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Die
Erfindung betrifft eine Zierleiste für eine Tür eines Kraftfahrzeugs. Sie
betrifft noch genauer eine Zierleiste, welche in der Verlängerung
der Fensterscheibe der Tür
zwischen der Fensterscheibe und dem Karosserieteil des Fahrzeugs
angeordnet ist. Die Erfindung betrifft ebenso ein Verfahren zur
Montage der Zierleiste.
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Im
Allgemeinen weist bei einem Fahrzeug der obere Teil einer Tür eine bewegliche
Fensterscheibe auf und an einer der Seiten der Fensterscheibe einen
festen Teil, welcher eine feste Fensterscheibe oder ein lichtundurchlässiges Zierleistenelement
sein kann. An den vorderen Türen
des Fahrzeuges dient dieser feste Teil im Allgemeinen als Träger für einen
Rückspiegel.
Es kann sich um eine feste Platte aus Kunststoffmaterial handeln,
wie z.B. diejenige, die in den Dokumenten
DE 41 39 430 und
EP 446 854 beschrieben ist, oder um
eine feste Fensterscheibe, die in einen Rahmen eingefügt ist,
wie z.B. diejenige, die in dem Dokument
DE 197 20 812 beschrieben ist.
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Damit
jedoch das endgültige
Aussehen des festen Teils ästhetisch
annehmbar ist, erfordert die Realisierung dieses festen Teils aus
Kunststoffmaterial eine konstante Dicke. Nun ist aber je nach den Fahrzeugen
die Form von gewissen Türen
derart, dass die Dicke des festen Teils nicht konstant ist, damit
seine äußere Oberfläche der
gleichen Mantellinie wie diejenige der nahe liegenden Teile des
Fahrzeuges und der Tür
folgt. Somit kommt es z.B. bei einer hinteren Fahrzeugtür häufig vor,
dass die Ebene der Fensterscheibe der Tür nicht mit der Ebene des Karosserieteils
zusammenfällt.
Es ist somit notwendig, den Abstand zwischen den zwei Ebenen zu
verringern, um die Aerodynamik der Gesamtheit beizubehalten und
die daraus sich ergebenden Geräusche zu
begrenzen.
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Für hintere
Fahrzeugtüren
ist der feste Teil im Allgemeinen aus einer festen Fensterscheibe
gebildet. Bei gewissen Fahrzeugen weist dieser feste Teil einen
metallischen Teil an der Außenseite
des Fahrzeuges auf.
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Des
Weiteren ist insbesondere für
die hinteren Türen
dieser feste Teil im Wesentlichen über dem Türschloss angeordnet. Es ist
somit notwendig, dass der feste Teil aus Gründen der Sicherheit unverletzlich
ist.
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Die
Erfindung zielt darauf ab, diese Nachteile zu vermeiden, unter Vorschlagen
einer Zierleiste für eine
Tür eines
Kraftfahrzeugs.
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Zu
diesem Zweck betrifft ein erster Gegenstand der Erfindung eine Zierleiste,
welche ein erstes Element aufweist, das eine äußere Seite, die dazu bestimmt
ist, von der Außenseite
des Fahrzeuges sichtbar zu sein, und eine gegenüberliegende innere Seite aufweist
und ein zweites Element und aufweisend Verbindungsmittel des zweiten
Elements an dem ersten Element, wie in dem Dokument JP-A-60 012356
beschrieben, und Befestigungsmittel des zweiten Elements an dem
Chassis der Tür.
Die Struktur der Zierleiste in zwei Elementen ermöglicht es,
sie leicht an verschiedene Arten von hinteren Türen anzupassen. Für verschiedene
Fahrzeuge einer gleichen Serie weist sie den Vorteil auf, es zu
ermöglichen,
das gleiche zweite Element zu realisieren und lediglich das erste
Element in Abhängigkeit
des Fahrzeuges und der äußeren Erscheinung
von diesem letzteren zu modifizieren.
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In
einer Variante kann die Zierleiste an mindestens einer ihrer Seiten
einen Führungsrahmen aufweisen,
der durch das erste Element und das zweite Element gebildet ist
und fähig
ist, den Rand eines Elements des Fahrzeuges und/oder einer Dichtung
aufzunehmen. Dieses Element ist z.B. die hintere Fensterscheibe
des Fahrzeuges, welche somit in dem Führungsrahmen gleiten kann.
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In
einer besonderen Ausführungsform
sind die Verbindungsmittel fähig,
jede relative Bewegung der zwei Elemente zu verhindern. Wenn die
Zierleiste montiert ist, ist es somit sehr schwierig, ja sogar unmöglich, das
erste Element und das zweite Element zu trennen und einen Zugang
zur elektromechanischen Steuerung des Türschlosses zu erhalten.
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Diese
Verbindungsmittel können
Ausstülpungen
aufweisen, die fest mit dem zweiten Element verbunden sind, welche
gegen Anschlagflächen,
die fest mit dem ersten Element verbunden sind, in Anlage kommen.
Noch genauer kann das erste Element versehen werden mit:
- – einer
Mehrzahl von ersten Anschlagflächen
im Wesentlichen senkrecht zur inneren Seite des ersten Elements
und welche sich im Wesentlichen in einer ersten Richtung der Seite
erstrecken, wobei mindestens ein Teil der ersten Flächen von mindestens
einem anderen Teil der ersten Flächen
gemäß einer
zweiten Richtung im Wesentlichen senkrecht zur ersten Richtung beabstandet ist,
- – einer
Mehrzahl von zweiten Anschlagflächen
im Wesentlichen senkrecht zur inneren Seite des ersten Elements
und welche sich in der zweiten Richtung erstrecken, wobei mindestens
ein Teil der zweiten Flächen
von mindestens einem anderen Teil der zweiten Flächen gemäß der ersten Richtung beabstandet
ist, und
- – einer
Mehrzahl von dritten Anschlagflächen,
die sich in einer Ebene erstrecken, welche im Wesentlichen parallel
zur inneren Seite des ersten Elements und beabstandet zu dieser
letzteren ist, wobei die Mehrzahl der dritten Flächen durch einen Teil der Mehrzahl
der ersten Flächen und/oder
einen Teil der Mehrzahl der zweiten Flächen getragen wird.
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Die
relativen Bewegungen der zwei Elemente werden somit in den drei
Richtungen des Raumes blockiert, um die Schwingungen auf ein Minimum
zu reduzieren und damit sie an der Sicherheit der montierten Zierleiste
teilhaben. Des Weiteren ermöglicht diese
Anordnung, die Festigkeit der Gesamtheit zu verstärken und
die Menge an verwendetem Material zu begrenzen.
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Insbesondere
weist das zweite Element mindestens eine Einrastzunge auf, die sich
an mindestens einem seiner Ränder
erstreckt und welche Befestigungsmittel bildet. Die Zunge oder die
Zungen tragen insbesondere zur richtigen Positionierung der Zierleiste
an dem Chassis bei.
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Die
Befestigungsmittel können
mindestens ein Schrauben-Mutter-System aufweisen, das fähig ist,
mit mindestens einer entsprechenden Öffnung des zweiten Elements
und mindestens einer entsprechenden Führungsöffnung des Chassis des Fahrzeuges
zusammenzuwirken. Dieses Schrauben-Mutter-System beteiligt sich
ebenso an der Positionierung der Zierleiste und macht die Zierleiste
von der Außenseite
des Fahrzeuges undemontierbar.
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Vorteilhafterweise
ist für
eine Zierleiste, die für
eine rechte Tür
des Fahrzeuges bzw. für
eine linke Tür
bestimmt ist, der Gewindegang der Schraube des Schrauben-Mutter-Systems
nach rechts bzw. nach links ausgerichtet. Auf diese Weise wird während dem
Anziehen der Mutter für ähnliche
Anziehungskräfte
eine quasi identische Positionierung für die Zierleisten der zwei
Türen,
rechte Tür
und linke Tür, im
Verhältnis
zum Chassis des Fahrzeuges erhalten.
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Vorteilhafterweise
ist (sind) das erste Element und/oder das zweite Element aus einem
Kunststoffmaterial. Das für
das erste Element verwendete Material kann somit in Abhängigkeit
von anderen Zierleistenelementen des Fahrzeuges derart ausgewählt werden,
um die Ästhetik
des Fahrzeuges zu verbessern. Dagegen kann das Material, welches
für das
zweite Element verwendet wird, irgendeines sein und weniger kostenträchtig, da
es nach der Montage unsichtbar sein wird.
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Vorteilhafterweise
ist die Dicke des ersten Elements im Wesentlichen konstant, um die
endgültige äußere Erscheinung
der Zierleiste zu verbessern, insbesondere wenn Kunststoffmaterial
verwendet wird. Wenn die Zierleiste eine variable Dicke aufweisen
muss, kann diese unter einem Verändern
der Dicke des zweiten Elements erhalten werden.
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Ein
anderer Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Montage
einer Zierleiste gemäß der Erfindung
an einem Chassis einer Fahrzeugtür,
wobei das Verfahren die Schritte aufweist, welche bestehen aus:
- – Verbinden
des ersten Elements und des zweiten Elements der Zierleiste mittels
der Verbindungsmittel,
- – Einfügen mindestens
eines vorragenden Teils des zweiten Elements der Zierleiste in mindestens eine
Führungsöffnung,
die zu diesem Zweck in dem Chassis vorgesehen ist,
- – Positionieren
der Zierleiste im Verhältnis
zum Chassis mittels der mindestens einen Führungsöffnung,
- – Befestigen
der Zierleiste an dem Chassis mittels der Befestigungsmittel.
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Die
Positionierung wird z.B. realisiert durch:
- – Gleitenlassen
der Zierleiste parallel zum Chassis der Tür gemäß einer Bewegung in Richtung nach
unten von der Tür
und gemäß der mindestens
einen Führungsöffnung,
derart, dass die Zierleiste unter einer Führung angeordnet werden kann,
welche an dem Rand der Tür
angeordnet ist,
- – Gleitenlassen
der Zierleiste parallel zum Chassis gemäß der mindestens einen Führungsöffnung gemäß einer
Bewegung in Richtung nach oben und dem Rand der Tür, derart,
dass die Ränder
der Zierleiste unter der Führung
am Ende der Bahn der mindestens einen Führungsöffnung sind.
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Insbesondere
kann der vorragende Teil des zweiten Elements aus mindestens einer
Schraube eines Schrauben-Mutter-Systems der Befestigungsmittel gebildet
sein, wobei der Schritt der Befestigung somit im Anziehen des oder
der Schrauben-Mutter-Systeme) der Befestigungsmittel besteht.
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Ebenfalls
insbesondere wird während
der Positionierung der Zierleiste die mindestens eine Zunge des
zweiten Elements, welche einen Teil der Befestigungsmittel bildet,
an dem Rand des Chassis eingerastet.
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Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten, nichtbeschränkenden
Zeichnungen beschrieben, in welchen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der inneren Seite eines ersten Elements
einer Zierleiste gemäß der Erfindung
für eine
rechte Tür
eines Fahrzeuges ist;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines zweiten Elements der Zierleiste aus 1 ist,
gesehen von der gegenüberliegenden
Seite zu der Seite, die dafür
bestimmt ist, mit dem ersten Element verbunden zu werden;
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3 eine
perspektivische Ansicht einer Zierleiste für eine linke Tür eines
Fahrzeuges ist, welche ein erstes und ein zweites Element ähnlich zu denjenigen
aufweist, die in den 1 und 2 dargestellt
sind;
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4 eine
Vorderansicht eines Teils des Chassis der linken Tür eines
Fahrzeuges ist, das fähig
ist, eine Zierleiste gemäß der Erfindung
aufzunehmen;
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5, 6, 7 die
verschiedenen Montageschritte einer Zierleiste gemäß der Erfindung
an dem Chassis der 4 darstellen, wobei lediglich das
zweite Element der Zierleiste aus Gründen der Klarheit dargestellt
ist;
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8 und 9 Querschnittsansichten
einer Zierleiste sind, die an einem Chassis einer Tür montiert
ist gemäß den Linien
A-A bzw. B-B- der 7.
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In
den 1 und 2 entspricht die dargestellte
Zierleiste einer Zierleiste, welche für eine rechte Tür eines
Fahrzeuges bestimmt ist, wohingegen in den 3 bis 9 die
dargestellte Zierleiste für eine
linke Tür
eines Fahrzeuges bestimmt ist, wobei jede der Zierleisten zur anderen
spiegelbildlich ist. Die dargestellten Zierleisten sind für hintere
Türen eines
Fahrzeuges bestimmt, sie können
jedoch an vorderen Türen
verwendet werden.
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Eine
Zierleiste 10 gemäß der Erfindung
weist ein erstes Element 12 auf, das in der 1 dargestellt
ist, und ein zweites Element 14, das in der 2 dargestellt
ist. Die Zierleiste 10, wie sie in der 3 dargestellt
ist, ist dafür
bestimmt, an einem Chassis 15 einer Fahrzeugtür befestigt
zu werden. Man bezeichnet mit dem Bezugszeichen 10a den Rand
der Zierleiste, welcher sich in der Nähe der Fensterscheibe 11 (dargestellt
in den 8 und 9) befindet, und mit 10b den
Rand der Zierleiste, welcher sich in der Nähe des äußeren Randes der Tür befindet.
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Das
erste Element 12 weist eine äußere Seite 16 auf,
die dafür
bestimmt ist, von der Außenseite des
Fahrzeuges sichtbar zu sein. Diese Seite weist vorzugsweise ein
regelmäßiges und
angenehm anzusehendes Aussehen auf. Es weist ebenso eine innere
Seite 18 auf, gegenüberliegend
zur äußeren Seite
und welche in Richtung zum Chassis 15 der Tür in montierter
Position gerichtet ist. Das erste Element kann aus einem Kunststoffmaterial ähnlich zu
dem Material sein, welches für
die anderen Zierleisten des Fahrzeuges verwendet wird. Man kann
jedoch auch die Verwendung von Metall in Betracht ziehen.
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Die
Zierleiste 10 weist Verbindungsmittel des zweiten Elements 14 mit
dem ersten Element 12 auf. Diese Mittel weisen Anschlagflächen auf,
die an dem ersten Element 12 angeordnet sind, gegen welche die
Ausstülpungen,
die an dem zweiten Element 14 angeordnet sind, derart in
Anlage kommen, dass das erste Element und das zweite Element, wenn
sie einmal montiert sind, fest miteinander verbunden sind und nicht
zueinander verschoben werden können.
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Diese
Anschlagflächen
werden unter Bezugnahme auf die 1 beschrieben.
Das erste Element 12 stellt sich in Form einer Platte einer
im Wesentlichen dreieckigen Form dar, von der eine Seite die äußere Seite 16 und
die andere Seite die innere Seite 18 des ersten Elements
ist. Die innere Seite 18 weist eine Mehrzahl von ersten
Flächen 20, 22, 24, 26, 28, 30 auf,
die sich parallel zu einer ersten Richtung D1 in der Ebene der Seite 18 und
im Wesentlichen senkrecht zu dieser letzteren erstrecken. Vorzugsweise sind
sie regelmäßig gemäß der Richtung
D1 über
im Wesentlichen die gesamte Länge
des ersten Elements verteilt.
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Eine
erste Fläche 32 ist
entlang eines Randes des ersten Elements gebildet und erstreckt
sich senkrecht zur inneren Oberfläche bzw. inneren Seite 18.
In der dargestellten Ausführungsform
erstreckt sie sich gemäß einer
Richtung, welche die Richtung D1 schneidet.
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Das
erste Element 12 ist derart entworfen, dass sich die ersten
Flächen 20, 22 und 28 jeweils
in der Verlängerung
der ersten Flächen 24, 26 und 30 gemäß D1 befinden.
Diese drei Gruppen von ersten Flächen
sind zueinander gemäß einer
Richtung D2 im Wesentlichen senkrecht zur ersten Richtung D1 versetzt
(8, 9).
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Das
erste Element 12 weist eine Mehrzahl von zweiten Anschlagflächen 34, 36, 38, 40 auf,
die sich parallel zur zweiten Richtung D2 an der inneren Seite 18 im
Wesentlichen senkrecht zu dieser letzteren erstrecken. Die zweiten
Flächen
sind zueinander gemäß der ersten
Richtung D1 voneinander beabstandet. Vorzugsweise sind sie regelmäßig gemäß der Richtung
D1 verteilt.
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Das
erste Element 12 weist eine Mehrzahl von dritten Anschlagflächen 42, 44 auf,
die sich in einer im Wesentlichen zur inneren Fläche 18 parallelen Ebene
in Abstand zu dieser letzteren erstrecken (8 und 9).
Diese dritten Flächen
werden durch einen Teil der ersten Anschlagflächen und zweiten Anschlagflächen getragen.
Somit wird die dritte Fläche 44 durch
die erste Fläche 26 und
die zweite Flä che 38 getragen,
die fest miteinander verbunden sind, und die dritte Fläche 42 wird
durch die erste Fläche 22 und
die zweite Fläche 36 getragen, die
fest miteinander verbunden sind. Außerdem werden die ersten Flächen 28 und 30 durch
die dritten Flächen 42 und 44 jeweils
getragen. Diese Anordnung ermöglicht
es, Aufnahmen zu erzeugen, in welchen sich die Ausstülpungen
des zweiten Elements 14 einsetzen werden.
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Zu
diesem Zweck weist das zweite Element 14 eine unregelmäßige Form
auf, welche in der 2 dargestellt ist. Es weist
eine Basis 46 auf, die Aussparungen 48, 50 aufweist,
welche das Hindurchführen
der dritten Flächen 42, 44 jeweils
erlauben. Einer der Ränder
der Basis 46 weist eine Kante 52 auf, deren Querschnitt
treppenstufenförmig
ist (3 und 9). Diese Kante 52 erstreckt
sich im Wesentlichen gemäß der Richtung
D1, wenn das zweite Element mit dem ersten Element fest verbunden
ist. Aussparungen 54, 56 sind in der oberen Fläche 58 dieser
Kante 52 gebildet, wobei diese Fläche sich im Wesentlichen parallel
zur Basis 46 erstreckt. Auf Höhe jeder Aussparung 54, 56 ragt
jeweils eine Zunge 60, 62 vom Rand des zweiten
Elements in Richtung nach innen der entsprechenden Aussparung in der
Richtung D2 vor und erstreckt sich in einer Ebene, im Wesentlichen
parallel zur oberen Fläche 58 und
leicht beabstandet von dieser letzteren.
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Die
Basis 46 weist eine im Wesentlichen ebene Seite auf, die
dazu bestimmt ist, gegen die innere Seite 18 des ersten
Elements anzuliegen, und eine gegenüberliegende Seite, welche Ausstülpungen 64, 66, 68, 70 und 92 aufweist,
die fähig
sind, in Anlage gegen die Anschlagflächen des ersten Elements zu
gelangen. Somit kommt die Ausstülpung 64 gegen
die ersten und zweiten Flächen 20, 34 und
die Fläche 32 in
Anlage. Die Ausstülpung 66 kommt
gegen die dritte Fläche 42 in
Anlage und kann nicht gemäß der Richtung
D2 verschoben werden aufgrund der ersten Flächen 22 und 32,
wohingegen ihre Verstellung gemäß D1 durch
die zweite Fläche 36 begrenzt
ist. Die Ausstülpung 68 kommt
gegen die dritte Fläche 42 in
Anlage. Die Ausstülpung 70 kommt
gegen die dritte Fläche 44 in
Anlage, wohingegen eine Verstellung gemäß D1 und D2 jeweils durch die
zweite Fläche 38 und die
erste Fläche 26 unterbunden wird.
Schließlich
kommt die Ausstülpung 92 gegen die
dritte Fläche 44 in
Anlage (9), wobei ihre Verstellung gemäß D1 durch
die zweite Fläche 38 begrenzt
wird. Die zweiten Flächen 28 und 30 des
ersten Elements kommen außerdem
gegen die Kante 52 des zweiten Elements in Anlage.
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Aufgrund
der Anordnung der ersten Flächen 22, 26 werden
die Ausstülpungen 66 und 70 gemäß der Richtung
D1 ausgerichtet, und die Ausstülpungen 64, 68 und 92 werden
gemäß der Richtung
D1 im Abstand von den Ausstülpungen 66 und 70 gemäß D2 ausgerichtet.
Das zweite Element kann sich somit, wenn es einmal montiert ist,
nicht gemäß D2 und einer
ersten Richtung von D1 (Pfeil F1 in 3) verstellen,
aber kann sich noch gemäß der zweiten,
entgegengesetzten Richtung von D1 verstellen.
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Um
die Verstellung des zweiten Elements gemäß dieser zweiten Richtung zu
begrenzen, weist dieses letztere in einer Aussparung 49 seiner
Basis 46 eine Zunge 65 auf, die sich in einer
Ebene im Wesentlichen parallel zur Basis erstreckt und deren freies
Ende in Anlage gegen die zweite Fläche 40 des ersten
Elements in montierter Position kommt. Somit reicht es aus, die
Zunge 65 über
die Fläche 40 anzuheben,
um das zweite Element im Verhältnis
zum ersten Element gemäß dieser
zweiten Richtung zu verstellen bzw. zu verschieben.
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In
etwa auf halber Strecke der Enden der Basis 46 gemäß der Richtung
D1 erstreckt sich die Fläche 58 über im Wesentlichen
die gesamte Breite der Basis 46 (gemäß der Richtung D2) in einer
Weise, um ein Band 71 zu bilden. Dieses letztere ist mit
der Basis 46 durch Ebenen verbunden, die im Wesentlichen
senkrecht zu dieser sind. Das Ende dieses Bandes 71 weist
eine Öffnung 73 auf,
die fähig
ist, ein Befestigungsmittel des zweiten Elements an dem Chassis
des Fahrzeuges aufzunehmen.
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Die
Abmessungen der Basis 46 des zweiten Elements sind geringer
oder gleich den Abmessungen der inneren Seite 18 des ersten
Elements. Bei der dargestellten Ausführungsform sind diese Abmessungen
geringer, um auf die Abmessungsanforderungen der Vorrichtung zu
erwidern. Es ist somit möglich,
die Gesamtdicke der Vorrichtung variieren zu lassen, um den Abstand
zwischen der Fensterscheibe und dem Karosserieteil aufzufangen,
z.B. durch Variierenlassen der Dicke des zweiten Elements. Dies
ermöglicht
ebenso eine Einsparung an Material, wobei das zweite Element je
nach den Bedürfnissen
aus Kunststoffmaterial oder Metall sein kann.
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Während der
Montage wird das zweite Element über
die innere Seite 18 des ersten Elements gesetzt, seine
Basis 46 in Richtung zur inneren Seite 18 gerichtet,
derart, dass die Aussparungen 48 und 50 im Wesentlichen
rechtwinklig zu den Flächen 42 und 44 jeweils
gesetzt sind. Das zweite Element 12 wird sodann abgesenkt,
wobei seine Basis 46 in Kontakt mit der inneren Seite 18 ist.
Dann lässt
man das zweite Element in der Richtung F1 der Richtung D1 gleiten,
wobei die ersten Flächen 20, 24, 28 und 30 als
Führung
dienen, bis das zweite Element in Anlage gegen die zweiten Flächen 34, 36 und 38 mittels
seiner Ausstülpungen 64, 66 und 70 kommt,
wobei die Zunge 65 dann in Anlage gegen die Fläche 40 des ersten
Elements ist. Das zweite Element wird somit in Verschiebung gemäß der Richtung
D1 blockiert. Eine Verstellung gemäß der Richtung D2 wird durch
die zweiten Flächen 20, 22, 26 einerseits
und die zweiten Flächen 28, 30 und 32 andererseits
unterbunden. Die Verstellung gemäß einer
Richtung senkrecht zur Basis 46 wird durch die dritten
Flächen 42 und 44 unterbunden.
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Wenn
die Zierleiste 10 montiert ist, ist die Öffnung 73 des
zweiten Elements im Wesentlichen in der Mitte des ersten Elementes
angeordnet. Des Weiteren ist aufgrund der Form einer Treppenstufe der
Kante 52 des zweiten Elements ein Hohlraum mit einem U-förmigen Querschnitt,
welcher sich gemäß der Richtung
D1 erstreckt, zwischen der inneren Seite 18 des ersten
Elements und der Fläche 58 des zweiten
Elements gebildet. Dieser Hohlraum bildet einen Führungsrahmen
für eine
Fensterscheibe oder ein anderes Element des Fahrzeuges.
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Die
Montage der Zierleiste, welche aus den Elementen 12 und 14 an
dem Chassis 15 einer Tür gebildet
ist, wird nun unter Bezugnahme auf die 4 bis 7 beschrieben.
Lediglich der Teil des Chassis, welcher auf der Seite der Fensterscheibe der
Tür angeordnet
ist, ist in den Figuren dargestellt. Das Chassis wird von der Außenseite
des Fahrzeuges betrachtet. Die Fensterscheibe 11 (nicht
dargestellt) wird entlang eines Randes 72 des Teils des Chassis 15 gesetzt.
Der andere Rand 74 des Teils des Chassis 15 bildet
den äußeren Rand
der Tür. Entlang
seines Randes 72 weist der Teil des Chassis zwei Einrastzonen 76, 78 für die Zungen 60 und 62 des
zweiten Elements der Zierleiste auf. Der Teil des Chassis 15 weist
ebenso eine Führungsöffnung 80 in Form
einer Ecke auf, die sich im Wesentlichen auf halber Strecke zwischen
den Rändern 72 und 74 befindet.
Diese Öffnung
weist einen zentralen Teil 82, einen Flügel 84, welcher in
Richtung nach unten von der Tür
und im Wesentlichen parallel zum Rand 72 gerichtet ist,
und einen anderen Flügel 86 auf,
der in Richtung zum Rand 74 gemäß einer im Wesentlichen zum
Flügel 84 senkrechten
Richtung ausgerichtet ist. Die Enden des ersten und des zweiten
Flügels 84, 86 sind über eine
gebogene Fläche 88 verbunden.
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Bei
der Montage der Zierleiste 10 werden Dichtungen 75,
welche Führungen
genannt werden, an den Rändern 72 und 74 des
Teils des Chassis angeordnet. Sie sind in den 4 bis 7 aus
Gründen
der Klarheit nicht dargestellt. Eine Schrauben-Mutter-Gesamtheit 90,
die in der 3, jedoch nicht in den 5 bis 7 sichtbar
ist, wird in die Öffnung 73 des
zweiten Elements 14 derart eingeführt, dass der Kopf der Schraube
dem ersten Element gegenüberliegt.
Die Zierleiste 10 wird dann gegen das Chassis 15 gesetzt,
wobei das zweite Element 14 in Richtung zum Chassis weist.
Der Kopf der Schraube des Schrauben-Mutter-Systems 90 wird
in den mittleren Teil 82 der Führungsöffnung 80 eingefügt (5).
Diese letztere ist derart angeordnet, dass der Rand 10a der
Zierleiste, welcher den Führungsrahmen
der Fensterscheibe aufweist, sich über dem Rand 72 befindet.
Die Zierleiste 10 wird sodann in Richtung nach unten von
der Tür
gemäß dem Pfeil F2
verschoben, wobei ihre Bewegung durch die Verschiebung des Schrauben-Mutter-Systems 90 in
dem Flügel 84 der
Führungsöffnung geführt wird,
bis das System 90 in Anlage gegen das Ende dieses Flügels ist
(6). Die Ränder 10a, 10b der
Zierleiste sind dann im Wesentlichen parallel zu den Rändern 72, 74 des
Chassis. Die Zierleiste wird sodann gemäß einer Bewegung verstellt,
welche von unten von der Tür
in Richtung nach oben und dem Rand 74 der Tür gemäß dem Pfeil
F3 geht. Diese Bewegung entspricht der Verstellung des Schrauben-Mutter-Systems 90 entlang
der Fläche 88 der
Führungsöffnung 80 bis zum
Ende des Flügels 86 von
dieser letzteren (7). Bei dieser Bewegung gleitet
der Rand 10b der Zierleiste zwischen dem Rand 74 des
Chassis 15 und der Führung 75,
wohingegen die Zungen 60, 62 an den entsprechenden
Einrastzonen 76, 78 einrasten. Das Schrauben-Mutter-System 90 wird
dann auf eine Weise angezogen, um die Zierleiste 10 an
der Basis zu befestigen. Eine Leckdichtung der Tür kann dann eingesetzt werden.
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Die
relativen Positionen der Führung 75,
der Fensterscheibe 11 und der Zierleiste 10 sind
in den 8 und 9 sichtbar. Es ist ersichtlich,
dass die Seite 10b der Zierleiste unter die Führung 75 geschoben
wird, wohingegen die Seite der Fensterscheibe, die Kante 52 des
zweiten Elements unter einen Teil der Führung 75 geschoben
werden, wobei der andere Teil der Führung in dem Führungsrahmen
um die Fensterscheibe 11 herum eingefügt ist.
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Um
die Führung 75 in
dem Führungsrahmen zu
halten, sind Vorsprünge 39 und 69 vorgesehen. Eine
Mehrzahl von Vorsprüngen 39 ist
an dem Rand der inneren Seite 18 des ersten Elements 12 auf
der Seite 10a der Zierleiste vorgesehen. Sie erstrecken sich
parallel zur Richtung D2 und sind regelmäßig voneinander beabstandet
gemäß D1. Ein
longitudinaler Vorsprung 69 ist an der Seite der Fläche 58 vorgesehen,
die in Richtung zur Basis 46 des zweiten Elements weist.
Dieser Vorsprung 69 erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht
zur Oberfläche 58 parallel zu
der Richtung D1.
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Um
das Element 12 zu versteifen, kann dieses letztere eine
Versteifungsrippe auf Höhe
seines Rands nahe der Fläche 32 aufweisen.
Es handelt sich z.B. um eine Fläche
(nicht dargestellt), die sich senkrecht zur Seite 18 gemäß der Richtung
D2 erstreckt und welche durch die dritte Fläche 42 getragen wird.
Diese Rippe ist fest mit der ersten Fläche 28 verbunden und
erstreckt sich bis zum Rand des Elements 12, wobei sie
mit diesem Rand gemäß der Richtung
von D2 verbunden ist.
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Selbstverständlich können andere
Ausführungsformen
der Zierleiste in Betracht gezogen werden. Insbesondere kann man
andere Verbindungsmittel der zwei Elemente vorsehen, wie z.B. Einrastmittel
oder eine Verbindung über
Nieten, über
eine Verschraubung oder Analoges. Außerdem können die Anschlagflächen und
die Ausstülpungen
verschieden angeordnet werden, um eine Montage des zweiten Elements
an dem ersten Element gemäß einer
anderen Richtung zu ermöglichen.
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Hinsichtlich
der Befestigungsmittel können mehrere
Schrauben-Mutter-Systeme an zwei, drei oder mehr Punkten der Zierleiste
zum Verstärken
der Befestigung am Chassis vorgesehen werden. Schließlich kann
man in Betracht ziehen, dass man anstatt eines Schrauben-Mutter-Systems
ein oder mehrere vorragende Teile verwendet, die fest mit dem zweiten
Element verbunden sind und welche fähig sind, in eine oder mehrere
Führungsöffnungen des
Chassis für
die Führung
der Zierleiste bei der Montage eingeführt zu werden.
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Gemäß der äußeren Form
des Fahrzeuges können
das erste und das zweite Element eine gekrümmte Form aufweisen und/oder
die Zierleiste kann eine variable Dicke aufweisen. Es ist somit möglich, die
Aerodynamik der Gesamtheit Zierleiste, Fensterscheibe und Karosserieteil
aufrechtzuerhalten.