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DE602004007774T2 - Verpackung enthaltend wasch- oder reinigungsmittel - Google Patents

Verpackung enthaltend wasch- oder reinigungsmittel Download PDF

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DE602004007774T2
DE602004007774T2 DE602004007774T DE602004007774T DE602004007774T2 DE 602004007774 T2 DE602004007774 T2 DE 602004007774T2 DE 602004007774 T DE602004007774 T DE 602004007774T DE 602004007774 T DE602004007774 T DE 602004007774T DE 602004007774 T2 DE602004007774 T2 DE 602004007774T2
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DE
Germany
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package
pap
composition
acid
detergent
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE602004007774T
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English (en)
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DE602004007774D1 (de
Inventor
Daniele Reckitt Benc FREGONESE
Chris E. Reckitt Benc HOUSMEKERIDES
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Reckitt Benckiser NV
Original Assignee
Reckitt Benckiser NV
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Publication date
Family has litigation
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Priority claimed from GB0322121A external-priority patent/GB2406338A/en
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    • C11D17/0065Solid detergents containing builders
    • C11D17/0073Tablets
    • C11D17/0078Multilayered tablets
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C11D17/04Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties combined with or containing other objects
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Packung, umfassend eine Detergenszusammensetzung, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Packung.
  • Bleichen in Detergenszusammensetzungen sind bekannt. Ihre Gegenwart ist notwendig, um Flecken zu behandeln, insbesondere farbige Flecken von zu waschenden Gegenständen zu entfernen.
  • Typischerweise umfassen Bleichen Verbindungen, die aktiven elementaren Aktivsauerstoff in der Waschlauge erzeugen/freisetzen. Beispiele für derartige Bleichen schließen Persalze, wie Perborat und Percarbonat ein, auch werden organische Carbonate verwendet.
  • Die Bleichen werden gewöhnlich zusammen mit einem Bleichaktivator (wie TAED) eingesetzt, der die Aktivität der Bleiche bei niedrigeren Waschtemperaturen (< 40°C) erhöht.
  • Es besteht ein ständiger Druck für die Detergenshersteller und -vertreiber, neue Produkte herzustellen, und insbesondere Produkte, die kosteneffizienter herzustellen (und zu vertreiben) sind als diejenigen, die gegenwärtig erhältlich sind.
  • Wege, wie dieses Ergebnis erzielt werden kann, bestehen in der Verwendung von weniger teuren Inhaltsstoffen oder in der Verwendung der gegenwärtigen Inhaltsstoffe mit geringerer, aber immer noch wirksamer Konzentration.
  • PAP (Phthalimidoperhexansäure) wurde bisher als Bleiche in Detergensformulierungen verwendet, z.B. wie beschrieben in EP-A-0 390 387 , EP-A-0 653 485 und EP-1-126 070 .
  • Es wurde überraschend gefunden, dass durch Abändern der Teilchengröße des PAP dessen Wirksamkeit als Bleiche stark verbessert wird.
  • Die vorliegende Erfindung stellt in einem ersten Aspekt eine Packung bereit, umfassend eine Detergenszusammensetzung, die von einem wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Packungsmaterial umschlossen ist, wobei die Detergenszusammensetzung eingekapselte Phthalimidoperhexansäure (PAP) in Granulatform umfasst, wobei die PAP eine Teilchengröße von 10-500 μm aufweist.
  • Wir entdeckten nun überraschend, dass PAP in der Lage ist, eine ausgezeichnete Bleichaktivität bereitzustellen, wenn sie in einem Einkapselungssystem mit vorstehender Granulometrie vorliegt.
  • Ohne dass es erwünscht ist, an eine Theorie gebunden zu sein, wird vorgeschlagen, dass der Grund für diese hohe Aktivität das Ergebnis des Vermögens der PAP mit der vorstehenden Teilchengröße ist, sich schnell in der Waschlauge zu dispergieren/zu lösen.
  • Dies ist besonders wichtig, da die meisten automatischen Waschrnaschinen ihren Betriebszyklus bei einer relativ niedrigen Temperatur beginnen, bevor sie auf eine höhere Temperatur aufheizen. Dies gilt besonders für automatische Geschirrspülmaschinen. PAP-Granulat mit der vorstehenden Teilchengröße ist in der Lage, sich wirksam zu dispergieren/zu lösen, bevor die Temperatur der Waschlauge derart ist, dass die Aktivität der PAP beeinträchtigt wird (die maximale Aktivität von PAP wird bei 38,5°C erreicht).
  • Weiterhin bedeutet die schnelle Auflösungsgeschwindigkeit, dass die PAP vor dem Rest der Detergenszusammensetzung vollständig gelöst/dispergiert werden kann. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Rest der Detergenszusammensetzung ein Feststoff/eine viskose Flüssigkeit ist. Da Detergenszusammensetzungen (insbesondere Detergenszusammensetzungen für Geschirrspüler) stark alkalisch sind, besteht die Wirkung der Auflösung darin, den pH-Wert der Lauge derart abzuändern, dass sie ebenfalls stark alkalisch ist. Folglich ist PAP mit einer vorstehenden Teilchengröße in der Lage, sich vor dem Hauptteil des Detergens und bevor die Alkalinität einer Waschlauge derart ist, dass die Aktivität der PAP beeinträchtigt wird, zu lösen.
  • Vorzugsweise wird die Packung in der Haushaltsumgebung zum Waschen und Behandeln von Kleidungsstücken und Waschen von harten Oberflächen, einschließlich Glas- und Küchengegenständen, verwendet. Die Zusammensetzung kann typischerweise in Haushaltswäschewasch- und -geschirrspülvorgängen, einschließlich in automatischen Wäschewaschmaschinen und automatischen Geschirrspülern, verwendet werden. Die Zusammensetzung kann die Form eines vollständigen Detergens oder alternativ dazu die Form eines separaten Zusatzes annehmen. Im letzteren Fall kann der Zusatz zum Entfernen von Flecken auf Porzellan-/Küchengegenständen in einer separaten Lauge vor dem Waschen der Gegenstände in einem Geschirrspüler verwendet werden. Der Zusatz kann auch in einer Lauge zusammen mit entweder einem bleichefreien Waschmittel oder einem bleichehaltigen Waschmittel als Bleichverstärker verwendet werden.
  • Vorzugsweise weist die PAP eine Teilchengröße von 10-300 μm auf. In dieser Hinsicht wurde beobachtet, dass eine Teilchengröße von größer als 10 μm die die Herstellungs-/Fertigungsprobleme, die durch Materialien von kleiner Teilchengröße verursacht werden, umgeht. Diese Probleme schließen das Anhaften an Rohre, eine ungenaue/anangemessene Dosierung ein. Besonders bevorzugt weist die PAP eine Teilchengröße von 200-300 μm (z.B. etwa 250 μm) auf.
  • Die Packungsabteilung kann z.B. aus einer Folie geformt sein. Die Folie kann eine einzelne Folie oder eine laminierte Folie, wie offenbart in GB-A-2,244,258 , sein. Während eine einzelne Folie Nadellöcher winzige Löcher aufweisen kann, ist es unwahrscheinlich, dass zwei oder mehr Schichten in einem Laminat winzige Löcher aufweisen, die übereinander liegen.
  • Die Dicke der Folie kann bis zu 2 mm, stärker bevorzugt bis zu 1 mm, stärker bevorzugt 40 bis 300 μm, stärker bevorzugt 60 bis 200 μm, insbesondere 60 bis 160 μm, spezieller 60 bis 150 μm und besonders speziell 60 bis 150 μm betragen.
  • Die Folie kann durch jedes beliebige Verfahren, z.B. durch Extrusion und Blasen oder durch Gießen hergestellt werden. Die Folie kann unorientiert, einaxial orientiert oder zweiaxial orientiert sein. Falls die Schichten in der Folie orientiert sind, weisen sie gewöhnlich die gleiche Orientierung auf, wenngleich ihre Orientierungsebenen, bei Bedarf, unterschiedlich sein können.
  • Die Schichten in einem Laminat können gleich oder unterschiedlich sein. So können sie jeweils dasselbe Polymer oder ein unterschiedliches Polymer umfassen.
  • Beispiele für wasserlösliche Polymere, die in einer einschichtigen Folie oder in einer oder mehreren Schichten eines Laminats verwendet werden können oder die zum Spritzguss oder zum Blasformen verwendet werden können, sind Poly(vinylalkohol)(PVOH), Cellulosederivate, wie Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) und Gelatine. Ein Beispiel für einen bevorzugten PVOH ist ethoxylierter PVOH. Der PVOH kann teilweise oder vollständig alkoholisiert oder hydrolisiert sein. Zum Beispiel kann er zu 40 bis 100%, vorzugsweise 70 bis 92%, stärker bevorzugt etwa 88% oder etwa 92% alkoholisiert oder hydrolysiert sein. Es ist bekannt, dass der Hydrolysegrad die Temperatur, bei welcher der PVOH sich in Wasser zu lösen beginnt, beeinflusst. Eine 88%ige Hydrolyse entspricht einer Folie, die in kaltem (d.h. Raumtemperatur) Wasser löslich ist, wohingegen eine 92%ige Hydrolyse einer Folie entspricht, die in warmem Wasser löslich ist.
  • Die Packung kann z.B. durch Vakuumformen oder Warmformen geformt werden. Zum Beispiel kann die Folie in einem Warmformungsverfahren in eine Gussform hinabgezogen oder geblasen werden. Folglich wird die Folie z.B. auf die Warmformungstemperatur unter Verwendung eines Warmformungsheizplattenvorrichtung erhitzt und dann unter Vakuum in die Gussform hinabgezogen oder unter Druck in die Form geblasen. Ein durch Stopfen unterstütztes Warmformen und Vorstrecken der Folie, z.B. durch Blasen der Folie weg von der Gussform vor dem Warmformen, kann bei Bedarf verwendet werden. Der Fachmann kann eine geeignete Temperatur, einen geeigneten Druck oder ein geeignetes Vakuum und eine geeignete Verweilzeit auswählen, um eine geeignete Packung zu erzielen. Der Vakuumbetrag oder Druckbetrag und die Warmformungstemperatur, die verwendet werden, hängen von der Dicke und Porosität der Folie und von dem verwendeten Polymer oder Polymergemisch ab. Das Warmformen von PVOH-Folien ist bekannt und z.B. in WO 00/55045 beschrieben.
  • Eine geeignete Formungstemperatur für PVOH oder ethoxylierten PVOH beträgt z.B. 90 bis 130°C, speziell 90 bis 120°C. Ein geeigneter Formungsdruck beträgt z.B. 69 bis 138 kPa (10 bis 20 p.s.i.), speziell 83 bis 117 kPa (12 bis 17 p.s.i.). Ein geeignetes Formungsvakuum beträgt 0 bis 4 kPa (0 bis 40 mbar), speziell 0 bis 2 kPa (0 bis 20 mbar). Eine geeignete Verweilzeit beträgt z.B. 0,4 bis 2,5 Sekunden, speziell 2 bis 2,5 Sekunden.
  • Während erwünschte Bedingungen innerhalb der vorstehenden Bereiche ausgewählt werden, ist es möglich, einen oder mehrere dieser Parameter außerhalb der vorstehenden Bereiche zu verwenden, wenngleich es nötig sein kann, durch Ändern der Werte der anderen beiden Parameter auszugleichen.
  • Die Packung kann einen teilweise vorgeformten Behälter umfassen. Bevorzugte Beispiele für derartige Behälter schließen Gelatinekapseln wie diejenigen, die in Medikamentenanwendungen eingesetzt werden, ein. Wird Gelatine verwendet, ist es klar, dass die Formulierung und die physikalische Beschaffenheit der Gelatine breit variieren können. Zum Beispiel kann die Gelatine eine Hartgelatine oder eine Weichgelatine (mit einem Weichmacherbestandteil, wie Wasser, Glycerin, Monopropylenglycol oder Polyethylenglycol) sein.
  • Die Packung kann in Form eines festen Körpers vorliegen. Das heißt, die Packung liegt nicht in der Form eines von Wänden umgebenen Behälters, sondern stattdessen in einer Gestalt vor, die im Wesentlichen fest (wahlweise mit Poren/Öffnungen) ist. Der feste Körper umfasst vorzugsweise eine Matrix. Die Matrix kann aus dem für die Folie der Packung verwendeten Material geformt sein oder alternativ dazu kann die Matrix ein zweites Material umfassen. Bevorzugte matrixbildende Materialien schließen Gelatine, insbesondere im Gemisch mit Glycerin, wahlweise mit Wasser, ein. Ein weiteres bevorzugtes matrixbildendes Material ist Polyethylenglycol (PEG) mit einem Molekulargewicht von 3000 oder darüber, z.B. wie 6000, 8000, 20000, 35000 oder 8 Millionen.
  • Im Allgemeinen weist die Packung die Maße zwischen 5 und 50 mm auf. Es ist klar, dass die Größe gemäß der beabsichtigten Verwendung der Packung breit variieren kann: Ist die Packung zur Verwendung als Verstärker vorgesehen, kann sie relativ klein sein (z.B. etwa 7-11 mm im Durchmesser), ist die Packung zur Verwendung als „vollständiges" Detergens vorgesehen, kann sie relativ groß sein (z.B. etwa 35-45 mm im Durchmesser).
  • Die Packung ist typischerweise kugelförmig.
  • Im Falle des Einkapselns in Hartgelatinekapseln kann die Packung vollständig oder nur teilweise gefüllt sein. Die darin enthaltene Zusammensetzung kann ein teilchenförmiger oder granulierter Feststoff sein. Im Falle des Einkapselns in Weichgelatinekapseln kann die darin enthaltene Zusammensetzung eine Flüssigkeit sein, die, bei Bedarf, verdickt oder geliert werden kann. Die flüssige Zusammensetzung kann nicht wässrig oder wässrig sein, indem sie z.B. weniger als oder mehr als 5% gesamtes oder freies Wasser umfasst. Die Zusammensetzung kann mehr als eine Phase aufweisen. Zum Beispiel kann sie eine wässrige Zusammensetzung und eine mit der wässrigen Zusammensetzung unmischbare flüssige Zusammensetzung umfassen. Sie kann auch eine flüssige Zusammensetzung und eine getrennte feste Zusammensetzung, z.B. in Form einer Kugel, Pille oder von Sprenkeln umfassen.
  • Vorzugsweise macht die Phthalimidoperhexansäure (PAP) 0,1 bis 50 Gew.-%, stärker bevorzugt 0,1 bis 40 Gew.-%, stärker bevorzugt 0,1 bis 30 Gew.-%, stärker bevorzugt 0, 1 bis 20 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,1 bis 10 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung aus.
  • Bevorzugte Teilchenbildungshilfen schließen NaCl, Na2SO4, Na2CO3, K2SO4, K2CO3, KCl ein. Es wurde gefunden, dass die Verwendung von einer oder mehreren dieser Teilchenbildungshilfen die Langzeitstabilität der PAP unterstützt. Ein Vorschlag für die Langzeitstabilisierungswirkung liegt darin, dass die Teilchenbildungshilfen die PAP in einem getrockneten Zustand halten.
  • Die Zusammensetzung kann zusätzlich einen Gerüststoff umfassen. In dieser Hinsicht wurde gefunden, dass die Zugabe eines Gerüststoffs zu der ersten Zusammensetzung die Aktivität der PAP auf bleichfähigen Flecken (wie Tee) stark verbessert. Es wird vorgeschlagen, dass diese verbesserte Aktivität in dem Maße zunimmt, als der Gerüststoff in der Lage ist, Metallionen (wie Calcium-, Eisen- oder Zink-, Kupfer- und andere Ionen), die in der Geschirrspülerlauge vorliegen können, zu chelatisieren. Diese Metallionen könnten sonst die Leistungsfähigkeit der PAP beeinträchtigen, da die Metalle es ermöglichen könnten, dass ihre Oxidationsstufe durch die PAP beeinflusst wird (und dadurch die PAP deaktiviert wird), statt dass PAP auf den Flecken oder Schmutz aktiv ist.
  • Diese Vorteile sind besonders auffällig, wenn der Gerüststoff in der ersten Zusammensetzung vorliegt, da der Gerüststoff dann in die Waschlauge gleichzeitig mit der PAP eintritt.
  • Vorzugsweise liegt der Gerüststoff in der ersten Zusammensetzung in einer Menge von 0,05-5 g, stärker bevorzugt 0,5-1 g und besonders bevorzugt 0,5-0,6 g vor.
  • Alternativ dazu kann die Gerüststoffmenge in Bezug auf die PAP-Menge ausgedrückt werden. In diesem Fall beträgt das Verhältnis von Gerüststoff zu PAP vorzugsweise etwa 1:1 (auf Gewichtsbasis).
  • Bevorzugte Gerüststoffe schließen Nitroloessigsäure (NTA), Ethylendiaminotetraacetat (EDTA), Bernsteinsäure, Polyaspartamsäure, Polyglycin, Phosphonsäure oder ein Gemisch davon ein. Besonders bevorzugt sind die Gerüststoffe NTA und Phosphonsäure, die in einem Gewichtsverhältnis von 1:1 vorliegen.
  • Die Zusammensetzung kann ein Trägerfluid umfassen. Bevorzugte Beispiele für Trägerfluids schließen hydrophobe Öle, wie Paraffinöl, Pflanzenöle (z.B. Olivenöl/Sonnenblumenöl), ein Siliconöl, Polyethylenglycol (PEG)(vorzugsweise mit einem Molekulargewicht von 200 bis 4000), oder ein Gemisch davon ein.
  • Es wurde gefunden, dass, wenn die Packung PEG als Trägerfluid enthält, die Packung ausgezeichnete Verwendbarkeit findet, wenn sie separat als Bleichverstärker vertrieben wird. In einer bevorzugten Form dieser Ausführungsform umfasst die Abteilung eine Gelatinehülle. Besonders bevorzugt umfasst der PEG ein Gemisch aus PEG mit niedrigem und hohem Molekulargewicht. Vorzugsweise ist das Verhältnis von PEG mit niedrigem Molekulargewicht zu PEG mit hohem Molekulargewicht ungefähr gleich. Es wurde gefunden, dass diese Beimischung eine schnelle Auflösungszeit für die PAP im Waschvorgang bereitstellt. Auch ist dieses Gemisch in der Lage, die PAP zu lösen. Folglich umfasst die Abteilung vorzugsweise:
    • (a) eine Hülle aus einer Gelatinezusammensetzung
    • (b) 36% PEG mit niedrigem Molekulargewicht (wie PEG 300)
    • (c) 24% PEG mit hohem Molekulargewicht (wie PEG 3000)
    • (d) 40% PAP
  • Vorzugsweise weist die Abteilung ein Gewicht von 1-10 g, besonders bevorzugt 1-5 g, z.B. wie 2-3 g, auf.
  • Die Packung umfasst wahlweise einen oder mehrere zusätzliche Inhaltsstoffe. Diese schließen herkömmliche Detergenszusammensetzungsbestandteile, wie oberflächenaktive Mittel, Bleichen, Bleichverstärker, Silberkorrosionshemmer, Enzyme, Enzymstabilisatoren, Schmutzfreisetzungsmittel, Farbübertragungshemmer, Aufheller, Parfüms, Farbmittel und Farbstoffe, ein.
  • Die Packung kann (wie vorstehend erwähnt) separat als Bleichverstärker vertrieben und verwendet werden. Alternativ dazu kann die Packung als Bestandteil eines Mehrkomponenten-Detergensproduktes Verwendung finden. Folglich kann die Packung in einen zweiten wasserlöslichen Körper, der eine Detergenszusammensetzung enthält, eingebracht/daran angelagert werden. Alternativ dazu kann die Packung in eine Detergenstablettenformulierung eingebracht/daran angelagert werden.
  • Umfasst das Mehrkomponentenprodukt die Packung des ersten Aspekts der Erfindung und einen zweiten wasserlöslichen Körper, ist die Packung dann vorzugsweise im zweiten wasserlöslichen Körper enthalten.
    (Hier nachstehend soll der Begriff „Packung" dazu verwendet werden, die Packung des ersten Aspekts der Erfindung zu bezeichnen, und soll der Begriff „Körper" dazu verwendet werden, den wasserlöslichen Körper in dieser Ausführungsform zu bezeichnen).
  • Der wasserlösliche Körper umfasst vorzugsweise eine wasserlösliche/-dispergierbare Folie. Die Folie umfasst vorzugsweise ein Polymer, wie dasjenige, das vorstehend für die Packung erörtert wurde. Es ist klar, dass das für die Folie des Körpers verwendete Polymer das gleiche wie oder ein anderes als das für die Packung verwendete sein kann.
  • Der Körper kann ein Pulver oder, stärker bevorzugt, eine flüssige Detergensformulierung umfassen. Besonders bevorzugt ist die Packung in der Körperdetergenszusammensetzung unlöslich.
  • Diese Ausführungsform kann ein besonders attraktives Erscheinungsbild aufweisen, da sie zwei Zusammensetzungen enthält. Die Zusammensetzungen können leicht voneinander differenziert werden, um ihren Unterschied zu betonen. Zum Beispiel können die Zusammensetzungen ein unterschiedliches physikalisches Erscheinungsbild aufweisen oder können unterschiedlich gefärbt sein. So können z.B. die Behälter das Erscheinungsbild eines Spiegeleis oder eines Augapfels aufweisen.
  • Der Körper und die Packung können zwei Bestandteile enthalten, die miteinander unverträglich sind. Die Packung kann auch einen Bestandteil enthalten, der mit der Folie des Körpers unverträglich ist.
  • Es ist möglich, zu gewährleisten, dass die Bestandteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten freigesetzt werden. So kann z.B. eine Zusammensetzung unmittelbar dann freigesetzt werden, wenn der Körper zu Wasser hinzugegeben wird, wohingegen der andere später freigesetzt werden kann, wenn die Packung gelöst/dispergiert wird.
  • Der Körper kann in beliebigen der vorstehend für die Packung beschriebenen Weisen geformt werden.
  • Der Körper kann eine Gewebepflege-, Oberflächenpflege- oder Geschirrspülzusammensetzung umfassen. So kann er z.B. eine Geschirrspül-, Wasserenthärter-, Wäschewasch- oder Detergenszusammensetzung oder eine Spülhilfe sein. Derartige Zusammensetzungen können zur Verwendung in einer Haushaltsgeschirrspülmaschine geeignet sein. Die Zusammensetzung kann auch eine desinfizierende, antibakterielle oder antiseptische Zusammensetzung oder eine Nachfüllzusammensetzung für ein Sprühstoßspray sein. Derartige Zusammensetzungen werden im Allgemeinen in Mengen von 5 bis 100 g, speziell 15 bis 14 g, gepackt. Zum Beispiel kann eine Geschirrspülzusammensetzung 15 bis 30 g, eine Wasserenthärterzusammensetzung 15 bis 40 g wiegen.
  • Die Körper-Zusammensetzung enthält vorzugsweise einen Gerüststoff.
  • Das bevorzugte Gerüststoffmaterial ist vom Oligocarboxylat- oder Polycarboxylat-Typ, wie Verbindungen, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus Natriumcitrat, Natriumpolyacrylat und dessen Copolymeren, Natriumgluconat und Gemischen davon. Besonders bevorzugt ist der Gerüststoff ein Citatsalz eines Alkalimetalls (z.B. an Natrium/Kalium).
  • Wahlweise umfasst das Gerüststoffmaterial zumindest teilweise einen Gerüststoff auf Phosphorbasis, wie im Tripolyphosphat, z.B. Kaliumtripolyphosphat.
  • Im Allgemeinen liegt der Wassergehalt der Körper-Zusammensetzung zwischen 20 und 50 Gew.-%. Besonders bevorzugt liegt der Wassergehalt zwischen 30 und 40 Gew.-%.
  • Die Körper-Zusammensetzung kann ein sulfoniertes Polymer enthalten. Es wurde gefunden, dass dieses bei der Entfernung von Klecksen/Flecken von harten Oberflächen besonders vorteilhaft ist.
  • Das sulfonierte Polymer umfasst vorzugsweise ein Copolymer. Vorzugsweise umfasst das Copolymer die folgenden Monomere:
    • (I) 50-90 Gew.-% einer monoethylenisch ungesättigten C3-C6-Monocarbonsäure;
    • (II) 10-15 Gew.-% ungesättigte Sulfonsäure;
  • Vorteilhafterweise umfasst das Copolymer:
    • (I) 60-90 Gew.-% einer monoethylenisch ungesättigten C3-C6-Monocarbonsäure;
    • (II) 10-40 Gew.-% ungesättigte Sulfonsäure;
  • Vorteilhafter umfasst das Copolymer:
    • (I) 77 Gew.-% einer monoethylenisch ungesättigten C3-C6-Monocarbonsäure;
    • (II) 23 Gew.-% ungesättigte Sulfonsäure.
  • Die monoethylenisch ungesättigte C3-C6-Monocarbonsäure ist vorzugsweise (Meth)acrylsäure.
  • Das ungesättigte Sulfonsäuremonomer ist vorzugsweise eines von Folgendem: 2-Acrylamidomethyl-1-propansulfonsäure, 2-Methacrylamido-2-methyl-1-propansulfonsäure, 3-Methacrylamido-2-hydroxypropansulfonsäure, Allylsulfonsäure, Methallylsulfonsäure, Allyloxybenzolsulfonsäure, Methallyloxybenzolsul fonsäure, 2-Hydroxy-3-(2-propenyloxy)propansulfonsäure, 2-Methyl-2-propen-1-sulfonsäure, Styrolsulfonsäure, Vinylsulfonsäure, 3-Sulfopropylacrylat, 3-Sulfopropylmethacrylat, Sulfomethylacrylamid, Sulfomethylmethacrylamid und wasserlösliche Salze davon.
  • Das ungesättigte Sulfonsäuremonomer ist besonders bevorzugt 2-Acrylamido-2-propansulfonsäure (AMPS).
  • Das Gewichtsmittel des Molekulargewichts des erfindungsgemäßen Copolymers beträgt 3000 bis 50000 und vorzugsweise 4500 bis 35000.
  • Im Handel erhältliche Beispiele für das bevorzugte sulfonierte Polymer sind von Rohm & Haas unter den Marken Acusol 587G und Acusol 588G erhältlich.
  • Liegt das sulfonierte Polymer vor, kann die zweite Zusammensetzung bis zu 10 Gew.-% sulfoniertes Polymer (z.B. wie bis zu 5 Gew.-% oder zwischen 1-2 Gew.-%) umfassen.
  • Die Körper-Zusammensetzung kann TAED umfassen (es wurde gefunden, dass dies die Aktivität der PAP verbessert).
  • Besonders bevorzugt ist die TAED-Menge, die in der zweiten Zusammensetzung vorliegt, ungefähr gleich der Menge an PAP in der ersten Zusammensetzung (auf Molbasis).
  • Die Körperzusammensetzung kann wahlweise auch einen oder mehrere zusätzliche Inhaltsstoffe umfassen. Diese schließen herkömmliche Detergenszusammensetzungsbestandteile, wie oberflächenaktive Mittel, Bleichen, Bleichverstärker, Silberkorrosionshemmer, Enzyme, Enzymstabilisatoren, Schmutzfreisetzungsmittel, Farbübertragshemmer, Aufheller, Parfums, Farbmittel und Farbstoffe, ein.
  • In einem zweiten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Bilden eines Detergensproduktes bereit, umfassend eine Packung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung und einen wasserlöslichen/-dispergierbaren Körper.
  • Es ist klar, dass die Merkmale des ersten Aspekts der Erfindung mutatis mutandis für den zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung gelten sollen.
  • Die Packung umfasst besonders bevorzugt eine Gelatinekapsel.
  • Die Körper-Zusammensetzung ist besonders bevorzugt eine flüssige Formulierung.
  • Es wurde gefunden, dass das Verfahren zum Bilden der Packung besonders vorteilhaft ist, wenn die folgende Reihenfolge der Anordnung eingehalten wird:
    • i) die Körperabteilung wird geformt;
    • ii) die Packung wird der zweiten Abteilung hinzugefügt;
    • iii) die Körperzusammensetzung wird der Körperabteilung hinzugefügt; und
    • iv) die Körperabteilung wird versiegelt.
  • Es wurde gefunden, dass bei Befolgen der vorstehenden Vorgehensweise dann wenig oder kein durch das Hinzufügen der Packung verursachtes Verspritzen der Körperzusammensetzung erfolgt. Dies weist den Vorteil auf, dass jegliche Versiegelungsprobleme, die durch ein Verspritzen der Körperzusammensetzung auf das Äußere der Körperabteilung/-teile verursacht werden, vermieden werden.
  • Umfasst das Mehrkomponentenprodukt die Packung des ersten Aspekts der Erfindung und eine Tablette, wird die Packung dann vorzugsweise an der Tablette angebracht. Stärker bevorzugt wird die Packung zumindest teilweise in eine geeignete Öffnung in einer Oberfläche der Tablette eingefügt. Tatsächlich ist es besonders bevorzugt, dass die Packung in einer Öffnung derart aufgenommen wird, dass etwa die Hälfte der Packung über der Oberfläche der Tablette herausragt. (Eine Vielzahl von Packungen kann an einer Tablette angebracht werden.)
  • Im Allgemeinen wird die Packung an der Tablette durch einen Klebstoff angebracht. Bevorzugte Beispiele für Klebstoffe, die in dieser Anwendung geeignet sind, schließen Gelatine, Sorbit und PEG mit einem Molekulargewicht von größer als 1000 ein.
  • Die Tablette kann extrudiert sein oder in einer Form vorliegen, die aus zusammengepressten teilchenförmigen Bestandteilen hergestellt wird.
  • Die Tablette umfasst im Allgemeinen einen oder mehrere allgemeine Detergensbestandteile. Diese schließen herkömmliche Detergenszusammensetzungsbestandteile, wie oberflächenaktive Mittel, Bleichen, Bleichverstärker, Silberkorrosionshemmer, Enzyme, Enzymstabilisatoren, Schmutzfreisetzungsmittel, Farbübertragungshemmer, Aufheller, Parfüms, Farbmittel und Farbstoffe, ein.
  • Die Tablette kann eine oder mehrere separate Zonen umfassen. Die Zonen können in Schichten angeordnet sein.
  • Weitere Details und Vorteile der Erfindung sind aus den folgenden Beispielen ersichtlich.
  • Beispiele
  • Packungen, die von einem wasserdispergierbaren Material umschlossen sind
  • Die folgende Formulierung wurde durch Vermischen der angegebenen Bestandteile in den angegebenen Gewichtsverhältnissen zur Herstellung einer Hochleistungs-Geschirrspülerflüssigkeit hergestellt.
    Amylase (Genencor) 0,3%
    Properase (Genencor) 0,6%
    Sorbit (70%ige wässrige Lösung)(Jubula) 12%
    Kaliumtripolyphosphat (Rhodia) 41%
    Polyacrylsäure (3V Sigma) 0,85%
    Enthärtetes Wasser 38,2%
    Blauer Farbstoff (Clariant) 0,0025%
    Parfüm (Givaudan) 0,3%
    Natriumsulfat 6%
    Sulfoniertes Polymer (Acusol 588)(Rohm und Haas) 1,5%
    Benzotriazol 0,2%
  • Die Zusammensetzung (in den Beispielen spezifizierte Mengen) wurde in einen Behälter unter Verwendung der folgenden Vorgehensweise gefüllt.
  • Eine Multivac-Warmformungsmaschine, betrieben mit 6 Zyklen/Min. und bei Umgebungsbedingungen von 25°C und 35% RH (±5% RH) wurde zum Warmformen einer wasserfreien PVOH-Folie verwendet. Die PVOH-Folie wurde durch ein Blasverfahren aus Granulat, bereitgestellt von PVAXX (RTM), Ref. C120, mit einem Hydrolysegrad von 88% und einer Dicke von 110 μm hergestellt. Nach dem Formen weist der PVOH einen vernachlässigbaren Wassergehalt auf. Die PVOH-Folie wurde in einen versiegelten Polyethylenbehälter gewickelt, der bis unmittelbar vor der Verwendung versiegelt blieb. Die PVOH-Folie wurde zu einer rechteckigen Form mit einer Länge von 39 mm, einer Breite von 29 mm und einer Tiefe von 16 mm, wobei die Bodenkanten mit einem Radius von 10 mm abgerundet waren, bei 125-148°C warmgeformt. Die so geformte Tasche wurde mit 18,66 g der Zusammensetzung gefüllt, anschließend wurde eine Gelatinepille (10,8 mm Durchmesser), enthaltend Phthalimidoperhexansäure (PAP)(in den Beispielen spezifizierte Mengen) in die offene Kapsel fallen gelassen, und eine identische Folie wurde obenauf gelegt und bei 154-162°C heiß versiegelt. Die so hergestellten Behälter wurden durch Durchschneiden der Flansche voneinander getrennt. Jeder Behälter war abgerundet und wies ein volles Erscheinungsbild auf. Nach wenigen Stunden erhielten sie ein noch attraktiveres, abgerundetes Erscheinungsbild.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Im Vergleichsbeispiel 1 wurden 18,66 g der Hochleistungs-Geschirrspülerflüssigkeit dem Kissen zugesetzt, und eine PAP-haltige Gelatinekapsel (0,6 g PAP) wurde ebenfalls zugesetzt.
  • Im Vergleichsbeispiel 1 lag die Teilchengröße der PAP außerhalb des Umfangs der Erfindung (variierend zwischen 300-1100 μ, mit einem Durchschnitt von mehr als 750 μm).
  • Beispiele 1-4
  • In Beispiel 1 wurden 18,66 g der Hochleistungs-Geschirrspülerflüssigkeit dem Kissen zugesetzt, und eine PAP-haltige Gelatinekapsel (0,6 g PAP, Teilchengröße 260 μm) wurde ebenfalls zugesetzt.
  • Die Beispiele 2 und 3 waren gleich Beispiel 1, außer dass die Teilchengröße der PAP 200 μm bzw. 500 μm betrug.
  • Beispiel 4 war gleich Beispiel 1; die Teilchengröße der PAP betrug 250 μm, die Gelatinekapsel enthielt auch 0,3 g Phosphonsäure (Trilon, geliefert von BASF) und 0,3 g NTA (BASF).
  • ANWENDUNGSBEISPIELE
  • Anvendungsbeispiel 1
  • Das Bleichvermögen (und andere Reinigungsvermögen) wurde in einer Geschirrspülmaschine des Typs General Electrics GSD5130D03WW unter Verwendung eines 55°C-Zyklus gemäß dem Verfahren IKW getestet. In jedem Fall wurde ein die Formulierung umfassender Behälter zu Beginn des Geschirrspüler-Hauptwaschgangs zugefügt. Die Wasserhärte betrug 9° gH. Die Ergebnisse (angegeben in Tabelle 1) sind auf einer Skala von 0-10 ausgedrückt (wobei 0 am schlechtesten und 10 am besten ist). Tabelle 1
    Formulierung
    Fleck Bsp. 1 Bsp. 2 Bsp. 3 Vgl.bsp. 1
    Bleichfähig (Tee) 9,1 9,2 8,6 7,6
    Stärke 9,4 9,3 9,4 9,3
    Eiweiß 6,7 6,7 6,8 6,8
    Eingebrannt (Milch) 7,5 7,5 7,8 7,5
    Ds. 8,2 Ds. 8,2 Ds. 8,1 Ds. 7,8
  • Die Ergebnisse zeigen, dass bei Vorliegen von PAP in der Kapsel mit einer Teilchengröße von 200 bis 500 μm die besten Bleichreinigungsergebnisse erhalten werden. Zudem werden diese Ergebnisse ohne jegliche schädliche Wirkung auf irgendwelche der anderen Reinigungseigenschaften erhalten.
  • Anwendungsbeispiel 2
  • Das Bleichvermögen (und andere Reinigungsvermögen) wurde in einer Geschirrspülmaschine des Typs Bosch SMS 5062 unter Verwendung eines 50°C-Zyklus gemäß dem Verfahren IKW getestet. In jedem Fall wurde ein die Formulierung umfassender Behälter zu Beginn des Geschirrspüler-Hauptwaschgangs zugefügt.
  • Die Wasserhärte betrug 21° gH. Die Ergebnisse (angegeben in Tabelle 2) sind auf einer Skala von 0-10 ausgedrückt (wobei 0 am schlechtesten und 10 am besten ist). Tabelle 2
    Formulierung
    Fleck Bsp. 1 Bsp. 4
    Bleichfähig (Tee) 3,0 3,9
    Stärke 8,7 8,7
    Eiweiß 3,1 2,6
    Eingebrannt (Milch) 6,6 6,5
    Ds. 5,3 Ds. 5,4
  • Die Ergebnisse zeigen, dass bei Vorliegen von PAP in der Kapsel mit einer Teilchengröße von 250 μm in Kombination mit den Chelatbildnern (wie vorstehend spezifiziert) die besten Bleichreinigungsergebnisse bei einer hohen Wasserhärte erhalten werden. Zudem werden diese Ergebnisse ohne jegliche schädliche Wirkung auf irgendwelche der anderen Reinigungseigenschaften erhalten.
  • Tabletten
  • Eine kommerzielle Geschirrspül-Tablettenformulierung wurde hergestellt und zu einer Tablettengestalt mit einer zum Aufnahme eines kugelförmigen Einsatzes geeigneten Öffnung geformt.
  • Der Einsatz wies eine wie im folgenden Vergleichsbeispiel und Beispiel spezifizierte Formulierung auf.
  • Tablettenvergleichsbeispiel 1
  • Der Einsatz wog 0,8 g und umfasste die folgenden Bestandteile:
    Polyethylenglycol (35000S) 56%
    Nicht-ionisches oberflächenaktives Mittel (EO/PO RA 30) 44%
    Duftstoff Spuren
    Farbstoff Spuren
  • Tablettenbeispiel 1
  • Der Einsatz wies dieselbe Formulierung wie für Vergleichsbeispiel 1 auf, außer dass der Einsatz 0,6 g PAP mit einer mittleren Teilchengröße von 250 μm einschloss.
  • TABLETTENANWENDUNGSBEISPIELE
  • Tablettenanwendungsbeispiel 1
  • Die folgende Detergenszusammensetzung wurde für die Tablettenform verwendet. Tablettenzusammensetzung
    Bestandteil %
    Natriumtripolyphosphat 45,0
    Natriumbicarbonat 2,0
    Natriumcarbonat 18,5
    Natriumperborat 10,0
    TAED 2,5
    Protease 1,5
    Amylase 0,5
    Nicht-ionisches oberflächenaktives Mittel 3,5
    Polyethylenglycol 7,5
    Parfüm + Farbstoff 0,3
    Hilfsstoffe Rest
  • Das Bleichvermögen (und andere Reinigungsvermögen) wurde in einer Geschirrspülmaschine des Typs General Electrics GSD5130D03WW unter Verwendung eines 55°C-Zyklus gemäß dem Verfahren IKW getestet. In jedem Fall wurde ein die Formulierung umfassender Behälter zu Beginn des Geschirrspüler-Hauptwaschgangs zugefügt. Die Wasserhärte betrug 9° gH. Die Ergebnisse (an gegeben in Tabelle 3) sind auf einer Skala von 0-10 ausgedrückt (wobei 0 am schlechtesten und 10 am besten ist).
  • Tabelle 3
    Formulierung
    Fleck Bsp. 1 Vgl.bsp. 1
    Bleichfähig (Tee) 9,4 6,2
    Stärke 9,2 9,0
    Eiweiß 5,2 5,2
    Eingebrannt (Milch) 6,6 6,6
    Ds. 7,6 Ds. 6,7
  • Die Ergebnisse zeigen, dass bei Vorliegen von PAP in dem Einsatz mit einer Teilchengröße von 250 μm ausgezeichnete Bleichreinigungsergebnisse erhalten werden. Zudem werden diese Ergebnisse ohne jegliche schädliche Wirkung auf irgendwelche der anderen Reinigungseigenschaften erhalten.

Claims (14)

  1. Packung, umfassend eine Detergenszusammensetzung, die von einem wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterial umschlossen ist, wobei die Detergenszusammensetzung eingekapselte Phthalimidoperhexansäure (PAP) in Granulatform umfasst, wobei die PAP eine Teilchengröße von 10-500 μm, stärker bevorzugt 10-300 μm, stärker bevorzugt 200 bis 300 μm (z.B. etwa 250 μm) aufweist.
  2. Packung nach Anspruch 1, wobei das Packungsfach aus einer Folie gebildet ist.
  3. Packung nach Anspruch 2, wobei die Dicke der Folie bis zu 2 mm, stärker bevorzugt bis zu 1 mm, stärker bevorzugt 40 bis 300 μm, stärker bevorzugt 60 bis 200 μm, speziell 60 bis 160 μm, spezieller 60 bis 150 μm und besonders speziell 60 bis 150 μm beträgt.
  4. Packung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, wobei die Packung einen vorgeformten Behälter umfasst.
  5. Packung nach Anspruch 4, wobei der Behälter eine Gelatinekapsel ist.
  6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Packung in Form eines festen Körpers vorliegt.
  7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Phthalimidoperhexansäure (PAP 0,1 bis 50 Gew.-%, stärker bevorzugt, 0,1 bis 40 Gew.-%, stärker bevorzugt, 0,1 bis 30 Gew.-%, stärker bevorzugt 0,1 bis 20 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,1 bis 10 Gew.-% der Detergenszusammensetzung umfasst.
  8. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Zusammensetzung einen Gerüststoff umfasst.
  9. Packung nach Anspruch 9, wobei der Gerüststoff eine Nitroloessigsäure (NTA), Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA), Bernsteinsäure, Polyaspartamsäure, Polyglycin, Phosphonsäure oder ein Gemisch davon ist.
  10. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Zusammensetzung ein Trägerfluid umfasst.
  11. Detergensprodukt, umfassend eine Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
  12. Detergensprodukt, wobei das Produkt einen wasserlöslichen/wasserdispergierbaren Körper, enthaltend eine Detergenszusammensetzung mit einer darin enthaltenen/daran angelagerten Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 umfasst.
  13. Detergensprodukt, wobei das Produkt eine Detergenstablette mit einer darin enthaltenen/daran angelagerten Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 umfasst.
  14. Verwendung eines Produkts/einer Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 zum Waschen und Behandeln von Kleidungsstücken und Waschen von harten Oberflächen, einschließlich Glasware und Küchenware.
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