DE4416656C2 - Vorrichtung zur Schaffung eines Venenzuganges - Google Patents
Vorrichtung zur Schaffung eines VenenzugangesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Schaffung
eines Venenzuganges am menschlichen Körper mit einem auf
der Hautoberfläche zu befestigenden Anschlußteil, das ein
oder mehrere Ansatzstücke für den Anschluß von Spritzen,
Infusionsschläuchen aufweist sowie ein Kanülenteil trägt,
durch das ein Zugang zu einer Vene geschaffen wird.
Um einen - zum Verbleib über einen längeren Zeitraum
vorgesehenen - Venenzugang zu legen, finden üblicherweise
an ihrem Ende stumpf ausgebildete Kunststoffkanülen
Anwendung. Um diese - relativ weichen - Kunststoffkanülen
in die Vene einbringen zu können, bedient man sich
üblicher metallischer Kanüle, die in das Innere der
Kunststoffkanüle eingesteckt werden und mit ihren schräg
angeschliffenen Ende über die Kunststoffkanüle vorstehen.
Sobald die Kunststoffkanüle sich in der vorgesehenen Lage
in der Lage befindet, wird die metallische Kanüle
zurückgezogen.
Das Durchdringen der Epidermis und Öffnen der Vene auf
rein mechanischem Wege kann sich nachteilig auf den
gelegten Venenzugang auswirken, so daß dieser unter
Umständen wegen auftretender Infektionen früher als
vorgesehen entfernt werden muß. Auch der nach dem
Entfernen des Venenzugangs einsetzende Heilungsprozeß kann
hierdurch ungünstig beeinflußt werden.
Aus der DE 31 14 192 C2 ist eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art bekannt, die einen Katheter zeigt, der im
wesentlichen ein Katheterrohr aufweist, dessen eines Ende
konisch abgeschrägt ist, um einen stufenlosen Übergang zu
der schräg angeschnittener Spitze einer des Katheterrohr
durchsetzenden Stahlkanüle zu schaffen. Das andere
Katheterende weist in der Medizintechnik übliche
Befestigungsmittel auf. Weiterhin weist der Katheter eine
das Katheterrohr umgreifende Befestigungsplatte auf, die
auf die Körperteile, in die der Katheter eingesetzt wird,
aufgelegt wird.
Aus der US 5 165 414 ist eine Vorrichtung bekannt, die
zur Entnahme von Blut aus einer Armvene dient, wozu mit
einem Laser im Bereich einer größeren Armvene ein Loch von
etwa 1 mm Durchmesser und etwa 4 mm Tiefe erzeugt wird,
durch das Blutproben in der Menge von mehreren Millilitern
entnommen werden können. Weiterhin ist ein gegen den Arm
abgedichteter Spritzenzylinder vorgesehen, durch den das
Blut unmittelbar aufgenommen werden kann.
Aus DE 31 29 931 C2 ist ein Verband einer in den Körper
einzuführenden Sonde bekannt, bei dem eine Lasche mit
einer Haftschicht an einer den Applikationsort abdeckenden
Folie zu befestigen ist.
Die deutsche Gebrauchsmusterschrift in DE 91 90 181 U1
beschreibt im wesentlichen einen Katheter der insbesondere
zur Behandlung der Prostata, aber auch anderer Organe
unter Anwendung von Laserenergie vorgesehen ist. Dazu
weist der Katheter im einzelnen einen oder mehrere Kanäle
auf, wobei in jedem Kanal eine hohl ausgebildete Nadel
längs verschiebbar angeordnet ist. Innerhalb der Hohlnadel
befindet sich ein Faseroptikelement, das seinerseits
gegenüber der Nadel verschiebbar ist. Die an ihrem freien
Ende üblicherweise angeschärfte Nadel dient dazu, das
Faseroptikelement in das mit Laserenergie zu behandelnde
Organ einzuführen. Bei dieser Vorrichtung wird also das
Organ durch die aus dem Kanal des Katheters austretende
Nadel angestochen und die Nadel soweit vorgeschoben, bis
ihre Spitze sich in dem Bereich befindet, in dem die
Anwendung der Laserenergie erfolgen soll. Anschließend
kann vor der eigentlichen Behandlung die Nadel in den
Kanal des Katheders zurückgezogen werden. Bei dieser
Vorrichtung weist die Lichtleitfaser ein kugelförmiges
Ende auf, das die Laserenergie an der Stelle der Abgabe
über einen breiten Winkel verteilt, wobei die kugelförmige
Ausgestaltung eine Verteilung fast über den gesamten Raum
ermöglicht. Diese Ausgestaltung ist gut geeignet zum
Bestrahlen, aber nicht zum Schneiden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Vorrichtung
der eingangs genannten Art in medizinischer Art zu
verbessern, wobei das Legen des Venenzuganges für den
Patienten angenehmer gestaltet werden soll.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, daß das Anschlußteil eine
mit Licht hoher Energie im sichtbaren oder daran
angrenzenden Wellenlängenbereich arbeitende
Schneideeinrichtung aufweist, die von einem lichtleitenden
Element gebildet ist, an das eine Lichtquelle
angeschlossen ist und daß das lichtleitende Element von
einem Hülsenteil gebildet ist, das das Kanülenteil
umschließt.
Diese Vorrichtung besitzt den Vorteil, daß die Vene nicht
mehr auf einem mechanischem Wege mit einer metallischen
Kanüle geöffnet werden muß, sondern das dafür eine mit
Licht hoher Energie arbeitende Schneideinrichtung zur
Verfügung gestellt wird, und daß durch die
erfindungsgemäße Anordnung von Hülsenteil und Kanülenteil
im Anschluß durch die mit Licht erfolgte Öffnung der Vene
ein Katheter gelegt werden kann.
Hierbei ist es weiter als vorteilhaft anzusehen, wenn die
Schneideinrichtung mit monochromatischem Licht arbeitet.
Das Hülsenteil kann hierbei einen oder mehrere optische
Leitstäbe aufweisen.
In einer sehr vorteilhaften Ausgestaltungsform der
Erfindung weist das Hülsenteil zwei optische Leitstäbe
auf, die sich diametral gegenüberstehen. Hierdurch läßt
sich zwischen beiden Leitstäben ein linearer Schnitt
durchführen.
Ebenso besteht jedoch auch die ebenfalls zweckmäßige
Möglichkeit, das gesamte Hülsenteil als optischen Leitstab
auszubilden. Um auf einfache Weise eine Einkopplung des
Lichts zu ermöglichen, sieht die Erfindung vor, daß das
eine Ende des bzw. der optischen Leitstäbe in einem der
Ansatzstücke mündet. Dann besteht nämlich weiter die
Möglichkeit, daß die Verbindung des bzw. der optischen
Leitstäbe mit der Lichtquelle durch eine auf dem
Ansatzstück anschließbare, mit Lichtleitfasern versehene
Verbindungsleitung erfolgt.
Um das Kanülenteil nach Öffnung der Vene einfach
einbringen zu können, ist das Kanülenteil in dem
Hülsenteil längs verschiebbar angeordnet. Zur einfacheren
Handhabung ist hierzu weiter in der Verbindungsleitung auf
der am Ansatzstück anzuschließenden Seite ein Stellelement
zur axialen Verschiebung des Kanülenteils vorgesehen.
Hierdurch kann das Kanülenteil unmittelbar im Anschluß an
das Öffnen der Vene, wenn also die Verbindungsleitung sich
noch am Ansatzstück befindet, in die Vene eingeschoben
werden.
Um der Vorrichtung ausreichenden Halt zu geben, ist das
Anschlußteil zur Befestigung auf der Hautoberfläche
zweckmäßigerweise mit einer Klebefolie versehen. Weiter
ist zur besseren Verbindung zwischen dem Anschlußteil und
der Klebefolie ein Verbindungsstück in Form eines
Kugelabschnitts vorgesehen, in das das Anschlußteil mit
seinem den Venenzugang schaffenden Ende eingebettet ist,
wobei die Klebefolie der ebenen Fläche des Kugelabschnitts
anliegt. Als vorteilhaft hat sich hierbei weiter
herausgestellt, wenn die Klebefolie im Bereich des den
Venenzugang schaffenden Endes des Anschlußteils ein mit
einem Anästhetikum getränktes Kissen trägt. Dann empfiehlt
es sich weiter, daß die Klebefolie auf der zur Anlage auf
der Hautoberfläche kommenden Seite mit einer ablösbaren
Schutzfolie versehen ist.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
eine Meßeinrichtung zur Justierung der Schneideeinrichtung
auf die mit einem Zugang zu versehene Vene vorgesehen.
Diese Meßeinrichtung weist vorteilhafterweise eine
Meßlichtquelle und einen das an der Hautoberfläche
transmittierte oder reflektierte Meßsignal selektiv
aufnehmenden Detektor auf. Das Ausgangssignal des
Detektors wird im Rahmen der Erfindung einer analog,
digital oder mittels Fuzzy-Logik arbeitenden
Auswerteeinheit zugeführt. Zur Vereinfachung des
Anbringens des Anschlußteils kann die Auswerteeinheit
einen optischen und/oder akustischen, die Ausrichtung der
Schneideeinrichtung auf die mit einem Zugang zu versehene
Vene anzeigenden Signalgeber aufweisen.
Weiter ist zur Übertragung des an der Hautoberfläche
transmittierten oder reflektierten Meßsignals zum Detektor
vorteilhafterweise ein sich durch das Kanülenteil
erstreckender Lichtleiter vorgesehen. Dabei kann der
Lichtleiter in besonders einfacher Ausgestaltung zur
Übertragung sowohl des Meßlichts als auch des
transmittierten bzw. reflektierten Meßsignals zum Detektor
vorgesehen und dazu über einen optischen Strahlteiler
geführt sein, über den das Meßlicht in den Lichtleiter
eingekoppelt und das dem Detektor zuzuführende Meßsignal
ausgekoppelt wird.
Die Lichtquelle für die Schneideeinrichtung ist
vorteilhafterweise von einem Laser geeigneter Wellenlänge
gebildet. Ebenso kann auch als Meßlichtquelle ein Laser
geeigneter Wellenlänge vorgesehen sein. Hierbei besteht
schließlich auch die Möglichkeit, daß die Lichtquelle für
die Schneideeinrichtung und die Meßlichtquelle von einem
gemeinsamen, in seiner Ausgangsleistung und/oder
Wellenlänge einstellbaren Laser gebildet sind.
Im folgenden wird die Erfindung an in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert; es
zeigt
Fig. 1 das Aufbringen von Desinfektionsmittel vor dem
Legen eines Venenzugangs,
Fig. 2 das auf der Hautoberfläche zu befestigende
Anschlußteil der Vorrichtung,
Fig. 3 den Gegenstand nach Fig. 2, jedoch mit
angesetzter Verbindungsleitung,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 3, jedoch mit
eingesetzter Lichtleitfaser für eine
Meßeinrichtung,
Fig. 5 das Anschlußteil beim Öffnen der Vene,
Fig. 6 das Anschlußteil beim Einschieben des
Kanülenteils,
Fig. 7 das Anschlußteil bei vollständig eingeschobenem
Kanülenteil,
Fig. 8 das Anschlußteil mit geschlossenen Ansatzstücken,
Fig. 9 das Anschlußstück mit angeschlossener Infusion
und Spritze,
Fig. 10 das Anschlußteil mit angeschlossener Spritze zur
Blutentnahme,
Fig. 11 und 12 schematische Darstellungen zweier
Ausführungsformen der gesamten Vorrichtung.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung dient zur
Schaffung eines Venenzugangs, insbesondere am menschlichen
Körper, bei welchem zunächst gemäß Fig. 1 die den Bereich
des Venenzugangs umgebende Hautoberfläche 1 beispielsweise
mittels einer Sprühdose 2 desinfiziert wird. Im Anschluß
daran wird nach bisheriger Praxis mit einer Kanüle die
Epidermis 3 durchdrungen und die Vene 4 geöffnet, wobei
gleichzeitig ein - elastischer - Kanülenteil 5 in die
Vene 4 eingeschoben wird. Da derartige Venenzugänge nicht
nur kurzzeitig, sondern für längere Zeiträume angelegt
werden, sollte die Penetration der Epidermis 3 sowie die
Öffnung der Vene 4 auf möglichst schonende Art und Weise
erfolgen.
Dies geschieht im einzelnen durch eine mit
elektromagnetischer Strahlung arbeitende
Schneideeinrichtung 6. Diese Schneideeinrichtung 6 ist an
einem auf der Hautoberfläche 1 zu befestigenden
Anschlußteil 7 vorgesehen, das ein oder mehrere
Ansatzstücke 8 für den Anschluß von Spritzen 9,
Infusionsschläuchen 10 oder dergleichen aufweist. Weiter
ist das Anschlußteil 7 mit dem Kanülenteil 5 versehen,
durch das der Zugang zu der Vene 4 geschaffen wird.
Die Schneideeinrichtung 6 arbeitet mit Licht hoher Energie
im sichtbaren oder daran angrenzenden
Wellenlängenbereich, wobei es besonders vorteilhaft ist,
wenn die Schneideeinrichtung 6 mit monochromatischem Licht
arbeitet.
Die Schneideeinrichtung 6 selbst ist von einem
lichtleitenden Element 11 gebildet, an das eine
entsprechende Lichtquelle 12 angeschlossen ist. Das
lichtleitende Element 11 ist in dem Ausführungsbeispiel
von einem Hülsenteil gebildet, das das Kanülenteil 5
umschließt. Dieses Hülsenteil kann in in der Zeichnung
nicht näher dargestellter Weise einen oder mehrere
optische Leitstäbe aufweisen. Ist das Hülsenteil mit zwei
optischen Leitstäben versehen, so stehen diese sich
zweckmäßigerweise diametral gegenüber, um eine
entsprechende Schnittlinie zu erzeugen. Es besteht jedoch
auch die in Fig. 5 dargestellte Möglichkeit, daß das
gesamte Hülsenteil als optischer Leitstab ausgebildet ist.
In diesem Fall ergibt sich ein kreisförmiger, oder bei
einer schrägen Anordnung des Ansatzstücks 8, wie dies im
Ausführungsbeispiel vorgesehen ist, ein ovales Schnittbild
auf die Hautoberfläche 1.
Das eine, der Hautoberfläche 1 abgewandte Ende des bzw.
der optischen Leitstäbe mündet in einem der
Ansatzstücke 8. Dann kann die Verbindung des bzw. der
optischen Leitstäbe mit der Lichtquelle 12 durch eine auf
dem Ansatzstück 8 anschließbare, mit Lichtleitfasern 13
versehene Verbindungsleitung 14 erfolgen, wie sich dies
beispielsweise aus den Fig. 4 bis 6 ergibt. Die
Lichtleitfasern 13 koppeln im Ansatzstück 8 an die
optischen Leitstäbe bzw. das Hülsenteil an. Das
Kanülenteil 5, das in Fig. 2 in seiner zurückgezogenen
Stellung sich befindet und durch eine auf das
Ansatzstück 8 aufgesetzte Verschlußkappe 15 geschützt ist,
ist in dem Hülsenteil längs verschiebbar angeordnet, so
daß es nach Öffnung der Vene 4 gemäß der Darstellung in
Fig. 6 in diese eingeschoben werden kann. Dazu ist weiter
in der Verbindungsleitung 14 auf der am Ansatzstück 8
anzuschließenden Seite ein Stellelement 16 vorgesehen, das
von außen die axiale Verschiebung des Kanülenteils
ermöglicht.
Um das Anschlußteil 7 sicher auf der Hautoberfläche 1
befestigen zu können, ist dieses mit einer Klebefolie 17
versehen. Die Verbindung zwischen dem Anschlußteil 7 und
der Klebefolie 17 erfolgt über ein Verbindungsstück 18,
das die Form eines Kugelabschnitts aufweist. In dieses
Verbindungsstück 18 ist das Anschlußteil 7 mit seinem den
Venenzugang schaffenden Ende eingebettet, während die
Klebefolie 17 der ebenen Fläche des Kugelabschnitts
anliegt.
Im Bereich des den Venenzugang schaffenden Endes des
Anschlußteils 7 trägt die Klebefolie 17 ein mit einem
Anästhetikum getränktes Kissen 26. Nach dem Aufbringen des
Anschlußteils 7 auf die Hautoberfläche 1 ist daher vor dem
Öffnen der Vene 4 zunächst abzuwarten, bis das
Anästhetikum wirkt. So läßt sich ein Venenzugang auf
völlig schmerzlose Weise legen. Die Klebefolie 17 ist
gemäß der Darstellung in Fig. 2 auf ihrer zur Anlage auf
der Hautoberfläche 1 kommenden Seite mit einer ablösbaren
Schutzfolie 19 versehen.
Um das Anschlußteil 7 so auf der Hautoberfläche 1
ausgerichtet anzubringen, daß der Venenzugang zuverlässig
und ohne für die Patienten unangenehme erfolglose Versuche
gelegt werden kann, ist eine Meßvorrichtung 20 vorgesehen,
die eine Justierung der Schneideeinrichtung 6 ermöglicht.
Dazu weist die Meßeinrichtung 20 eine Meßlichtquelle 21
und einen das an der Hautoberfläche transmittierte oder
reflektierte Meßsignal selektiv aufnehmenden Detektor 22
auf. Diese Meßeinrichtung 20 macht somit im Grundsatz von
der sogenannten photoelektrischen Plethysmographie
Gebrauch. Das Ausgangssignal des Detektors 22 wird dann
einer in der Zeichnung nicht näher dargestellten, analog,
digital oder mittels Fuzzy-Logik arbeitenden
Auswerteeinheit zugeführt. Diese Auswerteeinheit kann
einen optischen und/oder akustischen Signalgeber
aufweisen, der die erfolgte Ausrichtung der
Schneideeinrichtung 6 auf die mit dem Zugang zu versehene
Vene 4 anzeigt.
Zur Übertragung des an der Hautoberfläche 1
transmittierten oder reflektierten Meßsignals zum
Detektor 22 hin ist ein sich durch das Kanülenteil 5
erstreckender Lichtleiter 23 vorgesehen, wie dies in den
Fig. 4 und 12 dargestellt ist. Um über diesen
Lichtleiter 23 sowohl das Meßlicht als auch das
transmittierte bzw. reflektierte Meßsignal zum Detektor 22
zu übertragen, ist ein Strahlteiler 24 vorgesehen, über
den einerseits das Meßlicht in den Lichtleiter 23
eingekoppelt und andererseits das dem Detektor 22
zuzuführende Meßsignal ausgekoppelt wird.
Als Lichtquelle 12 für die Schneideeinrichtung 6 ist ein
in der Zeichnung lediglich angedeuteter Laser geeigneter
Wellenlänge vorgesehen. Auch die Meßlichtquelle 21 kann in
entsprechender Weise von einem Laser geeigneter
Wellenlänge, jedoch vergleichweise wesentlich geringerer
Leistung gebildet sein.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß die
Lichtquelle 12 für die Schneideeinrichtung 6 und die
Meßlichtquelle 21 von einem gemeinsamen, in seiner
Ausgangsleistung und/oder Wellenlänge einstellbaren Laser
gebildet sind. In diesem Fall kann die Übertragung des
Lichtes zur Hautoberfläche 1 wie in Fig. 11 dargestellt
erfolgen, während ein zentral in der Verbindungsleitung 14
geführter Lichtleiter 23 gemäß Fig. 12 zur Übertragung des
Meßsignals zum Detektor 22 eingesetzt werden kann. In
diesem Fall könnte der in Fig. 12 dargestellte
Strahlteiler 24 entfallen.
Um einen Venenzugang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zu legen, wird zunächst in üblicher Weise gemäß Fig. 1 die
Hautoberfläche desinfiziert. Dabei kann das
Desinfektionsmittel eine solche Zusammensetzung besitzen,
daß es das im Kissen 26 angeordnete Anästhetikum
beschleunigt löst. Sodann wird an das Ansatzstück 8 gemäß
Fig. 3 die Verbindungsleitung 14 angeschlossen, in die
gem. Fig. 4 ein Lichtleiter 23 eingeschoben sein kann.
Mittels der Meßeinrichtung 20 erfolgt eine Justierung des
Anschlußteils 7 bzw. der Schneideeinrichtung 6, worauf die
Klebefolie 17 auf der Hautoberfläche 1 festgedrückt wird,
wodurch auch das im Kissen 26 angeordnete Anästhetikum mit
der Hautoberfläche 1 in Berührung kommt. Nach Einwirkung
des Anästhetikums erfolgt gemäß Fig. 5 die Penetration der
Epidermis 3 und das Öffnen der Vene 4, so daß im Anschluß
daran gemäß Fig. 6 das Kanülenteil 5 in die geöffnete
Vene 4 über das Stellelement 16 eingeschoben werden kann.
Nachdem das Kanülenteil 5 gemäß Fig. 7 vollständig in die
Vene 4 eingeschoben ist, kann die Verbindungsleitung 14
gelöst und das Ansatzstück 8 mit einer Verschlußkappe 25
verschlossen werden. An die Ansatzstücke 8 können dann
bedarfsweise nach den Fig. 9 und 10 ein Spritzenzylinder 9
oder ein Infusionsschlauch 10 in an sich bekannter Weise
angeschlossen werden.
Claims (22)
1. Vorrichtung zur Schaffung eines Venenzuganges am
menschlichen Körper mit einem auf der
Hautoberfläche (1) zu befestigenden Anschlußteil (7),
das ein oder mehrere Ansatzstücke (8) für den Anschluß
von Spritzen (9), Infusionsschläuchen (10)
aufweist sowie ein Kanülenteil (5) trägt, durch das
ein Zugang insbesondere zu einer Vene (4) geschaffen
wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (7)
eine mit Licht hoher Energie im sichtbaren oder daran
angrenzenden Wellenlängenbereich arbeitende
Schneideeinrichtung (6) aufweist, die von einem
lichtleitenden Element gebildet ist, an das eine
Lichtquelle (12) angeschlossen ist und daß das
lichtleitende Element (11) von einem Hülsenteil
gebildet ist, das das Kanülenteil (5) umschließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneideeinrichtung (6) mit monochromatischem
Licht arbeitet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hülsenteil einen oder mehrere
optische Leitstäbe aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Hülsenteil zwei optische Leitstäbe aufweist,
die sich diametral gegenüberstehen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das gesamte Hülsenteil als
optischer Leitstab ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das eine Ende des bzw. der
optischen Leitstäbe in einem der Ansatzstücke (8)
münden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung des bzw. der optischen Leitstäbe
mit der Lichtquelle (12) durch eine auf dem
Ansatzstück (8) anschließbare, mit
Lichtleitfasern (13) versehene Verbindungsleitung (14)
erfolgt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kanülenteil (5) in dem
Hülsenteil längsverschiebbar angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Verbindungsleitung (14) auf der am
Ansatzstück (8) anzuschließenden Seite ein
Stellelement (16) zur axialen Verschiebung des
Kanülenteils (5) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußteil (7) zur
Befestigung auf der Hautoberfläche (1) mit einer
Klebefolie (17) versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Verbindung zwischen dem Anschlußteil (7) und
der Klebefolie (17) ein Verbindungsstück (18) in Form
eines Kugelabschnitts vorgesehen ist, in das das
Anschlußteil (7) mit seinem den Venenzugang
schaffenden Ende eingebettet ist, wobei die
Klebefolie (17) an der ebenen Fläche des Kugelabschnitts
anliegt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klebefolie (17) im Bereich des
den Venenzugang schaffenden Endes des
Anschlußteils (7) ein mit einem Anästhetikum
getränktes Kissen (26) trägt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klebefolie auf der zur
Anlage auf der Hautoberfläche (1) kommenden Seite mit
einer ablösbaren Schutzfolie (19) versehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Meßeinrichtung (20) zur
Justierung der Schneideeinrichtung (6) auf die mit
einem Zugang zu versehene Vene (4) vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (20) eine Meßlichtquelle (21)
und einen das an der Hautoberfläche (1) transmittierte
oder reflektierte Meßsignal selektiv aufnehmenden
Detektor (22) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ausgangssignal des Detektors (22) einer analog,
digital oder mittels Fuzzy-Logik arbeitenden
Auswerteeinheit zugeführt wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auswerteeinheit einen optischen und/oder
akustischen, die Ausrichtung der
Schneideeinrichtung (6) auf die mit einem Zugang zu
versehene Vene (4) anzeigenden Signalgeber aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Übertragung des an der
Hautoberfläche (1) transmittierten oder reflektierten
Meßsignals zum Detektor (22) ein sich durch das
Kanülenteil (5) erstreckender Lichtleiter (23)
vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lichtleiter (23) zur Übertragung sowohl des
Meßlichts und des transmittierten bzw. reflektierten
Meßsignals zum Detektor (22) vorgesehen und dazu über
einen optischen Strahlteiler (24) geführt ist, über
den das Meßlicht in den Lichtleiter (23) eingekoppelt
und das dem Detektor (22) zuzuführende Meßsignal
ausgekoppelt wird.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (12) für die
Schneideeinrichtung (6) von einem Laser geeigneter
Wellenlänge gebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß als Meßlichtquelle (21)
ein Laser geeigneter Wellenlänge vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtquelle (12) für die
Schneideeinrichtung (6) und die Meßlichtquelle (21)
von einem gemeinsamen, in seiner Ausgangsleistung
und/oder Wellenlänge einstellbaren Laser gebildet
sind.
Priority Applications (7)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4416656A DE4416656C2 (de) | 1994-05-11 | 1994-05-11 | Vorrichtung zur Schaffung eines Venenzuganges |
MXPA/A/1995/005373A MXPA95005373A (en) | 1994-05-11 | 1995-05-05 | Procedure for the performance of a venoclisis as a device for larealization of that procedimie |
EP95917900A EP0708669A1 (de) | 1994-05-11 | 1995-05-08 | Verfahren zur schaffung eines venenzugangs sowie vorrichtung zur durchführung des verfahrens |
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