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Die
vorliegende Erfindung betrifft neue die Natriumkanäle modulierende
Imidazolderivate, ihre Herstellung und ihre therapeutischen Verwendungen.
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Die
Natriumkanäle
modulierende Verbindungen sind sehr geeignet für therapeutische Verwendungen, wie
z.B.:
- • Behandlung
oder Vorbeugung von Schmerz und insbesondere:
- – neuropathische
Schmerzen, wie Trigeminusneuralgie, mit viralen oder retroviralen
Krankheiten verbundene Schmerzen (z.B. mit Herpes verbundene Schmerzen,
wie postherpetischer Schmerz, mit dem erworbenen Immunschwächesyndrom
(Aids) verbundene Schmerzen oder mit Gürtelrose verbundene Schmerzen),
diabetische Neuropathien, Glossopharyngeus-Neuralgien, Radikulopathien
und sekundäre
Neuropathien bei metastatischen Infiltrationen, Adiposis Dolorosa
und mit Verbrennungen verbundene Schmerzen,
- – Migräne,
- – postoperative
Schmerzen,
- – zentrale
Schmerzen in der Folge von zerebralen Gefäßerkrankungen, Thalamusverletzungen
und Plaque-Sklerose,
- – chronische
Schmerzen, und
- – mit
Krebs verbundene Schmerzen;
- • Behandlung
der Epilepsie;
- • Behandlung
von Herzrhythmusstörungen;
- • Behandlung
von mit Neurodegeneration verbundenen Störungen, insbesondere:
- – zerebrale
Gefäßerkrankungen,
- – zerebrales
Trauma, und
- – neurodegenerative
Krankheiten wie Alzheimer-Krankheit, Parkinson-Krankheit und amyotrophe
Lateralsklerose;
- • Behandlung
von Depression und manischer Depression;
- • Behandlung
des Reizdarmsyndroms;
- • Behandlung
von diabetischen Retinopathien.
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Die
Verbindungen, die der allgemeinen Formel (I), wie sie weiter unten
definiert wird, entsprechen, sind Natriumkanal-Modulatoren und können deshalb
für die
Behandlung der oben genannten Krankheiten/Störungen/Beschwerden eingesetzt
werden.
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Die
Patentanmeldung PCT WO 95/00493 beschreibt Synthesezwischenprodukte
der allgemeinen Formel (A1)
in der:
R
8 insbesondere
einen Alkylrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt, oder einen gegebenenfalls
substituierten Phenylalkylrest darstellt;
und R
9 und
R
10 insbesondere unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom,
einen Alkylrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt, oder einen Phenylrest
darstellen, der gegebenenfalls mit einem oder mehreren Resten substituiert
ist, die insbe sondere aus einem Wasserstoffatom und einem Hydroxy-,
Alkyl- oder Alkoxyrest ausgewählt
sind.
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Es
wird jedoch keine pharmakologische Eigenschaft dieser Verbindungen
beschrieben.
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Das
Patent
US 5,840,721 beschreibt
Mittel, die für
die Wiederherstellung der Sensibilität von Krebszellen, die gegenüber der
Behandlung durch Chemotherapiemittel resistent sind, geeignet sind,
wobei diese Mittel der allgemeinen Formel (A2) entsprechen
in der:
R
1 insbesondere
einen gegebenenfalls substituierten Aralkylrest darstellt;
R
2 und R
3 insbesondere
unabhängig
voneinander ein Wasserstoffatom, einen Alkylrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome
zählt,
oder einen Phenylrest darstellen, der gegebenenfalls mit einem oder
mehreren Resten substituiert ist, die insbesondere aus einem Wasserstoffatom
und einem Alkyl- oder Alkoxyrest ausgewählt sind;
und R
4 insbesondere ein Wasserstoffatom darstellt.
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Die
Patentanmeldung PCT WO 00/57877 beschreibt die Natriumkanäle blockierende
Mittel und insbesondere diejenigen der allgemeinen Formel (A3)
in der:
R
1 insbesondere
ein Wasserstoffatom darstellt;
R
2 und
R
3 insbesondere unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom
oder einen Alkylrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, einen Cycloalkylrest
oder einen Arylrest darstellen,
X O, S oder einen Rest NR
15 darstellt, in dem R
15 ein
Wasserstoffatom, einen Alkyl- oder Cycloalkylrest darstellt,
und
R
5, R
6, R
7, R
8, R
9,
R
10, R
11, R
12 und R
13 (insbesondere)
unabhängig
voneinander ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom und einen Alkyl-,
Hydroxy- oder Alkoxyrest darstellen.
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Die
Patentanmeldung PCT WO 01/26656 beschreibt die Natriumkanäle modulierende
Mittel und insbesondere diejenigen der allgemeinen Formel (A4)
in der:
A (insbesondere)
einen gegebenenfalls substituierten Phenyl- oder Biphenylrest darstellt;
B
(insbesondere) ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest darstellt;
X
(insbesondere) NR
38 darstellt, wobei R
38 insbesondere ein Wasserstoffatom oder
einen Alkylrest darstellt;
n eine ganze Zahl von 0 bis 6 ist;
Ω einen der
Reste NR
46R
47 oder
OR
48 darstellt, in denen R
46 und
R
47 (insbesondere) unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom
oder einen Alkyl-, Cycloalkyl- oder Cycloalkylalkylrest darstellen
und R
48 ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest
darstellt.
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Wie
in zahlreichen älteren
Schriften, die in der Patentanmeldung PCT WO 00/57877 genannt werden, scheint
jedoch die Einheit Phenoxyphenyl (X stellt 0 dar) oder Phenylthiophenyl
(X stellt S dar) oder Anilinophenyl (X stellt NR15 dar)
eines der wesentlichen Elemente zum Erreichen einer die Natriumkanäle modulierenden
Wirkung zu sein.
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Die
Patentanmeldung PCT WO 00/71120 beschreibt ferner Mittel mit antibakterieller
Wirkung, die insbesondere der allgemeinen Formel (A5) entsprechen
in der:
R
1 einen
Rest C
1-4-Alkyl, Ar, 2-Thienyl oder 3-Thienyl
darstellt;
R
2 einen Rest C
1-4-Alkyl,
Ar darstellt;
n eine ganze Zahl von 0 bis 3 ist; und
Ar
Phenyl oder Naphtyl darstellt, das gegebenenfalls 1- bis 4-fach
substituiert ist mit Substituenten, wie C
1-4-Alkyl,
C
1-4-Alkoxy, CF
3,
F, Cl, Br, I, Phenyl oder Methylendioxy,
wobei diese Substituenten
durch chemische Synthese erhalten werden können und stabil sind.
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Die
Patentanmeldung PCT WO 01/44201 beschreibt Antagonisten des Neuropeptid
Y- Y5-Rezeptors, die insbesondere der allgemeinen Formel (A6) entsprechen
in der:
R (insbesondere)
einen der Reste C
1-C
6-Alkyl,
C
3-C
7-Cycloalkyl,
Heterocycloalkyl, Heterocycloalkyl(C
1-C
6)-Alkyl oder Heteroaryl(C
1-C
6)-Alkyl oder den Rest
darstellt,
wobei R
9 einen bis drei Substituenten darstellt,
die insbesondere ausgewählt
sind aus einem Wasserstoffatom, einem Halogenatom und einem der
Reste C
1-C
6-Alkyl
oder C
1-C
6-Alkoxy, und R
10 und R
11 (insbesondere)
unabhängig
voneinander aus einem Wasserstoffatom und einem C
1-C
6-Alkylrest ausgewählt sind;
X =CH- oder
=N- darstellt; und
Y einen bis drei Substituenten darstellt,
die insbesondere ausgewählt
sind aus einem Wasserstoffatom, einem Halogenatom oder einem der
Reste Trihalogenalkyl, C
1-C
6-Alkyl,
C
1-C
6-Alkenyl, C
3-C
7-Cycloalkyl,
C
1-C
6-Alkyl, das
mit C
3-C
7-Cycloalkyl substituiert
ist, -OH, -O(C
1-C
6)Alkyl,
-SH, -S(C
1-C
6) Alkyl
oder -CN.
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Schließlich beschreibt
ein Artikel von Suenaga u. Mitarb. (Tetrahedron Letters (2001),
42, 7079–81) die
Catharsitoxine D und E, d.h. 2-(2-Methylpropyl)-5-phenylimidazol
bzw. 2-(1-Methylpropyl)-5-phenylimidazol. Die biologischen Eigenschaften
dieser Toxine müssten
jedoch noch untersucht werden.
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Erfindungsgemäß können die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I)
in der
R
1 einen
linearen oder verzweigten Alkylrest, der 3 bis 16 Kohlenstoffatome
zählt (und
bevorzugt 4 bis 16 Kohlenstoffatome und noch bevorzugter 6 bis 12
Kohlenstoffatome), oder Cycloalkylalkyl darstellt,
oder R
1 einen Aralkylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach an
der Arylgruppe mit Substituenten substituiert ist, die unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest;
R
2 einen Phenylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach substituiert
ist mit Substituenten, die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest;
oder
R
2 einen Biphenylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 4-fach mit
einem oder mehreren Substituenten substitu iert ist, die unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest;
R
3 ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest
darstellt;
und die pharmazeutisch annehmbaren Salze dieser
Verbindungen;
für
die Herstellung eines Medikaments verwendet werden, das für die Modulierung
der Natriumkanäle
bestimmt ist.
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Unter
Alkyl versteht man, wenn es nicht genauer angegeben wird, einen
linearen oder verzweigen Alkylrest, der 1 bis 12 Kohlenstoffatome
und vorzugsweise 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt. Unter Cycloalkyl versteht
man, wenn es nicht genauer angegeben wird, ein monocyclisches kohlenstoffhaltiges
System, das 3 bis 7 Kohlenstoffatome zählt. Unter Aryl versteht man,
wenn es nicht genauer angegeben wird, einen carbocyclischen Arylrest.
Unter carbocyclischem Aryl versteht man ein carbocyclisches System,
das mindestens einen aromatischen Ring umfasst (und insbesondere
den Phenylrest, der abgekürzt
mit Ph bezeichnet werden kann, oder den Naphtylrest).
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Unter
Alkoxy-, Aralkyl- und Cycloalkylalkylresten versteht man die Alkoxy-,
Alkyl- und Cycloalkylalkylreste, deren Alkylrest die oben angegebene
Bedeutung hat. Unter linearem oder verzweigtem Alkyl mit 1 bis 6
Kohlenstoffatomen versteht man insbesondere die Reste Methyl, Ethyl,
Propyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, sec-Butyl und tert-Butyl, Pentyl,
Neopentyl, Isopentyl, Hexyl, Isohexyl. Unter Halogenatom versteht
man schließlich
die Fluor-, Chlor-, Brom- oder
Iodatome.
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Unter
pharmazeutisch annehmbarem Salz versteht man insbesondere Additionssalze
von anorganischen Säuren,
wie Chlorhydrat, Bromhydrat, Iodhydrat, Sulfat, Phosphat, Diphosphat
und Nitrat, oder von organischen Säuren, wie Acetat, Maleat, Fumarat,
Tartrat, Succinat, Citrat, Lactat, Methansulfonat, p-Toluolsulfonat,
Pamoat und Stearat. In den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen
auch, wenn sie verwendbar sind, die aus Basen wie Natrium- oder
Kaliumhydroxid gebildeten Salze. Für weitere Beispiele von pharmazeutisch annehmbaren
Salzen wird verwiesen auf "Salt
selection for basic drugs",
Int. J. Pharm. (1986), 33, 201–217.
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Die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) sind vorzugsweise so beschaffen,
dass sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen:
- – R1 stellt einen linearen oder verzweigten
Alkylrest, der 3 bis 16 Kohlenstoffatome zählt, oder Cycloalkylalkyl dar,
oder R1 stellt einen Aralkylrest dar, der
gegebenenfalls an der Arylgruppe 1- bis 3-fach mit Substituenten
substituiert ist, die unabhängig
voneinander aus Alkylresten ausgewählt sind;
- – R2 stellt einen Phenylrest dar, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach mit
Substituenten substituiert ist, die unabhängig voneinander aus einem
Halogenatom und einem Alkylrest ausgewählt sind, oder R2 stellt
einen. Biphenylrest dar, der gegebenenfalls 1- bis 4-fach mit einem
oder mehreren Substituenten substituiert ist, die unabhängig voneinander
aus einem Halogenatom und einem Alkylrest ausgewählt sind;
- – R3 stellt ein Wasserstoffatom dar.
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Die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) sind bevorzugter so beschaffen,
dass sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen:
- – R1 stellt einen linearen oder verzweigten
Alkylrest, der 4 bis 16 Kohlenstoffatome zählt, oder einen Cycloalkylalkylrest
dar, in dem der Alkylrest 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählt, oder
R1 stellt einen Aralkylrest dar, bei dem
der Alkylrest 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählt, wobei der Arylrest gegebenenfalls
an der Arylgruppe 1- bis 3-fach mit Substituenten substituiert ist,
die unabhängig
voneinander aus Alkylresten ausgewählt sind;
- – R2 stellt einen Phenylrest dar, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach mit
Substituenten substituiert ist, die unabhängig voneinander aus einem
Halogenatom und einem Alkylrest ausgewählt sind, oder R2 stellt
einen Biphenylrest dar, der gegebenenfalls 1- bis 4-fach mit einem
oder mehreren Halogenatomen substituiert ist;
- – R3 stellt ein Wasserstoffatom dar.
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Noch
bevorzugter sind die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) so
beschaffen, dass sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen:
- – R1 stellt einen linearen oder verzweigten
Alkylrest, der 6 bis 16 Kohlenstoffatome zählt, oder einen Cycloalkylalkylrest
dar, bei dem der Alkylrest 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählt, oder
R1 stellt einen Aralkylrest dar, bei dem
der Alkylrest 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählt, wobei der Aralkylrest
gegebenenfalls an der Arylgruppe 1- bis 3-fach mit Substituenten
substituiert ist, die unabhängig
voneinander aus Alkylresten ausgewählt sind;
- – R2 stellt einen Phenylrest dar, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach mit
Substituenten substituiert ist, die unabhängig voneinander aus einem
Halogenatom und einem Alkylrest ausgewählt sind, oder R2 stellt
einen Biphenylrest dar, der gegebenenfalls mit einem Halogenatom
substituiert ist;
- – R3 stellt ein Wasserstoffatom dar.
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Besonders
bevorzugt sind die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) so beschaffen,
dass R1 einen verzweigten Alkylrest darstellt,
der 6 bis 16 Kohlenstoffatome zählt,
insbesondere 7 bis 16 Kohlenstoffatome und noch spezieller 8 bis
16 Kohlenstoffatome (und insbesondere 8 bis 12 Kohlenstoffatome).
Man bevorzugt insbesondere den Fall, in dem R1 einen
Rest -CHR4R5 darstellt,
in dem R4 einen Rest -(CH2)p-CH3 darstellt und R5 einen Rest -(CH2)p-CH3 darstellt,
wobei p und q solche ganzen Zahlen sind, dass ihre Summe p + q größer als
oder gleich 7 und kleiner als oder gleich 16 ist und vorzugsweise
größer als
oder gleich 8 oder 10 und kleiner als oder gleich 12 oder 16 ist.
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Besonders
bevorzugt sind die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) ferner
so beschaffen, dass R1 einen Cycloalkylalkylrest
darstellt, bei dem der Alkylrest vorzugsweise 1 bis 4 Kohlenstoffatome
zählt (wobei der
Cycloalkylrest vorzugsweise ein Cyclohexylrest ist).
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Besonders
bevorzugt sind die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) ferner
so beschaffen, dass R2 einen Biphenylrest darstellt,
der gegebenenfalls mit einem Halogenatom oder einem Alkylrest substituiert
ist (und vorzugsweise einen Biphenylrest, der mit einem Halogenatom
oder einem Alkylrest substituiert ist, insbesondere einem Biphenylrest,
der mit einem Halogenatom substituiert ist).
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Erfindungsgemäß können die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) insbesondere zur Herstellung eines
Medikaments verwendet werden, das zur Behandlung oder Vorbeugung
von Schmerz, zur Behandlung oder Vorbeugung von Epilepsie, zur Behandlung
von Herzrhythmusstörungen,
zur Behandlung von mit Neurodegeneration verbundenen Störungen,
zur Behandlung von Depression und manischer Depression, zur Behandlung
des Reizdarmsyndroms oder zur Behandlung von diabetischen Retinopathien
bestimmt ist. Das hergestellte Medikament ist vorzugsweise für die Behandlung
oder Vorbeugung von Schmerz oder Epilepsie (und bevorzugter zur
Behandlung oder zur Vorbeugung von Schmerz) bestimmt.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere die oben erwähnten Verwendungen, bei denen
die folgenden (in den Beispielen beschriebenen) Verbindungen der
allgemeinen Formel (I) benutzt werden:
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(4-isobutylbenzyl)-1H-imidazol;
- – 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-Phenyl-2-(3-phenylpropyl)-1H-imidazol;
- – 2-(1-Pentylhexyl)-4-phenyl-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 2-(Cyclohexylmethyl)-4-(4-fluorphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-tert-Butylphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4'-Brom-1,1'-biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(2-cyclohexylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-hexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-phenylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(cyclohexylmethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(3-cyclohexylpropyl)-1H-imidazol;
sowie
die pharmazeutisch annehmbaren Salze dieser Verbindungen.
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Für diese
Verwendung werden die folgenden Verbindungen bevorzugt:
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(4-isobutylbenzyl)-1H-imidazol;
- – 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol;
- – 2-(1-Pentylhexyl)-4-phenyl-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-tert-Butylphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(2-cyclohexylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-hexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(cyclohexylmethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(3-cyclohexylpropyl)-1H-imidazol;
sowie
die pharmazeutisch annehmbaren Salze dieser Verbindungen.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Verbindungen der allgemeinen Formel
(II) als Medikament
in der
R
1 einen
linearen oder verzweigten Alkylrest, der 3 bis 16 Kohlenstoffatome
(und vorzugsweise 4 bis 16 Kohlenstoffatome und noch bevorzugter
6 bis 12 Kohlenstoffatome) zählt,
oder einen Cycloalkylalkylrest darstellt,
oder auch R
1 einen Aralkylrest darstellt, der gegebenenfalls
an der Arylgruppe 1- bis 3-fach mit Substituenten substituiert ist,
die unabhängig
voneinander aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest
ausgewählt
sind;
R
2 einen Phenylrest darstellt,
der gegebenenfalls 1- bis 3-fach
mit Substituenten substituiert ist, die unabhängig voneinander aus einem
Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest ausgewählt sind,
oder
auch R
2 einen Biphenylrest darstellt, der
gegebenenfalls 1- bis 4-fach mit einem oder mehreren Substituenten
substituiert ist, die unabhängig
voneinander aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest ausgewählt sind;
R
3 ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest
darstellt;
wobei jedoch zu beachten ist, dass:
- – wenn
R2 einen Phenylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach substituiert ist mit Substituenten, die unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest, dann R1 weder einen linearen oder verzweigten Alkylrest,
der 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt,
noch einen Rest darstellt, bei dem R9 von eins bis drei Substituenten darstellt,
die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Wasserstoffatom, einem Halogenatom und einem linearen
oder verzweigten Alkyl- oder Alkoxyrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome
zählt,
und bei dem R10 und R11 unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Wasserstoffatom und einem linearen oder verzweigten
Alkylrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt;
- – wenn
R2 einen nicht substituierten Biphenylrest
darstellt oder wenn R2 einen Phenylrest
darstellt, der gegebenenfalls 1- bis 3-fach substituiert ist mit
Substituenten, die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem der linearen oder verzweigten
Alkyl- oder Alkoxyreste, die 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählen, dann
R1 nicht einen -(CH2)n-Z-Rest darstellt, in dem n eine ganze Zahl
von 0 bis 3 ist und Z einen linearen oder verzweigten Alkylrest,
der 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählt,
oder einen Phenyl- oder Naph tylrest darstellt, der gegebenenfalls
mit 1 bis 3 Substituenten substituiert ist, die ausgewählt sind aus
der Gruppe bestehend aus einem Halogenatom und einem linearen oder
verzweigten Alkyl- oder Alkoxyrest, der 1 bis 4 Kohlenstoffatome
zählt;
sowie
die pharmazeutisch annehmbaren Salze dieser Verbindungen.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere die folgenden Verbindungen der allgemeinen
Formel (II) als Medikamente:
- – 2-(1-Pentylhexyl)-4-phenyl-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 2-(Cyclohexylmethyl)-4-(4-fluorphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-tert-Butylphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4'-Brom-1,1'-biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(2-cyclohexylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-phenylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(cyclohexylmethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(3-cyclohexylpropyl)-1H-imidazol;
oder
ihre pharmazeutisch annehmbaren Salze.
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Die
bei den Verbindungen der allgemeinen Formel (I) angeführten Präferenzen
sind im übrigen
mutatis mutandis auf die Verbindungen der allgemeinen Formel (II)
anwendbar.
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Die
Erfindung betrifft ferner als Medikament die Verbindungen der allgemeinen
Formel (I) oder ihre pharmazeutisch annehmbaren Salze, die aus den
folgenden Verbindungen ausgewählt
sind:
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(4-isobutylbenzyl)-1H-imidazol;
- – 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-Phenyl-2-(3-phenylpropyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-hexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
und
ihre pharmazeutisch annehmbaren Salze.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Verbindungen der allgemeinen Formel
(III)
in der
R
1 einen
linearen oder verzweigten Alkylrest, der 3 bis 16 Kohlenstoffatome
(und vorzugsweise 4 bis 16 Kohlenstoffatome und noch bevorzugter
6 bis 12 Kohlenstoffatome) zählt,
oder einen Cycloalkylalkylrest darstellt,
oder auch R
1 einen Aralkylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach an der Arylgruppe substituiert ist mit Substituenten,
die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest;
R
2 einen Phenylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach substituiert
ist mit Substituenten, die unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest,
oder
auch R
2 einen Biphenylrest darstellt, der
gegebenenfalls 1- bis 4-fach substituiert ist mit einem oder mehreren
Substituenten, die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest;
R
3 ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest
darstellt;
wobei jedoch zu beachten ist, dass:
- – wenn
R2 einen nicht substituierten Biphenylrest
darstellt oder wenn R2 einen Phenylrest
darstellt, der gegebenenfalls 1- bis 3-fach substituiert ist mit
Substituenten, die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem der linearen oder verzweigten
Alkyl- oder Alkoxyreste, die 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählen, dann
R1 nicht einen -(CH2)n-Z-Rest darstellt, in dem n eine ganze Zahl
von 0 bis 3 ist und Z einen linearen oder verzweigten Alkylrest,
der 1 bis 4 Kohlenstoffatome zählt,
oder einen Phenyl- oder Naphtylrest darstellt, der gegebenenfalls
mit 1 bis 3 Substituenten substituiert ist, die ausgewählt sind aus
der Gruppe bestehend aus einem Halogenatom und einem linearen oder
verzweigten Alkyl- oder Alkoxyrest, der 1 bis 4 Kohlenstoffatome
zählt;
und
- – wenn
R2 einen Phenylrest darstellt, der gegebenenfalls
1- bis 3-fach substituiert ist mit Substituenten, die unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Halogenatom und einem Alkyl- oder Alkoxyrest, dann R1 weder einen linearen oder verzweigten Alkylrest,
der 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt,
noch einen Rest darstellt, bei dem R9 von eins bis drei Substituenten darstellt,
die unabhängig
voneinander ausgewählt
sind aus einem Wasserstoffatom, einem Halogenatom und einem linearen
oder verzweigten Alkyl- oder Alkoxyrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome
zählt,
und bei dem R10 und R11 unabhängig voneinander
ausgewählt
sind aus einem Wasserstoffatom und einem linearen oder verzweigten
Alkylrest, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome zählt;
sowie die Salze
dieser Verbindungen.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere in Form von neuen Industrieprodukten
die folgenden Verbindungen der allgemeinen Formel (III):
- – 2-(1-Pentylhexyl)-4-phenyl-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 2-(Cyclohexylmethyl)-4-(4-fluorphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-tert-Butylphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(4'-Brom-1,1'-biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(2-cyclohexylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-phenylethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(cyclohexylmethyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(3-cyclohexylpropyl)-1H-imidazol;
oder
ihre Salze.
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Die
für die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) genannten Präferenzen
sind im übrigen
mutatis mutandis auf die Verbindungen der allgemeinen Formel (III)
anwendbar, jedoch mit einer Ausnahme bei den Salzen, die nicht notwendigerweise
pharmazeutisch annehmbare Salze sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner in Form von neuen Industrieprodukten die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) oder ihre Salze, die ausgewählt sind
aus:
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(4-isobutylbenzyl)-1H-imidazol;
- – 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-Phenyl-2-(3-phenylpropyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-hexyl-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
und
ihre Salze.
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Die
Erfindung betrifft ferner die pharmazeutischen Zusammensetzungen,
die als Wirkstoff mindestens eine Verbindung der allgemeinen Formel
(II) oder (III), wie sie oben definiert wurde, oder ein pharmazeutisch annehmbares
Salz einer solchen Verbindung umfassen. Gegenstand der Erfindung
sind auch die pharmazeutischen Zusammensetzungen, die als Wirkstoff
mindestens eine in den Beispielen 1 bis 18 (manchmal in Form von
Salzen) beschriebene Verbindung oder ein pharmazeutisch annehmbares
Salz einer solchen Verbindung umfassen.
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Die
Erfindung betrifft ferner insbesondere die pharmazeutischen Zusammensetzungen,
die als Wirkstoff eine Verbindung der allgemeinen Formel (I) oder
eines ihrer pharmazeutisch annehmbaren Salze enthalten, die ausgewählt sind
aus:
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(4-isobutylbenzyl)-1H-imidazol;
- – 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol;
- – 4-Phenyl-2-(3-phenylpropyl)-1H-imidazol;
- – 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-hexyl-1H-imidazol;
- – 4-(4-Fluorphenyl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol;
und
ihre pharmazeutisch annehmbaren Salze.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer Verbindung der allgemeinen
Formel (II) oder (III), wie sie oben definiert wurde, oder eines
pharmazeutisch annehmbaren Salzes einer solchen Verbindung für die Herstellung
eines Medikaments, das zur Modulation der Natriumkanäle bestimmt
ist.
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Was
die oben genannten Medikamente, pharmazeutischen Zusammensetzungen
und Verwendungen betrifft, so sind die für die Verbindungen der allgemeinen
Formel (I) beschriebenen Präferenzen
mutatis mutandis auf die Verbindungen der allgemeinen Formeln (II)
und (III) anzuwenden.
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Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen, die eine erfindungsgemäße Verbindung
enthalten, können
in Form eines Feststoffs vorliegen, beispielsweise in Form von Pulvern,
Granulaten, Tabletten, Gelatinekapseln, Liposomen oder Suppositorien.
Die geeigneten festen Träger
können
beispielsweise Calciumphosphat, Magnesiumstearat, Talk, Zucker,
Lactose, Dextrin, Stärke,
Gelatine, Cellulose, Methylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose,
Polyvinylpyrrolidin und Wachs sein.
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Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen, die eine erfindungsgemäße Verbindung
enthalten, können
auch in flüssiger
Form vorliegen, beispielsweise als Lösungen, Emulsionen, Suspensionen
oder Sirups. Die geeigneten flüssigen
Träger
können
beispielsweise Wasser, organische Lösungsmittel wie Glycerin oder Glykole
sowie ihre Mischungen in unterschiedlichen Verhältnissen in Wasser sein.
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Die
Verabreichung eines erfindungsgemäßen Medikaments kann auf topischem,
oralem oder parenteralem Weg, durch intramuskuläre Injektion usw. vor sich
gehen.
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Die
Dosis eines erfindungsgemäßen Produkts,
die für
die Behandlung der oben genannten Krankheiten oder Störungen vorzusehen
ist, schwankt je nach Verabreichungsart, Alter und Körpergewicht
des zu behandelnden Patienten sowie dessen Zustand und wird endgültig von
dem behandelnden Arzt oder Tierarzt entschieden. Eine solche durch
den behandelnden Arzt oder Tierart bestimmte Menge wird im vorliegenden
Text "therapeutisch
wirksame Menge" genannt.
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Als
Richtwert beträgt
die für
ein erfindungsgemäßes Medikament
vorgesehene Verabreichungsdosis je nach dem Typ der verwendeten
aktiven Verbindung zwischen 0,1 mg und 10 g.
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Erfindungsgemäß kann man
die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) mit Hilfe der im Nachstehenden
beschriebenen Verfahren herstellen.
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HERSTELLUNG DER ERFINDUNGSGEMÄSSEN VERBINDUNGEN:
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Die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) können nach ähnlichen Verfahren hergestellt
werden, wie sie in der Anmeldung WO 01/26656 beschrieben sind, und/oder
gemäß den im
Nachstehenden beschriebenen Vorgehensweisen. Alle Verbindungen der
allgemeinen Formel (II) oder (III) können natürlich auf dieselbe Weise wie
die Verbindungen der allgemeinen Formel (I) hergestellt werden.
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Erfindungsgemäß können die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) auf einem Syntheseweg erhalten
werden, der im Nachstehenden Schema 1 zusammengefasst ist.
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Gemäß dieser
Herstellungsmethode können
die Säuren
der allgemeinen Formel (IV) in Form von Imidazolderivaten der allgemeinen
Formel (I), Schema 1, durch Zusatz von Cäsiumcarbonat hergestellt werden, worauf
eine Kondensation mit einem α-Halogenketon
der allgemeinen Formel (V) folgt, auf die der Zusatz eines reichlichen Überschusses
an Ammoniumacetat folgt (beispielsweise 15 oder 20 Äquivalente
pro Äquivalent
Säure der
allgemeinen Formel (IV)). Diese Reaktion findet vorzugsweise in
einer Mischung von Xylenen und unter Erhitzung statt (man kann gegebenenfalls
auch gleichzeitig das während
der Reaktion gebildete Wasser entfernen).
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Herstellung von einigen
Säuren
der allgemeinen Formel (IV)
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Die
Säuren
der allgemeinen Formel (IV)
1 in der R
4,
R
5 und R
6 unabhängig voneinander
Wasserstoffatome oder einen Alkylrest darstellen und n vorzugsweise
eine ganze Zahl von 1 bis 6 darstellt, können durch eine Reaktion nach
Willgerodt-Kindler hergestellt werden, wie mit dem nachstehenden
Schema 2 veranschaulicht wird.
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Die
Arylketone der allgemeinen Formel (VI), bei denen R4,
R5 und R6 dieselbe
Bedeutung haben, wie sie bei der allgemeinen Formel (IV)1 angegeben ist, werden mit Schwefel in Gegenwart
eines Überschusses von
primärem
oder sekundärem
Amin (beispielsweise Morpholin) unter Erhitzung behandelt. Nach
Abkühlen auf
Umgebungstemperatur und Konzentration zur Trockne wird eine Lösung von
Bromwasserstoffsäure
in Essigsäure
zugesetzt und man erhält
die gewünschte
Säure.
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Herstellung der α-Halogenoketone
der allgemeinen Formel (V)
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Die α-Halogenketone
der allgemeinen Formel (V), sofern sie nicht im Handel erhältlich sind,
können aus
den entsprechenden Ketonen durch dem Fachmann bekannte Halogenierungsmethoden
hergestellt werden. Im Fall eines α-Bromketons kann man eine Reaktion
mit einem Bromierungsmittel wie CuBr2 (J.
Org. Chem. (1964), 29, 3459), Brom (J. Het. Chem. (1988), 25, 337),
N-Bromsuccinimid (J. Amer. Chem. Soc. (1980), 102, 2838) in Gegenwart
von Essigsäure
in einem Lösungsmittel
wie Ethylacetat oder Dichlormethan, HBr oder Br2 in
Ether, Ethanol oder Essigsäure
(Biorg. Med. Chem. Lett. (1996), 6(3), 253–258; J. Med. Chem. (1988),
31(10), 1910–1918;
J. Am. Chem. Soc. (1999), 121, 24) oder auch einem Bromierungsharz
wie dem Harz PVPHP (Poly(vinylpyridin-hydrobromid-perbromid)) in
einem Lösungsmittel
wie Methanol, Dichlormethan oder Toluol (J. Macromol. Sci. Chem.
(1977), A11, (3) 507–514)
verwenden.
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Sofern
sie nicht anders definiert werden, haben alle hier verwendeten technischen
und wissenschaftlichen Ausdrücke
dieselbe Bedeutung, wie sie gewöhnlich
von einem normalen Fachmann des Bereichs, zu dem die Erfindung gehört, verstanden
werden.
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Die
folgenden Beispiele dienen zur Veranschaulichung der oben genannten
Verfahren.
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BEISPIELE
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Beispiel 1: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(4-isobutylbenzyl)-1H-imidazol:
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1.1) (4-Isobutylphenyl)essigsäure:
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Eine
Mischung, die para-Isobutylacetophenon (7 g; 40 mmol), 10 ml Morpholin
und Schwefel (2,45 g; 78 mmol) enthält, wird während 18 Stunden zum Rückfluss
erhitzt. Man konzentriert dann zur Trockne und setzt 50 ml einer
33%-igen Bromwasserstoffsäurelösung in
Essigsäure
zu. Die gebildete Mischung wird während 3 h zum Rückfluss
erhitzt und dann lässt
man die Temperatur auf 23°C
zurückkehren.
Das Reaktionsmedium, dem in kleinen Portionen Toluol zugesetzt wird,
wird wieder zur Trockne konzentriert. Der Rückstand wird in Aceton aufgenommen
und die Salze werden über
Sintermaterial filtriert. Es wird Knochenkohle zugesetzt und die
Suspension wird während
zwei Stunden zum Rückfluss
erhitzt. Man filtriert über
Celite und konzentriert das Filtrat zur Trockne, bevor eine Vakuumdestillation
vorgenommen wird (P# 0,7 Torr; T# 125–130°C). Man erhält einen Feststoff von gelber
Farbe bei Raumtemperatur (Ausbeute 33%). Schmelzpunkt 78–80°C.
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1.2) 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(isobutylbenzyl)-1H-imidazol:
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Eine
Mischung, die das oben hergestellte Zwischenprodukt 1.1 (1,2 g;
6,76 mmol) enthält,
mit Cäsiumcarbonat
(1,1 g; 3,38 mmol) in 30 ml Methanol wird während einer Stunde bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Lösungsmittel
wird abgedampft und dann wird der Rückstand in 30 ml Dimethylformamid
aufgenommen. Man setzt dann 2-Brom-4'-phenylacetophenon (1,85 g; 6,76 mmol)
zu und rührt
die Mischung während
18 h. Man konzentriert zur Trockne und nimmt den Rückstand
in 80 ml Xylen auf. Nach Filtration über Sintermaterial setzt man
dem Filtrat Ammoniumacetat (10,4 g; 135 mmol) zu. Man erhitzt die
erhaltene Mischung während
2 h zum Rückfluss,
indem man das Wasser mit einer Dean-Stark-Vorrichtung entfernt.
Sobald das Reaktionsgemisch auf Raumtemperatur zurückgekehrt
ist, wird es in Eiswasser gegossen. Man neutralisiert das Ammoniumacetat
mit einer mit NaHCO3 gesättigten Lösung, bevor man die Phasen
dekantieren lässt
und mit Hilfe von Ethylacetat extrahiert. Die organische Phase wird
dann mit einer mit Natriumchlorid gesättigten Lösung gewaschen, über Magnesiumsulfat
getrocknet und zur Trockne konzentriert. Nach Reinigung auf einer
Silicasäule
(Eluierungsmittel: Ethylacetat-Heptan: 2–8 bis 6–4), erhält man ein Pulver von gelber
Farbe (Ausbeute 52%). Schmelzpunkt: 160–161°C. MH+ =
367,3.
-
Beispiel 2: 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol:
-
2.1) 2-Brom-1-(4-isobutylphenyl)ethanon:
-
Brom
(1,25 ml; 25 mmol) wird tropfenweise einer Lösung von 4'-Isobutylacetophenon (3,52 g; 20 mmol)
in 60 ml auf etwa 5°C
gekühltem
Ethanol zugesetzt. Nach 30 Minuten Rühren des Reaktionsgemisches bei
dieser Temperatur rührt
man während
einer Stunde bei Raumtemperatur weiter. Das Reaktionsmedium, dem
in kleinen Portionen Toluol zugesetzt wird, wird zur Trockne konzentriert.
Nach Reinigung auf einer Silicasäule
(Eluierungsmittel: Ethylacetat-Heptan: 5–95) erhält man ein farbloses Öl mit einer
Ausbeute von 57%.
1H-NMR (400 MHz):
0,85 (d, 6H); 1,84–1,92
(s, 1H); 2,53 (d, 2H); 4,89 (s, 2H); 7,33 (d, 2H); 7,93 (d, 2H).
-
2.2) 2-Hexyl-4-(4-isobutylphenyl)-1H-imidazol:
-
Diese
Verbindung wird nach einer ähnlichen
Vorgehensweise erhalten, wie sie für den Schritt 1.2 des Beispiels
1 beschrieben wurde. Man erhält
ein Pulver von weißer
Farbe mit einer Ausbeute von 38%. Schmelzpunkt: 89–90°C. MH+ = 285,2.
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Die
Verbindungen der Beispiele 3 bis 18 werden aus handelsüblichen
Produkten nach ähnlichen
Arbeitsweisen wie diejenigen der Beispiele 1 und 2 hergestellt,
die gegebenenfalls durch die allgemeinen Vorgehensweisen ergänzt werden,
die in dem Teil "Herstellung
der erfindungsgemäßen Verbindungen" beschrieben werden
(insbesondere hinsichtlich der Bromierung der Ketone in α-Stellung).
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Beispiel 3: 4-Phenyl-2-(3-phenylpropyl)-1H-imidazol:
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- Weißes
Pulver. Schmelzpunkt: 106–108°C.
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Beispiel 4: 2-(1-Pentylhexyl)-4-phenyl-1H-imidazol:
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- Weißes
Pulver. Schmelzpunkt: 111,2°C.
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Beispiel 5: 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol:
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- Weißes
Pulver. Schmelzpunkt: 134,6°C.
-
Beispiel 6: 2-(Cyclohexylmethyl)-4-(4-fluorphenyl)-1H-imidazol:
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- Hellgelber Schaum. Schmelzpunkt: 68–70°C.
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Beispiel 7: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-pentylhexyl)-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 173,6°C.
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Beispiel 8: 4-(4-tert-Butylphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol:
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- Weißes
Pulver. Schmelzpunkt: 200–202°C.
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Beispiel 9: 4-(4-Fluorphenyl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 217,5°C.
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Beispiel 10: (4-(4'-Brom-1,1'-biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 182,8°C.
-
Beispiel 11: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(2-cyclohexylethyl)-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 104,9°C.
-
Beispiel 12: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-hexyl-1H-imidazol:
-
- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 104,8°C.
-
Beispiel 13: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol:
-
- Hellgelbes Pulver. Schmelzpunkt: 172,7°C.
-
Beispiel 14:4-(4-Fluorphenyl)-2-[1-(4-isobutylphenyl)ethyl]-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 116°C.
-
Beispiel 15: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-phenylethyl)-1H-imidazol:
-
- Hellgelbes Pulver. Schmelzpunkt: 165–166°C.
-
Beispiel 16: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(1-propylbutyl)-1H-imidazol.
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- Hellgelbes Pulver. Schmelzpunkt: 197–198°C.
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Beispiel 17: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(cyclohexylmethyl)-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 104–105°C.
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Beispiel 18: 4-(1,1'-Biphenyl-4-yl)-2-(3-cyclohexylpropyl)-1H-imidazol:
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- Hellcremefarbenes Pulver. Schmelzpunkt: 118–119°C.
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Pharmakologische
Untersuchung der erfindungsgemäßen Produkte
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Test der Bindung
an die Natriumkanäle
der Rattenhirnrinde
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Der
Test besteht darin, dass die Interaktion der Verbindungen gegenüber der
Bindung von tritiiertem Batrachotoxin an die von der Spannung abhängenden
Natriumkanäle
gemäß dem von
Brown beschriebenen Protokoll gemessen wird (J. Neurosci. (1986),
6, 2064–2070).
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Herstellung
der Rattenhirnrinde-Homogenate
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Die
Hirnrinden von Sprague-Dawley-Ratten von 230–250 g (Charles River, Frankreich)
werden entnommen, gewogen und mit Hilfe einer Potter-Mühle, die
mit einem Teflonkolben ausgerüstet
ist (10 Hin- und Rückbewegungen),
in 10 Volumen Isolationspuffer homogenisiert, der die folgende Zusammensetzung
hat (Saccharose 0,32 M, K2HPO4 5
mM, pH 7,4). Das Homogenat wird während 10 Minuten einer ersten
Zentrifugation mit 1000 g unterzogen. Der Überstand wird entnommen und
mit 20000 g während
15 Minuten zentrifugiert. Der Rückstand
wird in dem Isolationspuffer aufgenommen und mit 20000 g während 15
Minuten zentrifugiert. Der erhaltene Rückstand wird in Inkubationspuffer
(HEPES 50 mM, KCl 5,4 mM, MgSO4 0,8 mM,
Glucose 5,5 mM, Cholinchlorid 130 mH pH 7,4) wieder in Suspension
gebracht und dann aliquotiert und bei –80°C bis zum Tag der Dosierung
gelagert. Die Endkonzentration an Proteinen beträgt 4 bis 8 mg/ml. Die Proteindosierung
findet mit Hilfe eines von BioRad (Frankreich) vertriebenen Kits
statt.
-
Messung der
Bindung des tritiierten Batrachotoxins
-
Die
Bindungsreaktion findet statt, indem während 1 h 30 min bei 25°C 100 μl Rattenhirnrinde-Homogenat
inkubiert wird, das 75 μg
Proteine mit 100 μl
[3H]-Batrachotoxin-A 20-alpha-Benzoat (37,5 Ci/mmol, NEN) zu
5 nM (Endkonzentration), 200 μl
Tetrodotoxin zu 1 μM
(Endkonzentration) und Skorpiongift zu 40 μg/ml (Endkonzentration) und
100 μl Inkubationspuffer
allein oder in Gegenwart der Testprodukte in den verschiedenen Konzentrationen
enthält.
Die nicht spezifische Bindung wird in Gegenwart von 300 μM Veratridin bestimmt
und der Wert dieser nicht spezifischen Bindung wird von allen anderen
Werten abgezogen. Die Proben werden dann mit Hilfe einer Brandel-Einrichtung
(Gaithersburg, Maryland, USA) filtriert, wobei Platten Unifilter
GF/C verwendet werden, die mit 0,1% Polyethylenimin (20 μl/pro Vertiefung)
vorinkubiert und 2 mal mit 2 ml Filtrationspuffer (HEPES 5 mM, CaCl2 1,8 mM, MgSO4 0,8
mM, Cholinchlorid 130 mM, pH 7,4) gespült werden. Nach Zusetzen von
20 μl Microscint
0® wird
die Radioaktivität
mit Hilfe eines Flüssigszintillationszählers (Topcount,
Packard) gezählt.
Die Messung wird im Duplikat ausgeführt. Die Ergebnisse werden
in % der spezifischen Bindung des tritiierten Batrachotoxins bezüglich des
Vergleichs ausgedrückt.
-
Ergebnisse
-
Die
Verbindungen der oben beschriebenen Beispiele 1 bis 8 und 10 bis
18 besitzen alle ein CI50 von weniger oder
gleich 1 μM.