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DE60126463T2 - Sitzanordnung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

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DE60126463T2
DE60126463T2 DE60126463T DE60126463T DE60126463T2 DE 60126463 T2 DE60126463 T2 DE 60126463T2 DE 60126463 T DE60126463 T DE 60126463T DE 60126463 T DE60126463 T DE 60126463T DE 60126463 T2 DE60126463 T2 DE 60126463T2
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DE
Germany
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seat
row
seats
backrest
arrangement according
Prior art date
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DE60126463T
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Christophe Cazes
Gilles Levitre
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PSA Automobiles SA
Original Assignee
Peugeot Citroen Automobiles SA
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Publication date
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung von Sitzen in einem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches, wobei der Oberbegriff normalerweise im Stand der Technik bekannt ist.
  • Gewisse Arten von Kraftfahrzeugen sind hinter der Vordersitzreihe mit einer oder mehreren Reihen an Sitzen ausgestattet, die so verstellbar ist/sind, dass die Größe des Fahrgastraumes des Fahrzeuges abhängig von der Anzahl an Fahrgästen und/oder den zu transportierenden Ladungen angepasst werden kann.
  • Zu diesem Zweck sind in den Dokumenten US-A-5,492,386 und US-A-6,089,641 Sitze bekannt, die so ausgestaltet sind, dass die Sitzfläche hinter die vorne vorhandenen Sitzreihe nach hinten gekippt und die Rückenlehne umgeklappt werden kann, sodass das Ladevolumen vergrößert wird.
  • Die bisher verwendeten Lösungen ermöglichen allerdings nicht, durch einfache Bewegungen ohne Anstrengungen die Sitze zusammenzuklappen und einen durchgehenden und flachen Ladeboden zu erhalten. Insbesondere beschreibt US-A-5,492,386 eine Reihe von Ausführungsformen, bei denen zur Raumgestaltung zuerst jede Rückenlehne der Reihe mittlerer Sitze auf die entsprechende Sitzfläche geklappt und anschließend alles in das Fach umgeklappt werden muss.
  • Ebenso sind ausbaubare Sitze bekannt, die zwecks Vergrößerung des Ladevolumens herausgenommen werden können.
  • Der Hauptnachteil dieser Lösung liegt in dem notwendigen Ausbau.
  • In der Tat müssen die einzelnen Sitze aus ihrer Verankerung auf dem Boden des Fahrzeuges gehoben werden, und die ausgebauten Sitze müssen an einem Ort außerhalb des Fahrzeuges untergebracht werden. Sollte Platz für einen zusätzlichen Fahrgast benötigt werden, muss der Sitz hervorgeholt und erneut montiert werden. Somit nimmt die Anpassung des Innenraumes des Fahrzeuges je nach seiner Verwendung eine Vorbereitungszeit in Anspruch und erfordert erhebliche Anstrengungen.
  • Zudem verfügt der Inhaber eines solchen Fahrzeuges im städtischen Raum nicht immer über einen Ort, an dem die herausgenommenen Sitze gelagert werden können.
  • Die Erfindung zielt auf das Vermeiden dieser Nachteile ab, indem eine Anordnung von Sitzen in einem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges vorgeschlagen wird, die es ermöglicht, ohne Herausnehmen von Sitzen und unter Durchführung einfacher Handgriffe die Anzahl an Plätzen abhängig von den Fahrgästen sowie das Ladevolumen in Abhängigkeit von den zu transportierenden Ladungen zu gestalten.
  • Gegenstand der Erfindung ist folglich eine Anordnung von Sitzen in einem Kraftfahrzeug der Art umfassend drei Sitzreihen auf einem Boden des Fahrzeuges, eine Vordersitzreihe umfassend zwei Sitze, die jeweils aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne gebildet werden, eine Reihe mittlerer Sitze und eine Rücksitzreihe, gekennzeichnet dadurch, dass die Reihe mittlerer Sitze zumindest eine Sitzfläche und zumindest eine Rückenlehne umfasst, die durch Schwenken zwischen einer Betriebsstellung und einer zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche in einem im Boden unter der Vordersitzreihe angebrachten Fach und die Rückenlehne leicht vertikal gegen die Rückenlehnen der Vordersitzreihe angeordnet wird, bewegbar sind, und dadurch, dass die Rücksitzreihe zwei separate, jeweils aus einer Sitzfläche und einer auf der Sitzfläche gelenkig gelagerten Rückenlehne gebildete Sitze umfasst, wobei jeder Sitz der Rücksitzreihe durch Umlegen zwischen einer Betriebsstellung und einer zusammengeklappten Stellung, in der zumindest die Sitzfläche jedes Sitzes horizontal in einem unter der Sitzfläche der mittleren Sitzreihe angebrachten Fach angeordnet wird und somit einen Teil des Bodens bildet, bewegbar ist.
  • Gemäß weiteren Merkmalen der Erfindung:
    • – bilden die Sitzfläche und die Rückenlehne der mittleren Sitzreihe eine Sitzbank, die durch einen Schwenkmechanismus zwischen der Betriebsstellung und der zusammengeklappten Stellung bewegbar ist, wobei die Sitzfläche einen zentralen Bereich umfasst, der zu der Rückenlehne hin einziehbar ist.
    • – bilden die Sitzfläche und die Rückenlehne der mittleren Sitzreihe zwei separate, nebeneinander angeordnete Sitze, die durch einen Schwenkmechanismus zwischen der Betriebsstellung und der zusammengeklappten Stellung bewegbar sind.
    • – umfasst jeder Schwenkmechanismus zumindest eine Kurbelstange, deren anderes Ende gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche und deren zweites Ende gelenkig auf dem Boden des unter der Vordersitzreihe angeordneten Faches montiert ist.
    • – ist jeder Sitz der Rücksitzreihe durch Umlegen nach einer 180°-Drehung durch einen Kippmechanismus bewegbar.
    • – umfasst jeder Kippmechanismus zumindest eine Kurbelstange, deren erstes Ende gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche und deren zweites Ende gelenkig auf dem Boden über dem unter der Sitzfläche der mittleren Sitzreihe angeordneten Faches montiert ist.
    • – umfasst die Rückenlehne jedes Sitzes der Rücksitzreihe einerseits einen mit der entsprechenden Sitzfläche einstückigen unteren Bereich, der mit dieser ein L bildet, und andererseits einen oberen, auf dem unteren Bereich gelenkig gelagerten Bereich.
    • – ist der obere Bereich jeder Rückenlehne der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes zwischen einer gegen die Rückenlehne der mittleren Sitzreihe leicht senkrechten Stellung und einer leicht waagrechten Stellung in dem unter der Vordersitzreihe angeordneten Fach bewegbar, wodurch die mittlere Sitzreihe in die Betriebsstellung gebracht werden kann.
    • – ist die Rückenlehne jedes Sitzes der Rücksitzreihe gelenkig auf der entsprechenden Sitzfläche montiert.
    • – ist die Rückenlehne jedes Sitzes der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes zwischen einer gegen die Rückenlehne der mittleren Sitzreihe leicht senkrechten Stellung und einer leicht waagrechten Stellung in Verlängerung der entsprechenden Sitzfläche im unter der mittleren Sitzreihe angeordneten Fach bewegbar, wodurch die Sitzreihe in die Betriebsstellung gebracht werden kann.
    • – übersteigt die Tiefe des unter der Vordersitzreihe angeordneten Faches die Tiefe des unter der mittleren Sitzreihe angeordneten Faches.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, die als Beispiel dient und sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht, von denen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrgastraumes des Kraftfahrzeuges, in dem Sitze angeordnet sind, ist,
  • 2 eine schematische Ansicht von oben ist, die die Anordnung der Sitze in der Betriebsstellung zeigt,
  • 3 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die gemäß einer ersten Ausführungsform das Bewegen der mittleren Sitzreihe in die zusammengeklappte Stellung zeigt,
  • 4 eine schematische Ansicht im Schnitt gemäß der Linie 4-4 aus 3 ist,
  • 5 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die gemäß einer zweiten Ausführungsform das Bewegen der mittleren Sitzreihe in die zusammengeklappte Stellung zeigt,
  • 6 eine Ansicht im Schnitt gemäß der Linie 6-6 aus 5 ist,
  • die 7 und 8 zwei schematische Seitenansichten des Fahrgastraumes sind, die gemäß zweier Stellungen das Bewegen der Rücksitzreihe in die zusammengeklappte Stellung zeigen,
  • 9 eine schematische Ansicht des Fahrgastraumes von oben ist, die die zusammengeklappte Stellung der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe zeigt,
  • 10 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die die Positionierung der mittleren Sitzreihe in der Betriebsstellung und der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung zeigt,
  • 11 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die eine Variante der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung zeigt,
  • 12 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die eine weitere Variante der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung zeigt,
  • 13 eine schematische Seitenansicht des Fahrgastraumes ist, die eine Positionierung der mittleren Sitzreihe in der Betriebsstellung und der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung gemäß der Variante aus 12 zeigt.
  • Die 1 und 2 stellen schematisch ein Kraftfahrzeug umfassend eine Karosserie 1 der, von der ein Teil des Daches 2 und ein Teil des Bodens 3 gezeigt wurden, die durch seitliche Streben 4 miteinander verbunden sind.
  • Das in diesen Figuren dargestellte Fahrzeug ist ein Fahrzeug der Art „Van" umfassend in Fahrtrichtung drei Sitzreihen, eine Vordersitzreihe A, eine mittlere Sitzreihe B und eine Rücksitzreihe C.
  • Bei allen, in den Figuren dargestellten Beispielen von Ausführungsformen besteht die Vordersitzreihe A aus zwei Sitzen 10, die jeweils eine Sitzfläche 11 und eine Rückenlehne 12 umfassen.
  • Die mittlere Sitzreihe B besteht aus zumindest einer Sitzfläche 21 und zumindest einer Rückenlehne 22.
  • Die Rücksitzreihe C schließlich umfasst zwei Sitze 40a und 40b, die jeweils von einer Sitzfläche, jeweils 41a und 41b, und einer Rückenlehne, jeweils 42a und 42b, gebildet werden.
  • Jeder Sitz 10 der Vordersitzreihe A ist in herkömmlicher Art und Weise auf den Gleitschienen 13 in Längsrichtung bewegbar montiert, um die Stellung jedes dieser Sitze 10 abhängig von der Größe des Fahrgastes zu regeln.
  • Wie beispielsweise in 1 dargestellt, umfasst der Boden 3 unter der Vordersitzreihe A ein erstes Fach 15 und unter der mittleren Sitzreihe B ein zweites Fach 30, wobei die Tiefe des ersten Faches 15 die Tiefe des zweiten Faches 30 übersteigt.
  • Gemäß einer ersten, in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsform bilden die Sitzfläche 21 und die Rückenlehne 22 der mittleren Sitzreihe B eine Sitzbank 20, die zwischen einer Betriebsstellung, in der die Sitzbank 20 wie in 3 durch die gestrichelten Linien dargestellt auf zumindest einem Fuß 5 abgestützt wird, und einer zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche 21 in dem im Boden 3 unter der Vordersitzreihe A angeordneten Fach 15 und die Rückenlehne 22 leicht vertikal gegen die Rückenlehnen 12 der Vordersitzreihe A angeordnet wird, wie in 3 durch die durchgezogenen Linien dargestellt.
  • Um die Bewegung der Sitzbank 20 zwischen ihrer Betriebsstellung und ihrer zusammengeklappten Stellung zu ermöglichen, umfasst diese Sitzbank 20 einen Schwenkmechanismus, der aus zumindest einer Kurbelstange 24 besteht, deren erstes Ende 24a gelenkig vorne an der Sitzfläche 21 und deren zweites Ende 24b gelenkig auf dem Boden des Faches 15 montiert ist.
  • Der Kippmechanismus besteht vorzugsweise aus zwei Kurbelstangen 24 (4), die parallel zueinander ausgerichtet und beispielsweise auf Höhe jedes Seitenrandes der Sitzfläche 21 der Sitzbank 20 angebracht sind.
  • Sollte der Boden 3 des Kraftfahrzeuges mit einem Kanal 6 ausgestattet sein, der sich vom Motorraum bis zum hinteren Fahrwerk beispielsweise für das Hindurchführen einer Antriebswelle erstreckt, umfasst die Sitzfläche 21 einen zentralen Bereich 21a, der zu der Rückenlehne 22 hin einziehbar ist, wenn die Sitzbank 20 wie in 3 dargestellt in der zusammengeklappten Stellung angeordnet wird.
  • Gemäß einer in den 5 und 6 dargestellten Variante bilden die Sitzfläche 21 und die Rückenlehne 22 der mittleren Sitzreihe B zwei separate Sitze 23, die jeweils zwischen der Betriebsstellung, in der jeder Sitz auf zumindest einem Fuß 5 abgestützt wird, und der zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche 21 jedes Sitzes 23 im Fach 15 unter der Vordersitzreihe A und die Rückenlehne 22 leicht vertikal gegen eine Rückenlehne 12 der Vordersitzreihe A angeordnet wird, bewegbar sind.
  • In diesem Fall umfasst jeder Sitz 23 auch einen Schwenkmechanismus, der von zumindest einer Kurbelstange 24 gebildet wird, deren erstes Ende 24a gelenkig auf dem vorderen Rand der Sitzfläche 21 und deren zweites Ende 24b gelenkig auf dem Boden des Faches 15 montiert ist.
  • Wie in 6 dargestellt, wird der Schwenkmechanismus vorzugsweise für jeden Sitz 23 von zwei Kurbelstangen 24 gebildet.
  • In der zusammengeklappten Stellung ist die Polsterung der Sitzflächen 21 und der Rückenlehnen 22 gegen eventuelle Verschmutzungen geschützt.
  • Die Sitze 40a und 40b der Rücksitzreihe C sind jeweils unabhängig voneinander zwischen einer beispielsweise in den 3 und 5 dargestellten Betriebsstellung und einer in den 7 bis 9 dargestellten zusammengeklappten Stellung bewegbar, in der zumindest die Sitzfläche 41a und 41b jedes Sitzes 40a und 40b horizontal in dem unter der Sitzfläche 21 der mittleren Sitzreihe C angebrachten Fach 30 angeordnet wird.
  • Jeder Sitz 40a und 40b der Rücksitzreihe C ist folglich durch Umlegen nach einer 180°-Drehung durch einen zumindest eine Kurbelstange 43 umfassenden Kippmechanismus bewegbar. Der Kippmechanismus jedes Sitzes 40a und 40b wird vorzugsweise aus zwei Kurbelstangen 43 gebildet, die parallel zueinander ausgerichtet sind und ein Ende 43a umfassen, das gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert ist, und ein zweites Ende 43b, das gelenkig auf dem Boden 3 über dem Boden des unter der Sitzfläche 21 der mittleren Sitzreihe B angebrachten Faches 30 montiert ist.
  • Die Sitzflächen 41a und 41b umfassen jeweils auf der Innenseite zumindest einen Fuß 44, der sich in der Betriebsstellung der Sitze 40a und 40b auf dem Boden 3 des Kraftfahrzeuges abstützen soll.
  • Gemäß einer ersten, in den 3, 5, 7 und 8 dargestellten Ausführungsform umfasst jede Rückenlehne 42a und 42b des entsprechenden Sitzes 40a und 40b einerseits einen mit der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b einstückigen unteren Bereich 46, der mit dieser ein L bildet, und andererseits einen oberen Bereich 47, der durch einen waagrechten Gelenkbolzen 48 gelenkig auf dem unteren Bereich 46 gelagert ist. Der untere Bereich 46 umfasst einen zentralen Bereich, der durchbrochen ist, sodass der obere Bereich 47 der entsprechenden Rückenlehne 42a und 42b nach unten geklappt werden kann.
  • Das Kippen der mittleren Sitzreihe B und der Rücksitzreihe C wird wie folgt ausgeführt.
  • Zuerst kippt der Benutzer mittels der Kurbelstangen 24 die Sitzbank 20 oder die Sitze 23 der mittleren Sitzreihe B, sodass die Sitzfläche 21 im Fach 15 unter der Vordersitzreihe A und die Rückenlehne 22 gegen die Rückseite der Rückenlehnen 12 der Sitze 10 angeordnet wird, wie in den 7 und 8 dargestellt.
  • Sollte der Boden 3 einen Kanal 6 umfassen, klappt der Benutzer den zentralen Bereich 21a der Sitzfläche 21 auf.
  • Anschließend hebt der Benutzer den Sitz 40a der Rücksitzreihe C an, sodass dieser durch Umlegen durch die Kurbelstangen 43 gekippt werden und eine 180°-Drehung beschreiben kann.
  • Der Benutzer hat zwei Möglichkeiten.
  • Die erste besteht darin, den oberen Bereich 47 der Rückenlehne 42a zusammenzuklappen, damit sich wie in 7 dargestellt, in der zusammengeklappten Stellung der obere Bereich 47 der Rückenlehne 42a in einer leicht senkrechten Stellung gegen die Rückenlehne 22 der mittleren Sitzreihe B befindet.
  • Wie in 9 dargestellt, stellt der Boden 3 in der zusammengeklappten Stellung der mittleren Sitzreihe B und der Rücksitzreihe C eine flache und großflächige Ladefläche dar.
  • Die zweite Möglichkeit für den Benutzer besteht darin, dass wie in 8 dargestellt der obere Bereich 47 der Rückenlehne 42a im Fach 15 unter der Sitzfläche 21 der mittleren Sitzreihe B in eine waagrechte Stellung gebracht werden kann.
  • In diesem Fall stellt der Boden 3 eine noch größere Ladefläche dar.
  • Das Kippen des Sitzes 40b der Rücksitzreihe C erfolgt in derselben Art und Weise.
  • In der zusammengeklappten Stellung ist die Polsterung der Sitzflächen 41a und 41b sowie der Rückenlehnen 42a und 42b gegen jegliche Verschmutzungen geschützt.
  • Beim Kippen der mittleren Sitzreihe B und der Rücksitzreihe C können die Sitze 10 der Vordersitzreihe A durch die Gleitschienen 16 nach vorne bewegt werden, sodass das Kippen der mittleren Sitzreihe und der Rücksitzreihe erleichtert wird.
  • Um den Raum zwischen den Kurbelstangen 43 in der zusammengeklappten Stellung der Sitze 40a und 40b zu füllen, sind diese Kurbelstangen 43 vorzugsweise durch eine Platte 49 miteinander verbunden, sodass eine durchgehende und flache Ladefläche auf dem Boden 3 gebildet wird (9).
  • Die zusammengeklappte Stellung einer der oder beider Sitze 40a und 40b der Rücksitzreihe C, in der die Sitzfläche/n 41a und 41b in dem Fach 30 angeordnet wird/werden und in der darüber hinaus der obere Bereich 47 der Rückenlehne/n 42a und 42b waagrecht im Fach 15 angeordnet wird, ermöglicht wie in 10 dargestellt zudem, dass die Sitzbank 20 und einer der oder beide Sitze 23 in die Betriebsstellung gebracht werden können, um die Anzahl an Plätzen abhängig von den beförderten Fahrgästen zu gestalten.
  • Gemäß zwei weiteren, in den 11 und 12 dargestellten Ausführungsformen ist jede Rückenlehne 42a und 42b durch einen waagrechten Gelenkbolzen 50 direkt gelenkig an ihrer Basis auf der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert.
  • Bei der Ausführungsform aus 11 ist das Ende 43a jeder Kurbelstange 43 gelenkig auf dem Rand der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert.
  • Jeder Sitz 40a und 40b ist auch durch Umlegen gemäß einer 180°-Drehung zwischen einer in 11 gestrichelt dargestellten Betriebsstellung und einer, in dieser Figur mit durchgezogenen Linien dargestellten zusammengeklappten Stellung bewegbar.
  • Allerdings bleibt aufgrund der Montage der Kurbelstangen 43 zwischen dem Rand der Sitzfläche 41a und 41b und dem Rand des Faches 30 ein Raum, so dass in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes 40a und 40b jede Rückenlehne 42a und 42b in einer gegen die Rückenlehne 22 der mittleren Sitzreihe B leicht senkrechten Stellung angeordnet wird (11).
  • Bei der Ausführungsform aus 12 ist das Ende 43a jeder Kurbelstange 43 gelenkig unter der entsprechenden Sitzfläche 41a und 41b montiert.
  • Somit wird in der zusammengeklappten Stellung jedes Sitzes 40a und 40b der Raum zwischen dem Rand der Sitzfläche 41a und 41b und dem Rand des Faches 30 auf ein Minimum reduziert (12), wodurch jede Rückenlehne 42a und 42b in eine leicht waagrechte Stellung in Verlängerung der entsprechenden Sitzflächen 41a und 41b im Inneren des Faches 30 gebracht werden können.
  • Ebenso ermöglicht diese Vorrichtung, dass die Sitzbank 20 oder der oder die Sitz/e 23 der mittleren Sitzreihe B wie in 13 dargestellt in die Betriebsstellung gebracht werden können.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht es, über ein Fahrzeug zu verfügen, dessen Anzahl an Plätzen variabel ist und die abhängig von der ausgewählten Konfiguration zwischen zwei und sieben Fahrgästen Platz bieten kann.
  • In der zusammengeklappten Stellung der Rücksitzreihe können diese Sitze in einem ausziehbaren, doppelten Boden verstaut werden.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung bietet zudem die Möglichkeit, über einen flachen und großflächigen Ladeboden zu verfügen, wobei die Polsterung der zusammengeklappten Sitze geschützt wird, und ebenso die Sitze der mittleren Sitzreihe neu zu positionieren, um das Fahrzeug in einer Konfiguration mit vier oder fünf Plätzen und einem flachen Boden hinten benutzen zu können.
  • Diese Anordnung ermöglicht folglich durch die Durchführung einfacher Handgriffe eine Gestaltung der Anzahl an Plätzen abhängig von den Fahrgästen sowie des Ladevolumens gemäß der zu transportierenden Ladungen.

Claims (11)

  1. Anordnung von Sitzen in einem Kraftfahrzeug der Art mit drei Sitzreihen auf einem Boden (3) des Fahrzeuges, eine Vordersitzreihe umfassend zwei Sitze (10), die jeweils von einer Sitzfläche (11) und einer Rückenlehne (12) gebildet werden, eine Reihe mittlerer Sitze und eine Rücksitzreihe, gekennzeichnet dadurch, dass die Reihe mittlerer Sitze zumindest eine Sitzfläche (21) und zumindest eine Rückenlehne (22) umfasst, die durch Schwenken zwischen einer Betriebsstellung und einer zusammengeklappten Stellung, in der die Sitzfläche (21) in einem im Boden (3) unter der Vordersitzreihe angebrachten Fach (15) und die Rückenlehne (22) leicht vertikal gegen die Rückenlehnen (12) der Vordersitzreihe angeordnet wird, bewegbar sind, und dadurch, dass die Rücksitzreihe zwei separate, jeweils aus einer Sitzfläche (41a, 41b) und einer auf der Sitzfläche (41a, 41b) gelenkig gelagerten Rückenlehne (42a, 42b) gebildete Sitze (40a, 40b) umfasst, wobei jeder Sitz (40a, 40b) der Rücksitzreihe durch Umlegen zwischen einer Betriebsstellung und einer zusammengeklappten Stellung, in der zumindest die Sitzfläche (41a, 41b) jedes Sitzes (40a, 40b) horizontal in einem unter der Sitzfläche (21) der mittleren Sitzreihe angebrachten Fach (30) angeordnet wird und somit einen Teil des Bodens (3) bildet, bewegbar ist.
  2. Anordnung gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Sitzfläche (21) und die Rückenlehne (22) der mittleren Sitzreihe eine Sitzbank (20) bilden, die durch einen Schwenkmechanismus (24) zwischen der Betriebsstellung und der zusammengeklappten Stellung bewegbar ist, wobei die Sitzfläche (21) einen zentralen Bereich (21a) umfasst, der zu der Rückenlehne (22) hin einziehbar ist.
  3. Anordnung gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Sitzfläche (21) und die Rückenlehne (22) der mittleren Sitzreihe zwei separate, nebeneinander angeordnete Sitze (23) bilden, die jeweils durch einen Schwenkmechanismus (24) zwischen der Betriebsstellung und der zusammengeklappten Stellung bewegbar sind.
  4. Anordnung gemäß Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet dadurch, dass jeder Schwenkmechanismus zumindest eine Kurbelstange (24), deren erstes Ende (24a) gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche (21) und deren anderes Ende (24b) gelenkig auf dem Boden des unter der Vordersitzreihe angeordneten Faches (15) montiert ist, umfasst.
  5. Anordnung gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass jeder Sitz (40a, 40b) der Rücksitzreihe durch Umlegen nach einer 180°-Drehung durch einen Kippmechanismus (43) bewegbar ist.
  6. Anordnung gemäß Anspruch 5, gekennzeichnet dadurch, dass jeder Kippmechanismus zumindest eine Kurbelstange (43) umfasst, deren erstes Ende (43a) gelenkig vorne an der entsprechenden Sitzfläche (41a, 41b) und deren zweites Ende (43b) gelenkig auf dem Boden (3) über dem unter der Sitzfläche (21) der mittleren Sitzreihe angeordneten Faches (30) montiert ist.
  7. Anordnung gemäß einem der Ansprüche 1, 5 oder 6, gekennzeichnet dadurch, dass die Rückenlehne (42a, 42b) jedes Sitzes (40a, 40b) der Rücksitzreihe einerseits einen mit der entsprechenden Sitzfläche (41a, 41b) einstückigen unteren Bereich (46), der mit dieser ein L bildet, und andererseits einen oberen, auf dem unteren Bereich (46) gelenkig gelagerten Bereich (47) umfasst.
  8. Anordnung gemäß Anspruch 7, gekennzeichnet dadurch, dass der obere Bereich (47) jeder Rückenlehne (42a, 42b) der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes (40a, 40b) zwischen einer gegen die Rückenlehne (22) der mittleren Sitzreihe leicht senkrechten Stellung und einer leicht waagrechten Stellung in dem unter der Vordersitzreihe angeordneten Fach (30) bewegbar ist, wodurch die mittlere Sitzreihe in die Betriebsstellung gebracht werden kann.
  9. Anordnung gemäß einem der Ansprüche 1, 5 oder 6, gekennzeichnet dadurch, dass die Rückenlehne (42a, 42b) jedes Sitzes (40a, 40b) der Rücksitzreihe gelenkig auf der entsprechenden Sitzfläche (41a, 41b) montiert ist.
  10. Anordnung gemäß Anspruch 9, gekennzeichnet dadurch, dass die Rückenlehne (42a, 42b) jedes Sitzes (40a, 40b) der Rücksitzreihe in der zusammengeklappten Stellung des Sitzes (40a, 40b) zwischen einer gegen die Rückenlehne (22) der mittleren Sitzreihe leicht senkrechten Stellung und einer leicht waagrechten Stellung in Verlängerung der entsprechenden Sitzfläche (40a, 40b) im unter der mittleren Sitzreihe angeordneten Fach (30) bewegbar ist, wodurch die Reihe an Sitzen in die Betriebsstellung gebracht werden kann.
  11. Anordnung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die Tiefe des unter der Vordersitzreihe angeordneten Faches (15) die Tiefe des unter der mittleren Sitzreihe angeordneten Faches (30) übersteigt.
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