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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Griffe für persönliche Pflegegeräte, weiter
bevorzugt für
Zahnbürsten.
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Hintergrund
der Erfindung
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Um
wirksam zu funktionieren, erfordern Zahnbürsten und andere derartige
Handgeräte,
dass sie fest gegriffen werden. Sie verlangen jedoch oft, dass der
Griff häufig
verändert
wird, wie zum Beispiel durch Drehen des Griffs innerhalb der Benutzerhand, um,
zum Beispiel, verschiedene Teile im Mund zu erreichen, um sich an
das Bürsten
von verschiedenen Zahnoberflächen
anzupassen oder um verändernde Bürstorientierungen
anzuwenden, wie von Zahnärzten
empfohlen wird.
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Überraschenderweise
weisen die meisten Zahnbürsten
nach wie vor einen ziemlich konventionellen Griff auf, der typischerweise
rechteckig, kreisförmig
oder abgerundet rechteckig im Querschnitt ist, wobei der Querschnitt
mehr oder weniger dieselbe Form entlang der Länge des Griffs aufweist. Verbesserungen
am Griff sind im Allgemeinen beschränkt auf den Einschluss von
elastomeren Einlagen. Dennoch belegt die Patentliteratur mehrere
Versuche zur Verbesserung des Grunddesigns.
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Die
US 4,870,924 beschreibt
eine ergonomisch gestaltete Zahnbürste mit einem geformten Griff,
der angenehm auf zahlreiche Arten mit einer von beiden Händen zu
greifen ist. Obwohl der Griff eine markante Form in Seitenansicht
aufweist, ist er als im Wesentlichen rechteckig im Querschnitt über seine
gesamte Länge
hin beschrieben.
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Die
US 5,191,671 beschreibt
eine Zahnbürste
mit einem Griff, der einen trapezförmigen Querschnitt aufweist,
welcher einerseits bezüglich
der Orientierung der Borsten im Mund unterstützt und andererseits Festigkeit
bietet.
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Die
WO 96/01577 beschreibt eine Zahnbürste mit einer radialen Anti-Rutsch-Struktur, die von
den unteren und seitlichen Flächen
des Griffs hervorragt und sie umgibt. Ein angegebener Vorteil dieser
Anordnung ist, dass es nicht das Grei fen in einer vorgegebenen Orientierung
erzwingt, sondern das Halten der Zahnbürste in der vom Benutzer am
meisten gewohnten Weise erlaubt.
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Die
WO 97/07706, im Namen der Colgate-Palmolive Company, beschreibt
eine Zahnbürste mit
einem Griff, der einen Endabschnitt, eine Schulter und einen Taille
aufweist, wobei der Taille in Draufsicht schmaler als der Endabschnitt
oder die Schulter ist. Der Griff umfasst vorzugsweise auch griffverbessernde
Auflagen. Ein angegebenes Ziel der Griffanordnungen ist die Bereitsstellung
von einer Zahnbürste,
welche einfacher für
den Benutzer zu handhaben ist. Der Anmelder vertreibt auch eine
entsprechende Bürste
in Europa unter dem Namen "Sensation", ferner beschrieben
auf der Webseite des Anmelders als die "Wave" Zahnbürste und
als sehr komfortabel zu halten und zu bewegen bezeichnet. Obwohl
die Patentanmeldung verschiedene Verhältnisse des Endabschnitts und/
oder Schulter zu dem Bauch zwischen Draufsichten und Seitenansichten offenbart,
existiert keine Offenbarung von nicht-kreisrunden Abschnitten mit
verschiedenen Orientierungen. Die vermarktete Bürste weist einen im Wesentlichen
gleichbleibend geformten Querschnitt entlang ihrer Länge auf.
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Die
WO 99/23910, im Namen der Gillette Kanada Inc., erläutert eine
Zahnbürste
entsprechend der Oral-B® Cross-ActionTM Zahnbürste, welche
einen Griffabschnitt des Griffs mit einem abgerundetem rechteckigen
Querschnitt und einem schmaleren Taillenabschnitt mit einem ungefähr quadratischen Querschnitt
aufweist.
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Trotz
dem vorstehend genannten bleibt ein Bedarf für eine weitere Verbesserung
in der Ergonomie des Griffdesigns für Zahnbürsten und dergleichen. Es wurde
nun gefunden, dass ein Handgriff, der angenehm zu halten ist, einen
festen Griff vorsieht und die Handhabung, insbesondere Drehung, durch
den Benutzer erleichtert, durch das benachbarte Anordnen eines ersten
und zweiten Griffabschnitts bereitsgestellt werden kann, welche
entsprechend eiförmige
und elliptische Querschnitte mit senkrechten Hauptachsen aufweisen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung sieht einen Griff für ein persönliches Pflegegerät vor, besonders
für eine
Zahnbürste,
der Griff weist distale und proximale Enden auf, wobei das distale
Ende mit einem Pflegekopf verbunden ist oder verbunden werden kann.
Der Griff umfasst:
- a) einen ersten Griffabschnitt
in der Nähe
des proximalen Endes des Griffs, der von der Hand des Benutzers
gehalten wird, der erste Griffabschnitt besitzt einen eiförmigen Querschnitt,
der eine Hauptachse und eine Nebenachse besitzt; und
- b) einen zweiten Griffabschnitt, der durch die Finger des Benutzers
gehandhabt wird und sich von dem ersten Griffabschnitt in Richtung
des distalen Endes des Griffs erstreckt, und der wenigstens in dem
Bereich, der an den ersten Griffabschnitt angrenzt, einen elliptischen
Querschnitt hat, der eine Hauptachse und eine Nebenachse besitzt,
aufweist;
dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptachse
des zweiten Griffabschnitt senkrecht zu der Hauptachse des ersten
Griffabschnitts ist.
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Ein
Gerät mit
einem hierin beschriebenen Griff ist komfortabel zu halten und einfach
innerhalb der Hand anzupassen. Er ist insbesondere geeignet für die Handhabungen,
die für
eine Zahnbürste
benötigt
werden, aber es ist vorgesehen, dass er auch geeignet für ähnliche
persönliche
Pflegegeräte
wie zum Beispiel Rasierer, Haarbürsten,
Zungenschaber und dergleichen ist.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Definitionen
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Die
longitudinale Achse des Griffs ist die Achse, die sich zwischen
den distalen und proximalen Enden davon erstreckt. Andere Bezugnahmen auf
longitudinal sollen verstanden werden als sich auf Richtungen entlang
oder parallel zu der longitudinalen Achse beziehend, sofern nicht
anderweitig festgelegt wird.
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Sofern
nicht anderweitig festgelegt wird, sollen Griffquerschnitte, auf
die hierin Bezug genommen wird, senkrecht zu der longitudinalen
Achse des Griffs genommen werden.
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Hauptachsen
beziehen sich auf die längsten Abmessungen
der Querschnitte, auf die sie sich beziehen. Nebenachsen beziehen
sich auf die längsten Abmessungen
der gleichen Querschnitte senkrecht gezeichnet zu den Hauptachsen.
Eine Nebenachse wird immer kürzer
als eine zugehörige
Hauptachse sein.
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Unter "eiförmig" ist eine zweidimensionale Figur
gemeint, die ungefähr
einem typischen Querschnitt von einem Ei der Länge nach entspricht, d.h. eine
im Wesentlichen gerundete Figur mit einem Ende, das mehr zugespitzt
ist als das andere. Das schliesst, zum Beispiel, Figuren ein, die
teilweise abgeflachte Abschnitte haben, vorausgesetzt, dass der insgesamte
eiförmige
Eindruck bewahrt bleibt.
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Griff
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Der
Griff der Erfindung weist distale und proximale Enden auf. Das distale
Ende ist mit einem Pflegekopf verbunden oder kann mit diesem verbunden
werden. Das bedeutet, dass der Pflegekopf einstückig gebildet oder lösbar verbunden
mit dem Griff sein kann, zum Beispiel um das Auswechseln eines abgenutzten
Kopfs oder die Ersetzung durch einen verschiedenen Kopftyp zu erlauben,
wie zum Beispiel ein Gummimasseur, ein Zungenschaber, ein Zahnstocher,
eine Kompaktbürste,
oder eine Interdentalbürste
anstelle eines regulären
Bürstenkopfes. Die
Form des Kopfes ist nicht entscheidend für die Erfindung, obwohl eine
Korrelation zwischen der Form des Kopfes und dem ersten Griffabschnitt
des Griffes zusätzliche
Vorteile bieten kann, wie unten diskutiert wird.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist
der Griff einen mit ihm einstückig
geformten Kopf auf, der Kopf trägt
Borsten oder wird anschließend
mit Borsten ausgerüstet,
sodass er eine Zahnbürste
bildet. Der Kopf, ausgenommen der Borsten und Massageelemente, kann
aus einem Guss sein oder kann aus vielen Segmenten bestehen, wie
in der WO-A-98/27846 dargelegt wird. Bevorzugterweise ist er aus
einem Guss. In einem weiteren besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfasst der Kopf sowohl Borsten als auch Massageelemente, wie in
der gleichzeitig anhängigen
Anmeldung 99GB-013717 offenbart ist. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist das distale Ende des Griffs einen primären Pflegekopf, der daran einstückig oder abnehmbar
angebracht ist, wobei der Pflegekopf Bürsten, die sich von dort in
eine Richtung erstrecken, die im Wesentlichen parallel zur Hauptachse des
ersten Griffabschnitts und insbesondere in der Richtung zugewandt
zu dem am meisten zugespitzten Ende des eiförmigen Querschnitts ist.
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Der
Griff hierbei umfasst zumindest erste und zweite Griffabschnitte.
Der erste Griffabschnitt, angrenzend zu dem proximalen Ende des
Griffs, ist für
das Halten in der Handfläche
der Benutzerhand vorgesehen. Er hat einen eiförmigen Querschnitt, der eine
Hauptachse und eine Nebenachse besitzt. Der erste Griffab schnitt
besitzt eine longitudinale Länge von
etwa 50 mm bis etwa 100 mm, vorzugsweise von etwa 60 mm bis etwa
90 mm. Um einen glatten Übergang
in dem zweiten Griffabschnitt des Griffs zu erreichen, kann der
Querschnitt des ersten Griffabschnitts nicht entlang seiner gesamten
Länge eiförmig sein, sondern
er wird typischerweise entlang 50% oder mehr, vorzugsweise 65% oder
mehr seiner Länge
eiförmig
sein. Der eiförmige
Querschnitt besitzt eine Hauptachse und eine Nebenachse, die im
Wesentlichen im Verhältnis
von 1.4:1 bis 1.1:1, vorzugsweise in dem Verhältnis von 1.3:1 bis 1.1:1,
insbesondere von 1.2:1 bis 1.1:1 stehen. Wieder können die
genauen Werte des Verhältnisses
entlang der Länge
des ersten Griffabschnitts schwanken, jedoch wird dies im Wesentlichen
entlang 50% seiner Länge
oder mehr, weiter bevorzugt 65% oder mehr zutreffen. Der erste Griffabschnitt
besitzt eine obere Fläche,
welche im Seitenprofil vorzugsweise bogenförmig ist, um ein komfortableres
Greifen vorzusehen. Das proximale Ende des ersten Griffabschnitts
ist auch vorzugsweise gerundet aus dem gleichen Grund. Eine Bodenfläche des
ersten Griffabschnitts, gegenüberliegend
zu der oberen Fläche
hiervon, ist vorzugsweise abgeflacht entlang wenigstens einem Teil
seiner Länge, sodass
der Griff in einer stabilen Position ruhen kann, wenn er auf eine
flache Oberfläche
gelegt wird, zum Beispiel, um den Kontakt der Borste mit der Oberfläche zu verhindern.
Der maximale Wert der Hauptachse des ersten Griffabschnitts, ist
bei 40% bis 60% seiner longitudinalen Achse, vorzugsweise in dem
Bereich von etwa 15 mm bis etwa 20 mm, weiter bevorzugt von etwa
16,5 bis etwa 19 mm. Der maximale Wert der Nebenachse des ersten
Griffabschnitts, der im Wesentlichen an etwa der gleichen longitudinalen Position
wie bei der Hauptachse auftritt, ist im Wesentlichen im Bereich
von etwa 11.5 bis etwa 17 mm, vorzugsweise im Bereich zwischen etwa
13 bis etwa 17 mm, weiter bevorzugt zwischen etwa 14 bis etwa 16
mm.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der erste Griffabschnitt gänzlich
mit Elastomer beschichtet, dies macht ihn komfortabel zu halten
und erlaubt größere Flexibiliät beim Vorsehen
eines unverwechselbaren Aussehens. Die Elastomerbeschichtung umfasst
einen Teil des ersten Griffabschnitts und soll in jeglichen Maßangaben hiervon
eingeschlossen sein. Um die Reibung zwischen der Bürste und
den Maschinenteilen während der
Herstellung zu reduzieren, kann ein "Streifen" aus Kunststoff wahlweise durch das
Elastomer an Teilen herausragen, wo der Griff die Führungskanäle kontaktiert,
wenn der Griff von einer Herstellungsstation zu einer anderen transportiert
wird. Im Wesentlichen wird der erste Griffabschnitt ein integraler
Teil des Griffs sein. Es ist jedoch auch vorgesehen, dass wenigstens
ein äußerer Teil
des ersten Griffabschnitts ab nehmbar sein kann, vorzugsweise mit
einem Ein-/Ausschnapp- oder Reibungspassform, um einen Aufbewahrungsbereich
für einen
abnehmbaren Kopf zu verbergen; Hilfspflegeköpfe, welche wahlweise permanent
oder lösbar
an das proximale Ende des Griffs befestigt sein können; Hilfsmaterialien,
wie zum Beispiel Zahnpasta oder andere Reinigungsmaterialien oder
Diagnoseelemente; oder lediglich ein dünneres Gerüst, das einfacher in einen üblichen
Zahnbürstenhalter
passt. Wahlweise oder zusätzlicherweise,
kann ein erster abnehmbarer Griffabschnitt oder ein äußerer Teil
davon so beschaffen sein, dass er eine Kappe bildet, die über den
Kopf passt, der an dem distalen Ende des Griffs angebracht ist.
Auf diese Weise kann das ganze Gerät in der Lage sein, einen kleineren
Raum zu belegen, wenn es nicht benutzt wird und/oder der Kopf kann sauber
gehalten werden, was es insbesondere für Reisegebrauch geeignet macht.
Geeignete Hilfspflegeköpfe
hierin schliessen, sind aber nicht darauf beschränkt, einen Gummmimasseur, einen
Zungenschaber, einen Zahnstocher, eine Kompaktbürste, oder Interdentalbürste ein.
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Der
zweite Griffabschnitt des Griffs erstreckt sich von dem ersten Griffabschnitt
in die Richtung des distalen Endes des Griffs. Er ist insbesondere
für die
Handhabung durch die Finger des Benutzers gedacht und besitzt, wenigstens
in dem Bereich, der an den ersten Griffabschnitt angrenzt, einen
elliptischen Querschnitt, der Haupt- und Nebenachsen besitzt. Der
zweite Griffabschitt weist typischer Weise eine longitudinale Länge von
etwa 20 bis etwa 45 mm, vorzugsweise von etwa 25 bis etwa 35 mm
auf. Geeigneterweise ist der Querschnitt des zweiten Griffabschnitts
elliptisch entlang etwa 70% oder mehr, vorzugsweise 90% oder mehr
von seiner Länge.
Der elliptische Querschnitt besitzt eine Hauptachse und eine Nebenachse,
die vorzugsweise in dem Verhältnis
von 1.3:1 bis 1.1:1, vorzugsweise von 1.2:1 bis 1.1:1 steht. Wieder
können
die genauen Werte des Verhältnisses
entlang der Länge
des zweiten Griffabschnitts schwanken, aber dies wird im Wesentlichen entlang
70% oder mehr, vorzugsweise 90% oder mehr von seiner Länge zutreffen.
Der maximale Wert der Hauptachse des zweiten Griffabschnitts ist
vorzugsweise in dem Bereich von etwa 8 bis etwa 14 mm, weiter bevorzugt
von etwa 10 bis etwa 12 mm. Der maximale Wert der Nebenachse des
zweiten Griffabschnitts liegt vorzugsweise in dem Bereich von etwa
8 bis etwa 10 mm.
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Die
Hauptachse des zweiten Griffabschnitt ist senkrecht zu der Hauptachse
des ersten Griffabschnitts.
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Die
Nebenachse des zweiten Griffabschnitts erstreckt sich zwischen seinen
oberen und unteren Flächen.
In bevorzugten Ausführungsbeispielen weist
wenigstens eine der oberen und unteren Flächen vorzugsweise beide Greifstege
darauf. Diese sind vorzugsweise aus einem Elastomer gebildet und können ohne
weiteres eingebracht werden unter Verwendung von üblichen
Giesstechniken. Die Stege, die vorzugsweise in Querrichtung entlang
der Oberfläche(n)
erstrecken, ragen im Wesentlichen nicht von der/den Oberfläche(n) um
mehr als 1 mm heraus und können
sich auch um die Seiten des zweiten Griffabschitts erstrecken. Bei
der Messung oder Berechnung der Abmessungen oder Verhältnisse
des zweiten Griffabschnitts sollen jegliche vorhandenen Stege ausgenommen
werden.
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Bei
bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfasst der Griff ferner einen dritten Griffabschnitt distal zu
dem zweiten Griffabschnitt, der dritte Griffabschnitt ist sowohl
breiter als auch tiefer als der zweite Griffabschnitt. Der dritte
Griffabschnitt kann als ein Daumen-Stopp agieren und ist vorzugsweise
beschichtet mit einem Elastomer. Der dritte Griffabschnitt kann
ein Mittel für
das lösbare
Befestigen eines Kopfes und/oder Halses an den Griff umfassen.
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Der
Griff kann ferner einen Halsbereich an seinem proximalen Ende umfassen,
wobei der Halsbereich im Wesentlichen von kleinerem Querschnitt als
der Rest des Querschnitts und gewöhnlicher Weise ohne Griffelemente
ist.
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Das
Hauptelement des Griffs (und wo es zweckdienlich ist, des Kopfes)
besteht im Wesentlichen aus relativ inkompressiblen Materialien,
vorzugsweise mit einem Elastizitätsmodul
von wenigstens etwa 500 MPa, weiter bevorzugt von etwa 1000 MPa,
welche bei der Herstellung von Zahnbürsten üblich sind, insbesondere Kunstoffmaterialien.
Geeignete Kunstoffmaterialien umfassen, zum Beispiel, Polyamide,
Polypropylene, Prolyurethane, Poly(methylmethacrylate), und Celluloseacetatpropionate ein.
Polypropylen ist bevorzugt. Geeignete Polypropylene schliessen "Polypropylen Mostein
52945" (vermarktet
von Schulmann), mit einem Elastizitätsmodul (ISO 178) von 1500
MPa und Apryl 3400 MAl von Elf Atochem ein.
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Der
Griff (und wo es zweckdienlich ist, der Kopf) ist typischer Weise
durch Spritzguss hergestellt. Borsten und Massageelemente können an
dem Kopf durch im Stand der Technik bekannte Verfahren wie zum Beispiel
Klammern oder verankerungslose Herstellungstechniken angebracht
werden.
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Elastomerische
Abschnitte des Griffs hierbei sind vorzugsweise hergestellt aus
einem thermoplastischen Elastomer mit einer Härte von etwa 10 bis etwa 90
Shore A, weiter bevorzugt von etwa 50 bis 80 Shore A und insbesondere
70 Shore A. Geeignete Materialien schliessen diese unter den Markennamen
Megol, Santopren und Multibase erhältlichen ein. Siliconelastomere
sind auch brauchbar. Vorzugsweise umfasst der Griff ein einheitlich
geformtes Gerüst,
auf welches die Elastomerbereiche in einem getrennten Spritzgussschritt
gegossen werden. Vorzugsweise sind alle Elastomerbereiche miteinander verbunden,
um ein Einzelpunktspritzgiessen zu ermöglichen.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnung
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Obwohl
die Beschreibung mit den Ansprüchen
endet, die genau die Erfindung darlegen und deutlich diese beanspruchen,
wird angenommen, dass dieselbige besser durch die folgende Beschreibung
im Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen verstanden werden,
wobei:
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1 eine perspektivische Ansicht
eines Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Griffs
ist.
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2 eine Draufsicht von 1 ist.
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3 eine Unteransicht von 1 ist.
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4 eine Seitenansicht von 1 ist.
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5 ein Querschnitt durch
den zweiten Griffabschnitt bei S–S ist.
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6 ein Querschnitt durch
den ersten Griffabschnitt bei F–F
ist.
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7 eine Seitenansicht des
zweiten Auführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Griffs
ist.
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Ausführliche
Beschreibung der Zeichnung
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Nun
bezugnehmend auf die Zeichnung im Detail, wobei gleiche Ziffern
das gleiche Element bei allen Ansichten bezeichnen, ist in den 1 bis 6 ein Griff entsprechend der Erfindung,
der generell als 1 bezeichnet wird, gezeigt. Der Griff umfasst
erste, zweite und dritte Griffabschnitte bezeichnet als 2, 3 bzw. 4.
Der Griff umfasst ferner einen dünnen
Hals 5 und besitzt einen Kopf 6 einstückig angebracht
am distalen Ende des Griffs 1. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist der Kopf 6 Borsten auf, die sich von der oberen Fläche des
Kopfes 6 erstrecken, diese sind jedoch nicht gezeigt. In
diesem Ausführungsbeispiel
sind der Kopf, der Hals und der zweite Griffabschnitt alle Teil
eines einheitlich geformten Polypropylengerüstes, welches sich über die
gesamte Länge
der Bürste
erstreckt. Erste und zweite Griffabschnitte, 2 und 4,
besitzen eine äußere Beschichtung aus
Elastomer. Der zweite Griffabschnitt umfasst ferner Greifstege 7,
die sich quer über
die oberen und unteren Flächen
erstrecken und aus diesen herausragen. Ein Kanal 8, der
longitudinal entlang dem Griff läuft,
verbindet die verschiedenen elastomerischen Bereiche, sodass sie
durch ein Einpunkt-Spritzgiessen hergestellt werden können.
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Der
erste Griffabschnitt 2 weist einen eiförmigen Querschnitt auf, wie
am besten in 6 gesehen werden
kann. Ein abgeflachter Abschnitt 9 auf der unteren Oberfläche des
ersten Griffabschnitts erlaubt dem Griff, in einer stabilen Position
auf einer flachen Oberfläche
mit der borstentragenden Fläche
des Kopfes 6 nach oben liegend zu ruhen. Im Seitenprofil gesehen,
wie in 4, besitzt der
erste Griffabschnitt eine bogenförmige
obere Fläche
entlang der longitudinalen Richtung. Das proximale Ende 10 des
Griffs ist gerundet. Wie oben beschrieben, kann der erste Griffabschnitt
abtrennbar von dem Hauptkörper
des Griffs sein.
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Der
zweite Griffabschnitt 3 besitzt einen elliptischen Querschnitt,
wie am besten in 5 gesehen werden
kann. Seine Haupt- und Nebenachsen 11 und 12,
sind senkrecht zu den Haupt- und Nebenachsen, 13 und 14,
des ersten Griffabschnitts.
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Dieses
Ausführungsbeispiel
umfasst einen dritten Griffabschnitt 4, der als eine Stütze für den Benutzerdaumen
fungieren kann und weist einen flachen Landungsbereich 15 für diesen
Zweck auf.
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In 7 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des
Griffs gezeigt, in welchem Abschnitte 16 des Polypropylenteils
des Bürstengriffs
durch die Elastomerbeschichtung des ersten und dritten Griffabschnitts sowohl
an den Seiten des Griffs als auch an ihren proximalen Enden herausragen.
Die freiliegenden Polypropylenabschnitte unterstützen das glatte Laufen des
Griffs entlang den Fertigungslinien.