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Gebiet der
Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein eine Verschluss-Einrichtung
zum Verschließen
einer perkutanen Punktur in einem Gefäß und insbesondere eine Verschluss-Einrichtung,
mit welcher hämostatisches
(= Blut stillendes) Material in den Einschnittkanal eingeführt wird,
der zu der Punkturöffnung
in der Wand des Gefäßes führt, um
so die perkutane Punktur zu verschließen, ohne den Fluss innerhalb des
Gefäßes zu behindern
und ohne das Risiko, dass das hämostatische
Material unabsichtlich in das Gefäß eingeführt wird.
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Hintergrund
der Erfindung
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Während
bestimmter medizinischer Operationen oder Behandlungen wird ein
Einführer
verwendet, um auf das Blutgefäßsystem
eines Patienten zuzugreifen. Der Einführer wird durch die Wand eines Blutgefäßes hindurch
geführt,
um auf das Blutgefäßsystem
zuzugreifen, und er kann anschließend dazu verwendet werden,
medizinische Instrumente wie beispielsweise Katheter, Führungsdrähte und ähnliches
zu führen.
Nach der Beendigung der medizinischen Behandlung wird ein Einschnitt
oder eine Wunde in der Wand des Blutgefäßes entsprechend der Größe des Einführers verbleiben.
Die Blutung aus dieser Wunde, welche das Ergebnis einer solchen Operation
ist, kann angehalten werden durch Aufbringen eines direkten Drucks
auf die Wunde. Das Aufbringen eines externen Drucks auf die Wunde
erfordert jedoch die Hilfe von zusätzlichem medizinischem Personal
und kann außerdem
den Fluss des Bluts durch das Gefäß hindurch behindern.
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US
4 744 364 , das Kensey erteilt worden ist, offenbart, wie
ein Verschlussmittel in ein Blutgefäß eingebracht und dann so zurückgezogen
werden kann, dass die Eingriffsfläche des Verschlussmittels hämostatisch
mit der inneren Oberfläche
des Blutgefäßes angrenzend
an die Punktur in Eingriff gerät,
so dass die Blutung aus der Punkturwunde gestoppt wird. In US 4
890 612, das ebenfalls Kensey erteilt worden ist, weist eine Verschluss-Einrichtung
einen Stopfen mit einem Haltebereich auf, der in Eingriff mit der
inneren Oberfläche
eines Gefäßes positionierbar ist,
sowie mit einem Verschlussbereich aus einem Schaumstoffmaterial,
der sich in das durchstochene Gefäß hinein erstreckt, um mit
daran angrenzendem Gewebe in Eingriff zu geraten und so die Punkturwunde
zu verschließen.
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Wie in
US
6 368 341 , das Abrahamson erteilt worden ist, erkannt wurde,
ist ein Nachteil der in den oben genannten US-Patenten 4 744 364 und 4 890 612 beschriebenen
Verschluss-Einrichtungen,
dass eine intraarteriale Verschluss-Einrichtung, die sich in ein Blutgefäß hinein
erstreckt, den Fluss von Blut dort hindurch behindern kann. Die
Verschluss-Einrichtung gemäß
US 6 368 341 weist eine
hämostatische
Verschluss-Einrichtung sowie eine Anordnungs-Einrichtung mit zumindest
einem Anordnungs-Element auf, das gegen die innere Oberfläche einer
Gefäßwand positionierbar
ist. Die Anordnungs-Elemente sind dazu ausgestaltet, einen ausreichenden
Widerstand gegen eine zurückziehende
Bewegung zu bieten, so dass dem Benutzer angezeigt wird, dass sich
die Anordnungs-Elemente in Kontakt mit der inneren Blutgefäßwand befinden.
Wenn sie korrekt positioniert ist, ist die hämostatische Verschluss-Einrichtung,
die ein Mittel zur Blutgerinnung beinhalten kann, in dem Einschnittkanal
außerhalb
der Gefäßwand, und
es erstreckt sich nichts in das Blutgefäß hinein, was den Fluss des
Bluts behindern könnte.
Ein Nachteil dieser Verschluss-Einrichtung ist jedoch das potentielle
Risiko, dass die Anordnungs-Elemente die innere Gefäßwand während des
Positioniervorgangs beschädigen,
d. h. wenn ein Benutzer die Anordnungs-Einrichtung zurückzieht,
bis er oder sie den Widerstand der inneren Gefäßwand fühlt. Ein solches Risiko besteht selbst
wenn die Anordnungs-Elemente – wie
in
US 6 368 341 beschrieben – so geformt
und gestaltet sind, dass jede potentielle Beschädigung des Blutgefäßes minimiert
wird.
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Ein allgemeineres Problem der Verschluss-Einrichtungen
der in
US 6 368 341 genannten
Art ist das potentielle Risiko, dass ein Verschlusselement sich
innerhalb des Blutgefäßes entfaltet statt
in dem Einschnittkanal, der zu der Punkturöffnung in dem Gefäß führt. Dies
kann beispielsweise dann passieren, wenn ein Benutzer einen Widerstand
gegen eine zurückziehende
Bewegung in der Lokalisiereinrichtung so fehlinterpretiert, als
ob er von der inneren Gefäßwand käme, oder
versehentlich die gesamte hämostatische
Verschluss-Einrichtung
zu weit in den Einschnittkanal hineindrückt, bevor er das Verschlusselement
entfaltet. Das potentielle Problem, dass ein Verschlusselement oder
ein hämostatisches
Material unbeabsichtigt in das Gefäß selbst eingeführt wird,
statt in dem Einschnittkanal positioniert zu werden, der zu der
Punkturöffnung
in der Gefäßwand führt, kann
unter einem allgemeinen Gesichtspunkt der Tatsache zugeschrieben
werden, dass die im Stand der Technik bekannten Verschluss-Einrichtungen Zugang
zu dem Gefäß durch die
Punkturöffnung
in der Gefäßwand haben.
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Dieses Problem herrscht auch in
US 5 108 421 vor, das Fowler
erteilt wurde und offenbart, wie ein Gefäßstopfen gegen die äußere Oberfläche einer Gefäßwand positioniert
werden kann. Während
der Positionierung des Gefäßstopfens
wird ein aufgeblasener Ballon gegen die innere Oberfläche der
Gefäßwand positioniert
und bietet so ein Lager für
den Gefäßstopfen
und verhindert, dass sich der Gefäßstopfen in das Gefäß hinein
erstreckt. Nichtsdestoweniger hat das Verschlusselement, hier ein
Gefäßstopfen,
auch in diesem Fall Zugang zu dem Gefäß, und ein Benutzer kann versehentlich
die Verschluss-Einrichtung zu weit in den Einschnittkanal hineindrücken und
dadurch das Verschlusselement innerhalb des Gefäßes entfalten.
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In
US
5 391 183 , das Janzen et al. erteilt worden ist, ist eine
Einrichtung zum Einbringen von hämostatischem
Material durch einen Gewebekanal hindurch und gegen die äußere Wand
eines Blutgefäßes offenbart,
wobei die Wand des Blutgefäßes eine
Punktur angrenzend an den Gewebekanal hat. Auch hier tritt wieder
das gleiche Problem auf, d. h. das hämostatische Material hat Zugang
zu dem Blutgefäß durch
die Punkturöffnung
in der Gefäßwand hindurch.
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WO-00/33744 offenbart eine Einrichtung
sowie eine Technik zum perkutanen Verschließen von vaskulären Punkturstellen.
Dieses Dokument offenbart eine Ausführungsform, wo ein hämostatischer Stopfen
gegen eine Blutgefäßwand an
der Punkturstelle platziert wird. Der Stopfen wird an einer gewünschten
Stelle nach dem Entfernen einer Entfaltungshülle freigelegt.
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US 5-437 631 bezieht sich auf einen
perkutanen Einführer
zum Einbringen von hämostatischem Material
in eine Punkturwunde (gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1). Die Einrichtung ermöglicht die präzise Anordnung
des hämostatischen
Materials relativ zu der Wand der Arterie.
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Es besteht daher in der Technik die
Notwendigkeit für
eine Verschluss-Einrichtung, die das Risiko eliminiert, dass irgendein
Verschlussmaterial unabsichtlich in ein Gefäß eingeführt wird. Gleichzeitig sollte
das Verschlussmaterial einer solchen Verschluss-Einrichtung den
Fluidfluss innerhalb des Gefäßes nicht
behindern, wenn der Verschließvorgang einmal
beendet ist.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung
ist es, eine sichere Verschluss-Einrichtung zu schaffen, wo das
Risiko eliminiert ist, dass irgendein Verschlussmaterial unabsichtlich
in ein Gefäß eingeführt wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Das oben erwähnte Ziel wird erreicht durch die
Verschluss-Einrichtung
gemäß dem unabhängigen Anspruch.
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Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die vorliegende Erfindung ist eine
Verschluss-Einrichtung zum Verschließen eines zu einem Gefäß führenden
perkutanen Einschnitts ohne das Risiko, dass irgendein Verschlussmaterial
unabsichtlich in das Gefäß selbst
eingeführt
wird. Die Verschluss-Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
weist im Wesentlichen eine längliche
Einbringanordnung oder Einfügeanordnung
sowie eine Ladung aus hämostatischem
Material auf, die sich in dem distalen Bereich der Einfügeanordnung
befindet. Die Einfügeanordnung
weist ihrerseits einen stationären Teil
und einen zurückziehbaren
Teil auf, der mit dem stationärem
Teil in gleitendem Eingriff ist. Der erste Schritt in einem Verschließvorgang
ist es, die Einfügeanordnung
mittels eines Anbringmittels an der Außenseite eines existierenden
Einführers
anzubringen, der bereits in ein Gefäß hinein durch eine Öffnung in
der Gefäßwand gebracht
worden ist, um die medizinische Operation auszuführen, die den perkutanen Einschnitt
notwendig gemacht hat. Die Einfügeanordnung
wird dann entlang des Einführers
verschoben, bis sie in Kontakt mit der äußeren Gefäßwand ist. Anschließend wird
die Ladung des hämostatischen
Materials durch Zurückziehen
des zurückziehbaren
Teils der Einfügeanordnung
in den Einschnittkanal hineingebracht. Während dieses Vorgangs hat weder
die Einfügeanordnung
noch das hämostatische
Material Zugang zu dem Gefäß selbst, da
die Öffnung
in der Gefäßwand vollständig von dem
eingebrachten Einführer
eingenommen wird. Dies eliminiert das Risiko, dass das hämostatische Material
unabsichtlich in das Gefäß hineingebracht wird.
Außerdem
hat die Verschluss-Einrichtung keine Teile, die sich in das Gefäß hinein
erstrecken, so dass der Fluidfluss innerhalb des Gefäßes nach
dem Ende des Verschließvorgangs
unbeeinflusst bleibt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
schematisch eine erste Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 zeigt
schematisch, wie die Verschluss-Einrichtung der 1 in einem ersten Schritt eines Verschließvorgangs
mit einem existierenden Einführer
verbunden wird.
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3 zeigt
die Querschnittsansicht der Verschluss-Einrichtung und des Einführers aus 2, die den Teil offenbart,
wo das hämostatische
Material angeordnet ist.
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4 zeigt
den zweiten Schritt des Verschließvorgangs.
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5 zeigt
den dritten Schritt des Verschließvorgangs.
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6 zeigt
das Verschlusselement, nachdem der Verschließvorgang beendet ist.
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7 zeigt
schematisch eine zweite Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung in einem Anfangszustand.
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8 zeigt
den Querschnitt der Verschluss-Einrichtung der 7, der den Teil offenbart, wo das hämostatische
Material angeordnet ist.
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9 zeigt
die Verschluss-Einrichtung der 7 in
einem gelösten
Zustand.
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10 zeigt
schematisch eine dritte Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung.
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11 zeigt
den Querschnitt der Verschluss-Einrichtung der 10, der den Teil offenbart, wo das hämostatische
Material angeordnet ist.
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12 zeigt
den Querschnitt einer vierten Ausführungsform einer Verschluss-Einrichtung,
die den Teil offenbart, wo das hämostatische
Material angeordnet ist.
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13 zeigt
schematisch eine fünfte
Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung.
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14 zeigt
eine Verschluss-Einrichtung, die unabsichtlich in ein Blutgefäß eingeführt worden ist,
und wie diese falsche Anordnung erfasst werden kann.
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Beschreibung
der Erfindung
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In 1 ist
eine erste Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt. Die Verschluss-Einrichtung 1 weist eine längliche
oder verlängerte
Einfügeanordnung 2 sowie
ein hämostatisches
Material oder Verschlussmaterial 3 auf, das sich im distalen
Bereich der Einfügeanordnung 2 befindet.
Vorzugsweise ist das hämostatische
Material 3 imprägniert
oder auf andere Art und Weise mit einem geeigneten Blutgerinnungsmittel,
wie beispielsweise Thrombin, versehen. Die Einfügeanordnung 2 weist
ihrerseits zwei Teile auf, nämlich
einen länglichen
stationären
Teil 4 und einen länglichen
zurückziehbaren
Teil 5. Der stationäre
Teil 4 hat im Wesentlichen die Gestalt einer Stange, deren
distales Ende in Kontakt mit dem hämostatischen Material 3 ist,
und der zurückziehbare Teil 5 hat
die Form einer hohlen Hülse,
die in gleitendem Eingriff mit dem Äußeren des stationären Teils 4 ist.
In 1 ist die Verschluss-Einrichtung 1 in
einem Anfangszustand dargestellt, wobei sich der distale Bereich
des zurückziehbaren
Teils 5 von dem distalen Bereich des stationären Teils 4 aus
erstreckt und dadurch einen Raum bildet, in welchem das hämostatische
Material 3 untergebracht ist. Die proximalen Enden des
stationären
Teils 4 und des zurückziehbaren
Teils 5 sind vorteilhaft mit geeigneten Griffen versehen,
die sich rechtwinklig zu der Längsachse
der Einfügeanordnung 2 erstrecken
und dazu ausgestaltet sind, die Arbeit mit der Verschluss-Einrichtung 1 zu
erleichtern. Solche Griffe können
verschiedene Gestalten haben und werden hier nicht genauer beschrieben.
Wie oben erwähnt,
ist eine Verschluss-Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
dazu vorgesehen, gleitbar an einem existierenden Einführer angebracht
zu werden. Diese Anordnung kann durch unterschiedliche Anbringmittel
ausgeführt
werden, von denen Beispiele weiter unten beschrieben werden. In
dieser Ausführungsform
weist die Einfügeanordnung 2 ein
Anbringelement 6 auf, das außen an dem zurückziehbaren
Teil 5 vorgesehen ist und dessen Funktion und Form später genauer
beschrieben werden.
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Eine Verschluss-Einrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist für
die Verwendung in Verbindung mit einer existierenden medizinischen
Einrichtung, wie beispielsweise einem Einführer, ausgestaltet. Während der
Verwendung der Verschluss-Einrichtung ist dieser Einführer in
Position in der perkutanen Öffnung
in der Wand des Blutgefäßes. Demzufolge
hat weder die Einfügeanordnung
noch das hämostatische
Material Zugang zu dem Blutgefäß durch
den Einschnittkanal hindurch. In 2 ist
dargestellt, wie das Anbringelement 6 der Verschluss-Einrichtung 1 an
einem Einführer 7 angebracht
ist, dessen distales Ende in ein Gefäß hinein durch eine Punkturöffnung in
der Gefäßwand eingebracht
worden ist. Der Einführer 7 ist
nicht Teil der vorliegenden Erfindung, und der Ausdruck "Einführer" soll alle Arten
von medizinischen Einrichtung umfassen, die einen distalen Bereich
haben, der sich in ein Gefäß hinein
erstreckt, und einen proximalen Bereich, der sich außerhalb
der Haut des Patienten erstreckt. Wie sich aus der nun folgenden
Beschreibung ergeben sollte, verbleibt ein solcher Einführer während der
gesamten Betätigung
der Einfügeanordnung
in Position.
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3 zeigt
den Querschnitt der Verschluss-Einrichtung 1 und des Einführers 7 gemäß 2. In dieser Ausführungsform
ist die Verschluss-Einrichtung 1 gleitbar mit dem Einführer 7 mittels
des Anbringelements 6 verbunden, das außerhalb des distalen Bereichs
des zurückziehbaren Teils 5 vorgesehen
ist. Das Anbringelement 6 ist im Allgemeinen röhrenförmig, und
ein Schlitz erstreckt sich entlang seiner Länge; dadurch hat der distale Bereich
der Verschluss-Einrichtung 1 einen Querschnitt, der die
allgemeine Gestalt der Ziffer acht hat, wobei ein Bereich an der
Basis weggeschnitten ist. Aus den 2 und 3 sollte deutlich werden,
dass der Zweck des Schlitzes ist, das Auffädeln des Anbringelements 6 auf
eine röhrenförmige medizinische
Einrichtung, wie beispielsweise den Einführer 7, zu ermöglichen.
Durch Auswählen
eines Materials mit geeigneter Flexibilität für das Anbringelement 6 ist
es möglich,
die Verschluss-Einrichtung 1 mit einem dehnbaren Anbringelement 6 zu
versehen, so dass die Verschluss-Einrichtung 1 an einem
Einführer
angebracht und dann entlang der Länge dieses Einführers verschoben
werden kann. Die in 3 gezeigte Verschluss-Einrichtung 1 ist
außerdem
mit einem Tropfkanal 8 versehen. Die Arbeitsweise der Verschluss-Einrichtung 1 sowie
die Funktion des Tropfkanals 8 werden später genauer
beschrieben.
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Es wird erneut Bezug auf 2 genommen, wo der erste
Schritt eines Verschließvorgangs
dargestellt ist. Vor diesem ersten Schritt ist eine medizinische
Operation, wie beispielsweise eine Katheterisierung, des Patienten
beendet worden, und ein Einführer 7,
der während
dieses medizinischen Vorgangs verwendet worden ist, ist immer noch
in seiner Position, d. h. das distale Ende des Einführers ist
innerhalb eines Gefäßes, wie
beispielsweise einer Arterie, und das proximale Ende des Einführers erstreckt
sich aus der Haut des Patienten heraus. In dem ersten Schritt des
Verschließvorgangs
wird das dehnbare Anbringelement 6 auf das proximale Ende des
Einführers 7 aufgeschnappt.
So ist die Einfügeanordnung 2 der
Verschluss-Einrichtung 1 nun gleitbar mit dem Einführer 7 verbunden.
In diesem Zustand erstreckt sich der distale Bereich des zurückziehbaren
Teils 5 von dem distalen Bereich des stationären Teils 4 aus,
wobei genug Raum verbleibt, um eine Ladung des hämostatischen Materials 3 (mit
gestrichelten Linien dargestellt) in dem distalen Bereich der Einfügeanordnung 2 unterzubringen.
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4 zeigt
die Beendigung des zweiten Schritts in dem Verschließvorgang.
Im zweiten Schritt wird die Einfügeanordnung 2,
die immer noch mit dem Einführer 7 mittels
des Anbringelements 6 verbunden ist, entlang der Länge des
Einführers 7 verschoben,
bis das distale Ende der Einfügeanordnung 2 in
Kontakt mit dem äußeren Oberfläche der
Gefäßwand ist.
Beim Ausführen
dieses zweiten Schritts drückt
ein Arzt die Einfügeanordnung 2 durch
den Einschnittkanal hindurch, in welchem der Einführer 7 bereits
positioniert ist, und dehnt so den Einschnittkanal und komprimiert
das umgebende Gewebe. Wenn der Verschließvorgang beispielsweise bei
der Femoralarterie in der Rippe oder im Brustkorb ausgeführt wird,
besteht das die Arterie umgebende Gewebe hauptsächlich aus adipodem Gewebe,
durch welches hindurch die Einfügeanordnung 2 relativ
einfach vorwärtsbewegt
werden kann. Wenn man bedenkt, dass Gefäßwände hauptsächlich aus fasrigem Gewebe
bestehen, das einen ausreichenden Widerstand gegen eine weitere
Bewegung der Einfügeanordnung 2 bietet,
kann dem Arzt recht einfach angezeigt werden, dass das distale Ende
der Einfügeanordnung 2 in
Kontakt mit der äußeren Gefäßwand ist. Da
außerdem
das Gewebe in den Kanten der gedehnten Punkturöffnung in der Gefäßwand sich
in einem gestreckten Zustand befindet, wird das Risiko eliminiert,
dass die Einfügeanordnung 2 unabsichtlich
durch die Punkturöffnung
hindurch und in das Gefäß hinein
gedrückt
wird. Um dieses Risiko weiter zu reduzieren, kann noch eine Maßnahme getroffen werden.
Diese Maßnahme,
die weiter unten beschrieben werden soll, bringt mit sich, dass
die Einfügeanordnung
mit einer distalen Spitze versehen wird, die nach oben gebogen ist.
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In 5 ist
der dritte Schritt des Verschließvorgangs beendet. Im dritten
Schritt wird der zurückziehbare
Teil 5 über
den stationären
Teil 4 hinüber
zurückgezogen
(angedeutet mit gestrichelten Linien), um dadurch das hämostatische
Material 3 von der Einfügeanordnung 2 zu
lösen.
Da das distale Ende des stationären
Teils 4 in Kontakt mit der Ladung des hämostatischen Materials 3 ist,
wird verhindert, dass das hämostatische
Material 3 durch die zurückziehende Bewegung des zurückziehbaren
Teils 5 zurückgezogen
wird. Wenn der dritte Schritt des Verschließvorgangs beendet ist, befindet
sich das hämostatische
Material 3 in dem zu der Punkturöffnung in der Gefäßwand führenden
Einschnittkanal. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass
sich der Einführer 7 immer
noch in seiner Position in der Punkturöffnung in der Gefäßwand befindet
und keine signifikante Blutung aus dem Gefäß heraus stattfindet.
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6 zeigt
die Beendigung des vierten Schritts in dem Verschließvorgang.
In diesem abschließenden
Schritt wird der Einführer
entfernt und entsorgt. Ob die Verschluss-Einrichtung von dem Einführer gelöst wird,
bevor der Einführer
aus dem Einschnittkanal herausgezogen wird, ist Ansichtssache. Wenn
der Verschließvorgang
beendet ist, befindet sich nur das thermostatische Material 3 in
dem Einschnittkanal, wie in 6 dargestellt.
Indem das thermostatische Material 3 mit einem geeigneten Blutgerinnungsmittel,
wie beispielsweise Thrombin oder Chitosan, versehen wird, kann die
Zeit, bis eine vollständige Hämostase
erreicht ist, auf einige wenige Minuten beschränkt werden. Wenn notwendig, kann
das Aufbringen eines externen Drucks, entweder manuell oder durch
eine geeignete Kompressionseinrichtung, den Verschließvorgang
unterstützen.
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Vor der Beendigung der Diskussion
des Verschließvorgangs
wird auf die speziellen Vorteile mit der erfindungsgemäßen Verschluss-Einrichtung
hingewiesen. Während
den oben beschriebenen Schritten des Verschließvorgangs hatten keine Teile
der Verschluss-Einrichtung Zugang zu dem Gefäß, und die Positionierung des
thermostatischen Materials brachte nur zurückziehende Bewegungen mit sich. Demzufolge
wird das Risiko eliminiert, dass das hämostatische Material der Verschluss-Einrichtung
unbeabsichtigt innerhalb des Gefäßes entfaltet
wird; dies steht im Gegensatz zu den im Stand der Technik vorhandenen
Verschluss-Einrichtungen, bei welchen ein Verschlusselement oder
ein hämostatisches
Material normalerweise mittels einer Drückbewegung in Vorwärtsrichtung,
d. h. in Richtung der Öffnung
in der Gefäßwand, in
dem Einschnittkanal positioniert wird.
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In der in 1 gezeigten Ausführungsform erstreckt sich das
zurückziehbare
Teil 5 von dem stationären
Teil 4 aus, oder der distale Bereich des zurückziehbaren
Teils 5 bildet mit anderen Worten den distalen Bereich
der Einfügeanordnung 2.
Eine andere Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung 9 ist in 7 dargestellt. Diese Verschluss-Einrichtung 9 weist
ein hämostatisches
Material 10 sowie eine längliche Einfügeanordnung 11 auf,
die einen länglichen
stationären
Teil 12, einen länglichen
zurückziehbaren
Teil 13 sowie ein Anbringelement 14 aufweist.
Das Anbringelement 14, das die gleiche Gestalt hat wie
das Anbringelement 6 der ersten Ausführungsform, ist am Äußeren des
stationären
Teils 12 angebracht. In dieser Ausführungsform hat der zurückziehbare
Teil 13 im Allgemeinen die Gestalt einer Stange, die mit
einer Ausnehmung versehen ist, die sich in der distalen Richtung
des zurückziehbaren Teils 13 erstreckt.
Die innere Wand der Ausnehmung in dem zurückziehbaren Teil 13 ist
in gleitendem Eingriff mit dem proximalen Bereich des stationären Teils 12.
Der stationäre
Teil 12 hat ebenfalls im Allgemeinen die Gestalt einer
Stange, die mit einer Ausnehmung versehen ist, die sich in der distalen
Richtung des stationären
Teils 12 erstreckt. Die Ausnehmung im stationären Teil 12 ist
kürzer
als die Ausnehmung im zurückziehbaren
Teil 13. In 7 ist
die Verschluss-Einrichtung 9 in
einem Anfangszustand dargestellt, wobei sich die distalen Enden
des stationären 12 und
des zurückziehbaren
Teils 13 in der gleichen Ebene befinden, d. h. die Ausnehmung
in dem stationären
Teil 12 und die Ausnehmung in dem stationären Teil 13 bilden
zusammen den distalen Bereich der Einfügeanordnung 12 und
schaffen den hohlen Raum, in dem sich das hämostatische Material befindet.
Das proximale Ende der Ausnehmung in dem stationären Teil 12 ist in
Kontakt mit dem hämostatischen
Material 10, so dass verhindert wird, dass das hämostatische
Material 10 durch eine zurückziehende Bewegung des zurückziehbaren
Teils 13 zurückgezogen
wird.
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Ob dieses letzte Merkmal, dass der
stationäre
Teil einen querverlaufenden Bereich, wie das Ende einer Ausnehmung
oder das Ende des stationären Teils,
hat, für
die Verschluss-Einrichtung
wesentlich ist, hängt
von den Eigenschaften des hämostatischen
Materials ab. Beispielsweise kann ein hämostatisches Material in Form
eines Stopfens aus einem festen Material, der leicht innerhalb der
Einfügeeinrichtung
gleitet, einen solchen querverlaufenden Bereich erfordern, der verhindert,
dass der Stopfen durch die zurückziehende
Bewegung des zurückziehbaren
Teils zurückgezogen
wird. Für
ein hämostatisches
Material in Form eines schwammartigen Materials kann ein solcher
querverlaufender Bereich dagegen überflüssig sein. Das Ausschließen eines querverlaufenden
Bereichs kann insofern vorteilhaft sein, als unterschiedliche Längen der
Ladung des hämostatischen
Materials in der gleichen Einfügeanordnung
untergebracht werden können.
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8 zeigt
den Querschnitt der Verschluss-Einrichtung 9, die mittels
des Anbringelements 14 mit einem Einführer 15 verbunden
ist. Die Figur zeigt, wie der stationäre Teil 12 und der
zurückziehbare
Teil 13 zusammen den Raum bilden, in welchem sich das hämostatische
Material 10 befindet. Es kann auch gesehen werden, dass
der zurückziehbare
Teil 13 im gleitenden Eingriff mit dem stationären Teil 12 mittels
Vorsprüngen
von dem zurückziehbaren
Teil 13 ist, die mit Nuten in dem stationären Teil 12 im
Eingriff sind. Wie wohlbekannt ist, können solche Vorsprünge und
Nuten verschiedene Gestalten haben. Das Anbringelement 14 ist
am distalen Bereich des stationären
Teils 12 angebracht, und ein Vergleich von 8 und 3 zeigt
den Unterschied zwischen dem Anbringelement 14 und dem
Anbringelement 6 aus 3.
Während
das Anbringelement 6 an dem zurückziehbaren Teil 5 der
Verschluss-Einrichtung 1 angebracht ist, ist das Anbringelement 14 an
dem stationären
Teil 12 der Verschluss-Einrichtung 9 angebracht.
Dies bedeutet, dass das Anbringelement 14 während der
zurückziehenden
Bewegung in Position an dem Einführer 15 bleibt,
was einen problemlosen Betrieb einer erfindungsgemäßen Verschluss-Einrichtung
erleichtern kann. Hier wird darauf hingewiesen, dass statt eines
einzelnen Anbringelements eine Vielzahl von Anbringelementen, beispielsweise
in Form von flexiblen Ringen, die jeweils mit einem Schlitz versehen
sind, beabstandet entlang der Länge
einer Einfügeanordnung
vorgesehen sein könnte.
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In 9 ist
die Verschluss-Einrichtung 9 in einem Zustand dargestellt,
der dem dritten Schritt des Verschließvorgangs entspricht, der in
Verbindung mit 5 beschrieben
worden ist. In diesem dritten Schritt wird der zurückziehbare
Teil 13 zurückgezogen,
was das hämostatische
Material 10 von der Einfügeanordnung 11 löst. Wie
sich aus der Zeichnung ergibt, beeinflusst diese Zurückziehbewegung das
Anbringelement 14 nicht, da es mit dem stationären Teil 12 verbunden
ist. Der Einführer
und die Einfügeanordnung 11 werden
in einem anschließenden Schritt
entfernt.
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In den Ausführungsformen der 1 und 7 sind die Verschluss-Einrichtungen jeweils
mit einem Anbringmittel, wie beispielsweise dem Anbringelement 6 und 14,
versehen, das virtuell einen separaten Teil der Einfügeanordnung
betätigt,
d. h. die längliche
Einfügeanordnung
gleitet als separater Teil am Äußeren des
Einführers.
Offensichtlich bedeutet dies nicht, dass das Anbringelement tatsächlich als
separater Teil einer existierenden Einfügeanordnung vorgesehen ist
oder dass das Anbringelement in einem separaten Herstellschritt
hergestellt werden muss. In 10 ist
eine dritte Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung 16 dargestellt. Die Verschluss-Einrichtung 16 weist
eine längliche
Einfügeanordnung 17 sowie
eine Ladung eines hämostatischen
Materials 18 auf. Die Einfügeanordnung 17 weist
ihrerseits einen länglichen
stationären
Teil 19 und einen länglichen
zurückziehbaren
Teil 20 auf. Der zurückziehbare
Teil 20 hat die Form einer hohlen Hülse mit einer Innenwand 21 und
einer Außenwand 22.
Die Ladung des hämostatischen
Materials 18 befindet sich zwischen der Innenwand 21 und
der Außenwand 22 in
dem distalen Bereich des zurückziehbaren
Teils 20. Ein Schlitz 23 (in der Zeichnung nicht dargestellt)
erstreckt sich entlang der Länge
des zurückziehbaren
Teils 20. Der stationäre
Teil 19 hat die allgemeine Gestalt einer Stange und ist
gegenüber dem
Schlitz 23 zwischen der Innenwand 21 und der Außenwand 22 vorgesehen,
so dass der zurückziehbare
Teil 20 in gleitendem Eingriff mit dem stationären Teil 19 ist,
und das distale Ende des stationären Teils 19 ist
in Kontakt mit dem proximalen Ende der Ladung des hämostatischen
Materials 18. Mittels dieses Schlitzes 23, der
in das Innere des hohlen zurückziehbaren
Teils geht, ist die Einfügeanordnung 17 gleitbar
mit einem Einführer
verbunden, wie einfacher aus 11 deutlich
wird.
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11 zeigt
den Querschnitt der Verschluss-Einrichtung 16 verbunden
mit einem Einführer 24.
Insbesondere ist der Schlitz 23 sichtbar. Mittels dieses
Schlitzes 23 und durch Herstellen des zurückziehbaren
Teils 20 aus einem flexiblen Material kann der zurückziehbare
Teil 20 auf einen Einführer, wie
beispielsweise einen Einführer 24,
aufgeschnappt werden. Demzufolge bildet der Schlitz 23 das
Anbringmittel für
diese Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung und ersetzt Anbringmittel, die am Äußeren einer
Einfügeanordnung
angebracht sind. In dieser dritten Ausführungsform ist der Schlitz 23 nur
ein schmaler Zwischenraum zwischen den Längskanten der hohlen Hülse, die
im Wesentlichen den zurückziehbaren
Teil 20 bildet. Außerdem
erstrecken sich die Innenwand 21 und die Außenwand 22 im
Wesentlichen über
die gesamte Strecke von der ersten Längskante zu der gegenüberliegenden
zweiten Längskante,
d. h. soviel Raum wie möglich
ist für das
hämostatische
Material 18 geschaffen worden.
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In 12 ist
der Querschnitt einer vierten Ausführungsform einer Verschluss-Einrichtung 25 verbunden
mit einem Einführer 24 dargestellt.
Die Verschluss-Einrichtung 25 weist ein hämostatisches Material 26 auf,
das sich in dem distalen Bereich eines zurückziehbaren Teils 27 befindet.
In dieser Ausführungsform
hat der zurückziehbare
Teil 27 im Wesentlichen die Form einer hohlen Hülse, wobei
ein recht großer
Bereich entlang der Länge
weggeschnitten ist. Dieser weggeschnittene Bereich (mit Bezugsziffer 28 bezeichnet)
ersetzt den schmaleren Schlitz 23, der oben in Verbindung
mit den 10 und 11 beschrieben worden ist.
Die Wand der hohlen Hülse, die
im wesentlichen den zurückziehbaren
Teil 27 bildet, wird dünner
in Richtung ihrer Längskanten,
wodurch es einfach wird, die Einfügeanordnung auf einen Einführer aufzufädeln. Außerdem ist
ein Hohlraum, der sich entlang der Länge des zurückziehbaren Teils 27 erstreckt,
gegenüber
dem weggeschnittenen Bereich 28 vorgesehen, wo die Wand
des zurückziehbaren
Teils 27 ihre größte Dicke
hat. Dieser Hohlraum, in welchem sich das hämostatische Material 26 befindet,
nimmt nur einen Teil des Umfangs ein, d. h. der Hohlraum erstreckt
sich nicht über
die gesamte Strecke von der ersten Längskante zur gegenüberliegenden
zweiten Längskante.
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Wie oben erwähnt, kann eine Vorsichtsmaßnahme getroffen
werden, um das Risiko weiter zu reduzieren, dass eine Einfügeanordnung
unbeabsichtigt durch eine Gefäßwand hindurch
gedrückt
wird. Diese Maßnahme
ist in 13 dargestellt,
wo eine fünfte
Ausführungsform
einer Verschluss-Einrichtung 29 dargestellt ist. Die Verschluss-Einrichtung 29 weist
ein hämostatisches
Material 30 und eine Einfügeanordnung 31 auf,
die ihrerseits einen stationären Teil 32 und
einen zurückziehbaren
Teil 33 aufweist. Die Einfügeanordnung 31 ist
gleich der Einfügeanordnung 2 aus 1, abgesehen davon, dass
das distale Ende der Einfügeanordnung 31 geringfügig nach
oben gebogen ist, d. h. weg von der Längsrichtung des Einführers. Der
Zweck dieser Konfiguration ist, dass die aufwärts gebogene Spitze das Risiko, dass
die Einfügeanordnung 31 unabsichtlich
durch eine Gefäßwand hindurch
und in das Gefäß hineingedrückt wird,
weiter reduziert. Es wird darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen
und in den Figuren dargestellten Ausführungsformen mit einem solchen
nach oben gebogenen distalen Ende versehen sein könnten, obwohl
eine nach oben gebogene (oder abgestumpfte) Spitze explizit nur
für eine
Ausführungsform
der Erfindung gezeigt worden ist.
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In einer weiteren Verfeinerung der
vorliegenden Erfindung beinhaltet die Verschluss-Einrichtung einen
Tropfkanal 8, der bereits kurz in Verbindung mit 3 erwähnt worden ist. Die Funktion
eines solchen Tropfkanals ist in 14 dargestellt,
wo eine Einfügeanordnung 34 an
einem Einführer 35 angebracht
worden ist. Die Einfügeanordnung 34 ist
in einem Zustand dargestellt, wo die Einfügeanordnung 34 unabsichtlich
zu weit in den Einschnittkanal hineingedrückt worden ist, so dass das
distale Ende der Einfügeanordnung
die Gefäßwand durchdrungen hat.
Die Einfügeanordnung 34 ist
mit einem Tropfkanal 36 (bezeichnet mit gestrichelten Linien)
versehen, der sich von dem distalen Ende hin zum proximalen Ende
der Einfügeanordnung 34 erstreckt.
Wie in der Zeichnung dargestellt, wird Fluid mittels des Drucks,
der innerhalb des Gefäßes vorherrscht,
in den Einlass des Tropfkanals 36 gepresst und erscheint
am Ausgang des Tropfkanals 36, und so wird einem Benutzer
angezeigt, dass die Einfügeanordnung 34 die
Gefäßwand durchdrungen
hat. Mit anderen Worten ist eine Anforderung für eine korrekt positionierte
Einfügeanordnung 34,
dass kaum Fluid am proximalen Ende des Tropfkanals 36 erscheint.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen und in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen mit einem Tropfkanal
versehen sein könnten,
obwohl ein Tropfkanal nur für
eine Ausführungsform
der Erfindung explizit gezeigt worden ist.
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Obwohl die vorliegende Erfindung
mit Bezug auf bestimmte Ausführungsformen
beschrieben worden ist, die auch in den anliegenden Zeichnungen dargestellt
sind, wird es Fachleuten bewusst sein, dass viele Variationen und
Modifikationen innerhalb des Bereichs der Erfindung durchgeführt werden können, wie
er in den nachfolgenden Ansprüchen
definiert ist.