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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wärmeschutzhülse für einen elektrischen Kabelbaum
des Typs, der carbonisierbare oxidierte organische Fasern enthält.
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Aus
Sicherheitsgründen
ist es bei bestimmten elektrischen Installationen notwendig, dass
die elektrischen Draht- oder
Kabelbündel
unmittelbar sehr starken Wärmebeanspruchungen
widerstehen können,
die insbesondere durch direkte Anwendung einer Flamme verursacht
werden.
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Insbesondere
gelten solche Auflagen bei Luftfahrzeugen.
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Es
wird auferlegt, dass Elektrodrähte
ihre elektrische Leitungsfunktion für eine bestimmte Dauer fortsetzen
können
müssen.
Genauer gesagt, wird für
elektrische Bündel
eines Flugzeugs gefordert, das der Isolationswiderstand zwischen
zwei Drähten
des gleichen Bündels
für fünf Minuten
bei mehr als 10 kΩ verbleibt und/oder
dass die Temperatur der Drähte
für dreieinhalb
Minuten bei weniger als 250°C
verbleibt, wenn das Bündel
mit einer Flamme von 1100°C
mit einer Leistung von 116 kW/m2 zusammengebracht
wird.
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Das
Dokument FR-A-2.708.781 beschreibt eine Feuerschutzhülle und
ihr Herstellungsverfahren. Die beschriebene Feuerschutzhülle wird
im Wesentlichen aus einem Geflecht von synthetischen Fasern hergestellt,
die durch Cracken und Verspinnen einer Aramidfaser und einer carbonisierbaren
oxidierten organischen Faser erhalten werden. So werden die Aramidfasern
und die carbonisierbaren oxidierten organischen Fasern in einer
gleichen Abschirmungsbildungsschicht gemischt.
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Obwohl
diese Wärmeschutzhülse einen
zufriedenstellenden Schutz von Leitern bis zu einer Temperatur von
etwa 850°C
gewährleistet,
ist sie für
Flammentemperaturen in der Größenordnung
von 1100°C
unzureichend.
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So
ist die Aufgabe der Erfindung die Bereitstellung einer Wärmeschutzhülse, die
gegenüber
Flammentemperaturen in der Größenordnung
von 1100°C
beständig
ist und eine zufrie denstellende Funktion elektrischer Drähte, die
durch die Hülse
geschützt
sind, für
einen erheblichen Zeitraum gewährleistet.
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Zu
diesem Zweck ist die Aufgabe der Erfindung eine Wärmeschutzhülse für einen
elektrischen Kabelbaum der vorstehend genannten Typs, dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine innere Abschirmung, die aus mindestens einer Schicht
gebildet wird, die zum größten Teil
aus carbonisierbaren oxidierten organischen Fasern besteht, und
eine äußere Abschirmung
enthält,
die mindestens eine Schicht enthält,
die aus Keramikfasern gebildet wird, die um die innere Abschirmung
herum abgelagert sind.
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Gemäß besonderen
Ausführungsformen
besitzt die Wärmeschutzhülse eines
oder mehrere der folgenden Merkmale:
- – die innere
Abschirmung enthält
mindestens 85 Gew.-% carbonisierbare oxidierte organische Fasern;
- – die
carbonisierbaren oxidierten organischen Fasern der inneren Abschirmung
basieren auf oxidiertem Polyacrylnitril;
- – die
innere Abschirmung enthält
Chlorofibres;
- – die
innere Abschirmung enthält
mindestens zwei übereinander
liegende Schichten aus carbonisierbaren oxidierten organischen Fasern;
- – die
innere Abschirmung umfasst eine Übereinanderschichtung
von geflochtenen Schichten mit einer Gesamtdicke zwischen 2 und
6 mm;
- – die
Keramikfasern bestehen aus Aluminiumborsilikat;
- – sie
besitzt unter der inneren Abschirmung eine ergänzende Wärmeschutzschicht, die größtenteils
KEVLAR umfasst und
- – sie
enthält
um die äußere Abschirmung
herum eine mechanische Schutzschicht, die größtenteils Aramid umfasst.
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Die
Erfindung wird beim Lesen der folgenden Beschreibung besser verstanden,
die nur als Beispiel gegeben wird und auf Zeichnungen Bezug nimmt,
in denen:
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1 eine
schematische Ansicht eines Kabelbaums ist, der durch eine erfindungsgemäße Hülse geschützt wird;
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2 eine
Querschnittsansicht des Bündels
der 1 entlang der Linie II-II ist;
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die 3 und 4 Kurven
sind, die für
zwei erfindungsgemäßen Wärmeschutzhülsen mit
unterschiedlichen Dicken jeweils die Entwicklung der Temperatur
der Leitungsdrähte
und ihres Isolationswiderstands zeigen.
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Das
in den 1 und 2 dargestellte Leitungselement
umfasst einen Kabelbaum 10, der von einer erfindungsgemäßen Wärmeschutzhülse 12 umgeben
ist.
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Der
Kabelbaum 10 besteht aus einer Gruppe von elektrischen
Kabeln oder Drähten,
die einzeln durch eine Schutzhülse
isoliert sind. Diese elektrischen Drähte sind beispielsweise für den Transport
von Befehlsinformationen für
die Navigationsorgane eines Raumträgers oder eines Flugzeugs bestimmt.
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Die
Wärmeschutzhülse 12 umfasst
im Wesentlichen eine innere Abschirmung 14, die aus mehreren Schichten
gebildet wird, die größtenteils
carbonisierbare oxidierte organische Fasern umfassen, und eine äußere Abschirmung 16,
die eine Schicht umfasst, die aus Keramikfasern, insbesondere auf
Basis von Aluminiumborsilikat, gebildet wird. Die äußere Abschirmung 16 ist
direkt um die innere Abschirmung 14 herum abgelagert, ohne
dass ein Zwischenmaterial dazwischen eingebracht wird.
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Außerdem umfasst
die Schutzhülse 12 unter
der inneren Abschirmung 14 eine ergänzende Wärmeschutzschicht 18,
die größtenteils
von Du Pont de Nemours vertriebenes KEVLAR umfasst.
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Schließlich weist
die Hülse 12 um
die äußere Abschirmung 16 herum
eine mechanische Schutzschicht 20 auf, die beispielsweise
auf Basis von geflochtenen Aramidfasern hergestellt wird.
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Die äußere Abschirmung 14 besteht
vorteilhafterweise aus mindestens zwei Schichten, die im Wesentlichen
carbonisierbare oxidierte organische Fasern umfassen. Vorzugsweise
sind drei bis sieben Schichten übereinander
geschichtet, so dass die Gesamtdicke der inneren Abschirmung 14 zwischen
2 und 6 mm beträgt.
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Bei
dem in den 1 und 2 dargestellten
Beispiel besteht die innere Abschirmung 14 aus drei identischen, übereinander
geschichteten Schichten, die als 14A, 14B, 14C bezeichnet
sind.
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Jede
Schicht ist vorteilhafterweise geflochten, und die aufeinander folgenden
Schichten sind durch Überflechtung
hergestellt.
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Die
Flechtung ist daran angepasst, dass eine erhebliche Menge Luft in
der inneren Abschirmung 14 eingeschlossen sein kann.
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Vorzugsweise
besteht die innere Abschirmung 14 aus mehr als 85 Gew.-%
carbonisierbaren oxidierten organischen Fasern. Diese Fasern basieren
beispielsweise auf oxidiertem Polyacrylnitril (PANO).
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Die
hauptsächlichen
Fasern, welche die innere Abschirmung 14 bilden, sind beispielsweise
von der Firma RK Carbon Fibers vertriebenes PANOX oder von der Firma
SIGRI vertriebenes SIGRAFIL.
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Vorteilhafterweise
umfasst die innere Abschirmung 14 außer carbonisierbaren oxidierten
organischen Fasern andere Fasern, wie die unter dem Namen CHLOROFIBRE
vertriebenen, von der Firma RHOVIL hergestellten Fasern.
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Die
in die Zusammensetzung der inneren Abschirmung 14 eingebrachten
Fasern besitzen eine Beständigkeit
gegenüber
einer Temperatur von etwa 800°C.
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Die äußere Abschirmung 16 besteht
aus verflochtenen kontinuierlichen Filamenten. Diese kontinuierlichen
Filamente sind Keramikfilamente, die beispielsweise auf Basis von
Siliziumdioxid hergestellt werden. Diese Filamente sind vorteilhafterweise
Aluminiumborsilikate (ABS), wie NEXTEL-Fasern, die von der Firma 3M
vertrieben werden.
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Diese
Filamente sind derart angepasst, dass sie gegenüber sehr hoher Temperatur und
insbesondere einer Temperatur von etwa 1200°C beständig sind.
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Diese
Filamente, die hauptsächlich
in die Zusammensetzung der inneren Abschirmung 14 eingebracht werden,
können
ebenfalls aus Nextel-Fasern hergestellt sein.
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Die
innere Schutzschicht 18 ist um das Drahtbündel 10 herum
abgelagert. Diese Schicht 18 besteht aus einem Geflecht
oder einer Bandisolierung aus KEVLAR oder einem Gemisch von KEVLAR
und Chlorofibre.
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Die
ergänzende
Wärmeschutzschicht 18 ist
wahlfrei. Wird diese hergestellt, wird die Dicke der innere Abschirmung 14 verringert.
Tatsächlich
hat KEVLAR bessere Wärmeisolationseigenschaften
als oxidiertes Polyacrylnitril bei Temperaturen nahe 450°C.
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So
ermöglicht
die Herstellung der ergänzenden
Wärmeschutzschicht 18 auf
Basis von KEVLAR eine Verringerung der Dicke der inneren Abschirmung 14 und
somit einer Verringerung der Gesamtdicke der Hülse.
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Die äußere mechanische
Schutzschicht 20 wird vorteilhafterweise auf Basis geflochtener
Aramidfasern und insbesondere aus von der Firma Du Pont de Nemours
vertriebenem NOMEX hergestellt.
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Die
mechanische Schutzschicht 20, die um die innere Abschirmung 16 herum
abgelagert wird, ist wahlfrei. Diese mechanische Schutzschicht ermöglicht es,
die Freisetzung von Faserrückständen, die
aus der äußeren Abschirmung 16 stammen,
zu vermeiden. Tatsächlich
haben Aluminiumborsilikat-Fasern und insbesondere NEXTEL die Neigung,
aufgrund des Herstel lungsverfahrens durch Verflechtung zu fusseln
und unerwünschte
Partikel freizusetzen, die beispielsweise mit der Verwendung der
Schutzhülse
in einem Reinraum unverträglich
sind. Die mechanische Schutzschicht schützt auch den Benutzer der Verkabelung
vor Fusseln von Keramikfasern, die mit der Haut oder den Augen in
Kontakt kommen können.
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Im
Hinblick auf die Beständigkeit
gegenüber
eventuellen chemischen Angriffen ist die Hülse vorteilhafterweise mit
einem Dichtungsmaterial und insbesondere einem Schrumpfschlauch
oder einem selbstamalgamierenden Band, wie beispielsweise den von
der Firma RAYCHEM unter dem Namen THERMOFIT-Hülsen vertriebenen wärmeeinziehbaren
Hülsen
und den von der Firma NITTO vertriebenen auto-amalgamierenden Silikonbändern, umgeben.
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Man
stellt fest, dass die hier beschriebene Hülse sehr gute Wärmeschutzeigenschaften
für Kabelbäume 10 gegenüber einer
Flamme aufweist. Diese guten erhaltenen Ergebnisse lassen sich durch
Zusammenwirken der jeweiligen Eigenschaften der inneren und äußeren Abschirmung
erklären.
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Insbesondere
zeigt die äußere Abschirmung 16 die
wesentliche Eigenschaft, dass sie bei hoher Temperatur eine Wärmebarriere
bildet, was folgendes begünstigt:
- – die
Ableitung des Wärmestroms
durch Bildung eines Deflektors;
- – eine
Hochtemperaturisolationsbarriere;
- – das
mechanische Halten der Verbrennungsrückstände der inneren Produkte.
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Die
innere Abschirmung 14 bildet:
- – eine Isolationsbarriere
gegenüber
höherer
Temperatur durch ihre geringe Wärmeleitfähigkeit,
die auch durch das Vorhandensein von Luft bedingt ist;
- – eine
Isolationsbarriere durch ihre Infrarotfiltereigenschaften;
- – eine
Isolationsbarriere durch ihre endothermen Eigenschaften aufgrund
von physikalischer oder chemischer Umwandlung.
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Tatsächlich stellt
man bei Anwendung von Hitze fest, dass die innere Hülse 14 durch
einen Pyrolyseeffekt carbonisiert. Diese Zustandsänderung
ermöglicht
einen erheblichen Verbrauch von Wärmeenergie, was die Hitze verringert,
die auf das zu schützende
Bündel übertragen
wird.
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Die
durchgeführten
Tests und deren Ergebnisse sind in den 3 und 4 dargestellt,
die die Beständigkeitseigenschaften
zeigen, die mit der erfindungsgemäßen Wärmeschutzhülse erhalten werden.
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Es
wurden zwei Hülsen
mit unterschiedlichen Dicken verwendet. Diese, als A und B bezeichneten
Hülsen
zeigen die in der folgenden Tabelle zusammengefassten Eigenschaften.
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Somit
hat die Hülse
A eine kleinere Dicke als Hülse
B.
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Die
in den 3 und 4 dargestellten Kurven wurden
mit einem normalisierten Brenner gemäß ISO 2685 hergestellt.
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So
wurden gleiche Kabelbäume,
die mit den Schutzhülsen
A und B ausgestattet waren, in einem Abstand von 75 mm von einem
normalisierten Gasbrenner von 0,018 m2 mit
einem Durchmesser von 150 mm untergebracht. Die Temperatur der normalisierten
Flamme betrug 1100°C ± 80°C, und die
Wärmestromdichte war
gleich 116 ± 10
kW/m2.
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Der
Kabelbaum mit einem Durchmesser von 6,7 mm umfasst sechs bewehrte,
eingehülste
Paare.
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In
der 3 ist zu erkennen, dass für eine Expositionsdauer gegenüber der
Flamme von 3 min 30 s im Fall der Hülse B die Temperatur der elektrischen
Drähte
kleiner als 250°C
und insbesondere kleiner als 200°C
ist. Außerdem
gilt, dass obwohl bei einer kleineren Dicke der Hülse, die
der Kurve A entspricht, die Temperatur am Ende von 3 min 30 s größer als
250°C ist,
diese während
2 min 30 s kleiner als 250°C
bleibt.
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In 4 ist
zu erkennen, dass die Hülsen
A und B für
eine Expositionsdauer gegenüber
der Flamme von 5 min Isolationswiderstände zwischen zwei benachbarten
Drähten
aufweisen, die viel höher
als 10 kΩ sind.