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Die
Erfindung betrifft Vorrichtungen, die zum Abscheren oder Abschneiden
von Haaren, Fell und dergleichen bei Menschen und Tieren verwendet wird.
Die neuartige Vorrichtung stellt einen Wegwerfschneidkopf bereit,
der Schneidmesser beinhaltet, um das Instandhalten eines relativ
scharfen Schneidinstrumentes in ökonomischer
Weise zu vereinfachen.
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Technischer
Hintergrund
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Zur
Zeit sind eine Vielzahl von Vorrichtungen zum Abschneiden oder Abscheren
von Haaren bei Mensch und Tier bekannt. Diese beinhalten Vorrichtungen,
die üblicherweise
als Haarschneidegeräte oder
-maschinen bezeichnet werden, welche in den meisten Fällen in
moderner Weise durch Elektromotoren angetrieben werden. Haarschneidemaschinen, wie
sie ursprünglich
erdacht und entwickelt wurden, beinhalten Schneidmesser, die vom
Haarschneidemaschinenkopf abzunehmen und zu schärfen sind, um die Schneidleistung
der Haarschneidemaschine aufrechtzuerhalten. Derartige Schneidmesser
können
mittels Schrauben oder dergleichen am Schneidkopf der Haarschneidemaschine
befestigt sein, oder können
Federbügel,
Klammern oder andere Rückhalteeinrichtungen
zur Befestigung an der Haarschneidemaschine aufweisen.
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Modernere
Haarschneidemaschinen verfügen über integrierte
Köpfe,
welche so gestaltet sind, dass sie auswechselbare Schneidmesser
beinhalten, wobei diese nicht dazu gedacht sind, kontinuierlich nachgeschärft zu werden,
sondern vielmehr entnommen und weggeworfen werden. Das US-Patent
Nr. 2,722,742, das am 8. November 1955 veröffentlicht wurde, ist ein Beispiel
für eine
derartige Vorrichtung. Ebenso wurden Wegwerf-Haarschneidemaschinenkopfbaugruppen
zur Verwendung mit Haarschneidemaschinen gestaltet. Ein Beispiel
für eine
aus Kunststoff bestehende Wegwerfkopfbaugruppe einer Haarschneidemaschine
ist im US-Patent Nr. 4,563,814 offenbart, das am 14. Januar 1986
veröffentlicht
wurde.
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Die
Erfindung stellt eine verbesserte Struktur für eine Haarschneiderkopfbaugruppe
mit Wegwerfschneidmessern bereit. Die gesamte Baugruppe ist derart
beschaffen, dass es sich bei der Kopfbaugruppe mit den Schneidmessern
um solche vom Wegwerftyp handelt, jedoch Schneidmesser aus Metall verwendet
werden. Falls gewünscht,
können
lediglich die Schneidmesser weggeworfen werden und die Kopfbaugruppe
wiederverwendet werden; jedoch ist die Struktur nicht für eine lange
Lebensdauer und Nutzung gedacht. Der Kopf und die Schneidmesser sind
derart aufgebaut, dass die Probleme, die üblicherweise bei bestehenden
Wechsel-/Wegwerfköpfen
und Schneidmessern angetroffen werden, wie beispielsweise eine Wärmerückhaltung
in den Schneidmessern und im Kopf sowie das Erfassen und Ausreißen von
Haaren, minimiert werden.
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Die
Stützvorderkante
des Basiselementes der Erfindung weist keine Struktur wie beispielsweise Kammzinken
auf, die sich unter irgendeinem Abschnitt der Schneidmesser befinden
und die Haare erfassen und ausreißen können, wie dies beispielsweise
beim US-Patent Nr. 4,328,616 der Fall ist, das am 11. Mai 1982 veröffentlicht
wurde und das unter den Schneidmesserzähnen befindliche Kammzinken oder
-zähne
aufweist, derart, dass, wenn diese zwei Zahnelemente nicht in Kontakt
miteinander sind, Haare erfasst und ausgerissen werden. Außerdem haben beide
Schneidmesser der vorliegenden Erfindung eine geringfügig konkave
Form relativ zueinander, und zwar über die gesamte Schneidmesserlängsrichtung,
um der Tendenz entgegenzuwirken, dass die Schneidmesser wellig werden
und sich voneinander entfernen, was ein Erfassen und Ausreißen von
Haaren sowie weitere Probleme bewirken könnte. Das US-Patent Nr. 4,765,060,
das am 23. August 1988 veröffentlicht
wurde, offenbart eine Krümmung an
den Enden der Schneidmesser, wodurch, infolge eines Fehlens einer
durchgängig
konkaven Form in Längsachsenrichtung,
das Problem verursacht werden kann, dass sie voneinander entfernt
werden.
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Die
Schneidmesser der Erfindung haben Vertiefungen in den Zähnen, um
die Wärmeentwicklung
zu minimieren und den Zähnen
strukturelle Festigkeit zu verleihen. Dies wird erzielt, ohne dass
dazu Aussparungen in der Zahnkantenwandung erforderlich wären, welche
beispielsweise bei Schafschur-Schneidmessern vorgesehen sind, um
diesen Biegsamkeit zu verleihen. Derartige Aussparungen können ein
Austreten von Schmiermittel verursachen und fungieren als auch Punkt,
an dem sich Haare verfangen und ausgerissen werden können. Allgemein
sorgt die neuartige Struktur daher für eine bessere Schneideffizienz
und eine minimale Wärmeübertragung
auf den Menschen oder das Tier, dem die Haare geschnitten werden
bzw. das geschoren wird. Das Wegwerfsystem erzielt eine bessere
Leistung bei der Schneideffizienz und ist so aufgebaut, dass es
mit bestehenden Schnappaufsteck-Kammvorrichtungen verwendet werden
kann.
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Offenbarung
der Erfindung
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Schneidkopfstruktur
für Haarschneidemaschinen
bereitzustellen, welche die Reibung verringert und die Wärmeabfuhr
der Kombination aus Schneidkopf und Schneidmessern verbessert, um
eine Wegwerfschneidkopfbaugruppe für Haarschneidemaschinen zu
ermöglichen.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, das Verziehen des Kopfes und/oder
der Schneidmesser während
des Schneidvorgangs zu verringern, um ein Ausreißen von Haaren zu minimieren,
das dadurch verursacht wird, dass sich Haare zwischen den Schneidmessern verfangen,
anstatt dass sie sauber abgeschnitten werden. Ein weiteres Ziel
besteht in einer Gestaltung eines Wegwerfkopfes und -schneidmessers,
das mit bestehenden Schnappaufsteckkämmen verwendet werden kann.
Ein weiteres Ziel ist die Anpassung des Schneidkopfes für eine Verwendung
mit Schnappeinrast-Kammelementen. Noch eine weitere Aufgabe ist eine
Schuhstruktur eines oberen Schneidmessers für einen verringerten Reibverschleiß der Haarschneider-Antriebsnase, die
für gewöhnlich aus
Kunststoff besteht und mit der sich der Schuh des oberen Schneidmessers
während
der hin und her gehenden Antriebsbewegung der Haarschneidemaschine
in Eingriff befindet. Ein weiteres Ziel ist das Abschirmen des Hohlraums
der Haarschneidemaschine, in welchem den Schneidkopf untergebracht
ist, um die Haarmenge zu verringern, die während einer Schneidoperation
in diesen eintritt. Noch ein weiteres Ziel ist das Vorsehen von
Vorsprüngen
im Basiselement, um eine Vielzahl von Größen von Schneidmesser-Muffenbefestigungsvorrichtungen
aufnehmen zu können.
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Gemäß der vorliegenden
Beschreibung werden bei Durchsicht der Beschreibung und der Zeichnungen
weitere Ziele dieser Erfindung klar hervorgehen.
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Aus
WO-A-00/38889 ist ein Wegwerfschneidkopf für Haarschneidemaschinen bekannt und
ist der nächste
Stand der Technik gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Die 24 und 24A der Zeichnungen zeigen die Erfindung. Die
anderen Zeichnungen zeigen Details des Kammelementes, und es wird
auf diese Zeichnungen für
ein besseres Verständnis
der Erfindung Bezug genommen. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern und
des Umrisses der Haarschneidemaschine;
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2 eine
perspektivische explodierte Ansicht der Kopfbaugruppe und der Schneidmesser;
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3 eine
explodierte perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform
der Kopfbaugruppe und der Schneidmesser;
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3A eine
perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe
mit einer Ablenkplatte;
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4 eine
Ansicht von unten des oberen Schneidmessers;
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4A eine
Ansicht von unten einer alternativen Ausführungsform des oberen Schneidmessers;
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5 eine
Seitenansicht der Kante des oberen Schneidmessers;
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5A eine
Seitenansicht der Kante einer alternativen Ausführungsform des oberen Schneidmessers;
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6 eine
Draufsicht des oberen Schneidmessers;
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6A eine
Draufsicht des oberen Schneidmessers mit Schuhnasen;
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7 einen
seitlichen Querschnitt des oberen Schneidmessers entlang Linie 6-6;
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8 eine
Ansicht von unten des unteren Schneidmessers;
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9 eine
Seitenansicht der Kante des unteren Schneidmessers;
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10 eine
Draufsicht des unteren Schneidmessers;
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11 einen
seitlichen Querschnitt des unteren Schneidmessers entlang Linie
10-10;
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12 einen
seitlichen Querschnitt der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern;
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12A einen seitlichen Querschnitt der Kopfbaugruppe
mit Schneidmessern und einem Federelement mit Ablenkplatte;
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13 eine
perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern und
eines Umrisses eines an dieser befestigten Kammes mit großen Zinken;
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14 eine
perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern, an
der sich eine modifizierte Befestigungsvorrichtung für einen Zinkenkamm
anbringen lässt;
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15 eine
perspektivische Ansicht der Kopfbaugruppe mit Schneidmessern, an
der sich eine alternative Befestigungsvorrichtung für einen Zinkenkamm
anbringen lässt;
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16 eine
perspektivische explodierte Ansicht einer alternativen Ausführungsform
der Schneidkopfbaugruppe zur Befestigung eines Kammelementes;
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17 einen
seitlichen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe
mit Schneidmessern und einer Federbefestigungsvorrichtung;
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18 eine
Ansicht von unten des alternativen Schneidkopfes mit Federbefestigungsvorrichtung;
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19 eine
perspektivische Ansicht des Werkzeugs, das sich mit der Federbefestigungsvorrichtung
verwenden lässt;
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19A eine perspektivische Ansicht einer alternativen
Form des Werkzeugs;
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20 einen
seitlichen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe
mit Basisschneidmesser;
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21 eine
Draufsicht des Basisschneidmessers;
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22 eine
Draufsicht einer alternativen Ausführungsform der Basisschneidkante;
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23 einen
seitlichen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Kopfbaugruppe
mit Basisschneidmesser;
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24 eine
perspektivische Ansicht des Kammelementes und des Basiselementes
mit Zungen und Kerben;
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24A einen seitlichen Querschnitt einer Kammelementzinke;
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25 eine
perspektivische Ansicht des Kammelementes, welches das Merkmal eines
spitzen Zulaufens aufweist;
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26 einen
partiellen seitlichen Querschnitt des Kammelementes, welches das
Merkmal eines spitzen Zulaufens aufweist;
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27 eine
perspektivische Ansicht eines Kammzinkens.
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Bester Modus
zur Ausführung
der Erfindung
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Der
Wegwerfschneidkopf ist im Wesentlichen eine aus vier Elementen bestehende
zusammenspannbare Baugruppe mit einer Basis, unteren und oberen
Schneidmessern und einer Feder. Die Basis dient als Trägereinrichtung
für die
gesamte Baugruppe und beinhaltet die Befestigungselemente zur Befestigung
an einer Haarschneidemaschine. Die Feder hält die Elemente zusammen, drückt die Schneidmesser
zusammen und beinhaltet eine Gleitschiene, unter welcher das obere
Schneidmesser gleitet. Eine Befestigung eines Kammelementes kann
ebenfalls enthalten sein. Es werden alternative Ausführungsformen
beschrieben, welche Schraubrückhalteeinrichtungen
anstelle der Feder verwenden und welche ein Schnappraste zum Zurückhalten der
Kammelemente verwenden. Ein aus Kunststoff bestehendes Kammelement
zur Verwendung mit der Schnappeinrast-Halteeinrichtung ist enthalten. Eine Abweiserplatte
kann zur Federstruktur hinzugefügt werden,
um zu verhindern, dass Haare in den Hohlraum der Haarschneidemaschine
eintreten.
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Bezug
nehmend auf die 1 bis 15 weist
ein Wegwerfschneidkopf 1 ein Basiselement 2 mit
einem hinteren Befestigungsabschnitt 3 und einem Trägerabschnitt 4 für das untere
Schneidmesser auf. Der hintere Befestigungsabschnitt 3 weist
ein nach oben stehendes mittiges Brückenelement 5 mit Befestigungsnasen 7 der
Haarschneidemaschine 6 auf. Der Trägerabschnitt 4 für das untere
Schneidmesser weist Pfosten 8 auf, um das untere Schneidmesser 9 zurückzuhalten.
Die vordere Stützkante 37 des
Trägerabschnittes 4 des
unteren Schneidmessers erstreckt sich nicht derart, dass sie bis
unter die unteren Zähne 13 des
unteren Schneidmessers 9 vorsteht. Dies lindert das bei
bestehenden Schneidköpfen
auftretende Problem, dass bei dem Schneidmesser-Trägerelement
die Tendenz besteht, dass es während
des Schneidvorganges Haare an der Trägerbasis erfasst und ausreißt.
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Das
untere Schneidmesser 9 ist mit seinen die Pfosten 8 aufnehmenden Öffnungen 14 in
den Trägerabschnitt 4 für das untere
Schneidmesser eingesetzt. Die Pfosten 8 verhindern eine
Horizontalbewegung des unteren Schneidmessers 9 relativ
zum Trägerabschnitt 4 für das untere
Schneidmesser, erlauben jedoch eine Vertikalbewegung des unteren Schneidmessers 9.
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Dies
sorgt für
einen vertikal "schwimmenden" Zustand, um den
Kontakt mit dem oberen Schneidmesser 15 aufrechtzuerhalten,
beispielsweise unter Bedingungen, bei denen die Erwärmung bewirkt,
dass das Schneidmesser wellig wird oder sich verzieht. Die Pfosten 8 und Öffnungen 14 erlauben auch,
falls erwünscht,
ein leichtes Auswechseln des Schneidmessers und bewirken kein Abflachen
der konkaven Krümmung
des Schneidmessers, wie dies bei anderen Schneidköpfen bei
einer permanenten Befestigung an Ort und Stelle der Fall war.
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Das
untere Schneidmesser 9 hat eine im Wesentlichen ebene rechteckige
Form mit einem sich in Längsrichtung
des Schneidmessers erstreckenden vertieften Abschnitt 10.
Rippen 11 sind im vertieften Abschnitt 10 ausgebildet,
um ihm strukturelle Festigkeit zu verleihen und zu einer Minimierung der
Wärmeerzeugung
beizutragen. Das untere Schneidmesser 9 weist ebenfalls
Vertiefungen oder Falze 12 auf, die in den unteren Zähnen 13 ausgebildet
sind, um die Gleitreibungsoberfläche
zu verringern, damit die Wärmeentwicklung
minimiert, das Fließen
eines Kühlmittels
ermöglicht
und für
strukturelle Festigkeit gesorgt wird.
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Das
untere Schneidmesser 9 ist mit die Pfosten 8 aufnehmenden Öffnungen 14 im
Trägerabschnitt 4 für das untere
Schneidmesser angeordnet. Das obere Schneidmesser 15 ist
in einer gleitenden Beziehung auf dem unteren Schneidmesser 9 angeordnet,
wobei die unteren Zähne 13 parallel
zu den oberen Zähnen 16 sind.
Im Betrieb führt
das obere Schneidmesser 15 eine gleitende Verschiebung
in Längsrichtung
relativ zum feststehenden unteren Schneidmesser 9 durch.
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Das
obere Schneidmesser 15 hat eine im Wesentlichen ebene rechteckige
Form mit einem in Längsrichtung
des Schneidmessers ausgebildeten ausgesparten Abschnitt 17,
welcher, wie in 2 dargestellt, durch eine Stanzoperation
so ausgebildet sein kann, dass er in seitlicher Richtung eine nach oben
gebogene Geometrie hat. Eine Mehrzahl von oberen Zähnen 16 bilden
den vorderen Abschnitt, welche, ähnlich
wie die unteren Zähne 13,
Vertiefungen 12 aufweisen. Eine Nut 18 ist parallel
und mit Abstand zur vorderen gezahnten Kante ausgebildet.
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Die
hintere Kante 19 des oberen Schneidmessers 15 beinhaltet
eine verbreiterte Ausnehmung 20, die zur Aufnahme einer
Antriebsnase 21 oder eines anderen Antriebselementes einer
Haarschneidemaschine 6 ausgebildet ist. Ein Paar von Schuhen 22 sind
in der verbreiterten Ausnehmung 20 ausgebildet, um den
Reibungsverschleiß zu
verringern, der durch die Hin- und Herbewegung der Haarschneidemaschinen-Antriebsnase 21 verursacht
wird, welche dazu dient, das obere Schneidmesser 15 in
einer gleitenden Hin- und Herbewegung über das untere Schneidmesser 9 zu
bewegen. Die Schuhe 22 haben vorzugsweise abgerundete Kanten 38,
um den Verschleiß der
Antriebsnase 21 zu verringern. Jedoch kann auch eine geeignet
gekrümmte
Schuhnase 40, wie dargestellt in 5A, verwendet
werden.
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Beim
Federelement 23 handelt es sich um ein im wesentlichen
U-förmiges Element
aus Federstahl oder dergleichen, dessen gegenüberliegende Arme 24 so
geformt sind, dass sie sich an der hinteren Kante 25 des
Befestigungsabschnittes 3 des Basiselementes 2 befestigen
lassen. Die gegenüberliegenden
Arme 24 können
auf dem Basiselement 2 durch Armöffnungen 26 zurückgehalten
werden, die mit Befestigungspfosten 27 in Eingriff kommen.
Die gegenüberliegenden
Arme 24 weisen vom Basiselement 2 ausgehend eine
Krümmung
nach oben auf und erstrecken sich in gekrümmter Weise über das obere
Schneidmesser 15 nach vorne, um in einer nach unten verlaufenden
Weise in einer quer verlaufenden länglichen Gleitschiene 28 zu
enden, welche mit der Nut 18 des oberen Schneidmessers 15 in
Eingriff kommt. Die Gleitschiene 28 weist vorzugsweise eine
aus Kunststoff bestehende Beschichtung oder Überzug oder eine ähnliche
Oberfläche
auf, um die Gleitbewegung in der Nut 18 zu erleichtern.
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Das
Federelement 23 kann auch mittels eines Schraubbefestigungsverfahrens
auf dem Basiselement 2 zurückgehalten werden. Ein Beispiel
ist in 3 dargestellt, bei dem die Pfosten 27 durch Öffnungen 47 ersetzt
wurden und die Armöffnungen 26 Gewindeöffnungen 46 zur
Aufnahme von Schrauben 48 sind. Außerdem sind Öffnungen 45 vorhanden, um
zu ermöglichen,
dass die Schrauben durch den oberen Abschnitt der gegenüberliegenden
Arme 24 hindurch gesteckt werden. Das Einschrauben der Schrauben 48 in
das Federelement 43 liefert ein Mittel zur Einstellung
der Anzugsfestigkeit, mit der das Federelement 23 lösbar befestigt
ist. Dadurch lässt sich
beim Schneiden von feinem oder losem Haar eine Verringerung der
Spannung vornehmen, um den reibungs- und wärmebedingten Verschleiß des Schneidmessers
zu verringern; und außerdem
kann die Spannung vergrößert werden,
wenn dickes oder verfilztes Haar geschnitten werden soll.
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Das
Federelement 23 kann auch ein verlängertes Plattenelement oder
eine Ablenkplatte 55 aufweisen, wie am besten aus den 3A und 12A zu erkennen, um das Eintreten von Haaren in
den Haarschneiderhohlraum 41 während des Schneidvorgangs zu
verhindern.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
sind das untere Schneidmesser 9 und das obere Schneidmesser 15 in
ihrer Längsrichtung
mit einer geringfügig
konkaven Form zueinander ausgebildet, und zwar in einer zu den Reihen
der Schneidzähne 13, 16 parallelen
Ebene, wie in den 4 und 8 dargestellt.
Dies dient dazu, der Tendenz der Schneidmesser entgegenzuwirken,
sich "aufzurollen" und sich in Richtung
von den Enden 29, 30 nach innen voneinander teilweise
zu trennen, wenn es während
des Gebrauchs bedingt durch die Gleitreibung eine Wärmeentwicklung
gibt. Dieser Verzug kann sowohl bei der Fertigung als auch während des
Gebrauchs auftreten. Das obere Schneidmesser 15 kann weiter
dadurch modifiziert sein, dass eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung ausgebildet
ist, um als Wärmeöffnung 70 zu
dienen, damit die Wärmeabfuhr
weiter erleichtert wird.
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Die
Schneidmesser 9, 15 können durch Pressen, Schneiden
und/oder Stanzen gefertigt werden. Bei der Fertigung entsteht eine
schartige Kante auf Seiten des das Schneidwerkzeug verlassenden Schneidmessers.
In der bevorzugten Ausführungsform
befinden sich die schartigen Berührungskanten an
der oberen Kante, das heißt
an der zwischen den Schneidmessern befindlichen Kante. Daher brauchen
die Schneidmesser nur an den Berührungskanten
einer Schleifbearbeitung unterzogen werden, und die schartigen Kanten
bleiben bestehen und wirken unterstützend beim Schneiden der Haare,
kommen jedoch nicht mit der Haut in Berührung, was eine Verletzung
bewirken würde.
Zum leichteren Befestigen des oberen Schneidmessers 15 an
einer bei der Fertigung verwendeten Aufspannvorrichtung können Aufspannlöcher 44 vorgesehen
sein.
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Bezug
nehmend auf 13, ist an einem Wegwerfschneidkopf 1 ein
Kamm 31 mit großen
Zinken befestigt. Die Baugruppe hat eine kompakte Form sowie einen
Breite in Richtung von hinten nach vorne oder eine seitliche Abmessung,
die ungefähr Standard-Haarschneiderköpfen und
-schneidmessern entspricht, um eine Befestigung von Standard-Kammbefestigungselementen
zu ermöglichen. Wenn
ein relativ flaches Kammvorsatzgerät gewünscht wird, kann für den Kamm 31 anstelle
des typischerweise verwendeten Kunststoffes ein Metall oder ein
anderes vergleichsweise starkes Strukturmaterial verwendet werden. 14 zeigt
ein Beispiel eines dünnen
Kammelementes 32 mit Kammzinken 33, das Nutkerben 34 zur
Aufnahme der Vorderkante 36 des Wegwerfschneidkopfes 1 und
eine Federbügel-Hinterkante 35 aufweist,
um das dünne
Kammelement 32 in Eingriff zu bringen und festzuhalten.
Sowohl der Kunststoffkamm 31 als auch das dünne Kammelement 32 können eine
oder mehrere Befestigungszungen 76 beinhalten, unter welche
die vordere Tragkante 37 des Basiselementes 2 beim Anbringen
eines Kamms 31, 32 eingeführt werden kann. Befestigungskerben 75 können in
der vorderen Tragkante 37 ausgebildet sein, um mit den
Befestigungszungen 76 in Eingriff zu kommen. Die Kammzinken 33 können ein
an der Zinkenvorderkante 77 angebrachtes Zinken-Rippenelement 78 beinhalten.
Dies verringert die Flachheit der Kammzinken 33 an der Vorderkante,
die beim zur Herstellung verwendeten Formgießprozess auftritt. Das Zinken-Rippenelement 77 tragen
dazu bei, die abzuschneidenden Haare zwischen die Kammzinken 33 zu
lenken.
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Der
Zinken aufweisende Kamm 31, das Kammelement 32 und
die Kammzinken 33 können mit
einer reibungsarmen Substanz, beispielsweise einer unter der Handelsbezeichnung
TEFLON vertriebenen Substanz, in Vakuum aufgedampftem Aluminium
mit einer Lackbeschichtung sowie ähnlichen Beschichtungen und
Porenfüllern
beschichtet sein. Der Kamm 31, das Kammelement 32 und
die Kammzinken 33 können
aus Kunststoff mit metallischen oder Silika-Additiven ausgebildet
sein, um im Vergleich zu Kunststoffkämmen eine größere Materialfestigkeit
zu erzielen.
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Eine
Variation dieser durch Federkraft bewirkten Befestigung ist in den 15 bis 18 dargestellt.
In diesem Fall ersetzt eine Rückenplatte 51 die
Federspannvorrichtung 35, und Seitenelemente 65 wurden
hinzugefügt.
Dies liefert eine Struktur, die sich für das Kammelement 32 eignet,
wenn ein dünner
Kamm gewünscht
wird, der aus einem Kunststoff oder einem ähnlichen Material besteht.
Eine Nietenvertiefung 66 kann vorgesehen sein, wenn zum
Anbringen des Kammelementes 32 Spielraum benötigt wird.
In der Rückenplatte 51 befindet
sich ein Schlitz 52, in welchen sich die Platte 53 mit
ihrer Verlängerung 56 erstreckt.
Die Platte 53 weist Federzungen 43 auf, die mit
in Federhohlräumen 49 angeordneten Federn 50 in
Eingriff sind. Die Rückenplatte 51 kann in
dem oberhalb des Schlitzes 52 befindlichen Abschnitt 68 spitz
zulaufend ausgebildet sein, um das Einführen der Verlängerung 56 in
den Schlitz 52 zu erleichtern. Die Platte 53 ist
am Basiselement 2 mittels eines Niets 61, einer
Schraube oder dergleichen befestigt, die durch die Öffnung 60 und
die Gleitöffnung 62 hindurchgesteckt
ist. Auf die Druckzungen 42 ausgeübter Druck drückt die
Feder 50 zusammen, wenn auf die Platte 53 entgegen
der Kraft der Feder 50 Druck ausgeübt wird. Dadurch erfolgt eine
Bewegung der Verlängerung 46,
um zu ermöglichen,
dass das Kammelement 32 vom Schneidkopf 1 abgenommen
oder an diesem montiert wird. Bei einer in diese Weise erfolgenden
Montage kommt die Nutkerbe 34 in Eingriff mit der Vorderkante 36 der
Schneidzähne, und
beim Abnehmen der Platte 53 kommt die Verlängerung 46 in
Eingriff mit dem Schlitz 52. Ein Werkzeug 53 mit
Stempeln 64 kann vorgesehen sein, wie in den 16 und 19 dargestellt,
um das Drücken
der Druckzungen 42 zu unterstützen. Das die Stempel 64 aufweisende
Werkzeug 63 kann auch eine Klinge oder einen sechseckigen
Kopf aufweisen, damit er zum Einstellen der Spannung der Schrauben 48 verwendet
werden kann.
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Eine
alternative Konfiguration des Werkzeugs 63 ist in 19A dargestellt, bei welchem die Stempel 64 runde
Enden aufweisen und sich die Klinge oder der Sechseckkopf 67 gegenüberliegend
der Stempel 64 befinden.
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Die
Basis 2 kann eine stärker
ausgeprägte Rundung
der Ecken 54 aufweisen, um den Benutzer bei einer Drehbewegung
der Haarschneidemaschine während
eines Schneidvorgangs in räumlich
beengten Bereichen, beispielsweise an Beingelenken von Tieren und
dergleichen, zu unterstützen.
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Das
Basiselement 2 kann auch Vorsprünge 58 auf der Innenseite
der Befestigungsnasen 7 und im Befestigungshohlraum 57 beinhalten,
wobei die Vorsprünge 58 sich
zusammendrücken
lassen. Wenn der Schneidkopf 1 an einer Haarschneidemaschine 6 befestigt
wird, wird eine Zunge in den Befestigungshohlraum 57 eingeführt. Diese
Zungen weisen bei verschiedenen Haarschneidemaschinen 6 nicht
immer in die gleiche Richtung. Die Vorsprünge 58 können eine
Vielzahl unterschiedlicher Zungengrößen aufnehmen, und dadurch
werden an der andernfalls bestehenden Spielpassung Vibrationen verringert. Die
Vorsprünge 58 an
den Befestigungsnasen 7 dienen bei der Befestigung des
Schneidkopfes an der Haarschneidemaschine 6 einem ähnlichen
Zweck.
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Das
Basiselement 2 und das untere Schneidmesser 9 können durch
ein einstückiges
Basisschneidmesser 80 ersetzt werden. In dieser Ausführungsform
sind die hochstehende mittige Brücke 5 und
andere Elemente am Basisschneidmesser 80 befestigt und werden
durch dieses festgehalten. Der Federbügel 23 ist am Basisschneidmesser 80 befestigt
und die Platte 53 mit Federn und weiteren Elementen werden
durch eine Blattfeder 81 ersetzt, die eine federnde Verlängerung 82 für das Eingreifen
in den Schlitz 52 aufweist.
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Auch
wenn die Erfindung in spezifischer Weise dargestellt und mit Bezug
auf die dargestellten und bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde,
versteht es sich für
Fachleute, dass bei diesen die zuvor beschriebenen und weitere Änderungen
in Form und in Detail vorgenommen werden können, ohne vom Gedanken und
dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.