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DE60120022T2 - Elektrisch betriebene Vorrichtung für einen Greifer - Google Patents

Elektrisch betriebene Vorrichtung für einen Greifer Download PDF

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DE60120022T2 DE60120022T DE60120022T DE60120022T2 DE 60120022 T2 DE60120022 T2 DE 60120022T2 DE 60120022 T DE60120022 T DE 60120022T DE 60120022 T DE60120022 T DE 60120022T DE 60120022 T2 DE60120022 T2 DE 60120022T2
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Description

  • Diese Erfindung betrifft eine elektrische Antriebsvorrichtung für Greifer mit einem Elektromotorgehäuse, dessen Welle mit dem Greifer verbunden ist, zur Steuerung des Öffnens von Werkzeugen, die an Gelenkarmen sitzen, sowie zur Steuerung des Schließens und des Festklemmens dieser Werkzeuge an einem Werkstück durch ein durch den Motor hindurch verlaufendes System zur Umwandlung einer Drehbewegung der Welle in eine Vorschubbewegung eines Betätigungsorgans für den Greifer, wobei dieser Motor mit einem Regelungsorgan verbunden ist, das an den Rotor des Motors gekuppelt ist, wobei diese ihrerseits an einen Steuervariator angeschlossen sind (siehe beispielsweise DE-A-197 49 681).
  • Es kann sich beispielsweise um einen Greifer zum Widerstandsschweißen handeln, wobei die vorgenannten Werkzeuge dann von Punktschweißelektroden gebildet werden. Es könnte sich aber auch um ein beliebiges anderes Werkzeug wie beispielsweise eine Maschine zum Nieten, zum Verriegeln, zum Perforieren handeln, bei der die Werkzeuge in einem gegebenen Augenblick auf einem zu bearbeitenden Werkstück festgezogen werden. Bei einem Greifer zum Schweißen kann es sich beispielsweise um einen Greifer handeln, dessen die Elektroden haltende Greifarme C-förmig oder scherenförmig ausgeführt sind, wobei es auf alle Fälle für die Steuerung der Bewegungen dieses Greifers, gleichgültig, ob er zum Schweißen oder zu sonstigem dient, notwendig ist, die Drehbewegung der Motorwelle durch ein Schraube-Mutter-System o. ä. in eine Vorschubbewegung eines Betätigungsorgans für den Greifer umzuwandeln. Es gibt die Tendenz, mit dieser Art des elektrischen Antriebs, die leichter zu regeln ist, den Antrieb durch Hydraulik- oder Luftdruckzylinder zu ersetzen. Das Arbeitsprinzip und die Vorteile der Vorrichtungen dieser Art wurden insbesondere in der französischen Patentschrift Nr. 85 12239 dieser Anmelderin angegeben, wobei eine numerisch gesteuerte Maschine zum Widerstandsschweißen beschrieben wurde.
  • Der oben erwähnte Steuervariator hat die Funktion, den Motor mit Strom zu versorgen, um ihn bei den dynamischen Phasen des Verschiebens der Haltearme für die Werkzeuge (Öffnen oder Schließen des Greifers) in Drehbewegung zu setzen und um ihn in der statischen Phase ein Drehmoment ausüben zu lassen, das von dem genannten System zur Umwandlung einer Bewegung in eine Kraft zum Festklemmen der Werkzeuge an dem Werkstück, beispielsweise einem zu schweißenden Blech, umgewandelt wird.
  • Das vorgenannte Regelungsorgan, das eine analoge (Resolver) oder eine digitale (Encoder) Einrichtung ist, wird mit dem Rotor des Motors gekuppelt und hat die Funktion, an den Steuervariator Informationen über die Position und die Geschwindigkeit des Rotors des Motors abzugeben und auf diese Weise dessen Regelung zu gewährleisten.
  • Hinsichtlich der Ausführung solcher Maschinen gibt es mehrere Antriebskonzepte, nämlich mit einem separat vom Motor oder durch den Motor hindurch verlaufenden System zur Umwandlung einer Drehbewegung der Welle in eine Vorschubbewegung eines Betätigungsorgans. Um den Ausdruck zu vereinfachen, wird im Folgenden unterstellt, dass es sich um Schraube-Mutter-Systeme handelt, doch gelten die Prinzipien der Erfindung selbstverständlich auch für jede andere Art von Bewegungsumwandlungssystemen, beispielsweise mit Zahnrad und Zahnstange o. a.
  • Gemäß dem Konzept des separaten Typs, das als Beispiel in 1 dargestellt ist, verläuft die Achse der Schraube 1, die sich mit einer in Vorschubrichtung bewegbaren Mutter 2 in dem Körper 3 der Vorrichtung in Eingriff befindet, parallel zur Achse 4a des Elektromotors 4. Das Betätigungsorgan für den Greifer, der nicht dargestellt ist, hat die Bezugszahl 5 und befindet sich über das Teil 5a in kinematischer Verbindung mit der Mutter 2. Daher muss die Abtriebswelle 6 des Motors 4 mit dem Kopf der Schraube 1 durch ein beliebiges System zur Drehbewegungsübertragung verbunden sein, beispielsweise mit Zahnrädern oder mit Zahnriemen und Umlenkrollen, wie mit der Bezugszahl 7 allgemein bezeichnet. Bei diesem Konzept ergibt sich, dass man im Bereich des Endgehäuses 8, nachdem man dessen Verschlussdeckel 9 herausgezogen hat, leichten Zugang zu dem Kopf der Schraube 1 hat. Es lässt sich nämlich dann ein geeigneter Schlüssel in ein gerilltes Loch der Schraube 1 einführen, um sie von Hand zu drehen, wobei sich der Motor 4 im Stillstand befindet. Dadurch kann die Schraube 1 von Hand gedreht werden, beispielsweise um eine Einstellung an dem Greifer oder an den Elektroden oder sonstigen Werkzeugen vorzunehmen. Es ist zu bemerken, dass das Regelungsorgan 10 des Motors 4, das am Ende des Gehäuses des Motors angeordnet ist, bei diesen Vorgängen in keiner Weise stört.
  • Diese Art der Konstruktion weist jedoch die Nachteile auf, dass sie eine große Anzahl von Teilen erfordert, an einer Schweißmaschine bedeutendes Gewicht und bedeutenden Platzbedarf hat und kostenaufwändig ist.
  • Gemäß dem Konzept des durch den Motor hindurch verlaufenden Systems, d. h. mit durch den Motor verlaufender Schraube, das nicht die gleichen Nachteile aufweist und als anderes Beispiel in 2 dargestellt ist, wird das Schraube-Mutter-System direkt in den Motor integriert: Die Mutter 2 ist hier drehbeweglich und ist daher fest mit dem Rotor 11 des Motors 4 verbunden, dessen Stator die Bezugszahl 12 hat. Die Schraube 1, die sich in Eingriff mit dieser Mutter befindet und in dem Motor 4 in axialer Vorschubrichtung bewegbar ist, hat ein herausstehendes Ende 5, das das Betätigungsorgan für den Greifer bildet. Im Gegensatz zu dem vorherigen Fall ist hier zu bemerken, dass das Regelungsorgan 10 des Motors 4, das sich ebenfalls am Wellenende des Motors befindet und seinerseits durch eine Karte mit gedruckter Schaltung 10a abgedeckt werden kann, jeden Zugang zum Ende des Rotors 11 verhindert und damit verhindert, dass dieser von Hand gedreht wird, wenn sich der Motor 4 im Stillstand befindet, um die Mutter 2 zu drehen und das Vorrücken der Schraube 1 zu bewirken.
  • Um diesen Nachteil zu beseitigen, könnte in Betracht gezogen werden, das Regelungsorgan 10 des Motors nicht am Wellenende anzuordnen, sondern es bezogen auf Letzteres außerhalb der Achse anzuordnen und dieses Regelungsorgan mittels einer Rad-Zahnrad-Anordnung oder einer Zahnriemen-Umlenkrollen-Anordnung mit dem Rotor des Motors zu verbinden. Dann wäre das Ende der Welle des Motors 4 wieder für ein Drehen von Hand zugänglich, jedoch noch immer mit den Nachteilen einer komplizierten Ausführung (zusätzliche Teile), einem erhöhten Platzbedarf und noch höheren Herstellungskosten verbunden.
  • Diese Erfindung hat zur Aufgabe, alle diese Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und damit einen bequemen Zugang zur Welle des Motors zu schaffen, um ihn so zu drehen und auf diese Weise das Betätigungsorgan des Greifers von Hand vorrücken zu lassen, und dies alles kostengünstig und ohne den Platzbedarf oder das Gewicht der Ausrüstung zu erhöhen.
  • Dazu ist eine Vorrichtung wie eingangs definiert gemäß dieser Erfindung eine Vorrichtung mit einem durch den Motor hindurch verlaufendes System zur Umwandlung einer Drehbewegung in eine Vorschubbewegung und ist dadurch gekennzeichnet, dass, während das an den Rotor des Motors gekuppelte Regelungsorgan am Ende der Motorwelle angeordnet ist, die Welle mit einem Zahnrad versehen ist, das durch eine Öffnung im Gehäuse, die zu dieser Welle verschoben ist, von außen bewegbar ist, um manuell gedreht zu werden.
  • Dieses Zahnrad kann konisch geformt sein, und die Achse der genannten Öffnung kann mit der Achse des Motors einen bestimmten Winkel bilden, beispielsweise einen Winkel von 90°.
  • Gemäß einer Variante ist dieses Zahnrad zylindrisch geformt und befindet sich in Eingriff mit einem zylindrischen Ritzel, das durch diese Öffnung hindurch betätigt werden kann, wobei die Achse dieser Öffnung parallel zur Achse des Motors verlaufen kann.
  • Vorteilhafterweise wird dieses Zahnrad mit einem Schlüssel in eine Drehbewegung versetzt, wobei dieser Schlüssel an seinem Ende eine Zahnung aufweisen kann, die mit diesem Zahnrad in Eingriff kommen kann.
  • Als Variante weist dieses Motorgehäuse eine Zahnung auf, die durch die Öffnung hindurch betätigt werden kann und dazu geeignet ist, mit dem Schlüssel in eine Drehbewegung versetzt zu werden und zugleich mit diesem Zahnrad des Wellenendes in Eingriff gebracht zu werden, wobei das Lösen dieser Zahnung von dem Zahnrad beim Zurückziehen des Schlüssels unter Einwirkung einer Feder oder durch Trägheitswirkung erfolgt.
  • Gemäß einer anderen Variante kann auch vorgesehen werden, dass das Motorgehäuse eine Zahnung aufweist, die durch diese Öffnung hindurch betätigt werden kann und dazu geeignet ist, mit dem Schlüssel in eine Drehbewegung versetzt zu werden, wobei diese Zahnung sich mit diesem Zahnrad in permanentem Eingriff befindet.
  • Selbstverständlich können alle eingesetzten Zahnungen von passender Art sein, beispielsweise gerade, spiralförmig, geneigt, oder auch mit Zahnstange und Schnecke.
  • Es werden nun zwei Ausführungsformen der Erfindung als in keiner Weise einschränkende Beispiele unter Bezugnahme auf die anderen beigefügten Figuren beschrieben, wobei
  • 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung des Typs mit konischem Rad am Ende der Motorwelle in einem axialen Teilschnitt zeigt,
  • 4 in einer schematischen Gesamtansicht die gleiche Vorrichtung in vereinfachter Darstellung zeigt,
  • 5 eine Variante mit zylinderförmigem Zahnrad ebenfalls in vereinfachter Darstellung zeigt,
  • 6 in einer Ansicht im axialen Teilschnitt die Variante mit zylinderförmigem Zahnrad zeigt, bei der das Motorgehäuse eine Zahnung aufweist, die mit einem Schlüssel betätigt werden kann und sich von dem Zahnrad der Motorwelle lösen kann, und
  • 7 in einer zu der vorherigen Ansicht analogen Ansicht die Variante mit zylinderförmigem Zahnrad zeigt, bei der das Motorgehäuse eine Zahnung aufweist, die mit einem Schlüssel betätigt werden kann und sich mit dem Zahnrad der Motorwelle in permanentem Eingriff befindet.
  • In 3 wurden die gleichen Bezugszahlen wie in 2 verwendet, um die gleichen Organe oder Organe, die in beiden Fällen die gleiche Funktion erfüllen, zu bezeichnen. Es ist zu sehen, dass das Wellenende 13 des Motors 4 auf der Seite des Regelungsorgans 10 des Motors ein konisches Zahnrad 14 hält, das durch eine Öffnung 15 im Motorgehäuse betätigt werden kann, deren Achse im Winkel von 90° zu der der Welle des Motors, d. h. zu der Achse des Rotors 11, ausgerichtet ist. Wenn der Motor im Stillstand ist, kann durch diese Öffnung 15 die Zahnung 16 eines Schlüssels 17 eingeführt, in Eingriff mit dem Zahnrad 14 gebracht und der Rotor 11 des Motors sowie die mit ihm fest verbundene Mutter 2 von Hand gedreht werden, indem der Schlüssel 17 an seinem Griff 18 gedreht wird. Es kann also von Hand beispielsweise der Abstand zwischen den beiden Elektroden eines Schweiß-Greifers eingestellt werden, indem eine Vorschubbewegung der Schraube 1 hervorgerufen wird (siehe auch 4).
  • Es ist zu bemerken, dass die Zahnung 16 auf dem Boden der Öffnung 15 dauerhaft aufgenommen, dort durch eine Rückstellfeder oder durch ihre Trägheit in freier Position gehalten und nur beim Einführen eines Schlüssels ohne Zahnung, der aber ein Profil aufweist, in die Öffnung 15 in Eingriff mit dem Zahnrad 14 gebracht werden könnte, um die Zahnung 16 zu drehen und so das Zahnrad 14 in Drehbewegung zu versetzen; diese Zahnung könnte sich auch in permanentem Eingriff mit dem Zahnrad 14 befinden.
  • Mit der Ausführungsform von 5 wurde eine Ausführungsform dargestellt, bei der das Zahnrad 14 zylinderförmig ist und sich in Eingriff mit einem zylindrischen Ritzel 19 befindet, das durch eine Öffnung 15 des Motorgehäuses, deren Achse paralle1 zur Achse des Motors 4 verläuft, betätigt werden kann. Bei Stillstand des Motors kann also das Ritzel 19 mit einem Schlüssel, der analog zu dem Schlüssel 17 ausgeführt ist, gedreht werden und damit das Zahnrad 14 sowie der Rotor 11 und die Mutter 2 von Hand in Drehbewegung versetzt werden, wodurch die Vorschubbewegung der Schraube 1 bewirkt wird.
  • 6 zeigt die Variante, bei der das Motorgehäuse 4 eine Zahnung 16 aufweist, die durch die Öffnung 15 hindurch betätigt werden kann und dazu geeignet ist, mit einem Schlüssel, der analog zu dem Schlüssel 17, jedoch ohne Zahnung ausgeführt ist, in eine Drehbewegung versetzt zu werden und zugleich mit dem zylinderförmigen Zahnrad 14 des Wellenendes in Eingriff gebracht zu werden. Das Lösen der Zahnung 16 von dem Zahnrad 14 erfolgt beim Zurückziehen des Schlüssels unter Einwirkung einer Feder 19.
  • In 7 wird die Variante gezeigt, bei der das Motorgehäuse 4 eine konische Zahnung 16 aufweist, die ebenfalls geeignet ist, mit einem Schlüssel in eine Drehbewegung versetzt zu werden, wobei diese Zahnung sich mit dem konischen Zahnrad 14 der Motorwelle in permanentem Eingriff befindet und aus diesem Grund in einem Wälzlager 20 der Öffnung 15 eingebaut ist.
  • Welche Ausführungsform auch immer vorliegt, wäre die Arbeitsweise selbstverständlich im Allgemeinen die gleiche, wenn die Schraube drehfest mit dem Rotor 11 verbunden und die Mutter in Vorschubrichtung bewegbar wäre.
  • Dabei sind die Hauptvorteile der Erfindung wie folgt:
    • – Möglichkeit, bei jeder beliebigen Art von Encoder oder Resolver eine von Hand erfolgende Steuerung der Motoren mit integrierter Schraube und des Regelungsorgans am Wellenende gewährleisten zu können,
    • – Möglichkeit, mit einer größeren Anzahl von Regelungsorganen und damit mit einer größeren Bandbreite von Geräten arbeiten zu können,
    • – die von Hand erfolgende Steuerung ist robust und ermöglicht ein großes Antriebsmoment,
    • – es sind leicht mehrere Zugänge zum Gehäuse möglich, um die Motorwelle in Drehbewegung zu versetzen,
    • – durch den Einbau dieser von Hand erfolgenden Steuerung erhöht sich der Platzbedarf für die Ausrüstung nur geringfügig,
    • – ihre Kosten sind im Vergleich zu den bisherigen Lösungen geringfügig,
    • – der Greifer lässt sich von Hand in der Schließstellung oder Öffnungsstellung in Anschlag bringen, um ein Öffnungs-Messgerät auf Null zu setzen,
    • – auch eine Blockierung des Motors lässt sich lösen, wenn er seine Bezugswerte verliert und in Anschlag kommt und blockiert, sei nun die Ursache des Blockierens mechanischer oder elektrischer Natur oder durch ein Blockieren im Softwarebereich verursacht,
    • – im Sonderfall von Schweißelektroden kann auch bei einem Festkleben der Elektroden an den Werkstücken eingegriffen werden, um sie zu lösen, was mit dem Motor nicht möglich wäre.

Claims (10)

  1. Elektrische Antriebsvorrichtung für Greifer mit einem Elektromotorgehäuse (4), dessen Welle mit dem Greifer verbunden ist, zur Steuerung des Öffnens von Werkzeugen, die an Gelenkarmen sitzen, sowie zur Steuerung des Schließens und des Festklemmens dieser Werkzeuge an einem Werkstück durch ein durch den Motor hindurch verlaufendes System zur Umwandlung einer Drehbewegung der Welle in eine Vorschubbewegung eines Betätigungsorgans (5) für den Greifer, wobei dieser Motor mit einem Regelungsorgan (10) verbunden ist, das an den Rotor des Motors gekuppelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Regelungsorgan (10) am Ende der Motorwelle angeordnet ist und die Welle mit einem Zahnrad (14) versehen ist, das durch mindestens eine Öffnung (15) im Gehäuse, die zu dieser Welle verschoben ist, von außen bewegbar ist, um manuell gedreht zu werden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Zahnrad (14) konisch geformt ist und dass die Achse dieser Öffnung (15) mit der Achse des Motors (4) einen bestimmten Winkel bildet.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieser Winkel 90° beträgt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Zahnrad (14) zylindrisch geformt ist und sich in Eingriff mit einem zylindrischen Ritzel (19) befindet, das durch diese Öffnung (15) hindurch betätigt werden kann.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse dieser Öffnung (15) parallel zur Achse des Motors (4) verläuft.
  6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Zahnrad (14) mit einem Schlüssel (17) in eine Drehbewegung versetzt werden kann.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieser Schlüssel (17) an seinem Ende eine Zahnung (16) aufweist, die mit dem Zahnrad (14) in Eingriff kommen kann.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Motorgehäuse (4) eine Zahnung (16) aufweist, die durch die Öffnung (15) hindurch betätigt werden kann und dazu geeignet ist, mit dem Schlüssel (17) in eine Drehbewegung versetzt zu werden und zugleich mit dem Zahnrad (14) des Wellenendes in Eingriff gebracht zu werden, wobei das Lösen dieser Zahnung (16) von dem Zahnrad (14) beim Zurückziehen des Schlüssels (17) unter Einwirkung einer Feder (19) oder durch Trägheitswirkung erfolgt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Motorgehäuse (4) eine Zahnung (16) aufweist, die durch die Öffnung (15) hindurch betätigt werden kann und dazu geeignet ist, mit dem Schlüssel (17) in eine Drehbewegung versetzt zu werden, wobei diese Zahnung sich mit dem Zahnrad (14) in permanentem Eingriff befindet.
  10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer ein Greifer zum Punktschweißen ist, wobei die Werkzeuge von Schweißelektroden gebildet werden.
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