DE4415728A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Analyse von Glucose in einer biologischen Probe - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Analyse von Glucose in einer biologischen ProbeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Analyse von Glu
cose in einer biologischen Probe sowie ein entsprechendes
Glucosemeßerät.
Der Begriff "biologische Probe" bezeichnet eine Körper
flüssigkeit oder ein Gewebe eines lebenden Organismus.
Biologische Proben sind meist optisch heterogen, d. h. sie
enthalten eine Vielzahl von Streuzentren, an denen einge
strahltes Licht gestreut wird. Im Falle von biologischem
Gewebe, insbesondere Hautgewebe, werden die Streuzentren
von den Zellwänden und anderen in dem Gewebe enthaltenen
Bestandteilen gebildet.
Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, sind ebenfalls
optisch heterogene biologische Proben, weil sie Partikel
enthalten, an denen die Primärstrahlung gestreut wird.
Auch Milch und andere in der Lebensmittelchemie zu unter
suchende Flüssigkeiten enthalten vielfach eine hohe Kon
zentration von Streuzentren, beispielsweise in Form von
emulgierten Fetttröpfchen.
Zur qualitativen und quantitativen analytischen Bestim
mung von Komponenten solcher biologischen Proben werden
im allgemeinen Reagenzien bzw. Reagenziensysteme einge
setzt, die mit der jeweiligen Komponente chemisch reagie
ren. Die Reaktion führt zu einer physikalisch nachweisba
ren Änderung der Reaktionslösung, beispielsweise einer
Änderung ihrer Farbe, die als Meßgröße gemessen werden
kann. Durch Kalibration mit Standardproben bekannter Kon
zentration wird eine Korrelation zwischen den bei unter
schiedlichen Konzentrationen gemessenen Werten der Meß
größe und der jeweiligen Konzentration bestimmt. Diese
Verfahren ermöglichen Analysen mit hoher Genauigkeit und
Empfindlichkeit, machen es jedoch erforderlich, eine
flüssige Probe, insbesondere eine Blutprobe, zur Analyse
dem Körper zu entnehmen ("Invasive Analyse"). Diese Pro
benentnahme ist unangenehm und schmerzhaft und führt zu
einem gewissen Infektionsrisiko.
Dies gilt vor allem, wenn eine Krankheit sehr häufige
Analysen erforderlich macht. Das wichtigste Beispiel ist
der Diabetes mellitus. Um schwere Folgeerkrankungen und
kritische Zustände des Patienten zu vermeiden, ist es bei
dieser Krankheit erforderlich, den Glucosegehalt des Blu
tes sehr häufig oder sogar kontinuierlich zu bestimmen.
Es sind deshalb bereits eine Vielzahl von Verfahren und
Vorrichtungen vorgeschlagen worden, um Glucose in Blut,
Gewebe oder anderen biologischen Proben in vivo und
nicht-invasiv zu bestimmen.
Ein Überblick über physikochemische (reagenzienfreie) Be
stimmungen von Glucose in vivo wird gegeben in:
J.D. Kruse-Jarres "Physicochemical Determinations of Glu cose in vivo", J. Clin. Chem. Clin. Biochem. 26 (1988), 201-208. Als nicht-invasive Verfahren werden dabei unter anderem die Kernspinresonanz (NMR, nuclear magnetic resonance), Elektronenspinresonanz (ESR, electron spin resonance) sowie die Infrarotspektroskopie genannt. Kei nes dieser Verfahren hat jedoch bis jetzt praktische Be deutung erlangen können. Teilweise sind extrem große und aufwendige Apparaturen erforderlich, die für die Routine analytik oder gar die Selbstkontrolle des Patienten (home monitoring) völlig ungeeignet sind.
J.D. Kruse-Jarres "Physicochemical Determinations of Glu cose in vivo", J. Clin. Chem. Clin. Biochem. 26 (1988), 201-208. Als nicht-invasive Verfahren werden dabei unter anderem die Kernspinresonanz (NMR, nuclear magnetic resonance), Elektronenspinresonanz (ESR, electron spin resonance) sowie die Infrarotspektroskopie genannt. Kei nes dieser Verfahren hat jedoch bis jetzt praktische Be deutung erlangen können. Teilweise sind extrem große und aufwendige Apparaturen erforderlich, die für die Routine analytik oder gar die Selbstkontrolle des Patienten (home monitoring) völlig ungeeignet sind.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Teilgruppe solcher
Verfahren, bei denen Meßlicht von einem Lichtsender durch
eine die Probe begrenzende Grenzfläche als Primärlicht in
diese eingestrahlt und aus der biologischen Probe durch
eine diese begrenzende Grenzfläche austretendes Licht von
einem Lichtempfänger detektiert wird, um eine durch die
Wechselwirkung mit der biologischen Probe (ohne Verwen
dung von Reagenzien) veränderliche physikalische Eigen
schaft des Lichts zu bestimmen, die mit der Konzentration
von Glucose in der biologischen Probe korreliert. Ein
solcher Verfahrens schritt wird nachfolgend als
"Detektionsschritt" bezeichnet.
Die in einem Detektionsschritt bestimmte (detektierte)
mit der Glucosekonzentration korrelierende physikalische
Eigenschaft des Lichtes, die man auch als "quantifizier
barer Parameter" (englisch: quantifiable parameter) be
zeichnen kann, wird nachfolgend einfachheitshalber als
"Meßgröße" bezeichnet. Dieser Begriff darf aber nicht da
hingehend verstanden werden, daß ein bestimmter Betrag
der Meßgröße in einer entsprechenden Maßeinheit gemessen
werden muß.
Da die hier diskutierten Verfahren keine Absolutmessung
der Glucosekonzentration ermöglichen, ist (ebenso wie bei
den gebräuchlichen, auf chemischen Reaktionen basierenden
Analyseverfahren) eine Kalibration erforderlich. Übli
cherweise wird in mindestens einem Kalibrationsschritt,
der meßtechnisch in gleicher Weise wie der Detektions
schritt ausgeführt wird, die Meßgröße an einer biologi
schen Probe mit bekannter Glucosekonzentration bestimmt.
Dabei kann die jeweilige Glucosekonzentration in der
Probe mit irgendeinem vorbekannten Verfahren zur Bestim
mung der absoluten Konzentration der Glucose ermittelt
werden.
In einem Auswerteschritt des Analyseverfahrens wird die
Glucosekonzentration aus der Änderung der Meßgröße bei
mindestens einem Detektionsschritt im Vergleich zu minde
stens einem Kalibrationsschritt ermittelt. Der Auswerte
schritt umfaßt einen Auswertealgorithmus, in dem die Glu
cosekonzentration in vorbestimmter Weise aus den Ergeb
nissen von mindestens einem Detektionsschritt ermittelt
wird.
Die Wellenlängen des Lichts, die für solche Verfahren
diskutiert werden, liegen allgemein zwischen etwa 300 nm
und mehreren tausend nm, also im Spektralbereich zwischen
dem nahen UV- und infrarotem Licht. Der Begriff "Licht"
darf nicht als Einschränkung auf den sichtbaren Spektral
bereich des Lichtes verstanden werden.
Nahezu alle bekannten Verfahren dieser Art basieren auf
den Prinzipien der Spektroskopie. Grundlage ist dabei die
Wechselwirkung des eingestrahlten Primärlichtes mit Vi
brations- und Rotationszuständen der zu analysierenden
Moleküle. Die Meßgröße ist dabei die Lichtintensität I,
deren Abnahme durch Absorption in der biologischen Probe
in Abhängigkeit von der Wellenlänge L bestimmt wird. Üb
licherweise wird die Schwächung des Lichts als Extinktion
E(L) = lg [I(L)/I₀(L)] ausgedrückt, wobei I die Intensi
tät des Sekundärlichtes und I₀ die Intensität des Primär
lichtes bezeichnen.
Die Vibrations- und Rotations-Grundzustände der Glucose
befinden sich im IR-Bereich bei Wellenlängen von mehr als
2500 nm. Sie können wegen der starken Absorption des in
biologischen Proben stets in hoher Konzentration gegen
wärtigen Wassers nicht für die nicht-invasive Analyse von
Glucose verwendet werden. Im Bereich des nahen Infrarot
(NIR) ist die Absorption des Wassers geringer (sogenann
tes "Wasser-Transmissionsfenster"). Die spektrale Analyse
von Glucose in diesem Bereich basiert auf der Absorption
durch Obertöne (overtones) und Kombinationsschwingungen
der Vibrations- und Rotationsgrundzustände des Glucose
moleküls (vgl. vorstehend zitierter Artikel von
Kruse-Jarres und EP-A-0 426 358).
Die praktische Realisierung eines nicht-invasiven
Glucose-Sensors auf Basis dieser Prinzipien verursacht
außerordentlich große Schwierigkeiten. Das Nutzsignal
(die Änderung des Absorptionsspektrums in Abhängigkeit
von einer Änderung der Glucosekonzentration) ist sehr ge
ring im Vergleich zu Störsignalen, die insbesondere von
der spektralen Absorption von Wasser und anderen stark
absorbierenden Komponenten resultieren. Außerdem bildet
die starke Streuung im Gewebe oder Blut einen großen
Störfaktor.
Zur Lösung dieses Problems wurden zahlreiche unterschied
liche Versuche unternommen. Vielfach sollen dabei die
Störeinflüsse durch eine geeignete Wahl der Meßwellen
länge in Verbindung mit einer Differenzmessung eliminiert
werden. Weit verbreitet ist vor allem die "Zwei-Wellen
längen-Spektroskopie", bei der eine erste Meßwellenlänge
so gewählt ist, daß die Glucose möglichst stark ab
sorbiert, während eine zweite Wellenlänge als Referenz
wellenlänge so gewählt ist, daß die Lichtabsorption mög
lichst wenig von der Glucosekonzentration abhängt. Solche
oder ähnliche Verfahren sind beispielsweise Gegenstand
der EP-A-0 160 768, der WO 93/00856 und des
US-Patentes 5,028,787.
In der europäischen Patentschrift 0 074 428 ist ein Ver
fahren und eine Vorrichtung zur quantitativen Bestimmung
von Glucose durch Laser-Lichtstreuung beschrieben. Dabei
wird davon ausgegangen, daß die Glucosemoleküle einen
durch die Lösung transmittierten Lichtstrahl streuen und
daß sich daraus die Glucosekonzentration ableiten läßt.
Entsprechend dieser Theorie wird die Raumwinkelverteilung
der aus einer Untersuchungsküvette oder einem untersuch
ten Körperteil austretenden transmittierten Lichtintensi
tät als mit der Glucosekonzentration korrelierende Meß
größe verwendet. Insbesondere wird die Intensität des
transmittierten Lichtes in einem Winkelbereich, in dem
die Änderung in Abhängigkeit von der Glucosekonzentration
möglichst groß ist, gemessen und in Beziehung zu der an
dem Zentralstrahl, welcher die Probe in gerader Richtung
durchdringt, gemessenen Intensität gesetzt.
Trotz dieser Bemühungen ist es bisher nicht gelungen,
einen praktisch funktionsfähigen nicht-invasiven Glucose
sensor zur Verfügung zu stellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
für die analytische Bestimmung von Glucose in einer bio
logischen Probe zur Verfügung zu stellen, welches reagen
zienfrei und nicht-invasiv arbeitet und eine gute Analy
segenauigkeit, zum Beispiel für die Beobachtung der Ände
rung der Analytkonzentration (Verlaufskontrolle) über
einen ausreichenden Zeitraum, ermöglicht.
Die Aufgabe wird bei einem Verfahren, welches mindestens
einen Detektionsschritt und einen Auswerteschritt im
Sinne der vorstehenden Erläuterungen umfaßt, dadurch ge
löst, daß ein Teil des von dem Lichtsender abgestrahlten
Lichts auf einem Referenzlichtweg mit einer definierten
optischen Lichtweglänge dem Lichtempfänger zugeführt
wird, der aus dem primärseitigen Meßlichtweg, dem Proben
lichtweg und dem sekundärseitigen Meßlichtweg bestehende
Gesamtmeßlichtweg eine definierte optische Lichtweglänge
hat, der sekundärseitige Probenlichtweg und der Referenz
lichtweg vor dem Lichtempfänger derartig zusammengeführt
werden, daß das Sekundärlicht und das Referenzlicht mit
einander interferieren, wobei der Lichtempfänger ein In
terferenzsignal mißt und das Interferenzsignal in dem
Auswerteschritt zur Ermittlung der Glucosekonzentration
verwendet wird.
Gegenstand der Erfindung ist darüber hinaus ein Glucose
meßgerät zur analytischen Bestimmung der Konzentration
von Glucose in einer biologischen Probe, umfassend einen
Lichtsender zur Erzeugung von Meßlicht, in einer defi
nierten Position bezüglich der biologischen Probe posi
tionierte Lichteinstrahlungsmittel, mit einer Lichtöff
nung, durch die das Meßlicht durch eine Grenzfläche der
Probe in die biologische Probe eingestrahlt wird, einen
primärseitigen Meßlichtweg, der den Lichtsender und die
Grenzfläche verbindet, in einer definierten Position be
züglich der biologischen Probe positionierbare Lichtauf
nahmemittel für nach Wechselwirkung mit der Probe an ei
ner Grenzfläche aus dieser austretendes Meßlicht und
einen sekundärseitigen Probenlichtweg, der die Grenzflä
che, an der das Meßlicht aus der Probe austritt, mit ei
nem Lichtempfänger verbindet, welches dadurch gekenn
zeichnet ist, daß der Lichtsender und der Lichtempfänger
über einen Referenzlichtweg, der eine definierte optische
Weglänge hat, miteinander verbunden sind, und in dem se
kundärseitigen Probenlichtweg ein optischer Koppler ange
ordnet ist, durch den der sekundärseitige Meßlichtweg und
der Referenzlichtweg so zusammengeführt werden, daß sie
an der gleichen Stelle auf den Lichtempfänger auftreffen
und ein Interferenzsignal erzeugen.
Ein wesentliches Element der Erfindung ist die Erkennt
nis, daß für die Analyse von Glucose wesentliche Informa
tionen aus der Interferenz des Meßlichtes mit einem auf
einem definierten Lichtweg, der nicht durch die Probe
führt, verlaufenden Referenzlichtstrahl gewonnen werden
können. Um ein Interferenzsignal im Sinne der Erfindung
zu erzeugen, sind folgende grundlegenden meßtechnischen
Voraussetzungen zu beachten.
Interferenz setzt voraus, daß die interferierenden Teil
strahlen kohärent sind. Für besonders wichtige Ausfüh
rungsformen der Erfindung ist Licht mit kurzer Kohärenz
länge besonders bevorzugt, wobei insbesondere eine
Leuchtdiode oder eine Superlumineszenzdiode als Lichtsen
der verwendet wird.
Das Meßlicht und das Referenzlicht werden von dem glei
chen Lichtsender abgestrahlt und von dem gleichen Licht
empfänger (Detektor) detektiert. Üblicherweise werden bei
Interferenzanordnungen optische Koppler verwendet, um das
von einem Lichtsender ausgehende Licht in einen Referenz
lichtstrahl und in einen Meßlichtstrahl zu teilen und vor
dem Lichtempfänger wieder zusammenzuführen.
Der Gesamtmeßlichtweg (bestehend aus dem primärseitigen
Meßlichtweg von dem Lichtsender zu der Proben-Grenzflä
che, dem von dem Meßlicht in der Probe zurückgelegten
Probenlichtweg und dem sekundärseitigen Meßlichtweg von
der Probengrenzfläche, an der das Meßlicht aus der Probe
austritt, bis zu dem Lichtempfänger) und der Referenz
lichtweg müssen jeweils eine definierte optische Licht
weglänge haben. Eine "definierte Lichtweglänge" in diesem
Sinne ist dahingehend zu verstehen, daß die Lichtwege
während der Messung entweder konstant sind oder sich in
definierter und kontrollierter Weise ändern. Mit anderen
Worten muß das Auswertesystem des Analysegerätes stets
über Änderungen der optischen Lichtwege informiert sein.
Die optische Lichtweglänge ist der Weg der Photonen unter
Berücksichtigung der Gruppengeschwindigkeit im Medium. In
einem homogenen Medium entspricht die optische Licht
weglänge lo dem Produkt aus dem Brechungsindex n und der
geometrischen Lichtweglänge lg (lo = n·lg).
Als Interferenzsignal im Sinne der Erfindung ist ein von
dem Lichtempfänger erzeugtes elektrisches Signal bzw. ein
Signalanteil anzusehen, das bzw. der davon abhängig ist,
daß das Meßlicht und das Referenzlicht interferieren. Ein
Interferenzsignal wird also nur gemessen, wenn an dem
Meßort (der lichtempfindlichen Fläche des Lichtempfän
gers) Interferenz der beiden Lichtanteile auftritt.
Um in interferrometrischen Meßverfahren den auf Interfe
renz zurückzuführenden Anteil des Detektorsignals mög
lichst isoliert zu erfassen, ist es üblich, mit einer Mo
dulation zu arbeiten, wobei das Licht in mindestens einem
der Lichtwege (Referenzlichtweg oder Meßlichtweg) modu
liert wird. Gebräuchlich ist beispielsweise die Modula
tion mit Hilfe eines piezoelektrischen Übertragers
(piezoelectric transducer, PZT). Die Modulation führt zu
einer oszillierenden geringfügigen Veränderung der Licht
weglänge (mit einer Längenänderung, die in der Regel
kleiner als die Wellenlänge des Lichtes ist und einer
Frequenz, die üblicherweise bei einigen zig Kilohertz
liegt). Diese Lichtweglängen-Modulation in Verbindung mit
der Interferenz führt zu einer AC-Komponente mit der Mo
dulationsfrequenz im Signal des Lichtempfängers, das mit
üblichen frequenzselektiven Meßverfahren (beispielsweise
mit dem Lock-In-Prinzip) selektiv verstärkt und gemessen
werden kann. "Messen" bedeutet in diesem Zusammenhang die
reproduzierbare meßtechnische Bestimmung einer dem Inter
ferenzsignal entsprechenden elektrischen Größe. Eine Ab
solutmessung im Sinne einer Zuordnung zu einer Maßeinheit
ist selbstverständlich nicht notwendig, weil das gemes
sene Signal aufgrund der Kalibration zu der gesuchten
analytischen Konzentration weiterverarbeitet wird.
Interferrometrische Meßverfahren sind für andere Anwen
dungszwecke bekannt und vielfach verwendet worden. Dies
gilt insbesondere auch für die Interferrometrie unter Ver
wendung von Lichtsendern mit kurzer Kohärenzlänge, die
auch als Niederkohärenz-Interferrometrie (Low Coherence
Interferometry, LCI) bezeichnet wird. Verwiesen sei bei
spielsweise auf folgende Publikationen:
Danielson et al: "Guided-wave reflectometry with micrometer resolution", Applied Optics, 26 (1987), 2836-2842.
Takada et al: "New measurement system for fault loca tion in optical waveguide devices based on an inter ferometric technique", Applied Optics, 26 (1987), 1603-1606.
Schmitt et al: "Measurement of Optical Properties of Biological Tissues by Low-Coherence Reflectometry", Applied Optics, 32 (1993), 6032-6042.
WO 92/19930.
Danielson et al: "Guided-wave reflectometry with micrometer resolution", Applied Optics, 26 (1987), 2836-2842.
Takada et al: "New measurement system for fault loca tion in optical waveguide devices based on an inter ferometric technique", Applied Optics, 26 (1987), 1603-1606.
Schmitt et al: "Measurement of Optical Properties of Biological Tissues by Low-Coherence Reflectometry", Applied Optics, 32 (1993), 6032-6042.
WO 92/19930.
In diesen Publikationen werden sowohl technische Objekte
(Lichtleitfasern für Informationsübertragungssysteme) als
auch biologische Gewebe auf ihre optischen Eigenschaften
untersucht bzw. in dem letztgenannten Fall in Form eines
dreidimensionalen Bildgebungsverfahrens dargestellt. Die
Publikationen (vor allem die WO 92/19930) enthalten eine
Vielzahl von meßtechnischen Einzelheiten, die auch bei
der vorliegenden Erfindung vorteilhaft verwendet werden
können und auf die hier vollinhaltlich Bezug genommen
wird. Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Analyse der
Konzentration von Komponenten biologischer Proben, insbe
sondere der Glucosekonzentration, ist den Publikationen
nicht zu entnehmen.
Das Interferenzsignal kann in dem Auswerteschritt auf un
terschiedliche Weise zur Ermittlung der Glucosekonzentra
tion verwendet werden. Insbesondere sind die nachfolgend
erläuterten drei Verfahrensweisen bevorzugt, wobei nähere
Erklärungen anhand bevorzugter Ausführungsformen im Zu
sammenhang mit der Beschreibung der Figuren gegeben wer
den.
Das erste und nach derzeitigem Kenntnisstand der Erfinder
aussichtsreichste dieser Verfahren geht von der Erkennt
nis aus, daß der optische Weg von Photonen innerhalb ei
ner biologischen Probe (die man auch als Matrix bezeich
nen kann) in einem analytisch nutzbaren Ausmaß von der
Glucosekonzentration abhängt. Mit Hilfe des interferrome
trischen Verfahrens läßt sich mit hoher Genauigkeit eine
Meßgröße bestimmen, die der Gruppengeschwindigkeit des
Lichts in der Probe oder mit anderen Worten dem Bre
chungsindex der Probe entspricht. Wie dies geschehen
kann, wird anhand der Figuren weiter unten erläutert.
Bei einer zweiten Verfahrensweise wird eine Meßgröße er
faßt, die einer Änderung des Streuquerschnittes streuen
der Teilchen in der biologischen Probe entspricht. Zu
diesem Zweck wird eine Reflexionsanordnung verwendet, bei
der aus der Probe reflektiertes Licht in den sekundärsei
tigen Meßlichtweg eintritt. Geometrisch ausgedrückt be
findet sich der primärseitige Meßlichtweg und der sekun
därseitige Meßlichtweg in dem gleichen von einer Grenz
fläche der Probe definierten Halbraum, wobei in der Re
flexions-Interferrometrie üblicherweise die gleichen opti
schen Elemente den primärseitigen und den sekundärseiti
gen Meßlichtweg bilden, d. h. aus der Probe in den glei
chen Meßlichtweg zurückreflektiertes Licht erfaßt wird.
Außerdem ist es bei diesem Verfahren erforderlich, einen
Lichtsender mit kurzer Kohärenzlänge zu verwenden. Um
eine dem Streuquerschnitt entsprechende, für die Glucose
konzentration charakteristische Meßgröße zu bestimmen,
wird die Relation der Lichtweglänge des Probenlichtweges
im Verhältnis zu der Lichtweglänge des Referenzlichtweges
auf unterschiedliche Werte eingestellt. Dies kann durch
Veränderung der Länge des Probenlichtweges und/oder des
Referenzlichtweges geschehen, wobei die Änderung des Re
ferenzlichtweges konstruktiv einfacher und deswegen be
vorzugt ist. Die Relation der optischen Weglängen wird
dabei so eingestellt, daß das Interferenzsignal Reflexio
nen in unterschiedlichen Tiefen der Probe entspricht, wo
bei die Konzentration der Glucose aus der Abhängigkeit
des Interferenzsignals von der Relation der optischen
Weglängen (d. h. von der Tiefe der Probe, aus der das Meß
licht reflektiert wurde) ermittelt wird.
Bei einer dritten Verfahrensweise wird ähnlich wie bei
den weiter oben erläuterten spektroskopischen Verfahren
die Wellenlängenabhängigkeit der optischen Absorption als
Meßgröße bestimmt. Im Rahmen der Erfindung wird der In
formationsgehalt des Referenzsignals genutzt, um die op
tische Weglänge des Lichts in der Probe zu bestimmen. Da
durch werden Meßfehler vermieden, die bei den bisherigen
Verfahren vor allem auf Unsicherheiten hinsichtlich der
Länge des Lichtweges in der Probe zurückzuführen waren.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Figuren
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert, es
zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Blockdiagramm eines für die
Erfindung verwendbaren Reflexions-Interferrome
ters und
Fig. 2 ein schematisches Blockdiagramm eines für die
Erfindung verwendbaren Transmissions-Interferro
meters.
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau eines erfindungsge
mäßen Kurzkohärenz-Reflexions-Interferrometers 1 (short
coherence reflection interferometer, nachfolgend auch als
SCRI bezeichnet). Es hat einen Lichtsenderarm 3, einen
Probenarm 4, einen Referenzarm 5 und einen Detektorarm 6,
die durch einen Lichtkoppler 7 miteinander verbunden
sind.
In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist das
Interferrometer 1 faseroptisch aufgebaut, d. h. die Licht
wege des Interferrometers werden durch Monomode-Lichtleit
fasern (single mode optical fibers) gebildet und der
Lichtkoppler ist ein faseroptischer Koppler.
Das von einem Halbleiter-Lichtsender 10, vorzugsweise ei
ner Superlumineszenzdiode, abgestrahlte Meßlicht, welches
eine kurze Kohärenzlänge (und zugleich entsprechend große
spektrale Bandbreite) hat, wird in einen Eingang des op
tischen Kopplers 7 eingekoppelt. Über den Probenarm 4
wird das Meßlicht zu insgesamt mit 11 bezeichneten Ein
strahlungsmitteln geleitet. Die Einstrahlungsmittel 11
umfassen einen Meßkopf 13 und eine Lichtöffnung 12, durch
die das Meßlicht in die Probe 14 eingestrahlt wird. Die
Grenzfläche, durch die das Licht in die Probe eindringt,
ist mit 15 bezeichnet.
In dem wichtigsten Anwendungsfall ist die Probe menschli
ches Hautgewebe, insbesondere an der Fingerbeere, der
Oberbauchdecke, der Lippe, der Zunge, dem inneren Oberarm
oder es ist das Gewebe der Skleren, wobei die Gewebeober
fläche die Grenzfläche 15 bildet. Soweit die biologische
Probe eine Flüssigkeit (insbesondere Blut) ist, die sich
in einem optisch transparenten Gefäß (Küvette) befindet,
ist als Grenzfläche der biologischen Probe die Grenzflä
che zwischen der Flüssigkeit und der inneren von der
Flüssigkeit benetzten Gefäßwand anzusehen. Nachfolgend
wird ohne Beschränkung der Allgemeinheit auf Hautgewebe
als Probe Bezug genommen.
Das in die Probe auf einem Probenlichtweg 16 eindringende
Meßlicht wird von einem symbolisch dargestellten Streu
zentrum 17 in Richtung auf den Meßkopf 13 reflektiert.
Das dabei in die Lichtöffnung 12 des Meßkopfes 13 ein
fallende Licht gelangt über den Probenarm 4 zurück zu dem
Lichtkoppler 7.
Auf der Ausgangsseite des Lichtkopplers 7 ist auch der
Referenzarm 5 angeschlossen, durch den ein Anteil der von
der Lichtquelle 10 in den Lichtkoppler 7 eingestrahlten
Lichtenergie einer insgesamt mit 19 bezeichneten Reflek
toranordnung zugeführt wird. Sie enthält einen in der op
tischen Achse beweglichen Reflektor 20 (Spiegel), der das
auftreffende Licht in die entgegengesetzte Raumrichtung
zurückreflektiert. Der Reflektor 20 ist in Richtung der
optischen Achse beweglich, wobei im dargestellten Bei
spielsfall als Bewegungseinrichtung 21 ein Linearantrieb
dient.
Das von der Probe 14 und dem Reflektor 20 reflektierte
Licht wird in dem Lichtkoppler 7 zusammengeführt und ge
langt über den Detektorarm 6 zu einem Lichtempfänger 23.
Durch die gleichzeitige Anwesenheit des Meßlichtes und
des Referenzlichtes im gleichen Raumelement ist (z. B. an
der Detektoroberfläche) die räumliche Kohärenzbedingung
erfüllt. Interferenz tritt ein, wenn die beiden in dem
Detektorarm 7 transportierten Lichtanteile auch zeitlich
kohärent sind.
Der primärseitige Meßlichtweg 22, auf dem das Meßlicht in
die Probe 14 eingestrahlt wird, besteht bei der Ausfüh
rungsform gemäß Fig. 1 also aus dem Lichtsenderarm 3 und
dem Probenarm 4, während der sekundärseitige Meßlichtweg
aus dem Probenarm 4 und dem Detektorarm 6 besteht. Der
insgesamt mit 26 bezeichnete Referenzlichtweg wird von
dem Lichtsenderarm 3, dem Referenzarm 5 und dem Detek
torarm 6 gebildet. Bei der dargestellten Ausführungsform
stimmt also der primärseitige Meßlichtweg 22 und der se
kundärseitige Meßlichtweg 24 teilweise (nämlich zwischen
dem optischen Koppler 7 und der Grenzfläche 15) überein,
so daß beide Lichtwege durch die gleichen optischen Bau
elemente verlaufen.
Voraussetzung für eine meßtechnische Nutzung der Interfe
renz im Sinne der vorliegenden Erfindung ist, daß der von
dem primärseitigen Meßlichtweg 22, dem Probenlichtweg 16
und dem sekundärseitigen Meßlichtweg 24 gebildete Gesamt
meßlichtweg und der Referenzlichtweg 26 jeweils eine de
finierte Länge haben. Für den bevorzugten Fall, daß der
Lichtsender 10 eine kurze Kohärenzlänge (von vorzugsweise
weniger als 50 µm, besonders bevorzugt weniger als 10 µm)
hat, ist darüberhinaus Voraussetzung für Interferenz, daß
die optischen Lichtweglängen des Gesamtmeßlichtweges und
des Referenzlichtweges gleich groß sind. Andernfalls ist
die erforderliche zeitliche Kohärenz der Lichtanteile
nicht gegeben. In der dargestellten Ausführungsform be
deutet dies, daß der optische Lichtweg von dem optischen
Koppler 7 durch den Probenarm 4 bis zu dem reflektieren
den Streuzentrum 17 einerseits und von dem optischen
Koppler 7 durch den Referenzarm 5 bis zu dem Reflektor 20
andererseits gleich groß sein müssen. Nur wenn diese Be
dingung innerhalb von durch die Kohärenzlänge des Licht
senders 10 definierten Grenzen gegeben ist, kann der
Lichtsender 23 ein Interferenzsignal messen.
Zur selektiven Erfassung des Interferenzsignals ist im
dargestellten Beispiel ein PZT 27 vorgesehen, durch den
einer der nur von dem Meßlicht oder nur von dem Referenz
licht durchlaufenen Teil-Lichtwege, im dargestellten Fall
der Probenarmarm 4, in seiner optischen Lichtweglänge mo
duliert wird. Der PZT 27, der Lichtsender 10 und der Be
wegungsantrieb 21 des Reflektors 20 werden von einer
Steuer- und Meßelektronik 29 angesteuert, an der auch das
Ausgangssignal des Lichtempfängers 23 anliegt. Durch die
Meßschaltung der Steuer- und Meßelektronik 29 wird
schmalbandig selektiv nur derjenige Anteil des elektri
schen Ausgangssignals des Lichtempfängers 23 erfaßt, der
der Modulationsfrequenz des PZT entspricht. Elektronische
Meßverfahren, die dies ermöglichen, wie beispielsweise
das Lock-in-Verfahren, sind bekannt und müssen hier nicht
näher erläutert werden.
Wie erwähnt, sind interferrometrische Meßverfahren und
insbesondere das Verfahren der Kurzkohärenz-Reflexions-Inter
ferrometrie (SCRI) für andere Anwendungszwecke be
kannt. Dabei werden zahlreiche Variationen und besondere
meßtechnische Maßnahmen verwendet, wie sie beispielsweise
in den oben erwähnten Literaturstellen beschrieben wer
den. Diese können auf Basis der hier gegebenen Informa
tionen auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung Verwen
dung finden. Nachfolgend werden lediglich beispielhaft
einige Möglichkeiten von alternativen und besonderen Maß
nahmen erörtert.
Der geometrische Querschnitt der Monomode-Lichtleitfasern
ist so klein, daß sie Lichtwege mit definierter Licht
weglänge bilden, d. h. unterschiedliche Lichtwege durch
unterschiedliche Reflexionen an den Faserwänden vermieden
werden. Es ist gebräuchlich und auch im Rahmen der Erfin
dung vorteilhaft, den dünnen Lichtstrahl vor dem Auftref
fen auf die Probe 14 bzw. den Reflexionsspiegel 20 aufzu
weiten. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
sind hierfür lediglich symbolisch angedeutete optische
Elemente 13a, 19a in dem Meßkopf 13 bzw. der Reflektoran
ordnung 19 vorgesehen. Die Einstrahlung und die Detektion
an der Grenzfläche 15 der Probe 14 erfolgt jeweils in ei
nem definierten Flächenbereich. Dessen Größe muß unter
Berücksichtigung der Signalintensität und der Schärfe der
Tiefeninformation optimiert werden. Die Signalintensität
spricht eher für einen größeren Durchtrittsbereich des
Lichts, während die Schärfe der Kohärenz mit zunehmender
Größe des beobachteten Bereiches abnimmt. Vorzugsweise
liegt der Durchmesser des Flächenpunktes, durch den das
Meßlicht in die Probe 14 eintritt und innerhalb dessen
aus der Probe austretendes Licht von der Meßanordnung er
faßt wird, zwischen etwa 0,1 mm und 1 mm.
Statt der dargestellten faseroptischen Anordnung kann
grundsätzlich auch eine Freistrahloptik verwendet werden,
wobei der optische Koppler als Strahlteiler realisiert
ist. Die Faseroptik ermöglicht jedoch eine besonders kom
pakte und kostengünstige Konstruktion.
Die Modulationstechnik kann in mehrerlei Weise variiert
werden. Insbesondere kann der Reflektor 20 selbst zur Mo
dulation verwendet werden, wenn er in oszillierende
Schwingungen entsprechend der Modulationsfrequenz ver
setzt wird. Dies erfordert jedoch eine verhältnismäßig
schnelle mechanische Bewegung.
Es besteht auch die Möglichkeit, mit mehreren unter
schiedlichen Lichtsendern zu arbeiten, die unterschiedli
che Wellenlängen oder Wellenlängenbereiche haben. Das
Licht unterschiedlicher Lichtquellen kann durch zusätzli
che Lichtkoppler in den Meßlichtweg eingekoppelt werden.
Bei der dargestellten Ausführungsform wird die Relation
der Lichtweglänge des Gesamt-Meßlichtweges einerseits und
des Referenzlichtweges andererseits durch die axiale Ver
schiebung des Reflektors 20 in der optischen Achse des
Referenzlichtstrahls realisiert, während sich die Probe
14 in einer definierten und konstanten Position relativ
zu der Austrittsöffnung 12 des Meßkopfes 13 befindet. Es
ist grundsätzlich auch möglich, wenn auch konstruktiv
aufwendiger, statt der Länge des Referenzlichtweges 26
die Länge der Meßlichtwege 22, 24 zu variieren, wobei bei
spielsweise der Meßkopf 13 relativ zu einer in einer de
finierten Position befindlichen Probe 14 verschoben wer
den kann.
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer für die Er
findung geeigneten Meßapparatur. In einer praktischen Re
alisierung werden sämtliche dargestellten Bauelemente mit
Ausnahme der Steuer- und Meßelektronik 29 in einem einzi
gen kompakten Meßmodul integriert, der an einer definier
ten Stelle mit gleichmäßigem Druck an die Hautoberfläche
angedrückt werden kann. Dabei kann es vorteilhaft sein,
die Temperatur an der jeweiligen Meßstelle konstant zu
halten oder sie zu messen und bei der Ermittlung der Glu
cosekonzentration zu berücksichtigen.
Mit dem dargestellten Kurzkohärenz-Reflexionsinterferrome
ter ist es möglich, gezielt Interferenzsignale zu messen,
die aus einer definierten Tiefe der Probe 14 reflektiert
werden. Wie erwähnt, ist Voraussetzung für das Auftreten
eines Interferenzsignals am Empfänger 23, daß der Licht
weg in dem Probenarm 5 und der Lichtweg in dem Refe
renzarm 4 einschließlich des Probenlichtwegs 16 überein
stimmen (maximal um den Betrag der Kohärenzlänge vonein
ander abweichen). Um eine Tiefenabtastung (depth scan) zu
ermöglichen, wird das Interferrometer so aufgebaut, daß
die kürzeste im Betrieb eingestellte optische Weglänge
des Referenzarmes 5 etwas kürzer als die optische
Weglänge des Probenarms 4 (von dem Lichtkoppler 7 bis zu
der Grenzfläche 15) ist. Wird ausgehend von dieser Posi
tion der Referenzarm durch Bewegung des Reflektors 20 (in
Fig. 1 von links nach rechts) verlängert, so tritt durch
die an der Grenzfläche 15 stattfindende Fresnel-Reflexion
ein starker Signalpeak auf, wenn die genannten optischen
Weglängen übereinstimmen. Bei weiterer Verlängerung des
Referenzarmes 5 verschiebt sich der Reflexionspunkt in
der Probe 14, d. h. der Probenweg 16 nimmt zu, wobei die
optische Weglänge des Probenweges 16 der Differenz zwi
schen den optischen Weglängen des Referenzarms 5 und des
Probenarms 4 entspricht.
Ein Interferenzsignal tritt an dem Empfänger 23 dabei nur
auf, wenn sich in der entsprechenden Tiefe der Probe 14
ein reflektierendes Streuzentrum 17 befindet. In biologi
schen Proben ist die Dichte von streuenden Strukturen so
hoch, daß für nahezu jede Einstellung der Tiefenabtastung
Licht reflektiert wird. Selbstverständlich führt die hohe
Dichte der Streuzentren und die Gegenwart absorbierender
Substanzen in der biologischen Probe 14 dazu, daß der bei
weitem größte Anteil des eingestrahlten Lichtes absor
biert wird oder durch Streuung an irgendwelchen auf dem
Lichtweg liegenden Streuzentren bzw. durch Mehrfachstreu
ung verlorengeht. Die Kurzkohärenz-Reflexionsinterferrome
trie erlaubt es jedoch, selektiv nur solche Photonen zu
erfassen, die ungestreut zu dem reflektierenden Streuzen
trum 17 und von diesem zurück an die Grenzfläche 15 ge
langen. Alle anderen Lichtanteile erfüllen nicht die Ko
härenzbedingung und werden deswegen nicht als Interfe
renzsignal detektiert.
Die analytische Konzentration von Glucose in der Probe
läßt sich mit der in Fig. 1 dargestellten Meßapparatur
mit den drei bereits grundsätzlich erläuterten Verfahren
wie folgt bestimmen.
Zur Bestimmung einer dem Brechungsindex entsprechenden
Meßgröße mit einer Reflexionsanordnung gemäß Fig. 1 wird
vorteilhaft die variable Tiefenabtastung verwendet. Der
Betrag der Variation der optischen Weglänge des Referenz
lichtweges in Relation zu der optischen Weglänge des Meß
lichtweges sollte dabei größer sein als die mittlere
freie Weglänge des Lichtes in der Probe. Vorzugsweise be
trägt er ein Vielfaches dieser Weglänge (beispielsweise
ein oder zwei Millimeter), so daß sich der Reflexions
punkt während der Tiefenabtastung über eine Vielzahl von
Streuzentren verschiebt. Das dabei gemessene Interferenz
signal zeigt eine charakteristische Struktur in Abhängig
keit von der Abtasttiefe. Diese Struktur des Interferenz
signals dokumentiert die optische Weglänge zwischen den
die Struktur erzeugenden Streuzentren. Demzufolge wird
der Abstand zwischen Strukturmerkmalen (beispielsweise
Peaks) des Interferenzsignals von einer Änderung des Bre
chungsindex infolge der Änderung der Glucosekonzentration
beeinflußt. Beispielsweise ist also der Abstand zwischen
zwei bestimmten Peaks in der erwähnten Interferenzsignal-Struktur
(Abhängigkeit der Intensität von der Abtast
tiefe) ein Maß für die Glucosekonzentration. Dieser Ab
stand läßt sich aus der Interferenzsignal-Struktur be
stimmen, wobei in der Praxis vorzugsweise nicht ein
bestimmter Abstand zwischen zwei bestimmten Peaks verwen
det wird, sondern die gesamte Strukturinformation mit ge
eigneten numerischen Verfahren ausgewertet wird.
Die Tiefenabtastung erfolgt vorzugsweise oszillierend,
wobei die Verstellkurve des Reflektors beispielsweise
dreiecksförmig, sägezahnförmig oder sinusförmig sein
kann. Dabei werden die Daten über eine Vielzahl von Os
zillationen gesammelt, um das Signal-/Rauschverhältnis zu
verbessern.
Bevorzugt werden dabei Messungen mit mehreren verschie
denen Wellenlängen des Meßlichts verwendet. Da der Bre
chungsindex von der Wellenlänge abhängt, können durch die
Messung bei mehreren Wellenlängen zusätzliche Informatio
nen gewonnen werden. In einem einfachen Beispiel können
zur Erhöhung der Meßgenauigkeit zwei Wellenlängen verwen
det werden, von denen eine eine starke Abhängigkeit des
Brechungsindex von der Glucosekonzentration und die an
dere eine möglichst geringe Abhängigkeit des Brechungsin
dex von der Glucosekonzentration hat.
Die Größe der Änderung des optischen Weges, die durch die
Änderung der Glucosekonzentration im physiologischen Be
reich verursacht wird, läßt sich wie folgt abschätzen.
Eine Änderung der Glucosekonzentration um 1 mM entspricht
einer Brechungsindexänderung von etwa 0,002%. Bei einer
Gesamtlänge des Probenlichtweges 16 von etwa 2 mm
(Eindringtiefe in die Probe 1 mm) wird der optische Weg
um ca. 40 nm verschoben. Bei einer Wellenlänge des Meß
lichts von 800 nm entspricht dies einer Phasenverschie
bung um ca. 18°. Diese Änderung läßt sich meßtechnisch so
gut bestimmen, daß eine für die Zwecke der Überwachung
des Glucosespiegels von Diabetikern ausreichende Meß
genauigkeit erzielt wird.
Um bei dem zweiten Verfahren zu Ermittlung der Glucose
konzentration aus dem Interferenzsignal eine Meßgröße zu
gewinnen, die dem Streuquerschnitt streuender Teilchen in
der biologischen Probe entspricht, wird die Intensität
des Interferenzsignals I für unterschiedliche Längen des
Probenlichtweges 16, also für unterschiedliche Eindring
tiefen x bestimmt. Zu diesem Zweck wird die Länge des Re
ferenzlichtweges 26 durch axiale Verschiebung des Reflek
tors 20 auf unterschiedliche Werte eingestellt. In der
Praxis geschieht dies zweckmäßigerweise auch in diesem
Falle oszillierend. Bei unterschiedlichen Einstellungen
des Reflektors 20 werden automatisch Meßvorgänge ausge
löst, um die Abhängigkeit I(x) der Intensität I von der
Eindringtiefe x in einem gewünschten Eindringtiefen-Be
reich zu bestimmen. Im Hinblick auf die Meßgenauigkeit
soll die Funktion I(x) über einen möglichst großen Be
reich der Eindringtiefe x gemessen werden. Praktisch sind
mit vertretbaren Intensitäten nach dem gegenwärtigen
Stand der experimentellen Erprobung Eindringtiefen von
etwa 2 mm möglich. Je größer der abgetastete Eindringtie
fenbereich ist, desto größer wird die abgetastete geome
trische Länge und damit die Genauigkeit der Messung. In
manchen Anwendungsfällen kann es jedoch auch wünschens
wert sein, nur einen kleinen Tiefenbereich zu erfassen,
um in einer bestimmten Tiefe unter der Hautoberfläche die
Glucosekonzentration bestimmen zu können.
Die Korrelation des Streuquerschnitts mit der Glucosekon
zentration kann dadurch erklärt werden, daß der Streu
querschnitt in dem heterogenen System des Gewebes von der
Relation der Brechungsindices der Streuzentren zu dem
Brechungsindex der Gewebsflüssigkeit abhängig ist. Wenn
sich der letztgenannte Brechungsindex infolge einer Ände
rung der Glucosekonzentration ändert, so ändert sich auch
der Streuquerschnitt.
Bei dem vorstehend beschriebenen Meßverfahren kann die
Berechnung der Glucosekonzentration aus der gemessenen
Meßgröße I(x) über die explizite Berechnung des Streu
querschnittes erfolgen, wie dies in der oben zitierten
Publikation von Schmitt et al. beschrieben ist. Für die
Praxis ist es jedoch vorzuziehen, ein numerisches Korre
lationsverfahren anzuwenden, bei dem die Gesamtheit der
gewonnenen Meßdaten durch Kalibration mit den (aus kon
ventionellen Messungen bekannten) Glucosekonzentrationen
korreliert wird. Gebräuchlich ist zu diesem Zweck bei
spielsweise das partial least square (PLS) Verfahren.
Um bei der dritten Verfahrensweise zur Ermittlung der
Glucosekonzentration die spektrale Abhängigkeit des In
terferenzsignals zu ermitteln, ist eine Information über
die Abhängigkeit des Interferenzsignals I von der Ein
dringtiefe x nicht unbedingt erforderlich. Mit anderen
Worten kann (ebenso wie bei der Glucosebestimmung über
den Brechungsindex) mit einer konstanten Einstellung der
Lichtweglänge des Referenzlichtweges 26 gearbeitet wer
den. Es kann jedoch auch hier vorteilhaft sein, zusätzli
che Informationen durch die Wiederholung der Messung mit
unterschiedlichen Lichtweglängen des Referenzlichtweges
und demzufolge unterschiedlichen Längen des Probenlicht
weges 16 zu gewinnen.
Bei dieser Verfahrensweise basiert, wie bereits erläu
tert, die eigentliche Analyse auf den bekannten spektro
skopischen Prinzipien. So kann beispielsweise, wie bei
der Zwei-Wellenlängen-Spektroskopie, mit zwei unter
schiedlichen Wellenlängen des Meßlichts gearbeitet wer
den, wobei eine Meßwellenlänge L₁ in einem Wellenlängen
bereich gewählt ist, in dem eine starke Abhängigkeit der
Absorption von der Glucosekonzentration besteht, während
bei einer zweiten Wellenlänge L₂, die als Referenzwellen
länge bezeichnet wird, eine möglichst geringe Abhängig
keit der Absorption von der Glucosekonzentration besteht.
Dadurch, daß das Interferenzsignal eines SCRI-Verfahrens
zur Grundlage der spektralanalytischen Untersuchung ge
macht wird, wird eine wichtige Fehlerquelle der bisheri
gen Verfahren vermieden, nämlich die Unsicherheit hin
sichtlich des Lichtweges bzw. die Tatsache, daß bei un
terschiedlichen Wellenlängen unterschiedliche Lichtwege
in der Probe berücksichtigt werden müssen. Bei der Spek
troskopie ist es dagegen gewünscht, daß die Länge, die
das Licht in der Probe zurückgelegt hat, konstant oder
zumindest reproduzierbar ist. Dies wird bei dem erfin
dungsgemäßen Verfahren gewährleistet, weil die jeweilige
"Küvettenlänge", also der Probenlichtweg, den das Licht
in der Probe zurücklegt, durch die Einstellung der Licht
weglänge des Referenzlichtweges definiert ist.
Fig. 2 zeigt ein Transmissions-Interferrometer, bei dem
das Licht nicht von der Probe 14 reflektiert wird, son
dern diese durchdringt. Eine solche Anordnung ist zur Un
tersuchung dünner Schichten biologischer Flüssigkeiten
oder auch zur in-vivo-Bestimmung der Glucose an entspre
chend dünnen Hautfalten (zwischen den Fingern oder am
Ohrläppchen) anwendbar. Von einem Lichtsender 10 wird
Meßlicht einem ersten Lichtkoppler 32 zugeleitet, der die
Lichtenergie in zwei Anteile aufspaltet, von dem ein er
ster Anteil der Probe 14 und ein zweiter Anteil einer Re
ferenzanordnung 33 mit definierter, vorzugsweise ein
stellbarer Lichtweglänge zugeführt wird.
Das aus der Probe 14 austretende Meßlicht wird über einen
zweiten Lichtkoppler 34 einem Detektor 23 zugeführt. An
dem Lichtkoppler 34 erfolgt die Zusammenführung des Meß
lichtes mit dem von der Referenzanordnung 33 kommenden
Referenzlicht.
Der Weg des Meßlichtes von dem Lichtsender 10 über den
ersten Lichtkoppler 32 bis zu der vorderen Grenzfläche 35
der Probe 14, durch die das Meßlicht in diese eindringt,
wird als primärseitiger Meßlichtweg 37 bezeichnet. Der
Weg des Lichts von der hinteren Grenzfläche 38, durch die
das Licht, nachdem es in der Probe 14 den Probenlichtweg
16 zurückgelegt hat, aus der Probe 14 austritt, und dem
Lichtempfänger 23 ist der sekundärseitige Meßlichtweg 39.
Der Weg des Lichts von dem Lichtsender 10 über den ersten
Lichtkoppler 32 und die Referenzanordnung 33 sowie den
zweiten Lichtkoppler 34 bis zu dem Lichtempfänger 23 bil
det einen Referenzlichtweg 40. Die Länge des Referenz
lichtweges 34 ist veränderbar, wobei die Einstellbarkeit
beispielsweise, wie in der Figur angedeutet, durch zwei
Spiegel 41, 42 und ein in Strahlrichtung 43 verschiebbares
Prisma 44 realisiert sein kann. Ebenso wie bei Fig. 1
ist zur Modulation ein PZT 27 in einen der Lichtwege, im
dargestellten Fall in den primärseitigen Meßlichtweg 37,
vorgesehen. Optische Elemente 46, 47 dienen zur Aufweitung
des Strahls vor der Probe 14 und zur Einkopplung des se
kundärseitigen Meßlichtes in den Faser-Lichtleiter, der
den größten Teil des sekundärseitigen Meßlichtweges 39
bildet.
Bei einer Transmissionsanordnung gemäß Fig. 2 liegt die
geometrische Lichtweglänge des Probenlichtweges 16 in der
Probe fest. Eine Veränderung des Brechungsindex in der
Probe 14 führt zu einer Änderung der optischen Licht
weglänge. Diese läßt sich mit der dargestellten Anordnung
unmittelbar messen. Verwendet man eine Lichtquelle 10 mit
kurzkohärentem Licht und hat bei einer ersten Glucosekon
zentration die Länge des Referenzlichtweges 40 so einge
stellt, daß am Detektor 23 ein Interferenzsignal gemessen
wird, so hat der Gesamtmeßlichtweg, der aus dem primär
seitigen Meßlichtweg 37, dem Probenlichtweg 16 und dem
sekundärseitigen Meßlichtweg 39 besteht, die gleiche op
tische Lichtweglänge wie der Referenzlichtweg 40. Wenn
sich danach die Glucosekonzentration und damit die opti
sche Lichtweglänge des Probenlichtweges 16 ändert, ist
zur Aufrechterhaltung des Interferenzsignales eine Ände
rung der Längeneinstellung des Referenzlichtweges erfor
derlich, die ein unmittelbares Maß für die Glucosekonzen
tration ist.
Bei Verwendung eines Lichtsenders 10 mit großer Kohärenz
länge, wie beispielsweise eines Lasers, ist die Messung
der Änderung der optischen Lichtweglänge des Probenlicht
weges 16 über eine Messung der Phasenverschiebung zwi
schen dem dem PZT 27 zugeführten Modulationssignal und
der entsprechenden Modulation des Interferenzsignals
ebenfalls möglich.
Schließlich kann aus dem Interferenzsignal bei einer An
ordnung gemäß Fig. 2 wiederum die Glucosekonzentration
durch Untersuchung von dessen spektraler Abhängigkeit er
mittelt werden. Sowohl bei der Anordnung nach Fig. 1, als
auch bei der Anordnung nach Fig. 2 wird dabei vorzugs
weise nicht eine spektrale Aufteilung des Primärlichtes,
beispielsweise durch Einkopplung des Lichtes mehrerer un
terschiedlicher Leuchtdioden bestimmt. Vielmehr wird nur
eine Lichtquelle 10 mit einem breitbandigen Spektrum ein
gesetzt, deren spektrale Breite den gesamten gewünschten
Wellenlängenbereich abdeckt. Die Lichtweglänge des Refe
renzlichtweges 26 bzw. 40 wird (durch Bewegung der Ele
mente 20 bzw. 43) oszillierend verändert und aus den
dabei gemessenen Interferenzmustern wird die spektrale
Abhängigkeit mit dem bekannten Verfahren der Fourier-
Transform-Spektrometrie rechnerisch ermittelt.
Claims (24)
1. Verfahren zur analytischen Bestimmung der Konzentra
tion von Glucose in einer biologischen Probe, bei
welchem
in einem Detektionsschritt Meßlicht von einem Licht sender auf einem primärseitigen Meßlichtweg in die Probe eingestrahlt wird, das Meßlicht auf einem Pro benlichtweg innerhalb der Probe verläuft und aus der Probe austretendes Licht auf einem sekundärseitigen Meßlichtweg zu einem Lichtempfänger geleitet und von diesem detektiert wird, um eine durch die Wechselwir kung mit der biologischen Probe veränderliche meßbare physikalische Eigenschaft des Lichtes zu bestimmen, die mit der Konzentration von Glucose in der biologi schen Matrix korreliert, und
in einem Auswerteschritt die Glucosekonzentration auf Basis der bei mindestens einem Detektionsschritt be stimmten physikalischen Eigenschaft des Lichtes er mittelt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil des von dem Lichtsender abgestrahlten Lichts auf einem Referenzlichtweg mit einer definierten op tischen Lichtweglänge dem Lichtempfänger zugeführt wird,
der aus dem primärseitigen Meßlichtweg, dem Proben lichtweg und dem sekundärseitigen Meßlichtweg beste hende Gesamtmeßlichtweg eine definierte optische Lichtweglänge hat,
der sekundärseitige Probenlichtweg und der Referenz lichtweg vor dem Lichtempfänger derartig zusammenge führt werden, daß das Sekundärlicht und das Referenz licht miteinander interferieren, wobei der Lichtemp fänger ein Interferenzsignal mißt und
das Interferenzsignal in dem Auswerteschritt zur Er mittlung der Glucosekonzentration verwendet wird.
in einem Detektionsschritt Meßlicht von einem Licht sender auf einem primärseitigen Meßlichtweg in die Probe eingestrahlt wird, das Meßlicht auf einem Pro benlichtweg innerhalb der Probe verläuft und aus der Probe austretendes Licht auf einem sekundärseitigen Meßlichtweg zu einem Lichtempfänger geleitet und von diesem detektiert wird, um eine durch die Wechselwir kung mit der biologischen Probe veränderliche meßbare physikalische Eigenschaft des Lichtes zu bestimmen, die mit der Konzentration von Glucose in der biologi schen Matrix korreliert, und
in einem Auswerteschritt die Glucosekonzentration auf Basis der bei mindestens einem Detektionsschritt be stimmten physikalischen Eigenschaft des Lichtes er mittelt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil des von dem Lichtsender abgestrahlten Lichts auf einem Referenzlichtweg mit einer definierten op tischen Lichtweglänge dem Lichtempfänger zugeführt wird,
der aus dem primärseitigen Meßlichtweg, dem Proben lichtweg und dem sekundärseitigen Meßlichtweg beste hende Gesamtmeßlichtweg eine definierte optische Lichtweglänge hat,
der sekundärseitige Probenlichtweg und der Referenz lichtweg vor dem Lichtempfänger derartig zusammenge führt werden, daß das Sekundärlicht und das Referenz licht miteinander interferieren, wobei der Lichtemp fänger ein Interferenzsignal mißt und
das Interferenzsignal in dem Auswerteschritt zur Er mittlung der Glucosekonzentration verwendet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Licht in mindestens einem der Lichtwege mit
einem Modulationssignal moduliert und das Interfe
renzsignal unter Verwendung des Modulationssignals
ausgewertet wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Licht auf dem Refe
renzlichtweg durch ein reflektierendes optisches Ele
ment in die entgegengesetzte Raumrichtung zurückre
flektiert wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die optische Licht
weglänge von mindestens einem der Lichtwege veränder
lich ist und auf mehrere unterschiedliche Längen ein
gestellt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die optische Lichtweglänge des Referenzlichtweges
veränderlich ist und auf mehrere unterschiedliche
Längen eingestellt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die optische Lichtweglänge oszil
lierend verändert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die optische Lichtweglänge durch
Bewegung eines reflektierenden optischen Elementes
verändert wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtsender Licht mit
einer kurzen Kohärenzlänge von höchstens 50 µm, be
vorzugt höchstens 10 µm erzeugt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der primärseitige Meßlichtweg und der sekundär
seitige Meßlichtweg in dem gleichen von einer Grenz
fläche der Probe definierten Halbraum verlaufen, so
daß von der Probe reflektiertes Licht in den sekun
därseitigen Probenlichtweg eintritt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der primärseitige Meßlichtweg und der sekundär
seitige Meßlichtweg zusammenfallen und ein optischer
Koppler sowohl zum Aufteilen des primärseitigen Pro
benlichtweges und des Referenzlichtweges als auch zum
Zusammenführen des sekundärseitigen Probenlichtweges
und des Referenzlichtweges dient.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß zur Bestimmung einer Glucosekonzentra
tion mehrere unterschiedliche Relationen der Licht
weglängen des Gesamtmeßlichtweges in Relation zu dem
Referenzlichtweg eingestellt werden, bei denen die
optische Weglänge des Referenzlichtweges größer als
die Summe der optischen Weglängen des primärseitigen
Meßlichtweges und des sekundärseitigen Meßlichtweges
ist, so daß das Interferenzsignal Reflexionen in un
terschiedlichen Tiefen der Probe entspricht.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Konzentration der Glucose aus der Abhängig
keit des Interferenzsignals von der eingestellten Re
lation der optischen Lichtweglängen ermittelt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die optische Weglänge des Proben
lichtweges zur Ermittlung der Glucosekonzentration
verwendet wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Ermittlung einer Glucosekon
zentration mindestens zwei unterschiedliche Meßlicht-Wellen
längen verwendet werden und die Wellenlängenab
hängigkeit des Interferenzsignals zur Ermittlung der
Glucosekonzentration verwendet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14 in Verbindung mit einem
der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Lichtsender ein breitbandiges Spektrum ausstrahlt
und die Wellenlängenabhängigkeit mit dem Fourier-
Transform-Spektroskopie-Verfahren ermittelt wird.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der biolo
gischen Probe gemessen und bei der Ermittlung der
Glucosekonzentration berücksichtigt wird.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die biologische Probe
eine biologische Flüssigkeit, insbesondere Blut, ist.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die biologische Probe ein
biologisches Gewebe ist.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das biologische Gewebe Hautgewebe, insbesondere
an der Fingerbeere, der Oberbauchdecke, dem Nagel
bett, der Lippe, der Zunge oder dem inneren Oberarm
des Menschen oder das Gewebe der Skleren ist.
20. Glucosemeßgerät zur analytischen Bestimmung der Kon
zentration von Glucose in einer biologischen Probe
(14) mit einem Verfahren nach einem der vorhergehen
den Ansprüche, umfassend
einen Lichtsender (10) zur Erzeugung von Meßlicht,
in einer definierten Position bezüglich der biologi schen Probe (14) positionierte Lichteinstrahlungsmit tel (11), mit einer Lichtöffnung (12), durch die das Meßlicht durch eine Grenzfläche (15, 35) der Probe (14) in die biologische Probe (14) eingestrahlt wird,
einen primärseitigen Meßlichtweg (22, 37), der den Lichtsender (10) und die Grenzfläche (15, 35) verbin det,
in einer definierten Position bezüglich der biologi schen Probe positionierbare Lichtaufnahmemittel für nach Wechselwirkung mit der Probe (14) an einer Grenzfläche (15, 38) aus dieser austretendes Meßlicht und
einen sekundärseitigen Meßlichtweg (24, 39), der die Grenzfläche (15, 38), an der das Meßlicht aus der Probe (14) austritt, mit einem Lichtempfänger verbin det,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lichtsender (10) und der Lichtempfänger (23) über einen Referenzlichtweg (26, 40), der eine definierte optische Weglänge hat, miteinander verbunden sind, und
in dem sekundärseitigen Meßlichtweg ein optischer Koppler (7) angeordnet ist, durch den der sekundär seitige Meßlichtweg (24, 39) und der Referenzlichtweg (26, 40) so zusammengeführt werden, daß sie an der gleichen Stelle auf den Lichtempfänger auftreffen und ein Interferenzsignal erzeugen.
einen Lichtsender (10) zur Erzeugung von Meßlicht,
in einer definierten Position bezüglich der biologi schen Probe (14) positionierte Lichteinstrahlungsmit tel (11), mit einer Lichtöffnung (12), durch die das Meßlicht durch eine Grenzfläche (15, 35) der Probe (14) in die biologische Probe (14) eingestrahlt wird,
einen primärseitigen Meßlichtweg (22, 37), der den Lichtsender (10) und die Grenzfläche (15, 35) verbin det,
in einer definierten Position bezüglich der biologi schen Probe positionierbare Lichtaufnahmemittel für nach Wechselwirkung mit der Probe (14) an einer Grenzfläche (15, 38) aus dieser austretendes Meßlicht und
einen sekundärseitigen Meßlichtweg (24, 39), der die Grenzfläche (15, 38), an der das Meßlicht aus der Probe (14) austritt, mit einem Lichtempfänger verbin det,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lichtsender (10) und der Lichtempfänger (23) über einen Referenzlichtweg (26, 40), der eine definierte optische Weglänge hat, miteinander verbunden sind, und
in dem sekundärseitigen Meßlichtweg ein optischer Koppler (7) angeordnet ist, durch den der sekundär seitige Meßlichtweg (24, 39) und der Referenzlichtweg (26, 40) so zusammengeführt werden, daß sie an der gleichen Stelle auf den Lichtempfänger auftreffen und ein Interferenzsignal erzeugen.
21. Glucosemeßgerät nach Anspruch 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Licht auf mindestens einem Teil der
Lichtwege (22, 24, 37, 39; 26, 40) in Monomode-Lichtleit
fasern (9) geführt wird.
22. Glucosemeßgerät nach einem der Ansprüche 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtsender (10) ein
Dioden-Lichtsender, insbesondere eine Superlumines
zenzdiode ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, da
durch gekennzeichnet, daß der primärseitige Meßlicht
weg (22) und der sekundärseitige Meßlichtweg (24)
teilweise übereinstimmen und durch dieselben opti
schen Bauelemente verlaufen.
24. Glucosemeßgerät nach einem der Ansprüche 20 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß der Referenzlichtweg
(26, 40) zur Einstellung seiner Lichtweglänge ein in
der optischen Achse verschiebbares reflektierendes
optisches Element (20, 44) aufweist.
Priority Applications (16)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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