DE4435602A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Versorgung implantierter Meß-, Steuer- und Regelsysteme mit Energie und des bidirektionalen Datentransfers - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Versorgung implantierter Meß-, Steuer- und Regelsysteme mit Energie und des bidirektionalen DatentransfersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens zur Versorgung von in menschliches Körpergewebe
implantierten Meß-, Steuer- und Regelsystemen, insbesondere
Herzschrittmachern, mit photovoltaischer Energie und des bidirektionalen
Datentransfers zwischen diesen und einem exogenen Auswerte-
und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display, zur Aufrechterhaltung
und Unterstützung sowie Messung und Diagnose von Organ- und Körperfunktionen.
Systeme der geschilderten Art werden bei verschiedenen implantierten
elektromedizinischen Geräten, wie Gewebestimulatoren, Impulsregelsystemen
und anderen, eingesetzt. Derartigen Geräten wird eine immer
größere Anzahl komplexer Funktionen zugeordnet, um sie in ihrer
therapeutischen und diagnostischen Wirksamkeit sowie einfachen und
verträglichen Benutzung effektiver zu gestalten.
In nicht geringem Maße wird von diesen Geräten die Lebensqualität
ihrer Träger beeinflußt bzw. deren Lebenszeit verlängert.
Allein schon die Dauer der Funktionsfähigkeit der auf operativem Wege
implantierten Systeme ist für die Patienten von erheblicher Bedeutung
und, im Ergebnis, im wesentlichen abhängig von der möglichen Energieversorgung
der Systeme. Mit einer Lithiumbatterie ist es beispielsweise
möglich, die Energielieferung für einen einfachen Herzschrittmacher
ohne erweiterten Funktionsbereich für etwa 15 Jahre zu sichern.
Ein derartiger Herzschrittmacher paßt über den ermittelten Blutsauerstoffwert
korrelativ die Herzschlagfrequenz nach fest vorgegebenem
Schema an und entspricht damit nicht mehr neuesten Anforderungen, die
beispielsweise bei kreislaufbedingten Belastungsänderungen die Eingabe
von Steuerkommandos oder über Datenrückmeldung Diagnosen körperlicher
Funktionen ermöglichen. Die stete Erweiterung der Meß-, Steuer-
und Regelfunktionen ist aber mit anwachsendem Energiebedarf verbunden.
dadurch wird die Einsatzzeit der implantierten teuren elektronischen
Geräte, die an sich lebenslang funktionsfähig wären, auf die Zeit
der Funktionsfähigkeit ihrer Energielieferanten, Batterien oder Akkumulatoren,
begrenzt. Deren Ersatz ist nur im Zuge eines teuren und
für den Patienten mit mancherlei Beschwernissen verbundenen operativen
Eingriffs möglich.
Deshalb hat man versucht, die Verwendung implantierter Energieversorger,
die nach Verbrauch ihres Energievorrates auf operativem Wege
ausgewechselt werden müssen, zu umgehen.
In der DE-OS 36 05 915 ist eine Steuer- und Leistungsversorgungseinheit
für implantierte elektromedizinische Meß-, Steuer- und Regelsysteme
mit einer Elektronikeinheit beschrieben, deren Energiebedarf
photovoltaisch von Solarzellen erzeugt wird. Diese sind nicht implantiert,
sondern an bevorzugten Körperpartien so angeordnet, daß zwischen
ihnen und der implantierten Elektronikeinheit keine galvanische
Verbindung besteht. Vielmehr wird die Solarzellenenergie über ein
Übertragungssystem mit einer mobil an Körperpartien anbringbaren
Primärwicklung und einer implantierten Sekundärwicklung induktiv
übertragen und über in Blutgefäßen eingeführte Leitungen der implantierten
Elektronikeinheit zugeführt. Über das Übertragungssystem
erfolgt auch ein bidirektionaler Datentransfer zwischen einem von den
Solarzellen direkt gespeisten Bedienfeld zur Abgabe von Steuerkommandos
und dem implantierten Meß-, Steuer- und Regelsystem mit der Elektronikeinheit.
Diese Lösung ist in verschiedener Hinsicht nachteilig.
Außer der unabdingbaren einmaligen Implantation des Meß-, Steuer- und
Regelsystems mit den wiederaufladbaren Akkumulatorzellen selbst sind
aufwendige und den Patienten zusätzlich belastende operative Eingriffe
zur Einbringung des Übertragungssystems, insbesondere der Sekundärwicklung
und der Zuleitungen, erforderlich.
In einer Vielzahl von Anwendungsfällen sind Verträglichkeitsprobleme
hinsichtlich der in den Blutgefäßen verlaufenden Zuleitungen sowie
der Sekundärwicklung zu erwarten, zumal diese, im Gegensatz zu dem
Meß-, Steuer- und Regelsystem, im Arm, d. h. in einem in Dauerbewegung
und unter Belastung befindlichen menschlichen Glied positioniert
sind. Schmerzbedingte Benutzungseinschränkungen sind zu erwarten.
Ein weiterer Nachteil besteht in der Störanfälligkeit des Systems
gegenüber elektromagnetischen Wechselfeldern. Das Auftreten energieproportionaler
elektromagnetischer Wechselfelder setzt, insbesondere
bei Herzschrittmachern, der Übertragung bestimmte Grenzen bzw. ist
eine zusätzliche Abschirmung der Steuerelektronik notwendig.
Eine erhöhte Gefährdung der Patienten geht vor allem von äußeren,
unberechenbaren elektromagnetischen Feldern aus, weil das System
einen mehrfach höheren Eingangsquerschnitt für diese aufweist, wie
beispielsweise Herzschrittmacher mit herkömmlichen Akkumulatorenzellen
oder Batterien.
Zu der begrenzten Übertragungsintensität kommen Wirkungsgradverluste
des Systems hinzu. Das sind einmal die Wandlungs- bzw. Gleichrichtungsverluste
des primären Solarstromes, zum anderen infolge der
induktiven Übertragung über ein sehr offenes Streufeld. Weitere Verluste
treten bei der Hinleitung in den Zuleitungen auf.
Das Problem, welches durch die Erfindung gelöst werden soll, besteht
darin, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Versorgung implantierter
Meß-, Steuer- und Regelsysteme mit photovoltaischer Energie und
des bidirektionalen Datentransfers zwischen diesen und exogenen
Auswerte- und Steuermodulen nachzuweisen, die die Beeinträchtigungen
der Patienten hinsichtlich der Implantation und während der Benutzung
minimieren, den apparativen und operativen Aufwand reduzieren, die
Störanfälligkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern sowie die
Übertragungsverluste verringern.
Das genannte Problem wird durch die in den Ansprüchen 1 und 5 beschriebene
Erfindung gelöst.
Nach dem erfinderischen Verfahren werden die, wie die elektromedizinischen
Meß-, Steuer- und Regelsyteme, in das Körpergewebe implantierten
Solarzellen mit Licht im sichtbaren und/oder infraroten Spektralbereich
bestrahlt, welches im Bereich einer Lichtimmissionshautzone
auf die Hautoberfläche auftrifft und diese sowie das weitere
durchscheinende Körpergewebe auf dem Wege zu den Solarzellen unter
Absorptionsverlusten durchdringt und der bidirektionale Datentransfer
erfolgt auf gleichem Wege mittels steuermodulierten Lichtes der
Wellenlängenbereiche 800 bis 900 nm oder 1250 bis 1350 nm oder 1450
bis 1550 nm zwischen einem exogenen über der Lichtimmissionshautzone
flexibel befestigten optoelektronischen Lichtsendeelement und einem
implantierten optoelektronischen Lichtempfangselement, wobei ihre
Sende- bzw. Empfangsfunktion umkehrbar ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des beschriebenen
Verfahrens sieht vor, die Solarzellen in einem in definierter, auf
die Lichtimmissionshautzone ausgerichteten Lage positionierten Segment
zusammenzufassen, flächig in diesem Segment das optoelektronische
Lichtempfangselement, vorzugsweise ein Photodetektor, anzuordnen,
welches mit der elektronischen Steuer- und Regeleinheit in galvanischer
Verbindung steht, exogenen über der Lichtimmissionshautzone,
flexibel befestigt, das auf das Lichtempfangselement aussgerichtete
optoelektronische Lichtsendeelement, bei möglicher Funktionsumkehr
beider, vorzunehmen, wobei letzteres über einen Steuerungslichtleiter
mit dem Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfangs-Display verbunden
ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des bisherigen Standes der
Technik.
Zusätzliche aufwendige Operationen zur Einbringung des Sekundärkreises
eines induktiven Übertragungselements und der Zuleitungen in
Blutgefäßen entfallen. Dem Patienten bleiben dadurch physische und
psychische Belastungen erspart. Während der Benutzung sind gesundheitliche
Beeinträchtigungen nicht mehr zu erwarten, wodurch die Lebensqualität
der Patienten verbessert wird.
Die Störanfälligkeit des Meß-, Steuer- und Regelsystems gegen elektromagnetische
Wechselfelder und die damit in Zusammenhang stehenden
Übertragungsbeschränkungen entfallen annähernd ganz.
Wirkungsgradverluste treten nur in außerordentlich eingeschränktem
Umfang auf, da der erzeugte Gleichstrom umwandlungsfrei direkt nach
nur wenigen Millimetern Leitungsweg zur Steuer- und Regeleinheit und
damit zur Ladespannungsformierung für den Akkumulator gelangt.
Nachfolgend wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert.
In der zugehörigen Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 Energieversorgung und Datentransfer für einen Herzschrittmacher,
in schematischer Darstellung,
Fig. 2 Herzschrittmacher, in Seitensicht,
Fig. 3 Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display, in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 Blockschaltbild.
Das in Fig. 1 in schematischer Darstellung gezeigte Prinzip der
Energieversorgung und des Datentransfers eines Herzschrittmachers 2
gemäß Fig. 2 geht von der Erkenntnis aus, daß der allverfügbare
Energieträger Licht im sichtbaren und/oder infraroten Spektralbereich,
mit gewissen Absorptionsverlusten, grundsätzlich problemlos in
der Lage ist das Körpergewebe 16, d. h. Haut-, Muskel-, Bindegewebe
usw., zu durchdringen und danach photovoltaische Energie zu erzeugen,
wie nachfolgend angeführte Ergebnisse sowohl mit Sonnenlicht als auch
mit Kunstlicht durchgeführter Versuche beweisen. Die Versuche wurden
mit einer handelsüblichen Dünnfilm-Solarzelle mit einer wirksamen
Fläche von 48,5×52,5 mm und einer Dicke von 1,4 mm, wobei davon
95% auf eine Glasabdeckung als transparenter Schutz und mechanischer
Träger der lichtempfindlichen energieerzeugenden Schicht entfallen,
durchgeführt. Als "Ersatzmedium" wurde statt menschlichen Körpergewebes
16 grobfaseriges, mageres, quer zur Muskelfaser geschnittenes
Schweinefleisch in verschiedener Schichtdicke verwendet.
Die durchgeführten Versuche haben ergeben, daß die gelben, orangen
und hellroten Spektralanteile des sichtbaren Lichtes nach dem Durchtritt
durch relativ geringe Gewebedicken in der Lage waren, einen
hohen Anteil an der Solarenergie zu erzeugen. Mit wachsender Gewebedicke
wird ein steigender Anteil des Lichtes kürzerer Wellenlänge
absorbiert und leistet im Gewebe thermische Arbeit. Diese war aber
gering und gewebeverträglich.
Bei weiterer Erhöhung der Gewebedicke verlief der Abfall der erzeugten
Solarenergie nichtlinear, da die langwelligeren roten und infraroten
Spektralanteile in der Lage waren, das Gewebe fast ohne Absorption
zu durchdringen. In gleicher Weise sind die Versuche Nr. 3 bis 5
mit durch Wolken gedämpftem Sonnenlicht zu bewerten, in deren Ergebnis
selbst bei größter Gewebedicke immer noch akzeptable Leistungen
der Solarzelle erzielt wurden.
Bei dem Versuch Nr. 6 wurde Kunstlicht mit der Lichtkastentherapie
vergleichbaren Helligkeitswerten verwendet. Die Ergebnisse waren
gleichfalls völlig befriedigend.
Die hieraus ersichtliche mögliche hohe Ladeleistung für den Akkumulator
15 des Herzschrittmachers 2 war bei diesem Versuch Nr. 6 mit
einer vergleichsweise geringen thermischen Belastung des der Solarzelle
5 vorgelagerten Körpergewebes 16 verbunden. Sie war nicht
störend, sondern verträglich. Selbst stark pigmentierte Haut stellt
für rote und infrarote Lichtstrahlen bei permanenter oder intervallmäßiger
Ladung des Akkumulators 5 implantierter, elektromedizinischer
Meß-, Steuer- und Regelsysteme keine Barriere dar.
Im einfachsten Falle, nämlich dann, wenn die Lichtimmissionshautzone
18 direkter Bestrahlung durch Sonnenlicht ausgesetzt ist, genügt die
durch verfügbare Minisolarzellen mit einem breiten Leistungsspektrum
bis in den infraroten Spektralbereich des Lichtes erzielbaren Ergebnisse
völlig für den vorgesehenen Zweck aus.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht jedoch außerdem vor, das im
Bereich der Lichtimmissionshautzone 18 auftreffende Licht zu verstärken.
Zu Verbesserung der Gewebeverträglichkeit wird dieses Licht
hinsichtlich der infraroten Wellenlängen teilweise und der ultravioletten
gänzlich entkoppelt.
Die Wahl entsprechenden Materials für die Lichtleitfaserenden 10; 11
und den Steuerungslichtleiter 12 gestattet bereits eine determinierte
Entkopplung bestimmter Wellenlängenbereiche. Dieses Material setzt
den Wellenlängen einen hohen Dämpfungswert entgegen. Auf diese Weise
entfallen technisch aufwendige Filtervorsätze.
Der bidirektionale Datentransfer beruht grundsätzlich auf dem gleichen
Prinzip wie der Energietransfer. Für die Rückantwort kann auch
über die Hochfrequenzsendeantenne 1 abgestrahlte und über die Hochfrequenzempfangsantenne
27 empfangene modulierte Hochfrequenz benutzt
werden, für den Fall, daß das Energieniveau einer optischen Rückmeldung
zu niedrig ist. Dafür ist die Benutzung störungs- und einstreufreier
Frequenzbänder erforderlich.
Die Anwendung von Leuchtdioden und hochempfindlichen Halbleiter-
Strahlungsempfängern im sichtbaren und nahen infraroten Spektralbereich
mit zuverlässig hoher Lebensdauer von mehreren tausend Stunden
ermöglichen jedoch eine rein optoelektronische Logikschaltung über
den Steuerungslichtleiter 12 und den Auswerte- und Steuermodul mit
Geber-Empfänger-Display 13, in diesem Falle den Laser-Sende-
Modul 20, für die bidirektionale Steuerung des implantierten Herzschrittmachers
2. Diese weist sehr gute Isolationswerte auf und eine
Rückkoppelung ist nahezu ausgeschlossen, wodurch Fehlerfreiheit
garantiert ist.
In dem Blockschaltbild nach Fig. 4 ist das Prinzip des Energie- und
Datentransfers übersichtlich dargestellt. Aus der Leuchtfläche 7
austretendes Licht ist gegebenenfalls über Lichtleitfaserenden 10; 11
gebündelt und verstärkt worden. Es durchdringt das Körpergewebe 16
unter Absorptionsverlusten und trifft auf die Solarzellen 5, die über
die Steuer- und Regeleinheit 17 die Ladeenergie für den Akkumulator
15 kontinuierlich oder zeitweise bereitstellen. Über den Steuerungslichtleiter
12 erfolgt nach dem gleichen Prinzip der bidirektionale
Datentransfer zwischen der Steuer- und Regeleinheit 17 des Herzschrittmachers
2 und dem Auwerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-
Dispaly 13 mit der Möglichkeit der Eingabe von Steuerbefehlen und
der Ausgabe von Diagnosedaten.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zur Versorgung des implantierten
Herzschrittmachers 2 mit Energie sowie des Datentransfers läßt
sich hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer Funktionsweise wie folgt
beschreiben.
Das Licht tritt im Bereich der Lichtimmissionshautzone 18 in den
Körper ein, durchdringt unter gewissen Absorptionsverlusten das
Körpergewebe 16 und trifft auf die Solarzellen 5. Diese sind in einem
Segment 19, welches definiert auf die Lichtimmissionshautzone 18 ausgerichtet
ist, zusammenfaßt und in dem Körpergewebe 16 befestigt. In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Segment 19 direkt auf
der Kapsel 6, vorzugsweise aus Keramik, des Herzschrittmachers 2
unter der hochtransparenten, für Lichtwellen im sichtbaren und infraroten
Bereich durchlässigen Hülle 14 angeordnet. Selbst bei einer
extremen Dicke des Körpergewebes 16 von ca. 5 cm findet durch die
direkt auf der Kapsel 6 angeordneten Solarzellen 2 eine ausreichende
Energieerzeugung für die Speisespannungsbereitstellung zur ständigen
Ladung des Akkumulators 15 einerseits, zum anderen, mit Steuerdominanz,
zur optoelektrischen Aussteuerung des Herzschrittmachers 2
über das Lichtempfangselement 3, einen Photodetektor, welches zentral
in dem Segment 19 positioniert ist, statt. Die galvanischen Verbindungen
von den Solarzellen 5 und dem Lichtempfangselement 3 zu der
gleichfalls innerhalb der Kapsel 6 befindlichen Steuer- und Regeleinheit
17 und von dieser zu dem Akkumulator 15 sind nur wenige Millimeter
lang. Auf diesem Wege gelangt der erzeugte Gleichstrom umwandlungsfrei
und unter sehr geringen Verlusten zu der Steuer- und Regeleinheit
17. Der Akkumulator 15 hat eine Ladezyklenzahl von über 2000.
Bei einer Energiedichte von 700 mWh/g sowie speziellen Ladeverfahren
sind als Akkumulatoren 15 Lithium-Sekundärelemente besonders geeignet.
Es gibt Zellenspannungen mit 3 Volt bei Festelektrolyten 1,5 bis
1,9 Volt pro Zelle und Energiedichten von 0,6 bis 1,7 Wh pro cm/3.
Der fast völlige Wegfall der Selbstentladung im weiten Temperaturbereich
macht eine Lebensdauer über Jahrzehnte möglich. Asynchrone
Wechselstromladung ermöglicht eine weitere Erhöhung der Ladezyklen.
Damit ergibt sich eine Kapazitätserweiterung um ca. 300 pro 1000
Ladezyklen. Außerhalb des Körpers kann die Leuchtfläche 7, in Halterungen,
Bandagen oder Kleidungsstücken flexibel befestigt, auf die
Lichtimmissionshautzone 18 ausgerichtet sein. Die Leuchtfläche 7
dient der Verstärkung des eintretenden Lichtes. Das kann erfolgen,
indem sie aus im geeigneten Wellenbereich strahlenden Leuchtdioden
besteht, die ihre Energie von äußernen Akkumulatoren, Batterien oder
Solarzellen erhalten.
Fig. 1 zeigt jedoch eine andere Lösung. In der Leuchtfläche 7 sind
Glasköpfe 9 von Lichtfaserenden 10; 11 angeordnet. Die in Bündeln
zusammengefaßten Lichtfaserenden 10 sind mit einer nicht dargestellten
Tagesauflichtebene und die Lichtfaserenden 11 mit einer Kunstauflichtebene
durch Lichtleitfasern verbunden, welche in textilen oder
anderen geeigneten Teilflächen von Kleidungsstücken in Lichteintrittsflächen
zweidimensional angeordnet sind.
Für den bidirektionalen Datentransfer ist vorzugsweise in der Leuchtfläche
7 zentral das auf das Lichtempfangselement 3 justierte Lichtsendeelement
4 angeordnet. Es ist über den Steuerungslichtleiter 12
mit dem Laser-Sende-Modul 20 verbunden, dessen Aufbau in Fig. 3
dargestellt ist. Er umfaßt die Lichtleitsteckverbindung 26, den Laser-
Modul 25, das Datenbank-Scanning-Display 24 mit dem Bedienfeld 23
sowie die Energieanschlußbuchse 21 und den Anschlußkontakt 22,
welcher als serielle oder parallele Schnittstelle ausgebildet ist,
über die Daten des implantierten Herzschrittmachers 2 diagnostiziert
werden können. Das Bedienfeld 23 erlaubt die aktive Eingabe von
Steuerbefehlen an den Herzschrittmacher 2 in Anpassung an den menschlichen
Kreislauf und die augenblicklichen äußeren Bedingungen. Zur
Steuerung des Herzschrittmachers 2 wird der Steuerungslichtleiter 12
von steuermoduliertem Licht der Wellenlängenbereiche 1250 bis 1350 nm
oder 1450 bis 1550 nm durchflutet und tritt aus in dem Lichtsendeelement
4.
Statt des Laser-Sende-Moduls 20 kann ein Sendemodul eines LED-
Senders mit einer Lumineszenzdiode verwendet werden. Je nach Wahl des
Materials und seines Mischungsverhältnisses, beispielsweise Indium/
Gallium und Arsen/Phosphor, ist die Wellenlänge wählbar, auf welche
die Daten aufmoduliert werden können.
Die aus dem Lichtsendeelement 4 austretenden, das Körpergewebe 16 auf
dem Wege zu dem Lichtempfangselement 3 durchdringenden Lichtimpulse
besitzen Steuerdominanz gegenüber der gleichförmigen, der Energieversorgung
der Solarzellen 5 dienenden Lichtemmission. Das als Photodetektor
ausgebildete Lichtempfangselement 3 empfängt die Lichtimpulse,
wandelt diese in elektrische und gibt diese auf kurzem Leitungswege
an die Steuer- und Regeleinheit 17 des Herzschrittmachers 2 weiter.
Für die Rückantwort von der Steuer- und Regeleinheit 17 an das Auswerte-
und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display 13, im vorliegenden
Falle an den Laser-Sender-Modul 20, ist die Funktion des
Lichtempfangselementes 3 und des Lichtsendelementes 4 umgekehrt. Als
zusätzliche Sicherungsvorkehrung kann dem Steuerungslichtleiter 12
eine galvanische Rückleitung parallelisiert sein, für den Fall, daß
das Energieniveau einer optischen Rückmeldung unter Berücksichtigung
der Länge des Steuerungslichtleiters 12 zu niedrig erscheinen sollte.
Eine andere Möglichkeit der Rückmeldung besteht in der Anwendung
modulierter Hochfrequenz über die Hochfrequenzsendeantenne 1 und die
Hochfrequenzempfangsantenne 27.
Bezugszeichenliste
1 Hochfrequenzsendeantenne
2 Herzschrittmacher
3 Lichtempfangselement
4 Lichtsendeelement
5 Solarzelle
6 Kapsel
7 Leuchtfläche
8 Lichtleitfaser
9 Glaskopf
10 Lichtleitfaserende
11 Lichtleitfaserende
12 Steuerungslichtleiter
13 Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display
14 transparente Hülle
15 Akkumulator
16 Körpergewebe
17 Steuer- und Regeleinheit
18 Lichtimmissionshautzone
19 Segment
20 Laser-Sende-Modul
21 Energieanschlußbuchse
22 Anschlußkontakt
23 Bedienfeld
24 Datenbank-Scanning-Display
25 Laser-Modul
26 Lichtleitsteckverbindung
27 Hochfrequenzempfangsantenne
2 Herzschrittmacher
3 Lichtempfangselement
4 Lichtsendeelement
5 Solarzelle
6 Kapsel
7 Leuchtfläche
8 Lichtleitfaser
9 Glaskopf
10 Lichtleitfaserende
11 Lichtleitfaserende
12 Steuerungslichtleiter
13 Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display
14 transparente Hülle
15 Akkumulator
16 Körpergewebe
17 Steuer- und Regeleinheit
18 Lichtimmissionshautzone
19 Segment
20 Laser-Sende-Modul
21 Energieanschlußbuchse
22 Anschlußkontakt
23 Bedienfeld
24 Datenbank-Scanning-Display
25 Laser-Modul
26 Lichtleitsteckverbindung
27 Hochfrequenzempfangsantenne
Claims (18)
1. Verfahren zur Versorgung von in menschliches Körpergewebe implantierten
elektromedizinische Meß-, Steuer- und Regelsystemen, insbesondere
Herzschrittmachern, mit photovoltaischer Energie und des
bidirektionalen Datentransfers zwischen diesen und einem exogenen
Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display, zur Aufrechterhaltung
und Unterstützung sowie Messung und Diagnose von
Organ- und Körperfunktionen,
dadurch gekennzeichnet, daß
gleichfalls in das menschliche Körpergewebe (16) implantierte,
an sich bekannte, Solarzellen (5) mit Licht im sichtbaren und/oder
infraroten Spektralbereich bestrahlt werden, welches im Bereich einer
Lichtimmissionshautzone (18) auf die Hautoberfläche auftrifft und
diese sowie das durchscheinende Körpergewebe (16) auf dem Wege zu
den Solarzellen (5) unter Absorptionsverlusten durchdringt und daß
der bidirektionale Datentransfer auf gleichem Wege mittels steuermodulierten
Lichtes der Wellenlängenbereiche 800 bis 900 nm oder 1250
bis 1350 nm oder 1450 bis 1550 nm durch Lichtleittechnik zwischen
einem exogenen über der Lichtimmissionshautzone (18) flexibel befestigten
optoelektronischen Lichtsendeelement (4) und einem implantierten
optoelektronischen Lichtempfangselement (3), bei möglicher
Funktionsumkehr zwischen beiden, erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das das im Bereich der Lichtimmissionshautzone (18) auftreffende
Licht verstärkt ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Licht hinsichtlich seines infraroten Spektralanteiles teilweise
gefiltert und von seinem ultravioletten Spektralanteil gänzlich
entkoppelt ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Rückantwort des Datentransfers durch das Körpergewebe (16)
alternativ durch Sendung und Empfang modulierter Hochfrequenz
erfolgt.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Solarzellen (5) in einem in definierter, auf die Lichtimmissionshautzone (18) ausgerichteten, Lage positionierten Segment (19) zusammengefaßt und
- - über eine elektronische Steuer- und Regeleinheit (17) mit einem Akkumulator (15) galvanisch verbunden sind,
- - flächig innerhalb des Segmentes (19) das Lichtempfangselement (3), vorzugsweise ein Photodetektor, angeordnet ist, welches mit der elektronischen Steuer- und Regeleinheit (17) in galvanischer Verbindung steht,
- - exogenen über der Lichtimmissionshautzone (18), flexibel befestigt, das auf das Lichtempfangselement (3) ausgerichtetes Lichtsendeelement (4), bei möglicher Funktionsumkehr beider, angeordnet ist, welches
- - vorzugsweise über einen Steuerungslichtleiter (12) mit dem Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display (13) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Segment (19) mit den Solarzellen (5) und dem Lichtempfangselement
(3) auf einer Kapsel (6) des als Herzschrittmacher (2) ausgebildeten
Meß-, Steuer- und Regelsytems, von einer gemeinsamen
transparenten Hülle (14) eingeschlossen, angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lichtsendeelement (4) zentrisch innerhalb einer auf die Lichtimmissionshautzone
(18) ausgerichteten, flexibel befestigbaren,
Leuchtfläche (7) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leuchtfläche (7) auf in besonderer Weise dem jeweiligen Körperteil
angepaßten Halterungen, Bandagen oder Kleidungsstücken befestigt
ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leuchtfläche (7) aus im sichtbaren und/oder infraroten Spektralbereich
strahlenden Leuchtdioden, mit Energieversorgung in an sich
bekannter Weise durch Akkumulatoren, Batterien oder auf photovoltaischer
Basis, besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leuchtfläche (7) aus Glasköpfen (9) besteht, die über in einem
Gruppenbündel zusammengefaßte Lichtleitfasern (8) mit Lichtleitfaserenden
(10; 11) verbunden sind, die in mindestens einer textilen
oder anderen geeigneten Teilfläche von Kleidungsstücken in einer
Lichteintrittsfläche enden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lichtleitfaserenden (10) in einer als Tageslichtauflichtebene
ausgebildeten Lichteintrittsfläche enden.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lichtleitfaserenden (11) in einer als Kunstlichtauflichtebene
ausgebildeten Lichteintrittsfläche enden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display (13)
als Laser-Sende-Modul (20) mit den Arbeitsbreiten in den Wellenlängenbereichen
von 1250 bis 1350 nm oder 1450 bis 1550 nm ausgebildet
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Laser-Sende-Modul (20) eine Energieanschlußladebuchse (21),
einen als serielle oder parallele Schnittstelle ausgebildeten
Anschlußkontakt (22), ein Bedienfeld (23), ein Datenbank-Scanning-
Display (24), einen Laser-Modul (25) und eine Lichtleitsteckverbindung
(26) umfaßt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Auswerte- und Steuermodul mit Geber-Empfänger-Display (13) als
Sendemodul eines LED-Senders mit Luminenszenzdiode mit der Arbeitsbreite
in dem Wellenlängenbereich von 800 bis 1550 nm ausgebildet
ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lichtsendeelement (4) mit dem Auswerte- und Steuermodul mit
Geber-Empfänger-Display (13) in galvanischer Verbindung steht.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
für die Rückantwort alternativ einsetzbar sowohl der Steuerungslichtleiter
(12) als auch eine galvanische Verbindung zwischen dem
Lichtsendeelement (4) und dem Auswerte- und Steuermodul mit Geber-
Empfänger-Display (13) vorhanden ist.
18. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5, 16 und 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Herzschrittmacher (2) eine mit der elektronischen Steuer- und
Regeleinheit (17) galvanisch verbundene Hochfrequenzsendeantenne (1)
und an dem Lichtsendeelement (4) eine Hochfrequenzempfangsantenne
(27) angeordnet ist.
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