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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entfernung von
schädlichen
Bestandteilen aus einer Behandlungsflüssigkeit, wobei die schädlichen
Bestandteile gelöstes
oder suspendiertes organisches Material oder synthetisches organisches
Material, wie Holzharz, Fibrillen, biologische Polymere oder Latex
umfassen.
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Außerdem können die
schädlichen
Bestandteile gelöstes
oder suspendiertes anorganisches Material umfassen, das sich von
Ca, P, Si, Mg, Mn, Fe, Cu, Al, Zn, Si oder K ableitet.
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Die
Behandlungsflüssigkeit
ist vorzugsweise Frischwasser, eine Behandlungsflotte in einem Zellstoffaufschlussverfahren,
ein Behandlungswasser in einem Papierherstellungsverfahren, eine
Flüssigkeit
zur Herstellung einer Papierbeschichtungszusammensetzung oder Abwasser.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Im
Gebiet der Zellstoff- und Papierherstellung ist es bekannt, der
Behandlungsflotte oder dem Behandlungswasser durch den Zusatz von
Kohlendioxid (CO2) bestimmte Vorteile zu
verleihen.
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Dementsprechend
ist es bekannt, Kohlendioxid während
des Waschverfahrens von alkalischem Ganzstoff zuzusetzen, um eine
verbesserte Waschleistung und einen verbesserten Betrieb zu erreichen.
Des Weiteren wird angenommen, dass ein solcher Kohlendioxidzusatz
das Korrosionsrisiko und die Wartungskosten senkt, die Produktion
steigert, die Verschleppung von CSB und Natrium in die nachfolgenden
Verfahrensschritte und damit die Umweltbelastung senkt und außerdem den
Verbrauch an Waschwasser und/oder Bleichchemikalien im anschließenden Bleichverfahren
senkt.
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Der
Zusatz von Kohlendioxid während
des Waschverfahrens führt
wahrscheinlich zu einem lokal verringerten pH-Wert am Zusatzpunkt und zu einem erhöhten Carbonatgehalt
im Waschsystem. Ein geringerer pH-Wert während des Waschens führt infolge
des Ionenaustausches und einer geringeren Quellung der Fasern zu
einer besseren Entfernung von anorganischen Substanzen. Die geringere
Quellung verbessert auch die Entwässerung des Ganzstoffs. Aufgrund
des höheren
Carbonatgehalts wird die Menge ausgefällte Calciumseife im Ganzstoff
und auf den Oberflächen
der Ausrüstung
verringert. Stattdessen wird ein Teil dieser Seifen löslich und
wirkt im System als "Detergens", indem sie zur Senkung
der Oberflächenspannung
der Flotte und einer verbesserten Löslichkeit und Dispersion der
gelösten
organischen Substanzen beitragen, wodurch Probleme mit Harzablagerungen
und Schaum gemindert werden. Man geht davon aus, dass dies teilweise
darauf zurückzuführen ist,
dass das Kohlendioxid Calciumseifen in Natriumseifen umwandelt.
Der Zusatz von Kohlendioxid soll aufgrund der Pufferwirkung von
Hydrogencarbonationen, die durch das Kohlendioxid gebildet werden,
auch zu einem stabileren pH-Wert führt.
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WO
98/56988 beschreibt ein Verfahren zur Stabilisierung des pH einer
Ganzstoffsuspension durch Erhöhung
der Alkalinität
mittels Zusatz einer Kombination aus einem Alkalimetallhydroxid
und Kohlendioxid in einer Menge, die zum Erreichen einer Pufferwirkung
zur Stabilisierung des pH ausreicht. Ein Vorteil dieses Verfahrens
soll die Vermeidung des Platz beanspruchenden und schwierigen Umgangs
mit festem Natriumbicarbonat sein.
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WO
88/04706 offenbart ein Verfahren zum Waschen von alkalischem Zelluloseganzstoff,
beispielsweise Sulfatganzstoff, CTMP und CMP, wobei das Waschen
in wenigstens einer Stufe durchgeführt wird. Laut dieser Schrift
kann durch den Zusatz von Kohlendioxid ein wesentlich geringerer
Verlust anorganischer Ionen beim Waschen sowie ein besseres Auswaschen
von Substanzen erreicht werden, die den chemischen Sauerstoffbedarf
(CSB) erhöhen.
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EP 0 281 273 B1 offenbart
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Papier aus
alkalischem Zellulosezellstoff durch Ligninentfernung aus zellulosehaltigem
Material. Der Zellulosezellstoff wird in einem Refiner unter Bildung
von Papier bildendem Zellstoff zerfasert, wobei dem Zellstoff gasförmiges Kohlendioxid
zugesetzt wird. Das Verfahren umfasst darüber hinaus den Zusatz des gasförmigen Kohlendioxids
strömungsaufwärts von
der Zerfaserungsstufe in einer Menge, mit der ein pH zwischen 8,5
und 6,5 im Zellstoffstrom erreicht wird, wobei der Zusatz von Kohlendioxid
anhand von pH-Messungen im Zellstoffstrom reguliert wird. Das offenbarte
Verfahren soll mit Vorteilen verbunden sein, wie verbesserter und
stabilerer pH-Regelung, verbesserten physikalischen Eigenschaften
des fertigen Papiers, weniger Korrosion, verbessertem Betrieb der
Papiermaschine, weniger Ausschuss und geringeren Erfordernissen
für bestimmte
chemische Zusätze,
wie Alaun oder Aluminiumsulfat. Außerdem soll die Verwendung
von Schwefelsäure
zur pH-Regelung ausgeschaltet
werden können,
was zu einem höheren
Weißgrad
des fertigen Papiers führt.
Die Verwendung von Kohlendioxid soll auch Bariumsulfatansammlungen
und Probleme mit Ablagerungen auf der Ausrüstung zur Papierherstellung
verringern. Laut
EP
0 281 273 B1 bietet die Verwendung von gasförmigem Kohlendioxid auch
bei der Verarbeitung von Altpapiererzeugnissen erhebliche Vorteile,
da der Betrieb der Papiermaschine und der damit verbundenen Ausrüstung verbessert
werden kann.
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Weiter
offenbart US-A-5,262,006 ein Verfahren zur Herstellung von Papier.
Das offenbarte Verfahren umfasst die Herstellung eines Ganzstoffes
mit einem pH-Wert
von mehr als 6,5, der ganz oder teilweise Zellulosefaser-Material
umfasst, das 0,5–70
Gew.-% Calciumsulfat (Gips) enthält,
wobei das Zellulosefaser-Material
ausgewählt
ist aus Ausschusspapier oder Altpapier. Das Verfahren umfasst weiterhin
die Bildung einer Suspension in einem wässrigen Medium mit dem Ganzstoff,
wobei dem wässrigen
Medium wenigstens eines der Ionen Carbonation und Hydrogencarbonation
zugesetzt wird und wobei der pH des wässrigen Mediums auf einen alkalischen
Wert im pH-Bereich 7,3–14,3
bei einer Temperatur von 25 °C
eingestellt wird, sodass Calciumcarbonat ausfällt und einen Teil der Suspension
bildet. Das Verfahren umfasst außerdem das Ausbreiten der Suspension
auf einem Drahtsieb zur Ausbildung von Papier auf dem Drahtsieb
und zum Ablaufen, Pressen und Trocknen des Papiers. Gemäß US-A-5,262,006
bietet das Verfahren eine Reihe von Vorteilen, beispielsweise die
Möglichkeit
der Wiederverwendung von Ausschusspapier aus gipsbeschichtetem Papier ohne
problematisches Ausfällen
von Gips. Außerdem
soll das offenbarte Verfahren die Herstellung einer neuen Qualität beschichteten
Papiers mit einem erhöhten
Anteil Füllstoff
und besseren optischen Eigenschaften ermöglichen, wobei der Füllstoff
im Grundpapier ganz oder teilweise aus ausgefälltem Calciumcarbonat (CaCO3) besteht und das Pigment der Beschichtungsschicht
ganz oder teilweise aus Calciumsulfat (CaSO4) besteht.
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Darüber hinaus
offenbart US-A-5,378,322 die Verwendung von Kohlendioxid in Verbindung
mit dem nicht sauren Leimen von Papier. In dem beanspruchten Verfahren
soll die Leimungsreaktion zwischen dem Alkylketendimer-Leimungsmittel und
den Zellulosefasern durch Kohlendioxid, das die Reaktion katalysierende Bicarbonationen
bildet, katalysiert werden. Die Bicarbonationen könnten dabei
durch Dissoziation des Kohlendioxids in Wasser erzeugt werden oder
durch die Reaktion des Kohlendioxids mit dem Calciumcarbonat, das im
Ganzstoff als Füllstoff
für das
Papier inkorporiert oder zusammen mit anderen Alkalien gegenwärtig ist.
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Eine
weitere bekannte Anwendung von Kohlendioxid ist die Herstellung
so genannter Stofffasern "mit Füllstoff". Dies kann dadurch
erreicht werden, dass eine Mischung aus Ganzstoff, Calciumhydroxid
und Kohlendioxid durch einen Refiner mit offen Platten geleitet
wird. Dadurch wird das Calciumcarbonat ausgefällt und in den Faserlumen der
einzelnen Fasern abgelagert.
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Diese
Art von Stofffasern "mit
Füllstoff" können zur
Erhöhung
der Opazität
des Papierbogens ohne Verlust der Reißfestigkeit des Papiers verwendet
werden.
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Bei
der Herstellung von holzhaltigen Papierqualitäten wird ein so genanntes Lignin
nicht zerstörendes Bleichen
verwendet. Heute wird das Lignin nicht zerstörende Bleichen in einem oder
mehreren Bleichschritten mit Wasserstoffperoxid durchgeführt. Nach
dem Bleichen wird die Ganzstoffsuspension zu einem Reaktionsturm
oder dergleichen geleitet, von wo aus sie zu einer oder mehreren
Papiermaschinen geleitet wird. Dabei besteht ein häufig auftretendes
Problem darin, dass der Weißgrad
des Ganzstoffs während
der Verweilzeit im Reaktionsturm abnimmt. Die Verweilzeit kann 24
h oder mehr betragen, wobei ein Verlust des Weißgrads von 4–7 ISO%-Einheiten
nicht ungewöhnlich
ist.
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Ähnliche
Probleme mit dem Verlust des Weißgrads bei Ganzstoff während der
Zwischenlagerzeit können
auch in Verbindung mit der Wiederverwendung von Ausschuss aus beschichtetem
Papier auftreten. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Weißgrad um
bis zu 10 ISO%-Einheiten
abnehmen kann, wenn Ganzstoff aus wiedergewonnenem Ausschuss nach
der Zwischenlagerzeit oder Verweilzeit auf dem Weg zum Auflaufkasten der
Papiermaschine schließlich
in die Ganzstoffsuspension eingeleitet wird.
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Bei
der Herstellung von Papierqualitäten
mit Kaolin (Porzellanerde) als Füllstoff
oder Beschichtungsbestandteil ist in der Regel die Zugabe von Natriumhydroxid
(NaOH) erforderlich, um eine passende Viskosität für die Dosierung der Kaolinsuspension
zu erreichen. Der sich daraus ergebende hohe pH-Wert hat jedoch
den Nachteil, dass das Entwässerungsvermögen der
Suspension verschlechtert wird. Ein weiteres Problem von Kaolin
ist, dass es gewöhnlich
unerwünschte
Unreinheiten enthält,
wie Phosphor (P), die sich im Behandlungswasser der Beschichtungs-
oder Papiermaschine ansammeln oder als Abwasser abgeleitet werden,
was vom Umweltgesichtspunkt aus gesehen natürlich unerwünscht ist.
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Beim
Recyceln von Altpapier in so genannten De-Ink-Verfahren wird der
Rohstoff Altpapier in einer Drehtrommel oder einem Pulper zerkleinert,
um eine Stoffsuspension zu bilden, die anschließend deinkt oder auf andere
Weise mittels Flotation und/oder Sedimentation gewaschen wird. Nach
dem ersten Waschen wird die Stoffsuspension in einer oder mehreren
Siebschritten gesiebt. Nach dem Sieben wird der Stoff üblicherweise
mit einer Kombination aus Wasserstoffperoxid und einem Komplexbildner,
beispielsweise EDTA, gebleicht. Dabei besteht ein häufig auftretendes
Problem darin, dass die Stoffsuspension trotz der vorherigen Wasch- und
Bleichschritte immer noch verschiedene schädliche Bestandteile, wie Teilchen
aus dem so genannten Toner, und anderes suspendiertes oder gelöstes organisches
oder anorganisches Material enthält.
Wenn diese schädlichen
Bestandteile unbehandelt in der Stoffsuspension bleiben, können sie
die Bleichreaktionen stören und
das Erreichen des Weißgrads erschweren,
der für
ein fertiges Recycling-Papiererzeugnis
erforderlich ist.
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So
genannter Thermo-Holzstoff wird normalerweise mit einem Lignin nicht
zerstörenden
Bleichmittel und üblicherweise
mit Wasserstoffperoxid gebleicht. Die hohe Temperatur des Holzschliffverfahrens
führt zwar sicherlich
zu einer sorgfältigeren
Zerfaserung als bei der Herstellung herkömmlichen Holzstoffes, aber
auch zu einem hohen Anteil gelösten
organischen Materials im Behandlungswasser. Dabei hat sich herausgestellt, dass
dieses gelöste
organische Material, wenn es unbehandelt in der Stoffsuspension
bleibt, einen hohen Bleichmittelverbrauch verursacht und ein erhebliches
Risiko eines Weißgradverlusts
des Stoffs während
der Zwischenlagerzeit oder Verweilzeit und das Risiko einer ausgeprägten Vergilbungsneigung
des fertigen Papiers birgt.
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Es
ist bekannt, dass bei der Aufbereitung von Abwasser aus Zellstoff-
oder Papierherstellungsverfahren Aktivschlamm, d. h. verschiedene
Mikroorganismuskulturen oder organisches Material ihrer Stoffwechselreaktionen,
für die
Aufbereitung von Abwasser aus Zellstoff- oder Papierherstellungsverfahren
zu verwenden. Wenn eine Abwasseraufbereitungsanlage eine gewisse
Zeit lang in Betrieb war, ist es üblicherweise notwendig, überschüssigen Aktivschlamm
zu entfernen. Eine vorteilhafte Entsorgungsmöglichkeit für Aktivschlamm ist die Verbrennung
des Schlamms zur Gewinnung von Wärmeenergie.
Die Verbrennung verlangt jedoch einen relativ hohen Anteil Trockenmasse
im Schlamm. In vielen Fällen
ist es schwierig oder sehr kostspielig, eine so hohe Trockenmasse
zu erreichen, da der Aktivschlamm aufgrund einer hohen Konzentration
an gelöstem
organischem Material schwer zu entwässern ist und deswegen die
Verwendung eines geeigneten Entwässerungs-
oder Retentionsmittels erfordert. Außerdem birgt ein herkömmliches Schlammentwässerungsverfahren das
Risiko unerwünschter
Einleitungen von gelöstem
oder suspendiertem organischem Material oder Schwermetallen in die
Umwelt.
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Bei
der Herstellung von Papierqualitäten
für Verpackungsmaterial,
z. B. Testliner, ist die Temperatur des Behandlungswassers häufig relativ
niedrig und häufig
niedriger als +40 °C.
Das bedeutet, dass auch die Löslichkeit
verschiedener Ionen im Behandlungswasser relativ gering ist. Dabei
können,
falls das Rohwasser der Papierfabrik einen hohen Härtegrad
aufweist, Probleme mit Ablagerungen großer Mengen Calciumcarbonat
während
des Verfahrens auftreten.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines Verfahrens zur Lösung
der vorstehend genannten Probleme.
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Gemäß Anspruch
1 wird dies mittels eines Verfahrens zur Entfernung von schädlichen
Bestandteilen erreicht, wobei eine Behandlungsflüssigkeit einen ersten pH-Wert
aufweist und neben den schädlichen
Bestandteilen Metallionen und suspendiertes Material umfasst. Dann
wird der Behandlungsflüssigkeit
Kohlendioxid zugesetzt, um die Behandlungsflüssigkeit auf einen zweiten
pH-Wert einzustellen, der niedriger ist als der erste pH-Wert. Erfindungsgemäß umfassen
die Metallionen Hydroxid-Gerüststoffe,
wobei das Kohlendioxid in einer Menge zugesetzt wird, die den zweiten
pH auf einen Wert zwischen 8 und 6,5 einstellt, sodass das Kohlendioxid
in erster Linie Bicarbonationen mit pH-Pufferwirkung bildet und
die Metallionen in erster Linie Metallhydroxide bilden. Danach flocken
die schädlichen
Bestandteile mit den Metallhydroxiden aus oder agglomerieren und
haften am suspendierten Material an, sodass sie inaktiviert werden.
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GENAUE BESCHREIBUNG
BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung ist nachstehend ausführlicher beschrieben. Das erfindungsgemäße Verfahren
wird zur Entfernung von schädlichen
Bestandteilen in einer Behandlungsflüssigkeit verwendet. Dabei umfassen
die schädlichen
Bestandteile vorzugsweise gelöstes
oder suspendiertes organisches Material oder synthetisches organisches
Material, wie Holzharz, Fibrillen, biologische Polymere oder Latex
oder Toner, und/oder gelöstes
oder suspendiertes anorganisches Material, das sich von Ca, P, Si,
Mg, Mn, Fe, Cu, Al, Zn, Si oder K ableitet. Außerdem können auch andere Bestandteile,
die auf irgendeine Art für
das fragliche Verfahren schädlich
sind, mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
entfernt werden.
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Die
Behandlungsflüssigkeit
hat einen ersten pH-Wert und ist vorzugsweise Frischwasser, eine
Behandlungsflotte in einem Zellstoffaufschlussverfahren, ein Behandlungswasser
in einem Papierherstellungsverfahren, eine Flüssigkeit zur Herstellung einer
Papierbeschichtungszusammensetzung oder Abwasser.
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Neben
den schädlichen
Bestandteilen umfasst die Behandlungsflüssigkeit Metallionen und suspendiertes
Material, wobei die Metallionen Hydroxid-Gerüststoffe umfassen. Die Metallionen
umfassen vorzugsweise Al3+, Fe3+,
Fe2+, Zn2+, Cu2+ oder eine Kombination davon. Die Metallionen
können
jedoch auch andere Metalle umfassen, die Hydroxide bilden können.
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Das
suspendierte Material umfasst vorzugsweise Zellulosefasern, Kaolinteilchen
oder Aktivschlamm, es sind aber auch andere geeignete "Trägermaterialien" denkbar, wie Fasern,
Füllstoffe
oder Pigmente anderer Art.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
wird der Behandlungsflüssigkeit
Kohlendioxid zugesetzt, um die Behandlungsflüssigkeit auf einen zweiten
pH-Wert einzustellen, der niedriger ist als der erste pH-Wert. Erfindungsgemäß wird das
Kohlendioxid in einer Menge zugesetzt, die den zweiten pH auf einen
Wert zwischen 8 und 6,5 einstellt. Das Kohlendioxid wird vorzugsweise
in einer Menge zugesetzt wird, die den zweiten pH auf einen Wert
zwischen 7 und 7,5 einstellt.
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Das
Einstellen des pH auf einen Wert in dem/den vorstehend genannten
Bereich(en) führt
dazu, dass das Kohlendioxid in erster Linie Bicarbonationen mit
pH-Pufferwirkung
bildet und die Metallionen in erster Linie Metallhydroxide bilden.
Dadurch können
die schädlichen
Bestandteile mit den Metallhydroxiden ausflocken oder agglomerieren,
wonach die schädlichen
Bestandteile (und die Metallhydroxide) am suspendierten Material
anhaften, um anschließend
aus der Behandlungsflüssigkeit
entfernt zu werden. Demgemäß werden
auch die "Hydroxid-Gerüststoff"-Metallionen aus
der Behandlungsflüssigkeit
entfernt. Somit wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine unerwünschte Ansammlung
der vorstehend genannten Metallionen in der Behandlungsflüssigkeit
vermieden.
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Das
suspendierte Material mit den daran anhaftenden Metallionen und
schädlichen
Bestandteilen wird vorzugsweise zur Papierherstellung verwendet
oder unter Wärmerückgewinnung
verbrannt.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Weißgrad des
suspendierten Materials, gemessen nach SCAN-P3:93, mittels des Verfahrens
stabilisiert oder verbessert. In derartigen Ausführungsformen werden mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren
schädliche
Bestandteile und Metallionen entfernt, die ansonsten im Laufe der
Zeit eine Verfärbung
oder Vergilbung des suspendierten Materials verursachen oder die
Wirkung eines Bleichmittels in einem nachfolgenden Bleichverfahren
aufheben oder abschwächen
können.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das suspendierte Material holzhaltige Zellstofffasern, die
einem Lignin nicht zerstörenden
Bleichen mit wenigstens einem Bleichschritt unterworfen und anschließend in
einem Lagerbehälter
für eine
Verweilzeit gelagert werden. In dieser Ausführungsform wird das Kohlendioxid
stromaufwärts
oder im Lagertank zugesetzt, sodass der Verlust an Weißgrad der
holzhaltigen Zellstofffasern, gemessen nach SCAN-P3:93, während der
Verweilzeit weniger als 3 ISO%-Einheiten beträgt. In dieser Ausführungsform
werden die vorstehend definierten schädlichen Bestandteile und/oder
Metallionen in der Behandlungsflüssigkeit
mithilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens entfernt.
Wenn Wasserstoffperoxid als Bleichmittel verwendet wird, wird die
Zersetzung von Peroxidresten in der Stoffsuspension durch diese
Entfernung verhindert oder zumindest verlangsamt. Unbehandelt können die vorstehend
genannten schädlichen
Bestandteile und/oder Metallionen über an sich bekannte chemische
Verfahren eine Verfärbung
oder Vergilbung der Zellstofffasern verursachen. Derartige chemische
Verfahren sind beispielsweise im Journal of Pulp and Paper Science,
S. 47–51,
Band 25, Nr. 2, Februar 1999, beschrieben.
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In
einer alternativen zweiten bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
umfasst das suspendierte Material Kaolinteilchen, die in der Behandlungsflüssigkeit,
die eine Natriumhydroxidflotte umfasst, suspendiert sind. Hier wird
Natriumhydroxid (NaOH) zur Einstellung der Viskosität der Kaolinsuspension
verwendet. In dieser Ausführungsform
umfassen die schädlichen
Bestandteile wenigstens Phosphor (P). Es ist bekannt, dass Phosphor
eine häufige
Verunreinigung von Kaolin ist, das als Füllstoff oder Pigment in Papierbeschichtungszusammensetzungen
verwendet wird. Phosphor und andere metallische Verunreinigungen
sind selbstverständlich
im Abwasser der Produktion von beschichtetem Papier unerwünscht. In
dieser alternativen Ausführungsform
wird das Kohlendioxid der Behandlungsflüssigkeit, d. h. der Natriumhydroxidflotte,
zugesetzt und ermöglicht
das Entfernen von Phosphor zusammen mit den von den Metallionen
gebildeten Metallhydroxiden aus der Behandlungsflüssigkeit
mittels des vorstehend genannten Verfahrens des Ausflockens/Agglomerierens/Anhaftens.
Damit wird dem suspendierten Material ein besseres Entwässerungsvermögen und
ein höherer
Metallgehalt verliehen, wohingegen die Behandlungsflüssigkeit
einen geringeren Metallgehalt aufweist, d. h. einen niedrigeren
Gehalt an sowohl Phosphor als auch anderen Metallionen.
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In
einer dritten bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform umfasst das suspendierte
Material Zellstofffasern aus Recyclingpapier, die in der Behandlungsflüssigkeit,
umfassend Wasser, suspendiert sind, wobei das suspendierte Material
einem Lignin nicht zerstörenden
Bleichen unterworfen wird. In diesem Fall umfassen die schädlichen
Bestandteile wenigstens synthetisches organisches Material, wie
Toner, wobei das Kohlendioxid der Behandlungsflüssigkeit vor dem Bleichen zugesetzt
wird, sodass das synthetische organische Material an dem suspendierten
Material anhaftet.
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In
einer vierten bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform umfasst das suspendierte
Material Zellstofffasern aus Holzstoff, die in der Behandlungsflüssigkeit,
umfassend Wasser mit einem Zusatz von Natriumhydroxid, suspendiert
sind, wobei das suspendierte Material einem Lignin nicht zerstörenden Bleichen
mit Wasserstoffperoxid (H2O2)
unterworfen und anschließend
nach einer Zwischenlagerzeit zu einer Papiermaschine gefördert wird.
In diesem Fall umfassen die schädlichen
Bestandteile wenigstens gelöstes
organisches Material und Reste von Peroxid abbauenden Metallionen,
wobei das Kohlendioxid der Behandlungsflüssigkeit vor der Zwischenlagerzeit
zugesetzt wird, sodass das Natriumhydroxid (NaOH) in Natriumbicarbonat (NaHCO3) umgewandelt wird und die Peroxid abbauenden
Metallionen und das gelöste
organische Material an dem suspendierten Material anhaften. In dieser
Ausführungsform
zeigt die Behandlungsflüssigkeit
einen geringeren chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), was vom Umweltgesichtspunkt
aus gesehen vorteilhaft ist, da Natriumbicarbonat eine geringere
Löslichkeit
organischer Verbindungen aus den Zellstofffasern bewirkt als Natriumhydroxid.
Außerdem
weist die Behandlungsflüssigkeit
einen höheren
Gehalt an Peroxidrest, der von Wasserstoffperoxid stammt, auf, was
dem fertigen Papierbogen einen höheren
Weißgrad
verleiht.
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In
einer fünften
bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
umfasst das suspendierte Material Aktivschlamm, der in der Behandlungsflüssigkeit,
umfassend Abwasser, suspendiert sind, wobei das suspendierte Material
einer Entwässerung
unterworfen wird. In diesem Fall umfassen die schädlichen
Bestandteile wenigstens gelöstes
organisches Material, wie biologische Polymere aus dem Aktivschlamm,
wobei das Kohlendioxid der Behandlungsflüssigkeit vor der Entwässerung
zugesetzt wird, sodass das gelöste
organische Material an dem suspendierten Material anhaftet und die
Entwässerung
vereinfacht wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist nachfolgend anhand von zwei Beispielen
weiter veranschaulicht.
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Beispiel 1
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Laborproben
von Suspensionen aus thermomechanisch behandeltem Holzschliff aus
Weichholz wurden einer TMP-Linie
in einer Abteilung für
die Herstellung von Ganzstoff im Großmaßstab einer Papierfabrik zur
Herstellung von Zeitungspapier nach einem Bleichschritt mit Wasserstoffperoxid
entnommen. Eine Probe (CO1) wurde durch den Zusatz von gasförmigem Kohlendioxid
(CO2) behandelt, während eine zweite Probe als
Vergleichsprobe (REF1) nicht behandelt wurde. Die zugesetzte Menge
Kohlendioxid (CO2) schwankte zwischen 2
und 8 kg CO2 pro Tonne trockene Zellstofffasern
mit guten Ergebnissen. Die besten Ergebnisse wurden mit einem Zusatz
von 5,1 kg CO2 pro Tonne trockene Zellstofffasern
erreicht. Der Bedarf eines CO2-Zusatzes
ist insbesondere von der Natriumhydroxid-Konzentration in der Behandlungsflüssigkeit
abhängig.
Weißgrad
in %ISO und pH-Wert des Ganzstoffs, Peroxidrest und CSB der flüssigen Phase
wurden anhand von SCAN-P3:93 für
Weißgrad
in % ISO, pH eingestellt auf 8, bei den Stoffproben in Abhängigkeit
von der Lagerzeit bestimmt. Die Ergebnisse gehen nachstehend aus
Tabelle 1A hervor.
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Tabelle
1A H
2O
2-Bleiche, Lagerzeit
bei 75 °C
und 10 % Konsistenz, h
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Außerdem wurde
der Gehalt einer Reihe von löslichen
Metallen in der Wasserphase der Stoffsuspension (REF1 und CO1) mithilfe
geeigneter Techniken, z. B., ICP, bestimmt. Die Ergebnisse, einschließlich pH, gehen
nachstehend aus Tabelle 1B hervor.
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Wie
vorstehend aus Tabelle 1A und 1B hervorgeht, zeigt die mit H2O2 gebleichte TMP-Probe,
die mit Kohlendioxid (CO2) behandelt wurde, einen stabileren pH-Wert
und einen geringeren Verlust des Weißgrads während der Lagerung als die
nicht behandelte Stoffprobe (REF1).
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Außerdem blieb
der Gehalt an Restperoxid durch den Zusatz von Kohlendioxid auf
einem sehr viel höheren,
relativ stabilen Niveau und führte
zu einem geringeren CSB in der Wasserphase. Darüber hinaus war der Gehalt mehrerer
der löslichen
Metalle in der Wasserphase geringer.
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Beispiel 2
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Von
einer Linie zur Rückführung von
beschichtetem Ausschusspapier in einer Abteilung für die Herstellung
von Ganzstoff im Großmaßstab einer
Papierfabrik zur Herstellung von LWC-Papier wurden Laborstoffproben
genommen. Eine Probe (CO2) wurde durch den Zusatz von gasförmigem Kohlendioxid
behandelt, während
eine zweite Probe als Vergleichsprobe (REF2) nicht behandelt wurde.
Die zugesetzte Menge Kohlendioxid (CO2)
schwankte zwischen 2 und 8 kg CO2 pro Tonne
trockene Zellstofffasern mit guten Ergebnissen. Die besten Ergebnisse
wurden mit einem Zusatz von 5,1 kg CO2 pro
Tonne trockene Zellstofffasern erreicht. Bei den Proben wurden nach
0 und 4 h Lagerzeit bei 60 °C
und 5,4 % Konsistenz mithilfe geeigneter Stoffprüfverfahren, beispielsweise
SCAN-P3:93 für
Weißgrad
in %, pH eingestellt auf 8, Weißgrad
in %ISO des Ganzstoffs, pH-Wert,
CSB und Farbe (Pt-Co) der flüssigen
Phase bestimmt. Die Ergebnisse gehen nachstehend aus Tabelle 2A
hervor.
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Wie
aus den Ergebnissen in der vorstehenden Tabelle 2A hervorgeht, zeigte
die mit Kohlendioxid behandelte Probe Ausschusspapier (CO2) nach
4 h Lagerzeit einen niedrigeren pH und einen höheren Weißgrad als die nicht behandelte
Stoffprobe Ausschusspapier (REF2). Außerdem hatte die flüssige Phase
der mit Kohlendioxid behandelten Probe Ausschusspapier (CO2) nach
4 h Lagerzeit einen sehr viel niedrigeren CSB und niedrigere Farbe
als die Vergleichsprobe (REF2). Außerdem wurde in Beispiel 2
der Gehalt einer Reihe von löslichen
Metallen in der Wasserphase der Stoffsuspension (REF2 und CO2) mithilfe
geeigneter Techniken, z. B. ICP, bestimmt. Die Ergebnisse, einschließlich pH,
gehen nachstehend aus Tabelle 2B hervor.
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Wie
vorstehend aus Tabelle 2B hervorgeht, führt der Zusatz von Kohlendioxid
zu einer wässrigen
Suspension aus beschichtetem Papierausschuss zu einer sehr deutlichen
Senkung des Gehalts der meisten löslichen Metalle im Stofffiltrat.
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Wie
vorstehend aus Tabelle 1B und 2B hervorgeht, hatte der Zusatz von
Kohlendioxid in beiden Beispielen keine Auswirkungen auf den Natriumgehalt
der wässrigen
Phase. Das ist dann wichtig, wenn das erfindungsgemäße Verfahren
in chemischen oder halbchemischen Aufschlussverfahren zum Einsatz
kommt, bei denen Natriumverluste auf ein Minimum begrenzt werden
sollten.
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Die
vorliegende Erfindung darf nicht so verstanden werden, dass sie
auf die Offenbarung der vorstehenden Beschreibung und Beispiele
begrenzt ist. Vielmehr ist der Schutzumfang durch die anhängenden
Ansprüche
bestimmt.