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DE60018943T2 - Wegwerfschneidkopf für haarschneider - Google Patents

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DE60018943T2
DE60018943T2 DE60018943T DE60018943T DE60018943T2 DE 60018943 T2 DE60018943 T2 DE 60018943T2 DE 60018943 T DE60018943 T DE 60018943T DE 60018943 T DE60018943 T DE 60018943T DE 60018943 T2 DE60018943 T2 DE 60018943T2
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Description

  • Die Erfindung betrifft Vorrichtungen, die zum Abscheren oder Abschneiden von Haaren, Fell und dergleichen bei Menschen und Tieren verwendet wird. Die neuartige Vorrichtung stellt einen Wegwerfschneidkopf bereit, der Schneidmesser beinhaltet, um das Instandhalten eines relativ scharfen Schneidinstrumentes in ökonomischer Weise zu vereinfachen.
  • Technischer Hintergrund
  • Zur Zeit sind eine Vielzahl von Vorrichtungen zum Abschneiden oder Abscheren von Haaren bei Mensch und Tier bekannt. Diese beinhalten Vorrichtungen, die üblicherweise als Haarschneidegeräte oder -maschinen bezeichnet werden, welche in den meisten Fällen in moderner Weise durch Elektromotoren angetrieben werden. Haarschneidemaschinen, wie sie ursprünglich erdacht und entwickelt wurden, beinhalten Schneidmesser, die vom Haarschneidemaschinenkopf abzunehmen und zu schärfen sind, um die Schneidleistung der Haarschneidemaschine aufrechtzuerhalten. Derartige Schneidmesser können mittels Schrauben oder dergleichen am Schneidkopf der Haarschneidemaschine befestigt sein, oder können Federbügel, Klammern oder andere Rückhalteeinrichtungen zur Befestigung an der Haarschneidemaschine aufweisen.
  • Modernere Haarschneidemaschinen verfügen über integrierte Köpfe, welche so gestaltet sind, dass sie auswechselbare Schneidmesser beinhalten, wobei diese nicht dazu gedacht sind, kontinuierlich nachgeschärft zu werden, sondern vielmehr entnommen und weggeworfen werden. Das US-Patent Nr. 2,722,742, das am 8. November 1955 veröffentlicht wurde, ist ein Beispiel für eine derartige Vorrichtung. Ebenso wurden Wegwerf-Haarschneidemaschinenkopfbaugruppen zur Verwendung mit Haarschneidemaschinen gestaltet. Ein Beispiel für eine aus Kunststoff bestehende Wegwerfkopfbaugruppe einer Haarschneidemaschine ist im US-Patent Nr. 4,563,814 offenbart, das am 14. Januar 1986 veröffentlicht wurde.
  • Die Erfindung stellt eine verbesserte Struktur für eine Haarschneiderkopfbaugruppe mit Wegwerfschneidmessern bereit. Die gesamte Baugruppe ist derart beschaffen, dass es sich bei der Kopfbaugruppe mit den Schneidmessern um solche vom Wegwerftyp handelt, jedoch Schneidmesser aus Metall verwendet werden. Falls gewünscht, können lediglich die Schneidmesser weggeworfen werden und die Kopfbaugruppe wiederverwendet werden; jedoch ist die Struktur nicht für eine lange Lebensdauer und Nutzung gedacht. Der Kopf und die Schneidmesser sind derart aufgebaut, dass die Probleme, die üblicherweise bei bestehenden Wechsel-/Wegwerfköpfen und Schneidmessern angetroffen werden, wie beispielsweise eine Wärmerückhaltung in den Schneidmessern und im Kopf sowie das Erfassen und Ausreißen von Haaren, minimiert werden.
  • Die Stützvorderkante des Basiselementes der Erfindung weist keine Struktur wie beispielsweise Kammzinken auf, die sich unter irgendeinem Abschnitt der Schneidmesser befinden und die Haare erfassen und ausreißen können, wie dies beispielsweise beim US-Patent Nr. 4,328,616 der Fall ist, das am 11. Mai 1982 veröffentlicht wurde und das unter den Schneidmesserzähnen befindliche Kammzinken oder -zähne aufweist, derart, dass, wenn diese zwei Zahnelemente nicht in Kontakt miteinander sind, Haare erfasst und ausgerissen werden. Außerdem haben beide Schneidmesser der vorliegenden Erfindung eine geringfügig konkave Form relativ zueinander, und zwar über die gesamte Schneidmesserlängsrichtung, um der Tendenz entgegenzuwirken, dass die Schneidmesser wellig werden und sich voneinander entfernen, was ein Erfassen und Ausreißen von Haaren sowie weitere Probleme bewirken könnte. Das US-Patent Nr. 4,765,060, das am 23. August 1988 veröffentlicht wurde, offenbart eine Krümmung an den Enden der Schneidmesser, wodurch, infolge eines Fehlens einer durchgängig konkaven Form in Längsachsenrichtung, das Problem verursacht werden kann, dass sie voneinander entfernt werden.
  • Die Schneidmesser der Erfindung haben Vertiefungen in den Zähnen, um die Wärmeentwicklung zu minimieren und den Zähnen strukturelle Festigkeit zu verleihen. Dies wird erzielt, ohne dass dazu Aussparungen in der Zahnkantenwandung erforderlich wären, welche beispielsweise bei Schafschur-Schneidmessern vorgesehen sind, um diesen Biegsamkeit zu verleihen. Derartige Aussparungen können ein Austreten von Schmiermittel verursachen und fungieren als auch Punkt, an dem sich Haare verfangen und ausgerissen werden können. Allgemein sorgt die neuartige Struktur daher für eine bessere Schneideffizienz und eine minimale Wärmeübertragung auf den Menschen oder das Tier, dem die Haare geschnitten werden bzw. das geschoren wird. Das Wegwerfsystem erzielt eine bessere Leistung bei der Schneideffizienz und ist so aufgebaut, dass es mit bestehenden Schnappaufsteck-Kammvorrichtungen verwendet werden kann.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Schneidkopfstruktur für Haarschneidemaschinen bereitzustellen, welche die Reibung verringert und die Wärmeabfuhr der Kombination aus Schneidkopf und Schneidmessern verbessert, um eine Wegwerfschneidkopfbaugruppe für Haarschneidemaschinen zu ermöglichen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, das Verziehen des Kopfes und/oder der Schneidmesser während des Schneidvorgangs zu verringern, um ein Ausreißen von Haaren zu minimieren, das dadurch verursacht wird, dass sich Haare zwischen den Schneidmessern verfangen, anstatt dass sie sauber abgeschnitten werden. Ein weiteres Ziel besteht in einer Gestaltung eines Wegwerfkopfes und -schneidmessers, das mit bestehenden Schnappaufsteckkämmen verwendet werden kann. Ein weiteres Ziel ist die Anpassung des Schneidkopfes für eine Verwendung mit Schnappeinrast-Kammelementen. Noch eine weitere Aufgabe ist eine Schuhstruktur eines oberen Schneidmessers für einen verringerten Reibverschleiß der Haarschneider-Antriebsnase, die für gewöhnlich aus Kunststoff besteht und mit der sich der Schuh des oberen Schneidmessers während der hin und her gehenden Antriebsbewegung der Haarschneidemaschine in Eingriff befindet. Ein weiteres Ziel ist das Abschirmen des Hohlraums der Haarschneidemaschine, in welchem den Schneidkopf untergebracht ist, um die Haarmenge zu verringern, die während einer Schneidoperation in diesen eintritt. Noch ein weiteres Ziel ist das Vorsehen von Vorsprüngen im Basiselement, um eine Vielzahl von Größen von Schneidmesser-Muffenbefestigungsvorrichtungen aufnehmen zu können.
  • Gemäß der vorliegenden Beschreibung werden bei Durchsicht der Beschreibung und der Zeichnungen weitere Ziele dieser Erfindung klar hervorgehen.
  • Aus WO-A-00/38889 ist ein Wegwerfschneidkopf für Haarschneidemaschinen bekannt und ist der nächste Stand der Technik gemäß dem Oberbegriff des Anspruches.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die 24 und 24A der Zeichnungen zeigen die Erfindung. Die anderen Zeichnungen zeigen Details des Kammelementes, und es wird auf diese Zeichnungen für ein besseres Verständnis der Erfindung Bezug genommen. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern und des Umrisses der Haarschneidemaschine;
  • 2 eine perspektivische explodierte Ansicht der Kopfbaugruppe und der Schneidmesser;
  • 3 eine explodierte perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe und der Schneidmesser;
  • 3A eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe mit einer Ablenkplatte;
  • 4 eine Ansicht von unten des oberen Schneidmessers;
  • 4A eine Ansicht von unten einer alternativen Ausführungsform des oberen Schneidmessers;
  • 5 eine Seitenansicht der Kante des oberen Schneidmessers;
  • 5A eine Seitenansicht der Kante einer alternativen Ausführungsform des oberen Schneidmessers;
  • 6 eine Draufsicht des oberen Schneidmessers;
  • 6A eine Draufsicht des oberen Schneidmessers mit Schuhnasen;
  • 7 einen seitlichen Querschnitt des oberen Schneidmessers entlang Linie 6-6;
  • 8 eine Ansicht von unten des unteren Schneidmessers;
  • 9 eine Seitenansicht der Kante des unteren Schneidmessers;
  • 10 eine Draufsicht des unteren Schneidmessers;
  • 11 einen seitlichen Querschnitt des unteren Schneidmessers entlang Linie 10-10;
  • 12 einen seitlichen Querschnitt der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern;
  • 12A einen seitlichen Querschnitt der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern und einem Federelement mit Ablenkplatte;
  • 13 eine perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern und eines Umrisses eines an dieser befestigten Kammes mit großen Zinken;
  • 14 eine perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern, an der sich eine modifizierte Befestigungsvorrichtung für einen Zinkenkamm anbringen lässt;
  • 15 eine perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern, an der sich eine alternative Befestigungsvorrichtung für einen Zinkenkamm anbringen lässt;
  • 16 eine perspektivische explodierte Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Schneidkopfbaugruppe zur Befestigung eines Kammelementes;
  • 17 einen seitlichen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern und einer Federbefestigungsvorrichtung;
  • 18 eine Ansicht von unten des alternativen Schneidkopfes mit Federbefestigungsvorrichtung;
  • 19 eine perspektivische Ansicht des Werkzeugs, das sich mit der Federbefestigungsvorrichtung verwenden lässt;
  • 19A eine perspektivische Ansicht einer alternativen Form des Werkzeugs;
  • 20 einen seitlichen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe mit Basisschneidmesser;
  • 21 eine Draufsicht des Basisschneidmessers;
  • 22 eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform der Basisschneidkante;
  • 23 einen seitlichen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe mit Basisschneidmesser;
  • 24 eine perspektivische Ansicht des Kammelementes und des Basiselementes mit Zungen und Kerben;
  • 24A einen seitlichen Querschnitt einer Kammelementzinke;
  • 25 eine perspektivische Ansicht des Kammelementes, welches das Merkmal eines spitzen Zulaufens aufweist;
  • 26 einen partiellen seitlichen Querschnitt des Kammelementes, welches das Merkmal eines spitzen Zulaufens aufweist;
  • 27 eine perspektivische Ansicht eines Kammzinkens.
  • Bester Modus zur Ausführung der Erfindung
  • Der Wegwerfschneidkopf ist im Wesentlichen eine aus vier Elementen bestehende zusammenspannbare Baugruppe mit einer Basis, unteren und oberen Schneidmessern und einer Feder. Die Basis dient als Trägereinrichtung für die gesamte Baugruppe und beinhaltet die Befestigungselemente zur Befestigung an einer Haarschneidemaschine. Die Feder hält die Elemente zusammen, drückt die Schneidmesser zusammen und beinhaltet eine Gleitschiene, unter welcher das obere Schneidmesser gleitet. Eine Befestigung eines Kammelementes kann ebenfalls enthalten sein. Es werden alternative Ausführungsformen beschrieben, welche Schraubrückhalteeinrichtungen anstelle der Feder verwenden und welche ein Schnappraste zum Zurückhalten der Kammelemente verwenden. Ein aus Kunststoff bestehendes Kammelement zur Verwendung mit der Schnappeinrast-Halteeinrichtung ist enthalten. Eine Abweiserplatte kann zur Federstruktur hinzugefügt werden, um zu verhindern, dass Haare in den Hohlraum der Haarschneidemaschine eintreten.
  • Bezug nehmend auf die 1 bis 15 weist ein Wegwerfschneidkopf 1 ein Basiselement 2 mit einem hinteren Befestigungsabschnitt 3 und einem Trägerabschnitt 4 für das untere Schneidmesser auf. Der hintere Befestigungsabschnitt 3 weist ein nach oben stehendes mittiges Brückenelement 5 mit Befestigungsnasen 7 der Haarschneidemaschine 6 auf. Der Trägerabschnitt 4 für das untere Schneidmesser weist Pfosten 8 auf, um das untere Schneidmesser 9 zurückzuhalten. Die vordere Stützkante 37 des Trägerabschnittes 4 des unteren Schneidmessers erstreckt sich nicht derart, dass sie bis unter die unteren Zähne 13 des unteren Schneidmessers 9 vorsteht. Dies lindert das bei bestehenden Schneidköpfen auftretende Problem, dass bei dem Schneidmesser-Trägerelement die Tendenz besteht, dass es während des Schneidvorganges Haare an der Trägerbasis erfasst und ausreißt.
  • Das untere Schneidmesser 9 ist mit seinen die Pfosten 8 aufnehmenden Öffnungen 14 in den Trägerabschnitt 4 für das untere Schneidmesser eingesetzt. Die Pfosten 8 verhindern eine Horizontalbewegung des unteren Schneidmessers 9 relativ zum Trägerabschnitt 4 für das untere Schneidmesser, erlauben jedoch eine Vertikalbewegung des unteren Schneidmessers 9.
  • Dies sorgt für einen vertikal "schwimmenden" Zustand, um den Kontakt mit dem oberen Schneidmesser 15 aufrechtzuerhalten, beispielsweise unter Bedingungen, bei denen die Erwärmung bewirkt, dass das Schneidmesser wellig wird oder sich verzieht. Die Pfosten 8 und Öffnungen 14 erlauben auch, falls erwünscht, ein leichtes Auswechseln des Schneidmessers und bewirken kein Abflachen der konkaven Krümmung des Schneidmessers, wie dies bei anderen Schneidköpfen bei einer permanenten Befestigung an Ort und Stelle der Fall war.
  • Das untere Schneidmesser 9 hat eine im Wesentlichen ebene rechteckige Form mit einem sich in Längsrichtung des Schneidmessers erstreckenden vertieften Abschnitt 10. Rippen 11 sind im vertieften Abschnitt 10 ausgebildet, um ihm strukturelle Festigkeit zu verleihen und zu einer Minimierung der Wärmeerzeugung beizutragen. Das untere Schneidmesser 9 weist ebenfalls Vertiefungen oder Falze 12 auf, die in den unteren Zähnen 13 ausgebildet sind, um die Gleitreibungsoberfläche zu verringern, damit die Wärmeentwicklung minimiert, das Fließen eines Kühlmittels ermöglicht und für strukturelle Festigkeit gesorgt wird.
  • Das untere Schneidmesser 9 ist mit die Pfosten 8 aufnehmenden Öffnungen 14 im Trägerabschnitt 4 für das untere Schneidmesser angeordnet. Das obere Schneidmesser 15 ist in einer gleitenden Beziehung auf dem unteren Schneidmesser 9 angeordnet, wobei die unteren Zähne 13 parallel zu den oberen Zähnen 16 sind. Im Betrieb führt das obere Schneidmesser 15 eine gleitende Verschiebung in Längsrichtung relativ zum feststehenden unteren Schneidmesser 9 durch.
  • Das obere Schneidmesser 15 hat eine im Wesentlichen ebene rechteckige Form mit einem in Längsrichtung des Schneidmessers ausgebildeten ausgesparten Abschnitt 17, welcher, wie in 2 dargestellt, durch eine Stanzoperation so ausgebildet sein kann, dass er in seitlicher Richtung eine nach oben gebogene Geometrie hat. Eine Mehrzahl von oberen Zähnen 16 bilden den vorderen Abschnitt, welche, ähnlich wie die unteren Zähne 13, Vertiefungen 12 aufweisen. Eine Nut 18 ist parallel und mit Abstand zur vorderen gezahnten Kante ausgebildet.
  • Die hintere Kante 19 des oberen Schneidmessers 15 beinhaltet eine verbreiterte Ausnehmung 20, die zur Aufnahme einer Antriebsnase 21 oder eines anderen Antriebselementes einer Haarschneidemaschine 6 ausgebildet ist. Ein Paar von Schuhen 22 sind in der verbreiterten Ausnehmung 20 ausgebildet, um den Reibungsverschleiß zu verringern, der durch die Hin- und Herbewegung der Haarschneidemaschinen-Antriebsnase 21 verursacht wird, welche dazu dient, das obere Schneidmesser 15 in einer gleitenden Hin- und Herbewegung über das untere Schneidmesser 9 zu bewegen. Die Schuhe 22 haben vorzugsweise abgerundete Kanten 38, um den Verschleiß der Antriebsnase 21 zu verringern. Jedoch kann auch eine geeignet gekrümmte Schuhnase 40, wie dargestellt in 5A, verwendet werden.
  • Beim Federelement 23 handelt es sich um ein im wesentlichen U-förmiges Element aus Federstahl oder dergleichen, dessen gegenüberliegende Arme 24 so geformt sind, dass sie sich an der hinteren Kante 25 des Befestigungsabschnittes 3 des Basiselementes 2 befestigen lassen. Die gegenüberliegenden Arme 24 können auf dem Basiselement 2 durch Armöffnungen 26 zurückgehalten werden, die mit Befestigungspfosten 27 in Eingriff kommen. Die gegenüberliegenden Arme 24 weisen vom Basiselement 2 ausgehend eine Krümmung nach oben auf und erstrecken sich in gekrümmter Weise über das obere Schneidmesser 15 nach vorne, um in einer nach unten verlaufenden Weise in einer quer verlaufenden länglichen Gleitschiene 28 zu enden, welche mit der Nut 18 des oberen Schneidmessers 15 in Eingriff kommt. Die Gleitschiene 28 weist vorzugsweise eine aus Kunststoff bestehende Beschichtung oder Überzug oder eine ähnliche Oberfläche auf, um die Gleitbewegung in der Nut 18 zu erleichtern.
  • Das Federelement 23 kann auch mittels eines Schraubbefestigungsverfahrens auf dem Basiselement 2 zurückgehalten werden. Ein Beispiel ist in 3 dargestellt, bei dem die Pfosten 27 durch Öffnungen 47 ersetzt wurden und die Armöffnungen 26 Gewindeöffnungen 46 zur Aufnahme von Schrauben 48 sind. Außerdem sind Öffnungen 45 vorhanden, um zu ermöglichen, dass die Schrauben durch den oberen Abschnitt der gegenüberliegenden Arme 24 hindurch gesteckt werden. Das Einschrauben der Schrauben 48 in das Federelement 43 liefert ein Mittel zur Einstellung der Anzugsfestigkeit, mit der das Federelement 23 lösbar befestigt ist. Dadurch lässt sich beim Schneiden von feinem oder losem Haar eine Verringerung der Spannung vornehmen, um den reibungs- und wärmebedingten Verschleiß des Schneidmessers zu verringern; und außerdem kann die Spannung vergrößert werden, wenn dickes oder verfilztes Haar geschnitten werden soll.
  • Das Federelement 23 kann auch ein verlängertes Plattenelement oder eine Ablenkplatte 55 aufweisen, wie am besten aus den 3A und 12A zu erkennen, um das Eintreten von Haaren in den Haarschneiderhohlraum 41 während des Schneidvorgangs zu verhindern.
  • In der bevorzugten Ausführungsform sind das untere Schneidmesser 9 und das obere Schneidmesser 15 in ihrer Längsrichtung mit einer geringfügig konkaven Form zueinander ausgebildet, und zwar in einer zu den Reihen der Schneidzähne 13, 16 parallelen Ebene, wie in den 4 und 8 dargestellt. Dies dient dazu, der Tendenz der Schneidmesser entgegenzuwirken, sich "aufzurollen" und sich in Richtung von den Enden 29, 30 nach innen voneinander teilweise zu trennen, wenn es während des Gebrauchs bedingt durch die Gleitreibung eine Wärmeentwicklung gibt. Dieser Verzug kann sowohl bei der Fertigung als auch während des Gebrauchs auftreten. Das obere Schneidmesser 15 kann weiter dadurch modifiziert sein, dass eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung ausgebildet ist, um als Wärmeöffnung 70 zu dienen, damit die Wärmeabfuhr weiter erleichtert wird.
  • Die Schneidmesser 9, 15 können durch Pressen, Schneiden und/oder Stanzen gefertigt werden. Bei der Fertigung entsteht eine schartige Kante auf Seiten des das Schneidwerkzeug verlassenden Schneidmessers. In der bevorzugten Ausführungsform befinden sich die schartigen Berührungskanten an der oberen Kante, das heißt an der zwischen den Schneidmessern befindlichen Kante. Daher brauchen die Schneidmesser nur an den Berührungskanten einer Schleifbearbeitung unterzogen werden, und die schartigen Kanten bleiben bestehen und wirken unterstützend beim Schneiden der Haare, kommen jedoch nicht mit der Haut in Berührung, was eine Verletzung bewirken würde. Zum leichteren Befestigen des oberen Schneidmessers 15 an einer bei der Fertigung verwendeten Aufspannvorrichtung können Aufspannlöcher 44 vorgesehen sein.
  • Bezug nehmend auf 13, ist an einem Wegwerfschneidkopf 1 ein Kamm 31 mit großen Zinken befestigt. Die Baugruppe hat eine kompakte Form sowie einen Breite in Richtung von hinten nach vorne oder eine seitliche Abmessung, die ungefähr Standard-Haarschneiderköpfen und -schneidmessern entspricht, um eine Befestigung von Standard-Kammbefestigungselementen zu ermöglichen. Wenn ein relativ flaches Kammvorsatzgerät gewünscht wird, kann für den Kamm 31 anstelle des typischerweise verwendeten Kunststoffes ein Metall oder ein anderes vergleichsweise starkes Strukturmaterial verwendet werden. 14 zeigt ein Beispiel eines dünnen Kammelementes 32 mit Kammzinken 33, das Nutkerben 34 zur Aufnahme der Vorderkante 36 des Wegwerfschneidkopfes 1 und eine Federbügel-Hinterkante 35 aufweist, um das dünne Kammelement 32 in Eingriff zu bringen und festzuhalten. Sowohl der Kunststoffkamm 31 als auch das dünne Kammelement 32 können eine oder mehrere Befestigungszungen 76 beinhalten, unter welche die vordere Tragkante 37 des Basiselementes 2 beim Anbringen eines Kamms 31, 32 eingeführt werden kann. Befestigungskerben 75 können in der vorderen Tragkante 37 ausgebildet sein, um mit den Befestigungszungen 76 in Eingriff zu kommen. Die Kammzinken 33 können ein an der Zinkenvorderkante 77 angebrachtes Zinken-Rippenelement 78 beinhalten. Dies verringert die Flachheit der Kammzinken 33 an der Vorderkante, die beim zur Herstellung verwendeten Formgießprozess auftritt. Das Zinken-Rippenelement 77 tragen dazu bei, die abzuschneidenden Haare zwischen die Kammzinken 33 zu lenken.
  • Der Zinken aufweisende Kamm 31, das Kammelement 32 und die Kammzinken 33 können mit einer reibungsarmen Substanz, beispielsweise einer unter der Handelsbezeichnung TEFLON vertriebenen Substanz, in Vakuum aufgedampftem Aluminium mit einer Lackbeschichtung sowie ähnlichen Beschichtungen und Porenfüllern beschichtet sein. Der Kamm 31, das Kammelement 32 und die Kammzinken 33 können aus Kunststoff mit metallischen oder Silika-Additiven ausgebildet sein, um im Vergleich zu Kunststoffkämmen eine größere Materialfestigkeit zu erzielen.
  • Eine Variation dieser durch Federkraft bewirkten Befestigung ist in den 15 bis 18 dargestellt. In diesem Fall ersetzt eine Rückenplatte 51 die Federspannvorrichtung 35, und Seitenelemente 65 wurden hinzugefügt. Dies liefert eine Struktur, die sich für das Kammelement 32 eignet, wenn ein dünner Kamm gewünscht wird, der aus einem Kunststoff oder einem ähnlichen Material besteht. Eine Nietenvertiefung 66 kann vorgesehen sein, wenn zum Anbringen des Kammelementes 32 Spielraum benötigt wird. In der Rückenplatte 51 befindet sich ein Schlitz 52, in welchen sich die Platte 53 mit ihrer Verlängerung 56 erstreckt. Die Platte 53 weist Federzungen 43 auf, die mit in Federhohlräumen 49 angeordneten Federn 50 in Eingriff sind. Die Rückenplatte 51 kann in dem oberhalb des Schlitzes 52 befindlichen Abschnitt 68 spitz zulaufend ausgebildet sein, um das Einführen der Verlängerung 56 in den Schlitz 52 zu erleichtern. Die Platte 53 ist am Basiselement 2 mittels eines Niets 61, einer Schraube oder dergleichen befestigt, die durch die Öffnung 60 und die Gleitöffnung 62 hindurchgesteckt ist. Auf die Druckzungen 42 ausgeübter Druck drückt die Feder 50 zusammen, wenn auf die Platte 53 entgegen der Kraft der Feder 50 Druck ausgeübt wird. Dadurch erfolgt eine Bewegung der Verlängerung 46, um zu ermöglichen, dass das Kammelement 32 vom Schneidkopf 1 abgenommen oder an diesem montiert wird. Bei einer in diese Weise erfolgenden Montage kommt die Nutkerbe 34 in Eingriff mit der Vorderkante 36 der Schneidzähne, und beim Abnehmen der Platte 53 kommt die Verlängerung 46 in Eingriff mit dem Schlitz 52. Ein Werkzeug 53 mit Stempeln 64 kann vorgesehen sein, wie in den 16 und 19 dargestellt, um das Drücken der Druckzungen 42 zu unterstützen. Das die Stempel 64 aufweisende Werkzeug 63 kann auch eine Klinge oder einen sechseckigen Kopf aufweisen, damit er zum Einstellen der Spannung der Schrauben 48 verwendet werden kann.
  • Eine alternative Konfiguration des Werkzeugs 63 ist in 19A dargestellt, bei welchem die Stempel 64 runde Enden aufweisen und sich die Klinge oder der Sechseckkopf 67 gegenüberliegend der Stempel 64 befinden.
  • Die Basis 2 kann eine stärker ausgeprägte Rundung der Ecken 54 aufweisen, um den Benutzer bei einer Drehbewegung der Haarschneidemaschine während eines Schneidvorgangs in räumlich beengten Bereichen, beispielsweise an Beingelenken von Tieren und dergleichen, zu unterstützen.
  • Das Basiselement 2 kann auch Vorsprünge 58 auf der Innenseite der Befestigungsnasen 7 und im Befestigungshohlraum 57 beinhalten, wobei die Vorsprünge 58 sich zusammendrücken lassen. Wenn der Schneidkopf 1 an einer Haarschneidemaschine 6 befestigt wird, wird eine Zunge in den Befestigungshohlraum 57 eingeführt. Diese Zungen weisen bei verschiedenen Haarschneidemaschinen 6 nicht immer in die gleiche Richtung. Die Vorsprünge 58 können eine Vielzahl unterschiedlicher Zungengrößen aufnehmen, und dadurch werden an der andernfalls bestehenden Spielpassung Vibrationen verringert. Die Vorsprünge 58 an den Befestigungsnasen 7 dienen bei der Befestigung des Schneidkopfes an der Haarschneidemaschine 6 einem ähnlichen Zweck.
  • Das Basiselement 2 und das untere Schneidmesser 9 können durch ein einstückiges Basisschneidmesser 80 ersetzt werden. In dieser Ausführungsform sind die hochstehende mittige Brücke 5 und andere Elemente am Basisschneidmesser 80 befestigt und werden durch dieses festgehalten. Der Federbügel 23 ist am Basisschneidmesser 80 befestigt und die Platte 53 mit Federn und weiteren Elementen werden durch eine Blattfeder 81 ersetzt, die eine federnde Verlängerung 82 für das Eingreifen in den Schlitz 52 aufweist.
  • Auch wenn die Erfindung in spezifischer Weise dargestellt und mit Bezug auf die dargestellten und bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde, versteht es sich für Fachleute, dass bei diesen die zuvor beschriebenen und weitere Änderungen in Form und in Detail vorgenommen werden können, ohne vom Gedanken und dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.

Claims (1)

  1. Kammelement (32) zur Befestigung an einem Schneidkopf (1) einer Haarschneidemaschine (6), aufweisend: ein Basis-Tragelement (39) mit einer Mehrzahl von Kammzinken (33), die an einer vorderen Basiskante angebracht sind, wobei in den Kammzinken (33) eine Nutkerbe (34) für einen Eingriff mit einer Vorderkante (36) einer Mehrzahl von oberen Zähnen (16) des Schneidkopfes (1) ausgebildet ist; und einen Federbügel (35), der an einer hinteren Basiskante des Basis-Tragelementes (39) gegenüberliegend den Kammzinken (33) angebracht ist, oder eine Rückenplatte (51), die an einer hinteren Basiskante des Basis-Tragelementes (39) gegenüberliegend den Kammzinken (33) angebracht ist, und zwei dazwischen angebrachte Seitenelemente (65), wobei in der Rückenplatte (51) ein Schlitz (52) für einen Eingriff mit dem Schneidkopf (1) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Basiskante eine Befestigungszunge (76) aufweist und eine vordere Tragkante eines Basiselementes (2) des Schneidkopfes (1) eine Befestigungskerbe (75) für einen Eingriff mit der Befestigungszunge (76) aufweist.
DE60018943T 2000-06-27 2000-12-01 Wegwerfschneidkopf für haarschneider Expired - Fee Related DE60018943T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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