-
Explosionssichere Einschleusevorrichtung an Drehringtelleröfen Die
Erfindung bezieht sich auf einen Drehringtellerofen, dessen Anordnung und Wirkungsweise
als bekannt vorausgesetzt wird. Werden auf derartigen Drehringtelleröfen feinkörnige
und staubförmige trockene Massen, wie Staubkohle o. dgl., verarbeitet, z. B. wenn
Braunkohle oder Steinkohle zu Halbkoks verschwelt werden soll, liegt stets eine
gewisse Explosionsgefahr vor. Diese Explosionsgefahr rührte bei den früheren Betrieben
dieser Art, wo das Behandlungsgut in ziemlich dicker Schicht auf den kreisenden
Arbeitsherd aufgetragen wurde, hauptsächlich von diesen erheblichen innerhalb des
Ofens befindlichen brennbaren Staubmassen her, wobei die verhältnismäßig geringere
in dem Fülltrichter befindliche Masse eine untergeordnete Rolle spielte.
-
Es ist nun gelungen, die Entstehung gefährlicher Explosionen in dem
Ofen selbst dadurch zu verhindern, daß man das Behandlungsgut auf die kreisende
Herdplatte in Schichten aufträgt, die nicht mehr als einige Millimeter Dicke besitzen.
Eine Explosion, die von einer derart geringen Kohlenmenge im Ofen herrührt, kann
schwerlich zu gefährlichen Wirkungen Anlaß geben, und ein derartiger Ofen wäre völlig
explosionssicher, wenn nicht der Inhalt des Füllkastens der Auftragevorrichtung
zu berücksichtigen wäre, der bei so geringem Ofeninhalt eine erhebliche Rolle spielt.
Es muß also, um eine gefährliche Wirkung des in der Füllvorrichtung vorhandenen
Brennstoffvorrats auszuschließen, dafür Vorsorge getroffen werden, daß bei einer
Ofenstörung einmal jede weitere Zuführung größerer Brennstoffmengen durch die Auftragevorrichtung
auf die Herdplatte verhindert und zum anderen der in der Füllvorrichtung noch vorhandene
Kohlevorrat vor einer Einwirkung etwaiger Explosionsgase geschützt wird.
-
Es sind nun Einschleusungsvorrichtungen bekannt geworden, bei denen
ein schachtartiger Schleusenraum an beiden Enden durch eine Schleuse, Schieber,
Zellenrad o. dgl. begrenzt ist. Die Wirkungsweise war bei den bisher bekannt gewordenen
Einschleusungsvorrichtungen dieser Art so, daß durch abwechselndes Öffnen der Einlaßschleuse
und der Auslaßschleuse der dazwischenliegende Schleusenraum abwechselnd gefüllt
und entleert wurde. Hiermit kann aber die gestellte Aufgabe nicht gelöst werden;
es war deshalb nötig, sie grundlegend besonders bezüglich ihrer Wirkungsweise zu
ändern, und dies konnte nicht ohne weiteres auf konstruktivem Wege geschehen.
-
Konstruktiv unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand von den bekannten
Einrichtungen nur unwesentlich; er besitzt ebenfalls einen schachtartigen Schleusenraum,
der am oberen und unteren Ende von je einer Schleusenvorrichtung.
abgegrenzt
wird und der den Behandlungsraum von der Außenluft durch Einschaltung eines wechselweise
absperrbaren Raumes scheidet. Mit dieser Einrichtung an sich kann aber der Zweck
nicht erreicht werden, bei einem Schwelofen für staubförmiges Gut eine explosionssichere
Füllvorrichtung zu schaffen. Der Grund hierfür liegt in ihrer Betriebsweise insofern,
als sie, wie bereits erwähnt, abwechselnd gefüllt und entleert wurden. Es wurde
also bei der jeweiligen Füllung mit festem Gut der gasförmige Inhalt der Schleusenkammer
verdrängt und bei der auf die Füllung folgenden Ausleerung des Behandlungsguts durch
eine neue Gasfüllung ersetzt. Da es sich um die Verbindung zwischen der Außenluft
und dem Ofenraum handelt, gelangte also bei jedem Füllungs- und Entleerungsvorgang
neuer Sauerstoff in die Schleusenkammer. Dies ließ sich bei dem früheren System
in keiner Weise vermeiden, und die gestellte Aufgabe besteht gerade darin, Mittel
zu schaffen, um diese Wirkungsweise grundlegend abzuändern. Dies soll gemäß der
Erfindung dadurch erreicht werden, daß der gasförmige Inhalt der Schleusenkammer
nicht wechselweise entleert wird und wieder einströmt, sondern daß im wesentlichen
die gleiche Gasfüllung während des ganzen Betriebes aufrechterhalten wird. Selbst
wenn diese Gasfüllung hauptsächlich aus Luft bestehen sollte, wird im Verlauf des
Durchschleusens des Schwelguts der Sauerstoffgehalt des Schleusenkammerinhalts allmählich
verschwinden. Neuer Sauerstoff gelangt in wesentlichen Mengen nicht mehr in die
Schleusenkammer.
-
Die zur Lösung dieser Aufgabe vorgeschlagenen Mittel sind überaus
einfach. Im wesentlichen wird die erwünschte Wirkung durch die besondere Art der
Bemessung des Rauminhalts der Schleusenkammer im Verhältnis zum Schleusendurchlaß
in der Zeiteinheit erreicht.
-
Während es früher als selbstverständlich betrachtet wurde, den Rauminhalt
der Schleusenkammer der Menge des zuzuführenden Behandlungsguts derart anzupassen,
daß sie gerade so viel Behandlungsgut fassen konnte, wie zwischen den aufeinanderfolgenden
Beschickungsvorgängen verbraucht werden konnte, soll die Schleusenkammer gemäß der
Erfindung so bemessen sein, daß ihr Raum ein Vielfaches des zur Aufnahme der zuzuführenden
Gutmengen nötigen Raumes beträgt. Der Rauminhalt der Schleusenkammer ist also so
groß, daß eine in Betracht kommende Verdrängung des gasförmigen Inhalts der Schleusenkammer
durch das durchgeführte Behandlungsgut nicht erfolgt. Das jeweils aufgegebene Schwelgut
rieselt vielmehr gewissermaßen in einem dünnen Strom durch einen gasgefüllten Raum,
so daß eine Verdrängung des gasförmigen Inhalts dieses Raums im wesentlichen nicht
in Betracht kommt. Hierdurch wird aber erreicht, daß zwischen die Ofenkammer und
die Außenluft ein im wesentlichen sauerstofffreier Raum eingeschaltet wird, der
die heiße Füllstelle des Ofens von dem Fülltrichter trennt.
-
Eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
dargestellt; es zeigen Abb. i die Füllstelle eines Drehringtellerofens im teilweisen
senkrechten Schnitt, Abb. z einen Schnitt nach A-A der Abb. i. Bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel stützt sich ein kreisender ringförmiger Arbeitsherd a mittels
seitlicher Ausleger auf fahrbare Tragringe b, b'. Der Arbeitsherd
a
schließt einen ebenfalls ringförmigen Ofenraum c unten ab. Unter einem Fülltrichter
d ist eine Füllvorrichtung e angeordnet, die das staubförmige Gut der Auftragevorrichtung
f zuführt. Die Füllvorrichtung ist, wie Abb. i zeigt, sanduhrförmig ausgebildet
und besitzt am oberen und unteren Ende röhrenförmige Aufweitungen g, g'. In diesen
Aufweitungen sind Achsen h, hä gelagert, die mit Flügeln i, i'
so besetzt
sind, das diese gegen die Wände der Aufweitungen g, g' die Füllvorrichtung e oben
und unten dicht abschließen. Zwischen den Flügeln i sind Fächer gebildet, die beim
Drehen der Achsen la, h jeweils eine genau bemessene Menge Brennstoff aufnehmen
und eine gleiche Menge unten abwerfen. Die Wellen la, h' sind durch Kettentrieb,
Riementrieb oder ähnliche Mittel mit dem Antrieb k des kreisenden Herdes zwangläufig
gekuppelt.
-
Die Auftragevorrichtung besteht bei der gezeigten Ausführungsform
in einer senkrecht einstellbaren Schiene 1, die das aufgegebene Gut auf dem kreisenden
Arbeitsherd in gleichmäßiger Schicht aufträgt.
-
Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende: Der Fülltrichter d
wird mit Arbeitsgut gefüllt gehalten. Sobald der Arbeitsherd 1a seine kreisende
Bewegung beginnt, drehen sich die Wellen la, h' mit einer vorausbestimmten
und relativ zur Drehgeschwindigkeit des Herdes einstellbaren Geschwindigkeit. Hierbei
wird in den zwischen den Flügeln i der oberen Schleuse gebildeten Fächern jeweils
eine abgemessene Menge Behandlungsgut aus dem Fülltrichter d entnommen und in die
Füllvorrichtung e entleert. Von hier aus fällt das aufgegebene Gut zwischen die
Flügel i' der unteren Schleuse und wird eine entsprechende Brennstoffmenge gleichzeitig
auf den Herd a aufgegeben, wo sie von der Schiene 1 verteilt wird. Sobald infolge
einer Störung der Herd
stillsteht, hört die Aufgabe von Behandlungsgut
sofort auf, da auch die Wellen la, 1i stillstehen. Erfolgt tatsächlich eine Explosion
im Ofeninnern, so kann die Zündung nicht auf das im Vorrat gehaltene Behandlungsgut
übergreifen, da außer geringen Brennstoffmengen in den Schleusen die Füllvorrichtung
e leer ist, während die in dem Fülltrichter d bereitgehaltene Brennstoffmenge der
Ofenhitze und der Einwirkung der Ofengase vollständig entzogen' ist.