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DE60220921T2 - Vorrichtung zur elektrophoretischen trennung auf mikrokanälen und zum laserinduzierten fluoreszenznachweis - Google Patents

Vorrichtung zur elektrophoretischen trennung auf mikrokanälen und zum laserinduzierten fluoreszenznachweis Download PDF

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DE60220921T2
DE60220921T2 DE60220921T DE60220921T DE60220921T2 DE 60220921 T2 DE60220921 T2 DE 60220921T2 DE 60220921 T DE60220921 T DE 60220921T DE 60220921 T DE60220921 T DE 60220921T DE 60220921 T2 DE60220921 T2 DE 60220921T2
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laser
fluorescence
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur elektrophoretischen Trennung und zum laserinduzierten Fluoreszenznachweis, um Fluoreszenzlicht in Substanzen anzuregen, die in Flüssigkeitsadern gelöst sind, die in Mikrokanälen enthalten sind, welche in miniaturisierten flachen Trägern ausgebildet sind, und um dieses Licht zum Zwecke chemischer oder biochemischer Analysen zu detektieren.
  • Es ist bekannt, laserinduzierte Fluoreszenzmessungen durchzuführen, um in einer Lösung, insbesondere in Form von Spuren vorhandene Substanzen zu identifizieren und zu quantifizieren. Derartige Messungen haben zahlreiche Anwendungen, beispielsweise in der Biochemie gefunden.
  • Die elektrophoretischen Auftrennungen in Flüssigkeitsadern, die in Mikrokanälen enthalten sind, die wiederum in miniaturisierte flache Träger eingefügt sind, erlauben es, sehr kleine Volumina komplexer Gemische schnell aufzutrennen. Das geringe injizierte Probenvolumen, die geringen Konzentrationen der zu analysierenden Spezies und die geringen Abmessungen der Flüssigkeitsadern (einige μm), verlangen den Einsatz einer sehr empfindlichen Nachweismethode.
  • Die am häufigsten verwendete optische Nachweismethode, die bei Flüssigkeitsadern angewandt wird, welche in Mikrokanälen enthalten sind, die in miniaturisierte flache Träger einbeschrieben sind, ist die laserinduzierte Fluoreszenz. Diese Nachweisart ist empfindlich, denn sie ermöglicht eine punktuelle Beleuchtung der flüssigen Mikroader mit einer starken Strahlung. Der gegenwärtig zur Durchführung eines solchen Nachweises bei einer flüssigen Mikroader verwendete optische Messaufbau ist ein konfokaler Messaufbau, der nach dem Prinzip eines konfokalen Epifluoreszenzmikroskops arbeitet (siehe G. J. M. Bruin, Electrophoresis (2000), Vol. 21, Seiten 3931–3951).
  • Bei konfokalen Systemen ist die Wirksamkeit des Sammelns der Fluoreszenz gering. So ist nämlich das beleuchtete Flüssigkeitsvolumen gering, beispielsweise in der Größenordnung von einigen hundert μm3, und das beobachtete Flüssigkeitsvolumen ist noch geringer, nämlich in der Größenordnung von μm3. Es ist daher notwendig, die Fokustiefe zu beschränken, um dieses fluoreszenzemittierende Volumen zu beobachten, so dass es nicht möglich ist, die gesamte in der Flüssigkeitsader emittierte Fluoreszenz zu sammeln. Da die Fokustiefe gering ist, muss die numerische Apertur des verwendeten Objektivs um so größer sein, was sehr kurze Arbeitswege verlangt. Wenn jedoch eine Polymer- oder Quarzplatte die in miniaturisierte, flache Träger eingeformten Mikrokanäle bedeckt, muss der Experimentator Objektive mit größeren Arbeitswegen verwenden und erfasst daher ein geringeres Fluoreszenzsignal. Außerdem ist die Positionierung eines solchen Detektors zum Sammeln der Fluoreszenz extrem heikel, denn die Positionstoleranzen des Objektivs auf den Mikrokanal sind sehr klein (geringer als ein μm).
  • Das Dokument WO 00/04371 schlägt einen kapillarelektrophoretischen Aufbau vor, bei dem eine Quarzkapillare verwendet wird, die außen mit einer Polymerschicht bedeckt ist, die einen Brechungsindex aufweist, der kleiner als derjenige eines Trennmediums ist, welches das Innere der Kapillare füllt, wobei man die Kapillare in einer senkrechten Geometrie beleuchtet, so dass die Ausbreitungsrichtung des Anregungslichts quer zur Kapillare ist, während das Fluoreszenzlicht in axialer Richtung der Kapillare gesammelt wird. Gemäß diesem Dokument breitet sich das Licht, das in der Nähe der Außenfläche der Kapillare emittiert oder gestreut wird, spiralförmig entlang der Kapillare in der Nähe von dessen Außenfläche aus, während das im Zentrum der Kapillare emittierte Licht, wie die laserinduzierte Fluoreszenz, die Kapillare statistisch in der Nähe von deren Zentrum verlässt, was eine Raumfilterung des Streulichts auf Höhe des Detektors ermöglicht. Dieses Dokument beschreibt jedoch nicht die Anwendung auf flüssige Adern, die in Mikrokanälen enthalten sind, welche in miniaturisierte, flache Träger eingeformt sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur elektrophoretischen Trennung und zum hochempfindlichen laserinduzierten Fluoreszenznachweis für flüssige Adern bereitzustellen, die in Mikrokanälen enthalten sind, die in miniaturisierten, flachen Trägern ausgebildet sind, welche die obengenannten Nachteile oder einige dieser Nachteile nicht aufweist.
  • Dazu stellt die Erfindung eine Vorrichtung zur elektrophoretischen Trennung auf einer flüssigen Ader und zum laserinduzierten Fluoreszenznachweis bereit, welche umfasst:
    • – einen miniaturisierten flachen Träger, der eine im wesentlichen ebene Oberfläche aufweist, auf der wenigstens eine, den Trennelektrolyten und/oder zu analysierende Proben enthaltende Vertiefung und wenigstens ein als flüssige Ader dienender Wanderungs-Mikrokanal ausgespart sind, wobei der Mikrokanal eine Lösung enthalten kann, die wenigstens eine Substanz umfasst, die eine laserinduzierte Fluoreszenzreaktion durchführen kann, wobei das Material des Trägers vorzugsweise im wesentlichen transparent für ein Anregungslicht ist,
    • – wenigstens ein Projektionsmittel, welches einen Anregungslichtstrahl lokal auf einem Anregungsbereich des Mikrokanals entlang einer Richtung projizieren kann, die einen Winkel von mehr als 60° mit einer Längsrichtung des Mikrokanals bildet, wobei das Anregungslicht eine Fluoreszenzreaktion in der oder den Substanz(en) induzieren kann,
    wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch:
    • – ein optisches Sammelmittel, das mechanisch mit einem freien Ende des Mikrokanals verbunden und so angeordnet ist, dass es Fluoreszenzstrahlung sammelt, die sich im wesentlichen entlang der Längsrichtung des Mikrokanals ausbreitet,
    • – ein optisches Messmittel, das mit dem Sammelmittel so gekoppelt ist, dass die gesammelte Fluoreszenzstrahlung gemessen werden kann, ein Verarbeitungsmittel, das ein von dem Messmittel übertragenes Messsignal so verarbeiten kann, dass daraus ein Analyseergebnis der Lösung erzeugt wird,
    wobei der Mikrokanal einen ersten, ein Reservoir mit dem Abschnitt aufweist, der einen vergrößerten Innenquerschnitt besitzt, der von dem freien Ende bis mindestens zu der Anregungszone reicht, wobei sich der erste Abschnitt mit einer Innenwand mit im wesentlichen konischer, ellipsoidaler oder paraboloider Form fortsetzt, deren eine Fläche in Richtung des freien Endes gerichtet ist und Fluoreszenzstrahlung in Richtung des freien Endes zurückreflektieren kann, und der in einem zweiten Abschnitt des Mikrokanals mit verringertem Innenquerschnitt mündet, wobei letzterer in kommunizierender Verbindung mit der oder den obengenannten Vertiefung(en) steht.
  • Aufgrund der Verwendung einer konischen, ellipsoidalen oder paraboloiden Wand der Flüssigkeitsader auf Höhe der Lasereinstrahlung, welche die Reflektion der Fluoreszenz in Richtung einer an dem freien Ende der Flüssigkeitsader fixierten optischen Faser ermöglicht, ist diese Vorrichtung besonders wirksam.
  • Vorteilhaft ist die im wesentlichen konische, ellipsoidale oder paraboloide Innenwand mit einer oxidationsbeständigen, reflektierenden metallischen Schicht, beispielsweise aus Gold, Aluminium, Silber oder Platin, bedeckt, insbesondere mittels eines Dampfabscheidungsverfahrens unter Vakuum.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind alle Wände des Mikrokanals auf Höhe des Anregungsbereichs mit diesem reflektierenden Material beschichtet, mit Ausnahme wenigstens eines Teils des Bodens des Mikrokanals, der diese Beschichtung in der Nähe der obengenannten konisch, ellipsoidal oder paraboloid geformten Innenwände nicht aufweist.
  • Vorteilhaft weist der Träger wenigstens zwei mit einer Spannungsquelle verbundene Elektroden auf, die auf Höhe einer Vertiefung beziehungsweise des Anregungsbereichs des Mikrokanals so angeordnet sind, dass ein Potentialgefälle entlang des Mikrokanals erzeugt werden kann, um die gelöste Substanz(en) durch Elektrophorese wandern zu lassen.
  • Vorteilhaft dient die metallische Beschichtung auf Höhe der im wesentlichen konisch, ellipsoidal oder paraboloid geformten Innenwand als kathodische Elektrode.
  • Vorzugsweise umfasst das Projektionsmittel eine Strahlungsquelle, die seitlich in einem Abstand zum Mikrokanal angeordnet ist, sowie optische Mittel, die zwischen der Strahlungsquelle und dem Mikrokanal angeordnet sind, um den Querschnitt des Anregungslichtstrahls an die Innenbreite des Mikrokanals anzupassen.
  • Vorzugsweise weist der Laserstrahl einen elliptischen Querschnitt auf, dessen große Hauptachse im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Mikrokanals orientiert ist und der sich im wesentlichen über die Breite des Mikrokanals erstreckt, wobei die kleine Hauptachse im wesentlichen parallel zur Längsachse des Mikrokanals ist oder mit dieser zusammenfällt, was es ermöglicht, die elektrophoretische Auflösung der Trennungen aufrechtzuerhalten.
  • Vorzugsweise kann der Träger aus einem Polymer mit einem Brechungsindex hergestellt sein, der kleiner als derjenige von Wasser ist.
  • Der Träger kann auch aus einem Material mit einem Brechungsindex bestehen, der größer als derjenige von Wasser ist, beispielsweise aus Quarzglas.
  • Im Sinne der Erfindung ist das Wasser in dem Mikrokanal ein im wesentlichen aus Wasser bestehender Elektrolyt (mit einem Brechungsindex in der Größenordnung von 1,33 bei einer Wellenlänge in der Größenordnung von 488 nm) oder ein Elektrolyt aus mit Wasser mischbaren organischen Lösungsmitteln, Säuren, in Wasser löslichen Salzen, wie sie gegenwärtig zum Transport der zu trennenden Substanzen verwendet werden, oder auch aus einem Hydrogel (beispielsweise mit einem Brechungsindex in der Größenordnung von 1,36).
  • Vorzugsweise weist der Mikrokanal eine Tiefe von höchstens 100 μm und im allgemeinen in der Größenordnung von 10 μm, und eine Breite von höchstens 400 μm und im allgemeinen in der Größenordnung von 50 μm auf. Der Querschnitt des Mikrokanals ist vorzugsweise rechteckig und auf der flachen Oberfläche des Trägers offen, aber er kann auch halbkreisförmig sein. Der Mikrokanal kann zur Umgebungsluft hin offen sein, aber er kann auch mit einer Glasplatte mit einer Dicke von 1 mm oder mit einem anderen transparenten Material bedeckt sein.
  • Die Erfindung wird besser verständlich werden und weitere ihrer Ziele, Details, Eigenschaften und Vorteile werden deutlicher im Verlauf der folgenden Beschreibung einer speziellen Ausführungsform der Erfindung hervortreten, die rein illustrativ und nicht einschränkend unter Bezugnahme auf beigefügte Zeichnungen erfolgt. In den Zeichnungen:
  • ist 1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • ist 2 eine Aufsicht auf 1 entlang des Pfeils II, und
  • ist 3 eine vergrößerte Detailansicht der Vorrichtung der 1.
  • In 1 ist die Analysevorrichtung 1 in eine miniaturisierte Trennvorrichtung integriert, die Mikrokanäle 20, 21, 31 und 33 aufweist, welche flüssige Adern bilden, die auf der flachen Oberfläche 3 eines aus Polymer oder Quarzglas bestehenden Trägers 2 mit parallelepipeder Form ausgebildet sind. Man lässt chemische Substanzen in einer Elektrolytlösung, welche die Adern füllt, unter der Wirkung einer mittels einer Gleichspannungsquelle 26 erzeugten elektrischen Potentialdifferenz wandern. Das Polymer des Materials 2 kann ein Polymer sein, das einen Brechungsindex aufweist, der kleiner als derjenige der Elektrolytlösung ist. Die flüssige(n) Ader(n), welche die mittels Fluoreszenz zu detektierenden chemischen Substanzen enthält (enthalten), d.h. die Adern 20 und 21 in dem dargestellten Beispiel, weisen an einem ersten blinden Ende eine anodische Vertiefung 23 auf, in welcher sich eine anodische Elektrode 24 in elektrischem Kontakt mit der elektrisch leitfähigen Lösung befindet, und, in der Nähe eines zweiten freien Endes, einen vergrößerten Anregungsbereich 16, in welchem eine kathodische Elektrode 25 in elektrischem Kontakt mit der Lösung steht. Die Elektroden 24 und 25 sind mit der Spannungsquelle 26 verbunden, beispielsweise mittels elektrischer Kontakte, die auf der Oberfläche des Substrats 2 gegenüber den Adern 20 und 21 fixiert sind.
  • Der vergrößerte Anregungsbereich 16 wird von einem Projektionsmittel beleuchtet, das eine Anregungslichtquelle 12 (bei der es sich um einen Laser oder eine Lampe) handeln kann, und einem Satz Linsen 14 umfasst. Die Anregungslichtquelle 12 projiziert einen Anregungslichtstrahl 13 in einer Einstrahlrichtung, der einen Winkel α von mehr als 60° und, in 1, im wesentlichen von 90°, mit der axialen Richtung A der Ader 20 einschließt, und der Linsensatz 14 ermöglicht eine Anpassung des Anregungslichtstrahls F an den Querschnitt des vergrößerten Anregungsbereichs 16 der Ader 20.
  • Der vergrößerte Anregungsbereich ist in einem vergrößerten Bereich des Kanals 20 enthalten und bildet ein Reservoir 5 bis zu seinem freien Ende in Richtung einer optischen Sammelfaser 7, die in der Verlängerung der Ader 20 angeordnet ist. Auf der gegenüberliegenden Seite verlängert sich das Reservoir 5 durch eine Innenwand 22 mit im wesentlichen konischer, ellipsoidaler oder paraboloider Form, deren eine Fläche in Richtung des freien Endes gerichtet ist und das Fluoreszenzlicht in Richtung des freien Endes reflektieren kann. Die Wand 22 mündet in einen zweiten Abschnitt des Mikrokanals 20 mit verringertem Innenquerschnitt, wobei letzterer über den Mikrokanal 21 in kommunizierender Verbindung mit der obengenannten Vertiefung 23 steht. Die mechanische Kopplung zwischen der optischen Faser 7 und dem Träger 2 wird durch dichten Einbau oder durch Verkleben eines Teils des Endes der optischen Faser 7 in einer Nut mit rechteckigem oder halbzylindrischem Querschnitt 5 mit entsprechenden Abmessungen realisiert, die in der Oberfläche des Trägers 2 in der Verlängerung der Ader 20 ausgespart ist. Der Durchmesser der optischen Faser entspricht zumindest der Breite des vergrößerten Anregungsbereichs 16.
  • Der gerichtete Strahl des Anregungslichts 13 durchquert einen Linsensatz 14, der ihn so anpasst, dass das Strahlenbündel F auf dem Abschnitt 16 des Mikrokanals 20 so gebündelt wird, dass der Durchmesser des Strahlenbündels F auf Höhe des Mikrokanals 20 im wesentlichen der Breite des Abschnitts 5 des Mikrokanals 20 entspricht. Somit ist der Verlust eines Teils des Anregungslichts, der die Lösung nicht trifft, minimal, während das beleuchtete Volumen der Lösung ausreichend groß bleibt, um Fluoreszenzlicht in einer ausreichenden Menge von den sehr geringen Konzentrationen der fluoreszierenden Substanz zu induzieren.
  • Der Linsensatz 14 kann das Strahlenbündel F auch aufweiten, beispielsweise für den Fall, dass die Quelle 12 einen Lichtstrahl 13 erzeigt, der schmaler als das Innere des Mikrokanals 20 ist.
  • Wenn man die Einfallsrichtung des Strahlenbündels F gegenüber der Achse A neigt, neigt man sie vorzugsweise so, dass der zu der optischen Faser 7 weisende Winkel α zwischen der Einfallsrichtung und der Achse A verringert wird, um das Anregungslicht auf die der optischen Faser gegenüberliegende Seite zu orientieren und so die Streuung des Anregungslichts in Richtung des Messmittels zu reduzieren.
  • Die optische Faser (oder Fasern) 7 sammelt (sammeln) axial das emittierte Fluoreszenzlicht und führt (führen) es bis zu einer Photomultiplierröhre 8 oder zu einem anderen optischen Detektionsmittel. Die Photomultiplierröhre 8 erzeugt ein Messsignal, das mit einem entsprechenden Verbindungsmittel 10 an ein Datenverarbeitungssystem 9, beispielsweise einen Mikrocomputer, übermittelt wird, der eine an sich bekannte Software enthält, um die empfangenen Messsignale zu verarbeiten und ein Analyseergebnis zu erzeugen, beispielsweise absolute oder relative quantitative Konzentrationsmessungen der Fluoreszenzlicht emittierenden Substanz(en).
  • Aufgrund der guten optischen Übertragung zwischen dem Mikrokanal 20 und der Sammelfaser 7 ist es nicht notwendig, Spektral- oder Raumfiltermittel zwischen dem Mikrokanal 20 und dem optischen Detektor anzuordnen, obwohl es auch möglich ist, solche vorzusehen, um die Detektionsschwellen zu verbessern. Obwohl nicht dargestellt, sind elektrische Versorgungsmittel in der Photomultiplierröhre 8 und der Lichtquelle 12 enthalten oder mit diesen verbunden, um sie in Betrieb zu nehmen.
  • Wie in 2 dargestellt weist die erfindungsgemäße elektrophoretische Trennvorrichtung die beispielsweise mit Elektromigration, Elektroendoosmose, Zonen- oder Mizellarelektrophorese, Isotachophorese oder Elektrochromatographie, eine elektrolytische Lösung auf, welche die Vertiefungen 23, 32 und 34 und die Mikrokanäle 20, 21, 31 und 33 einnimmt. Beispielsweise enthält die Vertiefung 32 einen seitlichen Puffer, der die Migration ermöglicht, während die Vertiefung 23 die zu analysierende Probe und die Vertiefung 34 einen reaktiven Farbstoff zur Erzeugung eines fluoreszierenden Derivats bei Kontakt mit der zu analysierenden und zu detektierenden Substanz in dem Fall, wo die Substanz im Anregungslicht keine oder keine ausreichende Fluoreszenz emittiert, enthalten. Jede der Vertiefungen ist mit einer anodischen Elektrode versehen, die in einer vorgegebenen Reihenfolge aktiviert wird. Beispielsweise kann man vorsehen, dass die der Vertiefung 23 zugeordnete Elektrode als erstes aktiviert wird, damit die zu detektierenden Substanzen bis zu der Kreuzung oder dem Übergang 35 zwischen den verschiedenen Mikrokanälen wandern, während anschließend die der Vertiefung 34 zugeordnete Elektrode an deren Stelle aktiviert wird, damit der reaktive Wirkstoff seinerseits die Kreuzung und folglich die vorher bis zu der Kreuzung gewanderte Substanz erreicht und mit dieser reagiert, und schließlich wird die der Vertiefung 32 zugeordnete Elektrode aktiviert, damit die Substanzen in dem Mikrokanal 20 bis zu dem Anregungsbereich 16 aufgetrennt werden. Es versteht sich, dass die Erfindung nicht auf drei Vertiefungen beschränkt ist, sondern Ausführungsformen von einer oder mehreren Vertiefungen und von einem oder mehreren Trennmikrokanälen abdeckt.
  • Der Elektrolyt steht mit jeder sich in der entsprechenden Vertiefung oder dem Reservoir 5 ausdehnenden Elektrode in elektrischem Kontakt. Die Elektroden können in dem Träger 2 integriert sein.
  • Die Vergrößerung des Mikrokanals 20 auf Höhe des Anregungsbereichs 16 ermöglicht die Bestrahlung eines größeren Probevolumens.
  • 3 zeigt den vergrößerten Anregungsbereich detalliert: Die Wand 22 weist eine konische oder ellipsoidale oder paraboloide Fläche auf, um die Reflektion des Fluoreszenzlichtes in Richtung einer optischen Sammelfaser 7, die in der Verlängerung der Nut 5 an deren kathodischen Ende angeordnet ist, zu begünstigen. Eine metallisch spiegelnde Beschichtung aus Gold, Silber, Aluminium oder Platin 27 ist beispielsweise mittels eines Dampfabscheidungsverfahrens unter Vakuum auf den Boden des Mikrokanals und dessen Seitenwände mit Ausnahme eines Bodenbereichs 28 des Mikrokanals in der Nähe der Wand 22 aufgebracht, um die Reflektion des Lichtstrahlenbündels F in den Mikrokanal zu verhindern. Die metallische Fläche 27 kann mit der Masse 29 verbunden sein, um den elektrischen Kreislauf zu schließen, der die Gleichspannung 26 liefert.
  • Zur gleichzeitigen Anregung der Fluoreszenz mehrerer Substanzen kann man auch mehrere Projektionsmittel mit Anregungslichtquellen vorsehen, die unterschiedliche Wellenlängen besitzen, die Seite an Seite entlang des Trägers 2 und/oder an dessen Umfang angeordnet sind. In diesem Fall findet die Fluoreszenz der verschiedenen Substanzen bei unterschiedlichen Wellenlängen statt und es ist zweckmäßig, vor dem Sammelmittel ein spektrales Trennsystem, wie einen optischen Filter, Prismenmonochromator oder ein Beugungsgitter anzuordnen, das es ermöglicht, ein oder mehrere Bänder der Emissionswellenlängen auszuwählen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Anregungsquelle ein Laser ist, der in UV emittiert, wobei die verschiedenen Substanzen dann spezifische Eigenfluoreszenzen aufweisen können.
  • Diese Vorrichtung ist vorteilhaft bei der Fluoreszenzdetektion von mehreren Trennmikrokanälen, die ein Sammeln der Fluoreszenz in jedem der Mikrokanäle erfordern, denn die Verwendung eines Bündels von optischen Fasern wird erleichtert (eine optische Faser pro Mikrokanal). In diesem Fall kann die Anregung entweder durch Unterteilen des Laserstrahls mittels eines optischen Faserbündels oder durch schnelles Verschwenken unter Verwendung eines drehbaren Spiegels erfolgen.
  • Zur Aufrechterhaltung der elektrophoretischen und chromatographischen Trennungen kann der Anregungsstrahlenbündels F einen elliptischen Querschnitt aufweisen, wobei die Hauptachse der Ellipse senkrecht zur Längsachse A des Mikrokanals und die Nebenachse der Ellipse parallel zur Achse A orientiert sind.
  • Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit einer speziellen Ausführungsform beschrieben wurde, versteht es sich, dass sie keineswegs darauf beschränkt ist und dass sie alle technischen Äquivalente der beschriebenen Mittel, sowie deren Kombinationen umfasst, sofern diese in den durch die Patentansprüche abgesteckten Rahmen fallen.

Claims (10)

  1. Integrierte Vorrichtung (1) zur elektrophoretischen Trennung auf einer flüssigen Ader und zum laserinduzierten Fluoreszenznachweis mit: – einem miniaturisierten flachen Träger (2), der eine im wesentlichen ebene Oberfläche (3) aufweist, auf der wenigstens eine, den Trennelektrolyten und/oder zu analysierende Proben enthaltende Vertiefung (23, 32, 34), und wenigstens ein als flüssige Ader dienender Wanderungs-Mikrokanal (20, 21, 31, 33) ausgespart sind, wobei der Mikrokanal eine Lösung enthalten kann, die wenigstens eine Substanz umfasst, die eine laserinduzierte Fluoreszenzreaktion durchführen kann; – wenigstens einem Projektionsmittel (12), welches einen Anregungslichtstrahl lokal auf einen Anregungsbereich (16) des Mikrokanals (20) entlang einer Richtung projizieren kann, die einen Winkel (α) von mehr als 60° mit einer Längsrichtung (A) des Mikrokanals bildet, wobei das Anregungslicht eine Fluoreszenzreaktion in der oder den Substanz(en) induzieren kann, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch: – ein optisches Sammelmittel (7), das mechanisch mit einem freien Ende des Mikrokanals (20) verbunden und so angeordnet ist, dass es Fluoreszenzstrahlung sammelt, die sich im wesentlichen entlang der Längsrichtung (A) des Mikrokanals ausbreitet, – ein optisches Messmittel (8), das mit dem Sammelmittel so gekoppelt ist, dass die gesammelte Fluoreszenzstrahlung gemessen werden kann, – ein Verarbeitungsmittel (9), das ein von dem Messmittel übertragenes Messsignal so verarbeiten kann, dass daraus ein Analyseergebnis der Lösung erzeugt wird, wobei der Mikrokanal (20) einen ersten, ein Reservoir (5) bildenden Abschnitt mit einem vergrößertem Innenquerschnitt aufweist, der von dem freien Ende bis zumindest zu der Anregungszone (16) reicht, wobei sich der erste Abschnitt mit Innenwand (22) mit im wesentlichen konischer, ellipsoidaler oder paraboloider Form fortsetzt, vor der eine Fläche in Richtung des freien Endes gerichtet und die Fluoreszenzstrahlung in Richtung des freien Endes zurückreflektieren kann, und der in einen zweiten Abschnitt des Mikrokanals mit verringertem Innenquerschnitt mündet, wobei letzterer in kommunizierender Verbindung mit der oder den oben genannten Vertiefung(en) steht.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger wenigstens eine anodische Elektrode (24) und eine kathodische Elektrode (25) aufweist, die mit einer Spannungsquelle (26) verbunden und auf Höhe einer Vertiefung bzw. des Anregungsbereichs (16) des Mikrokanals (20) so angeordnet sind, dass ein Potentialgefälle entlang des Mikrokanals erzeugt werden kann, um die gelösten Substanz(en) durch Elektrophorese wandern zu lassen.
  3. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im wesentlichen konische, ellipsoidale oder paraboloide Innenwand (22) des Mikrokanals (20) mit einem oxidationsbeständigen, reflektierenden metallischen Material (27) beschichtet ist.
  4. Vorrichtung gemäß den kombinierten Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Beschichtung (27) auf Höhe der im wesentlichen konisch, ellipsoidal oder paraboloid geformten Innenwand (22) als kathodische Elektrode dient.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Beschichtung (27) mit der Masse (29) verbunden ist.
  6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass alle Wände des Mikrokanals auf Höhe des Anregungsbereichs (16) mit dem reflektierenden Material (27) beschichtet sind, mit Ausnahme eines Teils (28) wenigstens des Bodens des Mikrokanals (20), der dieses in der Nähe der oben genannten konisch, ellipsoidal oder paraboloid geformten Innenwände (22) nicht aufweist.
  7. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikrokanal eine Tiefe von höchstens 100 μm und bevorzugt in der Größenordnung von 10 μm und eine Breite von höchstens 400 μm und bevorzugt von 50 μm aufweist.
  8. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Projektionsmittel eine Strahlungsquelle (12) umfasst, die seitlich in einem Abstand zum Mikrokanal (20) angeordnet ist, sowie optische Mittel (14), die zwischen der Strahlungsquelle und dem Mikrokanal angeordnet sind, um den Querschnitt des Anregungslichtstrahls (F) an die Innenbreite des Mikrokanals anzupassen.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserstrahl (F) einen elliptischen Querschnitt aufweist, dessen große Hauptachse im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (A) des Mikrokanals orientiert ist und der sich im wesentlichen über die Breite des Mikrokanals erstreckt, wobei die kleine Hauptachse im wesentlichen parallel zur Längsachse des Mikrokanals ist oder mit dieser zusammenfällt.
  10. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Mikrokanals (20) rechteckig und ins Freie offen ist.
DE60220921T 2001-07-25 2002-07-22 Vorrichtung zur elektrophoretischen trennung auf mikrokanälen und zum laserinduzierten fluoreszenznachweis Expired - Lifetime DE60220921T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR0109955A FR2827957B1 (fr) 2001-07-25 2001-07-25 Appareil de separation par electrophorese sur veine liquide et de detection par fluorescence induite par laser
FR0109955 2001-07-25
PCT/FR2002/002612 WO2003010522A1 (fr) 2001-07-25 2002-07-22 Appareil de separation par electrophorese sur microcanaux et de detection par fluorescence induite par laser

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60220921D1 DE60220921D1 (de) 2007-08-09
DE60220921T2 true DE60220921T2 (de) 2008-02-28

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