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In der Arbeitsstellung nur auf einer Schiene aufruhendes Gleisfahrgestell
für Oberbauwerkzeuge Die Erfindung bezieht sich auf ein in der Arbeitsstellung nur
auf einer Schiene aufruhendes Gleisfahrgestell für Oberbamverkzeuge.
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Die bekannten Fahrgestelle dieser Art sind lediglich mit ein oder
zwei Laufrollen ausgerüstet, mit denen das Fahrgestell auf einer einzigen Schiene
vierfahrbar ist. Außer diesen Laufrollen sind aber keine -weiteren Stützglieder
vorgesehen, durch welche das Fahrgestell von selbst in seiner Gleichgewichtslage
auf der Schiene gehalten werden könnte. Die bekannten Fahrgestelle müssen daher,
falls sie ihre Gleichgewichtslage auf der Schiene beibehalten sollen, ständig von
Hand gehalten werden. Aus dieser Anordnung geht bereits hervor, daß die bekannten
Fahrgestelle eine gewisse Größe bzw. ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten
dürfen, da sonst die Gefahr besteht, daß der Bedienende die Gewalt über das Fahrgestell
verliert. Dieses könnte dann leicht umkippen, wodurch natürlich sehr leicht ernsthafte
Beschädigungen eintreten können.
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Dieser Nachteil wird nun nach der Erfindung grundsätzlich dadurch
vermieden, daß das bei der Beförderung des Fahrgestelles auf der anderen Schiene
spurende Laufrad bei auf dieser Gleisseite angesetztem Werkzeug auf die andere Gleisaußenseite
umgelegt ist. Auf diese Weise ist der Vorteil erzielt, daß die Werkzeuge in jeder
Größe und mit jedem Gewicht verwendet und trotzdem äußerst bequem und leicht bedient
werden können, da einmal in der Ruhelage des Werkzeuges das Fahrgestell auf beiden
Schienen aufruht, so daß die Gefahr des Umkippens nicht besteht, und außerdem in
der Arbeitsstellung des Werkzeuges das Gewicht des Fahrgestelles so ausgeglichen
ist, daß nur eine ganz geringe Kraft erforderlich ist, das Fahrgestell um die Laufschiene
zu kippen. Infolgedessen können selbst die feinsten und empfindlichsten Arbeiten
mit großer Sicherheit ausgeführt werden. Der das Werkzeug Bedienende kann seine
ganze Aufmerksamkeit auf die auszuführende Arbeit richten, da er nicht ängstlich
bemüht sein braucht, das Fahrgestell überhaupt in seiner Lage auf der Schiene zu
halten.
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Es ist bei Eisenbahnfahrrädern bereits bekannt, außer den beiden Laufrädern
des Fahrrades noch. ein drittes Rad zu verwenden, das mit der zweiten Schiene zusammenwirkt
und an einem schwenkbaren Tragarm angeordnet ist. Bei dieser bekannten Vorrichtung
dient aber das dritte Rad nicht als Gewichtsausgleich für das Fahrrad, sondern lediglich
als Stützrad, das für den Betrieb des als hZeßvorrichtung dienenden Fahrrades in
dessen Arbeitsstellung auf der zweiten Schiene aufruhen muß.
Eine
besonders zweckdienliche Anordnung des Tragarmes für das auf der anderen Schiene
spurende Laufrad ist dann gegeben, wenn dieser Tragarm für das Laufrad an einer
zwischen den Gleisschienen gelegenen Stelle kreuzgelenkartig an einem sich über
das Gleis erstreckenden Querrahmen angeordnet ist. Bei dieser Anordnung braucht
dieses Laufrad lediglich aus der einen Lage in die andere gekippt zu werden, wenn
das Fahrgestell aus seiner einen Stellung in die andere übergeführt werden soll.
Dies läßt sich außerordentlich leicht bewerkstelligen, so daß an Zeit und Arbeit
gespart ist.
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Auf den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Abb. i ist eine Draufsicht.
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Abb. :2 stellt eine Seitenansicht der Vorrichtung im Gebrauch dar.
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Abb. 3 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung während der Fahrt.
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Abb. 4 . ist ein Schnitt nach der Linie 4-4 der Abb. 3.
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Die parallelen Längsträger A' sind an ihren Enden mit senkrechten
Verbindungsplatten A= versehen. Die Schienenlaufräder A4 sind in Lagern Al' angeordnet.
An den Längsträgern A1 ist ein' sich über das Gleis erstreckender, beiderseits über
das Gleis ausladender Querrahmen B befestigt. Zwischen den Enden der Querträger
B ist ein Lagerbock angeordnet, der weiter unten noch ausführlicher beschrieben
wird.
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Das bei den Schienenlaufrädern A4 ausladende Ende des Querrahmens
B trägt eine Platte C o. dgl. für die Antriebsmaschine C4. Die Platte C ist in der
Längsrichtung des Querrahmens B verstellbar. Als Antriebsmaschine für das Werkzeug
kann eine beliebige Kraftquelle, beispielsweise ein Verbrennungsmotor, verwendet
werden. Mit der Antriebsmaschine C4 steht eine senkrechte Scheibe C' in Verbindung,
welche den Riemen Cl antreibt, der auf der waagerechten Scheibe H- für den Antrieb
des Werkzeugs läuft.
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Befindet sich das Fahrgestell auf der Fahrt, dann spuren die Schienenlaufräder
A14 auf der einen Schiene und ein Laufrad D auf der anderen Schiene des Gleises.
Das Laufrad D ist am Ende eines beispielsweise aus Winkeleisen gebildeten Tragarmes
Dl gelagert. Der Tragarm D' ist an einer zwischen den Gleisschienen gelegenen Stelle
D3 an dem Querrahmen B mittels Kreuzgelenks D= befestigt. An dein Tragarm Dl ist
ein schräg nach oben gerichtetes, waagerecht abgekröpftes Querstück D° angeordnet,
das sich mit seinem abgekröpften Ende an einen auf dem Querrahmen B in Schienenrichtung
angeordneten Querträger BZ anlegt, wenn sich das Laufrad D in der mit gestrichelten
Linien gezeichneten Lage in Abb. i befindet, d. h. das Fahrgestell in Fahrstellung
ist. Das Querstück D' kann auf beliebige Weise an dem Querträger B=, beispielsweise
durch Schrauben, befestigt werden. Auf diese Schrauben ist eine mit einem Handgriff
D8 versehene Mutter aufgeschraubt. Der Handgriff DS erleichtert das Drehen der Mutter
von Hand und gestattet eine leichte Sicherung der Mutter gegen Drehung infolge von
Erschütterungen. Befindet sich das Laufrad D in Fahrstellung, dann kann das Fahrgestell
auf dein Gleise entweder von Hand bewegt oder durch einen Kraftwagen verfahren werden.
Liegt das Laufrad D auf der Schiene auf, dann ist das Oberbauwerkzeug aus der Arbeitsstellung
gehoben.
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In der Arbeitsstellung des Werkzeuges, beispielsweise eines Schneidkopfes
H8, für das Einblatten der Schwelle ruht der Tragaren Dl, wie aus Abb. 2 hervorgeht,
auf dem inneren Längsträger A1 auf. Das Laufrad D, das beträchtlich schwerer als
ein gewöhnliches Eisenbahnrad ist, dient als Gewichtsausgleichglied, durch das das
Fahrgestell mit dem auf ihm angeordneten Werkzeug von der Schiene, den Schwellen
und dem Unterbau «reg nach oben gekippt wird. Dabei werden die Schienenlaufräder@A-1
nicht von der Schiene abgehoben, so daß das Fahrgestell auch auf einer einzigen
Schiene verfahrbar ist, wenn beispielsweise die andere Schiene entfernt worden ist.
Um diese Aufwärtsbewegung infolge des Gewichtes des Laufrades D zu begrenzen, sind
an den Enden des Querrahmens B entsprechende Anschläge vorgesehen. Wie aus den Abb.
2 und 3 hervorgeht, kann beispielsweise eine mit dem Unterbau in Berührung kommende
verstellbare, an dem Querrahmen B angelenkte Stütze E als Begrenzungsvorrichtung
für die Kippbewegung des Fahrgestells benutzt werden. Bei Nichtgebrauch der Stütze
E ist sie, wie aus Abb. 3 hervorgeht, in einen Halten EI' eingehängt. Auch andere
derartige Begrenzungsvorrichtungen können benutzt werden. In jedem solchen Fall
ist es zweckmäßig, daß diese Vorrichtungen verstellbar angeordnet sind. Auf diese
Weise kann bei Verwendung des Laufrades D als Gegengewicht für das Fahrgestell die
Aufwärtsbewegung des Querrahmens B auf ein vorher bestimmtes Maß begrenzt werden.
Der Schuh der Stütze E ist zweckmäßig an seinen Kanten nach oben hin abgeflacht
oder abgeschrägt, um ein Entlanggleiten auf den Schwellen zu ermöglichen.
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Ist das Werkzeug in der Arbeitsstellung, in der das Fahrgestell lediglich
auf den Schienenlaufrädern A4 ruht, dann sind Mittel
notwendi" welche
diese Räder auf den Schienen halten. Zu diesem Zweck sind Bach Abb. 2 an den senkrechten
Verbindungsplatten A' in einer bestimmten Lage feststellbare Arme G'. G' drehbar
angeordnet, an deren Enden Rollen G°, G- vorgesehen sind. Jede dieser Rollen kann
mit der ihr zugekehrten Fläche der Schiene in Berührung, gebracht «erden. Die Rollen
G'', G7 können so eingestellt werden, daß der Schneidkopf H' unmittelbar oder nahe
über der Mitte der von der anderen Schiene in den alten einzublattenden Schwellen
gebildeten Spur angesetzt «-erden kann. Die breite Lauffläche der Schienenlaufräder
A1 gestattet eine ziemlich weite Verstellung, bevor es notwendig wird, sie anderweitig
in ihrer Lagerung oder auf ihrer in den Lagern <-I' ruhenden Achse zu verschieben.
In manchen Fällen können die Rollen G° entbehrt werden und nur die den Spurkränzen
der Schienenlaufräder .4' gegenüberliegenden Rollen G- Anwendung findeil.