polypropylen, Teflon®,
einer Keramik oder einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet sein.
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Eine
Vorrichtung 410 zum Auftragen einer flüssigen Klebezusammensetzung
auf einen ringförmigen
oder halbringförmigen
Fächer
AF von aus einer Düse (nicht gezeigt) gezogenen
Glasfasern gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in 7 bis 19 dargestellt.
Die Vorrichtung 410 umfasst einen Hauptstützarm 420,
siehe auch 20, der durch eine Haltestruktur 430 gestützt ist.
Der Stützarm 420 stützt einen
ersten, zweiten und dritten Sprühkopf 440a bis 440c derart,
dass die Sprühköpfe 440a bis 440c innerhalb
des Faserfächers
AF zum Auftragen von Klebezusammensetzung
auf die Fasern aus einer Position innerhalb des Faserfächers AF positioniert sind. Dies ist vorteilhaft, weil
der Klebeschleier in einer Luftgrenzschicht mitgeführt wird,
die die Fasern umgibt, sodass der von den Fasern belegte Bereich
komprimiert wird, d.h., wenn der Faserfächer zusammengezogen wird,
wird der Klebeschleier durch die evakuierende Luftgrenzschicht in
und durch die Faseranordnung gedrängt. Wie in 17 dargestellt,
werden die geklebten über einen
Zusammenstellungsschuh, der aus einem herkömmlichen Material hergestellt
ist, beispielsweise Micarta, Keramik, Messing usw., zu einem Strang
zusammengestellt. Es ist in Betracht gezogen, dass der Faserfächer alternativ
eine rechteckige, dreieckige oder andere geometrische Form oder
Gestaltung aufweisen kann.
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Unter
Bezugnahme auf 21 und 21A umfasst
jeder Sprühkopf 440a bis 440c einen
Ständer 442 mit
einem Erweiterungsarm 444 und einem einstückigen Hauptkörperabschnitt 446.
Der Erweiterungsarm 444 ist mit einer Bohrung 444a zum
Aufnehmen einer Welle 422 des Hauptstützarms 420 versehen.
Die Funktion der Welle 422 ist zu verhindern, dass sich
der Ständer 442 dreht.
Der Hauptkörperabschnitt 446 ist
ebenfalls mit einer Bohrung 448 versehen, die sich vollständig durch
den Hauptkörperabschnitt 446 erstreckt.
Die Bohrung 448 ist derart ausgebildet, dass sie einen
ersten Abschnitt 448a mit einem ersten Durchmesser und
einen zweiten Abschnitt 448b mit einem zweiten Durchmesser
aufweist, der kleiner als der erste Durchmesser ist, sodass eine
Eingrenzungsrand 450 in der Bohrung 448 ausgebildet
ist. Erste und zweite Lager 452a und 452b, die
ein herkömmliches
gedichtetes Flugzeuglager umfassen können, sind in die Bohrung 448a eingepresst.
Eine Distanzhülse 452c trennt
die zwei Lager 452a und 452b, und das untere Lager 452b ist
in die Bohrung 448 eingepresst, bis es den Eingrenzungsrand 450 berührt, der
als Anschlag für das
Lager 452b wirkt. Eine Welle 454 ist in die Lager 452a und 452b eingepresst,
sodass sie imstande ist, sich bezüglich des Ständers 442 zu
drehen.
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Die
Welle 454 beinhaltet einen Hauptkörperabschnitt 455,
eine Gewindebohrung 456, die in einem ersten Ende 455a des
Hauptkörperabschnitts 455 vorgesehen
ist, und eine Erweiterung 458 mit Gewinde, die durch ein
zweites Ende 455b des Hauptkörperabschnitts 455 definiert
ist. Die Wellenerweiterung 458 des ersten Sprühkopfs 440a ist über Gewinde
in der Gewindebohrung 456 des zweiten Sprühkopfs 440b aufgenommen,
während
die Wellenerweiterung 458 des zweiten Sprühkopfs 440b über Gewinde
in der Gewindebohrung 456 des dritten Sprühkopfs 440c aufgenommen
ist. Daher bewirkt die Drehung der Welle 454 des ersten
Sprühkopfs 440a die
Drehung der Wellen 454 des zweiten und dritten Sprühkopfs 440b und 440c.
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Eine
Unterlegscheibe 459a ist auf das erste Ende 455a von
jedem Wellenhauptkörperabschnitt 455 aufgesetzt,
und eine Mutter 459b ist auf das erste Ende 455a aufgeschraubt.
Ein Haltering 459c ist in eine ringförmige Aussparung 446b eingeschnappt, der
in jedem Ständerhauptkörperabschnitt 446 ausgebildet
ist, siehe 21A. Eine Schulter 455c ist
in dem Hauptkörperabschnitt 455 der
Welle 454 ausgebildet und nimmt den inneren Laufring des
Lagers 452b in Eingriff. Wie nachstehend besprochen ist
die Welle 454 des ersten Sprühkopfs 440a an eine
Antriebsvorrichtung 470 gekuppelt und davon gestützt. Der
Ständerhauptkörperabschnitt 446 von
jedem Sprühkopf 440a bis 440c ist über den
Haltering 459c an seiner jeweiligen Welle 454 erhalten,
der den äußeren Laufring
des Lagers 452a in Eingriff nimmt, wobei der innere Laufring
des Lagers 452a die Hülse 452c in
Eingriff nimmt, die Hülse 452c den
inneren Laufring des Lagers 452b in Eingriff nimmt und
der innere Laufring 452b die Schulter 455c in
Eingriff nimmt.
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Jeder
Sprühkopf 440a bis 440c umfasst
außerdem
eine Pfanne 460. Die Pfanne 460 des ersten Sprühkopfs 440a ist
zwischen den Wellen 454 des ersten und zweiten Sprühkopfs 440a und 440b angeordnet
und davon gefasst. Gleicherweise ist die Pfanne 460 des
zweiten Sprühkopfs 440b ist
zwischen den Wellen 454 des zweiten und dritten Sprühkopfs 440b und 440c angeordnet
und davon gefasst. Die Pfanne 460 des dritten Sprühkopfs 440c ist
zwischen der Welle des dritten Sprühkopfs 440c und einer
Mutter 462 angeordnet und davon gehalten, die an die Wellenerweiterung 458 der
dritten Sprühkopfwelle 454 gekuppelt
ist. Die Pfannen 460 von jedem der drei Sprühköpfe 440a bis 440c drehen
sich mit den Wellen 454.
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Eine
Antriebsvorrichtung 470, siehe 18 und 19 (in 17 nicht
gezeigt), wie beispielsweise ein herkömmlicher Druckluftmotor, von
denen einer von Ingersoll-Rand Air Motors unter der Produktbezeichnung „Series
M002 Multi-Vane
Air Motors" handelsüblich ist,
ist starr an dem Hauptstützarm 420 angebracht
und beinhaltet eine Abtriebswelle (nicht gezeigt). Die Abtriebswelle
ist (über
eine standardmäßige Wellenkupplungsanordnung)
an die Welle 454 des ersten Sprühkopfs 440a gekuppelt. Die
Drehung der Abtriebswelle der Antriebsvorrichtung 470 bewirkt
die Drehung der Wellen 454 und Pfannen des ersten, zweiten
und dritten Sprühkopfs 440a bis 440c.
Die Pfannen können
sich mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 1500 U/min bis ungefähr 6000
U/min drehen.
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Unter
Bezugnahme auf 22 umfasst jede Pfanne 460 einen
Basisabschnitt 462, einen Seitenabschnitt 464 und
einen oberen Abschnitt 466. Der obere Abschnitt 466 weist
eine Erweiterung 466a auf, die einen Rand zum Enthalten
von Klebezusammensetzung definiert, welche in der Pfanne 460 aufgenommen
ist. Der Basisabschnitt 462 kann einen Durchmesser DB aufweisen,
der von ungefähr
4,70 cm (1,85 in) bis ungefähr
12,7 cm (5 in) oder mehr und vorzugsweise ungefähr 4,70 cm (1,85 in) beträgt, während der
obere Abschnitt 466 einen Durchmesser DUP aufweisen
kann, der ungefähr
9,55 cm (3,76 in) beträgt.
Die Höhe
H der Pfanne 460 beträgt
ungefähr
2,54 cm (1 in). Der Seitenabschnitt 464 der Pfanne 460 kann
sich in einem Winkel l zur Vertikalen von zwischen ungefähr 15 bis
ungefähr
85 Grad und vorzugsweise ungefähr
46 Grad erstrecken. Eine oder mehrere Reihen (nur eine einzige Reihe
ist in der Ausführungsform
von 22 dargestellt) von Öffnungen 468 sind
in den oberen Abschnitt 466 der Pfanne 460 gebohrt
oder anderweitig darin ausgebildet. Jede Öffnung 468 kann sich
in einem Winkel von ungefähr
0 bis ungefähr
45 Grad und vorzugsweise ungefähr
8 Grad zur Horizontalen erstrecken. Die Öffnungen 468 können außerdem zylinderförmig sein und
einen Durchmesser von ungefähr
0,0254 cm (0,010 in) bis ungefähr
0,1016 cm (0,040 in) und vorzugsweise ungefähr 0,048 cm (0,019 in) aufweisen. Ferner
können
die Öffnungen 468 in
einem Winkel von ungefähr
5 Grad bis ungefähr
15 Grad und vorzugsweise ungefähr
5 Grad voneinander getrennt sein. Wenn die Öffnungen 468 um 5 Grad voneinander
getrennt sind, sind 72 Öffnungen 468 gleich
um den Außenumfang
des oberen Abschnitts 466 beabstandet.
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Alternativ
kann die Pfanne 460 mit schlitzförmigen Öffnungen 468a ausgebildet
sein, siehe 23. In dieser Ausführungsform
weisen die Öffnungen 468a eine
Breite W von ungefähr
0,0254 cm (0,010 in) bis ungefähr
0,1016 cm (0,040 in) und vorzugsweise ungefähr 0,048 cm (0,019 in) und
eine Höhe
H von ungefähr
0,434 cm (0,171 in) auf. Es ist in Betracht gezogen, dass 72 Öffnungen 468a gleich um
den Außenumfang
des oberen Abschnitts 466 beabstandet sind.
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Es
ist in Betracht gezogen, dass Größe, Form,
Muster und Winkel der Öffnungen 468 oder 468a durch
Entfernen der bestehenden Pfanne 460 und Ersetzen derselben
durch eine modifizierte Pfanne zum Variieren der Tröpfchengröße und/oder
-dichte der zerstäubten
flüssigen
Zusammensetzung geändert
sein können.
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Der
Hauptkörperabschnitt 446 beinhaltet
ferner einen oder mehrere Durchgänge 446a,
durch die Klebezusammensetzung durch den Hauptkörperabschnitt 446 und
in die Pfanne 460 läuft.
Die Klebezusammensetzung kann unter Druck von einer herkömmlichen
Dosierpumpe (nicht gezeigt) über
einen herkömmlichen
Verteiler (nicht gezeigt) und eine geeignete Rohrleitung (nicht
gezeigt) zugeführt
sein. Die flüssige
Klebezusammensetzung kann eine Viskosität von ungefähr 1 Zentipoise bis ungefähr 500 oder
mehr Zentipoise aufweisen. Wenn sich die Pfannen 460 der
Sprühköpfe 440a bis 440c drehen,
wird flüssige
Klebezusammensetzung eine Innenfläche von jeder Pfanne hinauf
gedrängt
und aus den Sprühköpfen 440a bis 440c durch
die Öffnungen 468 oder 468a ausgestoßen.
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Der
Ständer 442,
die Welle 454 und die Pfanne 460 der Sprühköpfe 440a bis 440c kann
aus jeglichem der oben angeführten
Materialien ausgebildet sein, aus denen der Sprühkopf 400 ausgebildet
ist.
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Ein
Abdeckblech 470 (hierin auch als „Gehäuse" bezeichnet), das einen ersten und zweiten schwenkbaren
Abschnitt 472 und 474 umfasst, ist zum Auffangen
von Klebezusammensetzung vorgesehen, die nicht von den Glasfasern
aufgenommen wurde, siehe 18, 19 und 19A (in 17 nicht
gezeigt). Jeder Abschnitt 472 und 474 umfasst
einen Arm 476, der derart über einem Zapfen 424 an
dem Hauptstützarm 420 aufgesetzt
ist, dass die Abschnitte 472 und 474 bezüglich des
Arms 420 schwenkbar sind. Ein im Wesentlichen freier Schild 478,
der aus einem herkömmlichen
Polymermaterial ausgebildet ist, ist an jeden Arm 476 gekuppelt
und umfasst einen Seitenabschnitt 478a und einen Basisabschnitt 478b.
Der Basisabschnitt 478b ist mit einem Wehr 478c ausgebildet.
Wenn die zwei Schilde 478 zueinander hin geschwenkt sind,
wie in 19 und 19A dargestellt,
definiert das Wehr 478c eine ringförmige Öffnung 478d, durch
die die Fasern während
eines Faserausbildungsvorgangs laufen. Alternativ könnte das
Wehr 478c durch eine Wand ersetzt sein, die sich zum Definieren
eines Damms zum Enthalten von überschüssiger Klebezusammensetzung über eine
kurze Distanz vertikal nach oben erstreckt. Der Basisabschnitt 478b von
jedem Schild 478 kann eine Öffnung (nicht gezeigt) beinhalten,
die an ein Rohr gekuppelt ist, durch welches die aufgefangene Klebezusammensetzung
von dem Abdeckblech 470 abläuft. Zum Beginnen eines Faserausbildungsvorgangs
werden die zwei Abschnitte 472 und 474 typischerweise
auseinander geschwenkt. Wenn der Faserausbildungsvorgang eingeleitet
wurde, werden die Abschnitte zueinander geschwenkt.
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Hinsichtlich
der Ausführungsformen,
die in 1 bis 13 dargestellt sind, ist in
Betracht gezogen, dass der Elektromotor, die Zahnriemen, Antriebsscheiben,
Abtriebsscheiben und die Antriebswelle durch einen oder mehrere
Druckluftmotoren ersetzt sein können,
von denen jeder derart über
einem oder mehreren entsprechenden Sprühköpfen positioniert ist, dass
er mit dem einen oder mehreren Sprühköpfen koaxial ist.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung in Bezug auf spezifische Ausführungsformen
beschrieben wurde, die detailliert darge legt sind, versteht es sich, dass
dies nur als Veranschaulichung dient und dass die vorliegende Erfindung
nicht notwendigerweise darauf beschränkt ist, da dem Fachmann hierin
nicht detailliert beschriebene, alternative Ausführungsformen hinsichtlich der
vorstehenden Beschreibung, der beiliegenden Zeichnungen und der
angefügten
Ansprüche
offensichtlich werden. Dementsprechend sind Modifikationen in Betracht
gezogen, die ohne vom Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung,
wie durch die angehängten
Ansprüche
definiert, vorgenommen werden können.