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Hintergrund der Erfindung
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Die
Haut stellt das größte Organ
des menschlichen Körpers
dar und dient als schützende Barriere
gegen Mittel, wie infektiöse
Mittel, in der äußeren Umgebung
sowie als wasserdichte Barriere, die die Flüssigkeitshomöostase aufrechterhält und eine
Verdampfung von Gewebefeuchtigkeit verhindert. Intakte Haut verhindert
eine lokale Infektion der Dermis oder eines anderen darunter liegenden
Gewebes durch Mikroorganismen. Wenn derartige lokale Infektionen
nicht bekämpft
werden, können
sie invasiv werden und zu einer Sepsis oder systemischen Infektion
führen.
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Der
zeitweilige Verlust von Haut führt
häufig zu
Todes- oder Krankheitsfällen.
Sehr häufig
tritt bei schweren Verbrennungen ein weitgehender Verlust der Unversehrtheit
der Haut auf. Die Bedeutung der Barrierefunktion der Haut wird durch
die Tatsache belegt, dass für
ein gegebenes Alter die Mortalität
in direktem Zusammenhang mit dem Ausmaß der Verbrennung steht. Gemäß den derzeitigen
Versorgungsstandards wird es empfohlen, so rasch wie möglich die
Hautoberfläche
des Patienten wiederherzustellen, um die Flüssigkeitshomöostase und
die Barrierefunktion wieder zu gewährleisten.
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Bei
Patienten mit Verbrennungen wird sehr häufig die Wiederherstellung
der Oberfläche
mit autologen Hauttransplantaten vorgenommen. Autologe Hauttransplantationstechniken
werden in breitem Umfang eingesetzt, schlagen aber häufig fehl.
Beispielsweise verfügt
möglicherweise
ein Patient mit großflächigen Verbrennungen
nicht über
ausreichende Spenderhaut, um die Empfängerstelle zu bedecken.
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Derzeit
stehen zwei hauptsächliche
alternative Techniken zur Rettung von Patienten zur Verfügung. Eine
Technik besteht darin, das gesamte verbrannte Gewebe vollständig auszuschneiden
und den Patienten mit einer temporären Epidermis zu bedecken.
INTEGRA (Johnson and Johnson, New Brunswick, New Jersey) ist eine
Neodermis-Doppelschicht mit einer inneren Schicht aus Rinderkollagen und
Chondroitin-6-sulfat sowie einer äußeren Schicht aus Silicon.
Im Anschluss an die neodermale Angiogenese wird 14 bis 21 Tage später die äußere Siliconschicht
chirurgisch entfernt und der Patient wird einer Oberflächenabdeckung
mit dünnen,
weitmaschigen Autotransplantaten unterzogen. Die dünnen Autotransplantate
bieten den besonderen Vorteil, dass sie begrenzten Donatorstellen
eine Heilung ermöglichen und
seriell geerntet werden können.
Obgleich INTEGRA von Verbrennungsfachleuten akzeptiert wurde, ist
sein Einsatz aufgrund seiner Empfindlichkeit gegenüber Infektionen
bei Patienten mit verschmutzten oder infizierten Verbrennungswunden
eingeschränkt (1).
Der andere hauptsächliche
Einschränkungsfaktor
besteht in der Verfügbarkeit
von Donatorstellen. Patienten mit katastrophalen Verbrennungsverletzungen
weisen möglicherweise
keine ausreichende Verfügbarkeit
an Donatorstellen auf, und zwar trotz des offensichtlichen Vorteils,
dass nur wesentlich dünnere
Autotransplantate benötigt
werden.
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Die
zweite üblicherweise
angewandte Technik besteht im Ausschneiden der Verbrennungswunde
und in der Bereitstellung einer temporären dermalen/epidermalen Abdeckung
mit Leichenhaut, um die Hautbarrierefunktion wiederherzustellen.
Autologe Keratinozyten werden geerntet und gezüchtet. EPICEL (Genzyme Corporation,
Cambridge, Massachusetts), das einzige, handelsübliche, permanente Hautersatzprodukt,
bildet Keratinozyten in einer Dicke von 2 bis 6 Zellschichten, die
an feinmaschiger Gaze haften. Diese Autotransplantate sind 3 bis
4 Wochen nach der Biopsie verfügbar.
Im Fall von großen
Verbrennungen fällt
dieser zeitliche Rahmen häufig
mit der Entwicklung der Sepsis von Verbrennungswunden zusammen.
Eine bakterielle Verunreinigung und andere Faktoren bewirken hohe
Ausfallraten bei EPICEL, die bei herkömmlichen Hauttransplantaten
mit Spaltungsdicke nicht auftreten (2).
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Weitere
Fortschritte bei der Versorgung von Verbrennungswunden können sich
auf dem Gebiet der Gewebemanipulation ergeben. Ein Vorschlag bestand
darin, die Barrierefunktion mit chimären Kulturen von autologen
Keratinozyten im Gemisch mit eingeführten allogenen Zellkulturen
wiederherzustellen (3, 4). Dadurch könnte eine frühere Wundabdeckung erreicht
werden, indem die für
eine endgültige
Kulturbildung erforderliche Zeitspanne erheblich verkürzt wird.
Eine langsamere permanente Oberflächenbildung der Haut würde sich
bei autologen Keratinozyten bei der Abstoßung der allogenen Zellen ergeben. Ein
Haupthindernis besteht darin, dass eine eingeführte, gezüchtete und getestete allogene
Keratinozytenlinie benötigt
wird. Diese stand bisher in der Praxis nicht zur Verfügung, da
Keratinozyten in Kultur altern und ständig neue Keratinozytenlinien
eingeführt
und getestet werden müssten.
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Haut
besteht aus zwei Schichten, nämlich der
Dermis und der Epidermis. Bei der Dermis handelt es sich um ein
Bindegewebe mit einem Gehalt an Fibroblasten, die in eine Matrix
aus Kollagen und elastischen Fasern eingebettet sind. Die Epidermis besteht
im Gegensatz dazu vorwiegend aus Zellen mit wenig Bindegewebe.
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Keratinozyten
stellen die Hauptzellkomponente der Epidermis dar und machen etwa
80 % der Zellen in adulter humaner Haut aus. Sie stellen die epidermale
Komponente dar, die für
die Erzielung der Barriere-, Reparatur- und Regenerationseigenschaften
der Haut verantwortlich sind. Ihr Name leitet sich von ihrer überwiegenden
zytoskelettalen Komponente, den Keratinen, ab. Keratine sind die
Untereinheiten von Keratinfilamenten und werden in zwei Typen eingeteilt:
(saure) Keratine vom Typ I und (basische oder neutrale) Keratine
vom Typ II. Sämtliche
Epithelien exprimieren Keratine vom Typ I und vom Typ II, die im
Molekulargewichtsbereich von 40 kDa bis 70 kDa liegen. Verschiedene
Epithelgewebe exprimieren spezifische Paare von Keratinen. Heterodimere Keratine
vom Typ I und II bilden Zwischenfilamente, die den Zellen und dem
sich ergebenden Epithelgewebe Zugfestigkeit verleihen und eine strukturelle Stütze bieten.
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Die
Epidermis besteht aus vier morphologisch und biochemisch verschiedenen
Schichten. Die Grundschicht von Keratinozyten steht in Kontakt mit
der Grundmembran, die die Epidermis von der Dermis trennt. Die basalen
Zellen stellen die einzigen Keratinozyten in intakter Haut dar,
die zur Mitose befähigt
sind und somit eine Quelle für
sämtliche
anderen Keratinozyten in der Epidermis darstellen. Sie haften über Hämidesmosomen
am Substrat und über Desmosomen
an benachbarten Zellen und Haftverbindungsstellen (Übersichtsartikel
von Jensen und Wheelock, 1996). Zellen der Grundschicht weisen eine
säulenartige
Form auf und erzeugen die Keratine K5 und K14.
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Bei
der ersten suprabasalen Keratinozytenschicht handelt es sich um
das Stratum spinosum, das seinen Namen aufgrund des "stacheligen" Erscheinungsbilds
der zahlreichen desmosomalen Kontakte zwischen benachbarten Zellen
trägt.
Keratinozyten in dieser Schicht produzieren nicht mehr K5 und K14,
sondern synthetisieren die differenzierungsspezifischen Keratine
K1 und K10. Zellen beginnen mit der Erzeugung von Involucrin und
epidermisspezifischen Transglutaminasen im oberen Stratum spinosum.
Morphologisch sind spinöse
Zellen größer und
abgeflachter als basale Zellen (Überblick bei
Holbrook, 1994).
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Die
Expression von Involucrin ist im Zytoplasma von suprabasalen und
granulären
Zellen (Mansbridge und Knapp, 1987; Murphy et al., 1984) von normaler
Haut lokalisiert. Ferner wurde gezeigt, dass Involucrin in diesen
Schichten perizellulär
lokalisiert ist, wobei aber die für diese immunohistochemischen
Experimente verwendeten Gewebe nicht fixiert waren und angenommen
wurde, dass das Protein während
oder nach dem Schneidevorgang zu den Zellrändern diffundierte (Smola et
al., 1993; Watt, 1983).
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Transglutaminasen
sind eine Familie von calciumabhängigen
Enzymen, die die kovalente Vernetzung von Proteinen miteinander
oder mit Polyaminen katalysieren (Übersicht bei Rice et al., 1994). Das
Keratinozyten-Transglutaminase-Isozym TGK ist in
der suprabasalen Epidermis membrangebunden und katalysiert die Vernetzung
von Involucrin und von mindestens sechs weiteren Membranproteinen
unter Bildung der verhornten Hülle
(CE) (Übersicht
bei Rice et al., 1994). Die CE stellt eine hochgradig stabile, unlösliche Proteinstruktur
dar, die unterhalb der Plasmamembran gebildet ist und gegenüber Detergentien
und Reduktionsmitteln beständig
ist und den endgültig
differenzierten Zellen der obersten Epidermisschicht Festigkeit
und Steifigkeit verleiht. Zahlreiche CE-Komponenten, einschließlich TGK, werden im Stratum spinosum synthetisiert,
obgleich die Hülle nicht
gebildet wird, bevor der Übergang
der Zellen vom Stratum granulosum zum Stratum corneum erfolgt ist.
TGK findet sich auch in allen anschließenden Schichten
der Epidermis (Michel et al., 1997; Mansbridge et al., 1987; Asselineau
et al., 1989). Das Enzym ist inaktiv, bis in der letzten Differenzierungsstufe eine
Verringerung des Zusammenhalts der Membran zu einem Einströmen von
Calcium in die Zelle führt (Aeschlimann
und Paulsson, 1994).
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Mit
der weiteren Differenzierung bilden Keratinozyten das Stratum granulosum.
Zellen dieser Schicht sind durch besondere, elektronendichte Keratohyalin-Granalien
charakterisiert, die Profilaggrin enthalten, den Proteinvorläufer von
Filaggrin (Übersicht
bei Dale et al., 1994). Granuläre
Zellen enthalten ferner lipidgefüllte
Granalien, die im Bereich der Übergangszone
zwischen dem Stratum granulosum und dem Stratum corneum mit der
Plasmamembran fusionieren und ihren Inhalt in den extrazellulären Raum
freisetzen, was der Epidermisoberfläche eine hydrophobe Beschaffenheit
verleiht.
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Beim Übergang
der differenzierenden Keratinozyten von der granulären zur
verhornten Schicht wird das Profilaggrin unter Bildung von Filaggrin
gespalten, das an der Ausrichtung und Aggregation (über Disulfidbindungen)
von Keratinbündeln,
die als Makrofibrillen bezeichnet werden, beteiligt ist (Übersicht
bei Holbrook, 1994). Makrofibrillen sind die grundlegende Struktureinheit
der verhornten Hülle.
In normalen Hautschnitten ist Filaggrin in der granulären Schicht
lokalisiert, wobei eine gewisse schwache, durchgehende Färbung in
den verhornten Lagen vorliegt (Michel et al., 1997; Asselineau et
al., 1989; Mansbridge et al., 1987). Es ist darauf hinzuweisen,
dass Antikörper
gegen Filaggrin sowohl Profilaggrin als auch dessen Spaltungsprodukte
nachweisen, was für
das starke, getüpfelte
Färbemuster der
Keratohyalin-Granalien des Stratum granulosum verantwortlich ist.
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Bei
der obersten Epidermisschicht handelt es sich um das Stratum corneum.
Zellen dieser Schicht, bei denen der Differenzierungsvorgang beendet
ist, haben ihren Kern und sämtliche
Stoffwechselfunktionen verloren. Sie bestehen vorwiegend aus Keratinfilamenten,
die von der nunmehr vollständigen
CE und der darüber
liegenden Plasmamembran eingeschlossen sind. Korneale Zellen sind
miteinander durch modifizierte Desmosomen verbunden und werden letztlich
in Form von Schichten von der Hautoberfläche abgestreift.
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Keratinozyten
bilden ferner Cadherin-Haftmoleküle.
Die klassischen Cadherine, N-, E- und P-Cadherin, stellen eine Unterfamilie
von Cadherinen dar, die an den Haftverbindungsstellen lokalisiert sind
und die Zell-Zell-Haftung durch homotypische Wechselwirkungen vermitteln.
Diese calciumabhängigen
Transmembran-Glycoproteine spielen wichtige regulatorische Rollen
bei der Gewebebildung und erleichtern interzelluläre Wechselwirkungen.
Von Cadherin-Komplexen wird auch angenommen, dass sie an der Übertragung
von intrazellulären
Signalen über ihre
Assoziation mit dem Actin-Zytoskelett beteiligt sind (Knudsen et
al., 1998). Keratinozyten erzeugen sowohl E- als auch P-Cadherine.
E-Cadherin tritt
in sämtlichen
lebenden Schichten der Epidermis auf (Übersicht bei Jensen und Wheelock,
1996), während
P-Cadherin im Stratum basale und in den unmittelbaren suprabasalen
Zellen auftritt.
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Die
Haut regeneriert sich alle 28 Tage (Übersicht bei Sams, 1996). Beim
Verlust des Kontakts mit der Grundmembran bilden die basalen Keratinozyten Tochterzellen,
die letztendlich bei der Wanderung nach oben durch die suprabasalen
Schichten zur Hautoberfläche
differenzieren. Die terminale Differenzierung beinhaltet eine Reihe
von biochemischen und morphologischen Veränderungen, die zu einer Schicht
aus toten, abgeflachten Schuppen führen, wobei diese Schicht die
Barriereschicht und Schutzfunktionen der Haut ausübt. Die
verhornten Zellen werden routinemäßig abgestreift und durch neuerdings
differenzierte Zellen ersetzt, wobei das gesteuerte Gleichgewicht
zwischen Proliferation und Differenzierung, das an der Gewebe-Homöostase beteiligt
ist, aufrechterhalten wird.
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Keratinozytenkultur
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Seit
mehr als zwei Jahrzehnten werden zur Untersuchung des Wachstums
und der Differenzierung von Keratinozyten kultivierte Zellen, die
aus disaggregierter humaner Haut isoliert worden sind, verwendet
(Übersicht
bei Leigh et al., 1994). Humane Vorhaut-Keratinozyten, die in Gegenwart
einer 3T3-Mäuseembryo-Fibroblasten-Nährschicht
oder in serumfreien Medienzubereitungen gezüchtet werden, weisen ein anhaltendes
Wachstum für
etwa 80 Populationsverdopplungen auf, bevor sie einen Alterungszustand
erreichen (Übersicht
bei Leigh und Watt, 1994). Unter diesen Bedingungen gezüchtete humane
Keratinozyten können
differenzierungsspezifische Proteine, wie Involucrin und die Keratine
K1 und K10, in einer positionsspezifischen Weise exprimieren (Übersicht
bei Fuchs und Weber, 1994).
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Obgleich
Merkmale einer squamösen
Differenzierung und einer begrenzten Stratifizierung übereinstimmend
in gezüchteten
Keratinozyten-Monolayers
beobachtet werden, ist eine normale Gewebearchitektur nicht ersichtlich.
Die Feststellung, dass epidermale Zellen in herkömmlicher Submerskultur optimal
wachsen, wenn sie oben auf nicht-proliferierende Fibroblasten ausgestrichen
werden, stellte einen signifikanten Beitrag zur Untersuchung der
Zellbiologie von Keratinozyten dar (Rheinwald, 1980; Übersicht bei
Fuchs, 1993). Die Verwendung dieses Kultursystems ermöglichte
es den Forschern, Keratinozyten für vielfältige Zwecke seriell zu kultivieren.
Ungünstigerweise
ermöglicht
das submerse Züchtungssystem
eine begrenzte, fehlerhafte Stratifizierung, die aus nur wenigen
Schichten von Keratinozyten besteht, denen die spezifischen morphologischen
und biochemischen Eigenschaften eines einwandfrei stratifizierten
Epithels fehlen. Beispielsweise werden mehrere Marker der normalen
epidermalen Differenzierung in Submerskultur nicht erzeugt, z. B.
die Keratine 1 und 10 und der Marker des späten Stadiums, nämlich Filaggrin
(Übersicht
bei Fuchs, 1993). Mehrere Faktoren schränken dieses in vitro-System
ein. Erstens liegt in vivo die Epidermis auf der Dermis und erhält ihre
Nährstoffe
und die Wachstumssignale über
eine Diffusion aus der Dermis durch die Grundmembran in die darüber liegenden
basalen Zellen. Dies führt
zu einer Polarität
des Gewebes, die bei herkömmlichen
submersen Zellkulturen, die über sämtliche
oberen Oberflächen
des Badmediums versorgt werden, nicht erreicht werden kann. Zweitens erzeugen
auf diese Weise gezüchtete
Epithelzellen keine Grundmembran und es fehlt ihnen die Einwirkung
ihrer normalen mesenchymalen Orientierungspunkte für die normale
Differenzierung und das normale Wachstum (Übersicht bei Fusenig, 1994).
Drittens fördert
die Fibroblasten-"Feeder"-Schicht die Keratinozytenproliferation,
wobei die Züchtung
von Zellen auf diese Weise zu den gleichen fehlerhaften oder fehlenden
Differenzierungseigenschaften führt, wie
sie bei auf Kunststoffsubstraten gezüchteten Kulturen auftreten.
Dies zeigt, dass Keratinozyten ein komplexeres Mesenchym von Fibroblasten
und extrazelluläre
Matrixproteine zur Erzeugung einer funktionsfähigen Epidermis benötigen. Demzufolge
eignet sich das herkömmliche
submerse Kultursystem nur für
relativ einfache Untersuchungen.
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Mehrere
Systeme, die innerhalb der vergangenen 20 Jahre entwickelt und getestet
worden sind, zielen auf die Entwicklung von stärker in vivo-artigen Keratinozyten-Züchtungsbedingungen
ab. Im Jahre 1979 wurden erstmals Kollagengele als physiologische "Flöße" verwendet, auf denen
Keratinozyten an der Luft-Medium-Grenzfläche wachsen (Bell et al., 1979; Übersicht
bei Fusenig, 1994; Parenteau et al., 1992). Dadurch wurde es möglich, dass
die Nährstoffe
und Wachstumsfaktoren aus dem Medium durch das Kollagen zur Grundschicht
der Keratinozyten diffundieren und die obersten Keratinozytenschichten der
Luft ausgesetzt sind. Diese zusätzlichen
in vivo-artigen Bedingungen verbesserten die histologische Architektur
der gezüchteten
Epidermis. Eine vollständige
Stratifizierung und histologische Differenzierung kann unter Verwendung
dieser dreidimensionalen "organotypischen" Kulturverfahren
erreicht werden, die ständig
modifiziert worden sind, um sich der in vivo-Wachstumsumgebung stärker anzunähern.
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In
späteren
organotypischen Systemen wurden lebende Fibroblasten den Kollagengelen
einverleibt und Keratinozyten wurden oben auf kontrahierte Kollagen-"Flöße" gesetzt und das
gesamte Floß wurde
an die Luft-Medium-Grenzfläche
angehoben (Übersicht
bei Fusenig, 1994), um intakte Haut nachzuahmen, wobei residente
dermale Zellen, wie dermale Fibroblasten, an der Signalgebung für Keratinozyten
beteiligt sind, um eine Grundmembran und ein Epithel mit einem erheblich
verbesserten Differenzierungsprogramm zu erzeugen (Übersicht
bei Watt und Hertle, 1994). Die lebensfähigen Fibroblasten sorgen für wertvolle
Signale und eine Förderung
der Erzeugung von Grundmembranproteinen durch gezüchtete Keratinozyten.
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Keratinozytendifferenzierung
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Sowohl
in intakter Haut als auch in organotypischer Kultur erzeugen differenzierende
Keratinozyten Proteine, die für
bestimmte Differenzierungsstadien einzigartig sind. Das Vorliegen
und die Lokalisierung dieser Proteinmarker kann unter Einsatz von
biochemischen und immunohistochemischen Verfahren nachgewiesen werden
und zur Feststellung, ob ein Epithelgewebe einer normalen Differenzierung (Stratifizierung)
unterliegt, herangezogen werden. Die Expressionsprofile von mehreren
derartigen Proteinen sind nachstehend angegeben.
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Die
am besten untersuchten Proteine zur Bestimmung der epidermalen Differenzierung
sind die Keratine, insbesondere K5/14 und K1/10, die das intermediäre Filamentnetzwerk
in epidermalen Keratinozyten bilden. Dieses Netzwerk sorgt für ein zelluläres Gerüst, das
sich vom Nucleus auf spezifische Haftverbindungsstellen, die als
Desmosomen und Hämidesmosomen
bezeichnet werden, erstreckt (Übersicht
bei Fuchs und Cleveland, 1998). Diese Zell-Zell- und Zell-Substrat-Wechselwirkungen
sind bei Verbindung mit Keratinfilamenten für die Verankerung von Keratinozyten
aneinander und an der darunterliegenden Grundmembran verantwortlich.
Das K5/K14-Paar von Keratinfilamenten wird in den basalen Zellen
von stratifizierten squamösen
Epithelien exprimiert (Übersicht
bei Fuchs, 1993). Erwartungsgemäß ist K14-mRNA
nur in der basalen Schicht von normaler humaner Epidermis vorhanden
(Stoler et al., 1988). Mit beginnender Differenzierung von basalen
Zellen der Epidermis regulieren sie die Expression von K5/14 herunter
und beginnen mit der Erzeugung von differenzierungsspezifischen
Keratinen. Das K1/K10-Paar von Keratinfilamenten wird in den suprabasalen
Schichten der Epidermis exprimiert (Übersicht bei Fuchs, 1993).
K1 und K10 stellen frühe Marker
der terminalen Differenzierung dar, da sie durch Keratinozyten beim
Verlassen der basalen Schicht erzeugt werden. In Proben von intakter
humaner Haut stammt K1 aus der ersten suprabasalen Schicht und zwar
im Bereich der gesamten Oberfläche
des Gewebes (Stoler et al., 1988; Stark et al., 1999; Asselineau
et al., 1989; Boukamp et al., 1990).
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In
primären,
humanen, organotypischen Keratinozytenkulturen ist die Initiation
der K1-Proteinsynthese im Vergleich zu intakter Haut verzögert. Die Proteinlokalisierung
beginnt 5–8
Zellschichten über der
Grundmembran, im Gegensatz zu 1–2
Schichten bei normalen Hautproben. Die Induktion der K1-Erzeugung
normalisiert sich nach Transplantation der organotypischen Kulturen
auf Nacktmäuse
(Smola et al., 1993; Stark et al., 1999). Diese Studien prüften nicht
die K1-mRNA-Expression.
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Involucrin
ist in primären,
organotypischen Keratinozytenkulturen (sogar in fixiertem Gewebe) an
den suprabasalen Zellmembranen lokalisiert (Boukamp et al., 1990;
Smola et al., 1993; Stark et al., 1999; Watt et al., 1987) und mehrere
Arbeitskreise haben festgestellt, dass das membranartige Muster
nach Transplantation auf Nacktmäuse
bestehen blieb (Breitkreutz et al., 1997; Watt et al., 1987).
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Die
TGK-Expression scheint in organotypischen
Kulturen von normalen humanen Keratinozyten zu variieren, wobei
sie zunächst
entweder im Stratum spinosum oder im Stratum granulosum auftritt
und sich nach oben bis zum Stratum corneum fortsetzt (Michel et
al., 1997; Stark et al., 1999).
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Organotypische
Kulturen von normalen humanen Keratinozyten zeigen auch eine Lokalisierung von
Filaggrin in den Granalien der obersten Schichten oder des epidermalen
Gewebes (Boukamp et al., 1990; Michel et al., 1997; Stark et al.,
1999).
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Zusätzlich zu
Differenzierungsmarkern kann man auch die strukturelle und funktionelle
Integrität eines
Epithelgewebes bestimmen, indem man das Auftreten und die Lokalisierung
von Haftproteinen überwacht.
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Bisher
wurden weder E- noch P-Cadherin in organotypischer Kultur von primären Keratinozyten untersucht,
obgleich E-Cadherin immunohistochemisch in normaler Haut nachgewiesen
wurde (Haftek et al., 1996).
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Smola
und Mitarbeiter (Smola et al., 1998) haben klar nachgewiesen, dass
organotypische Kulturen aus normalen dermalen Fibroblasten und Keratinozyten
eine Grundmembranzone entwickeln, die dazu befähigt ist, für den Zelltyp spezifische Haftstrukturen,
wie Hämidesmosomen,
zu stützen.
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WO-99/43787 befasst sich
mit einem lebenden, chimären
Hautersatz. Kurze zusammenfassende Darstellung der Erfindung Die
vorliegende Erfindung lässt
sich zusammenfassend so definieren, dass eine Kokultur von humanen,
immortalisierten Keratinozytenzellen und humanen Donatorzellen in vorteilhafter
Weise als eine chimäre
Haut bei Hauttransplantationen und anderen Verfahren der plastischen
Chirurgie verwendet wird.
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Demzufolge
wird erfindungsgemäß eine chimäre Haut
bereitgestellt, die eine immortalisierte, humane Keratinozytenzelle
in Kokultur mit Donator-Keratinozyten umfasst, wobei die Haut eine
normale Gewebearchitektur und Differenzierungsmarker von stratifizierten,
squamösen
Epithelien umfasst, wobei die Expression und Position von Differenzierungsmarkern
im späten
Stadium typisch für
intakte humane Haut sind.
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Erfindungsgemäß wird ferner
ein Verfahren zur Erzeugung einer chimären Haut bereitgestellt, das
die gemeinsame Züchtung
von immortalisierten, humanen Keratinozytenzellen und von von einem Patienten
erhaltenen Keratinozyten in der Weise umfasst, dass eine chimäre Haut
gebildet wird, wobei die Haut eine normale Gewebearchitektur und
Differenzierungsmarker von stratifizierten, squamösen Epithelien
umfasst, wobei die Expression und Position von Differenzierungsmarkern
im späten
Stadium typisch für
intakte humane Haut sind.
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Erfindungsgemäß wird ferner
eine organotypische Kokultur bereitgestellt, die immortalisierte,
humane Keratinozyten und Donator-Keratinozyten
umfasst, wobei die Haut eine normale Gewebearchitektur und Differenzierungsmarker
von stratifizierten, squamösen
Epithelien umfasst, wobei die Expression und Position von Differenzierungsmarkern
im späten
Stadium typisch für
intakte humane Haut sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer Haut, einer Monolayer
oder einer organotypischen Kokultur gemäß der Erfindung bei der Herstellung
eines Arzneimittels zur Verwendung bei einem Verfahren zur Behandlung
eines Patienten durch Hauttransplantation.
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Weitere
Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich beim Studium
der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung der verschiedenen
Darstellungen in den Zeichnungen
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1 ist
ein Fließdiagramm
zur Herstellung einer organotypischen Kultur.
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2A–H
stellen einen Satz von Querschnitten des Kokulturgewebes dar. 2A und B sind NIKSGFP-Zellen. 2C und D sind LAW-1-Keratinozyten. 2E und F zeigen ein 1:1-Verhältnis von
NIKSGFP- und LAW-1-EP-Keratinozyten. 2G und H zeigen ein 3:1- Verhältnis. 2A, C, E und G zeigen eine Färbung mit
Hämatoxylin
und Eosin. 2B, D, F und H zeigen eine
Hoescht-Färbung
zur Darstellung der Zellkerne.
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3 ist
ein Balkendiagramm zur Darstellung der Wachstumsgeschwindigkeit
einer Monolayer-Kultur.
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4 ist
ein Balkendiagramm zur Darstellung der normierten Wachstumsgeschwindigkeit
in Monolayer-Kultur.
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5A–J
zeigen einen Satz von Querschnitten zur Darstellung der immunohistochemischen Analyse
von Differenzierungsmarkern und Haftmolekülen. 5A und
B zeigen Keratin-1. 5C und D zeigen
Transglutaminase-1. 5E und F zeigen
Filaggrin. 5G und H zeigen E-Cadherin. 5I und J zeigen P-Cadherin. 5A, C, E, G und I zeigen eine Färbung mit
Hämatoxylin
und Eosin zur Darstellung der Gewebehistologie. 5B,
D, F, H und J zeigen eine Darstellung unter Anwendung einer indirekten
Immunofluoreszenztechnik.
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6 ist
ein Diagramm zur Darstellung der durchschnittlichen Wundkontraktionsfläche.
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7A–C
zeigen einen Satz von Darstellungen von Biopsieschnitten. 7A zeigt das in vivo-Erscheinungsbild. 7B zeigt die Färbung mit Hämatoxylin und Eosin zur Darstellung
der Histologie. 7C zeigt die GFP-Expression.
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8A und B zeigen
einen Satz von Ansichten von Biopsieschnitten 28 Tage nach der Transplantation. 8A zeigt die Histologie. 8B zeigt die
GFP-Expression.
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9A, B und C zeigen einen Satz von Ansichten
zur Analyse des x/y-Centromeren. 9A zeigt
ein chimäres
Diagramm nach 28 Tagen. 9B und C zeigen
eine x/y-Centromeranalyse.
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Beschreibung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung beinhaltet die Verwendung einer Kombination
von in vitro-gezüchteten, konditionell
unsterblichen, humanen Träger-Keratinozyten
und von einem Spenderpatienten abgeleiteten Keratinozyten zur Bildung
von Hauttransplantaten. Wir beschreiben hier, dass derartige Träger-Keratinozyten,
die von in vitro-Zellkulturquellen abgeleitet sind, in Kokultur
mit Spenderpatienten-Keratinozyten unter Anwendung von Monolayer-
oder organotypischen Kulturverfahren gezüchtet werden können, um
eine für
Transplantationszwecke geeignete manipulierte chimäre Haut
zu erzeugen. Bei konditionell unsterblichen Keratinozyten handelt
es sich um Keratinozyten, die unter definierten Wachstumsbedingungen
unsterblich sind. Ein Keratinozyt wird als unsterblich angesehen,
wenn er unter den definierten Wachstumsbedingungen für mehr als
20 Passagen, vorzugsweise mehr als 30 Passagen, insbesondere mehr
als 40 Passagen und ganz besonders mehr als 50 Passagen gezüchtet werden
kann. In der vorliegenden Anmeldung werden die Ausdrücke "konditionell unsterblich" und "unsterblich" in austauschbarer Weise
verwendet. Bei den in vitro-gezüchteten,
konditionell unsterblichen, humanen Träger-Keratinozyten handelt es
sich um Produkte, die für
den Transplantatempfänger
allogen sind. Die vom Spender oder Patienten abgeleiteten Keratinozyten
sind vorzugsweise für
den Transplantatempfänger
autolog.
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Bei
einigen bevorzugten Ausführungsformen wird
die spontan immortalisierte NIKS-Zelllinie (Near-Diploid Immortalized
Keratinocytes) als Quelle für Träger-Keratinozyten
verwendet. NIKS-Zellen (ATCC CRL-12191)
sind nicht mutagenen Mitteln ausgesetzt worden, besitzen Wildtyp-p53- und Rb-Gene,
behalten ihre Zelltyp-spezifischen Wachstumsanforderungen und Differenzierungseigenschaften,
sind bei Nackt- und
SCID-Mäusen
nicht-tumorigen, sind frei von Virus und bilden die Architektur
von vollständiger Haut
in Monolayer- und organotypischer Kultur ab und reagieren auf Wachstumsfaktoren,
die das Keratinozyten-Wachstum
regulieren, wie EGF und TGF-β1.
Dies steht im Gegensatz zu HaCaT-Zellen (Boelsma et al., 1999; Schoop
et al., 1999), die in späteren
Passagen ein verankerungsunabhängiges Wachstum
zeigen, einen hohen Kolonienbildungswirkungsgrad aufweisen, hohe
Sättigungsdichten
erreichen und für
die serielle Züchtung
keine zelltypspezifischen Kulturbedingungen benötigen (Fusenig und Boukamp,
1998).
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Im
Gegensatz zu anderen spontan immortalisierten Keratinozyten-Zelllinien,
wie HaCaT, differenzieren NIKS-Keratinozyten im gleichen Umfang und
mit der gleichen Geschwindigkeit wie die parentalen BC-1-Ep-Keratinozyten
in organotypischer Kultur mit dermalen Fibroblasten unter Bildung
eines stratifizierten Epithels, das histologisch identisch mit den
BC-1-Ep-Zellen und mit anderen normalen Keratinozytenstämmen ist.
Das mehrschichtige, keratinisierende Epithel ist hochgradig organisiert
und weist Merkmale auf, die typisch für intakte Haut sind, wie Hämidesmosomen,
Desmosomen, Keratin-Tonofilamente und Keratohyalin-Granalien. Sowohl
die parentalen als auch die NIKS-Keratinozyten erzeugen Hämidesmosomen
in organotypischer Kultur, was darauf schließen lässt, dass die Synthese, die
Abscheidung und der Zusammenbau von extrazellulären Matrix-Glycoproteinen eingetreten
ist.
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In
einer üblichen
Monolayer- oder organotypischen Kokultur wachsen NIKS-Zellen nicht über die humanen
Keratinozyten, zeigen keine fehlerhaften Differenzierungsprotein-Expressionsmuster
(unter den getesteten Mustern) und befolgen die Gewebe-Kompartimentgrenzen,
indem sie weder unter die Grundmembran gelangen noch ähnlich wie
eine Tumorzelle wirken. NIKS-Zellen verursachen keine fehlerhafte
Replikation von dermalen Fibroblasten im Kollagengel.
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NIKS
wurden ursprünglich
aus neonataler Vorhaut gezüchtet
und entwickelten anschließend eine
spontane, stabile, genetische Addition des langen Arms von Chromosom
8, der es ermöglicht,
dass diese Zellen in Kultur einen erheblichen Überlebensvorteil besitzen.
Die
US-Patente 5 989 837 und
6 214 567 beschreiben die
Erzeugung und die Verwendung von NIKS-Zellen; es wird auch auf B.
L. Allen-Hoffmann et al., "Normal
Growth and Differentiation in a Spontaneously Immortalized Near-Diploid
Human Keratinocyte Cell Line, NIKS", J. Invest. Dermatol., Bd. 114 (2000),
S. 444–455,
verwiesen, die geeignete Monolayer- und organotypische Züchtungsbedingungen
für die
konditionell unsterbliche Aufrechterhaltung der NIKS-Zellen beschreiben.
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Derartige,
manipulierte, chimäre
Monolayer- und organotypische Zellkulturen und/oder manipulierte,
chimäre,
hautäquivalente
Gewebetransplantate würden über besondere
Eigenschaften zur Erzielung einer unmittelbaren Wundbedeckung und
auch zur Bereitstellung von autologen Zellen für einen späten formalen Wundverschluss
verfügen.
Das neue, hautäquivalente
Gewebe kann beispielsweise als Hautersatzprodukt unter Verwendung
eines autologen (NIKS + Patientenzellen), allogenen (NIKS + nicht-verwandte
Zellen an einem Patienten) oder xenogenen Transplantats (NIKS +
Schweinezellen oder Primatenzellen) z. B. für einen Wundverschluss (diabetische
Geschwüre,
Hautverbrennungen, nekrotisierende Hautkrankheiten und dergl.) oder
für kosmetische
Zwecke (Gesichtsliftung, andere Verfahren der plastischen Chirurgie),
verwendet werden. Das chimäre
hautäquivalente
Gewebe der Erfindung kann in Größen und
Dicken bereitgestellt werden, die sich zur Verwendung bei Transplantationsverfahren und
bei anderen Verfahren in der Weise eignen, in der der Fachmann bei
derartigen Verfahren vorhandene Transplantate und Gewebe einsetzen
würde.
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Die
vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf die Verwendung von NIKS-Zellen
in chimärer
Kokultur beschränkt.
Tatsächlich
betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung einer Vielzahl
von weiteren konditionell unsterblichen, nicht-tumorigenen Trägerzellen
und Zelllinien, die verhornte Hüllen
bilden, wenn sie zur Differenzierung induziert werden, und die einer
normalen squamösen
Differenzierung unterliegen und zelltypspezifische Wachstumsanforderungen
aufrechterhalten. Folgende weitere Quellen für derartige Zellen lassen sich
erwähnen:
Keratinozyten und dermale Fibroblasten, die durch Biopsie beim Menschen
und verstorbenen Spendern gewonnen worden sind (Auger et al., In
Vitro Cell. Dev. Biol.-Animal, Bd. 36, S. 96-103;
US-Patente 5 968 546 und
5 693 332 ) sowie aus neonataler Vorhaut
(Asbill et al., Pharm. Research, Bd. 17 (9) (2000), S. 1092-1097;
Meana et al., Burns, Bd. 24 (1998), S. 621-630;
US-Patente 4 485 096 ,
6 039 760 und
5 536 656 , und immortalisierten Keratinozyten-Zelllinien, wie
NM1-Zellen (Baden, In Vitro Cell. Dev. Biol., Bd. 23 (3) (1987),
S. 205-213) und HaCaT-Zellen (Boucamp et al., J. Cell. Biol., Bd.
106 (1988), S. 761-771). Jede dieser Zelllinien kann gezüchtet oder genetisch
modifiziert werden, wie es nachstehend ausführlich beschrieben wird. Der
Umfang der Erfindung erstreckt sich auch auf die Verwendung von Zellen
und Zelllinien, die direkt oder indirekt von den vorerwähnten geeigneten
Zelltypen, einschließlich Derivaten
von NIKS-Zellen, abgeleitet sind, wobei derartige Zellen und Zelllinien
die Fähigkeit
behalten, im erfindungsgemäßen Verfahren
ihre Funktion zu erfüllen.
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Allgemein
ist das erfindungsgemäße Verfahren
durch die folgenden Stufen gekennzeichnet: Man erhält eine
in vitro-Träger-Keratinozytenkultur,
vorzugsweise eine organotypische Kultur von immortalisierten Keratinozyten,
wie NIKS-Zellen. Möglicherweise
besteht der Wunsch zur genetischen Manipulation der gezüchteten
Keratinozyten. Beispielsweise können
die Zellen so manipuliert werden, dass sie ein Protein oder ein
anderes Genprodukt exprimieren oder die Expression verstärken oder
dass sie ein Protein oder Genprodukt unterdrücken. Zu weiteren Manipulationen
können
das Knock-in oder Knock-out (Ablation) eines Gens oder eine Mutation
eines vorhandenen Gens oder Genprodukts gehören. Beispielsweise werden
in einigen bevorzugten Ausführungsformen
entweder die Träger-Keratinozytenzellen
oder die vom Patienten abgeleiteten Zellen mit einem Gen von Interesse
transfiziert oder transformiert (beispielsweise mit dem Gen, das
für den
humanen Krüppel artigen
Faktor (GKLF) 4) kodiert. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen
ist das Gen von Interesse funktionell mit einem Promotor in einem
geeigneten Vektor verknüpft.
In einigen bevorzugten Ausführungsformen
werden gewebespezifische Promotoren, wie die Involucrin- oder Transglutaminase 3-Promotoren
verwendet. In weiteren Ausführungsformen
wird die Expression von GKLF durch das induzierbare Promotorsystem
des pTetOn-Plasmids (Clontech, Palo Alto, CA) gesteuert. In weiteren
bevorzugten Ausführungsformen
kann ein konstitutiver Promotor verwendet werden. Es kommt in Betracht, dass
auch andere Säugetier-Expressionsvektoren für die Verwendung
in der vorliegenden Erfindung geeignet sind, einschließlich (ohne
Beschränkung
hierauf) pWLNEO, pSV2CAT, pOG44, PXT1, pSG (Stratagene), pSVK3,
pBPV, pMSG und pSVL (Pharmacia). Beliebige weitere Plasmide oder
Vektoren können
verwendet werden, sofern sie im Wirt replizieren und lebensfähig bleiben
können.
Bei einigen bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfassen die Säugetier-Expressionsvektoren eine
Replikationsursprungsstelle, einen geeigneten Promotor und Enhancer
und etwaige erforderliche Ribosomenbindungsstellen, Polyadenylierungsstellen,
Spleißdonator-
und -akzeptorstellen, transkriptionelle Terminationssequenzen und
5'-flankierende, nicht-transkribierte
Sequenzen. Bei anderen Ausführungsformen
können
DNA-Sequenzen, die sich von SV40-Spleißstellen und Polyadenylierungsstellen ableiten,
zur Bereitstellung der erforderlichen, nicht-transkribierten, genetischen
Elemente verwendet werden. Ferner kann das KLF 4-Gen über einen retroviralen
Vektor inseriert werden. Eine Transfektion kann durch beliebige
bekannte Verfahren erreicht werden, einschließlich (ohne Beschränkung hierauf) die
Calciumphosphat-Kopräzipitation,
die Elektroporation, das Mikroteilchen-Bombardement, die durch Liposomen
vermittelte Transfektion oder die retrovirale Infektion.
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Bei
weiteren Ausführungsformen
wird das Transplantat so manipuliert, dass es für ein Subjekt ein therapeutisches
Mittel ergibt. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die Abgabe
beliebiger spezieller therapeutischer Mittel beschränkt. Tatsächlich kommt es
in Betracht, dass eine Vielzahl von therapeutischen Mitteln an das
Subjekt abgegeben werden kann, einschließlich (ohne Beschränkung hierauf) Enzyme,
Peptide, Peptidhormone, andere Proteine, ribosomale RNA, Ribozyme
und antisense-RNA. Diese
therapeutischen Mittel können
für eine
Vielzahl von Zwecken abgegeben werden, einschließlich (ohne Beschränkung hierauf)
zur Korrektur von genetischen Defekten. Bei einigen speziellen,
bevorzugten Ausführungsformen
wird das therapeutische Mittel mit dem Ziel der Detoxifizierung
eines Patienten mit einem ererbten, angeborenen Stoffwechselfehler
(z. B. Aminoacidopathese) abgegeben, wobei das Transplantat als
Wildtypgewebe dient. Es kommt in Betracht, dass die Abgabe des therapeutischen
Mittels den Defekt korrigiert. Bei einigen Ausführungsformen umfassen die zur
Bildung des Hautäquivalents
verwendeten Keratinozyten ein Polynucleotid, das für ein therapeutisches
Mittel (z. B. Insulin, Gerinnungsfaktor IX, Erythropoetin und dergl.)
kodiert, wobei das Hautäquivalent
dem Subjekt transplantiert wird. Das therapeutische Mittel wird
sodann in den Blutkreislauf des Patienten oder an Gewebe aus dem Transplantat
abgegeben. Bei bevorzugten Ausführungsformen
ist das Polynucleotid, das für
das therapeutische Mittel kodiert, funktionell mit einem geeigneten
Promotor verknüpft.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die Verwendung eines speziellen
Promotors beschränkt.
Tatsächlich
kommen eine Vielzahl von Promotoren in Betracht, einschließlich (ohne
Beschränkung
hierauf) induzierbare, konstitutive, gewebespezifische und keratinozytenspezifische
Promotoren. In einigen Ausführungsformen
wird die Nucleinsäure,
die für
das therapeutische Mittel kodiert, direkt in Keratinozyten eingeführt (d.
h. durch Calciumphosphat-Kopräzipitation
oder über
Liposomentransfektion). Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen
wird die Nucleinsäure,
die für
das therapeutische Mittel kodiert, als Vektor bereitgestellt und
der Vektor wird in die Keratinozyten nach bekannten Verfahren eingeführt. Bei
einigen Ausführungsformen handelt
es sich beim Vektor um einen episomalen Vektor, z. B. um ein Plasmid.
Bei weiteren Ausführungsformen
integriert sich der Vektor in das Genom der Keratinozyten. Zu Beispielen
für integrierende Vektoren
gehören
(ohne Beschränkung
hierauf) retrovirale Vektoren, Adeno-assoziierte Virusvektoren und
Transposon-Vektoren.
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Bei
einigen weiteren Ausführungsformen können Techniken,
z. B. eine homologe Rekombination, zum Knock-in oder Knock-out von
Genen verwendet werden. Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen
werden die Gene für α-2-Makroglobulin oder
die Gene für
den Haupthistokompatibilitätskomplex
(MHC) deletiert oder inaktiviert. Techniken und Reagenzien für die homologe
Rekombination sind in den
US-Patenten 5 416 260 ,
5 965 977 und
5 981 214 beschrieben.
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Anschließend wird
ein Patient identifiziert und Zellen für die Kokultur werden isoliert.
Zur Züchtung
von humanen Keratinozyten in Monolayerkultur wird eine Gewebeprobe
gewonnen. Keratinozyten werden aus humaner Haut oder anderen stratifizierten
squamösen
Epithelien isoliert. Keratinozytenkulturen werden gebildet, indem
man Aliquotanteile einer Einzelzellsuspension in Gegenwart von mit
Mitomycin C behandelten Swiss-Mäuse-3T3-Fibroblasten
gemäß Literaturangaben
ausstreicht (Allen-Hoffmann und Rheinwald, 1984). Das übliche Keratinozyten-Kulturmedium
besteht aus einem Gemisch von Ham F-12-Medium und Dulbecco-modifiziertem
Eagle-Medium (DME) (3:1, endgültige
Calciumkonzentration 0,66 mM), das mit 2,5 % fötalem Kälberserum (FCS), 0,4 μg/ml Hydrocortison
(HC), 8,4 ng/ml Cholera-Toxin (CT), 5 μg/ml Insulin (Ins), 24 μg/ml Adenin (Ade),
10 ng/ml epidermalem Wachstumsfaktor (EGF), 100 Einheiten Penicillin
und 100 μg/ml
Streptomycin (P/S) ergänzt
ist. Die Zellen werden routinemäßig in wöchentlichen
Abständen
in Mengen von 3 × 105 Zellen pro 100 mm-Gewebekulturschale (Aufteilung etwa
1:25) einer Subkultur mit einer mit Mitomycin C behandelten Feeder-Layer
unterzogen. Rekombinanter humaner EGF und transformierender Wachstumsfaktor-β1 (TGF-β1) werden
von R & D Systems
(Minneapolis, MN) bezogen.
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Zur
Herstellung einer chimären
Kultur von Donator-Keratinozyten
und Träger-Keratinozyten, vorzugsweise
NIKS-Keratinozyten, wird das angestrebte Verhältnis von Donator-Keratinozyten
und Träger-Keratinozyten zum
Zeitpunkt der Subkultur oder zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt
während des
Züchtungsvorgangs
angewandt. Beispielsweise können
NIKS-Zellen zu einer adhärenten
Donator-Keratinozyten-Kultur gegeben werden, Donator-Keratinozyten
können
zu einer adhärenten NIKS-Monolayer-Kultur
gegeben werden oder die Trägerzellen
und die Donator-Keratinozyten
können zum
Zeitpunkt der Subkultur miteinander vermischt werden.
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Bei
einigen bevorzugten Ausführungsformen für die Züchtung der
Träger-Keratinozytenzellen
(z. B. NIKS-Zellen) und der Patienten-Keratinozyten in organotypischer Kultur,
wird eine Kollagen-Grundlage durch Vermischen von normalen humanen
Fibroblasten mit Typ I-Kollagen in Ham F-12-Medium mit einem Gehalt
an 10 % FCS und P/S gebildet. Die Kollagen-Grundlage überlässt man
einer 5-tägigen
Kontraktion, um kontrahierte Kollagen-Flöße zu bilden. Die Patienten-Keratinozyten
und die NIKS-Keratinozyten werden auf den kontrahierten Kollagen-Flößen in einer
Menge von 3,5 × 105 Zellen in 50 μl eines Gemisches aus Ham F-12
und DME (3:1, endgültige Calciumkonzentration
1,88 mM), das mit 0,2 % FCS, 0,4 μg/ml
HC, 8,4 ng/ml CT, 5 μg/ml
Ins, 24 μg/ml
Ade und P/S ergänzt ist,
ausgestrichen. Man lässt
die Zellen 2 Stunden anhaften, bevor die Kulturkammer mit Medium
geflutet wird (Tag 0). An den Tagen 1 und 2 werden die Zellen erneut
versorgt. Am Tag 4 werden die Zellen mit Wattebäuschen an die Luftgrenzfläche angehoben
und auf ein Verhornungsmedium mit einem Gehalt an Ham F-12 und DME
(3:1, endgültige Calciumkonzentration
1,88 mM), das mit 2 % FCS, 0,4 μg/ml
HC, 8,4 ng/ml CT, 5 μg/ml
Ins, 24 μg/ml
Ade und P/S ergänzt
ist, übertragen.
Zellen werden alle 3 Tage mit Verhornungsmedium versorgt, bis eine
vollständige
Stratifizierung erreicht ist (etwa 15 Tage). Eine erfolgreiche Monolayer-Kultur lässt sich
visuell aufgrund der Anwesenheit von Keratinozyten in der Kulturschale
feststellen. Eine erfolgreiche organotypische Kultur wird durch
Feststellung der Verhältnisse
von von Patienten abgeleiteten Keratinozyten zu Träger-Keratinozyten
identifiziert.
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Die
hier beispielhaft aufgeführten
Verhältnisse
von von Patienten abgeleiteten Keratinozyten zu Träger-Keratinozyten
sollen keine Beschränkung darstellen.
Tatsächlich
ist es auf der Grundlage der hier aufgeführten Richtlinien klar, dass
eine Vielzahl von Verhältnissen
bei der Ausübung
der vorliegenden Erfindung angewandt werden können. Demzufolge beträgt in einigen
Ausführungsformen
ein geeignetes Verhältnis
von von Patienten abgeleiteten Keratinozyten zu Träger-Keratinozyten
etwa 0,5 %:99,5 % bis etwa 80 %:20 %, vorzugsweise etwa 10 %:90
% bis etwa 60 %:40 % und insbesondere etwa 20 %:80 %.
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Ein
erfindungsgemäßes Hauttransplantat weist
die Gewebearchitektur und die Differenzierungs- und Adhäsionsmarker
von normaler Haut auf. Vorzugsweise kann ein erfindungsgemäßes Hauttransplantat
rascher gezüchtet
werden, als Hauttransplantate, die aus vom Patienten abgeleiteter Haut
hergestellt werden.
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Organotypische,
chimäre
Kokulturen von Donator- und Träger-Keratinozyten und
die sich ergebenden erfindungsgemäßen Hauttransplantate zeigen
eine Gewebearchitektur, die eine enge Ähnlichkeit mit der Architektur
von normaler Haut und mit organotypischen humanen Keratinozyten-Kulturen aufweist,
und zwar im wesentlichen gemäß den vorstehenden
Angaben über
den Hintergrund der Erfindung und gemäß der Darstellung in 5,
wobei die typischen Variationen, die in organotypischen Kulturen
beobachtet werden, berücksichtigt
werden. Beispielsweise wurden organotypische, chimäre Kokulturen
von primären
humanen Keratinozyten und NIKS-Zellen in Paraffin eingebettet, geschnitten
und mit Hämatoxylin
und Eosin für
die histologische Prüfung gefärbt. Die
Kokulturen weisen ein diskretes Stratum basale, das aus säulenförmigen basalen Zellen
besteht, auf. Das darüber
liegende Stratum spinosum ist aus mehreren größeren, progressiv abgeflachten
Zellschichten zusammengesetzt. Die oberen Schichten zeigen eine
granuläre
Schicht mit Hämatoxylin-gefärbten Keratohyalin-Granalien.
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Die
Kulturen weisen eine normale Verteilung von zelltypspezifischen
Proteinen in Assoziation mit verschiedenen Stadien der squamösen Differenzierung
auf. Die Lokalisierung von Differenzierungsmarkern wurde unter Anwendung
von indirekter Immunofluoreszenz sichtbar gemacht. Der Differenzierungsmarker
des frühen
Stadiums Keratin 1 erscheint als eine diffuse zytoplasmatische Färbung in sämtlichen
Zellkulturen, wobei die Expression in der ersten oder zweiten suprabasalen
Zellschicht initiiert wird und sich nach oben durch das Stratum
fortsetzt.
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Die
Immunofluoreszenzfärbung
zeigt eine diffuse, zytoplasmatische Proteinlokalisierung von Involucrin,
die in den ersten suprabasalen Zellschichten beginnt. NIKS-Kulturen
weisen eine identische räumliche
Lokalisierung von Involucrin nach 8, 11 und 13 Tagen wie nach 21
Tagen auf (Loertscher et al., 2000). Frühere Analysen von intakten,
normalen, humanen Hautproben haben die erwartete zytoplasmatische
Lokalisierung von Involucrin gezeigt (Mansbridge und Knapp, 1987;
Murphy et al., 1984). Unsere Daten zeigen, dass das Involucrin-Protein
erwartungsgemäß im zytoplasmatischen
Kompartiment lokalisiert ist. Dieser Befund stützt unsere Aussage über eine
normale, in vivo-artige Differenzierung von chimären, organotypischen Kulturen
von humanen Keratinozyten und NIKS-Keratinozyten.
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Der
intermediäre
Differenzierungsmarker TGK zeigt identische
Lokalisierungsmuster und eine identische Intensität in chimären, organotypischen NIKS-
und humanen Keratinozyten-Kulturen (5). Ihr
deutliches, bienenwabenartiges Erscheinungsbild spiegelt die Lokalisierung
des membrangebundenen TGK Enzyms wider.
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Der
Differenzierungsmarker des späten
Stadiums Filaggrin ist in den Keratohyalin-Granalien in den Zellen
des Stratum granulosum von NIKS- und primären Keratinozyten-Flößen lokalisiert,
wie sich durch das punktförmige
Färbungsmuster
zeigt (5). Chimäre
organotypische Kulturen von humanen Keratinozyten und NIKS-Keratinozyten
zeigten eine normale räumliche
Lokalisierung von Filaggrin (5) nach
15 Tagen.
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Zur
Bestimmung der Anwesenheit und Lokalisierung von E- und P-Cadherin
bediente man sich ferner der Immunohistochemie. In den erfindungsgemäßen Kokulturen
tritt E-Cadherin in den Regionen des Zell-Zell-Kontakts in sämtlichen Kulturen auf, wobei
die Expression in der unmittelbaren suprabasalen Schicht beginnt
und sich nach oben durch die lebenden Schichten fortsetzt (5).
Das Expressionsmuster von P-Cadherin
ist ferner in sämtlichen
Kulturen ähnlich,
wird aber im Stratum basale initiiert und setzt sich nur durch einige
der ersten suprabasalen Schichten fort (5). Diese
Befunde spiegeln die Befunde wider, die bei intakter Haut beobachtet
wurden, und zeigen, dass chimäre,
organotypische, humane Keratinozyten- und NIKS-Keratinozyten-Kulturen
ein entsprechendes Muster von Cadherin-Molekülen erzeugen, verglichen mit
organotypischen Kulturen von humanen Keratinozyten allein und/oder
intakter humaner Haut.
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Ein
vollständigeres
Verständnis
der vorliegenden Erfindung ergibt sich bei Berücksichtigung der folgenden,
nicht beschränkenden
Beispiele.
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Beispiele Verfahren Zellkulturverfahren
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Donator-Keratinozyten
(GS-1-EP, LAW-1-EP) wurden aus der Vorhaut von Neugeborenen isoliert.
Proben wurden nach Zirkumzision gemäß den Richtlinien des Human
Subjects Committee and Institutional Biosafety Committee erhalten. GS-1-EP-,
LAW-1-EP- und NIKS-Keratinozyten-Kulturen wurden durch Ausstreichen
von Aliquotanteilen einer Einzelzellsuspension in Gegenwart von
mit Mitomycin C behandelten Swiss-Mäuse-3T3-Fibroblasten (mito-3T3)
gemäß Literaturangaben
(6) gebildet. Das übliche
Keratinozyten-Kulturmedium bestand aus einem Gemisch von Ham-F-12-Medium
und Dulbecco-modifiziertem Eagle-Medium (DME) (3:1, endgültige Calciumkonzentration
0,66 mM), das mit 2,5 % fötalem
Kälberserum
(FCS), 0,4 μg/ml
Hydrocortison (HC), 8,4 ng/ml Cholera-Toxin (CT), 5 μg/ml Insulin
(Ins), 24 μg/ml
Adenin (Ade), 10 ng/ml epidermalem Wachstumsfaktor (EGF), 100 Einheiten
Penicillin und 100 μg/ml
Streptomycin (P/S) ergänzt
war. Die Zellen wurden in wöchentlichen
Abständen
in einer Menge von 3 × 105 Zellen pro 100 mm-Gewebekulturschale (Aufteilung
etwa 1:25) einer Subkultur mit einer mito-3T3-Feeder-Layer unterzogen.
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Erzeugung von NIKS, die grün fluoreszierendes
Protein exprimieren (NIKSGFP)
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Plasmid-DNA
wurde unter Verwendung des Endotoxin-Free-Maxiprep-Kits (Qiagen, Valencia, CA)
hergestellt. pGreenLantern (Gibco-BRL, Rockville, MD) und pcDNA3neo (Invitrogen,
Carlsbad, CA) wurden unter Verwendung der Restriktionsenzyme XmnI
bzw. BglII (Promega, Madison, WI) linearisiert. Eine Gesamtmenge
von 20 μg
DNA (15 μg
pGreenLantern und 5 μg
pcDNA3neo) wurde für
die Transfektion von NIKS-Zellen im Verhältnis von 3:1 pGreenLantern
zu pcDNA3neo verwendet. NIKS wurden in einer Dichte von 3 × 105 Zellen auf eine mito-3T3-Feeder-Layer in
100 mm-Schalen ausgestrichen. Man ließ die Zellen 48 Stunden anhaften,
wonach die mito-3T3-Schicht
mit 0,5 mM EDTA entfernt wurde. NIKS-Zellen nach 30–40 Passagen
wurden unter Verwendung des polykationischen Lipids GeneFECTOR (VennNova,
Miami, FL) transfiziert. Das Transfektionsgemisch wurde hergestellt,
indem man linearisierte Plasmid-DNA und GeneFECTOR zu sterilem milli-Q-Wasser
in einem Endvolumen von 500 μl zu
jeder 100 mm-Schale
gab. Das Transfektionsgemisch wurde vorsichtig aufgewirbelt und
15 Minuten bei Raumtemperatur inkubiert. NIKS-Zellen wurden 2-mal
mit DME gespült
und erneut mit 5 ml DME versorgt. 500 μl Transfektionsgemisch wurden
tropfenweise zu jeder 100 mm-Platte gegeben und die Zellen wurden
5 Stunden bei 37°C
unter 5 % CO2 inkubiert. Sodann wurde das
Medium entfernt und die Zellen wurden 2-mal mit DME gespült und erneut
mit serumhaltigem Medium versorgt. 24 Stunden nach der Transfektion
wurden die Zellen mit einem invertierten IX-70-Fluoreszenzmikroskop
(Olympus, Melville, NY), das mit einem GFP-Kurzband-Passfilter ausgestattet
war, betrachtet, um die GFP-Expression vor der Analyse durch fließaktivierte
Zellsortierung (FACS) festzustellen.
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Bestimmung der Wachstumsgeschwindigkeiten
von chimären
Kulturen auf Keratinozyten
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NIKSGFP, LAW-1-EP und GS-1-EP wurden getrennt
ausgestrichen und in einem Verhältnis
von 1:1, 1:10 und 1:100 (NIKSGFP: GS-1-EP
oder LAW-1-EP) vermischt. Die Zellen wurden in einer endgültigen Konzentration
von 105 Zellen/60 mm-Schale im Dreifachversuch
auf einer 3T3-Feeder-Layer ausgestrichen und nach 4 Tagen ausgezählt. Die
Experimente wurden 2-mal mit NIKSGFP und
GS-1-EP und 1-mal mit LAW-1-EP wiederholt. Die Ergebnisse wurden
in Bezug auf die Differenzen des Ausstreichwirkungsgrads zwischen
verschiedenen Stämmen
von Keratinozyten normiert.
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Organotypische Züchtungsverfahren
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Organotypische
Kulturen wurden gemäß Literaturangaben
(7) in Transwell-Kulturkammern unter Einhaltung der folgenden Änderungen
gezüchtet: eine
Kollagengrundlage wurde durch Vermischen von normalen, humanen,
neonatalen Fibroblasten, Stamm CI-1-F, mit Rattenschwanz-Sehnen-Kollagen vom Typ
I in Ham F-12-Medium mit einem Gehalt an 10 % FCS und P/S gebildet.
Die Kollagengrundlage ließ man
4 bis 7 Tage kontrahieren. LAW-1-EP, GS-1-EP und NIKSGFP (Passage
47) wurden getrennt und in den folgenden Verhältnissen ausgestrichen: (90
% NIKSGFP, 10 % LAW-1-EP), (87,5 % NIKSGFP, 12,5 % LAW-1-EP), (75 % NIKSGFP, 25 % LAW-1-EP), (50 % NIKSGFP,
50 % LAW-1-EP). Insgesamt 3,5 × 105 Zellen wurden auf die kontrahierte Kollagengrundlage
in 50 μl
eines Gemisches aus Ham F-12 und DME (3:1, endgültige Calciumkonzentration
1,88 mM), ergänzt
mit 0,2 % FCS, 0,4 μg/ml
HC, 8,4 ng/ml CT, 5 μg/ml
Ins, 24 μg/ml
Ade und P/S, ausgestrichen. Mann ließ die Zellen 2 Stunden anhaften,
bevor die Kulturkammer mit Medium geflutet wurde (Tag 0). Am Tag
2 wurden die Zellen erneut versorgt. Am Tag 4 wurden die Zellen
mit Wattebäuschen
an eine Luft/Medium-Grenzfläche
angehoben und auf Verhornungsmedium mit einem Gehalt an Ham F-12
und DME (3:1, endgültige
Calciumkonzentration 1,88 mM), ergänzt mit 2 % FCS, 0,4 μg/ml HC,
8,4 ng/ml CT, 5 μg/ml
Ins, 24 μg/ml
Ade und P/S, übertragen. Die
Zellen wurden alle 3 Tage mit Verhornungsmedium versorgt und am
Tag 16 geerntet (1).
-
Verfahren der Histologie und
Immunohistochemie
-
Probestücke wurden
2 Stunden mit 1 % Paraformaldehyd fixiert. Bei der Präparation
zum Einfrieren wurden Kulturen über
Nacht bei 4°C
in 20 % Saccharose/PBS submers gehalten, bevor sie in OCT in einem über flüssigem Stickstoff
gekühlten
Isopentanbad eingefroren wurden. Kryokonservierte Kulturen und Transplantatbiopsien
wurden seriell geschnitten (5 μm,
auf Glasobjektträgern
montiert, mit Hämatoxylin
und Eosin gefärbt
und mit einem invertierten Olympus IX-70-Mikroskop betrachtet. Bilder
wurden mit einer DEI-750-Kamera (Optronics Engineering) und Image-Pro
Plus-Software (Media Cybernetics, Silver Spring, MD) aufgenommen.
Für die
immunohistochemische Analyse von Differenzierungsmarkern wurden
kryokonservierte Gewebe seriell geschnitten (5 μm), auf Glasobjektträger montiert
und kurz in Aceton von –20°C fixiert.
Die Schnitte wurden mit PBS gewaschen, mit 3 % normalem Ziegenserum (Sigma,
St. Louis, MO) blockiert und 1 Stunde mit primärem Antikörper inkubiert. Die primären Antikörper umfassten:
anti-Keratinozyten-Transglutaminase (Verdünnung 1:100)
(Biomedical Technologies Inc., Stoughton, MA), anti-Filaggrin (Verdünnung 1:250) (Biomedical
Technologies Inc., Stoughton, MA), anti-Keratin-1 (Verdünnung 1:50)
(Novo Castra, Newcastle upon Tyne, UK), anti-E-Cadherin (Verdünnung 1:80)
(Transduction Laboratories, Lexington, KY), anti-P-Cadherin (Verdünnung 1:20)
(Transduction Laboratories, Lexington, KY) und anti-Involucrin (Verdünnung 1:5000)
(Sheibani, 1994). Die Schnitte wurden sodann mit mit Alexa 594 konjugiertem
Immunoglobulin G (Verdünnung
1:1000) (Molecular Probes, Eugene, OR) inkubiert und mit Hoechst
33258 (1 μg/ml)
gegengefärbt.
Sämtliche
Inkubationen wurden bei Raumtemperatur durchgeführt, mit Ausnahme der Inkubation
des primären
anti-P-Cadherin-Antikörpers, die
bei 37°C
erfolgte. Die Schnitte wurden mit einem invertierten Olympus IX-70-Mikroskop,
das mit FITC und Hoechst-Bandpassfiltern
ausgestattet war, betrachtet. Bilder wurden mit einer DEI-750-Kamera (Optronics
Engineering) und Image-Pro-Plus-Software (Media Cybernetics, Silver
Spring, MD) aufgenommen.
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Transplantieren von chimären organotypischen
Kulturen
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Die
Experimente unter Verwendung von athymischen Nu/Nu-Mäusen (Alter
5 Wochen), die von Harlan Sprague Dawley erhalten worden waren, wurden
gemäß den Bestimmungen
der University of Wisconsin Animal Research und unter Einhaltung der
Regeln des Animal Care and Use Committee durchgeführt. Die
Mäuse wurden
unter Verwendung von 3 % Isofluran zur Einleitung der Anästhesie
betäubt
und sodann für
die Dauer des Vorgangs unter 1,5 %-2,5 % Isofluran gehalten. Bei
den Mäusen
wurde ein Toe-Pinch durchgeführt,
um den Grad der Anästhesie
vor Beginn des Transplantationsvorgangs zu bestimmen. Ein postoperatives
Schmerzmanagement wurde mit Buprenorphin (0,05 μg/kg subkutan) gelindert. Antibiotika
(Sulfamethoxazol und Trimethoprim, 200 mg/40 mg pro 5 ml) wurden
während
der ersten 3 Tage nach der Operation im Trinkwasser (10 ml/250 ml
H2O) verabreicht. Die Mäuse wurden vor der Inzision
mit 4 % Chlorhexidin-gluconat (Zeneca Pharmaceuticals, Wilmington,
DE) gereinigt und mit steriler Kochsalzlösung gespült. Hautdefekte wurden am Rücken der
Mäuse veranlasst.
Die organotypisch gezüchteten
Transplantate wurden mit der dermalen Seite nach unten platziert
und mit Nylon-Nähten
gesichert. Aquaphor-Gaze (Beiersdorf-Jobst Inc, Rutherford College,
NC) die mit Bacitracin-zink-(500 Einheiten) und Polymyxin b-sulfat-(10
000 Einheiten)-Salbe (E. Fougera, Melville, NY) imprägniert war,
wurde auf den Transplantaten angebracht. Xeroform-Gaze (3 % Wismuth-tribromphenat)
(Sherwood Medical, St Louis, MO) wurde oben auf das Transplantat
gelegt.
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Eine
weitere Schicht von Spandex-Gewebe wurde aufgelegt, um die Mäuse von
der Entfernung der Bandagen abzuhalten. Die Mäuse wurden während einer
1-wöchigen postoperativen
Periode täglich
beobachtet. Danach wurden die Mäuse
erneut auf die vorstehend angegebene Weise betäubt und die Bandagen wurden
entfernt. Transplantat-Biopsien wurden in Abständen von 7, 14 und 28 Tagen nach
Einschläferung
in einer CO2-Kammer gewonnen.
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Ergebnisse
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Erzeugung von NIKS, die grün fluoreszierendes
Protein exprimieren (NIKSGFP)
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Wir
führten
eine gentechnische Manipulation der NIKS-Zellen durch, um das exogene
Gen für
grün fluoreszierendes
Protein (GFP) zu exprimieren. Die Zellen wurden in wöchentlichen
Abständen
in einer Menge von 3 × 105 Zellen pro 100 mm-Gewebekulturschale zusammen
mit einer mito-3T3-Feeder-Layer
einer Subkultur unterzogen. NIKSGFP stellten
ein wichtiges zelluläres
Reagenz für
zahlreiche Gesichtspunkte dieses Projekts dar und ermöglichten die
Visualisierung unter dem Fluoreszenzmikroskop (2).
NIKSGFP zeigen Wachstums- und Differenzierungseigenschaften,
die identisch mit denen von nicht-transfizierten NIKS-Zellen sind.
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Bewertung der Keratinozyten-Wachstumsgeschwindigkeiten
bei chimärer
Züchtung
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Monolayer-Kulturtechniken
dokumentierten die Bildung von zusammenhängenden, chimären, epithelialen
Lagen von GFP exprimierenden NIKS-Zellen und humanen Donator-Keratinozyten. Eine
gemeinsame Züchtung
von NIKSGFP-Zellen mit anderen Stämmen von
Keratinozyten beeinflussten die Wachstumsgeschwindigkeit von keinem
der Keratinozytenstämme
in Monolayer-Kultur. NIKSGFP-Subkulturen
erreichen eine 90%ige Konfluenz mit einer langsameren Geschwindigkeit
als LAW-1-EP oder GS-1-EP, d. h. sie weisen eine langsamere Wachstumsgeschwindigkeit
in Monolayer-Kultur auf (3). Normierte Ergebnisse zeigen
keinen Einfluss der chimären
Züchtung
bei Verhältnissen
von 1:1, 1:10 und 1:100 auf die Wachstumsgeschwindigkeiten in Monolayer-Kultur
(4).
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Histologische und immunohistochemische
Analyse von organotypischen Kulturen
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Organotypische
in vitro-Kulturen von chimären
NIKSGFP/LAW-1-EP zeigen ein normales Wachstum und
eine normale Architektur in Verhältnissen von
1:1 und 3:1 (2). Organotypische Kulturen von
NIKSGFP und GS-1-EP zeigten ebenfalls bei
Färbung
mit Hämatoxylin
und Eosin eine normale Architektur bei Verhältnissen von 1:1, 10:1 und
100:1. Eine immunohistochemische Analyse von Differenzierungsmarkern
und Haftmolekülen
ist in 5 dargestellt. Keratin 1 und der membranassoziierte
Differenzierungsmarker Transglutaminase-1 wurden in einer suprabasalen
Position festgestellt. Transglutaminase-1 ist klar in Ringen ersichtlich,
die mit der Zellmembran assoziiert sind. Die Filaggrin-Färbung ist
in entsprechender Weise auf die granuläre Schicht begrenzt. Eine Analyse
von Haftmolekülen
zeigt, dass die P-Cadherin-Expression
in entsprechender Weise auf die basale Schicht begrenzt ist und
die Expression von E-Cadherin in der gesamten Epidermis lokalisiert
ist.
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Transplantieren von chimären, organotypischen
Kulturen
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Die
gezüchteten
Transplantate zeigen bemerkenswerte Anwendungsmöglichkeiten. Sie ließen sich
leicht handhaben und konnten leicht auf ein Wundbett übertragen
werden. Transplantate rissen bei Näh- oder Stapelvorgängen nicht und wurden in erfolgreicher
Weise in Verhältnissen
von 2:1 mit einer Nicht-Crushing-Mesher-Vorrichtung (Brennan Medical,
St. Paul, MN) einem Meshing unterzogen. Eine erhebliche anfängliche
Transplantatkontraktion trat mit einer Stabilisierung der Transplantatgröße nach 20
Tagen auf (6). Transplantatbiopsien zeigten eine
normale Gewebearchitektur und normale GFP-Expression nach 7 und
28 Tagen (7, 8). Eine
X-Y-Centromer-Analyse bestätigte
die Anwesenheit von humanen Zellen (9).
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Diskussion
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Patienten
mit katastrophalen Verbrennungen weisen keine ausreichenden Donatorstellen
auf, die zur Bedeckung der Empfängerstellen
verfügbar
sind. Derartige Techniken zur Hautrestrukturierung können für Verbrennungspatienten
lebensrettend sein, obgleich noch erhebliche Probleme bestehen bleiben. Der
Haupthinderungsgrund für
die Verwendung von autolog gezüchteten
Keratinozyten ist die Verzögerung,
die sich für
die klonale Expansion ergibt. Häufig entwickeln
die Patienten eine unkontrollierte Sepsis, bevor gezüchtete Transplantate
verfügbar
sind. Somit stellt die Verkürzung
der Züchtungszeit,
die für
die Erzeugung von autologen Hauttransplantaten erforderlich ist,
eine grundlegende Verbesserung der Patientenversorgung dar.
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Die
Erfinder haben gezeigt, dass NIKS-Zellen in Kokultur mit humanen
Donator-Keratinozyten in einer organotypischen Kultur gezüchtet und
als ein manipuliertes Gewebe, das für Hauttransplantationen geeignet ist,
verwendet werden können.
Ein rasches organotypisches Wachstum unter Verwendung von 90 % allogenen
Zellen, in die 10 % autologe Keratinozyten eingestreut sind, ermöglicht eine
frühere Wundbedeckung.
Eine langsamere permanente Oberflächenwiederherstellung der Haut
würde sich mit
den autologen Keratinozyten bei Abstoßung der allogenen Zellen ergeben.
Derartige Transplantate würden
besondere Eigenschaften aufweisen, und zwar in Bezug auf eine sofortige
Wundbedeckung und auch in Bezug auf die Bereitstellung von autologen
Zellen für
einen späten
formalen Wundverschluss.
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Die
Ausführbarkeit
dieser besonderen Vorgehensweise wurde früher in Tiermodellen bewiesen. Auf
chimäre
Weise gezüchtete
Keratinozyten aus verschiedenen Stämmen von Mäusen (BALB/c und C3H/He), die
auf beide experimentelle Mäusestämme transplantiert
worden sind, führten
zu einem langzeitigen Überleben
von syngenen Keratinozyten und zu einer Abstoßung der allogenen Keratinozyten
(3). Dies wurde auch unter Verwendung von chimären Keratinozytenkulturen mit
einem Gehalt an 98 % allogenen und nur 2 % syngenen Zellen gezeigt
(8). Ferner führten
chimäre
syngen-xenogen (Maus-Mensch) gezüchtete
Keratinozyten, die auf Mäuse
transplantiert worden waren, zu einer kompletten Wiederherstellung
der Hautoberfläche
mit syngenen Zellen bei Beseitigung der xenogenen Zellen (4).
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Ein
Haupthinderungsgrund der klinischen Fortentwicklung dieser Technik
bestand darin, dass keine eingeführte
allogene Keratinozytenlinie verfügbar
war. Der erhebliche Überlebensvorteil,
der mit der NIKS-Zelllinie verbunden ist, macht diese zu einer gut
geeigneten allogenen Zelllinie für
die chimäre Züchtung zusammen
mit autologen Keratinozyten eines Patienten. Autologe Keratinozyten,
die einer Passagierung bei einer geringeren Konfluenz unterzogen
und zu NIKS in Kultur zugesetzt worden sind, ermöglichen eine erhebliche Zeiteinsparung.
Eine chimäre
Züchtung
von NIKS zusammen mit autologen Keratinozyten eines Patienten würde eine
höhere
Wundbedeckung mit einem manipulierten Gewebe ergeben, das autologe
Zellen für
einen späten
formalen Wundverschluss bereitstellt.
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Wir
haben gezeigt, dass bei gemeinsamer Züchtung von Donator-Keratinozyten in
einer chimären
Weise kein Überwachsen
eines Zelltyps durch den anderen stattfindet. Ferner haben wir gezeigt, dass
die Expression und Lokalisierung der Differenzierungsmarker des
späten
Stadiums, nämlich
Keratin 1, Transglutaminase 1 und Filaggrin, sowie der Haftmoleküle E-Cadherin
und P-Cadherin in identischer Weise wie bei intakter Haut erfolgen.
NIKS stellt eine bevorzugte Zelllinie zur Verwendung als permanente,
allogene Donator-Keratinozyten-Linie dar.
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Bisher
wurde die NIKS-Zelllinie nicht in Bezug auf die Expression der Haupthistokompatibilitätskomplex-Antigene
(MHC) charakterisiert und ihre Abstoßungseigenschaften sind nicht
bekannt. Im Gegensatz zu Hauttransplantaten enthalten organotypische
Kulturen keine hochgradig antigenen, epithelialen oder vaskulären Endothelelemente,
wie Langerhans-Zellen und Kapillaren. Es ist möglich, dass NIKS bei Platzierung
auf den Menschen nicht abgestoßen
wird. Chimäre,
gezüchtete
Hauttransplantate bei einem immunokompetenten Tiermodell führen zu einer
Xenotransplantat-Abstoßung,
wobei aber nicht definitiv feststeht, ob NIKS-Zellen in einem klinischen Ansatz
abgestoßen
würden.
Wenn NIKS auf passive Weise durch Abstoßung beseitigt würden, würde eine Oberflächenwiederherstellung
der Haut mit autologen Zellen erfolgen. Wenn NIKS nicht abgestoßen würden, könnte die
Zelllinie potentiell als eine universelle Donator-Haut dienen. Zumindest
würden
chimär
gezüchtete
NIKS-Zellen als
zeitweise biologische Abdeckung und als Abgabevehikel für autologe Keratinozyten
dienen.
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Der
Mangel an kapillarem Plexus ist ebenfalls signifikant, da die Revaskularisation
der gezüchteten
Haut nicht durch Inoskulation auf vorher existierende Kapillaren,
sondern durch Angiogenese erreicht wird. Die Verzögerung der
Revaskularisation kann für
die rasche frühe
Verringerung der Transplantatgröße, die
bei dieser Studie ersichtlich ist, verantwortlich sein, obgleich
eine alternative Erklärung darin
bestünde,
dass die rasche Wundkontraktion für athymische Mäuse charakteristisch
ist. Techniken der gentechnischen Manipulation wurden dazu herangezogen,
sich mit der Verzögerung
der Revaskularisation, die bei gezüchteter Haut naturgegeben ist, zu
befassen.
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NIKS
sind leicht molekulargenetischen Techniken für die Schaffung von stabilen
Zelllinien zugänglich,
wie sich durch die erfolgreiche Schaffung von NIKSGFP zeigt.
Da die NIKS-Zellen gentechnisch manipuliert werden können, ist
es möglich,
gentechnisch verarbeitete NIKS-Keratinozyten in chimäre Kulturen
einzubauen, um die Wundheilungseigenschaften von chimären Transplantaten
zu fördern. Ferner
können
NIKS-Zelllinien mit spezifischen genetischen Profilen erzeugt werden,
z. B. mit einer Expression von Wachstumsfaktoren. Infolgedessen können eine
Vielzahl von maßgeschneiderten
Gewebeprodukten auf NIKS-Basis erzeugt werden.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorstehende Beschreibung
beschränkt,
sondern umfasst vielmehr sämtliche
Modifikationen und Variationen, die unter den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen.
-
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-
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