DE4433801C1 - Lagergestell für eine Brennkraftmaschine - Google Patents
Lagergestell für eine BrennkraftmaschineInfo
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- F16C9/00—Bearings for crankshafts or connecting-rods; Attachment of connecting-rods
- F16C9/02—Crankshaft bearings
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F02—COMBUSTION ENGINES; HOT-GAS OR COMBUSTION-PRODUCT ENGINE PLANTS
- F02B—INTERNAL-COMBUSTION PISTON ENGINES; COMBUSTION ENGINES IN GENERAL
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- F02B75/16—Engines characterised by number of cylinders, e.g. single-cylinder engines
- F02B75/18—Multi-cylinder engines
- F02B75/24—Multi-cylinder engines with cylinders arranged oppositely relative to main shaft and of "flat" type
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- F02F7/0053—Crankshaft bearings fitted in the crankcase
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Description
Die Erfindung betrifft ein Lagergestell für eine Brennkraftmaschine, insbesondere für
einen Boxermotor nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE 34 26 208 C1 ist ein Kurbelwellenlager für eine Brennkraftmaschine
bekannt, das aus einem Kurbelgehäuse und einem Lagerdeckel gebildet wird. Das
Kurbelgehäuse besteht aus einem Leichtmetall bzw. einer Leichtmetallegierung und
der Lagerdeckel weist einen integrierten eisenmetallischen Kern auf, der in den
Lagerdeckel eingegossen ist. Der Lagerdeckel kann auch Bestandteil einer das
Kurbelgehäuse versteifenden Brücke sein, die mehrere Lagerdeckel trägt und aus einer
Leichtmetallegierung besteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lagergestell mit Lagerbrücken für eine
Brennkraftmaschine zu schaffen, bei der die Lagerbrücke eine optimale Steifheit gegen
Betriebskraft aufbringt und die Lagerung durch eine thermische Ausdehnung keine
Beeinträchtigung erfährt, wobei außerdem erreicht werden soll, daß zwischen dem
verbundenen Kurbelgehäuse und dem Lagergestell keine wesentlichen
Ausdehnungsunterschiede bestehen.
Der mit der Erfindung hauptsächlich erzielte Vorteil besteht darin, daß die
Herstellungsweise des Lagergestells bzw. der Lagerbrücke vereinfacht wird.
Gleichzeitig wird eine hohe Steifigkeit der Lagerbrücke sowie eine Kraftübertragung
zwischen dem aus einem eisenmetallischen Werkstoff bestehenden Einlegeteil und des
aus Leichtmetall bzw. einer Leichtmetallegierung bestehenden Umgußteils bzw. der
Lagerbrücke gewährleistet. Hierdurch wird erreicht, daß in Längsrichtung
Ausdehnungsunterschiede zwischen angeschraubtem Kurbelgehäuse und Lagergestell
weitestgehend vermieden werden. Da über die mit eisenmetallischem Werkstoff
kombinierte Leichtmetall-Lagerbrücke auch die Betriebskräfte von der
Kurbelwellenlagerung ins Kurbelgehäuse übertragen werden, muß sichergestellt sein,
daß die Betriebskräfte sicher vom eisenmetallischen Einlegeteil in das
Aluminium-Umgußteil der Lagerbrücke gelangen kann. Dies ist problematisch, da sich
zwischen Leichtmetall und Eisen keine innere Verbindung ergibt und deshalb die
Fugen zwischen Aluminium und Eisen bevorzugt nur auf Druck zu belasten sind.
Durch die konstruktive Ausführung mit durchgehenden Lagergestellschrauben auf dem
Aluminium-Umgußteil wird insbesondere beim Boxermotor gewährleistet, daß die
Einlegeteile immer unter Druck stehen und die Betriebskräfte nur als Schwankung
dieses Druckniveaus wirken können. Dadurch kann sich kein Spalt zwischen dem
Einlegeteil und dem Aluminium-Umgußteil der Lagerbrücke bilden.
Relativ große Durchbrüche und relativ große Flächen in der Profilrippe des Eingußteils
senkrecht zur Hauptkraftrichtung unterstützen die sichere Kraftübertragung von dem
Einlegeteil aus Eisen ins Umgußteil aus Leichtmetall.
Ist der Verband noch nicht verschraubt und wird Kräften ausgesetzt, z. B. zur
Bearbeitung der Lagerbohrung, so sichert die großflächige und kräftig umgossene
Profilrippe, die zusätzlich großflächige Durchbrüche besitzt, daß sich das Einlegeteil
nicht aus dem Umgußteil herauslösen kann.
Das Einlegeteil selbst ist vorzugsweise als T-förmiges Profil ausgebildet, so daß es
eine möglichst große Steifheit gegen eine Betriebskraft aufbringt und auch eine
thermische Ausdehnung des Leichtmetalls nicht bis zur Lagerbohrung weitergegeben
wird, was im wesentlichen durch den umlaufenden Steg des Einlegeteils bewirkt wird.
Im Bereich der Durchgangsbohrungen für die Hauptlagergestellschrauben weist der
Steg an beiden Seiten Verdickungen auf, um eine Durchtrennung zu vermeiden. In
diesem Bereich muß ebenfalls eine etwa senkrecht zur Verschraubungsrichtung
stehende Stirnfläche am Einlegeteil vorgesehen werden, um ein Abgleiten des
Leichtmetall-Umgußteils unter Schraubenkraft zu verhindern.
Das Lagergestell besteht insgesamt aus einem Leichtmetall bzw. einer
Aluminiumlegierung und das Einlegeteil aus einem eisenmetallischen Werkstoff, z. B.
GGG, geschmiedeter Stahl oder auch aus einem Sinterstahl. Diese Einlegeteile werden
im unbearbeiteten Zustand in eine Kokille eingelegt und mit Leichtmetall umgossen.
Das Einlegeteil wird hierbei nicht allseitig umgossen sondern nur bündig, d. h. die
Stirnflächen der Vorsprünge und des Profilsteges sind von außen frei von Leichtmetall
und sichtbar.
Das Einlegeteil weist zur abgestimmten Verbindung mit dem Leichtmetall-Umgußteil
beabstandete Durchbrüche auf, die auf einem Kreisbogen um den Steg herum
angeordnet sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im
folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Lagergestell mit z. B. drei dargestellten Lagerstühlen,
Fig. 2 einen Längsschnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die eine Hälfte einer Lagerbrücke nach der Linie III-III
der Fig. 1,
Fig. 4 einen Querschnitt durch zwei zusammengeschraubte Hälften einer Lagerbrücke,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Lagerbrücke,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht auf eine Lagerbrückenhälfte in Pfeilrichtung X gesehen,
Fig. 8 einen Schnitt durch einen T-förmig profilierten Träger der Lagerbrücke nach der
Linie VIII-VIII der Fig. 5,
Fig. 9 einen Schnitt durch den Träger der Lagerbrücke nach der Linie IX-IX der Fig. 5,
und
Fig. 10 einen Schnitt durch den Träger der Lagerbrücke nach der Linie X-X der Fig. 5.
Das Lagergestell 1 besteht aus mehreren Lagerbrücken 2, die aus je zwei Hälften 3, 4
zusammengesetzt sind und eine Lagerbohrung 5 für eine Kurbelwelle aufweisen. Die
Verbindung der Lagerbrückenhälften 3, 4 erfolgt über durchgehende
Lagergestellschrauben 6, 7, die in Bohrungen 6a, 7a angeordnet sind. Die Lagerbrücke
2 umfaßt ein integriertes Einlegeteil 8 aus einem eisenmetallischen Werkstoff und ist
mit einem Leichtmetall bzw. einer Leichtmetallegierung umgossen, woraus das
gesamte Lagergestell 1 besteht.
Das Einlegeteil 8 der Lagerbrücke 2 besteht aus einem im Querschnitt profilierten
Profilträger, vorzugsweise aus einem T-Profil und umfaßt einen die Lagerbohrung 5
bildenden umlaufenden Steg 9 und eine umlaufende Rippe 10. Diese verläuft
halbkreisförmig um den Steg 9 herum und weist Durchbrüche 11, 12 und Verdickungen
13, 14 und 15 auf. Das Einlegeteil 8 wird als Rohgußteil verwendet, in eine Kokille
eingelegt und mit einem Umgußteil 18 aus Leichtmetall zur Bildung der Lagerbrücke 2
umgossen.
Der Steg 9 und die Verdickungen 13, 14 und 15 weisen eine annähernd gleiche Dicke
auf und sind bündig von Leichtmetall umgossen. Die Stirnflächen der Verdickungen
13, 14 und 15 sowie die Stirnfläche S des Steges 9 sind am Umgußteil 18 der
Lagerbrücke 2 von außen sichtbar. Zur Arbeitsvereinfachung ist das Einlegeteil 8
symmetrisch zur Mittenebene X-X (Fig. 6) ausgebildet.
Die Durchbrüche 12 in der Rippe 10 beidseitig der Ebene X-X sind im Abstand
zueinander angeordnet, wobei die Durchbrüche 11 im Bereich der
Durchgangsbohrungen 6a, 7a zwischen den Verdickungen 13 und 14 vorgesehen sind.
Diese Durchbrüche 11 und 12 sind auf einem Radius R angeordnet, der einen
gemeinsamen Mittelpunkt mit dem Radius r des Steges 9 besitzt.
Beim Herstellen der Lagerbrücke 2 das Einlegeteil 8 wird mit Leichtmetall umgossen,
wobei die Durchbrüche 11 und 12 hierbei ausgegossen werden und die Verdickungen
13, 14 und 15 umgossen sind, so daß sich eine verkrallende Verbindung zwischen dem
Einlegeteil 8 und dem Umgußteil 18 ergibt. Hierdurch kann die Bohrung 6a, 7a im
Leichtmetallumgußteil 18 (Fig. 3) eingebracht werden und gleichzeitig auch in die
Verdickungen 13, 14 des Einlegeteils 8.
Das Umgußteil 18 umgibt das Einlegeteil 8 in seiner ebenen Aufspannebene 19 zum
Kurbelgehäuse mit Leichtmetall, so daß die Lagestellschrauben 6, 7 sich mit Kopf 21
und Mutter 21a am Umgußteil 18 abstützen können und gegen dieses verspannbar
sind, wie insbesondere Fig. 4 näher zeigt.
Zur Verstärkung der Rippen 10 sind randseitig der beiden Durchbrüche 12 die
schmalen Verdickungen 15 vorgesehen, die mit dem Außenrand 20 der Rippe 10
bündig abschließen. Die Verdickungen 14 stehen dagegen mit ihren Stirnflächen 21
über den Außenrand 20 hervor, d. h. die Flächen 21 sind annähernd parallel zur
Trennebene 22 der beiden Lagerbrückenhälften 3 und 4 angeordnet.
Die Verdickungen 13 in der Verbindungsebene 22 der Lagerbrückenhälften 3, 4 sind
als treppenförmige Ansätze ausgestaltet, wobei die erste Stufe 23 den Anlageflansch
zur Verbindung der beiden Hälften 3, 4 der Lagerbrücken 2 bildet. Die zweite Stufe 24
weist eine Stirnfläche 25 auf, die parallel zur Trennebene 22 der beiden
Lagerbrückenhälften ausgeführt ist.
Claims (11)
1. Lagergestell für eine Brennkraftmaschine, insbesondere für einen Boxermotor, aus
zwei Hälften bestehend mit mehreren Lagerbrücken, wobei jede Hälfte einer
Lagerbrücke ein Einlegeteil aus einem eisenmetallischen Werkstoff aufnimmt, welches
eine Lagerschale für eine Kurbelwelle bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einlegeteil (8) der Lagerbrücke (2) aus einem halbkreisringförmigen profilierten Träger
mit einer im Abstand zur Lagerbohrung (5) umlaufenden Rippe (10) besteht, in der
Durchbrüche (11, 12) und Verdickungen (13, 14 und 15) angeordnet sind und daß die
Lagerbrücke (2) durchgehende Lagergestellschrauben (6, 7) aufweist, die das
Einlegeteil (8) durchdringen und sich unmittelbar am Umgußteil (18) der aus einem
Leichtmetall bestehenden Lagerbrückenhälften (3, 4) abstützen, wobei die Einlegeteile
(3) sich in einer Trennebene (22) gegenüberstehen.
2. Lagergestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger des
Einlegeteils (8) aus einem im Querschnitt T-förmigen Profil besteht und ein Steg (13)
des Profils eine Lagerschale (L) bildet, zu dem die Rippe (10) im rechten Winkel
angeordnet ist und sich im Halbkreis um die Lagerbohrung (5) herum erstreckt.
3. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Rippe (10) beabstandet zueinander beidseitig einer Mittenebene (X-X) die Durchbrüche
(12) vorgesehen und auf einem Kreisbogenabschnitt um den Steg (9) herum
angeordnet sind und im Steg (9) auslaufen.
4. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (11) jeweils im Bereich der
Durchgangsbohrungen (6a, 7a) für die Lagergestellschrauben (6 und 7) vorgesehen
sind und beidseitig dieser Durchbrüche (11) einerseits der Steg (9) eine Verdickung
(13) und andererseits die Rippe (10) eine Verdickung (14) aufweist.
5. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdickungen (13, 14 und 15) in der Rippe (10) und im Steg (9)
sowie die Durchbrüche (11) die Bohrungen (6a, 7a) für die Lagergestellschrauben
(6, 7) aufnehmen.
6. Lagergestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die randseitig der
Rippe (10) angeordneten Verdickungen (14) über den Außenrand (20) herausragen
und die äußeren frei liegenden Stirnflächen (21) in etwa parallel zur Trennebene (22)
der Lagerbrückenhälften (3, 4) verlaufen.
7. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdickungen (13) im Steg (9) aus einem treppenförmigen
Ansatz bestehen, wobei die erste Stufe (23) eine Anlagefläche in der Trennebene (22)
bildet und die zweite Stufe (24) Stirnflächen (25) aufweist, die parallel zu der
Trennebene (22) verlaufen.
8. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Verdickungen (13, 14) für die Bohrungen
(6a, 7a) mindestens zwei Durchbrüche (12) angeordnet sind, die am verbleibenden
Rippenaußenrand (2b) weitere Verdickungen (15) aufweisen.
9. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einlegeteil (8) in einer zur Verbindungsebene (22) der
beiden Lagerbrückenhälften (3 und 4) rechtwinkeligen Mittenebene (X-X) symmetrisch
ausgebildet ist.
10. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Einlegeteil (8) als Rohgußteil in der Lagerbrücke
(2) angeordnet und von dem Umgußteil (18) umgeben ist.
11. Lagergestell nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (9) etwa eine gleiche Dicke wie die
Vorsprünge (13, 14) aufweist und bündig mit einem Leichtmetall umgossen ist, wobei
die Stirnseiten (S) des Steges (9) und der Vorsprünge (13, 14, 15) freiliegend vom
Umgußteil (18) sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944433801 DE4433801C1 (de) | 1994-09-22 | 1994-09-22 | Lagergestell für eine Brennkraftmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19944433801 DE4433801C1 (de) | 1994-09-22 | 1994-09-22 | Lagergestell für eine Brennkraftmaschine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4433801C1 true DE4433801C1 (de) | 1995-11-02 |
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ID=6528869
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Country Status (1)
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---|---|
DE (1) | DE4433801C1 (de) |
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1994
- 1994-09-22 DE DE19944433801 patent/DE4433801C1/de not_active Expired - Fee Related
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8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8320 | Willingness to grant licenses declared (paragraph 23) | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT, 7, DE |
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8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
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Effective date: 20120403 |