DE4428883C1 - Einrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Einrichtung für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung geht von einer entsprechend dem
Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten Einrichtung für
Kraftfahrzeuge aus.
Derartige Einrichtungen sind dafür vorgesehen, um einerseits
über den bzw. die Schalter verschiedene am Kraftfahrzeug zu
realisierende Funktionen, wie beispielsweise Stand-/Fahrlicht,
Fahrtrichtungsanzeige, Wischen/Waschen z. B. der Frontscheibe
zu initiieren und um andererseits über die
Signalübertragungsvorrichtung physikalische Größen zu oder von
im Lenkrad vorhandenen Funktionsgliedern zu übertragen. So
wird z. B. über die Signalübertragungsvorrichtung das
sogenannte Airbag-System versorgt und bestimmte Funktionen
z. B. des Radios, des Autotelefones oder des Tempomaten
ausgelöst bzw. beeinflußt.
Durch die US-PS 4,422,699 ist eine Einrichtung für
Kraftfahrzeuge bekanntgeworden, bei der zwei übereinander
angeordnete jeweils ein eigenes Gehäuse aufweisende
Lenkstockschalter mit einer als Signalübertragungsvorrichtung
dienenden Spiralkabelkassette über nietartige
Verbindungsmittel miteinander gekoppelt und an einer an der
Lenksäule ortsfest angeordneten Haltevorrichtung befestigt
sind. Eine solche mit dem Lenkrad in Verbindung stehende
Einrichtung läßt sich jedoch beim Automobilhersteller nur mit
einem vergleichsweise hohem Montageaufwand an ihrer im
Kraftfahrzeug vorgesehene Stelle anbringen. Auch ist im
Reparaturfall der Austausch einzelner Komponenten bzw. der
Austausch der gesamten elektrischen Einrichtung ebenfalls mit
einem vergleichsweise hohem Montageaufwand behaftet.
Außerdem ist durch die DE 34 27 588 A1 eine elektrische
Einrichtung bekannt geworden, welche eine aus mehreren
Komponenten bestehende Baugruppe darstellt. Die
Signalübertragungsvorrichtung dieser elektrischen Einrichtung
besteht aus einem Drehring und einem feststehenden Träger,
wobei zur Übertragung der Signale zwischen dem Drehring und
dem Träger federnde Kontaktelemente vorhanden sind. Die
federnden Kontaktelemente sind als sogenannte Schleifkontakte
ausgebildet und stehen mit zugehörigen Kontaktbahnen in
Verbindung. Der Träger umfaßt außerdem Aufnahmevorrichtungen,
von denen eine zum Beispiel zur Festlegung eines
Blinkerschalters vorgesehen ist. Auf welche Art und Weise
diese als Baugruppe ausgeführte elektrische Einrichtung am
Mantelrohr der Lenksäule befestigt werden soll, bleibt jedoch
völlig offen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine
Einrichtung für Kraftfahrzeuge der eingangs erwähnten Art
derart weiterzubilden, so daß sich diesen nicht nur auf
besonders einfache Art und Weise zuverlässig und sicher an der
Lenksäule eines Kraftfahrzeuges befestigen und gegebenenfalls
auch besonders einfach wieder demontieren läßt, sondern welche
durch die Möglichkeit des Austausches einzelner Komponenten
außerdem leicht-und kostengünstig zu reparieren ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im kennzeichnenden
Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einem solchen Aufbau ist, daß die einzelnen,
in vielfältigen Ausführungen entsprechend den Wünschen der
Kunden erstellten, als eine Baueinheit vorliegenden
Einrichtungen und die einzelnen Funktionskomponenten für sich
in ihren Funktionen vorprüfbar sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 einen prinzipiellen Aufbau eines ersten
Ausführungsbeispieles einer Einrichtung für
Kraftfahrzeuge und deren Zuordnung in einer
explosionsartigen Darstellung
Fig. 2 einen prinzipiellen Aufbau eines zweiten
Ausführungsbeispieles einer Einrichtung für
Kraftfahrzeuge im Schnitt.
In ihrer Funktion vergleichbare Bauteile sind mit denselben
Bezugsziffer versehen.
Wie aus den Figuren hervorgeht, besteht eine solche
Einrichtung für Kraftfahrzeuge im wesentlichen aus einer
Haltevorrichtung 1 an der ein bzw. mehrere Schalter 3, eine
als sog. Spiralkabelkassette ausgebildete
Signalübertragungsvorrichtung 4 und eine als Lenkwinkelsensor
ausgebildete Sensoreinrichtung 5 befestigt sind. Die einzelnen
vorstehend aufgeführten Funktionskomponenten der Einrichtung
sind dabei so zusammengefaßt, daß eine für sich handelbare und
in ihren Funktionen vorprüfbare Baueinheit entsteht. Dabei
stehen die einzelnen Funktionskomponenten über eine, die
Funktionselemente der Sensoreinrichtung 5 aufweisende
Leiterplatte 6 miteinander in Verbindung.
Wie insbesondere aus der Fig. 1 hervorgeht, weist die
Haltevorrichtung 1 zwei Aufnahmekammern 1a zur Befestigung
von zwei Schaltern 3 auf. Die Betätigungsglieder 3a der beiden
als Lenkstockschalter ausgebildeten Schalter 3 sind hebelartig
ausgeführt und verlaufen in Bezug auf die Lenkspindel 7 im
wesentlichen in radialer Richtung. Die der Einfachheit halber
nicht dargestellten Funktionselemente der beiden Schalter 3
weisen eine mechanische, elektrische und/oder
optoelektronische Wirkungsweise auf. Zur Herstellung der
notwendigen internen Verbindungen ist jeder der beiden
Schalter 3 mit einer weiteren Leiterplatte 9 bestückt. Zur
Herstellung der notwendigen Verbindungen mit den übrigen
Funktionskomponenten der Baueinheit sind die beiden
Schaltergehäuse 3b an ihren, den Betätigungsgliedern 3a
gegenüberliegenden Seiten jeweils mit einer Öffnung 10
versehen, damit an die Leiterplatte 6 angebrachte
Andruckkontakte 12 mit auf den beiden weiteren Leiterplatten 9
vorhandenen Kontaktflächen 11 in Wirkverbindung gebracht
werden können.
Um die einzelnen Funktionskomponenten zu einer in ihren
Funktionen vorprüfbaren Baueinheit zusammenfassen zu können,
wird zunächst die mit der Leiterplatte 6 versehene
Sensoreinrichtung 5 an der Haltevorrichtung 1 angebracht. Auf
der dem Lenkrad zugewandten Seite der Leiterplatte 6 ist die
Gehäuseanordnung der Sensoreinrichtung 5 befestigt und sind
die der Einfachheit halber nicht dargestellten
Funktionselemente der Sensoreinrichtung 5 angebracht. Dabei
weist ein Teil der Funktionselemente eine optoelektronische
Wirkungsweise auf. An die dem Lenkrad abgewandten Unterseite
der Leiterplatte 6 sind an zwei Bereichen jeweils mehrere den
beiden weiteren Leiterplatten 9 zuzuordnende Andruckkontakte
12 zu zwei Verbindungszonen zusammengefaßt. An einer weiteren
Stelle der Leiterplatte 6 bilden desweiteren mehrere zur
Verbindung mit einem Steckverbindungsteil 14 vorgesehene
Steckkontaktelemente ein Anschlußfeld 13. Beim Anbringen kommt
die Leiterplatte 6 mit ihrer dem Lenkrad abgewandten Seite auf
einem Absatz 19 der Haltevorrichtung 1 zu liegen, so daß die
Leiterplatte 6 der Grundfläche 20 der Haltevorrichtung 1 mit
Abstand zugeordnet ist. Zur Kontaktierung mit ihren
Kontaktpartnern durchgreifen die zu zwei Verbindungszonen
zusammengefaßten Andruckkontakte 12 und die
Steckkontaktelemente des Anschlußfeldes 13 entsprechend
ausgesparte Sektionen der Haltevorrichtung 1. Danach wird die
Signalübertragungsvorrichtung 4 an der Haltevorrichtung 1
befestigt. Dazu wird die Signalübertragungsvorrichtung 4 auf
die dem Lenkrad zugeordneten Seite der Sensoreinrichtung 5
aufgesetzt und über als Schrauben ausgebildete
Befestigungsmittel 2 mit in der Haltevorrichtung 1 vorhandenen
Gewindebohrungen verschraubt. Beim Verschrauben durchgreifen
die Befestigungsmittel 2 mit ihrem Schaft jeweils eine in dem
feststehenden Gehäuseteil der Signalübertragungsvorrichtung 4,
in der Gehäuseanordnung der Sensoreinrichtung 5 und in der
Leiterplatte 6 vorhandene, miteinander in Deckung kommende
Befestigungsausnehmungen. Somit sind die Haltevorrichtung 1,
die Signalübertragungsvorrichtung 4 und die Sensoreinrichtung
5 mit ihrer Leiterplatte 6 fest miteinander verbunden. Zuletzt
werden die beiden Schalter 3 in die beiden Aufnahmekammern 1a
der Haltevorrichtung 1 eingeschoben. Zur Herstellung der
elektrischen Verbindung tauchen dabei die Andruckkontakte 12
der Leiterplatte 6 durch die Öffnungen 10 der beiden
Schaltergehäuse 3b hindurch und kommen beim Einschieben an die
auf den beiden weiteren Leiterplatten 9 befindlichen
Kontaktflächen 11 zur Anlage. Durch an die Schaltergehäuse 3b
angeformten Führungselemente 15 werden die beiden elektrischen
Schalter 3 lagegerecht ausgerichtet und in ihrer zugehörigen
Aufnahmekammern 1a gehalten. Außerdem sind an die
Schaltergehäuse 3b als Befestigungsmittel wirkende
Clipselemente 16 angeformt, die für die Festlegung der beiden
Schalter 3 in ihren zugehörigen Aufnahmekammern 1a Sorge
tragen. Zur Festlegung der Schalter 3 kommen die Clipselemente
16 in Clipsöffnungen 16a der Haltevorrichtung 1 zu liegen,
befinden sich die beiden Schalter 3 in ihrer Gebrauchslage.
Wie insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, besteht der
hauptsächliche Unterschied zu dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel darin, daß die Baueinheit nur einen
Schalter 3 aufweist, daß die Haltevorrichtung 1 einstückig am
Schaltergehäuse 3b des Schalters 3 vorhanden ist, und daß die
Baueinheit zusätzlich einen Teil der Lenksäulenverkleidung 22
umfaßt.
Um die in Fig. 2 dargestellten Funktionskomponenten zu einer
in ihren Funktionen vorprüfbaren Baueinheit zusammenfassen zu
können, wird zunächst die mit der Leiterplatte 6 versehene
Sensoreinrichtung 5 über mehrere Clipsverbindungen an der
Haltevorrichtung 1 bzw. am Schaltergehäuse 3b festgelegt.
Dabei sind an die Haltevorrichtung 1 bzw. an das
Schaltergehäuse 3b mehrere Clipsnasen angeformt, die eine
entsprechende Anzahl von in der Leiterplatte 6 vorhandene
Clipsausnehmungen haltend durchgreifen. Auf der dem Lenkrad
zugewandten Seite der Leiterplatte 6 ist die Gehäuseanordnung
der Sensoreinrichtung 5 befestigt und sind die der Einfachheit
halber nicht dargestellten Funktionselemente der
Sensoreinrichtung 5 angebracht. Dabei weist ein Teil der
Funktionselemente eine optoelektronische Wirkungsweise auf.
Außerdem ist die Leiterplatte 6 mit einem Bereich dem
Innenraum des Schalters 3 zugeordnet, wobei auch der dem
Schaltstück 3b des Schalters 3 zugeordnete, für die
automatische Rückstellung der Blinkerebene zuständige
Schaltschieber auf der dem Lenkrad zugewandten Seite der
Leiterplatte 6 angeordnet ist. Danach wird die
Signalübertragungsvorrichtung 4 an der Haltevorrichtung 1 bzw.
am Schaltergehäuse 3b des Schalters 3 befestigt. Dazu wird die
Signalübertragungsvorrichtung 4 auf die dem Lenkrad
zugeordnete Seite der Gehäuseanordnung der Sensoreinrichtung 5
aufgesetzt. Über als Schrauben ausgebildete Befestigungsmittel
2 wird das feststehende Gehäuseteil mit einer Gewindebohrung
der Haltevorrichtung 1 verschraubt. Beim Verschrauben
durchgreifen die Befestigungsmittel 2 mit ihrem Schaft in dem
feststehenden Gehäuseteil der Signalübertragungsvorrichtung 4,
in der Gehäuseanordnung der Sensoreinrichtung 5 und in der
Leiterplatte 6 vorhandene miteinander in Deckung kommende
Befestigungsausnehmungen. Zum Umfang der vorstehend
beschriebenen Baueinheit gehört außerdem noch ein Teil der
Lenksäulenverkleidung 22, die an die Haltevorrichtung 1
angeschraubt wird. Somit werden über die als Schrauben
ausgebildeten Befestigungsmittel 2 alle zur Einrichtung
gehörigen Funktionskomponenten zu einer modularen Baueinheit
zusammengefaßt.
Um die für die elektrischen Funktionen der Einrichtung
notwendigen Verbindungen zwischen den einzelnen
Funktionskomponenten möglichst einfach mit geringem
Platzbedarf herstellen zu können, sind die Funktionselemente
der Sensoreinrichtung 5 im wesentlichen in sogenannter
"SMD-Technik" auf die Leiterplatte 6 aufgebracht und über
darauf vorhandene elektrische Leiterbahnen entsprechend ihrer
Funktionen miteinander verschaltet bzw. zu einem der an der
Leiterplatte 6 vorhandenen Andruckkontakte 12 bzw. zu einem
der Steckkontaktelemente des Anschlußfeldes 13 geführt.
Da die elektrische Leiterplatte 6 mit einem der Einfachheit
halber nicht dargestellten Busbaustein versehen ist und die
übrigen Funktionskomponenten busfähig ausgebildet sind, so wie
über die elektrische Leiterplatte 6 miteinander in Verbindung
stehen, kann die Einrichtung über Bussignale betrieben werden.
Somit werden zum Betrieb der Einrichtung nur relativ wenige
von außen zuzuführende Leitungen und interne
Verbindungsstrecken bzw. Verschaltungen benötigt.
Durch diese Konzeption ist gewährleistet, daß bei der Montage
der einzelnen Funktionskomponenten gleichzeitig nicht nur die
mechanischen Verbindungen sondern auch alle zur Funktion der
Einrichtung notwendigen elektrischen Verbindungen hergestellt
werden. Dabei sind die zwischen den einzelnen
Funktionskomponenten vorhandenen mechanischen und elektrischen
Schnittstellen, wie beschrieben, sowohl für eine einfache
Montage als auch Demontage ausgelegt.
Wie aus Fig. 1 und Fig. 2 hervorgeht, wird eine wie vorstehend
beschrieben zusammengefaßte, in ihren Funktionen vorprüfbare
Baueinheit zum Erreichen einer vorläufigen
Befestigungsposition in bezug auf die Lenkspindel 7 in axialer
Richtung auf den freien Endbereich des Mantelrohres 17
aufgesetzt. Dabei durchgreifen drei an das Mantelrohr 17
angeformte, als pilzkopfartige Stifte ausgebildete
Befestigungselemente 18 drei als Ausnehmungen ausgebildete, in
der Haltevorrichtung 1 vorhandene Befestigungszonen 19. Die
drei Befestigungszonen 19 sind in der Grundfläche 20 der
Haltevorrichtung 1 vorhanden und schlüssellochartig
ausgebildet. Um eine einfache und eindeutige Befestigung der
Baueinheit zu gewährleisten, sind die Befestigungszonen 19 in
dem mittleren Bereich der ringförmig ausgebildeten Grundfläche
20 eingebracht und etwa im Winkel von 120° versetzt zueinander
angeordnet. Selbstverständlich kann die Grundfläche 20 auch
aus mehreren z. B. drei Ringsegmentflächen bestehen. Beim
Aufsetzen der Baueinheit durchgreifen die Befestigungselemente
18 mit ihren Köpfen zunächst die kreisförmigen Bereiche der
Befestigungszone 19. Wird dann die gesamte Baueinheit durch
eine Drehbewegung um etwa 10° verdreht, kommen die
Befestigungselemente 18 in den schlitzartigen Bereichen der
drei Befestigungszonen 19 zu liegen. Dabei kommen die Köpfe
der Befestigungselemente 18 mit ihren dem Mantelrohr 17
zugewandten Befestigungsflächen übergreifend an den dem
Lenkrad zugewandten Flächen der Befestigungszonen 19 zur
Anlage. Damit befindet sich die Baueinheit in ihre endgültige
Befestigungsposition, in der sie über einen
Befestigungsflansch 21 ortsfest mit dem Mantelrohr 17
verschraubt wird. Weil die ersten Abschnitte der
schlitzartigen Bereiche der Befestigungszone 19 geringfügig
schmaler als die Durchmesser der Schäfte der
Befestigungselemente 18 ausgebildet sind, kommt es nach
Beendigung der Drehbewegung zu einer Verrastung der Baueinheit
in ihrer endgültigen Befestigungsposition. Somit wird für das
Montagepersonal deutliche erkennbar, daß die Baueinheit ihre
endgültige Befestigungsposition erreicht hat. Außerdem ist
gewährleistet, daß die Baueinheit nicht unbeabsichtigt wieder
aus ihrer endgültigen Befestigungsposition entfernt wird und
ihrer Gebrauchslage entsprechend ortsfest mit dem Mantelrohr
17 verbunden wird.
Um die zur Funktion notwendigen Verbindungen zu den von außen
zugeführten Leitungen herzustellen, sind diese an ihren freien
Enden zu einem Steckverbindungsteil 14 zusammengefaßt. Das mit
weiblich ausgebildeten Steckkontaktelementen bestückte
Steckverbindungsteil 14 ist derart am Mantelrohr 17 gehalten,
so daß durch das Aufsetzen der Baueinheit das
Steckverbindungsteil 14 automatisch mit den Stiftkontaktteilen
des Anschlußfeldes 13 in Wirkverbindung kommt. Beim Verdrehen
der Baueinheit wird das Steckverbindungsteil 14 dann um einen
entsprechenden Winkelbetrag mitgenommen. Somit sind
gleichzeitig mit dem Aufsetzen der Baueinheit auch alle von
außen zugeführten Verbindungen zu den elektrischen
Steckkontaktteilen des Anschlußfeldes 13 hergestellt.
Claims (16)
1. Elektrische und/oder optisch wirkende Einrichtung für
Kraftfahrzeuge, die unterhalb des Lenkrades an einer am
Mantelrohr der Lenksäule ortsfest angeordneten
Haltevorrichtung befestigt ist und die zumindest aus einem
sich mit seinem Betätigungsglied mehr oder weniger radial zur
Lenkspindel erstreckenden Schalter und einer mit zwei relativ
zueinander verdrehbaren Gehäuseteilen versehenen mit dem
Lenkrad in Verbindung stehenden, die Lenkspindel konzentrisch
umgebenden Signalübertragungsvorrichtung besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter
(3), die Signalübertragungsvorrichtung (4) und die
Haltevorrichtung (1) über zumindest ein Befestigungsmittel (2)
zu einer modularen Baueinheit zusammengefaßt sind, die bei
Bedarf wieder in ihre einzelnen Funktionskomponenten
auftrennbar ist, und die zum Erreichen einer vorläufigen
Befestigungsposition in bezug auf die Lenkspindel (7) in
axialer Richtung auf das freie Ende des Mantelrohres (17)
aufgesetzt wird, wobei an dem freien Ende des Mantelrohres
(17) zumindest ein Befestigungselement (18) angebracht ist,
das beim Aufsetzen der Baueinheit mit seinem Kopf einer der
Haltevorrichtung (1) zugehörigen Befestigungszone (19)
zugeordnet wird, und daß die Baueinheit durch eine in bezug
auf die Lenkspindel in senkrechter Richtung vorgenommene
Relativbewegung in seine endgültige Befestigungsposition
gebracht wird, wobei der Kopf des Befestigungselementes (18)
mit seiner dem Mantelrohr (17) zugewandten Befestigungsfläche
übergreifend an der dem Lenkrad zugewandten Fläche der
Befestigungszone (19) zur Anlage kommt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lenkspindel (7) von der dem Mantelrohr (17) zugeordneten
Grundfläche (20) der Haltevorrichtung (1) zumindest partiell
umgeben ist, wobei die zumindest eine Befestigungszone (19) im
Randbereich der Grundfläche (20) vorhanden ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lenkspindel (7) von der dem Mantelrohr (17) zugeordneten
Grundfläche (20) der Haltevorrichtung (1) zumindest partiell
umgeben ist, wobei die zumindest eine Befestigungszone (19) im
mittleren Bereich der Grundfläche (20) vorhanden ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungszone (19) als Ausnehmung
ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungszone (19) schlüssellochartig ausgebildet ist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das in Zuordnung zu der Befestigungszone
(19) an dem Mantelrohr (17) angebrachte Befestigungselement
(18) hakenförmig ausgebildet ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das in Zuordnung zu der Befestigungszone
(19) an dem Mantelrohr (17) angebrachte Befestigungselement
(18) als pilzkopfartiger Stift ausgebildet ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das in Zuordnung zu der Befestigungszone
(19) an dem Mantelrohr (17) angebrachte Befestigungselement
(18) als Schraube ausgebildet ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (1) einstückig am
Schaltergehäuse (3b) des zumindest einen Schalters (3)
vorhanden ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (1) eine separate
Funktionskomponente darstellt, welche zur Befestigung eines
Schalters (3) mit zumindest einer Aufnahmekammer (1a) versehen
ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Baueinheit durch eine Drehbewegung von
der vorläufigen Befestigungsposition in die endgültige
Befestigungsposition überführt wird.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Baueinheit durch eine Schiebebewegung
von der vorläufigen Befestigungsposition in die endgültige
Befestigungsposition überführt wird.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Haltevorrichtung (1) und am
Mantelrohr (17) miteinander in Eingriff bringbare Rastelemente
vorhanden sind.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rastelemente Bestandteile der Befestigungszone (19) und
des Befestigungselementes (18) sind.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Baueinheit eine mit einem der beiden
Gehäuseteile der Signalübertragungsvorrichtung (4)
zusammenwirkende Sensoreinrichtung (5) zugehörig ist, deren
Funktionselemente auf einer Leiterplatte (6) angeordnet sind.
16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Leiterplatte (6) zumindest ein-von außen zugängliches
Anschlußfeld (13) vorhanden ist, von dem ausgehend, für die
Funktionen der Einrichtung notwendige Verbindungen über die
Leiterplatte (6) zu zumindest zwei der Funktionskomponenten
der Baueinheit geführt sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944428883 DE4428883C1 (de) | 1994-08-17 | 1994-08-17 | Einrichtung für Kraftfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19944428883 DE4428883C1 (de) | 1994-08-17 | 1994-08-17 | Einrichtung für Kraftfahrzeuge |
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DE4428883C1 true DE4428883C1 (de) | 1995-12-14 |
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DE19944428883 Expired - Fee Related DE4428883C1 (de) | 1994-08-17 | 1994-08-17 | Einrichtung für Kraftfahrzeuge |
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DE (1) | DE4428883C1 (de) |
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