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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Handkarre zur Bewegung einer
Last von Hand, versehen mit: einer Plattform zur Aufnahme einer
Last, einer Arbeitskonstruktion, die sich von einem ersten Ende, das
sich in der Nähe
der Plattform befindet, bis zu Handgriffen zum Greifen der Handkarre
mit den Händen
erstreckt, und Rädern
zur Bewegung der Handkarre, wobei die Handkarre weiter umfasst:
eine Schieberplatte, die über
die Plattform bewegt werden kann, um eine auf der Plattform platzierte
Last von der Plattform herunterzuschieben.
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Eine
Handkarre des im Oberbegriff erwähnten
Typs ist aus dem Stand der Technik bekannt. Eine solche Handkarre
wird unter anderem im US-Patent 3 844 431 offenbart. Dieses US-Patent
offenbart eine Handkarre, die mit einer Schieberplatte versehen
ist, die mit Hilfe von Armen an der Arbeitskonstruktion der Handkarre
befestigt ist. Die Schieberplatte kann über die Oberfläche der
Plattform bewegt werden, indem ein Steuerelement unter Verwendung
eines Fußes
betätigt
wird. Weil das Element von Fuß betrieben
werden muss, wird der Benutzer rückwärts geschoben.
D.h., der Benutzer muss auf einem Fuß rückwärts hüpfen, während er/sie das Steuerelement mit
dem anderen Fuß betreibt.
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Eine
andere Variante einer Handkarre des im Oberbegriff erwähnten Typs
wird im US-Patent 5 599 156 offenbart. Entsprechend diesem US-Schriftstück umfasst
die Handkarre einen ersten Tragarm, der unten mit einer Plattform
und mit Rädern
versehen ist. Die Schieberplatte kann mit Hilfe eines zweiten Tragarms
aktiviert werden. Der zweite Tragarm wird von Hand betrieben. D.h.,
es gibt in Wirklichkeit zwei Arbeitskonstruktionen, die sich über praktisch
die ganze Länge
der Handkarre erstrecken. Die Anwesenheit der zwei Arbeitskonstruktionen
macht die Handkarre nicht nur kostspielig sondern auch schwer. Weiter
bewegt sich der Drehpunkt, um den der zweite Tragarm schwenkt, abwärts in Richtung
auf die Schieberplatte, wenn der zweite Tragarm betätigt wird.
Deshalb muss sich der Benutzer einen langen Weg hinunterbeugen,
wenn er/sie wünscht,
die Schieberplatte zu betätigen.
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Im
Hinblick auf das Obige besteht das Ziel der vorliegenden Erfindung
darin, eine Handkarre des im Oberbegriff erwähnten Typs bereitzustellen, bei
der die Konstruktion der Handkarre verhältnismäßig einfach gehalten werden
kann, so dass die Handkarre selbst verhältnismäßig leichtgewichtig und kostengünstig hergestellt
werden kann.
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Dieses
Ziel wird in der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, dass die Handkarre
einen Rahmen umfasst, an dem die Plattform und die Räder angebracht
sind, und dadurch, dass die Arbeitskonstruktion schwenkbar mit dem
Rahmen verbunden ist, wobei die Schieberplatte an einer Seite schwenkbar
mit dem ersten Ende der Arbeitskonstruktion verbunden ist und an
der anderen Seite mittels eines Hilfsarms schwenkbar mit dem Rahmen verbunden
ist.
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Was
infolge der Tatsache, dass die Arbeitskonstruktion um den Rahmen
schwenken kann, und der Tatsache, dass die Nabenplatte mit dem Ende der
Arbeitskonstruktion verbunden ist, erzielt wird, ist, dass die Schieberplatte über die
Plattform mit einem vorteilhaften Hebel-Übersetzungsverhältniss bewegt
werden kann. Weiter ist gewährleistet,
dass nur eine einzige Ausführungsform
der Arbeitskonstruktion benötigt
wird und die Schieberplatte nichtsdestoweniger von Hand über die
Oberfläche
der Plattform bewegt werden kann. Dies bedeutet, dass die Handkarre
gemäß der Erfindung
leicht zu betreiben ist und außerdem
verhältnismäßig leichtgewichtig
ist.
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Gemäß der Erfindung
ist es für
die Handkarre möglich,
Arretiereinrichtungen zum Behindern der Schwenkbewegung der Arbeitskonstruktion
in Bezug zum Rahmen zu umfassen, wenn es gewünscht ist.
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Was
infolge dieser Maßnahme
erzielt wird, ist, dass die Handkarre mit einer in Eingriff stehenden Arretierung,
d.h. sicher zur Bewegung von Lasten, verwendet werden kann. Wenn
die Last ihren Bestimmungsort erreicht hat, wird die Arretierung
freigegeben, und die Schieberplatte kann aktiviert werden.
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Weiter
ist es für
die Arbeitskonstruktion möglich,
mittels einer ersten Achse am Rahmen angebracht zu sein, wobei der
obere Rand der Schieberplatte angebracht ist, so dass er um eine
zur ersterwähnten
Achse parallele zweite Achse schwenken kann, und zwar angebracht
an den einen Enden von zwei parallelen Schenkeln eines Hilfsrahmens,
dessen andere Enden mit Führungselementen
versehen sind, die in Führungspfaden
in oder auf den Rahmenteilen laufen, wobei die Schenkel des Hilfsrahmens zwischen
den beiden Enden an den Schenkeln der Arbeitskonstruktion befestigt
sind, so dass sie um eine zur ersterwähnten Achse parallele dritte
Achse schwenken können,
und dadurch, dass die unteren Enden der Arbeitskonstruktion mit
Führungselementen
versehen sind, die in Führungspfaden
in oder auf den Seitenrändern
der Schieberplatte laufen.
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Mittels
dieser Konstruktion ist es gewährleistet,
dass die Schieberplatte immer in einer im Wesentlichen unter rechtem
Winkel zur Plattform angeordneten Position bleibt, ungeachtet der
Position der Arbeitskonstruktion. Infolgedessen und weil die Schieberplatte
einen großen
Flächeninhalt
aufweist, wirkt die Kraft der Schieberplatte auf einer größeren Oberfläche der
Güter,
und diese werden weniger schnell verformt und beschädigt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
können
sich die Räder
jeweils um eine gemeinsame Achse drehen. Es wird auch bevorzugt,
dass die Führungselemente auf
dem Hilfsrahmen und auf der Arbeitskonstruktion auf einer respektiven
vierten und fünften
Achse positioniert sind, die parallel zu den Achsen verlaufen, die
bereits erwähnt
sind.
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Um
die Handkarre so einfach wie möglich
zu halten, wird es bevorzugt, dass der Abstand zwischen der zweiten
und dritten Achse gleich dem Abstand zwischen der dritten und der
fünften
Achse ist. In diesem Zusammenhang ist es auch vorteilhaft, dass
der Abstand zwischen der ersten und dritten Achse gleich dem Abstand
zwischen der dritten und vierten Achse ist.
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Um
die Handkarre mit einer angemessenen Robustheit zu versehen, ist
es vorteilhaft, dass die Arbeitskonstruktion mit mindestens einem
querlaufenden Element versehen ist, mittels dessen die Schenkel
aneinander angebracht sind. Weiter kann der Hilfsrahmen mit mindestens
einem querlaufenden Element versehen sein, mittels dessen die Schenkel
desselben aneinander angebracht sind.
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Um
zu gewährleisten,
dass die Güter
während
eines Transports nicht zufällig
von der Plattform heruntergeschoben werden, ist es wichtig, dass
die Handkarre mit einem Arretiermechanismus versehen ist, mittels
dessen die Schieberplatte in einer von den äußersten Positionen arretiert
werden kann, welcher Arretiermechanismus mit einem Steuermechanismus gekoppelt
ist, der auf der Arbeitskonstruktion angeordnet ist, wobei die Kopplungsbauteile
zwischen dem Arretiermechanismus und dem Steuermechanismus in Hohlkörpern der
Arbeitskonstruktion angeordnet sind. Aus ergonomischen Gründen ist
es wünschenswert,
dass der Steuermechanismus so positioniert ist, dass er für den Benutzer
leicht zugänglich ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Schieberplatte als eine ebene Platte mit Flanschrändern konstruiert.
Weiter ist die Schieberplatte als eine vorgeformte Platte konstruiert,
so dass die Drehpunkte um die zweite und fünfte Achse beibehalten worden
sind und/oder alle besagten Achsen parallel verlaufen.
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Es
kann vorteilhaft sein, die Schieberplatte auf eine solche Weise
zu formen, dass gewisse Güter
leichter von der Plattform heruntergeschoben werden können. In
diesem Zusammenhang kann z.B. eine konkave Schieberplatte erwogen
werden, die zum Herunterschieben von Transportbehältern besonders
geeignet ist.
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Die
Erfindung wird mit Bezug auf eine bevorzugte Ausführungsform
und die angefügte
Zeichnung in größerer Einzelheit
unten erklärt.
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1 stellt
eine Seitenschrägansicht
der bevorzugten Ausführungsform
dar;
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2 stellt
einen Querschnitt der Ausführungsform
in 1 dar, wo sich die Handkarre in der Position befindet,
die zum Transportieren von Produkten geeignet ist;
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3 stellt
denselben Querschnitt wie in 2 dar, aber
wo sich die Handkarre in der Position befindet, in der die Schieberplatte
eine gewisse Strecke über
die Plattform geschoben worden ist.
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Eine
Ausführungsform
einer Handkarre gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in 1 dargestellt. Die Handkarre
umfasst einen ersten Teil mit der Plattform 4, den Rädern 30 und
dem Rahmen 3. Die Arbeitskonstruktion 2 ist über einen
Drehbolzen 8 auch am Rahmen 3 befestigt. Die Schieberplatte 9 ist unten
an der Arbeitskonstruktion 2 lokalisiert. In der Position
der Handkarre 1, die dargestellt ist, befindet sich die
Arbeitskonstruktion 2 in einer Position, in der sie sich
rückwärts neigt,
während
sich die Rahmenteile 3 in einer Position befinden, die
diese annehmen würden,
wenn eine Last auf der Plattform 4 platziert worden ist.
In dieser Position ruhen die Plattform 4 und die Räder, die
mit dem Rahmenteil 3 verbunden sind, auf dem Boden.
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Weil
sich die Schieberplatte im Wesentlichen unter rechtem Winkel zur
Plattform 4 erstreckt, wird eine gleichförmige Kraft
auf die Produkte auf der Plattform ausgeübt. Im Fall von Stapeln von
losen Gütern
ist das Risiko der Stapel, umgeworfen zu werden, durch den großen Flächeninhalt
der Platte verringert.
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Wie
ersichtlich ist, muss die Arbeitskonstruktion 2 keinen
langen Weg nach hinten gezogen werden, um zu bewirken, dass die
Schieberplatte 9 eine vollständige Überstreichung über die
Plattform 4 vornimmt. Was infolge dieser beschränkten Überstreichung
erzielt wird, ist, dass sich das obere Ende 13 der Arbeitskonstruktion 2 beim
Entladen nur eine geringfügige
Strecke absenkt. Dies weist den größeren Vorteil auf, dass eine
Ausführung
der Bewegung, die zum Entladen erforderlich ist, weniger ermüdend ist, weil
sich der Benutzer nicht vorwärtsbeugen
muss. Es wird gefunden, dass dies ein signifikanter Vorteil ist,
insbesondere im Fall von häufiger
Verwendung.
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Weil
die Arbeitskonstruktion 2 beim Entladen rückwärts gezogen
wird, werden die unteren Enden 5 der Schenkel 6 derselben
in Richtung auf die Vorderseite 7 der Plattform 4 bewegt.
Während
dieser Bewegung schwenkt die Arbeitskonstruktion 2 um einen Bolzen 8,
der der ersten Achse entspricht. Infolge der Bewegung der unteren
Enden 5 der Schenkel 6 wird die Schieberplatte 9,
die damit verbunden ist, auch vorwärts bewegt. Weil die Verbindung
zwischen den unteren Enden 5 und der Schieberplatte 9 eine
lineare Führung 18 (siehe 3)
ist, wird die Schieberplatte 9 nicht aufwärts gezwungen,
wenn sie sich in ihrer vertikalen Position befindet.
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Um
die Schieberplatte 9 in ihrer vertikalen Position zu halten,
ist diese Platte an ihrem oberen Ende an einem Hilfsrahmen 11 schwenkbar
angebracht. Ihr gemeinsamer Drehpunkt 10 entspricht der zweiten
Achse, die im Wesentlichen parallel zur ersten Achse verläuft. Die
Schenkel 12 des Hilfsrahmens 11 sind über eine
lineare Führung 23 durch
ihr anderes Ende mit dem Rahmenteil 3 verbunden (siehe 3).
In ihrem mittleren Bereich sind die Schenkel 12 schwenkbar über einen
Bolzen 14, der der dritten Achse entspricht, mit der Arbeitskonstruktion 2 verbunden.
Der Mechanismus, der die Schieberplatte 9 in ihrer aufrechten
Position hält,
wird nun in größerer Einzelheit
mit Bezug auf die 2 und 3 erörtert.
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In
der in 2 dargestellten Position funktioniert die Handkarre
vollständig
wie eine normale Handkarre, die kein Herunterschiebegerät aufweist. Die
Plattform 4 erstreckt sich im Wesentlichen unter rechtem
Winkel zu den Schenkeln 6 der Arbeitskonstruktion 2 und
kann auf die normale Weise beladen werden. Um zu verhindern, dass
die Schenkel 6 um den Drehbolzen 8 in Bezug zum
Rahmenteil 3 schwenken, tritt das Arretierelement 15 auf
einem Stopp 16 in Eingriff. Das Arretierelement 15 kann
mittels des Handgriffs 17, der in 1 dargestellt
ist, angehoben werden, was zum Ergebnis hat, dass es nicht mehr
auf dem Stopp 16 in Eingriff steht. Indem man jetzt die
Arbeitskonstruktion 2 in der Richtung von Pfeil A bewegt,
schwenkt die Arbeitskonstruktion 2 in Bezug zum Rahmenteil 3.
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Weil
sich die Arbeitskonstruktion 2 um den Drehbolzen 8 bewegt,
bewegt sich das untere Ende 5 derselben in der entgegengesetzten
Richtung. Um zu gewährleisten,
dass die Schieberplatte 9 durch die Arbeitskonstruktion 2 nicht
hochgehoben wird, ist die Verbindung zwischen der Konstruktion 2 und
der Platte 9 eine lineare Führung, die aus einer Walze 18 in
einer langgestreckten Führung 19 besteht.
Um zu gewährleisten,
dass die Schieberplatte 9 vertikal bleibt, sind die Schenkel 12 der
Hilfsrahmen 11 an der Platte 9 angebracht. Die
Schenkel 12 sind an der Schieberplatte 9 durch
ihre ersten Enden 20 angebracht, so dass sie um den Bolzen 10 schwenken können. Ihre
anderen Enden 21 sind über
Walzen 22, die in einer Führung 23 aufgenommen
sind, mit dem Rahmenteil 3 verbunden. In seinem mittleren
Bereich 24 ist der Hilfsrahmen 11 mit der Arbeitskonstruktion 2 verbunden,
so dass er um den Bolzen 16 schwenken kann. Diese Konstruktion
gewährleistet,
dass die Schieberplatte 9 in jeder Position der Arbeitskonstruktion 2 vertikal
bleibt, was als Ergebnis hat, dass die gewünschten Eigenschaften erhalten
werden.
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Das
Verhältnis
zwischen der Strecke, um die die Arbeitskonstruktion 2 rückwärts bewegt
werden muss, und der Strecke, um die sich die Schieberplatte 9 über die
Plattform 4 bewegt, hängt
zu einem großen
Ausmaß von
den Abständen
zwischen den Achsen 8, 10, 14, 18, 22 ab.
Die Wahl dieser Abstände hängt auch
von der Kraft ab, die benötigt
wird, um die Güter
von der Plattform herunterzuschieben.
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Eine
andere Ausführungsform
der Arbeitskonstruktion ist in 4 dargestellt.
In dieser Ausführungsform
ist der Handgriff durch eine Drehsteuerung 17 ersetzt worden,
und der Steuermechanismus, in diesem Fall ein Kabel, das nicht wahrgenommen werden
kann, verläuft
im Innern des Rohrs 24 der Arbeitskonstruktion 2.
Das Arretierelement 15 kann durch Drehen der Drehsteuerung 17 in
der dargestellten Richtung vom Stopp 16 freigegeben werden. Der
Vorteil dieser Ausführungsform
besteht darin, dass die Handgriffe 25 nicht festgehalten
werden müssen,
wenn die Arbeitskonstruktion 2 geneigt wird. Infolgedessen
kann der Benutzer aufrecht bleiben, was ergonomische Vorteile aufweist.