DE60104707T2 - Seitenrahmen für ein bett oder ein kinderbett - Google Patents
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Description
- GEBIET DER ERFINDUNG
- Diese Erfindung betrifft einen Seitenrahmen für ein Kinderbett oder ein Bett, insbesondere aber nicht ausschließlich für den Krankenhaus- oder den Pflegeheimbetrieb oder den häuslichen Einsatz, und betrifft ein Kinderbett oder Bett, welches wenigstens einen solchen Seitenrahmen eingebaut hat.
- ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
- Ein Standarderfordernis für Kinderbetten, für pädiatrischen Einsatz oder den Einsatz für Patienten jeder Alterstufe, die pflegeabhängig sind, ist das Vorhandensein sich nach oben erstreckender Seitenrahmen, um einen möglicherweise bewusstlosen Patienten im Bett zurück zu halten. Für die ungehinderte Ausübung der Krankenpflege dürfen solche Seitenrahmen Idealerweise nicht vorhanden sein und folglich besteht eine Standardkonstruktion für einen Seitenrahmen darin, mit Gelenken mit horizontaler Achse in ungefähr der halben Höhe des Seitenrahmens ausgestattet zu sein, so dass ein oberer Abschnitt um 180° zwischen einer eingesetzten Position für maximales Zurückhalten des Patienten und einer nicht eingesetzten Position für Zugriff zum Patienten und/oder minimalem Zurückhalten des Patienten gedreht werden kann, wobei vom Benützer betätigbare zurückhaltende Verriegelungen vorhanden sind, um die obere Hälfte wenigstens in ihrer oberen, eingesetzten Position zu verriegeln. Da ein Seitenrahmen typischerweise ungefähr 2 ft (0,6m) hoch ist, erfordert die Drehbewegung einen minimalen seitlichen Abstand von 1 ft (0,3m). Ein alternatives System ist ein Seitenrahmen, der in einer vertikalen Ebene zwischen einer oberen, eingesetzten Position und einer unteren "Zugriffs"- Position bewegt werden kann, wiederum mit vom Benützer betätigbaren zurückhaltenden Verriegelungen. Dieses System wird großflächig bei häuslichen Kinderbetten, die aus Holz aufgebaut sind, eingesetzt, wo ein Seitenrahmen ein relativ geringes Gewicht aufweist und leicht entlang von Gleitführungen in seine eingesetzte Position angehoben werden kann. Jedoch sind Kinderbetten für den Spitalseinsatz auf Grund der Notwendigkeit von Haltbarkeit über eine vernünftige Einsatzlebensdauer immer aus Metallrohren aufgebaut, wodurch ein Seitenrahmen auch von 4–5 ft (1,2m – 1,5m) Länge ein beträchtliches Gewicht darstellt, was manchmal den Einbau von Kraft bereitstellenden Mitteln mit dazugehörigen Kostenaufwendungen zur Folge hat, um das Anheben des Seitenrahmens in seine obere, eingesetzte Position zu bewirken.
- Des Weiteren besteht ein Bedarf an Kinderbetten mit variablen Höhen, so dass Krankenpflege- oder Pflegepersonal den Patienten in eine optimalen Höhe anheben können, aber feststehende Seitenrahmen erlauben den Einsatz bei Betten mit unterschiedlichen Liegehöhen nicht ohne Weiteres.
- In GB 637951 wird ein Kinderbett mit einem absenkbaren Seitenrahmen, insbesondere für Kleinkinder beschrieben, in welchem das Platzerfordernis für den Seitenrahmen in seiner abgesenkten Position durch den Einsatz von Teleskopstreben minimiert ist, um die Höhe des Seitenrahmens in seiner abgesenkten Position zu verringern.
- In WO 00/42884 ist eine mit Rädern versehene Bahre beschrieben, welche Seitenrahmen aufweist, die in der Lage sind, zwischen einer oberen Position und einer unteren Position in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Patienten teleskopisch zu verfahren.
- AUFGABE DER ERFINDUNG
- Eine Grundaufgabe der Erfindung ist das Bereitstellen eines verbesserten Seitenrahmens für ein Kinderbett oder Bett in einem ersten Aspekt und in einem zweiten Aspekt das Bereitstellen eines Kinderbetts oder Betts, welches wenigstens eine solche Seite eingebaut hat.
- KURZDARSTELLUNG EINES ERSTEN ASPEKTS DER ERFINDUNG
- Gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung wird ein Seitenrahmen für ein Kinderbett oder Bett bereit gestellt, insbesondere, aber nicht ausschließlich für den Krankenhausbetrieb, mit oberen und unteren Rahmentraversen, die beabstandet und parallel zueinander angeordnet und mit einer für den Seitenrahmen erforderlichen Länge ausgerüstet sind, wobei die Rahmentraversen durch eine Vielzahl von beabstandeten und demgegenüber sich quer erstreckten Teleskopstreben miteinander verbunden sind, und mit einer dritten parallelen und zwischen den oberen und unteren Rahmentraversen angeordneten Rahmentraverse, wobei eine äußere Hülse oder ein Zylinder jeder Teleskopstrebe durch Öffnungen in der dritten Rahmentraverse hindurch gleitet.
- KURZDARSTELLUNG EINES ZWEITEN ASPEKTS DER ERFINDUNG
- Gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung wird ein Kinderbett oder Bett bereit gestellt, insbesondere, aber nicht ausschließlich für den Krankenhausbetrieb, welches wenigstens einen Seitenrahmen gemäß des ersten Aspekts umfasst.
- VORTEIL(E) DER ERFINDUNG
- Mit dem Seitenrahmen gemäß der Erfindung, z.B. Krankenhaus-, Pflegeheim- oder häuslichen Einsatz, wird die dritte Rahmentraverse in einer festgestellten Position am Kinderbett oder Bett z.B. durch Bolzen befestigt oder angeschraubt an den Matratzenstützrahmen angebracht, so dass, um den Seitenrahmen von einer vollständig eingesetzten Position abzusenken, in einem ersten Schritt die Streben zuerst zusammen geschoben werden, um teilweisen Zustieg/Rückhaltung zu gewähren, und wenn voller Zustieg/null Rückhaltung erforderlich ist, in einem zweiten Schritt dann die Zylinder durch die Öffnungen der dritten Rahmentraverse hindurch geschoben werden, wobei die untere Rahmentraverse in nächste Nähe zum Boden abgesenkt wird, bis die obere Rahmentraverse sich in nächster Nähe zur dritten Rahmentraverse befindet oder gar an diese anstößt und der Seitenrahmen daher null oder minimale Behinderung zur Matratze und/oder zum Patienten darstellt.
- Daraus folgt, dass die Seitenwand gemäß der Erfindung dem medizinischen Personal oder den Pflegern die Möglichkeit der Auswahl z.B. zwischen 50% Behinderung/Zustieg in einer halb eingesetzten Position und 100% Behinderung in einer voll eingesetzten Position und null Behinderung/maximaler Zustieg in einer völlig zurückgezogenen Position gibt.
- Des Weiteren ist nur minimaler seitlicher Freiraum für Positionsveränderungen des Seitenrahmens erforderlich, da alle Positionseinstellungsbewegungen des Seitenrahmens in der Praxis in einer vertikalen Ebene verlaufen.
- BEVORZUGTE MERKMALE DER ERFINDUNG
- Die Streben sind aus Metall.
- Die Streben sind aus Holz.
- Die Streben sind aus Kunststoff.
- Die Streben umfassen in einer Ausführungsform ein inneres Rohr und ein äußeres Rohr vergleichbarer Länge.
- Die Streben umfassen jede in einer anderen Ausführungsform eine innere Stange und einen äußeren Zylinder von vergleichbarer Länge.
- Als eine gewichtsverringernde Maßnahme sind wenigstens die obere und die untere Rahmentraverse nicht aus Metall, sondern typischerweise aus synthetischen Kunststoffmaterialien, wobei diese Materialien nicht von Reinigungs- oder Sterilisierungsfluids angegriffen werden, oder möglicherweise aus Holz.
- Die untere Rahmentraverse ist mit einer manuell betätigbaren Verriegelung ausgestattet, um die untere Rahmentraverse mit der dritten Rahmentraverse zu verriegeln.
- Die dritte Rahmentraverse ist in geeigneten Abständen für den Durchgriff von Fixierbolzen oder -schrauben durchbrochen, um die Seite z.B. am Matratzenrahmen des Kinderbetts oder an der Basis einer Bettcouch zu befestigen.
- Die Teleskopstreben, z.B. 7 bis 15 an der Zahl, sind in solchen Abständen angeordnet, um ein Kind oder Kleinkind oder den Kopf eines Patienten daran zu hindern, zwischen benachbarten Streben hindurch zu gleiten.
- Für den Einsatz in einem Kinderbett umfasst eine erste Ausführungsform des Seitenrahmens eine manuell bedienbare Verriegelungseinrichtung an jedem Ende der oberen Rahmentraverse; wobei jede Verriegelungseinrichtung einen zurückziehbaren Zapfen umfasst; und das Kinderbett mit vertikalen Stirnendteilen ausgestattet ist, welche eine Reihe von beabstandeten Eingriffsöffnungen aufweisen, so dass der Zapfen in eine ausgewählte Eingriffsöffnung eingreifen kann, um den Seitenrahmen in der gewünschten Höhe anzuordnen.
- Ein Kinderbett gemäß des zweiten Aspekts ist mit zwei Kinderbettseitenteilen ausgestattet, welche fest angebracht oder zur Gänze entfernbar sein können.
- Für den Einsatz bei einem Bett wie einer häuslichen Bettcouch gibt es keine Stirnendteile (oder sie können nicht in einfacher Weise bereit gestellt werden), an welchen der Seitenrahmen in ausgewählter Weise in einer teilweise oder vollständig eingesetzten Position verriegelt werden kann; dann weist eine zweite Ausführungsform des Seitenrahmens wenigstens eine Ausrichtstrebe, vorzugsweise in der Form einer Gasdruckstrebe, auf, die in der Lage ist, den Seitenrahmen in einer vollständig oder teilweise eingesetzten Position zu halten, wobei Mittel vorgesehen sind, um die Kraft, die durch die Ausrichtstrebe aufgebracht wird, unwirksam zu schalten, sobald ein Zurückziehen durch Absenken des Seitenrahmens erforderlich ist.
- Die Gasdruckstrebe wird durch manuelles Ablassen des Gases unwirksam.
- Da Krankenhausbetten für Erwachsene oder häusliche Bettcouchen typischerweise 6 ft (2 Meter) lang sind, sind die Seitenteile gemäß der Erfindung ungefähr 3 ft (1 Meter) lang, so dass jedes Erwachsenenbett oder jede Bettcouch vier Seitenwände erfordern würde, wobei jede Seite ihrerseits herabgelassen werden kann, wann immer Zugang erforderlich ist; das teleskopische Verfahren der relativ kurzen Längsseiten ist eine einfachere Betätigung für das Krankenhauspersonal oder die Pfleger, da leichteres Material beziehungsweise dünnere Wandstärken und Abmessungen eingesetzt werden können, wenn ausreichend Steifigkeit über nur 3 ft (1 Meter) erforderlich ist.
- Die obere Rahmentraverse ist mit wenigstens einem länglichen Durchgangsloch ausgestattet, welches einen Handgriff für den Einsatz beim Handhaben der Seite darstellt.
- Die Erfindung wird nun genauer mittels Beispielen mit Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
-
1 und2 perspektivische Ansichten eines Kleinkinderbetts gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung sind, welches mit zwei Seitenrahmen gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung ausgestattet ist; und -
3 und4 perspektivische Ansichten eines Erwachsenenbetts gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung sind, welches mit vier modifizierten Seitenrahmen gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung ausgestattet ist. - In allen Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
- Ein Seitenrahmen (
1 ) zur Anbringung an einem Kinderbett (2 ) umfasst obere und untere parallele Rahmentraversen (3 ), (4 ) mit einander zugewandten Kanten (5 ), (6 ), die durch eine Vielzahl von Teleskopstreben (7 ) miteinander verbunden sind, wobei jede eine äußere Hülse oder einen Zylinder (8 ) und eine(n) inneren Zylinder oder eine Stange (9 ) umfasst, die so ausgelegt ist, um in den äußeren Zylinder (8 ) hinein oder aus diesem heraus teleskopisch verschoben zu werden. - Eine dritte Rahmentraverse (
10 ) ist zwischen den oberen und unteren Rahmentraversen (3 ), (4 ) angeordnet und ist mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen oder -löchern (11 ) von einem solchen Durchmesser ausgestattet, dass der äußere Zylinder (8 ) leicht durch die Löcher hindurch gleiten kann. - Die untere Rahmentraverse (
4 ) ist mit einer manuell betätigbaren Verriegelung (12 ) versehen, wobei in der Anordnung, in1 bis4 mit der unteren Rahmentraverse (4 ), die an die dritte Rahmentraverse (10 ) anstößt, dargestellt, die untere Rahmentraverse mit der dritten Rahmentraverse (10 ) verriegelt werden kann. - Die obere Rahmentraverse (
3 ) ist benachbart jedem Ende mit manuell bedienbaren, Feder vorgespannten, 'D'-förmigen Verriegelungshandgriffen (13 ) ausgestattet, welche einen horizontal versetzbaren, zurückziehbaren Zapfen aufweisen, welcher in einem ausgewählten Loch einer Vielzahl von Löchern (14 ) einrastbar ist, die an beabstandeten Stellen oben an vertikalen Stirnteilen (15 ), die ihrerseits am Kinderbett (2 ) angebracht sind, bereit gestellt ist. - In
1 ist der Seitenrahmen (1 ) in seiner vollständig eingesetzten Position dargestellt, wobei die untere Rahmentraverse (4 ) an der dritten Rahmentraverse (10 ) anstößt und mit dieser verriegelt ist und wobei die Teleskopstreben (7 ) vollständig ausgezogen sind. - Die obere Rahmentraverse (
3 ) kann ausgewählt in eine erste Stufe abgesenkt werden und folglich kann der Seitenrahmen (1 ) durch die Betätigung der Verriegelungshandgriffe (13 ), um das Einrücken/Ausrücken der Zapfen in den ausgewählten Löchern (14 ) zu veranlassen, teilweise zusammengeklappt werden, bis die Kante an die oberen Enden (16 ) der äußeren Zylinder (8 ) stößt, wenn die erste Stufe des Absenkens abgeschlossen ist. - Weiteres Absenken der oberen Rahmentraverse (
3 ) führt nach dem manuellen Lösen der Verriegelung (12 ) zum Beginn der zweiten Absenkstufe, wobei die äußeren Zylinder (8 ) beginnen, durch die Löcher (11 ) in der dritten Rahmentraverse (10 ) hindurch zu wandern, und die untere Rahmentraverse (4 ) sich von der dritten Rahmentraverse (10 ) weg bewegt, bis die vollständig abgesenkte Position, welche den maximalen Zustieg erlaubt, erreicht ist, wie in2 dargestellt. - Die dritte Rahmentraverse ist an einer Seitentraverse (
17 ) eines Matratzenrahmens (18 ) befestigt, wobei der Rahmen (18 ) auch die fest oder entfernbar angebrachten Endrahmen (19 ) trägt. - In
3 und4 weist ein Bett (20 ) anders als das Kinderbett (2 ) aus1 und2 keine Bettsteher (14 ) (noch eine Einrichtung zur Anbringung solcher Steher) auf, an welche die obere Rahmentraverse (3 ) in einer ausgewählten Position verriegelt werden könnte. - Folglich werden modifizierte Seiten (
1A ) eingesetzt, bei welchen eine der Teleskopstreben eine Ausrichtstrebe ist, vorzugsweise in der Form einer Gasdruckstrebe (7A ), wobei Gasdruck die Strebe (7A ) in ihre ausgezogene Position zwingt und folglich den Seitenrahmen in seine obere Position ausrichtet, während ein Freigabeknopf (21 ) in der oberen Rahmentraverse (3 ) eingelassen ist. Da das Erwachsenenbett (20 ) im Gegensatz zum Kleinkinderbett relativ lang ist, typischerweise 6 ft (2 Meter), weisen die Seiten (1A ) eine Länge von ungefähr 3 ft (1 Meter) auf, so dass vier Seitenrahmen (1A ) pro Bett (20 ) eingesetzt werden. Auf Grund der verringerten Abmessung eines 3ft-Seitenrahmens (1A ) können dünnwandigere und folglich leichtgewichtigere Materialien für die Rahmentraversen (3 ), (4 ), (9 ) und die Streben (7 ) eingesetzt werden. Ebenso sind fest oder entfernbar angebrachte Kopf- und Fußteile (19A ) beziehungsweise (19B ), eine Matratze (22 ) und ein Paar Durchgangslöcher (23 ) zum manuellen Handhaben der Seitenrahmen (1A ) nach oben und nach unten bezeichnet.
Claims (14)
- Seitenrahmen für ein Bett oder Kinderbett, insbesondere aber nicht ausschließlich für den Krankenhausbetrieb, mit unteren und oberen Rahmentraversen (
3 ,4 ), die beabstandet und parallel zueinander angeordnet und mit einer für den Seitenrahmen erforderlichen Länge ausgerüstet sind, wobei die Rahmentraversen (3 ,4 ), durch eine Vielzahl von beabstandeten und demgegenüber quer erstreckten Teleskopstreben (7 ) miteinander verbunden sind, und mit einer dritten parallelen und zwischen den unteren und oberen Rahmentraversen (3 ,4 ) angeordneten Rahmentraverse (10 ), wobei eine äußere Hülse oder ein Zylinder (8 ) jeder Teleskopstrebe (7 ) durch Öffnungen (11 ) in der dritten Rahmentraverse (10 ) hindurchgleitet. - Seitenrahmen nach Anspruch 1, bei welchem die Teleskopstreben (
7 ) metallisch ausgeführt sind. - Seitenrahmen nach Anspruch 1, bei welchem die Teleskopstreben (
7 ) mit Holz verkleidet sind. - Seitenrahmen nach Anspruch 1, bei welchem die Teleskopstreben (
7 ) aus Kunststoff bestehen. - Seitenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Teleskopstreben (
7 ) in einer Ausführungsform ein inneres Rohr und ein äußeres Rohr vergleichbarer Länge beinhalten. - Seitenrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem die Teleskopstreben (
7 ) jeweils in einer anderen Ausgestaltung eine innere Stange (9 ) und ein äußeres Rohr (8 ) vergleichbarer Länge aufweisen. - Seitenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem wenigstens die unteren und oberen Rahmentraversen (
4 ) aus synthetischem Kunststoffmaterial bestehen. - Seitenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die dritte Rahmentraverse (
10 ) in bestimmten Intervallen für den Durchgriff von Fixierungsbolzen oder Schrauben unterbrochen ist, um den Seitenrahmen beispielsweise an einem Matratzenrahmen des Kinderbettes oder einer Bettcouchbasis festzulegen. - Seitenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Benutzung bei einem Kinderbett, mit einer manuell bedienbaren Verriegelungseinrichtung (
13 ) jeweils endseitig der oberen Rahmentraverse (3 ), wobei jede Verriegelungseinrichtung (13 ) einen zurückziehbaren Zapfen aufweist, und wobei vertikale Stirnteile des Kinderbettes mit einer Anzahl an beabstandeten Eingriffsöffnungen (14 ) ausgerüstet sind, so dass der Zapfen in eine ausgewählte Eingriffsöffnung (14 ) eingreift, um den Seitenrahmen in einer gewünschten Höhe festzulegen. - Kinderbett, welches mit wenigstens einem Seitenrahmen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgerüstet ist.
- Kinderbett nach Anspruch 10, welches mit zwei Seitenteilen ausgerüstet ist, die festgelegt sind oder entfernt werden können.
- Seitenrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem wenigstens eine Teleskopstrebe (
7 ) in Gestalt einer Gasdruckstrebe (7A ) vorliegt, um den Seitenrahmen in einer vollständig oder teilweise ausgefahrenen Stellung zu halten, wobei Mittel (21 ) vorgesehen sind, um die Gasdruckstrebe (7A ) manuell unwirksam zu schalten, sobald ein Zurückziehen durch Absenken des Seitenrahmens erforderlich ist. - Seitenrahmen nach Anspruch 12, bei welchem die Gasdruckstrebe (
7A ) durch manuelles Ablassen von Gas unwirksam geschaltet wird. - Erwachsenenbett oder Bettcouch, bei welchem bzw. bei welcher jede Seite mit einem oder zwei Seitenrahmen entsprechend den Ansprüchen 12 oder 13 ausgerüstet ist.
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