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DE602005001206T2 - Fungizide Zusammensetzungen - Google Patents

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DE602005001206T2
DE602005001206T2 DE602005001206T DE602005001206T DE602005001206T2 DE 602005001206 T2 DE602005001206 T2 DE 602005001206T2 DE 602005001206 T DE602005001206 T DE 602005001206T DE 602005001206 T DE602005001206 T DE 602005001206T DE 602005001206 T2 DE602005001206 T2 DE 602005001206T2
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crops
salt
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plants
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Jeremy Godwin
Eric Guicherit
David Gustave Keith Hosking
Christoph Neumann
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Syngenta Participations AG
Original Assignee
Syngenta Participations AG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01NPRESERVATION OF BODIES OF HUMANS OR ANIMALS OR PLANTS OR PARTS THEREOF; BIOCIDES, e.g. AS DISINFECTANTS, AS PESTICIDES OR AS HERBICIDES; PEST REPELLANTS OR ATTRACTANTS; PLANT GROWTH REGULATORS
    • A01N43/00Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators containing heterocyclic compounds
    • A01N43/64Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators containing heterocyclic compounds having rings with three nitrogen atoms as the only ring hetero atoms
    • A01N43/647Triazoles; Hydrogenated triazoles
    • A01N43/6531,2,4-Triazoles; Hydrogenated 1,2,4-triazoles

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Pest Control & Pesticides (AREA)
  • Plant Pathology (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Zoology (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft neue Fungizid-Zusammensetzungen zur Behandlung phytopathogener Erkrankungen von Nutzpflanzen, insbesondere phytopathogener Pilze und ein Verfahren zum Kontrollieren phytopathogener Erkrankungen auf Nutzpflanzen.
  • Chlorthalonil (2,4,5,6-Tetrachloro-1,3-benzoldicarbonitril) ist ein Fungizid, das gegen eine Vielzahl an Erkrankungen wirksam ist, die durch Ascomycetes und Deuteromycetes verursacht werden.
  • Triazolfungizide, einschließlich Cyproconazol (2-(4-Chiorphenyl)-3-cyclopropyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol), sind Steroid-Demethylierungs-Inhibitoren (Ergosterol-Biosynthese-Inhibitoren) und sie werden als Fungizide, die gegen eine Vielzahl von Erkrankungen, die durch Ascomyceten, Basidiomyceten und Deuteromyceten wirksam sind, verwendet.
  • Einige Mischungen aus zweien dieser Fungizide sind bekannt, beispielsweise Gemische aus Chlorthalonil und Cyproconazol, welche aus US-H1400 bekannt sind; Gemische aus Chlorthalonil und Propiconazol und Gemische aus Chlorthalonil und Epoxiconazol, die beide aus US-6,319,499 bekannt sind; Gemische aus Chlorthalonil und Prothioconazol, die aus AU-727-186 bekannt sind; und Gemische aus Cyproconazol und Propioconazol und Gemische aus Cyproconazol und Epoxiconazol, die beide aus GB-2-264-641 bekannt sind.
  • Die Toleranz von Getreide sowie die Wirkung gegen phytopathogene Pflanzenpilze beider Fungizide befriedigt in vielen Vorfällen und Aspekten nicht immer die Anforderungen der landwirtschaftlichen Praxis.
  • Aufgrund der oben erwähnten Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis hinsichtlich einer erhöhten Toleranz von Nutzpflanzen und/oder einer erhöhten Aktivität gegen phytopathogene Pflanzenpilze wird daher erfindungsgemäß eine neue synergistische Zusammensetzung zur Kontrolle phytopathogener Erkrankungen auf Nutzpflanzen oder auf Vermehrungsmaterial davon bereitgestellt, die zusätzlich zu gewöhnlich inerten Formulationsadjuvantien als aktive Inhaltsstoffe ein Gemisch aus Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) umfassen; wobei Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) in der Zusammensetzung in Mengen vorhanden sind, die eine synergistische Wirkung hervorrufen; und wobei
    Bestandteil (A), Chlorthalonil;
    Bestandteil (B) Cyproconazol oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon; und
    Bestandteil (C) ein Triazolfungizid ist, das ausgewählt ist aus Fluchinconazol und einer Verbindung der Formel A-1
    Figure 00020001
    worin Q ist:
    Figure 00020002
    L ist eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2- oder -CHR3-CH2-;
    R1 ist Wasserstoff, Hydroxy oder Cyano;
    R2 ist Phenyl, tert.-Butyl, -CH2-O-CF2-CHF2, 1-Cyclopropylethyl oder Cyclopropylchlormethyl, oder R1 ist zusammen mit R2 -O-CHR4-CH2-O- oder -O-CHR5-;
    R4 ist Methyl oder n-Propyl;
    R5 ist 2-Chlorphenyl;
    R3 zusammen mit R2 ist -CH2-CH2-CR6R7-;
    R6 ist Isopropyl oder Methyl;
    R7 ist Wasserstoff oder Methyl;
    R8 ist Wasserstoff oder Chlor; und
    R9 ist Wasserstoff, Chlor, Fluor oder 4-Chlorphenoxy;
    oder ein Salz oder Metallkomplex des Bestandteils (C).
  • Es ist jetzt überraschend gefunden worden, dass die Mischung aus Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) nicht nur eine additive Verstärkung des Wirkspektrums bezüglich des zu kontrollierenden Phytopathogens mit sich bringt, was im Prinzip erwartet worden ist, sondern eine synergistische Wirkung erreicht, die über den Bereich der Wirkung von Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) auf zwei Arten hinausreicht. Zum Ersten werden die Applikationsmengen der Bestandteile (A), Bestandteil. (B) und Bestandteil (C) abgesenkt, während die Wirkung gleichermaßen gut bleibt. Zum Zweiten erreicht die Mischung aus den wirksamen Inhaltsstoffen immer noch einen hohen Grad an Phytopathogen-Kontrolle, selbst wenn die drei individuellen Bestandteile in so einem niedrigen Verabreichungsmengenbereich vollkommen unwirksam geworden wären. Dies ermöglicht andererseits eine wesentliche Verbreiterung des Spektrum an Phytopathogenen, die kontrolliert werden können, und andererseits eine erhöhte Sicherheit bei der Verwendung.
  • Neben der tatsächlichen synergistischen Wirkung bezüglich der fungiziden Wirkung jedoch können die Pestizidzusammensetzungen nach der Erfindung ebenfalls weitere überraschenderweise vorteilhafte Eigenschaften haben, die im breiteren Sinne auch als synergistische Wirkung beschrieben werden können. Beispiele solcher vorteilhafter Eigenschaften, die erwähnt werden können, sind: eine Verbreiterung des Spektrums der fungiziden Wirkung gegenüber anderen Phytopathogenen, z. B. gegenüber resistenten Stämmen; eine Reduktion der Applikationsrate der aktiven Inhaltsstoffe; eine vorteilhaftere Abbaubarkeit; ein verbessertes toxikologisches und/oder ökotoxologisches Verhalten; oder verbesserte Eigenschaften der Nutzpflanzen, einschließlich: Emergenz, Anbauertrag, ein besser entwickeltes Wurzelsystem, verstärkte Ausläuferbildung, Zunahme der Pflanzenhöhe, größere Blätter, weniger tote Basalblätter, stärkere Ausläufer (tillers), grünere Blattfarbe, weniger Düngemittel, die verwendet werden müssen, weniger Samen, die benötigt werden, produktivere Ausläufer (tillers), eine frühere Blütenbildung, ein früheres Reifestadium der Kerne, weniger Pflanzen-„verse" (Umlegen), verbessertes Wachstum der Schösslinge, verbesserte Lebenskraft der Pflanzen und frühere Keimung.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Kontrollieren phytopathogener Erkrankungen auf Nutzpflanzen oder auf Vermehrungsmaterial davon, welches das Auftragen einer Zusammensetzung nach der Erfindung auf die Nutzpflanzen, deren Standort oder das Vermehrungsmaterial umfasst.
  • Bevorzugt ist ein Verfahren zum Kontrollieren der phytopathogenen Erkrankungen auf Nutzpflanzen, das das Auftragen einer Zusammensetzung der Erfindung auf die Nutzpflanzen oder auf deren Standort umfasst.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform ist ein Verfahren zur Kontrolle phytopathogener Erkrankungen auf Getreidepflanzen bevorzugt, welches das Auftragen einer Zusammensetzung gemäß der Erfindung auf Getreidepflanzen oder deren Standort umfasst.
  • Bevorzugt ist ein Verfahren zum Kontrollieren phytopathogener Erkrankungen von Nutzpflanzen oder an Vermehrungsmaterial davon, welches das Auftragen einer Zusammensetzung gemäß der Erfindung auf das Vermehrungsmaterial umfasst.
  • Chlorthalonil und Cyproconazol werden beschrieben in „The Pesticide Manual" (The Pesticide Manual – A World Compendium; 13. Ausgabe; Herausgeber: C. D. S. Tomlin; The British Corp Protection Council). Chlorthalonil wird hier unter der Eintragsnummer (142) beschrieben, und Cyproconazol ist unter der Eintragsnummer (207) beschrieben.
  • In Verbindungen der Formel A-1 bedeutet der Begriff „tert.-butyl" die Gruppe -C(CH3)3, der Begriff "n-propyl" bedeutet die Gruppe -CH2-CH2-CH3, und der Begriff „Isopropyl" bedeutet die Gruppe -CH(CH3)2.
  • Im Fall, dass Verbindungen der Formel A-1 L gleich -CHR3-CH2- ist, ist das durch R3 substituierte Kohlenstoffatom direkt neben dem Kohlenstoffatom, das durch R1 und R2 substituiert ist.
  • Im Falle, dass in Verbindungen der Formel A-1 R3 zusammen mit R2 -CH2-CH2-CR6R7- ist, ist das durch Kohlenstoffatom substituierte R6 und R7 direkt neben dem Kohlenstoffatom, das durch R1 substituiert ist.
  • Die Verbindung der Formel A-1, in der Q gleich Q1 ist, L eine chemische Bindung, R1 zusammen mit R2 -O-CHR4-CH2-O-, R4 Methyl ist, R8 Chlor ist, und R9 4-Chlorphenoxy ist, ist unter dem Namen Difenoconazol bekannt.
  • Eine Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L eine chemische Bindung ist, R1 zusammen mit R2 -O-CHR5- ist, R5 2-Chlorphenyl ist, R8 Wasserstoff ist, und R9 Fluor ist, ist unter dem Namen Epoxiconazol bekannt.
  • Eine Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L -CH2-CH2- ist, R1 Cyano ist, R2 Phenyl ist, R8 Wasserstoff ist und R9 Chlor ist, ist unter dem Namen Fenbuconazol bekannt.
  • Eine Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L -CHR3-CH2- ist, R1 Hydroxy ist, R3 zusammen mit R2 -CH2-CH2-CR6R7- ist, R6 Isopropyl ist, R7 Wasserstoff ist, R8 Wasserstoff ist und R9 Chlor ist, ist unter dem Namen Ipconazol bekannt.
  • Die Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L -CHR3-CH2- ist, R1 Hydroxy ist, R3 zusammen mit R2 -CH2-CH2-CR6R7- ist, R6 Methyl ist, R7 Methyl ist, R8 Wasserstoff ist und R9 Chlor ist, ist unter dem Namen Metconazol bekannt.
  • Die Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L eine chemische Bindung ist, R1 zusammen mit R2 -O-CHR4-CH2-O- ist, R4 n-Propyl ist, R3 Chlor ist und R9 Chlor ist, ist unter dem Namen Propiconazol bekannt.
  • Eine Verbindung der Formel A-1, in der Q Q2 ist, L -CH2- ist, R1 Hydroxy ist, R2 1-Chlorcyclopropyl, R8 Chlor ist und R9 Wasserstoff ist, ist unter dem Namen Prothioconazol bekannt.
  • Eine Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L -CH2-CH2- ist, R1 Hydroxy ist, R2 tert.-butyl ist, R8 Wasserstoff ist, R9 Chlor ist, ist unter dem Namen Tebuconazol bekannt.
  • Eine Verbindung der Formel A-1, in der Q Q1 ist, L eine chemische Bindung ist, R1 Wasserstoff ist, R2 -CH2-O-CF2-CHF2, R8 Chlor ist und R9 Chlor ist, ist unter dem Namen Tetraconazol bekannt.
  • Difenoconazol, Epoxiconazol, Fencubonazol, Fluchinconazol, Ipconazol, Metconazol, Propiconazol, Prothioconazol, Tebuconazol und Tetraconazol sind beschrieben in „The Pesticide Manual" (The Pesticide Manual – A World Compendium; 13. Ausgabe; Herausgeber: C. D. S. Tomlin; The British Crop Protection Council). Difenoconazol ist hierin unter der Eingangsnummer (247) beschrieben, Epoxiconazol unter (298), Fenbuconazol unter (329), Fluchinconazol unter (385), Ipconazol unter (468), Metconazol unter (525), Propiconazol unter (675), Prothioconazol unter (685), Tebuconazol unter (761) und Tetraconazol unter (778).
  • Cyproconazol und das Triazolfungizid des Bestandteils (C) können in verschiedenen stereoisomeren Formen vorliegen. Die Erfindung deckt Mischungen ab, die alle derartigen stereoisomeren Formen oder Mischungen aus diesen stereoisomeren Formen in irgendeinem Verhältnis umfassen.
  • Cyproconazol und das Triazolfungizid des Bestandteils (C) können in ihrer freien Form oder als ein Salz oder Metallkomplex daraus verwendet werden.
  • Das erwähnte Salz von Cyproconazol oder des Triazolfungizids des Bestandteils (C) kann durch Umsetzen der entsprechenden freien Form von Cyproconazol oder der freien Form des Triazolfungizids des Bestandteils (C) mit einer Säure hergestellt werden.
  • Von den Säuren, die für die Herstellung von Salzen des Bestandteils (B) und des Bestandteils (C) verwendet werden können, können die folgenden erwähnt werden: Hydrohalogensäuren, wie Hydrofluorsäure, Hydrochlorsäure, Hydrobromsäure und Hydrojodsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure und organische Säuren wie Essigsäure, Trifluoressigsäure, Trichloressigsäure, Propionsäure, Glycolsäure, Thiocyansäure, Milchsäure, Bernsteinsäure, Zitronensäure, Benzoesäure, Cinnaminsäure, Oxalsäure, Oxalsäure, Ameisensäure, Benzolsulfonsäure, p-Toluolsulfonsäure, Methansulfonsäure, Kieselsäure, p-Aminosalicylsäure, 2-Phenoxybenzoesäure, 2-Acetoxybenzoesäure und 1,2-Naphthalin-disulfonsäure.
  • Metallkomplexe bestehen aus dem zugrunde liegenden organischen Molekül und einem anorganischen oder organischen Metallsalz, z. B. einem Halid, Nitrat, Sulfat, Phosphat, Acetat, Trifluoracetat, Trichloracetat, Propionat, Tartrat, Sulfonat, Salicylat, Benzoat etc., eines Elements der Hauptgruppe II, wie beispielsweise Calcium und Magnesium, und aus den Hauptgruppen III und IV, wie beispielsweise Aluminium, Zinn oder Blei, und aus den Untergruppen I bis VIII, wie Brom, Mangan, Eisen, Kobalt, Nickel, Kupfer, Zink etc. Der Vorzug wird den Untergruppenelementen der vierten Periode gegeben. Die Metalle können irgendwelche verschiedene Valenzen haben, in denen sie vorkommen. Die Metallkomplexe können mono- oder poly-nukleär sein, d. h. sie können einen oder mehrere organische Molekülbestandteile als Liganden enthalten.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) einen Bestandteil der Formel A-1 oder ein Salz oder einen Metallkomplex davon umfassen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als ein Bestandteil (C), eine Verbindung der Formel A-1 umfassen, worin Q Q1 ist; oder ein Salz oder Metallkomplex davon.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) eine Verbindung der Formel A-1 umfassen, worin Q Q2 ist; oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) eine Verbindung der Formel A-1 umfassen, worin Q ist
    Figure 00090001
    L ist eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2- oder -CHR3-CH2-;
    R1 ist Hydroxy;
    R2 ist tert.-Butyl oder 1-Chlorcyclopropyl,
    oder R1 zusammen mit R2 ist -O-CHR4-CH2-O- oder -O-CHR5-;
    oder R3 zusammen mit R2 ist -CH2-CH2-CR6R7-;
    R4 ist n-Propyl;
    R5 ist 2-Chlorphenyl;
    R6 ist Methyl;
    R7 ist Methyl;
    R8 ist Wasserstoff oder Chlor; und
    R9 ist Wasserstoff, Chlor oder Fluor, oder ein Salz oder Metallkomplex davon.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) ein Triazolfungizid umfassen, ausgewählt aus Epoxiconazol, Metconazol, Propiconazol, Prothioconazol und Tebuconazol, oder jeweils ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) ein Triazolfungizid umfassen, das ausgewählt ist aus Epoxiconazol, Propiconazol und Prothioconazol; oder jeweils ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) Epoxiconazol, oder ein Salz oder einen Metallkomplex davon umfassen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) Metconazol, oder ein Salz oder einen Metallkomplex davon umfassen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) Propiconazol, oder ein Salz oder einen Metallkomplex davon umfassen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) Prothioconazol, oder ein Salz oder einen Metallkomplex davon umfassen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) Tebuconazol, oder ein Salz oder einen Metallkomplex davon umfassen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Mischungen dargestellt, die als Bestandteil (C) eine Verbindung der Formel A-1 umfassen, worin Q
    Figure 00100001
    ist;
    L ist eine chemische Bindung, -CH2-CH2- oder -CHR3-CH2-;
    R1 ist Hydrogen, Hydroxy oder Cyano;
    R2 ist Phenyl, -CH2O-CF2-CHF2;
    oder R1 zusammen mit R2 ist -O-CHR4-CH2-O-;
    oder R3 zusammen mit R2 ist -CH2-CH2-CR6R7-;
    R4 ist Methyl;
    R6 ist Isopropyl;
    R7 ist Wasserstoff;
    R8 ist Wasserstoff oder Chlor; und
    R9 ist Chlor oder 4-Chlorphenoxy; oder in jedem Fall ein Salz oder Metallkomplex davon.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) ein Triazolfungizid umfassen, ausgewählt aus Difenoconazol, Fenbuconazol, Epconazol und Tetraconazol; oder jeweils ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) Difenoconazol umfassen, oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) Fenbuconazol umfassen, oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) Ipconazol umfassen, oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) Tetraconazol umfassen, oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch solche Gemische dargestellt, die als Bestandteil (C) Fluchinconazol oder ein Salz oder ein Metallkomplex davon umfassen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist Bestandteil (B) Cyproconazol in freier Form.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird das Triazolfungizid des Bestandteils (C) in freier Form verwendet.
  • In diesem Dokument steht der Ausdruck „Zusammensetzung" für die zahlreichen Gemische oder Zusammensetzungen des Bestandteils (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C), z. B. in einer einzelnen "Fertig-Misch"-Form, in einer kombinierten Sprühmischung, die sich aus getrennten Formulierungen der einzelnen Wirkstoffverbindungen zusammensetzt, wie beispielsweise eine "Tank-Mischung" und eine kombinierte Verwendung der einzelnen wirksamen Inhaltsstoffe, wenn sie in abfolgender Reihenfolge appliziert werden, d. h. eine nach der anderen in einem angemessen kurzem Zeitraum, wie beispielsweise einigen wenigen Stunden oder Tagen. Die Reihenfolge der Verabreichung des Bestandteils (A), Bestandteils (B) und Bestandteils (C) ist für die Umsetzung der vorliegenden Erfindung nicht wesentlich.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch zusätzliche Pestizide umfassen.
  • Die Zusammensetzungen gemäß der Erfindung sind wirksam gegen Schad-Mikroorganismen, wie beispielsweise Mikroorganismen, die phytopathogene Erkrankungen verursachen, insbesondere gegen phytopathogene Pilze und Bakterien.
  • Die Zusammensetzungen gemäß der Erfindung sind insbesondere wirksam gegen phytopathogene Pilze, die zu den folgenden Klassen gehören: Ascomyceten (z. B. Venturia, Podosphaera, Erysiphe, Monilinia, Mycosphaerella, Uncinula); Basidiomyceten (z. B. das Genus Hemileia, Rhizoctonia, Phakopsora, Puccinia, Ustilago, Tilletia); Fungi imperfecti (auch bekannt als Deuteromyceten; z. B. Botrytis, Helminthosphorium, Rhynchosporium, Fusarium, Septoria, Cercospora, Alternaria, Pyricularia und Pseudocercosporella); Oomyceten (z. B. Phytophthora, Peronospora, Pseudoperonospora, Albugo, Bremia, Pythium, Pseudosclerospora, Plasmopara).
  • Erfindungsgemäß umfassen „Nutzpflanzen" typischerweise die folgenden Arten von Pflanzen: Weinstöcke; Getreide, wie Weizen, Gerste oder Hafer; Wurzelgewächse, wie Zuckerrüben oder Futterrüben; Früchte, wie Äpfel, Steinfrüchte oder Weichfrüchte, z. B. Äpfel, Birnen, Pflaumen, Pfirsische, Mandeln, Kirschen, Erdbeeren, Himbeeren oder Brombeeren; Hülsenfruchtpflanzen, wie Bohnen, Linsen, Erbsen oder Soyabohnen; Ölpflanzen, wie Raps, Senf, Mohn, Oliven, Sonnenblumen, Kokosnüsse, Castorölpflanzen, Kakaobohnen oder knollige Erdnüsse; Gurkenpflanzen, wie Zitrullkürbis, Gurken oder Melonen; Faserpflanzen, wie Baumwolle, Flachs, Hanf oder Jute; Zitrusfrüchte, wie Orangen, Zitronen, Grapefrüchte oder Mandarinen; Gemüse, wie Spinat, Salat, Spargel, Kohl, Karotten, Zwiebeln, Tomaten, Kartoffeln, Kürbisse oder Paprika; Lauraceae, wie Avocados, Zimt oder Kampfer; Mais, Tabak, Nüsse, Kaffee, Zuckerrohr, Tee, Wein, Hopfen, Durian, Bananen, natürliche Gummipflanzen, Rasen oder Dekorpflanzen, wie Blumen, Sträucher, breitblättrige Bäume oder immergrüne Pflanzen, z. B. Koniferen. Diese Auflistung stellt keine Limitierung dar.
  • Der Begriff „Nutzpflanzen" ist so zu verstehen, dass auch Nutzpflanzen eingeschlossen sind, die gegenüber Herbiziden, wie Bromoxynil oder Herbizidklassen tolerant gemacht worden sind (wie beispielsweise HPPD-Inhibitoren, ALS-Inhibitoren, Z. B. Primisulfuron, Prosulfuron und Trifloxysulfuron, EPSPS (5-Enol-pyrovyl-shikimat-3-phosphat-synthase)-Inhibitoren, GS (Glutaminsynthetase)-Inhibitoren oder PPO (Protoporphyrinogen-oxidase)-Inhibitoren) infolge konventioneller Verfahren der Züchtung oder der genetischen Umänderung. Ein Beispiel einer Nutzpflanze, die gegenüber Imidazolinonen, z. B. gegenüber Imazamox, durch konventionelle Verfahren der Züchtung (Mutagenese) tolerant gemacht worden ist, ist Clearfield® Sommerraps (Canola). Beispiele für Futterpflanzen, die durch gentechnische Verfahren gegenüber Herbiziden oder Herbizidklassen tolerant gemacht worden sind, schließen Glyphosphat und Glufosinatresistente Maisvarianten ein, die unter den Handelsnamen RoundupReady®, Herculex I® und LibertyLink® kommerziell erhältlich sind.
  • Der Begriff „Nutzpflanze" schließt auch Nutzpflanzen ein, die durch die Verwendung rekombinanter DNA-Techniken so transformiert worden sind, dass sie in der Lage sind, eines oder mehrere selektiv wirkende Toxine zu synthetisieren, beispielsweise Toxin produzierende Bakterien, insbesondere solche des Genus Bacillus.
  • Toxine, die von solchen transgenen Pflanzen exprimiert werden können, schließen beispielsweise Insektizideproteine ein, z. B Insektizideproteine aus Bacillus cereus oder Bacillus popliae; oder Insektizideproteine aus Bacillus thuringiensis, wie beispielsweise δ-Endotoxine, z. B. CryIA(b), CryIA(c), CryIF, CryIF(a2), CryIIA(b), CryIIIA, CryIIIB(bl) oder Cry9c, oder vegetative Insektizideproteine (VIP), z. B. VIP1, VIP2, VIP3 oder VIP3A; oder insektizide Proteine aus Bakterien, die Nematoden besiedeln, z. B. Photorhabdus spp. oder Xenorhabdus spp., wie Photorhabdus luminescens, Xenorhabdus nematophilus; Toxine, die durch Tiere hergestellt werden, wie beispielsweise Skorpiontoxine, Spinnentoxine, Wespentoxine und andere insektenspezifische Neurotoxine, Toxine, die von Pilzen hergestellt werden, wie beispielsweise Streptomycetes, Toxine, Pflanzenlectine, wie Erbsenlectine, Gerstenlectine oder Schneeglöckchenlectine, Agglutinine, Proteinase-Inhibitoren, wie Trypsin-Inhibitoren, Serinprotease-Inhibitoren, Patatin, Cyxtatin, Papain-Inhibitoren, Ribosomen-inaktivierende Proteine (RIP), wie Ricin, Mais-RIP, Abrin, Luffin, Saporin oder Bryodin; Steroidmetabolismus-Enzyme, wie 3-Hydroxysteroidoxidase, Ecdysteroid-UDP-Glycosyl-transferase, Cholesterinoxidasen, Ecdyson-Inhibitoren, HMG-COA-Reductase, Ionkanalblocker, wie Blocker von Natrium- oder Calciumkanälen, Juvenilhormonesterase, diuretische Hormonrezeptoren, Stilbensynthase, Bibenzylsynthase, Chitinasen und Glucanasen.
  • Im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung wird unter δ-Endotoxinen beispielsweise auch verstanden CryIA(b), CryIA(c), CryIF, CryIF(a2), CryIIA(b), CryIIIA, CryIIIB(b1) oder Cry9c, oder vegetative Insektizideproteine (VIP), z. B. VIPs, VIP2, VIP3 oder VIP3A, und ausdrücklich auch Hybridtoxine, verkürzte Toxine und modifizierte Toxine. Hybridtoxine werden rekombinant durch eine neue Kombination verschiedener Domänen dieser Proteine hergestellt (siehe z. B. WO 02/15701 ). Ein Beispiel für ein verkürztes Toxin ist verkürztes CryIA(b), welches in dem Bt11-Mais von Syngenta Seed SAS, wie unten beschrieben wird, exprimiert wird. Im Fall modifizierter Toxine werden ein oder mehr Aminosäuren des natürlich auftretenden Toxins ersetzt. Bei solchen Aminosäure-Ersetzungen werden vorzugsweise nicht natürlich vorhandene Protease-Erkennungssequenzen in das Toxin inseriert, wie beispielsweise im Fall von CruIII055, bei dem eine Cathepsin-D-Erkennungssequenz in ein CryIIIA-Toxin inseriert ist (siehe WO 03/18810 ).
  • Beispiele für solche Toxine oder transgene Pflanzen, die in der Lage sind, diese Toxine zu synthetisieren, sind exemplarisch offenbart in EP-A-0 374 753 , WO 93/07278 , WO 95/34656 , EP-A-0 427 529 , EP-A-451 878 und WO 03/052073 .
  • Die Verfahren zur Herstellung solcher transgenen Pflanzen sind dem Fachmann auf dem Gebiet im Allgemeinen bekannt, und sind beispielsweise beschrieben in den oben erwähnten Publikationen. CryI-artige Desoxiribonucleinsäuren und ihre Herstellung sind beispielsweise aus WO 95/34656 , EP-A-0 367 474 , EP-A-0 401 979 und WO 90/13651 bekannt.
  • Das Toxin, das in den transgenen Pflanzen enthalten ist, verleiht den Pflanzen eine Toleranz gegenüber Schadinsekten. Solche Insekten können in irgendeiner taxonomischen Gruppe der Insekten vorkommen, sind aber besonders häufig unter den Käfern (Coleoptera), unter den zweiflügeligen Insekten (Diptera) und den Schmetterlingen (Lepidoptera) zu finden.
  • Transgene Pflanzen, die ein oder mehrere Gene enthalten, die für eine Insektizidresistenz kodieren, und ein oder mehr Toxine exprimieren, sind bekannt, und einige davon sind kommerziell erhältlich. Beispiele für solche Pflanzen sind: YieldGard® (Maissorte, die CryIA(b)-Toxin exprimiert); YieldGard Rootworm® (Maissorte, die CryIIIB(b1)-Toxin exprimiert); YieldGard Plus® (Maissorte, die ein CryIA(b)- und ein CryIIIB(b1)-Toxin exprimiert); Starlink® (Maissorte, die ein Cry9(c)-Toxin exprimiert); Herculex® (Maissorte, die ein CryIF(a2)-Toxin exprimiert) und das Enzym Phosphinothricin N-Acetyltransferase (PAT), um eine Toleranz/Abweichung gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium zu erreichen; NuCOTN 33B® (Baumwollsorte, die ein CryIA(c)-Toxin exprimiert); Bollgard I® (Baumwollsorte, die ein CryIA(c)-Toxin exprimiert); Bollgard II® (Baumwollsorte, die ein CryIA(c)- und ein CryIIA(b)-Toxin exprimiert); VIPCOT® (Baumwollvariante, die ein VIP-Toxin exprimiert); NewLeaf® (Kartoffelsorte, die ein CryIIIA-Toxin exprimiert); NatureGard® und Protecta®.
  • Weitere Beispiele für solche transgenen Anbaupflanzen sind:
    • 1. Bt11-Mais von Syngenta Seeds SAS, Chemin de l'Hobit 27, F-31790 St. Sauveur, Frankreich, Registrierungsnummer C/FR/96/05/10. Genetisch modifizierter Zea-Mais, der gegenüber einem Angriff durch den Europäischen Maisbohrer (Ostrinia nubilalis und Sesamia nonagrioides) durch transgene Expression eines verkürzten CryIA(b)-Toxins resistent gemacht worden ist. Bt11-Mais exprimiert ebenfalls transgenes Enzym PAT, um eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium zu erreichen.
    • 2. Bt176-Mais von Syngenta Seeds SAS, Chemin de l'Hobit 27, F-31790 St. Sauveur, Frankreich, Registrierungsnummer C/FR/96/05/10. Genetisch modifizierter Zea-Mais, der gegenüber einem Angriff des Europäischen Maisbohrers (Ostrinia nubilalis und Sesamia nonagrioides) durch transgene Expression des CryIA(b)-Toxins resistent gemacht worden ist. Bt176-Mais exprimiert ebenfalls transgenes Enzym PAT, um eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium zu erreichen.
    • 3. MIR604-Mais von Syngenta Seeds SAS, Chemin de l'Hobit 27, F-31790 St. Sauveur, Frankreich, Registrierungsnummer C/FR/96/05/10. Mais, der durch eine Transgenexpression eines modifizierten CryIIIA-Toxins Insekten-resistent gemacht worden ist. Dieses Toxin ist Cry3A055, das durch die Insertion einer Cathepsin-D-Protease-Erkennungssequenz modifiziert worden ist. Die Herstellung solcher transgenen Maispflanzen ist in WO 03/018810 beschrieben.
    • 4. MON 863-Mais von Monsanto Europe S.A., 270-272 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel, Belgien, Registrierungsnummer C/DE/02/9. MON 863 exprimiert ein CryIIIB(b1)-Toxin und hat eine Resistenz gegenüber einigen Coleoptera-Insekten.
    • 5. IPC 531 Baumwolle von Monsanto Europe S.A., 270-272 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel, Belgien, Registrierungsnummer C/ES/96/02.
    • 6. 1507-Mais von Pioneer Overseas Corporation, Avenue Tedesco 7, B-1160 Brüssel, Belgien, Registrierungsnummer C/NL/00/10. Genetisch modifizierter Mais zur Expression des Proteins CrylF für das Erzielen einer Resistenz gegenüber bestimmten Lepidoptera-Insekten sowie zur Expression des PAT-Proteins, um eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium zu erreichen.
    • 7. NK603 × MON 810-Mais von Monsanto Europe S.A., 270-272 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel, Belgien, Registrierungsnummer C/GB/02/M3/03. Besteht aus konventionell gezüchteten Hybridmaissorten, durch Kreuzen der genetisch modifizierten Sorten NK603 und MON 810. NK603 × MON 810-Mais exprimiert transgen das Protein CP4 EPSPS, das aus Agrobacterium sp. Stamm CP4 gewonnen wurde, welches eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Roundup® (enthält Glyphosat) verleiht, und außerdem ein CryIA(b)-Toxin, das aus Bacillus thuringensis subsp. kurstaki gewonnen wurde, was eine Toleranz gegenüber bestimmten Lepidoptera verleiht, einschließlich des Europäischen Maisbohrers.
  • Transgene Anbaupflanzen Insekten-resistenter Pflanzen sind ebenfalls beschrieben in BATS (Zentrum für Biosicherheit und Nachhaltigkeit, Zentrum BATS, Clarastraße 13, 4058 Basel, Schweiz), Report 2003, (http://bats.ch).
  • Der Begriff „Nutzpflanzen" ist so zu verstehen, dass er auch nützliche Pflanzen einschließt, die transformiert worden sind, indem rekombinante DNA-Technologien verwendet worden sind, so dass sie in der Lage sind, antipathogene Substanzen zu synthetisieren, die eine selektive Wirkung haben, beispielsweise die so genannten "Pathogenese-verwandten Proteine" (PRPs, siehe z. B. EP-A-0 392 225 ). Beispiele solcher antipathogener Substanzen und transgener Pflanzen, die in der Lage sind, solche antipathogenen Substanzen zu synthetisieren, sind z. B. bekannt aus EP-A-0 392 225 , WO 95/33818 und EP-A-0 353 191 . Die Verfahren zum Herstellen solcher transgener Pflanzen sind im Allgemeinen dem Fachmann auf dem Gebiet bekannt und sind beispielsweise in den Publikationen, die oben erwähnt worden sind, beschrieben.
  • Antipathogene Substanzen, die durch solche transgene Pflanzen exprimiert werden können, schließen beispielsweise Ionen-Kanalblocker, wie Blocker der Natrium- und Calciumkanäle, z. B. die viralen KP1-, KP4- oder KP6-Toxine; Stilbensynthasen, Bibenzylsynthasen, Chitinasen, Glucanasen, die sogenannten "Pathogenese-verwandten Proteine" (PRPs, siehe z. B. EP-A-0 392 225 ), die pathogenen Substanzen, die von Mikroorganismen hergestellt werden, z. B. Peptidantibiotika oder heterozyklische Antibiotika (siehe z. B. WO 95/33818 ) oder Proteine oder Polypeptidfaktoren, die an der Pflanzenpathogen-Abwehr beteiligt sind (sogenannte „Pflanzenerkrankungs-Resistenzgene", wie in WO 03/000906 beschrieben), ein.
  • Nutzpflanzen von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung sind die Getreide, Sojabohnen, Reis, Ölraps, Kernobst, Steinobst, Erdnüsse, Kaffee, Tee, Erdbeeren, Rasen, Weinreben und Gemüse, wie Tomaten, Kartoffeln, Gurkengewächse und Salat.
  • Der Begriff „Standort" einer Nutzpflanze, soll, so wie er hier verwendet wird, den Ort umfassen, an dem die Nutzpflanzen wachsen, an dem das Pflanzenvermehrungsgut der Nutzpflanzen ausgesät ist, oder an dem das Pflanzenvermehrungsgut der Nutzpflanzen in die Erde gesetzt wird. Ein Beispiel für einen solchen Ort ist ein Feld, auf dem die Anbaupflanzen wachsen.
  • Der Begriff „Pflanzenvermehrungsgut" wird so verstanden, dass er generative Teile einer Pflanze, wie Samen, die für die Vermehrung der letztgenannten verwendet werden können, und vegetatives Material, wie Stecklinge oder Knollen, z. B.
  • Kartoffeln, zu bezeichnen. Erwähnt werden können beispielsweise Samen (im engeren Sinne), Wurzeln, Früchte, Knollen, Zwiebeln, Rhizome oder Pflanzenteile. Keimende Pflanzen und Jungpflanzen, die nach den Keimen oder nach dem Austreten aus dem Boden umgesetzt werden müssen, können ebenfalls erwähnt werden. Diese jungen Pflanzen können vor dem Umpflanzen durch eine Gesamt- oder Teilbehandlung durch Immersion geschützt werden.
  • Vorzugsweise werden unter „Pflanzenvermehrungsgut" Samen verstanden.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind besonders wirksam gegen Staubmilben, Rost, Blattfleckspezies, Dürrfleckenkrankheiten und Fäule, besonders gegen Septoria, Puccinia, Erysiphe, Pyrenophora, Fusarium und/oder Tapesia bei Getreide, Phakopsora bei Sojabohnen, Hemileia bei Kaffee, Phragmidium bei Rosen, Alternaria bei Kartoffeln, Tomaten und Kürbisgewächsen, Sclerotinia bei Rasen, Gemüsen, Sonnenblume und Ölsaat, Raps, Schwarzrost, Rotfärbung (red fire), Mehltau, Graufäule und Nekrosenerkrankung bei Wein, Botrytis cinerea bei Früchten, Monilinia spp. bei Früchten.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind besonders nützlich zum Kontrollieren der folgenden Pflanzenerkrankungen:
    Alternaria species bei Früchten und Gemüsen, Ascochyta species bei Hülsenfrüchten, Botrytis cinerea bei Erdbeeren, Tomaten, Sonnenblumen, Hülsenfrüchten, Gemüse und Weintrauben, Cercospora arachidicola bei Erdnüssen, Cochliobolus sativus bei Getreiden, Colletotrichum species bei Hülsenfrüchten, Erysiphe species bei Getreide, Erysiphe cichoracearum und Sphaerotheca fuliginiea bei Kürbisgewächsen, Fusarium species bei Getreiden und Mais, Gäumannomyces graminis bei Getreiden und Rasen, Heminthosporium species bei Mais, Reis und Kartoffeln, Hemileia vastatrix bei Kaffee, Microdochium species bei Weizen und Roggen, Phakopsora species bei Sojabohnen, Puccinia species bei Getreiden, breitblättrigen Anbaupflanzen und immergrünen Pflanzen, Pseudocercosporella species bei Getreiden, Phragmidium mucronatum bei Rosen, Podosphaera species bei Früchten, Pyrenophora species bei Gerste, Pyricularia oryzae bei Reis, Ramularia collo-cygni bei Gerste, Rhizoctonia species bei Baumwolle, Sojabohnen, Getreide, Mais, Kartoffeln, Reis und Rasen, Rhynchosporium secalis bei Gerste und Roggen, Sclerotinia species bei Rasen, Salat, Gemüsen und Ölsaat Raps, Septoria species bei Getreiden, Sojabohnen und Gemüsen, Sphacelotheca reilliana bei Mais, Tilletia species bei Getreiden, Uncinula necator, Guignardia bidwellii und Phomopsis viticola bei Wein, Urocystis occulat bei Roggen, Ustilago species bei Getreiden und Mais, Venturia species bei Früchten, Monilinia species bei Früchten, Mycosphaerella fijiensis bei Bananen.
  • Die Menge der zu verwendenden erfindungsgemäßen Zusammensetzungen hängt von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise den verwendeten Verbindungen, dem Behandlungsobjekt, wie beispielsweise den Pflanzen, dem Boden oder den Samen, der Behandlungsart, wie beispielsweise durch Sprühen, Benebeln oder Saatgutbeizung, dem Zweck der Behandlung, beispielsweise Prophylaxe oder therapeutisch, der Art des Pilzes, der kontrolliert werden soll, oder dem Verabreichungszeitraum.
  • Es ist gefunden worden, dass die Verbindung des Bestandteils (B) und des Bestandteils (C), in Kombination mit Bestandteil (A) und anders herum überraschend und wesentlich die Wirksamkeit des letztgenannten gegen Pilze verstärkt. Zusätzlich ist das erfindungsgemäße Verfahren wirksam gegen ein breiteres Spektrum an Pilzen, die mit den aktiven Inhaltsstoffen dieses Verfahrens bekämpft werden können, wenn sie allein verwendet werden.
  • Die Gewichtsverhältnisse des Bestandteils (A) zu Bestandteil (B), des Bestandteils (A) zu Bestandteil (C) und des Bestandteils (B) zum Bestandteil (C) werden in einer Weise ausgewählt, dass sie eine synergistische Wirkung ergeben.
  • Im Allgemeinen ist das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zum Bestandteil (B), das Gewichtsverhältnis von Bestandteil (A) zum Bestandteil (C) und das Gewichtsverhältnis von Bestandteil (B) zum Bestandteil (C) von 1.000:1 bis 1:1.000.
  • Ein nicht beschränkendes Beispiel solcher Gewichtsverhältnisse ist Chlorothalonil : Cyproconazol : Propiconazol von 10:1:1. In diesem Beispiel ist das Gewichtsverhältnis von Chlorothalonil : Cyproconazol (A:B) 10:1, das Gewichtsverhältnis von Chlorothalonil : Propiconazol (A:C) 10:1 und das Gewichtsverhältnis von Cyproconazol : Propiconazol (B:C) ist 1:1.
  • Vorzugsweise ist das Gewichtsverhältnis von Bestandteil (A) zu Bestandteil (B), das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (C), und das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (B) zu Bestandteil (C) von 100:1 bis 1:100.
  • Mehr bevorzugt ist das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (B), das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (C), und das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (B) zu Bestandteil (C) von 20:1 bis 1:20.
  • Noch mehr bevorzugt ist das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (B), das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (C), und das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (B) zu Bestandteil (C) von 10:1 bis 1:10.
  • Die synergistische Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen wird aus der Tatsache klar, dass die fungizide Wirkung der Zusammensetzung, die den Bestandteil (A), den Bestandteil (B) und den Bestandteil (C) enthält, größer als die Summe der fungiziden Aktivitäten von Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst das Anwenden einer Zusammensetzung gemäß der Erfindung auf die Nutzpflanzen, deren Standort oder dem Vermehrungsgut in einer Mischung oder getrennt.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen haben eine systemische Wirkung und können als Blatt-, Boden- und Saatbehandlungsfungizide verwendet werden.
  • Mit den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist es möglich, die phytopathogenen Mikroorganismen zu hemmen oder zu zerstören, die in Pflanzen oder in Pflanzenteilen (Frucht, Blüten, Blätter, Stämme, Knollen, Wurzeln) bei verschiedenen Nutzpflanzen auftreten, während zum gleichen Zeitpunkt die Pflanzenteile, die später wachsen, ebenfalls von einem Angriff durch phytopathogene Mikroorganismen geschützt sind. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind von besonderem Interesse in der Kontrolle einer großen Anzahl an Pilzen verschiedener Nutzpflanzen oder ihren Saatgütern, insbesondere bei Feld-Anbaupflanzen, wie Kartoffeln, Tabak und Zuckerrüben, und Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Reis, Mais, Rasen, Baumwolle, Sojabohnen, Ölsaatraps, Hülsenfrüchte, Sonnenblumen, Kaffee, Zuckerrohr, Früchte und Zierpflanzen in der Blumenzucht und Weinbau, bei Gemüsen wie Gurken, Bohnen und Kürbisgewächsen.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden durch Behandlung des Pilzes, der Nutzpflanzen, deren Standort oder des Vermehrungsguts mit einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung appliziert.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können vor oder nach der Infektion der Nutzpflanzen oder deren Vermehrungsgut durch den Pilz appliziert werden.
  • Sofern es auf die Nutzpflanzen appliziert wird, wird Bestandteil (A) in einer Menge von 5 bis 4.000 g a.i./ha, insbesondere 10 bis 2.000 g a.i./ha, z. B. 100, 200, 500, 750, 1.000 oder 1.500 g a.i./ha, zusammen mit 1 bis 2.000 g a.i./ha, besonders 5 bis 1.000 g a.i./ha, z. B. 50, 75, 100, 150 oder 200 g a.i./ha des Bestandteils (B) zusammen mit 1 bis 2.000 g a.i./ha, insbesondere 5 bis 1.000 g a.i./ha, z. b. 50, 75, 100, 150 oder 200 g a.i./ha des Bestandteils (C) appliziert.
  • In der landwirtschaftlichen Praxis hängen die Applikationsraten der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen von der Art der gewünschten Wirkung ab, und reichen typischerweise von 7 bis 8.000 g Gesamtzusammensetzung pro Hektar, mehr bevorzugt von 20 bis 4.000 g der Gesamtzusammensetzung pro Hektar.
  • Wenn die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen zur Behandlung von Saatgut verwendet werden, sind im Allgemeinen Raten von 0,001 bis 50 g des Bestandteils (A) pro kg Saatgut, bevorzugt von 0,01 bis 10 g pro kg Saatgut und 0,001 bis 50 g des Bestandteils (B), je kg des Saatguts, vorzugsweise von 0,01 bis 10 g pro kg des Saatguts, und 0,001 bis 50 g des Bestandteils (C), pro kg des Saatguts, vorzugsweise von 0,01 bis 10 g je kg des Saatguts ausreichend.
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann in irgendeiner konventionellen Form verwendet werden, z. B. in Form einer Doppelpackung, eines Pulvers zur Trockensaatbehandlung (DS), einer Emulsion zur Saatgutbehandlung (ES), einem fließfähigen Konzentrat zur Saatgutbehandlung (FS), einer Lösung für die Saatgutbehandlung (LS), einem wasserlöslichen Pulver zur Saatgutbehandlung (WS), einer Kapselsuspension zur Saatgutbehandlung (CF), einem Gel für die Saatgutbehandlung (GF), einem Emulsionskonzentrat (EC), einem Suspensionskonzentrat (SC), einer Suspo-Emulsion (SE), einer Kapselsuspension (CS), eines wasserlöslichen Körnchens (WG), eines emulgierbaren Körnchens (EG), einer Öl-in-Wasser-Emulsion (EO), einer Öl-in-Wasser-Emulsion (EW), einer Micro-Emulsion (ME), einer Öldispersion (CD), einem ölmischbaren Fließstoff (OF), einer ölmischbaren Flüssigkeit (OL), einem löslichen Konzentrat (SL), einer Suspension von ultra-niedrigem Volumen (SU), einer Flüssigkeit von ultra-niedrigem Volumen (UL), einem technischen Konzentrat (TK), einem dispergierbaren Konzentrat (DC), einem benetzbaren Pulver (WP) oder irgendeiner technisch möglichen Formulierung in Kombination mit landwirtschaftlich annehmbaren Adjuvanzien.
  • Solche Zusammensetzungen können auf konventionelle Weise hergestellt werden, z. B. durch Mischen der wirksamen Inhaltsstoffe mit geeigneten trägen Adjuvantien in einer Rezeptur (Verdünnungsmittel, Lösungsmittel, Füllstoffe und gegebenenfalls andere Formulierungsinhaltsstoffe, wie Tenside, Biocide, Anti-Frostmittel, Haftmittel, Verdickungsmittel und Verbindungen, die Adjuvanzwirkungen bereitstellen). Auch konventionelle Rezepturen für die langsame Freisetzung können benutzt werden, wenn eine lang anhaltende Wirkung beabsichtigt wird. Partikelförmige Formulierungen, die in Sprühformen appliziert werden sollen, wie Wasser-dispergierbare Konzetrate (z. B. EC, SC, DC, OD, SE, WE, EO und ähnliche), benetzbare Pulver und Körnchen, können Tenside, wie Benetzungs- und Dispergiermittel und andere Verbindungen enthalten, die Adjuvanzwirkungen bereitstellen, z. B. das Kondensationsprodukt aus Formaldehyd mit Naphthalensulphonat, ein Alkylarylsulphonat, ein Ligninsulphonat, ein Fettsäurealkylsulfat und ethoxyliertes Alkylphenol sowie ein ethoxylierter Fettalkohol.
  • Eine Saatgut-Beizung-Formulierung wird in per se bekannter Weise auf dem Saatgut appliziert, wobei die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen und ein Verdünnungsmittel in einer geeigneten Saat-Beizung-Formulierungsform verwendet werden, z. B. als eine wässrige Suspension oder in einer Trockenpulerform mit guter Adhärenz auf den Samen. Solche Saat-Beizung-Formulierungen sind im Stand der Technik bekannt. Saat-Beizung-Formulierungen können die einzelnen wirksamen Inhaltsstoffe oder die Kombination aus wirksamen Inhaltsstoffen in verkapselter Form enthalten, z. B. als Kapseln oder Mikrokapseln zur langsamen Freisetzung.
  • Im Allgemeinen schließen die Formulierungen von 0,01 bis 90 % (w/v) des wirksamen Inhaltsstoffes, von 0 bis 20 % landwirtschaftlich annehmbares Tensid und 10 bis 99,99 % Feststoff oder Flüssigformulierung-Trägerstoffe und Adjuvanzien ein, wobei der wirksame Inhaltsstoff mindestens aus Bestandteil (A) zusammen mit Bestandteil (B), zusammen mit Bestandteil (C) besteht, und gegebenenfalls anderen Wirkstoffen, insbesondere Mikrobioziden oder Konservierungsmitteln oder ähnlichen. Konzentrierte Formen der Zusammensetzungen enthalten im Allgemeinen zwischen ungefähr 2 und 80 %, vorzugsweise zwischen ungefähr 5 und 70 % des wirksamen Inhaltsstoffs nach Gewicht. Die Anwendungsformen der Rezeptur können beispielsweise von 0,01 bis 20 % (w/v) enthalten, vorzugsweise von 0,01 bis 5 % (w/v) des wirksamen Inhaltsstoffs. Während kommerzielle Produkte vorzugsweise als Konzentrate formuliert werden, nutzt der Endverbraucher normalerweise verdünnte Formulierungen.
  • Die folgenden Beispiele dienen der Darstellung der Erfindung, „wirksame Inhaltsstoffe" bezeichnet ein Gemisch aus Chlorthalonil (Bestandteil A), Cyproconazol und einem Triazolfungizid des Bestandteils (C) (Bestandteil C) in einem spezifischen Mischverhältnis. Formulierungsbeispiele
    Benetzbare Pulver a) b) c)
    Wirksamer Inhaltsstoff [A):B):C) = 1:3:3(a), 1:2:2(b), 1:1:1(c)] 25 % 50% 75 %
    Natriumlignosulfonat 5 % 5%
    Natriumlaurylsulfat 3% 5 %
    Natriumdiisobutylnaphthalinsulfonat 6% 10 %
    Phenolpolyethylenglycolether (7-8 M Ethylenoxid) 2%
    hoch dispergierte Kieselsäure 5% 10% 10 %
    Kaolin 62% 27%
  • Der wirksame Inhaltsstoff wird mit den Adjuvanzien gut gemischt, und die Mischung wird in einer geeigneten Mühle gut gemahlen, was benetzbare Pulver hervorbringt, die mit Wasser verdünnt werden können, um Suspensionen der gewünschten Konzentration zu ergeben.
    Pulver für die Behandlung trockenen Saatguts a) b) c)
    Wirksamer Inhaltsstoff [A):B):C) = 1:3:3(a), 1:2:2(b), 1:1:1(c)] 25 % 50 % 75 %
    leichtes Mineralöl 5 % 5 % 5 %
    hoch dispergierte Kieselsäure 5 % 5 %
    Kaolin 65 % 40 %
    Talk 20 %
  • Der wirksame Inhaltsstoff wird mit den Adjuvanzien gründlich durchmischt, und das Gemisch wird in einer geeigneten Mühle gründlich gemahlen, was Pulver hervorbringt, die direkt für die Saatgutbehandlung verwendet werden können. Emulgierbares Konzentrat
    Wirksamer Inhaltsstoff (A):B) :C) = 1:6:6) 10%
    Octylphenolpolyethylenglycolether (4-5 M Ethylenoxid) 3%
    Calciumdodecylbenzolsulfonat 3%
    Castorölpolyglycolether (35 M Ethylenoxid) 4%
    Cyclohexanon 30%
    Xylolgemisch 50%
  • Emulsionen irgendeiner benötigten Verdünnung, die zum Pflanzenschutz verwendet werden können, können aus diesem Konzentrat durch Verdünnung mit Wasser gewonnen werden.
    Stäube a) b) c)
    Wirksamer Inhaltsstoff [A) :B) :C) = 1:6:6 (a), 1:2:2 (b), 1:10:10 (c)] 5 % 6 % 4 %
    Talk 95 %
    Kaolin 94 %
    Mineralfüllstoff 96 %
  • Gebrauchsfertige Stäube werden durch Mischen des wirksamen Inhaltsstoffs mit dem Träger gewonnen, und durch Mahlen des Gemischs in einer geeigneten Mühle. Solche Pulver können auch für trockene Reizung für die Samen verwendet werden. Beschichtete Körnchen
    Wirksamer Inhaltsstoff (A):B):C) = 2:1:1) 15 %
    Natriumlignosulfonat 2 %
    Carboxymethylcellulose 1 %
    Kaolin 82 %
  • Der wirksame Inhaltsstoff wird gemischt und mit den Adjuvanzien gemahlen, und die Mischung wird mit Wasser befeuchtet. Das Gemisch wird extrudiert und dann in einem Luftstrom getrocknet. Beschichtete Körnchen
    Wirksamer Inhaltsstoff (A):B):C) = 1:10:10) 8 %
    Polyethylenglycol (Molekulargewicht 200) 3 %
    Kaolin 89 %
  • Der fein gemahlene wirksame Inhaltsstoff wird in einem Mixer gleichmäßig auf das mit Polyethylenglycol angefeuchtete Kaolin aufgetragen. Auf diese Weise werden nicht-staubige beschichtete Körner gewonnen. Suspensionskonzentrat
    Wirksamer Inhaltsstoff (A):B):C) = 1:8:8) 40%
    Propylenglycol 10%
    Nonylphenolpolyethylenglycolether (15 M Ethylenoxid) 6%
    Natriumlignosulfonat 10%
    Carboxymethylcellulose 1%
    Siliconöl (in Form einer 75 % Emulsion in Wasser) 1%
    Wasser 32%
  • Der fein gemahlene wirksame Inhaltsstoff wird mit den Adjuvanzien gründlich durchmischt, was ein Suspensionskonzentrat ergibt, von dem Suspensionen irgendeiner gewünschten Verdünnung durch Verdünnung mit Wasser gewonnen werden können. Unter Verwendung derartiger Verdünnungen können lebende Pflanzen sowie auch Pflanzenvermehrungsgut behandelt werden, und durch Aufsprühen, durch Begießen oder durch Immersion gegen einen Befall durch Mikroorganismen geschützt werden. Fließfähiges Konzentrat zur Saatgutbehandlung
    Wirksamer Inhaltsstoff (A):B):C) = 1:8:8) 40%
    Propylenglycol 5%
    Copolymer Butanol PO/EO 2%
    Tristyrolphenol mit 10-20 M EO 2%
    1,2-Benzisothiazolin-3-on (in Form einer 20 % Lösung in Wasser 0,5%
    Monoazo-Pigment Calciumsalz 5%
    Siliconöl (in Form einer 75 % Emulsion in Wasser) 0,2%
    Wasser 45,3%
  • Der fein gemahlene wirksame Inhaltsstoff wird mit den Adjuvanzien gut gemischt, was ein Suspensionskonzentrat ergibt aus den Supensionen irgendeiner gewünschten Verdünnung durch Verdünnung mit Wasser gewonnen werden können. Unter Verwendung solcher Verdünnungen können lebende Pflanzen sowie auch Pflanzenvermehrungsgut, behandelt werden, und gegen einen Befall durch Mikroorganismen geschützt werden, durch Sprühen, Begießen oder Immersion.
  • Kapselsuspension zur langsamen Freisetzung
  • 28 Teile einer Zusammensetzung aus Cyprodinil und einer Verbindung des Bestandteils (B) oder jeder dieser Verbindungen in getrennter Form werden mit zwei Teilen eines aromatischen Lösungsmittels, und mit 7 Teilen Toluoldiisocyanat/Polymethylen-polyphenylisocyanat-Mischung (8:1) gemischt. Diese Mischung wird in einem Gemisch aus 1,2 Teilen Polyvinylalkohol, 0,05 Teilen eines Entschäumers und 51,6 Teilen Wasser emulgiert, bis die gewünschte Partikelgröße erreicht ist. Zu dieser Emulsion wird eine Mischung aus 2,8 Teilen 1,6-Diaminohexan in 5,3 Teilen Wasser hinzugegeben. Die Mischung wird gerührt, bis die Polymerisierungsreaktion beendet ist.
  • Die gewonnene Kapselsuspension wird durch Zugabe von 0,25 Teilen eines Verdickungsmittels und 3 Teilen eines Dispergiermittels stabilisiert. Die Kapselsuspensionsformulierung enthält 28 % der wirksamen Inhaltsstoffe. Der durchschnittliche Kapseldurchmesser beträgt 8 bis 15 μm.
  • Die erhaltene Formulierung wird auf Samen als wässrige Suspension in einem Apparat aufgetragen, der für diesen Zweck geeignet ist.
  • Biologische Beispiele
  • Eine synergistische Wirkung ist dann vorhanden, wenn die Wirkung einer aktiven Inhaltsstoff-Zusammensetzung (z. B. die wirksame Inhaltsstoff-Zusammensetzung gemäß den Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung) größer ist, als die Summe der Wirkungen der wirksamen Inhaltsstoffe, die separat angewandt werden (additive Wirkung oder zu erwartende Wirkung). Die zu erwartende Wirkung (additive Wirkung) E einer gegebenen wirksamen Inhaltsstoff-Zusammensetzung folgt der sogenannten COLBY-Formel und kann wie folgt berechnet werden (COLBY, S. R. „Calculating synergistic and antagonistic responses of herbicide combination". Weeds, Vol. 15, Seiten 20-22; 1967):
  • ppm
    = Milligramm des wirksamen Inhaltsstoffs (= a.i.) pro Liter der Sprühmittelmischung
    X
    = %-Wirkung des wirksamen Inhaltsstoffs A) unter Verwendung von p ppm des wirksamen Inhaltsstoffs.
    Y
    = %-Wirkung des wirksamen Inhaltsstoffs B) unter Verwendung von q ppm des wirksamen Inhaltsstoffs.
    Z
    = %-Wirkung des wirksamen Inhaltsstoffs C) unter Verwendung von r ppm des wirksamen Inhaltsstoffs.
    E = X + Y + Z – [(XY) + (XZ) + (YZ)]/100 + [XYZ/10.000]
  • Das bedeutet, dass in dem Fall, dass die beobachtete Wirkung größer ist als die Wirkung, die an der COLBY-Formel erwartet werden konnte, ein Synergismus vorliegt.
  • Im Vergleich mit einer Zwei-Komponenten-Mischung der wirksamen Inhaltsstoffe, wie beispielsweise (A + B), ist die zu erwartende Wirkung (additive Wirkung) E einer gegebenen Kombination wirksamer Inhaltsstoffe aus drei Bestandteilen (A + B + C) wie folgt zu berechnen (COLBY, S. R. „Calculating synergistic and antagonistic responses of herbicide combination". Weeds, Vol. 15, Seiten 20-22; 1967): ppm = Milligramm des wirksamen Inhaltsstoffs (= a.i.) pro Liter der Sprühmittelmischung
  • XAB
    = %-Wirkung einer Mischung (A + B), z. B. unter Verwendung von p ppm eines wirksamen Inhaltsstoffs.
    Z
    = %-Wirkung des wirksamen Inhaltsstoffs C) unter Verwendung von r ppm des wirksamen Inhaltsstoffs.
    E = XAB + [Z (100 – X)/100]
  • Das bedeutet, dass in dem Fall, dass die beobachtete Wirkung der gegebenen Kombination aus drei wirksamen Inhaltsstoffen (A + B + C) größer ist als die Wirkung, die durch die COLBY-Formel zu erwarten wäre, ein Synergismus vorliegt.
  • Die synergistische Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen wird in den folgenden Beispielen gezeigt.
  • Wenn die Wirkung, die für gewöhnlich beobachtet wird (0), größer ist als die zu erwartende Wirkung (E), dann ist die Wirkung der Kombination super-additiv, d. h. es gibt eine synergistische Wirkung. Mathematisch ausgedrückt entspricht der Synergismus einem positiven Wert der Differenz aus (O – E). Im Fall einer rein komplementären Addition der Wirkungen (zu erwartende Wirkung), ist die Differenz (O – E) gleich Null. Ein negativer Wert dieser Differenz (O – E) zeigt einen Wirksamkeitsverlust verglichen mit der zu erwartenden Wirkung an.
  • Beispiel B-1: Wirkung gegen Botrytis cinerea auf Weintrauben
  • a) Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt mit einer Nährlösung (PDP Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindungen in einer Microtiterplatte (96-Well-Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde nach 48-72 Stunden photometrisch bestimmt. Die Fungizidinteraktionenen der Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Protektive Behandlung
  • sFünf Wochen alte Weinrebenkeimlinge cv. Gutedel werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Zwei Tage nach der Anwendung werden die Weinpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (1 × 106 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationszeit von 4 Tagen bei 21°C und 95 % relativer Feuchtigkeit in einem Gewächshaus wird die Krankheitsinzidenz untersucht. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-2: Wirkung gegen Septoria tritici auf Weizen
  • a) Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 72 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung
  • Zwei Wochen alte Weizenpflanzen cv. Riband werden mit der formulierten Testverbindung (0,2 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation wurden die Weizenpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (10 × 105 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationszeit von 1 Tag bei 23°C und 95 % relativer Feuchtigkeit wurden die Pflanzen für 16 Tage bei 23°C und 60 % relativer Feuchtigkeit in einem Gewächshaus gelassen. Die Krankheitsinzidenz wird 18 Tage nach der Inokulierung ermittelt. Die Fungizidinteraktionenen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-3: Wirkung gegen Pyricularia oryzae auf Reis
  • a) Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 72 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung
  • Reisblattsegmente werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit den Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer passenden Inkubation wird die Wirkung einer Verbindung 96 Stunden nach Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionenen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-4: Wirkung gegen Alternaria solani (Frühbleiche)
  • a) Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 48 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung
  • Vier Wochen alte Tomatenpflanzen cv. Roter Gnom werden mit der Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Zwei Tage nach der Applikation wird den Tomatenpflanzen durch Besprühen einer Sporensuspension (2 × 105 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 3 Tagen bei 20°C und 95 % relativer Feuchtigkeit in einer Wachstumskammer wird die Krankheitsinzidenz ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-5: Wirkung gegen Pyrenophora teres (Blattfleckkrankheit)
  • a) Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 48 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung
  • Gerstenblattsegmente werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer angemessenen Inkubation wird die Wirkung einer Verbindung 96 Stunden nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-6: Wirkung gegen Venturia inaequalis bei Äpfeln
  • a) Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 144 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung
  • Vier Wochen alte Äpfelschösslinge cv. McIntosh werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation werden die Apfelpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (4 × 105 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 4 Tagen bei 21°C und 95 % relativer Feuchtigkeit werden die Pflanzen für 4 Tage bei 21°C und 60 % relativer Feuchtigkeit in ein Gewächshaus gestellt. Nach weiteren 4 Tagen Inkubationsdauer bei 21°C und 95 % relativer Feuchtigkeit wird die Krankheitsinzidenz ermittelt. Die Fungizidinteraktionen der Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-7: Wirkung gegen Pythium ultimum (Keimlingskrankheit) – Pilzwachstums-Assay
  • Mycelfragmente des Pilzes, die aus frischer Flüssigkeitskultur hergestellt wurden, wurden direkt in Nährlösung gemischt (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung). Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindungen in einer Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 48 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden gemäß dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-8: Wirkung gegen Leptosphaeria nodorum (Braunfleckigkeit) – Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 48 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-9: Wirkung gegen Pseudocercosporealla herpotrichoides var. acuformis (Halmbruchkrankheit des Getreides)
  • Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 72 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-10: Wirkung gegen Ustilago maydis (Maisbeulenbrand) – Pilzwachstums-Assay
  • Konidien des Pilzes aus cryogener Lagerung wurden direkt in Nährlösung (PDB Kartoffeldextrose-Nährlösung) gemischt. Nach dem Platzieren einer (DMSO)-Lösung der Testverbindung in eine Microtiterplatte (96-Well Format) wurde die Nährlösung, die die Pilzsporen enthält, hinzugegeben. Die Testplatten wurden bei 24°C inkubiert, und die Wachstumshemmung wurde photometrisch nach 48 Stunden bestimmt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-11: Wirkung gegen Phytophthora-Befall (Krautfäule) bei Tomaten – Schutzbehandlung
  • Tomatenblattscheiben werden auf Wasseragar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer angemessenen Inkubation wird die Wirksamkeit einer Verbindung 96 Stunden nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung untersucht. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-12: Wirkung gegen Plsamopara viticola (Blattfallkrankheit) auf Weinreben – Schutzbehandlung
  • Weinblattscheiben werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer angemessenen Inkubation wird die Wirkung der Verbindung 7 Tage nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung untersucht. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-13: Wirkung gegen Botrytis cinerea (Graufäule) auf Bohnen – Schutzbehandlung
  • Bohnenblattscheiben werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer angemessenen Inkubationszeit wird die Wirkung einer Bindung 96 Stunden nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden gemäß dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-14: Wirkung gegen Erysiphe graminis f.sp. hordei (Gersten Mehltau) auf Gerste – Schutzbehandlung
  • Gerstenblattsegmente werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer geeigneten Inkubationszeit wird die Wirkung einer Bindung 96 Stunden nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden gemäß dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-15: Wirkung gegen Erysiphe graminis f.sp. tritici (Weizen Mehltau) auf Gerste – Schutzbehandlung
  • Gerstenblattsegmente werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer geeigneten Inkubationszeit wird die Wirkung einer Bindung 96 Stunden nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden gemäß dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-16: Wirkung gegen Puccinia recondita (Braunrost) auf Weizen
  • a) Schutzbehandlung von Blattsegmenten
  • Weizenblattsegmente werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer geeigneten Inkubationszeit wird die Wirkung einer Bindung 9 Tage nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden gemäß dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung von Pflanzen
  • Eine Woche alte Weizenpflanzen cv. Arina werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation werden die Weizenpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (1 × 105 Uredosporen/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach der Inkubationsdauer von 2 Tagen bei 20°C und 95 % relativer Feuchtigkeit wurden die Pflanzen in einem Gewächshaus für 8 Tage bei 20°C und 60 % relativer Feuchtigkeit aufbewahrt. Die Krankheitsinzidenz wird 10 Tage nach der Inokulierung untersucht. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-17: Wirkung gegen Septoria nodorum auf Weizen
  • a) Schutzbehandlung von Blattsegmenten
  • Weizenblattsegmente werden auf Agar in Multi-Wellplatten (24-Well Format) platziert und mit Testlösungen besprüht. Nach dem Trocknen werden die Blattscheiben mit einer Sporensuspension des Pilzes inokuliert. Nach einer geeigneten Inkubationszeit wird die Wirkung einer Bindung 96 Stunden nach der Inokulierung als präventive fungizide Wirkung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden gemäß dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • b) Schutzbehandlung von Pflanzen
  • Eine Woche alte Weizenpflanzen cv. Arina werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation werden die Weizenpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (1 × 105 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach der Inkubationsdauer von 1 Tag bei 20°C und 95 % relativer Feuchtigkeit wurden die Pflanzen in einem Gewächshaus für 10 Tage bei 20°C und 60 % relativer Feuchtigkeit aufbewahrt. Die Krankheitsinzidenz wird 11 Tage nach der Inokulierung ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-18: Wirkung gegen Podosphaera leucotricha (Mehltau) auf Äpfeln – Schutzbehandlung
  • Fünf Wochen alte Apfelschösslinge cv. McIntosh werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation werden die Apfelpflanzen durch Schütteln Apfel-Mehltau infizierter Pflanzen über den Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 12 Tagen bei 22°C und 60 % relativer Feuchtigkeit unter einem Lichtablauf von 14/10 Stunden (Licht/Dunkelheit) wurde der Krankheitsindex ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-19: Wirkung gegen Erysiphe gramins (Mehltau) auf Gerste – Schutzbehandlung
  • Eine Woche alte Gerstenpflanzen cv. Regina werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation werden die Gerstenpflanzen durch Schütteln von mit Mehltau infizierten Pflanzen über den Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 6 Tagen bei 20°C/18°C (Tag/Nacht) und 60 % relativer Feuchtigkeit in einem Gewächshaus wird der Krankheitsindex ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-20: Wirkung gegen Botrytis cinerea auf Tomaten – Schutzbehandlung
  • Vier Wochen alte Tomatenpflanzen cv. Roter Gnom werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Zwei Tage nach der Applikation werden die Tomatenpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (1 × 105 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 4 Tagen bei 20°C und 95 % relativer Feuchtigkeit in einer Wachstumskammer wird der Krankheitsindex ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-21: Wirkung gegen Helminthosporium teres (Blattfleckkrankheit) auf Gerste – Schutzbehandlung
  • Eine Woche alte Gerstenpflanzen cv. Regina werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Zwei Tage nach der Applikation werden die Tomatenpflanzen durch Besprühen mit einer Sporensuspension (3 × 104 Konidien/ml) auf die Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 4 Tagen bei 20°C und 95 % relativer Feuchtigkeit in einer Wachstumskammer wird der Krankheitsindex ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Beispiel B-22: Wirkung gegen Uncinula necator (Mehltau) auf Weintrauben – Schutzbehandlung
  • Fünf Wochen alte Weinschösslinge cv. Gutedel werden mit der formulierten Testverbindung (0,02 % wirksamer Inhaltsstoff) in einer Sprühkammer behandelt. Einen Tag nach der Applikation werden die Weinpflanzen durch Schütteln von mit Wein-Mehltau infizierten Pflanzen über den Testpflanzen inokuliert. Nach einer Inkubationsdauer von 7 Tagen bei 26°C und 60 % relativer Feuchtigkeit in einem Lichtzyklus von 14/10 Stunden (Licht/Dunkelheit) wurde die Krankheitsinzidenz ermittelt. Die Fungizidinteraktionen in den Kombinationen werden nach dem COLBY-Verfahren berechnet.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen wiesen eine gute Wirkung in allen oben gezeigten Beispielen auf.

Claims (11)

  1. Zusammensetzung zur Kontrolle phytopathogener Erkrankungen von Nutzpflanzen oder bei Vermehrungsgut davon, welches zusätzlich zu üblichen trägen Formulierungensadjuvanzien als wirksamen Inhaltsstoff eine Mischung aus Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) umfasst; worin Bestandteil (A), Bestandteil (B) und Bestandteil (C) in der Zusammensetzung in Mengen vorhanden sind, um eine synergistische Wirkung hervorzurufen und worin Bestandteil (A) Chlorthalonil ist, Bestandteil (B) Cyproconazol oder ein Salz oder Metallkomplex davon ist und Bestandteil (C) ein Triazolfungizid ist, das aus Fluchinconazol und einem Bestandteil der Formel A-1:
    Figure 00450001
    ausgewählt ist, worin Q ist:
    Figure 00460001
    L ist eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2- oder -CHR3-CH2-; R1 ist Wasserstoff, Hydroxy oder Cyano; R2 ist Phenyl, tert.-Butyl, -CH2-O-CF2-CHF2, 1-Cyclopropylethyl oder Cyclopropylchlormethyl, oder R1 ist zusammen mit R2 -O-CHR4-CH2-O- oder -O-CHR5-; R4 ist Methyl oder n-Propyl; R5 ist 2-Chlorphenyl; R3 zusammen mit R2 ist -CH2-CH2-CR6R7-; R6 ist Isopropyl oder Methyl; R7 ist Wasserstoff oder Methyl; R8 ist Wasserstoff oder Chlor; und R9 ist Wasserstoff, Chlor, Fluor oder 4-Chlorphenoxy; oder ein Salz oder Metallkomplex des Bestandteils (C).
  2. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, worin Bestandteil (C) eine Verbindung der Formel A-1 ist:
    Figure 00460002
    worin Q ist:
    Figure 00470001
    L ist eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2- oder -CHR3-CH2-; R1 ist Wasserstoff; R2 ist tert.-Butyl oder 1-Chlorcyclopropyl, oder R1 ist zusammen mit R2 -O-CHR4-CH2-O- oder -O-CHR5-; oder R3 ist zusammen mit R2 -CH2-CH2-CR6R7-; R4 ist n-Propyl; R5 ist 2-Chlorphenyl; R6 ist Methyl; R7 ist Methyl; R8 ist Wasserstoff oder Chlor; und R9 ist Wasserstoff, Chlor oder Fluor; oder ein Salz oder Metallkomplex des Bestandteils (C).
  3. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, worin Bestandteil (C) ein Triazolfungizid ist, ausgewählt aus Epoxiconazol, Metconazol, Propiconazol, Prothioconazol und Tebuconazol oder jeweils ein Salz oder Metallkomplex davon.
  4. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, worin Bestandteil (C) ein Triazolfungizid ist, ausgewählt aus Epoxiconazol, Propiconazol und Prothioconazol oder jeweils ein Salz oder Metallkomplex davon.
  5. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, worin Bestandteil (C) Epoxiconazol ist oder ein Salz oder Metallkomplex davon.
  6. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, worin Bestandteil (C) Propiconazol ist oder ein Salz oder Metallkomplex davon.
  7. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, worin Bestandteil (C) Prothioconazol ist oder ein Salz oder Metallkomplex davon.
  8. Zusammensetzung zur Kontrolle phytopathogener Erkrankungen an Nutzpflanzen oder an Vermehrungsgut davon, welche zusätzlich zu üblichen trägen Formulierungsadjuvanzien als wirksamen Inhaltsstoff eine Mischung aus dem Bestandteil (A) gemäß Anspruch 1, Bestandteil (B) gemäß Anspruch 1 und Bestandteil (C) gemäß Anspruch 1 umfaßt, worin das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (B), das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (A) zu Bestandteil (C) und das Gewichtsverhältnis des Bestandteils (B) zu Bestandteil (C) von 1.000:1 bis 1:1.000 reicht.
  9. Verfahren zur Kontrolle phytopathogener Erkrankungen an Nutzpflanzen oder an Vermehrungsgut davon, welches das Anwenden einer Zusammensetzung gemäß Anspruch 1 an den Nutzpflanzen, deren Standort oder Vermehrungsgut umfasst.
  10. Verfahren zur Kontrolle phytopathogener Erkrankungen an Nutzpflanzen gemäß Anspruch 9, welches das Auftragen einer Zusammensetzung gemäß Anspruch auf die Nutzpflanzen oder den Standort davon umfasst.
  11. Verfahren gemäß Anspruch 10, worin die Nutzpflanzen Getreidepflanzen sind.
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