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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung von Sitzen in einem
Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches,
wobei der Oberbegriff normalerweise im Stand der Technik bekannt
ist.
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Gewisse
Arten von Kraftfahrzeugen sind hinter der Vordersitzreihe mit einer
oder mehreren Reihen an Sitzen ausgestattet, die so verstellbar
ist/sind, dass die Größe des Fahrgastraumes
des Fahrzeuges abhängig
von der Anzahl an Fahrgästen und/oder
den zu transportierenden Ladungen angepasst werden kann.
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Zu
diesem Zweck sind in den Dokumenten US-A-5,492,386 und US-A-6,089,641
Sitze bekannt, die so ausgestaltet sind, dass die Sitzfläche hinter
die vorne vorhandenen Sitzreihe nach hinten gekippt und die Rückenlehne
umgeklappt werden kann, sodass das Ladevolumen vergrößert wird.
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Die
bisher verwendeten Lösungen
ermöglichen
allerdings nicht, durch einfache Bewegungen ohne Anstrengungen die
Sitze zusammenzuklappen und einen durchgehenden und flachen Ladeboden zu
erhalten. Insbesondere beschreibt US-A-5,492,386 eine Reihe von Ausführungsformen, bei
denen zur Raumgestaltung zuerst jede Rückenlehne der Reihe mittlerer
Sitze auf die entsprechende Sitzfläche geklappt und anschließend alles
in das Fach umgeklappt werden muss.
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Ebenso
sind ausbaubare Sitze bekannt, die zwecks Vergrößerung des Ladevolumens herausgenommen
werden können.
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Der
Hauptnachteil dieser Lösung
liegt in dem notwendigen Ausbau.
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In
der Tat müssen
die einzelnen Sitze aus ihrer Verankerung auf dem Boden des Fahrzeuges
gehoben werden, und die ausgebauten Sitze müssen an einem Ort außerhalb
des Fahrzeuges untergebracht werden. Sollte Platz für einen
zusätzlichen Fahrgast
benötigt
werden, muss der Sitz hervorgeholt und erneut montiert werden. Somit
nimmt die Anpassung des Innenraumes des Fahrzeuges je nach seiner
Verwendung eine Vorbereitungszeit in Anspruch und erfordert erhebliche
Anstrengungen.
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Zudem
verfügt
der Inhaber eines solchen Fahrzeuges im städtischen Raum nicht immer über einen
Ort, an dem die herausgenommenen Sitze gelagert werden können.
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Die
Erfindung zielt auf das Vermeiden dieser Nachteile ab, indem eine
Anordnung von Sitzen in einem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges
vorgeschlagen wird, die es ermöglicht,
ohne Herausnehmen von Sitzen und unter Durchführung einfacher Handgriffe
die Anzahl an Plätzen
abhängig
von den Fahrgästen
sowie das Ladevolumen in Abhängigkeit von
den zu transportierenden Ladungen zu gestalten.
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Gegenstand
der Erfindung ist folglich eine Anordnung von Sitzen in einem Kraftfahrzeug
der Art umfassend drei Sitzreihen auf einem Boden des Fahrzeuges,
eine Vordersitzreihe umfassend zwei Sitze, die jeweils aus einer
Sitzfläche
und einer Rückenlehne
gebildet werden, eine Reihe mittlerer Sitze und eine Rücksitzreihe,
gekennzeichnet dadurch, dass die Reihe mittlerer Sitze zumindest
eine Sitzfläche
und zumindest eine Rückenlehne
umfasst, die durch Schwenken zwischen einer Betriebsstellung und
einer zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche in einem
im Boden unter der Vordersitzreihe angebrachten Fach und die Rückenlehne
leicht vertikal gegen die Rückenlehnen
der Vordersitzreihe angeordnet wird, bewegbar sind, und dadurch,
dass die Rücksitzreihe
zwei separate, jeweils aus einer Sitzfläche und einer auf der Sitzfläche gelenkig
gelagerten Rückenlehne
gebildete Sitze umfasst, wobei jeder Sitz der Rücksitzreihe durch Umlegen zwischen einer
Betriebsstellung und einer zusammengeklappten Stellung, in der zumindest
die Sitzfläche
jedes Sitzes horizontal in einem unter der Sitzfläche der mittleren
Sitzreihe angebrachten Fach angeordnet wird und somit einen Teil
des Bodens bildet, bewegbar ist.
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Gemäß weiteren
Merkmalen der Erfindung:
- – bilden die Sitzfläche und
die Rückenlehne
der mittleren Sitzreihe eine Sitzbank, die durch einen Schwenkmechanismus
zwischen der Betriebsstellung und der zusammengeklappten Stellung bewegbar
ist, wobei die Sitzfläche
einen zentralen Bereich umfasst, der zu der Rückenlehne hin einziehbar ist.
- – bilden
die Sitzfläche
und die Rückenlehne
der mittleren Sitzreihe zwei separate, nebeneinander angeordnete
Sitze, die durch einen Schwenkmechanismus zwischen der Betriebsstellung
und der zusammengeklappten Stellung bewegbar sind.
- – umfasst
jeder Schwenkmechanismus zumindest eine Kurbelstange, deren anderes
Ende gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche und deren zweites Ende
gelenkig auf dem Boden des unter der Vordersitzreihe angeordneten
Faches montiert ist.
- – ist
jeder Sitz der Rücksitzreihe
durch Umlegen nach einer 180°-Drehung
durch einen Kippmechanismus bewegbar.
- – umfasst
jeder Kippmechanismus zumindest eine Kurbelstange, deren erstes
Ende gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche und deren zweites Ende
gelenkig auf dem Boden über dem
unter der Sitzfläche
der mittleren Sitzreihe angeordneten Faches montiert ist.
- – umfasst
die Rückenlehne
jedes Sitzes der Rücksitzreihe
einerseits einen mit der entsprechenden Sitzfläche einstückigen unteren Bereich, der
mit dieser ein L bildet, und andererseits einen oberen, auf dem
unteren Bereich gelenkig gelagerten Bereich.
- – ist
der obere Bereich jeder Rückenlehne
der Rücksitzreihe
in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes zwischen einer gegen
die Rückenlehne
der mittleren Sitzreihe leicht senkrechten Stellung und einer leicht
waagrechten Stellung in dem unter der Vordersitzreihe angeordneten Fach
bewegbar, wodurch die mittlere Sitzreihe in die Betriebsstellung
gebracht werden kann.
- – ist
die Rückenlehne
jedes Sitzes der Rücksitzreihe
gelenkig auf der entsprechenden Sitzfläche montiert.
- – ist
die Rückenlehne
jedes Sitzes der Rücksitzreihe
in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes zwischen einer gegen
die Rückenlehne
der mittleren Sitzreihe leicht senkrechten Stellung und einer leicht
waagrechten Stellung in Verlängerung der
entsprechenden Sitzfläche
im unter der mittleren Sitzreihe angeordneten Fach bewegbar, wodurch
die Sitzreihe in die Betriebsstellung gebracht werden kann.
- – übersteigt
die Tiefe des unter der Vordersitzreihe angeordneten Faches die
Tiefe des unter der mittleren Sitzreihe angeordneten Faches.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden
Beschreibung hervor, die als Beispiel dient und sich auf die beigefügten Zeichnungen
bezieht, von denen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Fahrgastraumes des Kraftfahrzeuges,
in dem Sitze angeordnet sind, ist,
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2 eine
schematische Ansicht von oben ist, die die Anordnung der Sitze in
der Betriebsstellung zeigt,
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3 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes
ist, die gemäß einer
ersten Ausführungsform
das Bewegen der mittleren Sitzreihe in die zusammengeklappte Stellung
zeigt,
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4 eine
schematische Ansicht im Schnitt gemäß der Linie 4-4 aus 3 ist,
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5 eine
schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die gemäß einer
zweiten Ausführungsform
das Bewegen der mittleren Sitzreihe in die zusammengeklappte Stellung
zeigt,
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6 eine
Ansicht im Schnitt gemäß der Linie
6-6 aus 5 ist,
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die 7 und 8 zwei
schematische Seitenansichten des Fahrgastraumes sind, die gemäß zweier
Stellungen das Bewegen der Rücksitzreihe
in die zusammengeklappte Stellung zeigen,
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9 eine
schematische Ansicht des Fahrgastraumes von oben ist, die die zusammengeklappte
Stellung der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe zeigt,
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10 eine
schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die die Positionierung
der mittleren Sitzreihe in der Betriebsstellung und der Rücksitzreihe
in der zusammengeklappten Stellung zeigt,
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11 eine
schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die eine Variante
der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten
Stellung zeigt,
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12 eine
schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die eine weitere
Variante der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten
Stellung zeigt,
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13 eine
schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die eine Positionierung
der mittleren Sitzreihe in der Betriebsstellung und der Rücksitzreihe
in der zusammengeklappten Stellung gemäß der Variante aus 12 zeigt.
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Die 1 und 2 stellen
schematisch ein Kraftfahrzeug umfassend eine Karosserie 1 der,
von der ein Teil des Daches 2 und ein Teil des Bodens 3 gezeigt
wurden, die durch seitliche Streben 4 miteinander verbunden
sind.
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Das
in diesen Figuren dargestellte Fahrzeug ist ein Fahrzeug der Art „Van" umfassend in Fahrtrichtung
drei Sitzreihen, eine Vordersitzreihe A, eine mittlere Sitzreihe
B und eine Rücksitzreihe
C.
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Bei
allen, in den Figuren dargestellten Beispielen von Ausführungsformen
besteht die Vordersitzreihe A aus zwei Sitzen 10, die jeweils
eine Sitzfläche 11 und
eine Rückenlehne 12 umfassen.
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Die
mittlere Sitzreihe B besteht aus zumindest einer Sitzfläche 21 und
zumindest einer Rückenlehne 22.
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Die
Rücksitzreihe
C schließlich
umfasst zwei Sitze 40a und 40b, die jeweils von
einer Sitzfläche, jeweils 41a und 41b,
und einer Rückenlehne,
jeweils 42a und 42b, gebildet werden.
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Jeder
Sitz 10 der Vordersitzreihe A ist in herkömmlicher
Art und Weise auf den Gleitschienen 13 in Längsrichtung
bewegbar montiert, um die Stellung jedes dieser Sitze 10 abhängig von
der Größe des Fahrgastes
zu regeln.
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Wie
beispielsweise in 1 dargestellt, umfasst der Boden 3 unter
der Vordersitzreihe A ein erstes Fach 15 und unter der
mittleren Sitzreihe B ein zweites Fach 30, wobei die Tiefe
des ersten Faches 15 die Tiefe des zweiten Faches 30 übersteigt.
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Gemäß einer
ersten, in den 2 bis 4 dargestellten
Ausführungsform
bilden die Sitzfläche 21 und
die Rückenlehne 22 der
mittleren Sitzreihe B eine Sitzbank 20, die zwischen einer
Betriebsstellung, in der die Sitzbank 20 wie in 3 durch die gestrichelten Linien dargestellt
auf zumindest einem Fuß 5 abgestützt wird,
und einer zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche 21 in
dem im Boden 3 unter der Vordersitzreihe A angeordneten
Fach 15 und die Rückenlehne 22 leicht
vertikal gegen die Rückenlehnen 12 der
Vordersitzreihe A angeordnet wird, wie in 3 durch
die durchgezogenen Linien dargestellt.
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Um
die Bewegung der Sitzbank 20 zwischen ihrer Betriebsstellung
und ihrer zusammengeklappten Stellung zu ermöglichen, umfasst diese Sitzbank 20 einen
Schwenkmechanismus, der aus zumindest einer Kurbelstange 24 besteht,
deren erstes Ende 24a gelenkig vorne an der Sitzfläche 21 und
deren zweites Ende 24b gelenkig auf dem Boden des Faches 15 montiert
ist.
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Der
Kippmechanismus besteht vorzugsweise aus zwei Kurbelstangen 24 (4),
die parallel zueinander ausgerichtet und beispielsweise auf Höhe jedes
Seitenrandes der Sitzfläche 21 der
Sitzbank 20 angebracht sind.
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Sollte
der Boden 3 des Kraftfahrzeuges mit einem Kanal 6 ausgestattet
sein, der sich vom Motorraum bis zum hinteren Fahrwerk beispielsweise
für das
Hindurchführen
einer Antriebswelle erstreckt, umfasst die Sitzfläche 21 einen
zentralen Bereich 21a, der zu der Rückenlehne 22 hin einziehbar
ist, wenn die Sitzbank 20 wie in 3 dargestellt
in der zusammengeklappten Stellung angeordnet wird.
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Gemäß einer
in den 5 und 6 dargestellten Variante bilden
die Sitzfläche 21 und
die Rückenlehne 22 der
mittleren Sitzreihe B zwei separate Sitze 23, die jeweils
zwischen der Betriebsstellung, in der jeder Sitz auf zumindest einem
Fuß 5 abgestützt wird,
und der zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche 21 jedes
Sitzes 23 im Fach 15 unter der Vordersitzreihe
A und die Rückenlehne 22 leicht
vertikal gegen eine Rückenlehne 12 der
Vordersitzreihe A angeordnet wird, bewegbar sind.
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In
diesem Fall umfasst jeder Sitz 23 auch einen Schwenkmechanismus,
der von zumindest einer Kurbelstange 24 gebildet wird,
deren erstes Ende 24a gelenkig auf dem vorderen Rand der
Sitzfläche 21 und
deren zweites Ende 24b gelenkig auf dem Boden des Faches 15 montiert
ist.
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Wie
in 6 dargestellt, wird der Schwenkmechanismus vorzugsweise
für jeden
Sitz 23 von zwei Kurbelstangen 24 gebildet.
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In
der zusammengeklappten Stellung ist die Polsterung der Sitzflächen 21 und
der Rückenlehnen 22 gegen
eventuelle Verschmutzungen geschützt.
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Die
Sitze 40a und 40b der Rücksitzreihe C sind jeweils
unabhängig
voneinander zwischen einer beispielsweise in den 3 und 5 dargestellten Betriebsstellung
und einer in den 7 bis 9 dargestellten
zusammengeklappten Stellung bewegbar, in der zumindest die Sitzfläche 41a und 41b jedes
Sitzes 40a und 40b horizontal in dem unter der Sitzfläche 21 der
mittleren Sitzreihe C angebrachten Fach 30 angeordnet wird.
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Jeder
Sitz 40a und 40b der Rücksitzreihe C ist folglich
durch Umlegen nach einer 180°-Drehung durch
einen zumindest eine Kurbelstange 43 umfassenden Kippmechanismus
bewegbar. Der Kippmechanismus jedes Sitzes 40a und 40b wird
vorzugsweise aus zwei Kurbelstangen 43 gebildet, die parallel
zueinander ausgerichtet sind und ein Ende 43a umfassen,
das gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert
ist, und ein zweites Ende 43b, das gelenkig auf dem Boden 3 über dem
Boden des unter der Sitzfläche 21 der
mittleren Sitzreihe B angebrachten Faches 30 montiert ist.
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Die
Sitzflächen 41a und 41b umfassen
jeweils auf der Innenseite zumindest einen Fuß 44, der sich in
der Betriebsstellung der Sitze 40a und 40b auf dem
Boden 3 des Kraftfahrzeuges abstützen soll.
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Gemäß einer
ersten, in den 3, 5, 7 und 8 dargestellten
Ausführungsform
umfasst jede Rückenlehne 42a und 42b des
entsprechenden Sitzes 40a und 40b einerseits einen
mit der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b einstückigen unteren
Bereich 46, der mit dieser ein L bildet, und andererseits
einen oberen Bereich 47, der durch einen waagrechten Gelenkbolzen 48 gelenkig
auf dem unteren Bereich 46 gelagert ist. Der untere Bereich 46 umfasst
einen zentralen Bereich, der durchbrochen ist, sodass der obere
Bereich 47 der entsprechenden Rückenlehne 42a und 42b nach
unten geklappt werden kann.
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Das
Kippen der mittleren Sitzreihe B und der Rücksitzreihe C wird wie folgt
ausgeführt.
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Zuerst
kippt der Benutzer mittels der Kurbelstangen 24 die Sitzbank 20 oder
die Sitze 23 der mittleren Sitzreihe B, sodass die Sitzfläche 21 im
Fach 15 unter der Vordersitzreihe A und die Rückenlehne 22 gegen
die Rückseite
der Rückenlehnen 12 der
Sitze 10 angeordnet wird, wie in den 7 und 8 dargestellt.
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Sollte
der Boden 3 einen Kanal 6 umfassen, klappt der
Benutzer den zentralen Bereich 21a der Sitzfläche 21 auf.
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Anschließend hebt
der Benutzer den Sitz 40a der Rücksitzreihe C an, sodass dieser
durch Umlegen durch die Kurbelstangen 43 gekippt werden und
eine 180°-Drehung
beschreiben kann.
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Der
Benutzer hat zwei Möglichkeiten.
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Die
erste besteht darin, den oberen Bereich 47 der Rückenlehne 42a zusammenzuklappen,
damit sich wie in 7 dargestellt, in der zusammengeklappten
Stellung der obere Bereich 47 der Rückenlehne 42a in einer
leicht senkrechten Stellung gegen die Rückenlehne 22 der mittleren
Sitzreihe B befindet.
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Wie
in 9 dargestellt, stellt der Boden 3 in der
zusammengeklappten Stellung der mittleren Sitzreihe B und der Rücksitzreihe
C eine flache und großflächige Ladefläche dar.
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Die
zweite Möglichkeit
für den
Benutzer besteht darin, dass wie in 8 dargestellt
der obere Bereich 47 der Rückenlehne 42a im Fach 15 unter der
Sitzfläche 21 der
mittleren Sitzreihe B in eine waagrechte Stellung gebracht werden
kann.
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In
diesem Fall stellt der Boden 3 eine noch größere Ladefläche dar.
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Das
Kippen des Sitzes 40b der Rücksitzreihe C erfolgt in derselben
Art und Weise.
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In
der zusammengeklappten Stellung ist die Polsterung der Sitzflächen 41a und 41b sowie
der Rückenlehnen 42a und 42b gegen
jegliche Verschmutzungen geschützt.
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Beim
Kippen der mittleren Sitzreihe B und der Rücksitzreihe C können die
Sitze 10 der Vordersitzreihe A durch die Gleitschienen 16 nach
vorne bewegt werden, sodass das Kippen der mittleren Sitzreihe und
der Rücksitzreihe
erleichtert wird.
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Um
den Raum zwischen den Kurbelstangen 43 in der zusammengeklappten
Stellung der Sitze 40a und 40b zu füllen, sind
diese Kurbelstangen 43 vorzugsweise durch eine Platte 49 miteinander
verbunden, sodass eine durchgehende und flache Ladefläche auf
dem Boden 3 gebildet wird (9).
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Die
zusammengeklappte Stellung einer der oder beider Sitze 40a und 40b der
Rücksitzreihe
C, in der die Sitzfläche/n 41a und 41b in
dem Fach 30 angeordnet wird/werden und in der darüber hinaus der
obere Bereich 47 der Rückenlehne/n 42a und 42b waagrecht
im Fach 15 angeordnet wird, ermöglicht wie in 10 dargestellt
zudem, dass die Sitzbank 20 und einer der oder beide Sitze 23 in
die Betriebsstellung gebracht werden können, um die Anzahl an Plätzen abhängig von
den beförderten
Fahrgästen
zu gestalten.
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Gemäß zwei weiteren,
in den 11 und 12 dargestellten
Ausführungsformen
ist jede Rückenlehne 42a und 42b durch
einen waagrechten Gelenkbolzen 50 direkt gelenkig an ihrer
Basis auf der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert.
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Bei
der Ausführungsform
aus 11 ist das Ende 43a jeder Kurbelstange 43 gelenkig
auf dem Rand der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert.
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Jeder
Sitz 40a und 40b ist auch durch Umlegen gemäß einer
180°-Drehung
zwischen einer in 11 gestrichelt dargestellten
Betriebsstellung und einer, in dieser Figur mit durchgezogenen Linien
dargestellten zusammengeklappten Stellung bewegbar.
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Allerdings
bleibt aufgrund der Montage der Kurbelstangen 43 zwischen
dem Rand der Sitzfläche 41a und 41b und
dem Rand des Faches 30 ein Raum, so dass in der zusammengeklappten
Stellung des Sitzes 40a und 40b jede Rückenlehne 42a und 42b in
einer gegen die Rückenlehne 22 der
mittleren Sitzreihe B leicht senkrechten Stellung angeordnet wird
(11).
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Bei
der Ausführungsform
aus 12 ist das Ende 43a jeder Kurbelstange 43 gelenkig
unter der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert.
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Somit
wird in der zusammengeklappten Stellung jedes Sitzes 40a und 40b der
Raum zwischen dem Rand der Sitzfläche 41a und 41b und
dem Rand des Faches 30 auf ein Minimum reduziert (12), wodurch
jede Rückenlehne 42a und 42b in
eine leicht waagrechte Stellung in Verlängerung der entsprechenden
Sitzflächen 41a und 41b im
Inneren des Faches 30 gebracht werden können.
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Ebenso
ermöglicht
diese Vorrichtung, dass die Sitzbank 20 oder der oder die
Sitz/e 23 der mittleren Sitzreihe B wie in 13 dargestellt
in die Betriebsstellung gebracht werden können.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
ermöglicht
es, über
ein Fahrzeug zu verfügen,
dessen Anzahl an Plätzen
variabel ist und die abhängig
von der ausgewählten
Konfiguration zwischen zwei und sieben Fahrgästen Platz bieten kann.
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In
der zusammengeklappten Stellung der Rücksitzreihe können diese
Sitze in einem ausziehbaren, doppelten Boden verstaut werden.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
bietet zudem die Möglichkeit, über einen
flachen und großflächigen Ladeboden
zu verfügen,
wobei die Polsterung der zusammengeklappten Sitze geschützt wird,
und ebenso die Sitze der mittleren Sitzreihe neu zu positionieren,
um das Fahrzeug in einer Konfiguration mit vier oder fünf Plätzen und
einem flachen Boden hinten benutzen zu können.
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Diese
Anordnung ermöglicht
folglich durch die Durchführung
einfacher Handgriffe eine Gestaltung der Anzahl an Plätzen abhängig von
den Fahrgästen
sowie des Ladevolumens gemäß der zu transportierenden
Ladungen.