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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein katheterbasierte Systeme
zur Behandlung eines entfernten Bereichs in einem Patienten, und
insbesondere Griffe für
Stenteinbringungssysteme, elektrophysiologische Vorrichtungen und Ähnliches,
welche einen Katheter mit einer zurückziehbaren Hülle daran umfassen.
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Vorrichtungen
mit einer zurückziehbaren Hülle in Verbindung
mit einem Katheter werden verwendet, um eine Vielzahl von Zuständen unter
Anwendung endoluminaler Verfahren anstelle von offenen chirurgischen
Verfahren zu behandeln. Beispielsweise werden die Angioplastie und
Stentimplantationsverfahren häufig
angewendet, um atherosklerotische Erkrankungen oder andere Okklusionszustände in Blutgefäßen, wie
beispielsweise den Koronararterien und Karotidarterien, zu behandeln.
Bei der Angioplastie wird beispielsweise ein Katheter mit einem
nicht inflatierten Ballon an seinem distalen Ende perkutan in das
Gefäßsystem
eines Patienten eingeführt
und zu einem zu behandelnden Zielbereich, wie beispielsweise einer
Stenose in einem Blutgefäß, vorgeschoben.
Sobald der Ballon in geeigneter Weise über der Stenose platziert ist,
wird der Ballon inflatiert, um das Lumen in dem Bereich zu vergrößern. Der
Ballon wird dann deflatiert, das Inflations/Deflationsverfahren
kann wiederholt werden, und dann wird der Katheter aus dem Körper des
Patienten entfernt.
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Häufig kann
in Verbindung mit einer Angioplastie ein Stent oder eine andere
röhrenförmige Prothese
in einer Stenose implantiert werden, um den Bereich mit einem Gerüst zu versehen
und zu verhindern, dass er sich zusammenzieht oder in anderer Weise
erneut verstopft. Der Stent wird im Allgemeinen in einem zusammengezogenen
Zustand auf einem Katheter platziert, wenn möglich über einem Ballon. Der Katheter
wird dann zu der Zielstenose vorgeschoben bis sich der Stent in
der Nachbarschaft des Bereichs befindet, und dann wird der Stent
angebracht und im Wesentlichen in dem Bereich verankert. Der Stent
kann vorgespannt sein, um zu einem vergrößerten Zustand zu expandieren,
und/oder kann mit Hilfe eines Ballons expandiert werden, wie bei
plastisch verformbaren Stents, bis der Stent im Wesentlichen die
Gefäßwand eingreift.
Sobald der Stent implantiert ist, wird der Einbringungskatheter aus
dem Patienten entfernt.
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In ähnlicher
Weise kann für
Ablationsverfahren und Ähnliches
ein Katheter mit einer Anordnung von Elektroden, beispielsweise
an einer expandierbaren Korbanordnung, vorgesehen sein. Die Vorrichtung
kann in ein Körperlumen,
beispielsweise durch das Gefäßsystem
des Patienten in das Herz, eingebracht werden, um Zustände, wie
beispielsweise Herzrhythmusstörungen,
zu behandeln.
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Bei
jedem dieser Systeme kann eine Hülle über dem
distalen Ende des Katheters vorgesehen sein, um die Komponenten
an dem distalen Ende, wie beispielsweise ein Ballon, ein Stent,
eine Anordnung von Elektroden, und Ähnliches, zu schützen. Die
Hülle kann
distal über
das proximale Ende des Katheters vorgeschoben werden bis sie das
distale Ende und seine Komponenten bedeckt, oder alternativ kann
das distale Ende des Katheters in die Hülle eingeführt und vorgeschoben werden,
bis es sich in der Nähe
des distalen Endes der Hülle
befindet. Sobald das distale Ende des Katheters in einem gewünschten
Bereich in einem Körperlumen
in geeigneter Weise positioniert ist, kann die Hülle zurückgezogen werden, um das distale
Ende des Katheters zu exponieren. Nach der Behandlung kann die Hülle über das
distale Ende des Katheters zurückgeschoben
und die gesamte Vorrichtung aus dem Patienten entfernt werden.
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Um
zu bewirken, dass die Hülle
zurückgezogen
wird, kann einfach außerhalb
des Patienten an dem proximalen Ende der Hülle gezogen werden, während der
Katheter in einer festen Position gehalten wird. Dies erlaubt jedoch
unter Umständen
keine sehr genaue Steuerung des Zurückziehens der Hülle. Um
eine verbesserte Steuerung vorzusehen, sind Griffvorrichtungen vorgeschlagen
worden, welche ein Rad und einen Schraubmechanismus umfassen. Ein
Rad, welches sich um den Umfang des Griffs erstreckt, ist an einen
Schraubmechanismus gekoppelt, welcher die Hülle und den Katheter eingreift. Wird
das Rad um die Längsachse
des Griffs gedreht, führt
der Schraubmechanismus die Hülle
bezüglich des
Katheters in axialer Richtung.
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Beispielsweise
beschreibt die europäische Patentveröffentlichung
Nr. EP-A1-0,990,426
eine verfügbare
Einbringungsvorrichtung für
Endoluminalprothesen. Optional wird eine Hülle von einer fest komprimierten
Prothese unter Verwendung eines Betätigungsmechanismus mit einem
variablen mechanischen Vorteil zurückgezogen, welcher abhängig von
der Position der Hülle
variiert. Das Anbringungssystem kann einen „Ein-Weg"-Drehmechanismus umfassen. Bei einer
Ausführungsform
ist der Betätigungsmechanismus
zum Zurückziehen
der Hülle
in einem entfernbaren Betätigungsgehäuse vorgesehen,
welches unter Verwendung einer Verstärkungsstange an ein Einführungsventil
gekoppelt ist, und der Bestätigungsgriff
dreht sich orthogonal zur Achse der Hülle.
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Bei
solchen Vorrichtungen kann es jedoch schwierig sein, sich zu merken,
welche Richtung, d. h. im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn, geeignet
ist, um die Hülle
bezüglich
des Katheters zurückzuziehen
oder vorzuschieben. Dies kann besonders wichtig sein, wenn wegen
einer Komplikation während
des Verfahrens ein unmittelbares Handeln erforderlich ist. Darüber hinaus
ist es bei solchen Vorrichtungen möglich, die Hülle während und
nach der Anbringung der Vorrichtung, wie beispielsweise eines Stents,
am distalen Ende des Katheters in distaler Richtung vorzuschieben.
Diese distale Bewegung kann zu einer unsauberen Platzierung und
einer ungewollten Bewegung der angebrachten Vorrichtung führen. Diese
distale Bewegung der Hülle
ist besonders bei der Anbringung von Stents oder anderen röhrenförmigen Prothesen
problematisch. Es ist vorzuziehen, dass ein Katheter-Hüllen-System nur in einer Richtung
bewegt wird, d. h. das Zurückziehen der
Hülle nur
in proximaler Richtung erlaubt, wie in der Europäischen Patentanmeldung Nr. EP-A1-0,990,426
beschrieben.
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Ein
weiterer Nachteil bei derzeitigen Vorrichtungen vom Schraubentyp
besteht darin, dass die Vorrichtungen häufig kompliziert sind und viele
Teile vorsehen, welche schwierig zu montieren sind und/oder teuer
in der Herstellung sind.
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Entsprechend
besteht eine Notwendigkeit für intuitivere,
einfachere und/oder weniger teure Vorrichtungen zum Steuern von
Katheter-Hülle-Systemen.
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Gemäß einem
ersten Merkmal der Erfindung umfasst eine Griffvorrichtung für eine endoluminale Behandlungsvorrichtung
mit einem länglichen
inneren Element und einem äußeren röhrenförmigen Element
ein Griffelement, welches dafür
ausgelegt ist, an dem länglichen
inneren Element angebracht zu werden; und ein Steuerelement mit
einem Eingriffselement, welches dafür ausgelegt ist, das äußere röhrenförmige Element
einzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerelement verschiebbar
an das Griffelement gekoppelt ist; und die Griffvorrichtung umfasst
ferner: einen Schaft, welcher drehbar an dem Griffelement angebracht
ist und an das Steuerelement gekoppelt ist, sodass die Drehung des Schafts
das Steuerelement bezüglich
des Griffelements axial verlagert; und eine in dem Griffelement angeordnete
Nadellagerkopplung, wobei der Schaft mit der Nadellagerkopplung
eingreifbar ist, um die Drehung des Schafts auf nur eine Richtung
zu beschränken.
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So
umfasst bei einer bevorzugten Ausführungsform eine unidirektionale
Griffvorrichtung für eine
endoluminale Vorrichtung ein äußeres röhrenförmiges Element
und ein längliches
inneres Element, welches verschiebbar in dem äußeren röhrenförmigen Element aufgenommen
ist. Das längliche innere
Element ist lösbar
an der unidirektionalen Griffvorrichtung montiert. Die unidirektionale
Griffvorrichtung umfasst ein Griffelement, eine in dem Griffelement
angeordnete Nadellagerkopplung, eine Steuerelementführung in
dem Griffelement und einen Schaft. Der Schaft ist in dem Griffelement
angeordnet und ist in einer einzigen Richtung drehbar. Der Schaft greift
mit der Nadellagerkopplung ein und ist in drehbarem Eingriff mit
dem äußeren röhrenförmigen Element.
Das äußere röhrenförmige Element
ist von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar,
wenn der Schaft in der einzigen Richtung gedreht wird.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfasst der unidirektionale Griff ein Griffelement, eine in dem Griffelement
angeordnete Nadellagerkopplung, ein in dem Griffelement verschiebbar
angeordnetes Steuerelement und einen Schaft. Das Steuerelement ist
an einem seiner Enden an dem äußeren röhrenförmigen Element angebracht.
Der Schaft ist an dem Griffelement angebracht und in einer einzigen
Richtung durch Eingreifen mit der Nadellagerkopplung drehbar, und
der Schaft umfasst ferner ein daran angebrachtes Zahnrad, wobei
das Zahnrad in Eingriff mit dem Steuerelement ist. Das Steuerelement
ist von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar
und von einer proximalen Position zu einer distalen Position nicht
verschiebbar.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfasst die unidirektionale Griffvorrichtung ein Griffelement mit
einem Greifabschnitt und einem Körperabschnitt. Der
Körperabschnitt
umfasst eine transversale Öffnung
und eine Steuerelementführung
darin. Eine Nadellagerkopplung ist in einer Kopplungsaussparung in
dem Körperabschnitt
angeordnet, wobei die Nadellagerkopplung und die Kopplungsaussparung
koaxial zu der transversalen Öffnung
sind. Ein Steuerelement ist verschiebbar in der Steuerelementführung des
Körperabschnitts
beweglich, wobei das Steuerelement an einem Ende mit dem äußeren röhrenförmigen Element
eingreift. Die Griffvorrichtung umfasst einen Steuerknopf mit einem
Schaft und einem Zahnrad daran. Der Schaft greift mit der Nadellagerkopplung
ein, während
das Zahnrad mit dem Steuerelement eingreift. Das Steuerelement ist
von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfasst die Griffvorrichtung ein Griffelement, eine in dem Griffelement
angeordnete Nadellagerkopplung und ein verschiebbar in dem Griffelement
angeordnetes Steuerelement. Das Steuerelement ist an einem Ende
daran an einer hydrostatischen Ventilanordnung angebracht. Ein Steuerknopf
ist an dem Griffelement angebracht und in einer einzigen Richtung drehbar,
wobei der Steuerknopf einen Schaft umfasst, welcher mit der Nadellagerkopplung
eingreift. Der Schaft umfasst ferner ein mit dem Steuerelement eingreifendes
Zahnrad, wobei das Steuerelement von einer distalen Position zu
einer proximalen Position verschiebbar ist und von einer proximalen
Position zu einer distalen Position nicht verschiebbar ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfasst eine unidirektionale Griffvorrichtung für eine endoluminale Vorrichtung
ein äußeres röhrenförmiges Element
und ein längliches
inneres Element, welches verschiebbar in dem äußeren röhrenförmigen Element aufgenommen
ist. Der unidirektionale Griff umfasst ein Griffelement mit einem
Greifabschnitt und einem Körperabschnitt,
wobei der Körperabschnitt eine
transversale Öffnung
und eine Steuerelementführung
darin umfasst. Der Körperabschnitt
umfasst ferner eine Innenelementaussparung zum lösbaren Anbringen des länglichen
inneren Elements. Eine Nadellagerkopplung ist in einer in dem Körperabschnitt
befindlichen Kopplungsaussparung angeordnet, wobei die Nadellagerkopplung
und die Kopplungsaussparung koaxial zu der transversalen Öffnung sind.
Ein Steuerelement ist verschiebbar in der Steuerelementführung des
Körperabschnitts
beweglich, wobei das Steuerelement ferner einen Schienenabschnitt
mit einer Vielzahl von Zähnen
daran umfasst. Das Steuerelement ist lösbar an einem Ende mit dem äußeren röhrenförmigen Element
im Eingriff. Ein Steuerknopf ist vorgesehen und umfasst einen Schaft
und ein Zahnrad daran. Der Schaft greift mit der Nadellagerkopplung
ein und das Zahnrad greift mit den Zähnen des Schienenabschnitts
ein. Das Steuerelement ist von einer distalen Position zu einer
proximalen Position verschiebbar und von einer proximalen Position
zu einer distalen Position nicht verschiebbar.
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Bei
einem weiteren separaten Merkmal der Erfindung umfasst ein System
zum Einbringen einer endoluminalen Prothese in ein Körperlumen
eines Patienten eine endoluminale Behandlungsvorrichtung mit einem
in einem äußeren röhrenförmigen Element
verschiebbar angebrachten länglichen
inneren Element; einem Griffelement, welches dafür ausgelegt ist, an dem länglichen
inneren Element angebracht zu werden, wobei das längliche
innere Element bezüglich
des Griffelements axial befestigt ist; und ein Steuerelement mit
einem Eingriffselement, welches dafür ausgelegt ist, das äußere röhrenförmige Element
einzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerelement verschiebbar
an das Griffelement gekoppelt ist; wobei sich das äußere röhrenförmige Element
distal des Steuerelements erstreckt; und wobei das System ferner
einen Schaft umfasst, welcher drehbar an dem Griffelement befestigt
ist, wobei der Schaft ein Zahnrad umfasst, das derart an das Steuerelement
gekoppelt ist, dass eine Drehung des Schafts das äußere röhrenförmige Element
bezüglich
des länglichen
inneren Elements axial verlagert; und eine in dem Griffelement angeordnete
Nadellagerkopplung, wobei der Schaft mit der Nadellagerkopplung
eingreifbar ist, um die Drehung des Schafts auf nur eine Richtung
zu beschränken,
sodass das äußere röhrenförmige Element
von einer distalen Position zu einer proximalen Position geführt wird,
wenn der Schaft in der einen Richtung gedreht wird.
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So
umfasst bei einer bevorzugten Ausführungsform ein Katheterhüllensystem
zum Einbringen eines Stents in einen Patienten ein äußeres röhrenförmiges Element,
ein in dem äußeren röhrenförmigen Element
verschiebbar aufgenommenes längliches
inneres Element und eine Griffvorrichtung zum Umsetzen einer unidirektionalen
Bewegung des äußeren röhrenförmigen Elements
bezüglich
des länglichen
inneren Elements. Der Griff umfasst ein Griffelement, eine in dem
Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung und ein in einer Steuerelementführung in
dem Griffelement verschiebbar angeordnetes Steuerelement. Das Steuerelement
ist an einem seiner Enden im Eingriff mit dem äußeren röhrenförmigen Element. Ein Steuerknopf
ist an dem Griffelement angebracht und in einer einzigen Richtung drehbar.
Der Steuerknopf umfasst einen Schaft im Eingriff mit der Nadellagerkopplung.
Der Schaft umfasst ferner ein Zahnrad im Eingriff mit dem Steuerelement,
wobei das Steuerelement von einer distalen Position zu einer proximalen
Position verschiebbar ist und von einer proximalen Position zu einer
distalen Position nicht verschiebbar ist.
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1 ist
eine Explosionsansicht der Griffvorrichtung, welche das Griffelement,
ein Merkmal des Steuerelements und den Steuerknopf zeigt.
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2(a) ist eine Endansicht der Griffvorrichtung,
welche das Griffelement, die Rollenlagerkopplung und den Steuerknopf
zeigt.
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2(b) ist eine Endansicht eines Merkmals des
Steuerelements.
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3 ist
eine Seitenansicht des Griffelements.
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4 ist
eine Seitenansicht einer endoluminalen Vorrichtung, welche das äußere röhrenförmige Element,
die Hämostaseventilanordnung
und das längliche
innere Element zeigt.
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5(a) ist eine vergrößerte Seitenansicht eines in
dem äußeren röhrenförmigen Element
angeordneten Stents und des neben dem Stent angeordneten länglichen
inneren Elements.
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5(b) ist eine vergrößerte Seitenansicht eines in
dem äußeren röhrenförmigen Element
vorgesehenen Stents, wobei der Stent an dem länglichen inneren Element angeordnet
ist.
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6 ist
eine Seitenansicht einer Ausführungsform
des Steuerelements und des äußeren röhrenförmigen Elements.
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Sehen
wir uns nun die Zeichnungen im Detail an, so zeigen die 1, 3 und 4 eine
erfindungsgemäße Griffvorrichtung 2,
welche nur drei Teile umfassen kann, nämlich ein Griffelement 4,
einen Schaft 54 und eine Nadellagerkopplung 130.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Griffvorrichtung 2 ein Griffelement 4,
einen Steuerknopf 50 und ein Steuerelement 30.
Das Griffelement 4, der Steuerknopf 50 und das Steuerelement 30 können aus
Materialien, wie beispielsweise geformter oder bearbeiteter Kunststoff oder
Edelstahl, gefertigt sein. Jedes üblicherweise bei medizinischen
Vorrichtungen verwendete Material kann bei der Griffvorrichtung 2 verwendet
werden.
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Bei
einer detaillierten Betrachtung des Griffelements 4 umfasst
das Griffelement 4 vorzugsweise einen Greifabschnitt 6 und
einen Körperabschnitt 8. Der
Greifabschnitt 6 ist im Allgemeinen röhrenförmig und ragt von dem Körperabschnitt 8 in
einem schiefen Winkel hervor. Bei der Verwendung erstreckt sich der
Greifabschnitt 6 vorzugsweise vorwärts oder in distaler Richtung
vom Benutzer weg.
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Mit
Bezug zu den 1, 2 und 3 umfasst
der Körperabschnitt 8 eine
transversale Öffnung 10,
welche durch den gesamten Körperabschnitt 8 verläuft. Wie
am Besten in 2 zu sehen ist, sind eine
Nadellagerkopplungsaussparung 12 und eine Zahnradaussparung 14 an
gegenüberliegenden
Seiten des Körperabschnitts 8 angeordnet.
Sowohl die Nadellagerkopplungsaussparung 12 als auch die Zahnradaussparung 14 sind
koaxial zu der transversalen Öffnung 10.
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Auch
eine Steuerelementführung 16 ist
in dem Körperabschnitt 8 angeordnet.
Die Steuerelementführung 16 verläuft vorzugsweise
vollständig durch
den Körperabschnitt 8.
Auf diese Weise ist die Steuerelementführung 16 vorzugsweise
eine Öffnung
durch den Körperabschnitt 8.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Steuerelementführung 16 an
einer Seite des Körperabschnitts 8 angeordnet sein
kann (wobei eine Seite der äußeren Umgebung exponiert
ist), oder die Steuerelementführung 16 kann
eine separate Komponente außerhalb
des Körperabschnitts 8 sein.
Darüber
hinaus ist die Steuerelementführung 16 vorzugsweise
im Wesentlichen orthogonal zu der transversalen Öffnung 10. Natürlich sind
andere Ausrichtungen der transversalen Öffnung 10 und der
Steuerelementführung 16 möglich, d.
h. parallel, winklig und Ähnliche,
und fallen in den Rahmen dieser Erfindung.
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Mit
Bezug zu den 1 und 2 weist
die Steuerelementführung 16 vorzugsweise
einen oder mehrere dort hinein ragende Führungsstifte 24 auf.
Die Führungsstifte 24 sind
vorzugsweise an dem Körperabschnitt 8 befestigt.
Die Führungsstifte 24 sind
verschiebbar im Eingriff mit einer Nut 36, welche in dem Steuerelement 30 angeordnet
ist, wenn das Steuerelement 30 im Inneren der Steuerelementführung 16 positioniert
ist. Die Steuerelementführung 16 umfasst auch
eine Öffnung 22 darin,
wie in 2 gezeigt ist, in Verbindung
mit der Zahnradaussparung 14. Die Öffnung 22 ermöglicht,
dass das Zahnrad 56 des Steuerknopfes 50 mit den
Zähnen 34 des
Steuerelements 30 eingreift. Auf diese Weise steuert die
Bewegung des Steuerknopfes 50 die Bewegung des Steuerelements 30.
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Mit
Bezug zu den 1, 2 und 3 umfasst
der Körperabschnitt 8 des
Griffelements 4 eine Innenelementaussparung 20 entlang
einer Seite des Körperabschnitts 8.
Die Innenelementaussparung 20 wird verwendet, um ein längliches
inneres Element 90 lösbar
anzubringen. Das längliche
innere Element 90 wird vorzugsweise durch den Anwender
in die Innenelementaussparung 20 pressgepasst. Auf diese Weise
wird das längliche
innere Element 90 bezüglich
der Griffvorrichtung 2 befestigt. Das längliche innere Element 90 kann
jede Anzahl von Strukturen umfassen, wie beispielsweise – als Erläuterung
und nicht einschränkend
gedacht – Katheter,
Führungsdrähte, Puffer
und Ähnliches.
Mit Bezug zu 4 umfasst das längliche
innere Element 90 an einem proximalen Ende daran ein proximales
Befestigungselement 96. Das proximale Befestigungselement 96 ist
in die Innenelementaussparung 20 pressgepasst oder Ähnliches.
Das proximale Befestigungselement 96 umfasst vorteilhafterweise
ein der Innenelelementaussparung 20 entsprechendes Profil
und eine entsprechende Geometrie. In dieser Hinsicht ist das längliche
innere Element 90 an der Griffvorrichtung 2 in
geeigneter Weise befestigt. Gewinde 98 oder andere Verbindungselemente
können
an einem proximalen Ende des proximalen Befestigungselements 96 angeordnet
sein, sodass das längliche
innere Element 90 an zusätzlichen Vorrichtungen (nicht
gezeigt) befestigt werden kann.
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Mit
Bezug zu 4 wird nun eine Beschreibung
der Komponenten eines Beispiels einer endoluminalen Vorrichtung 1 gegeben.
Die endoluminale Vorrichtung 1 kann in ihrer allgemeinsten
Form ein längliches
inneres Element 90 und ein äußeres röhrenförmiges Element 110 umfassen.
In 4 umfasst das äußere röhrenförmige Element 110 eine
flexible Hülle 114 und
eine separate Hämostaseventilanordnung 60.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das äußere röhrenförmige Element 110 nur
eine Komponente, wie beispielsweise eine flexible Hülle 114 oder Ähnliches,
umfassen kann.
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Die
flexible Hülle 114 umfasst
ein Lumen (nicht gezeigt) für
den Durchlass des länglichen
inneren Elements 90. Die flexible Hülle kann ein im Allgemeinen
konusförmiges
proximales Übergangselement 112 umfassen,
um die Befestigung der flexiblen Hülle 114 an der Hämostaseventilanordnung 60 zu erleichtern.
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Die
Hämostaseventilanordnung 60 weist
einen im Allgemeinen röhrenförmigen Körper 62 mit
einem zentralen Lumen 64 darin auf. Das zentrale Lumen 64 steht
bei Befestigung an der Hämostaseventilanordnung 60 in
Fluidverbindung mit dem Lumen des proximalen Übergangselements 112 (nicht
gezeigt) und dem Lumen der flexiblen Hülle 114 (nicht gezeigt).
Die Hämostaseventilanordnung 60 umfasst vorzugsweise
eine optionale bündige Öffnung 80 mit einem
bündigen
Lumen 82 darin, welches in Fluidverbindung mit dem zentralen
Lumen 64 der Hämostaseventilanordnung 60 steht.
Die bündige Öffnung 80 kann
verwendet werden, um Fluid in das bündige Lumen 82 und
das zentrale Lumen 64 einzuführen, wie von Fachleuten leicht
zu erkennen ist. Ein distales Eingriffselement 66 ist am
distalen Ende der Hämostaseventilanordnung 60 angeordnet.
Das distale Eingriffselement 66 ist vorzugsweise um seine
Achse drehbar. Das distale Eingriffselement 66 ist bezüglich des
Hämostaseeingriffselements 60 durch
eine Abdichtung 70 abgedichtet. Das distale Eingriffselement 66 umfasst
Gewinde 68, welche in einer abdichtenden Weise mit entsprechenden
Gewinden 116 an dem proximalen Übergangselement 112 der
flexiblen Hülle 114 eingreifen.
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Das
proximate Ende der Hämostaseventilanordnung 60 umfasst
ein proximales Eingriffselement 72, welches eine im Allgemeinen
röhrenförmige Konstruktion
aufweist. An der Außenseite
des proximalen Eingriffselements 72 ist eine Vielzahl von
Gewinden 74 angeordnet. Eine Dichtung 78 ist in
der Hämostaseventilanordnung 60 neben
dem proximalen Eingriffselement 72 befestigt.
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Weiter
mit Bezug zu 4 umfasst die endoluminale Vorrichtung 1 ein
längliches
inneres Element 90. In 4 ist ein
Katheter als längliches
inneres Element 90 gezeigt. Vorzugsweise umfasst das längliche
innere Element 90 ein Lumen darin (nicht gezeigt), sodass
ein Führungsdraht
oder Ähnliches verwendet
werden kann, um das längliche
innere Element 90 in das Gefäßsystem eines Patienten einzuführen und
dort zu positionieren. Ein Endverschluss 76 umgibt das
längliche
innere Element 90, wenn es in der Hämostaseventilanordnung 60 positioniert
ist. Der Endverschluss 76 umfasst einen internen röhrenförmigen Überstand 77 darin
mit einem Lumen für
den Durchlass des länglichen
inneren Elements 90. Eine Abdichtung 79 ist vorteilhafterweise distal
des Endverschlusses 76 angeordnet. Gewinde 84 sind
in dem Endverschluss 76 angeordnet. Während der Anwendung wird das
längliche
innere Element 90 durch den inneren röhrenförmigen Überstand 77 des Endverschlusses 76 durch
die Dichtungen 78, 79 und in das zentrale Lumen 64 der
Hämostaseventilanordnung 60 geführt. Ist
der Endverschluss 76 auf das proximale Eingriffselement 72 geschraubt,
ist an dem proximalen Ende der Hämostaseventilanordnung 60 eine
Dichtung gebildet. Ein abdichtender Eingriff entsteht durch Komprimieren
der Dichtung 79 zwischen der Dichtung 78 und dem
röhrenförmigen Überstand 77.
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Eine
optionale flexible Spitze 94 kann an dem Ende des länglichen
inneren Elements 90 befestigt sein, wenn das längliche
Element nicht als ein Puffer verwendet wird, d. h., wenn ein Stent 150 distal
des länglichen
inneren Elements 90 in der flexiblen Hülle 114 platziert
ist. Wird die flexible Spitze 94 verwendet, so umfasst
sie ein Lumen darin (nicht gezeigt), sodass ein Führungsdraht
oder Ähnliches
hindurch gelangen kann.
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Das
proximate Ende des länglichen
inneren Elements 90 ist an dem proximalen Befestigungselement 96 befestigt.
Das proximate Befestigungselement umfasst auch ein Lumen darin (nicht
gezeigt) in Verbindung mit dem Lumen des länglichen inneren Elements 90.
Wird ein Führungsdraht
oder Ähnliches verwendet,
so wird er in das längliche
innere Element 90 durch das proximate Befestigungselement 96 geführt.
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Mit
Bezug zu den 1 und 2 werden
nun der Steuerknopf 50 und das Steuerelement 30 beschrieben.
Der Steuerknopf 50 umfasst vorzugsweise einen im Allgemeinen
kreisförmigen
Radabschnitt 52. Während
ein kreisförmiges
Rad 52 bevorzugt ist, sind andere Formen und Geometrien
im Rahmen der Erfindung möglich.
Ein Schaft 54 ragt in einer Richtung von dem Rad 52 weg
und ist daran fest gesichert. Der Schaft 54 ragt im Allgemeinen
orthogonal zu der Ebene des Rads 52. Der Durchmesser des Schafts 54 entspricht
ungefähr
dem inneren Durchmesser der transversalen Öffnung 10. Ein Zahnrad 56 ist
fest an dem Schaft 54 gesichert und umfasst eine Vielzahl
von Zähnen 57.
Während
der Anwendung wird der Steuerknopf 50 in die Griffvorrichtung 2 eingeführt. Der
Schaft 54 gelangt durch die transversale Öffnung 10 und
in eine darin angeordnete Nadellagerkopplung 130. Während der
Steuerknopf 50 aufgrund der Integration des Radabschnitts 52 bevorzugt
ist, wird darauf hingewiesen, dass die Griffvorrichtung 2 im Rahmen
der Erfindung unter Verwendung nur eines Schafts 54 verwendet
werden kann.
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Das
Steuerelement 30 umfasst vorzugsweise eine Schiene 32 und
ein Eingriffselement 38. Die Schiene 32 umfasst
eine Nut 36 an der Oberseite davon. Die Nut 36 greift
mit Führungsstiften 24 in
dem Griffelement 4 ein, wenn das Steuerelement 30 in
die Griffvorrichtung 2 eingeführt wird. Zähne 34 sind entlang
der Unterseite der Schiene 32 angeordnet. Die Zähne 34 greifen
mit entsprechenden Zähnen 57 des Zahnrades 56 des
Steuerknopfs 50 ein, wenn das Steuerelement 30 in
der Griffvorrichtung 2 mit dem Steuerknopf 50 an
Ort und Stelle positioniert ist. An einem Ende der Schiene 32 ist
ein Eingriffselement 38 angeordnet. Das Eingriffselement 38 umfasst
eine Aussparung 40 darin, um mit dem äußeren röhrenförmigen Element 110 oder
der Hämostaseventilanordnung 60 einzugreifen.
Wie in den 1 und 2 gezeigt ist,
greift die Aussparung 40 mit dem röhrenförmigen Körper 62 der Hämostaseventilanordnung 60 ein.
Bei dieser Ausführungsform
schnappt das Eingriffselement 38 ein und/oder ist zu der
Hämostaseventilanordnung 60 pressgepasst.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Eingriffselement 38 direkt
an dem äußeren röhrenförmigen Element 110 an
jeder Komponente oder Struktur, die an dem äußeren röhrenförmigen Element 110 gesichert
ist, befestigt sein kann. Das Eingriffselement 38 und allgemeiner
das Steuerelement 30 dienen dazu, das äußere röhrenförmige Element 110 in
Bezug zu dem befestigten länglichen
inneren Element 90 zwangsweise zu bewegen.
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Die 1, 2 und 3 zeigen
die Nadellagerkopplung 130. Die Nadellagerkopplung 130 weist einen äußeren Kammerdurchmesser
auf, welcher im Wesentlichen der Nadellagerkopplungsaussparung 12 entspricht.
Die Nadellagerkopplung 130 ist an dem Körperabschnitt 8 der
Griffvorrichtung 2 durch Presspassung oder durch die Verwendung
eines Haftmittels oder Ähnliches
gesichert. Die Nadellagerkopplung 130 umfasst im Allgemeinen
eine Vielzahl von Nadellagern, welche in einem Gehäuse im Inneren
einer äußeren Schale
gehalten sind. Federn sind jedem Nadellager zugeordnet. Die Nadellagerkopplung 130 ist
konstruiert, um das Drehmoment zwischen dem Schaft 54 und
der Nadellagerkopplung 130 in einer Richtung zu übertragen
und eine freie Überschreitung
in der entgegengesetzten Richtung zu ermöglichen. Im Allgemeinen sehen
präzise
geformte innere Schrägen
Flächen
vor, an welchen sich die Nadellager verkeilen, um eine Arretierung
des Drehmoments zu übertragen,
wenn der Schaft 54 in einer Richtung gedreht wird. Die
Nadellagerkopplung 130 ist vorzugsweise von der Torrington
Company, 59 Field Street, P.O. Box 1008, Torrington, CT 06790-1008
zu beziehen. Die Nadellagerkopplung 130 ermöglicht vorteilhafterweise
den Übergang
von der Überschreitung
(Drehung) zur Arretierung mit minimaler Verlustbewegung oder Gegenbewegung.
In dieser Hinsicht weist die Griffvorrichtung 2 im Wesentlichen
keine Gegenbewegung des äußeren röhrenförmigen Elements 110 auf.
Die weitgehende Abwesenheit einer Gegenbewegung zeigt an, dass keine
wesentliche Bewegung des äußeren röhrenförmigen Elements 110 in
distaler Richtung stattfindet, welche den spannungshaltenden Effekt
der Griffvorrichtung 2 zerstören würde. Dieses Antibacklash-Merkmal
ist für
die klinische Einbringung selbst-expandierender Stents 150 besonders
vorteilhaft. Das Antibacklash-Merkmal verhindert, dass die flexible
Hülle 114 oder
das äußere röhrenförmige Element 110 „zurückspringen", wenn der Arzt die
Bewegung stoppt oder das Eingangsdrehmoment an dem Steuerknopf 50 freigibt.
Auf diese Weise sorgt die Nadellagerkopplung 130 für ein langsames,
kontrolliertes Zurückziehen
des äußeren röhrenförmigen Elements 110 oder
der flexiblen Hülle 114.
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Die 5(a) und 5(b) zeigen
eine Nahansicht des distalen Endes der flexiblen Hülle 114 mit einem
geladenen Stent 150 und einem länglichen inneren Element 90.
In 5(a) ist der Stent 150 neben
dem länglichen
inneren Element 90 geladen. Auf diese Weise dient das längliche
innere Element 90 als Puffer, wobei das distale Ende während der
Einbringung des Stents 150 in Anlage an das Ende des Stents 150 kommt.
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In 5(b) ist der Stent 150 auf das
längliche
innere Element 90 geladen. Der Stent 150 umgibt
so das längliche
innere Element 90. Die in den 5(a) und 5(b) gezeigten Konfigurationen sind im Rahmen
der Erfindung.
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Es
wird nun eine Beschreibung des Betriebs der Griffvorrichtung 2 gegeben.
Zur Vereinfachung der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass der
Stent 150 oder eine andere Vorrichtung geladen ist, und
sich das längliche
innere Element 90 in dem äußeren röhrenförmigen Element 110 oder
der flexiblen Hülle 114 befindet.
Zunächst
ist das längliche
innere Element 90 an dem Körperabschnitt des Griffelements 4 durch
Drücken
des proximalen Befestigungselements 96 in die Innenelementaussparung 20 gesichert.
Das längliche
innere Element 90 ist so bezüglich der Griffvorrichtung 2 (in
axialer Richtung) fixiert. Bei einem Merkmal der Erfindung wird
das Steuerelement 30, welches sich in der Steuerelementführung 16 befindet,
dann an dem äußeren röhrenförmigen Element 110 befestigt.
Wird eine Hämostaseventilanordnung 60 verwendet,
wird das Steuerelement 30 an der Hämostaseventilanordnung 60 befestigt.
An diesem Punkt ist der Steuerknopf 50 in der Griffvorrichtung 2 in
Position, wobei der Schaft 54 mit der Nadellagerkopplung 130 eingreift.
Die Zähne 57 des
Zahnrads 56 sind mit den entsprechenden Zähnen 34 der
Schiene 32 in Eingriff. Während der Anbringung des Stents 150 ist
das äußere röhrenförmige Element 110 in
proximaler Richtung zurückgezogen,
während
das längliche
innere Element 90 in der axialen Richtung fixiert bleibt.
Der Steuerknopf 50, welcher aufgrund der Nadellagerkopplung 130 in nur
einer Richtung drehbar ist, zieht das Steuerelement 30 in
der Griffvorrichtung 2 zurück. Das äußere röhrenförmige Element 110,
welches in Eingriff mit dem Steuerelement 30 ist, wird
ebenfalls zurückgezogen.
Das äußere röhrenförmige Element 110 wird zurückgezogen
bis der Stent 150 oder eine andere Vorrichtung angebracht
sind. Da der Schaft 54 des Steuerknopfes 50 mit
der Nadellagerkopplung 130 eingreift, dreht sich der Steuerknopf 50 nur
in einer Richtung, um das äußere röhrenförmige Element 110 in
der proximalen Richtung zurückzuziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Griffvorrichtung 2 insofern
unidirektional ist, als das äußere röhrenförmige Element 110 nur
in einer Richtung beweglich ist, nämlich in proximaler Richtung
bezüglich
des länglichen
inneren Elements 90.
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Das
unidirektionale Merkmal der Griffvorrichtung 2 bietet mehrere
Vorzüge.
Zunächst
hindert die Griffvorrichtung 2 einen Anwender daran, das äußere röhrenförmige Element 110 versehentlich
in distaler Richtung zu bewegen. Auf diese Weise kann das äußere röhrenförmige Element 110 nicht
mit einem Stent 150, welcher bereits angebracht ist, zusammenstoßen oder
ihn verschieben. Darüber
hinaus ist das äußere röhrenförmige Element 110 während des Zurückziehens
in ständiger
Spannung, wenn die Griffvorrichtung 2 verwendet wird. Dieses
Spannungshaltungsmerkmal ist besonders wichtig, da das äußere röhrenförmige Element 110 und
insbesondere die flexible Hülle 114 dazu
neigen, sich in gewissem Maße
zu dehnen. Bei der hierin beschriebenen Griffvorrichtung 2 bleibt
die Spannung oder Dehnung in dem äußeren röhrenförmigen Element 110 oder der
flexiblen Hülle 114 erhalten,
wenn das äußere röhrenförmige Element 110 oder
die flexible Hülle 114 über eine
gewisse Entfernung durch Drehung des Steuerknopfes 50 und
Loslassen zurückgezogen werden.
Es ist allgemein vorzuziehen, diese Spannung in dem äußeren röhrenförmigen Element 110 zu halten.
Bestehende Vorrichtungen haben diesen Spannungshaltungseffekt möglicherweise
nicht und ziehen sich in gewissem Maße zurück, sobald die Bewegung der
Hülle stoppt.
Bei Vorrichtungen nach dem Stand der Technik neigt die Hülle dazu,
sich zu verformen oder die Form zu verändern sobald das Zurückziehen
gestoppt wird.
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6 zeigt
eine Ausführungsform
des Steuerelements und des äußeren röhrenförmigen Elements.
Bei dieser Ausführungsform
umfasst das äußere röhrenförmige Element 110 an
einem proximalen Ende ein Steuerelement 160. Das Steuerelement 160 des äußeren röhrenförmigen Elements 110 ist zusammenhängend mit
dem äußeren röhrenförmigen Element 110 gebildet
und ist nicht separat wie das in den 1 und 2 gezeigte Steuerelement 30. Das
Steuerelement 160 kann als Teil des äußeren röhrenförmigen Elements 110 betrachtet
werden. Vorzugsweise umfasst das Steuerelement 160 eine Nut 162 über seine
Länge.
Die Nut 162 greift mit einem oder mehreren Führungsstiften 24 in
dem Griffelement 4 ein. Ferner umfasst das Steuerelement 160 vorzugsweise
Zähne 164 entlang
einem Abschnitt seiner Länge.
Bei dieser Ausführungsform greift
das Steuerelement 160 mit Zähnen 57 des Zahnrads 56 ein.
Bei dieser Ausführungsform
greift das äußere röhrenförmige Element 110 direkt
mit dem Zahnrad 56 des Schafts 54 ein. Der Schaft 54 ist in
Dreheingriff mit dem äußeren röhrenförmigen Element 110.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Modifikationen der oben
beschriebenen Vorrichtung in den Rahmen der Ansprüche fallen
sollen. Beispielsweise ist es möglich,
den Radabschnitt 52 des Steuerknopfes 50 wegzulassen
und die Drehbewegung durch direkte Handhabung des Schafts 54 zu
steuern. Während
also ein Zahnrad und eine Zahnanordnung im Allgemeinen als Kopplungsbewegung
des Schafts 54 mit den Steuerelementführungen 30, 160 beschrieben
worden sind, können
alternative Mechanismen verwendet werden. Beispielsweise können verschiedene
Zahnrad-, Schraub- und sogar reibungsbasierte Anordnungen verwendet werden,
um die unidirektionale Drehbewegung des Schafts 54 in die
lineare Verlagerung des äußeren röhrenförmigen Elements 110 zu übersetzen.
Während
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung gezeigt und beschrieben worden sind,
können
verschiedene Modifikationen erfolgen, ohne vom Rahmen der vorliegenden
Erfindung abzuweichen. Die Erfindung sollte daher nicht beschränkt werden,
außer
durch die beiliegenden Ansprüche
und ihre Entsprechungen.