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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Handvorrichtung zum Aufbringen
eines Korrekturbandes mit einer Aufbringseite und einer beschreibbaren
Seite auf eine Oberfläche,
ein Korrekturband für
eine Handvorrichtung zum Korrigieren, das geeignet zur Verwendung
in einer solchen Vorrichtung ist, wie auch ein Korrekturband, wie
es im Oberbegriff des Anspruchs 1 definiert ist, und beispielsweise
aus der
US 5,076,883
A bekannt ist.
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Handvorrichtungen
zum Aufbringen eines Korrekturbandes auf eine Oberfläche sind
aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt. Diese bekannten Vorrichtungen
weisen ein Gehäuse
auf, in dem zwei Spulen gelagert sind. Eine der Spulen dient als
Zuführspule
für das
Korrekturband und die zweite Spule dient als Aufwickelspule für den Trägerabschnitt
des Bandes, der in das Gehäuse
zurückbefördert wird.
Das Korrekturband wird um eine Aufbringspitze geführt, die
gegen eine Aufbringoberfläche
(gewöhnlich
Papier) bei Benutzung gepresst wird, um eine Deckschicht des Korrekturbands
auf der Oberfläche
aufzubringen. Dadurch trennt das Aufbringelement die Korrekturdeckschicht
von dem Trägerband.
Die Korrektur-Deckschicht
ist so klebend, dass sie fest auf der Aufbringoberfläche haftet.
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Anfangs
hatten die bekannten Handvorrichtungen ziemlich große Ausmaße, sodass
sie für
den Benutzer ziemlich unbequem zu benutzen waren. Deshalb bestand
stets der allgemeine Trend, die Außendimensionen des Gehäuses der
Handvorrichtungen auf ergonomische Weise zu reduzieren. Die Stiftform
wird als ideal angesehen, da Benutzer an eine solche Form gewöhnt sind.
Die Untergrenzen für
die Dimensionen des Gehäuses
einer Korrektur-Handvorrichtung werden durch die Größe der Spulen
und der Bandabmessungen bestimmt. Dafür ein kommerzielles Produkt
eine gewisse Mindestmenge an Korrekturband erforderlich ist, bestehen
dementsprechend Untergrenzen für
die Dimensionen, d. h. den Durchmesser der Spulen.
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Weiter
ist anzumerken, dass auf Grund der Tatsache, dass entsprechend dem
Stand der Technik ein Trägerband
für das
Korrekturband verwendet wird, die Dicke des Korrekturbandes kaum
mehr weiter verringert werden kann.
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Ein
wie oben beschriebener Bandspender ist beispielsweise aus der WO
97/12827 bekannt. Dieser bekannte Bandspender weist ein ein Band
aufnehmendes Gehäuse
auf. Das Band besteht aus einem Trägerband, das ein Abdeckung
aus einer Zusammensetzung trägt.
Das Gehäuse
nimmt auch das benutzte Trägerband
auf, von dem die Zusammensetzung entfernt wurde. Die Bandzuführung ist
nach hinten verlängert
gehalten und um ein Paar von beabstandeten und unabhängig drehbaren
Spulenelemnte gewunden. Bei bekannten Korrekturbandspendern sind
allgemein getrennte Bandzuführungs-
und Aufnahmespulen innerhalb des Spendergehäuses vorgesehen, und die beiden
Spulen sind durch einen mechanischen Antriebsmechanismus so verbunden,
dass wenn ein Band zur Verwendung von der Zuführspule gezogen wird, die Aufwickelspule gedreht
wird, um das benutzte Trägerband
aufzuwickeln. Auch ist, da die Drehgeschwindigkeit der Spulen nicht
gleich ist, eine Form von Kupplungsvorrichtung für gewöhnlich erforderlich. Das Erfordernis
einer Kupplungsvorrichtung erhöht
weiterhin die Herstellungskosten, was ein Nachteil ist, insbesondere, da
die meisten Spender dafür
vorgesehen sind, weggeworfen zu werden, nachdem die ursprüngliche Bandzuführung aufgebraucht
worden ist. Weil, wenn es anfangs hergestellt und benutzt wird,
im wesentlichen das Band auf der Zuführspule liegt, während gegen
Ende der Benutzung die Zuführspule
leer ist und das Trägerband
auf die Aufwickelspule gewickelt ist, benötigen die jeweiligen Spulen
einen beachtlichen Raum innerhalb des Spendergehäuses, das auch als ein Handgriff
des Spenders während
der Benutzung dient. Demnach ist die Länge an Band, die zugeführt werden
kann, in einem Spender begrenzt, wenn das Gehäuse nicht groß werden
und nicht im Ergebnis den Spender unhandlich und unbequem in der
Benutzung machen soll. Dieser Nachteile tritt insbesondere dann
hervor, wenn der Spender gestaltet wird, um ein schlankes längliches
Gehäuse
oder einen Handgriff zu bilden, um diesen auf ähnliche Weise halten zu können, in
der ein Stift oder Marker in der Hand gehalten wird.
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Mit
Blick auf den obigen Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Technik vorzusehen, die eine Reduzierung der Dimensionen des
Gehäuses
einer Korrektur-Handvorrichtung ermöglicht.
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Es
ist hierbei die grundsätzliche
Idee der Erfindung, die bekannte Trennung der Korrekturdeckschicht
und des Trägerbands
an der Aufbringspitze wegzulassen. Wenn kein Trägerband von der Korrekturdeckschicht
an dem Aufbringenelement getrennt wird, besteht kein Bedarf, ein
Trägerband
zurück
in das Gehäuse
zu befördern
und daher kann die zweite, nach dem Stand der Technik erforderliche
Aufwickelspule weggelassen werden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird mittels der Merkmale des
unabhängigen
Anspruchs gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche
bilden die grundsätzliche
Idee der vorliegenden Erfindung weiter.
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Daher
ist erfindungsgemäß eine Handvorrichtung
zum Auftragen eines Korrekturbandes auf eine Oberfläche vorgesehen.
Das Korrekturband weist eine Aufbringseite und eine beschreibbare
Seite auf. Die Vorrichtung hat ein einen Vorrat an Korrekturband
aufnehmendes Gehäuse.
Ein Aufbringelement steht aus einer Öffnung in dem Gehäuse hervor,
um das aus dem Vorrat während
des Betriebs der Vorrichtung zugeführte Korrekturband auf eine Aufbringoberfläche anzupressen.
Das Korrekturband wird vollständig
auf die Aufbringoberfläche
aufgebracht ohne irgendein Zurückbefördern in
das Gehäuse.
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Die
Vorrichtung kann ein Abschneid-/Trennelement in der Nähe des Aufbringelements
zum Abschneiden/Trennen des Korrekturbandes aufweisen, sobald der
Aufbringvorgang beendet ist.
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Das
Abschneid-/Trennelement tritt dann in Funktion, wenn die Handvorrichtung
von der Aufbringoberfläche
angehoben wird und ist funktionslos, wenn die Vorrichtung gegen
die Aufbringoberfläche gedrückt wird.
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Das
Abschneid-/Trennelement ist geringfügig hinter dem Kontaktbereich
des Aufbringelements auf der Aufbringoberfläche angeordnet.
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Das
Aufbringelement und das Abschneid-/Trennelement sind relativ zueinander
aus einer ersten Ruhestellung, in der sie zueinander beabstandet
sind, und einer zweiten Arbeitsstellung, in der sie zueinander mit
dem dazwischen angeordneten Korrekturband in Kontakt sind, bewegbar.
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Eine
Vorrichtung für
den Vorschub des Korrekturbandes und von einer Abschneid-/Trennposition
zu dem Kontaktbereich des Aufbringelements vor Verwendung der Vorrichtung
kann vorgesehen werden.
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Die
Bandvorschubvorrichtung kann manuell betätigt werden.
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Das
Aufbringelement kann eine Rolle sein.
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Die
Lagerachse der Rolle kann in der Arbeitsstellung der Vorrichtung
elastisch in eine Richtung bewegbar sein, die im wesentlichen senkrecht zu
der Aufbringoberfläche
ist.
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In
dem angehobenen Zustand der Vorrichtung kann die Rolle gegenüber der
Abschneid-/Trennvorrichtung vorgespannt sein.
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Das
Korrekturband kann um einen Abschnitt des Umfangs der Rolle geführt sein.
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Die
Oberfläche
der Rolle kann so beschaffen sein, dass das Korrekturband an ihr
auf lösbare
Art klebt.
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Zumindest
der Oberflächenbereich
der Rolle kann aus Gummi oder einem Gummi-ähnlichen
Material hergestellt sein.
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Die
Rückseite
des Bandes kann so beschaffen sein, dass sie an dem Aufbringelement
auf lösbare
Art klebt.
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Der
Vorrat an Korrekturband kann auf eine Zuführspule gewickelt sein und
eine Bremskraft auf die Zuführspule
aufgebracht werden, um das Auftreten einer Bandlose des Korrekturbands
zu verhindern.
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Die
Lagerung der Zuführspule
kann so gestaltet sein, dass sie eine Bremskraft auf die Zuführspule
ausübt.
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Die
Zuführspule
kann auf der Rückseite
des Gehäuses
angeordnet sein.
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Unter
einem weiteren Gesichtspunkt wird ein Korrekturband für eine Handvorrichtung
vorgeschlagen, das geeignet ist, in einer oben erläuterten
Vorrichtung verwendet zu werden.
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Unter
einem nochmals weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung
wird ein Korrekturband für
eine Korrektur-Handvorrichtung mit einer ersten und einer zweiten
Seite vorgeschlagen, wobei die erste Seite eine klebende Aufbringseite
und die andere Seite eine beschreibbare Seite ist.
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Zusätzlich kann
eine verstärkte
Zwischenschicht zwischen der Aufbringschicht und der beschreibbaren
Seite angeordnet sein.
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Weitere
Vorteile, Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
für den
Fachmann deutlich, wenn man die folgende detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den Figuren der beigefügten Zeichnungen
liest.
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1a zeigt eine Gesamtschnittansicht
eines Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung,
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1b und 1c zeigen weitere Schnittansichten des
Ausführungsbeispiels
der 1a,
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2a zeigt eine Detailansicht
des Ausführungsbeispiels
der 1 in einem angehobenen
Zustand der Vorrichtung,
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2b zeigt eine Detailansicht
des Ausführungsbeispiels
der 1 in einem Zustand,
in dem das Korrekturband gegen eine Aufbringoberfläche gedrückt ist,
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3 zeigt schematisch ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung und
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4 zeigt die Sandwich-Schichtstruktur
eines Ausführungsbeispiels
eines Korrekturbands gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Mit
Bezug auf 1a und 1b wird ein erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung erläutert.
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Wie
man aus der 1a sehen
kann, dient eine Korrektur-Handvorrichtung 1 dazu, ein
Korrekturband 4 mittels eines Aufbringelements aufzubringen,
dass eine Rolle 5 entsprechend dem Ausführungsbeispiel der 1 ist. Ein Vorrat an Korrekturband 4 ist
um eine Zuführspule 3 gewunden,
die die einzige Band tragende Spule in dem stiftförmigen Gehäuse 2 der
Vorrichtung 1 ist. Die Zuführspule 3 ist durch
Lager 15 an der Rückseite
der durch das Gehäuse 2 bestimmten
Abteilung befestigt. Das Band 4 wird von der Zuführspule 3 über eine
Führungsrolle 6 zu
der Aufbringrolle 5 zugeführt, die aus einer Öffnung 14 des
Gehäuses 2 der
Vorrichtung 1 hervor steht. An der Aufbringrolle 5 wird
das Korrekturband 4 mittels Führungselementen 7 so
abgelenkt, dass das Korrekturband 4 um einen wesentlichen
Abschnitt des Umfangs der Aufbringrolle 5 geführt wird, bevor
es den Kontaktbereich P erreicht. Der Kontaktbereich P ist als der
Bereich definiert, in dem die Aufbringrolle 5 eine Aufbringoberfläche berührt, wenn die
Vorrichtung 1 ergonomisch durch die Hand des Benutzers
beispielsweise in einem Winkel von 45° zu der Aufbringoberfläche gehalten
wird.
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Bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist
der Vorrat an Korrekturband
4 auf die Zuführspule
3 gewickelt.
Alternativ kann der Vorrat in einer anderen Art vorgesehen sein
wie es zum Beispiel als längsgestreckte,
gepresste Zuführspule
aus der
DE 42 17 294.2 bekannt
ist. Weiter kann der Vorrat an Korrekturband
4 beispielsweise
an der Rückseite
des Gehäuses
zick-zack-gefaltet sein. Deshalb ist es gemäß der vorliegenden Erfindung
nicht einmal notwendig, irgend eine Spule innerhalb des Gehäuses der
Vorrichtung vorzusehen. Durch die Möglichkeit, eine Spule vollständig wegzulassen,
kann die Größe der Vorrichtung
weiter reduziert werden.
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1c zeigt ein solches Ausführungsbeispiel,
bei dem entsprechend der Vorrat 31 an Korrekturband 4 in
einer Abteilung 30 innerhalb des Gehäuses 2 aufgenommen
ist. Wie aus der 1c zu
sehen ist, ist der Vorrat 31 an Korrekturband 4 so zick-zack-gefaltet, dass eine
Zuführspule
nicht mehr länger
notwendig ist. Eine Bremskraft kann auf das Korrekturband 4 mittels
der Bremsrolle 29 aufgebracht werden, die geringfügig gegen
die Führungsrolle 6 drückt.
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Wie
sich insbesondere klar aus 1a ergibt,
sind die Vorrichtung 1 und das Band 4 so gestaltet,
dass das Korrekturband 4 als Ganzes durch die Aufbringrolle 5 auf
die Aufbringoberfläche
aufgetragen werden kann. Beachte, dass es keinen Abschnitt des Korrekturbands 4 gibt,
der in das Gehäuse 2 der Vorrichtung 1 nach
dem Aufbringen zurückbefördert wird.
Noch wird eine Trennung beispielsweise durch die Aufbringrolle 5 durchgeführt, um
ein Trägerband gemäß dem Stand
der Technik von der aufliegenden Korrekturschicht während des
Aufbringvorgangs zu trennen.
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Wie
aus der 1a zu sehen
ist, kann eine erfindungsgemäße Handvorrichtung 1 in
der Form und Größe beispielsweise
eines gewöhnlichen
Marker-Stifts hergestellt werden. Dies folgt aus zwei Gründen. Der
erste Grund ist, dass die Wiederaufwickelspule weggelassen werden
kann. Der zweite Grund ist, dass durch die Verdrängung des Trägerbands
entsprechend dem Stand der Technik die Dicke des Korrekturbands 4 merklich
reduziert werden kann und dadurch im Ergebnis der Durchmesser einer
bestimmten um die Zuführspule 3 gewickelten Länge des
Vorrat an Korrekturband 4 dramatisch verringert werden
kann.
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In 1b ist zu erkennen, dass
das Gehäuse 2 der
Vorrichtung 1 im Wesentlichen aus zwei Abschnitten 18,19 zusammengesetzt
ist, die während des
Herstellungsvorgangs aufeinander gefügt werden. Die Lagerachse 15 für die Zuführspule 3 kann ein
integraler Bestandteil eines der Teile 19 des Gehäuses 2 sein.
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Das
Bezugszeichen 28 bezeichnet die Unterkante des Gehäuses im
Bereich der Aufbringrolle 5, das durch eine gestrichelte
Linie dargestellt ist. Es ist zu erkennen, dass nur ein Abschnitt
der Aufbringrolle 5 auf die Außenseite des Gehäuses 2 hervor steht
und dadurch den Kontaktbereich P begrenzt.
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Anstatt
der in 1a dargestellten
Führungsrolle 6 kann
ein Führungselement 13 in
Form einer Bahn, wie dargestellt in 1b,
durch entsprechende, jeweils vorstehende Abschnitte 16 und 17 der
ersten und zweiten Hälfte 18,19 des
Gehäuses 2 vorgesehen
sein. In der Variante entsprechend der 1b wird das Korrekturband 4 folglich
um die Führungsbahn 13 gelenkt,
bevor es die Aufbringrolle 5 erreicht. In 1b ist weiterhin die zylindrische Achse 11 der
Rolle 5 zu erkennen.
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Details
des erfindungsgemäßen Aufbringelements
werden nun mit Bezug auf die 2a und 2b erläutert.
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Wie
aus diesen Figuren zu erkennen ist, ist erfindungsgemäß ein Abschneid-/Trennelement 10 vorgesehen.
Ein solches Element ist beim Stand der Technik nicht notwendig,
da das Trägerband
nach dem Stand der Technik zurück
in das Gehäuse
der Vorrichtung geschoben wird.
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2a zeigt die angehobene
Stellung der Vorrichtung 1, bei der die Aufbringrolle 5 nicht
gegen die Aufbringoberfläche 20 gedrückt wird.
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In
der Variante der 2a wird
das Korrekturband 4 mittels zweier Führungsrollen 8,9 so
geführt,
dass es dem Umfang der Aufbringrolle 5 zumindest in einem
wesentlichen Maße
folgt.
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In
der angehobenen Stellung der in 2a dargestellten
Vorrichtung 1 ist die Aufbringrolle 5 gegen das
Abschneid-/Trennelement 10 vorgespannt, das eine scharfe
Trennkannte 26 aufweist. Das Korrekturband 4 wird
in diesem Abschneidbereich C zwischen der Kante 26 des
Abschneid-/Trennelements 10 und der Aufbringrolle 5 geklemmt.
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Die
Lagerachse 11 der Aufbringrolle 5 und dadurch
auch die Aufbringrolle 5 selbst sind elastisch relativ
zu der Schneidekante 26 des Abschneid-/Trennelements 10 verschiebbar.
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Deshalb
ist, wenn nach dem Aufbringen des Korrekturbands 4 auf
die Aufbringoberfläche 20 die Vorrichtung 1 von
der Oberfläche 20 angehoben
wird, die Aufbringrolle 5 Feder-vorgespannt gegenüber der scharfen
Kante 26 des Abschneid-/Trennelements 10.
Das Korrekturband 5 wird zwischen der Aufbringrolle 5 und
der scharfen Kante 26 des Abschneid-/Trennelements 10 so
geklemmt, dass es sowohl fixiert ist und als auch hinsichtlich seiner Reißfestigkeit
dem Abschneidebereich C geschwächt
wird. Abhängig
von der Federspannkraft kann das Korrekturband 4 sogar
in dem Abschneidebereich C abgeschnitten werden. Aufgrund der Schwächung und/oder
des Schneidens in dem Bereich C wird das Korrekturband höchstwahrscheinlich in
dem Bereich C während
des Anhebens der Vorrichtung 1 abgetrennt.
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Da
das Korrekturband 4 in diesem Abschneidebereich C geklemmt
wird, besteht kein Risiko, dass irgend eine Spannung auf das Korrekturband 4 in dessen
rückwärtigem Abschnitt
auftritt, sodass kein Risiko besteht, dass das Korrekturband 4 innerhalb des
Gehäuses 2 reißt.
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Beachte,
dass die Position des Abschneidbereichs 10 geringfügig hinter
dem Kontaktbereich P ist, in dem die Aufbringrolle 5 gegen
die Aufbringoberfläche 20 unmittelbar
vor dem Anheben der Vorrichtung 1 gedrückt wird.
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Da
ein schmaler Abstand zwischen dem Abschneidebereich C und dem Bereich
P des letzten Kontaktes ist, muss das Korrekturband 4 geringfügig vorgeschoben
werden, wenn die Vorrichtung 1 nach einem Anheben wieder
benutzt wird. Das abgeschnittene Ende des Korrekturbands 4 muss
von dem Abschneidebereich C zu dem Kontaktbereich P um diese Distanz
vorgeschoben werden.
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Entsprechend
dem Ausführungsbeispiel
der 2 wird dies erreicht,
indem die Rückseite 22 lösbar an
der Umfangsfläche 21 der
Rolle 5 haftet. Beispielsweise kann der Oberflächenbereich 21 oder
die gesamte Rolle 5 aus Gummi oder einem ähnlichen Material
hergestellt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Rückseite 22 des
Korrekturbands 4 so ausgeführt werden, dass diese Seite 22 lösbar an
der Oberfläche
der Rolle 5 haftet.
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Dadurch
wird, wenn die Vorrichtung 1 wiederum gegen eine Aufbringoberfläche 20 gepresst wird
und die Vorrichtung 1 in Korrekturrichtung geringfügig so bewegt
wird, dass die Rolle 5 um einen festgelegten Wert gedreht
wird, die abgeschnittene Kante des Korrekturbands 4 von
dem Abschneidebereich C zu dem Kontaktbereich P wie in 2b dargestellt vorgeschoben.
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Aufgrund
der Feder-belasteten Lagerung der Achse 11 der Rolle 5 wird
das Korrekturband 4 zwischen der Abschneidkante 26 des
Abschneid-/Trennelements 10 und der Rolle 5 freigegeben,
wenn das Drücken
der Vorrichtung gegen die Aufbringoberfläche 20 die Federspannkraft überwindet.
In dieser Arbeitsstellung hat der Umfang 21 der Rolle 5 einen
Abstand von der Abschneidekante 26 mit einer Lücke, die
groß genug
ist, um das an dem Umfang der Rolle haftende Korrekturband frei
passieren zulassen.
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Wenn
wie in 2b dargestellt
die Vorrichtung 1 wieder verwendet wird, erfolgt über eine
festgelegte Länge
entsprechend dem Abstand von dem Kontaktbereich P zu dem Abschneidebereich
C kein Aufbringen von Korrekturband 4 auf die Oberfläche 20.
Sobald das abgeschnittene Ende des Korrekturbands 4 den
Kontaktbereich P der Drehung der Rolle 5 folgend erreicht
hat, beginnt sofort der Auftragvorgang des Korrekturbands 4 auf
die Auftragoberfläche 20.
Beachte, dass entsprechend der jeweiligen Konstruktion des erfindungsgemäßen Auftragelements der
Abstand zwischen dem Kontaktbereich P und dem Abschneidbereich C
sehr klein gehalten werden kann.
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Um
eine Bandlose des Korrekturbands 4 innerhalb des Gehäuses zu
vermeiden, wird eine Bremskraft auf den Vorrat an Korrekturband 4 und/oder
die Zuführspule 3 aufgebracht.
Dies kann zum Beispiel innerhalb der Lagerung 15 der Zuführspule 3 erfolgen.
Daher besteht beim Aufbringen des Korrekturbands 4 auf
die Oberfläche 20 stets
eine gewisse Spannungsbelastung für das Band 4. Jedoch wird
die auf die Zuführspule 3 ausgeübte Bremskraft so
eingestellt, dass die Reißfestigkeit
des Korrekturbands 4 nicht überschritten wird.
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Der
Aufbau nach 2 hat den
ihm innewohnenden Vorteil, dass das Korrekturband 4 automatisch
an der Abschneidekante 26 des Abschneid-/Trennelements 10 abgeschnitten
wird, wenn die Vorrichtung 1 von der Aufbringoberfläche 20 angehoben
wird. Deshalb muss der Benutzer der Vorrichtung 1 keine
weiteren Maßnahmen
ergreifen, um das Korrekturband 4 abzuschneiden. Dadurch kann
der Benutzer natürlich
das Ende des aufgebrachten Bandes 12 durch Anheben der
Vorrichtung an einer ausgewählten
Stelle der Oberfläche 20 bestimmen.
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Wie
in der angehobenen Stellung, die der nicht arbeitende Zustand der
Vorrichtung 1 ist, ist die Rolle 5 gegen die Schneidkante 26 des
Abschneid-/Trennelements 10 vorgespannt. Das Korrekturband 4 ist
automatisch dagegen geschützt,
ungewollt aus dem Gehäuse 2 gezogen
zu werden, wenn die Vorrichtung 1 nicht genutzt wird.
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3 zeigt schematisch ein
weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1.
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
ist das Aufbringelement ein Spiegel-artiges Element 26.
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
ist das Aufbringelement 26 kein drehbarer Aufbringer, und
ein Mechanismus 24 ist vorgesehen, um das abgeschnittene Korrekturband
von dem Abschneidebereich C zu dem Kontaktbereich P vorzuschieben,
wenn die Vorrichtung wieder verwendet wird. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel
der 3 gibt es einen
manuell mittels eines Aktivierungsmechanismus 25 betätigten Bandvorschubmechanismus 24.
Vor erneuter Verwendung der Vorrichtung 1 muss der Benutzer
daher den Aktivierungsmechanismus 25 betätigten,
um das abgeschnittene Bandende von dem Abschneidbereich C zu dem
Kontaktbereich P des Spiegel-artigen Aufbringbands 26 vorzuschieben.
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Wie
bereits oben dargelegt wurde, gibt es erfindungsgemäß keine
Trennung irgend eines Trägerbandes
von einer Korrekturdeckschicht, die durch ein Aufbringelement bewirkt
wird. Erfindungsgemäß hat das
Korrekturband 4 (vgl. 4)
zwei Seiten, von denen die erste Seite 22 eine beschreibbare
Seite und die andere Seite 23 eine Oberfläche ist,
die klebend auf eine Aufbringoberfläche fixierbar ist. Die Reißfestigkeit
des Korrekturbands 4 wird durch die beschreibbare Seite 22 oder
die klebende Seite 23 selbst sichergestellt. Alternativ
kann wie in 4 dargestellt
eine verstärkende
Zwischenschicht 26 zwischen die beschreibbare Schicht 22 und
die Klebeschicht 23 eingefügt werden.
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- 1
- Verbindungsvorrichtung
- 2
- Gehäuse
- 3
- Zuführspule
- 4
- verbindendes
Band
- 5
- Aufbringelement
(Rolle)
- 6
- Tragrolle
- 7
- Bandführungselement
- 8
- Klemmrolle
- 9
- Klemmrolle
- 10
- Abschneidelement
- 11
- elastisch
verschiebbare Achse der Rolle 5
- 12
- aufgebrachtes
Band
- 13
- Führungsbahn
- 14
- Öffnung des
Gehäuses 2
- 15
- Lagerachse
der Zuführspule 3
- 16
- erster
zueinander passender Bahnabschnitt
- 17
- zweiter
zueinander passender Bahnabschnitt
- 18
- erste
Gehäusehälfte 2
- 19
- zweite
Gehäusehälfte 2
- 20
- Aufbringoberfläche
- 21
- Oberfläche der
Rolle 5
- 22
- Rückseite
des Bands 4
- 23
- Aufbringseite
des Bands 4
- 24
- Bandvorschubmechanismus
- 25
- manuelle
Betätigung
- 26
- verstärkende Zwischenschicht
- 27
- scharfe
Kante des Elements 10
- 28
- Unterkante
des Gehäuses
- 29
- Bremsrolle
- 30
- abgetrennter
Abschnitt
- 31
- Vorrat
an Korrekturband 4
- P
- Kontaktbereich
des Aufbringelements
- C
- Abschneid-/Abtrennstelle