DE4433499A1 - Elektronisches Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Elektronisches Diebstahlschutzsystem für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektronisches Diebstahlschutzsy
stem für ein Kraftfahrzeug.
Ein bekanntes Diebstahlschutzsystem (DE 43 08 899) weist ei
nen tragbaren Schlüssel auf, von dem ein Codesignal zu einem
Schloß im Kraftfahrzeug gesendet wird. Dort wird das empfan
gene Codesignal mit einem Sollcodesignal verglichen und bei
Übereinstimmung wird ein Freigabesignal zum Ent- oder Verrie
geln der Türen erzeugt.
Das Codesignal kann ein sogenannter Festcode sein. Dabei wird
immer das gleiche Codesignal vom Schlüssel zum Schloß über
tragen. Es kann aber auch ein sogenannter Wechselcode verwen
det werden. Dabei ändert sich nach jedem Aussenden das Code
signal nach einem vorgegebenen Algorithmus.
Wenn ein Festcodesignal unberechtigterweise abgehört wird, so
kann das Diebstahlschutzsystem leicht umgangen werden. Ebenso
kann sich jemand unberechtigterweise Zutritt zu dem Kraft
fahrzeug verschaffen, wenn jemand die Wechselcodesignale un
berechtigterweise abhört und sich daraus den Algorithmus her
leitet.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Diebstahlschutzsystem
für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, das selbst bei unberech
tigtem Abhören des Dialogs zwischen Schlüssel und Schloß vor
Einbruch oder Diebstahl sicher schützt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein elektronisches
Diebstahlschutzsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentan
spruchs 6 gelöst. Dabei wird bei einem Festcode das Codesi
gnal und bei einem Wechselcode der das Codesignal erzeugende
Algorithmus von Zeit zu Zeit geändert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unter
ansprüchen gekennzeichnet. So wird das Codesignal oder der
Algorithmus mit Hilfe eines externen Diagnosegeräts verän
dert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der schema
tischen Zeichnung im folgenden näher erläutert. In der Figur
ist ein Blockdiagramm des erfindungsgemäßen Diebstahlschutz
systems gezeigt.
Ein erfindungsgemäßes Diebstahlschutzsystem für ein Kraft
fahrzeug weist einen tragbaren Schlüssel 1 auf. Der Schlüssel
1 weist einen Sender 11, einen Codegenerator 12 und einen
Sendespeicher 13 auf. Bei Betätigung des Schlüssels 1, bei
spielsweise durch eine Taste 14, wird ein Codesignal drahtlos
zu einem Schloß 2 im Kraftfahrzeug übertragen.
Das Schloß 2 weist einen Empfänger 21, einen Codegenerator
22, einen Empfangsspeicher 23 und eine Vergleichseinrichtung
24 auf. Das empfangenen Codesignal wird der Vergleichsein
richtung 24 zugeführt, wo es mit einem Sollcodesignal ver
gleicht wird. Das Sollcodesignal wird von dem Codegenerator
22 mit Hilfe von in dem Empfangsspeicher 23 gespeicherten Da
ten erzeugt.
Die Vergleichseinrichtung 24 ist mit einem sicherheitsrele
vanten Aggregat 3 verbunden, dem ein Freigabesignal zugeführt
wird, wenn das empfangene Codesignal mit dem Sollcodesignal
übereinstimmt.
Das Sicherheitsaggregat 3 kann beispielsweise eine Ver- oder
Entriegelungseinheit für Türen und Kofferraumdeckel oder eine
zum Starten des Motors notwendiges Aggregat, wie eine Motor
steuerung, sein.
Wird bei dem erfindungsgemäßen Diebstahlschutzsystem ein
Festcode verwendet, so ist das Codesignal in dem Sendespei
cher 13 und das gleiche Signal als Sollcodesignal in dem Emp
fangsspeicher 23 gespeichert. Bei Betätigen der Taste 14 wird
das Codesignal dem Sendespeicher 13 entnommen und zu dem
Schloß 2 drahtlos übermittelt.
Wird bei dem Diebstahlschutzsystem ein Wechselcode verwendet,
so ändert sich das Codesignal nach jedem Aussenden/Empfangen
gemäß einem vorbestimmten, mathematischen Algorithmus. Es
gibt viele Möglichkeiten mit Hilfe des Algorithmus eine Folge
von Codesignalen zu erzeugen, die den Wechselcode bildet. So
kann z. B. das Codesignal durch eine logische Verknüpfung ei
nes gespeicherten Urcodeworts und dem vorher ausgesandten
Codesignal gebildet werden. Die logische Verknüpfung kann da
bei im Schlüssel 1 und im Schloß 2 als Funktion abgespeichert
sein oder hardwaremäßig als logische, digitale Schaltung rea
lisiert sein. Das Codesignal kann auch durch Verknüpfen der
Uhrzeit mit einem Urcodewort oder dem jeweils vorher gesende
ten Codesignal gebildet sein.
Der Wechselcode wird unabhängig sowohl im Schlüssel 1 als
auch im Schloß 2 gebildet. Im Schlüssel 1 wird das Codesignal
erzeugt und ausgesendet. Im Schloß 2 wird das Sollcodesignal
erzeugt und mit dem empfangenen Codesignal verglichen.
Bei all diesen Verfahren oder Algorithmen, den Wechselcode
mit dem Codegenerator 12 oder 22 zu erzeugen, wird auf ge
speicherte Daten zurückgegriffen. Somit ist der Algorithmus
abhängig von gespeicherten Daten, die bei einer sogenannten
Initialisierung oder Re-Initialisierung in die Sendespeicher
13 und Empfangsspeicher 23 eingeschrieben werden. Bei einer
Initialisierung wird der Festcode oder der Wechselcode zum
ersten Mal festgelegt, so daß das Diebstahlschutzsystem ord
nungsgemäß arbeiten kann.
Um die Sicherheit eines Diebstahlschutzsystems zu erhöhen,
wird erfindungsgemäß das Festcodesignal oder der Algorithmus
zum Erzeugen des Wechselcodesignals nach einer vorbestimmten
Zeitdauer geändert. D.h. die Daten, die im Sendespeicher 13
und im Empfangsspeicher 23 gespeichert sind und zum Erzeugen
des Codesignals dienen, werden durch neue Daten überschrie
ben.
Hierzu wird ein externes Diagnosegerät an einen Diagnose
stecker 25 des Kraftfahrzeugs angeschlossen und die entspre
chenden Daten in den Empfangsspeicher 23 eingespeichert.
Ebenso kann der Schlüssel 1 mit dem Diagnosegerät verbunden
werden und dessen Sendespeicher 13 mit den neuen Daten, wie
einem neuen Festcodesignal oder einem neuen Algorithmus über
schrieben werden. Die Änderung dieser Daten kann im Jahres
rhythmus geschehen, jeweils bei jeder Inspektion des Kraft
fahrzeugs oder auf Wunsch des Fahrzeughalters zu jeder Zeit,
falls der Verdacht besteht, daß die Übertragung zwischen
Schlüssel 1 und Schloß 2 unberechtigterweise mitgehört wurde.
Um Daten in den Sendespeicher 13 und den Empfangsspeicher 23
zu ändern, wird freilich eine fahrzeugspezifische Berechti
gung benötigt. Eine solche Berechtigung kann beispielsweise
im Fahrzeugbrief als zusätzlicher Codeschlüssel enthalten
sein. Ferner kann die die Änderung der Daten durchführende
Werkstätte vom Fahrzeughersteller autorisiert werden. Vor dem
Ändern der Daten wird diese Berechtigung abgefragt. Daher
kann nicht jeder das Codesignal oder den Algorithmus von Zeit
zu Zeit ändern.
Das Kraftfahrzeug weist den ohnehin vorhandenen Diagnose
stecker 25 auf, an den das Diagnosegerät angeschlossen wird.
Normalerweise werden über die Diagnoseschnittstelle Diagnose
daten von oder zu Steuergeräten im Kraftfahrzeug übertragen.
Bei dem erfindungsgemäßen Diebstahlschutzsystem werden über
diese Diagnoseschnittstelle die zu ändernden Daten, wie Code
signale oder Algorithmen zum Berechnen der Codesignale über
tragen und in den Empfangsspeicher 23 eingeschrieben.
Zum Ändern der Daten im Schlüssel 1 kann das Diagnosegerät an
nicht dargestellte Programmierkontakte im Batteriefach des
Schlüssels 1 - bei entnommener Batterie 15 - angeschlossen
werden. Da der Sendespeicher 13 mit dem Batteriefach verbun
den ist, können auf diesem Weg die Daten in den Sendespeicher
13 eingeschrieben werden. Falls kein Batteriefach im Schlüs
sel 1 vorhanden ist, so können diese Daten induktiv oder
transformatorisch über eine Sendespule im Diagnosegerät und
über den Sender 1, der in diesem Fall als Spule ausgebildet
ist, zu dem Sendespeicher 13 übertragen werden. Hierzu wird
der Schlüssel 1 in ein entsprechendes Fach des Diagnosegeräts
eingesteckt, wodurch die Spule des Schlüssels 1 mit der Emp
fangsspule des Diagnosegeräts induktiv gekoppelt ist.
Das Codesignal kann durch Betätigen der Taste 14, durch Annä
hern des Schlüssels 1 an das Schloß 2 oder durch Einstecken
des Schlüssels 1 in das Zündschloß und Verdrehen des Schlüs
sels ausgelöst werden.
Der Schlüssel 1 kann auf verschiedene Art ausgebildet sein.
So können der Sender 11, der Codegenerator 12, der Sendespei
cher 13 und die Taste 14 zum Auslösen des Codesignals mit ei
nem herkömmlichen mechanischen Schlüssel 16 vereinigt sein.
Der Schlüssel 1 kann dann sowohl zum Ent/Verriegeln der Türen
als auch zum Starten des Fahrzeugs als Zündschlüssel dienen.
Ebenso kann der Schlüssel 1 auf einer Scheck-/Chipkarte ange
ordnet sein.
Bei jeder Ausgestaltung wird ein Codesignal vom Schlüssel 1
zum Schloß 2 übertragen, wodurch bei Übereinstimmung mit ei
nem Sollcodesignal ein Freigabesignal erzeugt wird. Dadurch
werden Türen ver- oder entriegelt, die Zündanlage, die Ein
spritzpumpe oder die Motorsteuerung derart freigegeben, daß
ein Fahren des Kraftfahrzeug ermöglicht wird. Somit wird
durch das Diebstahlschutzsystem ein Schließsystem und eine
Wegfahrsperre realisiert.
Das Codesignal kann optisch, akustisch, per Funk oder induk
tiv zu dem Schloß 2 übertragen werden. Bei optischer, akusti
scher oder Funk-Übertragung weist der Schlüssel 1 die Batte
rie 15 auf, die alle Bauelemente des Schlüssels 1 mit Strom
versorgt.
Bei induktiver Übertragung muß der Schlüssel 1 in der Nähe
des Schlosses 2 angeordnet sein. Dann wirken die Spule im
Schlüssel 1 und eine Spule im Schloß 2 wie ein Transformator.
Daher kann Energie vom Schloß 2 zum Schlüssel 1 übertragen
werden, wodurch das Codesignal von dem Schlüssel 1 auf den
Schloß 2 zurückübertragen wird. Der Schlüssel 1 benötigt bei
Energieübertragung vom Schloß 2 zum Schlüssel 1 keine Batte
rie.
Der Schlüssel 1 kann auch als Transponder ausgebildet sein.
In einem solchen Fall wird ein Signal von dem Kraftfahrzeug
aus zu dem Transponder geschickt, der daraufhin mit dem Code
signal antwortet. Demzufolge sind im Schlüssel 1 und im
Schloß 2 jeweils Sender 11 und Empfänger enthalten. Der Dia
log wird durch das erste Signal vom Schloß ausgelöst.
Als Sende- 13 und Empfangsspeicher 23 können jeweils program
mierbare Schreib-Lese-Speicher verwendet werden. Vorteilhaft
ist es, ein EEPROM zu verwenden. Mit einem EEPROM können die
Daten in den Sendespeicher 13 oder den Empfangsspeicher 23
elektrisch gelöscht und neue Daten abgespeichert werden.
Wenn das Diebstahlschutzsystem als Schließsystem verwendet
wird, so befindet sich der Empfänger 21 an einer exponierten
Stelle im Kraftfahrzeug, so daß er aus allen Richtungen Code
signale des Schlüssels 1 empfangen kann. Wenn das Diebstahl
schutzsystem als Wegfahrsperre verwendet wird, so befindet
sich der Empfänger 21 in unmittelbarer Umgebung des Zünd
schlosses. Wenn das Diebstahlschutzsystem sowohl als Schließ
system als auch als Wegfahrsperre verwendet wird, so sind
mindestens ein Empfänger für das Schließsystem und ein Emp
fänger für die Wegfahrsperre in dem Kraftfahrzeug vorhanden.
Alle Empfänger 21 sind mit der Vergleichseinrichtung verbun
den, die entweder eine Komparatorschaltung oder einen Mikro
prozessor enthalten kann.
Je nachdem von welchem Empfänger 21 das Codesignal empfangen
wurde, wird ein Aggregat 3 entsprechend dem Informationsge
halt des Codesignals angesteuert. Wird beispielsweise das
Codesignal von dem Empfänger im Zündschloß empfangen, so wird
das Motorsteuergerät oder sonstige für den Betrieb des Kraft
fahrzeugs notwendige Aggregate freigegeben. Bei Codesignalen
von den anderen Empfängern werden Türen ver- oder entriegelt.
Der Codegenerator 22 und der Empfangsspeicher 23 können zu
sammen mit der Vergleichseinrichtung 24 in einer einzigen
Einheit integriert sein, wobei ein Mikroprozessor die Codesi
gnale erzeugt.
Claims (6)
1. Elektronisches Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahr
zeug, mit
- - einem tragbaren Schlüssel (1) zum Aussenden eines festen, in einem Sendespeicher (13) gespeicherten Codesignals oder eines mit Hilfe eines in dem Sendespeicher (13) gespeicher ten mathematischen Algorithmus erzeugten, bei jeder Betäti gung des Schlüssels (1) wechselnden Codesignals,
- - einem stationären Empfänger (21) im Kraftfahrzeug, der das Codesignal empfängt,
- - eine mit dem Empfänger (21) verbundene Vergleichseinrich tung (24), die das empfangene Codesignal mit einem in einem Empfangsspeicher (23) gespeicherten oder mit Hilfe eines im Empfangsspeicher (23) gespeicherten Algorithmus erzeugten Sollcodesignals vergleicht und bei Übereinstimmung ein Freigabesignal erzeugt, das an ein Sicherheitsaggregat (3) weitergeleitet wird,
- - wobei Daten, die zum Erzeugen des Codesignals dienen, so wohl im Sendespeicher (13) als auch im Empfangsspeicher (23) nach einer vorbestimmten Zeitdauer geändert werden.
2. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Daten mit Hilfe eines externen Diagnosegerätes geändert
werden.
3. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sendespeicher (13) und der Empfangsspeicher (23) jeweils
als EEPROM ausgebildet sind.
4. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Empfänger (21) am Zündschloß angeordnet ist und mit dem
Motorsteuergerät (3) verbunden ist.
5. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlüssel (1) als Zündschlüssel dient.
6. Verfahren zum Betreiben eines Diebstahlschutzsystems für
ein Kraftfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Codesignal oder der Algorithmus zum Berechnen des
Codesignals nach einer vorbestimmten Zeitdauer geändert und
sowohl in dem Empfangsspeicher (23) als auch in dem Sende
speicher (13) gespeichert wird.
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