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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schutzmanschette für ein Wellengelenk
und insbesondere eine Rollmembranmanschette für ein Gleichlaufdrehgelenk,
siehe beispielsweise GB-A-2 323 641.
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Hintergrund
der Erfindung
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Gleichlaufdrehgelenke
werden manchmal in Fahrzeugen verwendet, um das Getriebe und die
dazugehörige
Antriebswelle zu verbinden. In Fahrzeugen mit Vierradantrieb werden
Gleichlaufdrehgelenke benutzt, um das Verteilergetriebe mit den
vorderen und hinteren Antriebswellen, die sich davon zu den dazugehörigen Vorder-
und Hinterradantriebsachsen erstrecken, zu verbinden. Ein für diese
Anwendungen eingesetztes Gleichlaufdrehgelenk umfaßt eine
Schutzmanschette, die in einen größeren Manschettentopfverbinder
eingecrimpt ist, der wiederum am Gelenkaußenteil des Gleichlaufdrehgelenks
montiert ist. Bei diesen Anwendungen wird typischerweise eine Rollmembranmanschette
eingesetzt.
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Eine
Rollmembranmanschette besteht üblicherweise
aus einem Kautschuk- oder Silikonwerkstoff, der weich genug ist,
daß eine
Schutzmanschette aus diesem Material kompressibel ist, wenn sie
in den Manschettentopfverbinder eingecrimpt wird. Während der
Nutzungsdauer eines Fahrzeugs kann sich jedoch die Widerstandsfähigkeit
der Crimpverbindung zwischen der Rollmembran der aus weichem Werkstoff
bestehenden Schutzmanschette und dem damit gepaarten Manschettentopfverbinder
ei nes Gleichlaufdrehgelenks verschlechtern. Dies kann insbesondere
der Fall sein, wenn das Gleichlaufdrehgelenk bei Temperaturextremen
betrieben wird oder ihnen ausgesetzt ist.
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Folglich
hat sich der Bedarf nach einer verbesserten Konstruktion für ein Gleichlaufdrehgelenk entwickelt,
das eine verbesserte Rollmembranmanschette und einen damit gepaarten
Manschettentopf umfaßt,
bei denen die Crimpverbindung eine verbesserte Widerstandsfähigkeit
hat und auch verbesserte Eigenschaften aufweist, durch die die Schutzmanschette
und die Widerstandsfähigkeit
der Crimpverbindung eine bessere Langzeitbeständigkeit und Temperaturdauerbeständigkeit
erreichen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Eine
Hauptaufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung
besteht darin, ein verbessertes Gleichlaufdrehgelenk mit einer Rollmembranmanschette
und einem Manschettentopf bereitzustellen.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Aufgabe
ist es, ein Gleichlaufdrehgelenk mit einer Rollmembranmanschette
und einem Manschettentopf vorzuschlagen, deren gemeinsame Crimpverbindung
eine höhere
Widerstandsfähigkeit
aufweist.
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Eine
weitere Aufgabe gemäß der vorliegenden
Erfindung liegt darin, eine Rollmembranmanschette vorzusehen, zu
deren Eigenschaften ein verbessertes Betriebsverhalten bezüglich hoher
und tiefer Temperaturen sowie eine verbesserte Dauerbeständigkeit
gehören.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Aufgabe
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es, eine Gleichlaufdrehgelenk- und Antriebswellenanordnung
bereitzustellen, die die hier vorgeschlagene verbesserte Konstruktion
der Rollmembranmanschette umfaßt.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Rollmembranmanschette von
verbesserter Konstruktion und Werkstoffauswahl bereitzustellen,
um eine Verschlechterung der Crimpverbindung und ein Abrutschen
der Schutzman schette zu verhindern sowie die Widerstandsfähigkeit
der Crimpverbindung zwischen der Schutzmanschette und dem Manschettentopf
zu verbessern.
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Erfindungsgemäß wird daher
ein verbessertes Gleichlaufdrehgelenk bereitgestellt, das eine Schutzmanschette
aus einem thermoplastischen Elastomer mit der Form einer Rollmembran
aufweist. Die Schutzmanschette umfaßt einen Crimpansatz mit großem Durchmesser,
aus welchem Werkstoff entfernt wurde, um die Widerstandsfähigkeit
der Klemmbefestigung zwischen der Schutzmanschette und dem Manschettentopf
zu verstärken,
indem die wirksame Steifigkeit des Schutzmanschettenmaterials verringert
wird.
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In
Erfüllung
und Ausübung
der vorgenannten Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
wird eine Schutzmanschette vorgeschlagen, die zum Anbringen an einen
Manschettentopfverbinder ausgelegt ist, wobei die Schutzmanschette ein
ringförmiges
Bauteil mit einer Längsachse
und einem Crimpansatz ist. Der Crimpansatz wird von dem Manschettentopfverbinder
aufgenommen und weist eine Mehrzahl von radial verteilten Öffnungen
auf, die parallel zur Längsachse
ausgerichtet sind. Die Öffnungen
reduzieren die Steifigkeit und erhöhen die Kompressibilität des Crimpansatzes.
In einer bevorzugten Ausführung
umfaßt
die Mehrzahl der radial verteilten Öffnungen der Schutzmanschette
eine Mehrzahl von radial verteilten Löchern. In einer weiteren bevorzugten
Ausführung
umfaßt
die Mehrzahl der radial verteilten Öffnungen der Schutzmanschette
eine Mehrzahl von radial verteilten Aussparungen. In jeder der bevorzugten
Ausführungen
besteht das ringförmige
Bauteil vorzugsweise aus einem thermoplastischen Werkstoff.
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In
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführung wird
eine Schutzmanschetten-Manschettentopf-Anordnung
vorgeschlagen, die zur Montage an einem Gehäuse ausgelegt ist. Die Anordnung
umfaßt einen
Manschettentopfverbinder, der ein erstes Ende zum Verbinden mit
einem Gehäuse
aufweist. Der Manschettentopfverbinder weist auch ein zweites flanschförmiges Ende
auf. Darüber
hinaus ist eine aus einem thermoplastischen Werkstoff bestehende Schutzmanschette
vorgesehen. Die Schutzmanschette weist eine Ringlippe auf, die von
dem zweiten flanschförmigen
Ende des Manschettentopfverbinders aufgenommen wird. Die Ringlippe
umfaßt
eine Mehrzahl von radial verteilten Öffnungen zur Reduzierung der
Steifigkeit und zur Erhöhung
der Kompressibilität
der Ringlippe.
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Erfindungsgemäß wird ferner
ein Gleichlaufdrehgelenk mit einem ringförmigen Gelenkaußenteil bereitgestellt.
Das Gleichlaufdrehgelenk umfaßt
einen Manschettentopf mit einem ersten Ende zum Verbinden mit dem
ringförmigen
Gelenkaußenteil
sowie ein zweites flanschförmiges
Ende. Das Gleichlaufdrehgelenk weist auch eine thermoplastische Rollmembranmanschette
mit einem Crimpansatz auf, der von dem zweiten Ende des Manschettentopfes
aufgenommen wird. Der Crimpansatz umfaßt ferner eine Mehrzahl von
radial verteilten Öffnungen, die
dazu dienen, die Kompressibilität
des Crimpansatzes zu erhöhen.
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Darüber hinaus
wird erfindungsgemäß eine Gleichlaufdrehgelenk-
und Antriebswellenanordnung vorgeschlagen. Diese Anordnung weist
eine Antriebswelle mit einem ersten Ende auf. Ferner umfaßt diese
Anordnung ein Gleichlaufdrehgelenk, das das erste Ende der Antriebswelle
in sich aufnimmt. Das Gleichlaufdrehgelenk hat ein ringförmiges Gelenkaußenteil
mit einer ersten Stirnfläche.
Außerdem
ist ein Manschettentopf mit einem Ende mit großem Durchmesser und einem flanschförmigen Ende
mit relativ kleinem Durchmesser vorgesehen. Das Ende mit großem Durchmesser
wird mit der ersten Stirnfläche des
Gelenkaußenteils
gepaart. Des weiteren ist eine thermoplastische Schutzmanschette
vorgesehen, die ein Dichtungsende, einen rohrförmigen Schaftabschnitt zur
Aufnahme der Antriebswelle sowie einen ringförmigen umgebogenen Rand umfaßt, der
durch Crimpen an dem flanschförmigen
Ende des Manschettentopfes mit relativ kleinem Durchmesser befestigt
ist. Der ringförmige
umgebogene Rand weist eine Mehrzahl von radial verteilten Öffnungen
auf, um die Kompressibilität
des ringförmigen
umgebogenen Randes zu erhöhen.
Das Dichtungsende wirkt mit der Antriebswelle zusammen, um mit dieser
eine Abdichtung zu bilden.
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Die
vorgenannten Aufgaben sowie weitere Ziele, Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung ergeben sich ohne weiteres aus der folgenden detaillierten
Beschreibung der besten Ausführungsform
der Erfindung, wenn sie in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
gelesen wird.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
eine seitliche Ansicht eines Schnittes einer erfindungsgemäßen Gleichlaufdrehgelenk-
und Antriebswellenanordnung;
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schutzmanschetten- und Manschettentopf-Anordnung;
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3a zeigt
eine Seitenansicht der in 2 dargestellten
Schutzmanschetten- und Manschettentopf-Anordnung;
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3b zeigt
eine Frontansicht der in 3a dargestellten
Schutzmanschetten- und Manschettentopf-Anordnung;
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4a zeigt
einen Schnitt durch die in 3a dargestellte
Schutzmanschetten- und Manschettentopf-Anordnung entlang der Linie
A-A in einem ungecrimpten Zustand;
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4b ist
eine Vergrößerung des
eingekreisten Ausschnitts in 4a, der
den Crimpansatz der Schutzmanschette zeigt, wie er im Manschettentopf
im ungecrimpten Zustand aufgenommen ist;
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5a zeigt
einen Schnitt durch die in 3a dargestellte
Schutzmanschetten- und Manschettentopf-Anordnung entlang der Linie
A-A im gecrimpten Zustand;
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5b ist
eine Vergrößerung des
in 5a eingekreisten Ausschnitts, der den Crimpansatz
der Schutzmanschette zeigt, wie er im gecrimpten Zustand im Manschettentopf
aufgenommen ist;
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6a zeigt
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung einer erfindungsgemäßen Schutzmanschette;
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6b zeigt
eine Frontansicht der ersten Ausführung der in 6a dargestellten
erfindungsgemäßen Schutzmanschette;
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6c zeigt
einen Schnitt durch die erste Ausführung der Schutzmanschette
entlang der Linie 6c-6c der 6b;
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7a zeigt
eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung einer erfindungsgemäßen Schutzmanschette;
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7b zeigt
eine Frontansicht der zweiten Ausführung der in 7a dargestellten
erfindungsgemäßen Schutzmanschette;
und
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7c zeigt
einen Schnitt durch die zweite Ausführung der Schutzmanschette
entlang der Linie 7c-7c der 7b.
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Beste Ausführungsform
der Erfindung
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Gemäß der Lehre
der vorliegenden Erfindung zeigt 1 der Zeichnungen
eine seitliche Ansicht eines Schnittes einer erfindungsgemäßen Gleichlaufdrehgelenk- und Antriebswellenanordnung 10.
Wie in 1 gezeigt, umfaßt die Anordnung 10 eine
Antriebswelle 12, die in der dargestellten Ausführung ein
Antriebswellengehäuserohr 14 aufweist, mit
dem ein Antriebswellenstumpf 16 ausgerichtet und verbunden
ist, der aus diesem herausragt. Wie in der Technik bekannt, ist
die Antriebswelle 12 eine Längswelle, die das (nicht-dargestellte)
Getriebe mit der Antriebsachse (oder mit Vorder- und Hinterachsen
bei Fahrzeugen mit Vierradantrieb) verbindet, um Drehmoment vom
Getriebe auf die Achse zu übertragen.
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Ferner
umfaßt
die Anordnung 10 ein Gleichlaufdrehgelenk 18,
das ein Gelenkaußenteil 20 mit Außenbahnen 22 sowie
ein Gelenkinnenteil 24 mit Innenbahnen 26 aufweist.
Das Gleichlaufdrehgelenk 18 ist von einer Kugel-Käfig-Ausführung. Es
wird darauf hingewiesen, daß das
Gleichlaufdrehgelenk 18 einen Käfig 28 umfaßt, der
eine Mehrzahl von Fenstern aufweist, die jeweils zum Halten und
Tragen einer ent sprechenden Lagerkugel 30 aus einer Mehrzahl
von Lagerkugeln dienen. Die Lagerkugeln 30 werden von dem
Käfig geführt, während sie
in den Außen-
und Innenbahnen 22 bzw. 26 des Gelenks 18 abrollen.
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Des
weiteren weist die Anordnung 10 eine Schmierfettkappe 32 auf.
Die Schmierfettkappe 32 ist an einem Ende des Gleichlaufdrehgelenks 18 montiert,
um das im Gelenk 18 befindliche Schmierfett im Innern zu
halten, damit es geschmiert bleibt, und um Fremdstoffe und Verunreinigungen
außerhalb
des Gelenks 18 zu halten. Wie in 1 dargestellt,
weist die Schmierfettkappe 32 einen ringförmigen Flansch 33 auf,
der an einem ersten Ende 19 des Gelenkaußenteils 20 befestigt
ist. Die Schmierfettkappe 32 kann auch Belüftungsmittel
aufweisen, um Druckschwankungen infolge der Expansion und Kontraktion
des eingeschlossenen Luftvolumens während des Betriebs des Gleichlaufdrehgelenks 18 zu
minimieren. Bei den Belüftungsmitteln
handelt es sich in der Regel um ein Loch in der Mittelwölbung der
Schmierfettkappe 32. Ebenfalls dargestellt ist ein Adapterelement 34,
das am ersten Ende des Gelenkaußenteils 20 montiert
und um die Schmierfettkappe 32 herum angeordnet ist. Das
Adapterelement 34 umfaßt
eine mit Keilnuten versehene Bohrung 36 auf der vom Gleichlaufdrehgelenk 18 entfernten
Seite. Die mit Keilnuten versehene Bohrung 36 dient zum
Verbinden der Antriebswelle 12 und des Gleichlaufdrehgelenks 18 mit
einem weiteren Fahrzeugbauteil, wie z.B. einem Getriebe oder einem
Verteilergetriebe (nicht dargestellt). Das Getriebe oder Verteilergetriebe
würde deshalb
eine mit Keilnuten versehene Welle umfassen, die in der Keilnutenbohrung 36 des
Adapterelements 34 aufgenommen wird, so daß über das
Getriebe oder das Verteilergetriebe eine Kraftübertragung zur Antriebswelle 12 erfolgen
kann.
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Erfindungsgemäß umfaßt die Anordnung 10 darüber hinaus
eine Schutzmanschette 38 und einen Manschettentopf 40.
Wie in der perspektivischen Ansicht nach 2 und den
Aufrißansichten
der 3a–3b, 4a–4b und 5a–5b zu
sehen ist, können
die Schutzmanschette 38 und der Manschettentopf 40 eine
Baugruppe 41 bilden. Wie in 4a dargestellt
ist, besteht die Schutzmanschette 38 aus einem ringförmigen Bauteil
mit einer Längsachse 42.
Die Schutzmanschette 38 weist ein erstes ringförmiges Kragenelement 44 auf,
das mit der Antriebswelle 12 (und insbesondere mit dem
Antriebswellenstumpf 16 zusammenwirkt, um eine Abdichtung
zwischen dem Gleichlaufdrehgelenk 18 und der Antriebswelle 12 bereitzustellen,
so daß (ähnlich wie
bei der Schmierfettkappe 32) kein Schmierfett aus dem Gelenk 18 entweichen
kann und Fremdstoffe und Verunreinigungen, wie z.B. Wasser, nicht
in das Gelenk 18 eindringen und dessen Betrieb behindern
können.
in 1 ist das erste ringförmige Kragenelement 44 der
Schutzmanschette 38 an dem Antriebswellenstumpf 16 mittels
eines lösbaren
Verbindungselements, wie z.B. einer Schelle 46 angebracht,
um die Abdichtung dazwischen aufrechtzuerhalten. Solch eine Abdichtung
und ein solcher Schutz des Gleichlaufdrehgelenks sind erwünscht, da
das Gelenk 18, sobald sein Innenraum teilweise mit Schmierfett
gefüllt
und abgedichtet ist, geschmiert ist und vorzugsweise ohne weitere
Wartungsmaßnahmen
dauergeschmiert ist.
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Die
Schutzmanschette 38 ist vorzugsweise eine faltenlose Rollmembranmanschette.
Wie in den Schnitten der 1, 4a und 5a gezeigt
geht die Schutzmanschette 38 von dem ersten ringförmigen Kragenelement 44 in
einen Schaftabschnitt 45 über, von dem Schaftabschnitt 45 in
einen nach außen
gebogenen (Rollmembran-)Abschnitt 48, der wiederum in ein
zweites ringförmiges
Ende 50 übergeht,
das einen Crimpansatz 51 aufweist. Das zweite ringförmige Ende 50 hat
einen im Verhältnis
größeren Durchmesser
als das erste ringförmige
Kragenelement 44. Der Schaftabschnitt 45 ist im
wesentlichen kegelstumpfförmig
ausgebildet und definiert eine Längsöffnung 47,
durch die der Antriebswellenstumpf 16 aufgenommen wird.
Wie in den Vergrößerungsansichten
der 4b und 5b dargestellt, umfaßt das zweite
ringförmige
Ende 50 einen Crimpansatz 51, der eine größere Dicke
als die übrigen Wandabschnitte
der Schutzmanschette 38 aufweist. Die Rollmembranform der
Schutzmanschette 38 hilft bei der Reduzierung übermäßiger Kräfte, die
an der Schutzmanschette 38 bei Zuständen mit hoher Winkelauslenkung
angreifen.
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Der
Manschettentopf 40 stellt ein Mittel dar, um die Schutzmanschette 38 mit
dem Gleichlaufdrehgelenk 18 zu verbinden. Der Manschettentopf 40 ist
ein Verbindungselement, welches eine Montage der mit einem relativ
kleinen Durchmesser versehenen Schutzmanschette an das einen relativ
großen Durchmesser
aufweisende Gelenkaußenteil 20 des Gleichlaufdrehgelenks 18 (oder
der zweiten Stirnfläche 21 davon)
ermöglicht.
Wie in den 1–4b zu
sehen ist, umfaßt
der Manschettentopf 40 ein äußeres Ende 52 mit
einem ringförmigen
Flansch 53, der an der zweiten Stirnfläche 21 des Gelenkaußenteils 20 des
Gleichlaufdrehgelenks 18 montiert ist (oder an dem Ende
des Gelenkaußenteils 20,
das dem Ende gegenüberliegt,
welches mit der Schmierfettkappe 32 verbunden ist). Der
Manschettetopf 40 besteht vorzugsweise aus einem Metall.
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Zur
Erleichterung der Montage des Manschettentopfes 40 an das
Gelenkaußenteil 20 des Gleichlaufdrehgelenks 18 weist
der Manschettentopf 40 eine Mehrzahl von Löchern oder Öffnungen 55 auf,
die über
sein äußeres Ende 52 herum
angeordnet sind und mit (nicht-dargestellten) Bohrungen im Gelenkaußenteil 20 des
Gleichlaufdrehgelenks 18 korrespondieren. Dementsprechend
kann der Manschettentopf 40 mechanisch am Gleichlaufdrehgelenk 18 z.B.
unter Verwendung von Schrauben 57 (die am besten in 1 zu
sehen sind), befestigt werden, um die zu paarenden Komponenten Manschettentopf 40 und
Gelenkaußenteil 20 aneinander zu
montieren. Das andere Ende 56 des Manschettentopfes 40 weist
einen Flansch 58 auf, der nach innen zur Mitte des Manschettentopfes 40 hin
gebogen ist. Um die Baugruppe 41 zu montieren, werden die Schutzmanschette 38 und
der Manschettentopf 40 so ausgerichtet (wie in den 1–2, 3a–3b, 4a–4b und 5a–5b gezeigt),
daß der
zweite ringförmige
Abschnitt 50 (und insbesondere der Crimpansatz 51)
in dem nach innen gebogenen Flansch 58 des Manschettentopfes 40 (wie
in der „ungecrimpten" Detailansicht der 4a–4b zu
sehen ist) aufgenommen wird. Anschließend wird der nach innen gebogene
Flansch 58 zusammengequetscht, um den Crimpansatz 51 darin
festzuklemmen, wodurch die Schutzmanschette 38 und der
Manschettentopf 40 miteinander verbunden werden, wie in
der „gecrimpten" Detailansicht der 5a–5b dargestellt
ist.
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Eine
bevorzugte erfindungsgemäße Ausführung ist
in den 6a–6c dargestellt.
Gezeigt wird eine Schutzmanschette 38, die aus einem thermoplastischen
Elastomerwerkstoff besteht. Durch die thermoplastischen Eigenschaften
ergibt sich eine festere oder härtere
Schutzmanschette als bei Kautschuk- oder Silikonwerkstoffen, die
typischerweise in einer solchen Anwendung benutzt werden, wodurch der
Schutzmanschette 38 zusätzliche
Stabilität
und Festigkeit gegenüber
Verunreinigungen in der Umgebung erhält. Wie in der ersten Ausführung der
in den 6a, 6b und 6c dargestellten
Schutzmanschette 38 gezeigt, ist eine Mehrzahl von Aussparungen 60 in
dem Crimpansatz 51 ausgebildet. Alle Aussparungen 60 sind
jeweils im gleichen radialen Abstand von der Achse 42 über den
Umfang des Crimpansatzes 51 verteilt. in einer noch bevorzugteren
Ausführung
sind die Aussparungen 60 jeweils in einem radial verteilten
Muster über
den Umfang des Crimpansatzes 51 voneinander beabstandet,
wie in 6b zu sehen ist. Auf diese Weise
erhält
die Schutzmanschette 38 durch die Gestaltung der Aussparungen 60 für den Crimpansatz 51 verbesserte Eigenschaften,
dazu gehört
eine größere Kompressibilität, weil
die Werkstoffreduzierung des Crimpansatzes 51 (aufgrund
der Aussparungen 60) die wirksame Steifigkeit des thermoplastischen
Werkstoffs verringert, wodurch es möglich ist, daß der Crimpansatz 51 ähnliche
Eigenschaften aufweist wie eine verbesserte Radialfeder. Dementsprechend
wird die Widerstandsfähigkeit
der Crimpdichtung zwischen dem Crimpansatz 51 (der Schutzmanschette 38)
und der Flanschkante 58 (des Manschettentopfes 40)
verbessert, und gemäß den Aufgaben
der vorliegenden Erfindung wird die Widerstandsfähigkeit der Crimpverbindung über die
(gesamte) Lebensdauer des Fahrzeugs verbessert und weist außerdem verbesserte
Leistungsdaten bei Betrieb bei tieferen Temperaturen auf, wobei
thermoplastischer Kunststoff besser in der Lage ist, tiefere Temperaturen
auszuhalten. Thermoplastische Werkstoffe sind darüber hinaus ausreichend
steif und fest, um den Materialverlust im Bereich des Crimpansatzes 51 durch
die Aussparungen 60 zu verkraften.
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Im
Stand der Technik wurden thermoplastische Elastomer (TPE)-Werkstoffe
in der Regel aufgrund ihrer geringen Kompressibilitätseigenschaften bisher
nicht für
Rollmembranmanschetten in Erwägung
gezogen. Eine Schutzmanschette aus TPE mit der Formgebung einer
Rollmembran und mit einer der erfindungsgemäßen Gestaltungen des Crimpansatzes 51 weist
jedoch aufgrund der Werkstoffreduzierung bessere Kompressibilitätseigenschaften
auf, wodurch eine Verringerung der wirksamen Steifigkeit erreicht
wird. Auf diese Weise wird die Widerstandsfähigkeit der Crimpdichtung verbessert.
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Eine
zweite Ausführung
einer erfindungsgemäßen Schutzmanschette 38 wird
in 7 dargestellt und als Schutzmanschette 38' bezeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, daß in
der zweiten hier offenbarten Ausführung viele der gleichen Komponenten der
vorherigen Ausführungen
aus Gründen
der Übereinstimmung
und einfachen Bezugnahme mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet und
mit einem Strich (')
versehen sind. Wie in der ersten Ausführung der 6a–6c besteht
die Schutzmanschette 38' vorzugsweise
aus einem thermoplastischen Werkstoff. Anstelle der Aussparungen 60 wird
jedoch eine alternative Gestaltung des Crimpansatzes 51' vorgeschlagen.
Wie in den 7a, 7b und 7c gezeigt,
ist im Crimpansatz 51' eine
Mehrzahl von relativ kleinen Öffnungen 62 ausgebildet,
die in dem Crimpansatz 51' eingeformt
sind. Die Öffnungen 62 sind
insbesondere als Löcher
in dieser Ausführung
dargestellt, die, wie in 7b gezeigt,
einen kleineren Durchmesser haben als die Dicke des Crimpansatzes 51'. Wie in der
vorherigen Ausführung
haben die Öffnungen 62 den
gleichen radialen Abstand von der Längsachse 42' und sind über den Umfang
des Crimpansatzes 51' verteilt.
Bei einer noch bevorzugteren Ausführung sind die Öffnungen 62 in
einem radial verteilten Muster um den Crimpansatz 51' herum voneinander
beabstandet. Wie in den Querschnitten im Seitenaufriß der 7c dargestellt (entlang
der Linie 7c-7c der 7b), erstreckt sich jede Öffnung teilweise
in der Crimpansatz 51' hinein.
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In
einer Ausführung
liegt die Größe der Aussparungen 60 und
der Öffnungen 62 zwischen
35% und 70% der Dicke des Crimpansatzes 51. Selbstverständlich ist
auch beabsichtigt, daß die
Aussparungen 60 und die Öffnungen 62 eine Größe und/oder Form
haben können,
die als angemessen und erforderlich betrachtet werden, um die gewünschten
Eigenschaften gemäß den Aufgaben
der vorliegenden Erfindung zu erhalten. Es wird darüber hinaus
beabsichtigt, die Aussparungen 60 und Öffnungen 62 mittels
Formwerkzeugen herzustellen oder auf andere Weise in den Schutzmanschetten 38 bzw. 38' auszubilden.
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So
beträgt
die Dicke des zusammengepreßten
Crimpansatzes 51 etwa 50% bis 70% der Dicke des nicht zusammengepreßten Crimpansatzes 51. Die
Verwendung der Aussparungen 60 oder Öffnungen 62 kann die
standardmäßig erforderliche
Crimpkraft um bis zu etwa 50% reduzieren. Dabei weist die modifizierte
Form eine verringerte wirksame Steifigkeit auf, die einen höheren Kompressionsgrad
des Manschettentopfes 40 auf die Manschette 38 ermöglicht.
Eine Rollmembranmanschette 38, 38' dieses Typs aus thermoplastischen
Elastomer weist eine bessere Widerstandsfähig keit der Abdichtung über ihre
Betriebslebensdauer auf und insbesondere während des Betriebs bei tiefen
Temperaturen.
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Während die
Erfindung insbesondere unter Bezugnahme auf ihre bevorzugte Ausführung dargestellt
und beschrieben wurde, wird der Fachmann verstehen, daß verschiedene
Veränderungen
in der Form und den Einzelheiten darin vorgenommen werden können, ohne
vom Geist und Schutzbereich der Erfindung abzuweichen.