DE4434131C2 - Anordnung und Verfahren zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen - Google Patents
Anordnung und Verfahren zum Detektieren und Lokalisieren von FahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Detektieren und
Lokalisieren von Fahrzeugen nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zum Detektieren und
Lokalisieren von Fahrzeugen nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 4.
Aus der gattungsbildenden DE 40 32 459 A1 sind eine Anordnung
und ein Verfahren zum Detektieren und Lokalisieren von
Fahrzeugen bekannt. Die Anordnung weist eine Kamera mit einem
ersten Objektiv auf, mit der während definierter Zeitpunkte
Fahrzeugbilder aufgenommen werden, die zur
Geschwindigkeitswert-Ermittlung verarbeitet werden. Weiterhin
ist dort eine weitere Kammer, in Form eines zweiten Objektivs
vorgesehen, die dazu dient, Fahrzeugkennzeichen zu erfassen.
Die weitere Kamera triggert sich selbst, wenn das
vorbei fahrende Fahrzeug in den Blickwinkel der zweiten Kamera
fährt.
Aus der DE 43 00 651 A1 ist ein Verfahren zur Ermittlung von
Verkehrsdaten bekannt, bei dem eine oder mehrere Fahrbahnen
und Fahrspuren mindestens einer Fahrtrichtung von zwei
hintereinander liegenden optoelektronischen Sensoren in Form
einer kontinuierlichen Bildfolge erfaßt wird. Als
optoelektronische Sensoren können Videokameras eingesetzt
werden. Die Bilder werden in Form von dreidimensionalen
Strahlungsgebirgen ausgewertet, aus denen die Belegungsdichte,
die Geschwindigkeit, die Länge und die Richtung jedes
Fahrzeugs und die Abstände der Fahrzeuge ermittelt werden
können.
Aus der DD 2 49 783 A1 ist ein Verfahren zur Zählung,
Klassifizierung und Geschwindigkeitsermittlung von Fahrzeugen
bekannt, das insbesondere zur Ermittlung der Verkehrsbelegung
in Querschnitten im Straßenverkehr dient. Hierzu wird eine
CCD-Zeilenkamera an einem geeigneten Träger über der Fahrbahn
angeordnet und derart senkrecht oder schräg nach unten
gerichtet, daß das Abbildungssignal von einer Bildgeraden
gewonnen wird, welche parallel zur Fahrbahnoberfläche und
rechtwinklig oder schräg zur Fahrbahnachse verläuft. Die Länge
der Bildgeraden wird in Abhängigkeit von der Anzahl der
Fahrspuren gewählt.
Aus der WO 87/07057 A1 ist es bekannt, ein Fahrzeug mittels
Sensoren zu Lokalisieren und dann eine Videokamera
einzusetzen, um das Nummernschild des Fahrzeugs zu erkennen
und festzuhalten. Statt des Einsatzes von Sensoren ist aus der
DE 37 12 314 A1 auch der Einsatz eines Radarsystems bekannt,
mit dem eine Kamera getriggert wird.
Es ist Aufgabe der Erfindung eine Anordnung und ein
Verfahren zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen
anzugeben, die sehr einfach zu realisieren ist. Die Aufgabe
wird gelöst, bezüglich der Anordnung, durch eine Anordnung
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 und, bezüglich des
Verfahrens, durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Patentanspruches 4. Vorteilhafte Weiterbildungen sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Vorteilhafte Anwendungen der Erfindung sind in automatischen
Gebührenerfassungssystemen, zur Rotlichtüberwachung, bei
Verkehrsbeeinflussungsanlagen und zur Regelung von
Zufahrtsberechtigungen möglich. Dabei wird eine erste Kamera
zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen in einer
bestimmten vorgegebenen Zone eingesetzt. Diese Kamera dient
dazu bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren anzugeben,
wo sich das Fahrzeug befindet. Die Detektions- und
Lokalisierungsinformation wird dann als Trigger für eine
weitere Kamera verwendet. Diese Kamera nimmt beispielsweise
das Kraftfahrzeugkennzeichen auf, um es bei Verstößen
nachverfolgen zu können. Bei einem System mit mehreren
Fahrspuren ist es sinnvoll, daß jeder Fahrspur eine solche
weitere Kamera zugeordnet wird. Die Information aus der
ersten Kamera dient dann dazu, die in Abhängigkeit von der
Lokalisierung des Fahrzeugs entsprechende zweite Kamera
auszuwählen und zu triggern.
Die Anforderungen, die an eine entsprechende Anordnung und
ein Verfahren zum Detektieren und Lokalisieren von
Fahrzeugen gestellt werden, werden anhand eines
Ausführungsbeispieles, das zur automatischen
Gebührenerfassung dient, beschrieben, da die Anforderungen
hier sehr hoch sind. Entsprechende Systeme mit oftmals
niedrigeren Anforderungen können beispielsweise zur Regelung
von Zufahrtsberechtigungen eingesetzt werden.
Das Ausführungsbeispiel wird anhand von Zeichnungen
erläutert. Fig. 1 zeigt eine schematische Draufsicht auf
eine Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren und mit einer
erfindungsgemäßen Anordnung. In Fig. 2 ist das System
nochmals räumlich dargestellt.
Automatische Gebührenerfassungssysteme basieren darauf, daß
an einer Feststation mittels Mikrowellen oder Infrarot eine
Verbindung zu einer Einrichtung im Fahrzeug aufgebaut wird,
über die eine Transaktion, beispielsweise ein
Abbuchungsvorgang von einer einen Geldbetrag speichernden
Smartcard abgewickelt wird. Die Transaktion findet statt
wenn sich das Fahrzeug in Reichweite von Sender und
Empfänger der Feststation befindet. Dies ist der Fall
solange sich die Einrichtung im Fahrzeug in einem
definierten Bereich, der Kommunikationszone befindet. Bei
bekannten Systemen zur automatischen Gebührenerfassung ist
es vorgesehen, daß die Fahrzeugkennzeichen der Fahrzeuge
ermittelt werden können, die an einer Feststation keine
Gebührenabbuchung vornehmen. Daß keine Abbuchung erfolgt,
kann beispielsweise dadurch geschehen, daß die Batterie der
Einrichtung im Fahrzeug leer ist. Da an ein System zur
automatischen Gebührenerfassung die Anforderung gestellt
wird, daß eine Erfassung auch noch bei
Fahrzeuggeschwindigkeiten von 250 km/h möglich sein soll,
muß diese Anforderung auch an die Anordnung zum Lokalisieren
und Erfassen des Fahrzeugkennzeichens gestellt werden.
Außerdem muß die Anordnung "multilane"-fähig sein, d. h., daß
die Fahrzeuge sich über mehrere Fahrspuren beliebig bewegen
können.
Es soll jedes Fahrzeug detektiert und lokalisiert werden,
das eine vorgegebene Entscheidungsebene (D) passiert. Von
jedem lokalisierten Fahrzeug soll das Kennzeichen
aufgenommen werden.
Eine erste Kamera (K1) mit der sämtliche Fahrspuren FS1 bis
FS3 der Fahrbahn beobachtet werden, ist an einer Brücke B
oder an einem Mast M befestigt. Mit dieser Kamera werden die
Fahrzeugkoordinaten festgestellt, die Geschwindigkeit und
das Zeitintervall bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Bild des
Fahrzeugkennzeichens aufgenommen werden soll. Zur Aufnahme
des Fahrzeugkennzeichens sind weitere Kameras K2 bis K4
vorgesehen, die ebenfalls an einer Brücke, insbesondere an
derselben Brücke B befestigt sein können. Die Kameras K2
bis K4 leuchten jeweils einen Bereich aus, der etwas größer
als eine Fahrspur FS1-FS3 ist. An die Auswertung der von der
Kamera K1 aufgenommenen Daten werden sehr hohe Anforderungen
gestellt. In Abhängigkeit von dem minimalen Abstand zwischen
zwei Fahrzeugen und der Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt die
minimale Zeitspanne zwischen zwei Messungen weniger als
200 ms/n, wobei n die Anzahl der Fahrspuren ist. In Fig. 2
ist ein Beispiel dafür angegeben, wie die Abstände und Maße
der verschiedenen Ebenen und Zonen sind. Die vorgegebene
Zone Z wird von der Eintrittsebene E, die sich im Abstand a
zur Brücke B befindet und durch die Entscheidungsebene D
definiert. In einem Abstand von einem Meter hinter der
Entscheidungsebene D befindet sich die Bildebene I. Geht man
beispielsweise davon aus, daß immer das am Heck der
Fahrzeuge angebrachte Kennzeichen aufgenommen wird, so wird
von der Kamera K1 die mittlere Koordinate des Hecks des
Fahrzeuges in Einheiten von 20 cm festgestellt, die
Zeitdifferenz δτ angegeben, die vergeht bis das Heck des
Fahrzeugs in der Bildebene I ist, die Bewegung des Fahrzeugs
in der zur Fahrbahnachse senkrechten Richtung und die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt mit einer
Genauigkeit von +/- 1,5% ermittelt. An Stelle des
Fahrzeugkennzeichens am Fahrzeugheck kann natürlich auch das
Fahrzeugkennzeichen an der Fahrzeugfront detektiert werden.
Insbesondere ist es möglich eine erfindungsgemäße Anordnung
nicht an einer feststehenden Brücke zu befestigen, sondern
an einem mobilen Mast, der entsprechend an verschiedenen
Stellen eingesetzt werden kann.
Als Kameras werden vorteilhafterweise Videokameras
eingesetzt, deren Ausgangssignal automatisch ausgewertet
wird.
Mit der angegebenen Anordnung ist es möglich, eine
Ermittlung von Fahrzeugort und Fahrzeugkennzeichen mit einem
System durchzuführen, das nur Kameras als Detektoren und
Meßgeräte einsetzt und zudem nicht sehr aufwendig ist. Die
Anordnung stellt eine Möglichkeit dar, anhand eines einzigen
Systems eine Vielfalt von Daten zu ermitteln.
Claims (4)
1. Anordnung zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen
in einer vorgegebenen Zone mit einer Videokamera, die an einem
geeigneten Träger über der Fahrbahn angeordnet ist und die zur
Ermittlung von Fahrzeuggeschwindigkeiten dient, mit einer
weiteren Kamera zur Erfassung des Fahrzeugkennzeichens,
dadurch gekennzeichnet, daß die Videokamera auf die
vorgegebene Zone aller Spuren einer mehrspurigen Fahrbahn
gleichzeitig ausgerichtet ist, daß für jede Spur eine weitere
Kamera vorgesehen ist, die auf diese Spur ausgerichtet ist und
dazu dient, Fahrzeugkennzeichen zu erfassen, daß
Auswertemittel vorgesehen sind, die ein Triggersignal
erzeugen, falls die erste Videokamera festgestellt hat, daß
ein Fahrzeug in die vorgegebene Zone auf dieser Spur einfährt
oder daß ein Fahrzeug aus der vorgegebenen Zone auf dieser
Spur aus fährt und daß mit diesem Triggersignal die weitere
Kamera, die auf diese Spur ausgerichtet ist, getriggert wird.
2. Anordnung zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Videokamera
dazu dient, die Bewegung des Fahrzeugs in der zur Fahrbahn
senkrechten Richtung zu ermitteln.
3. Anordnung zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen
nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Videokamera dazu dient, das Zeitintervall bis zu dem
Zeitpunkt, an dem ein Bild des Fahrzeugkennzeichens
aufgenommen werden soll, zu ermitteln.
4. Verfahren zum Detektieren und Lokalisieren von Fahrzeugen
in einer vorgegebenen Zone, wobei die Fahrzeuggeschwindigkeit
mit einer Videokamera ermittelt wird, die an einem geeigneten
Träger über der Fahrbahn angeordnet ist und wobei das
Fahrzeugkennzeichen mit einer weiteren Kamera erfaßt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß die Videokamera auf die
vorgegebene Zone aller Spuren einer mehrspurigen Fahrbahn
gleichzeitig ausgerichtet ist, daß für jede Spur eine weitere
Kamera auf diese Spur ausgerichtet wird, daß die einer Spur
zugeordnete weitere Kamera von einem Triggersignal immer dann
getriggert wird, wenn auf der betreffenden Spur ein Fahrzeug
in die vorgegebene Zone einfährt oder wenn auf der
betreffenden Spur ein Fahrzeug aus der vorgegebenen Zone
aus fährt und daß mit den über den einzelnen Spuren
angeordneten weiteren Kameras die Kennzeichen der Fahrzeuge
aufgenommen werden.
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