DE4433188B4 - Fahrzeugsitz mit einem Sitzträger und einem von diesem getragenen und ein Sitzkissen aufnehmenden Polsterträger - Google Patents
Fahrzeugsitz mit einem Sitzträger und einem von diesem getragenen und ein Sitzkissen aufnehmenden Polsterträger Download PDFInfo
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Abstract
Fahrzeugsitz,
insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, mit folgenden Merkmalen:
– mit einem auf einem Sitzuntergestell angeordneten Sitzträger (26) und einem von diesem Sitzträger getragenen und ein Sitzkissen aufnehmenden Polsterträger (30),
– mit Befestigungsmitteln (36), die im Bereich der Vorderkante des Polsterträgers (30) und im Bereich der Vorderkante des Sitzträgers (26) vorgesehen sind,
– mit einem Verbindungsmittel für die mechanische Verbindung der beiden Befestigungsmittel (36), wobei mindestens zwei unterschiedliche Verbindungsmittel vorgesehen sind, die gegeneinander austauschbar sind:
– einerseits eine starre Verbindungslasche (42) für eine gegen Verschiebebewegung fixierte Verbindung zwischen der Vorderkante des Sitzträgers (26) und der Vorderkante des Polsterträgers (30) ist, oder
– andererseits eine Höhenverstellvorrichtung (44) ist, die eine Höheneinstellung der Vorderkante des Polsterträgers (30) gegenüber dem Sitzträger (26) ermöglicht.
– mit einem auf einem Sitzuntergestell angeordneten Sitzträger (26) und einem von diesem Sitzträger getragenen und ein Sitzkissen aufnehmenden Polsterträger (30),
– mit Befestigungsmitteln (36), die im Bereich der Vorderkante des Polsterträgers (30) und im Bereich der Vorderkante des Sitzträgers (26) vorgesehen sind,
– mit einem Verbindungsmittel für die mechanische Verbindung der beiden Befestigungsmittel (36), wobei mindestens zwei unterschiedliche Verbindungsmittel vorgesehen sind, die gegeneinander austauschbar sind:
– einerseits eine starre Verbindungslasche (42) für eine gegen Verschiebebewegung fixierte Verbindung zwischen der Vorderkante des Sitzträgers (26) und der Vorderkante des Polsterträgers (30) ist, oder
– andererseits eine Höhenverstellvorrichtung (44) ist, die eine Höheneinstellung der Vorderkante des Polsterträgers (30) gegenüber dem Sitzträger (26) ermöglicht.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Fahrzeugsitz.
- Aus der
DE 37 03 515 C2 ist ein Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem auf einem Sitzuntergestell angeordneten Sitzträger und einem von diesem Sitzträger getragenen und ein Sitzkissen aufnehmenden Polsterträger, mit Befestigungsmitteln, die im Bereich der Vorderkante des Polsterträgers und im Bereich der Vorderkante des Sitzträgers vorgesehen sind, und mit einem Verbindungsmittel für die mechanische Verbindung der beiden Befestigungsmittel bekannt. Dieses Verbindungsmittel ist als eine Höhenverstellvorrichtung ausgebildet, die eine Höheneinstellung der Vorderkante des Polsterträgers gegenüber dem Sitzträger ermöglicht. - Die
DE 35 31 992 C2 lehrt, dass ein an sich mit starrer Rückenlehne ausgestattetes Kraftfahrzeug nachträglich mit einer Verstelleinrichtung für die Neigung der Rückenlehne versehen werden kann. Es werden Möglichkeiten diskutiert, solche Fahrzeuge umzurüsten. - Fahrzeugsitze haben zunehmend mehr und mehr Ausstattungsmerkmale. Der Käufer eines Kraftfahrzeugs hat häufig eine große Auswahl an möglicher Ausstattung und Ausrüstung der Frontsitze eines Kraftfahrzeugs. Diese Auswahl ist je nach Modell des Kraftfahrzeugs, das erworben werden soll, verschieden. Insbesondere bei Kraftfahrzeugen im höheren Preisbereich werden sehr vielfältige Ausstattungsmerkmale bezüglich der Einstellbarkeit des Kraftfahrzeugsitzes angeboten, beispielsweise die Höheneinstellung der Sitzvorderkante, der Sitzhinterkante, eine Tiefenverstellung des Sitzes zur Anpassung an die Länge der Oberschenkel, eine allgemeine Höhenverstellung des Sitzes usw. Diese Einstellmöglichkeiten ergänzen d allgemein vorgesehene Sitzlängsverstellung und die Neigungseinstellung der Rückenlehne. Die vielfältigen Einstellmöglichkeiten eines Kraftfahrzeugsitzes werden zunehmend auch bei Kraftfahrzeugen verlangt, die zur Mittelklasse gehören oder sogar darunter liegen.
- Bei der Herstellung eines Kraftfahrzeugs machen unterschiedliche Ausstattungen stets einen erheblichen Mehraufwand. Je früher im Produktionsstadium sich die unterschiedlichen Ausstattungswünsche der einzelnen Kunden auswirken, um so vielfältiger und vielwegiger wird die Produktion. Der Kraftfahrzeughersteller ist daher bestrebt, die für Sonderwünsche und Ausstattungsmerkmale notwendige Diversifizierung erst zu einem möglichst späten Zeitpunkt durchführen zu müssen, um zuvor, also bis zu einem gewissen Produktionsstadium, die individuellen Wünsche der einzelnen Kunden noch nicht berücksichtigen zu müssen. Bis zu diesem Produktionsstadium ist die Produktion im Wesentlichen einfach und somit einfacher durchzuführen, insbesondere einfacher mechanisierbar.
- Die Erfindung zielt in die Richtung, Ausstattungsmerkmale eines Kraftfahrzeugsitzes so spät wie möglich im Laufe der Produktion anbringen zu können. Dies hat sogar die Auswirkung, dass die Ausstattungsmerkmale noch nachträglich, nämlich nach Fertigstellung des Kraftfahrzeugsitzes, angebracht werden können. Auf diese Weise wird die Produktion anfänglich vereinfacht und vereinheitlicht und das Ausstattungsmerkmal erst in einem relativ späten Produktionsstadium vorgesehen. Individuelle Wünsche lassen sich dadurch kostengünstiger erfüllen.
- Bei einem Kraftfahrzeugsitz wird von einigen Kunden eine Höhenverstellung der Sitzvorderkante gewünscht, andere Kunden wiederum verzichten auf dieses Ausstattungsmerkmal. Die Höhenverstellung ist nach dem Stand der Technik ein Grundbestandteil der eigentlichen Sitzkonstruktion und somit bereits relativ früh im Produktionsstadium zu beachten. Hier soll die Erfindung Abhilfe schaffen.
- Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Höhenverstellung der Sitzvorderkante noch nachträglich, praktisch am fertig gestellten Fahrzeugsitz, anbringen zu können.
- Diese Aufgabe wird erfindungs gemäß gelöst durch einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Erfindungsgemäß ist dieser Kraftfahrzeugsitz wahlweise mit mindestens zwei unterschiedlichen Verbindungsmitteln ausgestattet, die die mechanische Verbindung zwischen dem Sitzträger und dem Polsterträger bewirken. In einer einfachen Ausführung ohne Verstellmöglichkeit wird eine starre Verbindungslasche eingesetzt, die den Polsterträger gegenüber dem Sitzträger festlegt und eine Verstellung nicht zuläßt. Diese starre Verbindungslasche ist somit die Grundausstattung, die jeder Kunde zumindest benötigt. Sie muß lediglich bei einigen Kunden, die eine höherwertige Ausstattung haben wollen, nämlich z.B. eine Höhenverstellung der Sitzvorderkante wünschen, ausgetauscht werden gegen eine Höhenverstellvorrichtung, die eine Höheneinstellung der Vorderkante des Polsterträgers gegenüber dem Sitzträger ermöglicht. Bei der Produktion des Kraftfahrzeugsitzes kann dieser vollständig fertiggestellt werden kann, insbesondere kann er bepolstert werden, ohne daß zunächst eine Höhenverstellvorrichtung montiert wird. Um den Polsterträger für die Produktion ausreichend gegenüber dem Sitzträger zu fixieren, wird entweder die bereits erwähnte starre Verbindungslasche vorgesehen, die bei einigen Modellen, die mit einer Höhenverstellung ausgerüstet werden sollen, später ausgebaut wird, oder es wird lediglich eine provisorische Lasche eingesetzt, die gerade für die Produktionsschritte ausreicht, nämlich die dafür notwendige Fixierung gewährleistet und es wird erst nachträglich entweder die starre Verbindungslasche oder die Höhenverstellvorrichtung angebaut. In jedem Fall wird der Produktionsablauf vereinfacht und es werden zusätzliche Teile nicht benötigt, da die starren Verbindungslaschen, die nicht benötigt werden, bzw. die Hilfslaschen wieder für die Produktion weiterer Fahrzeuge benutzt werden können. Diese Teile sind somit Hilfsbauteile.
- Insgesamt ermöglicht es die Erfindung somit, daß die Spezialisierung der Einstellbarkeit des Polsterträgers gegenüber dem Sitzträger zu einem relativ späten Produktionszeitpunkt erfolgen kann, somit ein Kraftfahrzeugsitz weitgehend fertiggestellt werden kann, bevor er speziell hinsichtlich der Verstellbarkeit ausgerüstet wird. Dies führt zu einer erheblichen Kosteneinsparung bei der Sitzproduktion.
- In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Verbindungslasche entweder so ausgelegt, daß sie eine Schwenkverbindung im Bereich der Vorderkante des Polsterträgers gegenüber dem Sitzträger ermöglicht, oder dort eine starre Verbindung vorsieht. In der ersten Alternative ist eine Höhenverstellung der Sitzhinterkante möglich, während dies in der zweiten Ausbildung nicht möglich ist.
- In einer anderen Ausbildung wiederum kann die Verbindungslasche so ausgeführt sein, daß sie eine Längsverschiebung des Polsterträgers gegenüber dem Sitzträger ermöglicht, so daß eine Verstellung der Sitztiefe erreichbar ist. Ob diese tatsächlich vorgesehen wird, hängt dann nur davon ab, wie der Polsterträger im Bereich seiner Hinterkante mit dem Sitzträger verbunden ist, ob hier also eine Verstellvorrichtung – vorzugsweise nachträglich – vorgesehen ist oder nicht.
- Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß die Befestigungsmittel am Sitzträger für entweder die starre Verbindungslasche oder die Höheneinstellvorrichtung zwei Bohrungen aufweisen, während die Befestigungsmittel am Polsterträger mindestens eine Bohrung und vorzugsweise nur eine Bohrung aufweisen. Dadurch ist eine schwenkbare Verbindung im Bereich der Vorderkante des Polsterträgers gegenüber dem Sitzträger stets gewährleistet und hängt es lediglich von der Ausbildung der Verbindung im hinteren Bereich des Polsterträgers mit dem Sitzträger ab, ob die Schwenkverbindung tatsächlich genutzt wird oder nicht.
- Als vorteilhaft hat sich ein Schrittschaltwerk für die Höhenverstellvorrichtung erwiesen. Bei einer nachträglichen Ausrüstung sind insbesonderemechanisch betätigbare Verstellvorrichtungen günstig, weil sie keine zusätzlichen elektrische Verbindungen und entsprechende elektrische Betätigungsknöpfe erfordern.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung eines nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispiels der Erfindung, das unter Bezugnahme auf die Zeichnung im folgenden näher erläutert wird. In der Zeichnung zeigen:
-
1 : Eine Seitenansicht eines Fahrzeugsitzes mit einem auf einem Sitz untergestell angeordneten Sitzträger und einem Polsterträger, -
2 : eine Darstellung im Bereich der vorderen, unteren Sitzkante in Seitenansicht und ohne Polsterkörper des Sitzes, gezeigt ist eine star re Verbindungslasche und -
3 : eine Darstellung entsprechend2 , bei der jedoch anstelle der Verbindungslasche ein Schrittschaltwerk eingesetzt ist. - Wie aus
1 ersichtlich ist, hat der Sitz ein Sitzuntergestell, das im wesentlichen gebildet wird von Sitzschienen20 , hinteren Gelenkarmen22 und vorderen Gelenkarmen24 . Dieses Sitzuntergestell stützt einen Sitzträger26 ab, der einerseits eine Rückenlehne28 trägt und andererseits einen Polsterträger30 aufnimmt. Letzterer ist in seinem hinteren Bereich um eine Achse32 schwenkbar mit dem Sitzträger26 verbunden. In seinem vorderen Bereich hat er einen Befestigungsflansch34 , der nach unten wegsteht und üblicherweise durch den Polsterkörper bzw. seitliche Abdeckteile nicht sichtbar ist. Dieser Befestigungsflansch hat Befestigungsmittel36 in Form einer Bohrung. - Der Sitzträger
26 hat in seinem vorderen Bereich, also in Nähe der Sitzvorderkante, seitlich jeweils einen Halteflansch38 , in dem ebenfalls Befestigungsmittel40 , die hier als zwei hintereinander angeordnete Bohrungen ausgebildet sind, vorgesehen sind. Diese Einzelheiten sind auch aus den2 und3 ersichtlich, auf die im folgenden Bezug genommen wird. - Wie aus
2 ersichtlich ist, sind in diesem Ausführungsbeispiel Sitzträger26 und Polsterträger30 im Bereich ihrer Vorderkanten starr miteinander verbunden, diese Verbindung erfolgt über eine starre Verbindungslasche42 . Auf jeder Sitzseite ist eine derartige Verbindungslasche42 vorgesehen. Wie2 zeigt, ist die Verbindungslasche42 ein längliches, flaches Blechteil, das an seinem einen Endbereich zwei mit dem Befestigungsmitteln40 des Sitzträgers26 abgestimmte Bohrungen und an seinem vorderen Endbereich eine entsprechende Bohrung, die mit den Befestigungsmitteln36 des Polsterträgers30 übereinstimmt, aufweist. Durch entsprechende, ansich bekannte Befestigungsmittel, beispielsweise Schraubenverbindungen oder Nieten, ist die Verbindungslasche42 einerseits am Sitzträger26 undandererseits am Polsterträger30 festgelegt und bewirkt die bereits angesprochene Verbindung. - Im Ausführungsbeispiel nach
2 ist somit der Polsterträger30 nicht gegenüber dem Sitzträger26 bewegbar. - Im Ausführungsbeispiel nach
3 ist anstelle der starren Verbindungslasche42 eine Vorrichtung zur Höhenverstellung44 , die im folgenden Schrittschaltwerk genannt werden wird, vorgesehen. Sie wird im folgenden kurz beschrieben. - Das Schrittschaltwerk hat ein erstes Verstellteil
46 . Dieses hat am in der Figur rechten Endbereich zwei Bohrungen, die mit den die Befestigungsmittel40 bildenden Bohrungen des Sitzträgers26 übereinstimmen. Mittels dieser Bohrungen ist das erste Verstellteil46 mit dem Sitzträger26 verbunden. Das erste Verstellteil46 hat in seinem in der Figur linken Endbereich eine gekrümmt verlaufende Führungsfläche48 , die zugleich den linksseitigen Abschluß bildet, und einen Verzahnungsbereich, der am linken Rand eines Langlochs ausgebildet ist und parallel zur Führungsfläche48 verläuft. Im konkreten Ausführungsbeispiel verlaufen Führungsfläche48 und Verzahnungsbereich50 auf Kreisbögen, die konzentrisch sind und deren Mittelpunkt die Achse32 ist. - Es ist ein zweites Verstellteil
52 vorgesehen, das zwei Führungsteile54 , die hier als starr mit ihm verbundene Stifte ausgeführt sind, trägt. Weiterhin hat dieses zweite Verstellteil52 eine Lagerbohrung56 für einen Handhebel58 und schließlich lagert es eine Ritzelwelle, an der ein Ritzel60 angeordnet ist. Diesem Ritzel60 ist ein Mitnehmerrad62 fest zugeordnet, beide haben die gleiche Zahnzahl. Die Ritzelwelle durchgreift die als Bohrung ausgebildeten Befestigungsmittel36 des Polsterträgers30 . Die Position des Ritzels60 innerhalb des beschriebenen Langlochs und damit gegenüber dem Verzahnungsbereich bestimmt und damit die Höhenposition, die der Polsterträger30 gegenüber dem Sitzträger26 einnehmen kann. Da Sitzträger26 und Polsterträger30 ihrem hinteren Endbereich durch die bereits erwähnte Achse32 gelenkverbunden ist, kann ihr Abstand im Bereich ihrer Vorderkante verändert werden, wie dies soeben beschrieben wurde. - Der Handhebel
58 besitzt einen Ausleger64 , der in3 im wesentlichen nach unten ragt. An ihm ist eine Mitnehmerlasche66 angelenkt. Sie hat zwei einander gegenüberliegende Mitnehmer68 , die mit den Zähnen des Mitnehmerrades62 zusammenwirken. Wie3 zeigt, liegt der rechte Mitnehmer68 an einer Flanke des Mitnehmerrades62 an, während der in der Figur linke Mitnehmer68 frei ist von einer benachbarten Flanke des Mitnehmerrades62 . Dieser Zustand tritt auf, wenn der Handhebel58 geringfügig aus seiner Mittelstellung nach obenausgelenkt ist, beispielsweise bei beginnender Einleitung einer Verstellbewegung in das Schrittschaltwerk. Der Handhebel58 ist durch ansich bekannte, hier nicht dargestellte elastische Mittel, beispielsweise eine Schenkelfeder, in seiner Mittelstellung gehalten. - Das Ritzel
60 hat insgesamt fünf Zähne, von denen in der gezeigten Darstellung zwei in Anlage an Zähnen des Verzahnungsbereiches50 sind. Die Anlage ist dergestalt, daß die beiden erwähnten Zähne des Ritzels60 im wesentlichen rechtwinklig zu den Flanken der Zähne des Verzahnungsbereiches50 verlaufen. Dadurch ist eine selbsttätige Verstellung des Schrittschaltwerks, beispielsweise durch fahrbedingte Beschleunigungen oder Rüttelbewegungen, unterbunden. Das Schrittschaltwerk ist also selbstarretierend. - Wird nun ausgehend von der in
3 gezeigten Ruhestellung eine Verstellung durchgeführt, laufen folgende Schritte ab: Wie erwähnt, ist der Handhebel58 in3 bereits geringfügig auf seiner Mittelstellung, und zwar nach oben, ausgelenkt. Wird er weiter nach oben gezogen, so dreht der rechte Mitnehmer68 das Mitnehmerrad62 gegen den Uhrzeigersinn. Damit wird auch das mit dem Mitnehmerrad62 starr verbundene Ritzel60 gedreht. Die Drehung wird soweit durchgeführt, bis wiederum zwei Zähne des Ritzels60 die gezeigte Position einnehmen. Dann wird er Handhebel wieder in Gegenrichtung nach unten zur Mittelstellung hin freigegeben oder geführt, durch eine nochmalige Zugbewegung nach oben kann eine weitere Verstellung erfolgen. Auf diese Weise wird der Abstand zwischen Sitzträger26 und Polsterträger30 verringert. - Der Abstand kann dadurch vergrößert werden, daß der Handhebel
58 nach unten gedrückt wird, also die gegenläufigen Bewegungen ausgeführt werden. - Wie ein Vergleich der
2 und3 zeigt, können die starre Verbindungslasche42 und das Schrittschaltwerk44 gegeneinander ausgetauscht werden. Bei der Produktion eines Sitzes ist es damit möglich, zunächst die starre Verbindungslasche42 oder auch nur ein entsprechendes Hilfsbauteil, das beispielsweise auch aus Kunststoff gefertigt sein kann, anzuordnen, um Polsterträger30 und Sitzträger28 soweit gegeneinander zu fixieren, wie dies für die Sitzherstellung notwendig ist. Anschließend, nachdem die Sitzpolsterung70 aufgebracht wurde, kann nachträglich das Hilfsbauteil durch eine starre Verbindungslasche42 oder durch ein Schrittschaltwerk44 ersetzt werden. Diese Arbeiten können entweder zu einem späten Stadium beim Produktionsablauf der Herstellung des Sitzes oder sogar auch nachträglich, bei fertiggestelltem Kraftfahrzeug, durchgeführt werden. - Wie aus
2 ersichtlich ist, bildet die lediglich eine Bohrung, die durch die Befestigungsmittel36 vorgegeben ist, die Möglichkeit eines Verschwenkens des Polsterträgers30 gegenüber dem Sitzträger26 , um die durch die Bohrung36 vorgegebene Achse. Wenn im hinteren Bereich des Sitzträgers26 und des Polsterträgers30 eine Verstellvorrichtung für die Höhe der Hinterkante des Polsterträgers30 vorgesehen ist, wird diese Verschwenkbarkeit beispielsweise genutzt. - Die starre Verbindungslasche
42 und das Schrittschaltwerk44 bilden zwei unterschiedliche Verbindungsmittel zwischen Polsterträger30 und Sitzträger26 . Es sind darüberhinaus weitere Verbindungsmittel möglich. So kann beispielsweise eine Verstellvorrichtung vorgesehen werden, mit der der Abstand der Befestigungsmittel36 von den Befestigungsmitteln40 veränderbar ist. Auf diese Weise kann der Polsterträger30 in Sitzrichtung, also in normaler Blickrichtung eines Passagiers, gegenüber dem Sitzträger26 längsverschoben werden, auf diese Weise kann die Länge der Sitzfläche den Oberschenkeln eines Passagiers angepaßt werden. Um diese Verstellung zu ermöglichen wird die Achse32 im hinteren Bereich beispielsweise in einem Langloch des Sitzträgers26 (oder des Polsterträgers30 ) geführt. - Schließlich sind noch weitere Verstellvorrichtungen möglich, die als Verbindungsmittel vorgesehen sein können. Hierzu gehören auch motorisch verstellbare Vorrichtungen, insbesonders mit Elektromotor. Schließlich kann die starre Verbindungslasche
42 auch durch ein elastisches Element ersetzt sein, daß eine Federung des Polsterträgers30 gegenüber dem Sitz träger26 um die Achse32 zuläßt, wodurch der Sitzkomfort erhöht wird. - Da das zweite Verstellteil
52 , an dem auch der Handhebel58 angeordnet ist, dem Polsterträger30 zugeordnet ist, steht nach einer erfolgten Verstellbewegung der Handhebel58 gegenüber dem Polsterträger30 wieder in der selben Position wie zuvor. Anders ausgedrückt bleibt die Relativposition zwischen Handhebel58 und Polsterträger30 unabhängig von den Verstellungen gleich.
Claims (12)
- Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit folgenden Merkmalen: – mit einem auf einem Sitzuntergestell angeordneten Sitzträger (
26 ) und einem von diesem Sitzträger getragenen und ein Sitzkissen aufnehmenden Polsterträger (30 ), – mit Befestigungsmitteln (36 ), die im Bereich der Vorderkante des Polsterträgers (30 ) und im Bereich der Vorderkante des Sitzträgers (26 ) vorgesehen sind, – mit einem Verbindungsmittel für die mechanische Verbindung der beiden Befestigungsmittel (36 ), wobei mindestens zwei unterschiedliche Verbindungsmittel vorgesehen sind, die gegeneinander austauschbar sind: – einerseits eine starre Verbindungslasche (42 ) für eine gegen Verschiebebewegung fixierte Verbindung zwischen der Vorderkante des Sitzträgers (26 ) und der Vorderkante des Polsterträgers (30 ) ist, oder – andererseits eine Höhenverstellvorrichtung (44 ) ist, die eine Höheneinstellung der Vorderkante des Polsterträgers (30 ) gegenüber dem Sitzträger (26 ) ermöglicht. - Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die starre Verbindungslasche (
42 ) eine Schwenkverbindung zwischen dem Bereich der Vorderkante des Polsterträgers (30 ) und dem Bereich der Vorderkante des Sitzträgers (26 ) ausbildet. - Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die starre Verbindungslasche (
42 ) eine starre Verbindung zwischen dem Bereich der Vorderkante des Polsterträgers (30 ) und dem Bereich der Vorderkante des Sitzträgers (26 ) ausbildet. - Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (
36 ) am Sitzträger (26 ) zwei Bohrungen aufweisen. - Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (
36 ) am Polsterträger (30 ) mindestens eine Bohrung aufweisen. - Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhenverstellvorrichtung ein Schrittschaltwerk ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhenverstellvorrichtung, die Einstellfunktionen hat, einen nach vorn ragenden Bedienungsgriff aufweist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Sitzseite jeweils Befestigungsmittel (
36 ) angeordnet sind. - Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhenverstellvorrichtung, die Einstellfunktion hat, einen Motor aufweist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiteres Verbindungsmittel vorgesehen ist, vorzugsweise eine provisorische Lasche.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Polsterträger (
39 ) gegenüber dem Sitzträger (26 ) verstellbar angeordnet ist zur Einstellung der Höhe von der Vorderkante des Polsterträgers (30 ), der Hinterkante und/oder für eine Sitzlängenverstellung des Polsterträgers (30 ) gegenüber dem Sitzträger (26 ). - Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (
36 ) so angeordnet und die Verbindungsmittel so ausgebildet sind, dass bei fertigem Sitz, insbesondere gepolstertem Sitz, das eine Verbindungsmittel gegen mindestens ein anderes austauschbar ist.
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1994
- 1994-09-17 DE DE4433188A patent/DE4433188B4/de not_active Expired - Fee Related
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