DE4413991C2 - Anzeigevorrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für
Kraftfahrzeuge, bei welcher ein an einer Anzeigeeinheit
angezeigtes Bild von einem reflektierenden Teil reflektiert wird und
zu dem Auge des Fahrers hingeführt wird, so daß das von der
Anzeigeeinheit angezeigte Bild von dem Fahrer als ein
virtuelles Bild hinter dem reflektierenden Teil beobachtet werden
kann.
Eine Anzeigevorrichtung für Kraftfahrzeuge ist bekannt, mit
welcher ein angezeigtes Bild als ein virtuelles Bild an einer
entfernten Stelle vor dem Kraftfahrzeug beobachtet werden kann,
wobei eine Anzeigeeinheit aus Leuchtanzeigen oder
Flüssigkristall-Anzeigelementen zum Anzeigen von Informationen
mit nach oben gerichteter Anzeigeseite in
einem Armaturenbrett angeordnet ist, und das von der
Anzeigeeinheit emittierte Bildlicht durch eine Öffnung in
dem Armaturenbrett hindurchtritt und von einem reflektierenden Teil,
wie einer Windschutzscheibe, zu dem Auge des Fahrers hin
reflektiert wird, so daß das virtuelle Bild des angezeigten
Bildes für den Fahrer hinter dem reflektierenden Teil, d. h. vor dem
Kraftfahrzeug, sichtbar ist.
Mit einer Anzeigevorrichtung dieses Typs wird jedoch ein
Geisterbild erzeugt, da das von der Anzeigevorrichtung
emittierte Bildlicht an zwei Stellen, d. h. an der Innen- und
der Außenfläche der Windschutzscheibe reflektiert wird.
Um solche Probleme zu vermeiden, wurden, wie in den japanischen
Patentanmeldungen, Veröffentlichungs-Nr. Heisei 2-294615 und 2-
141720 beschrieben, Anordnungen vorgeschlagen, bei welchen die
Anzeigeeinheit derart gestaltet ist, daß sie das das Bild
wiedergebende Licht in S-Polarisation polarisiert, und ein
Polarisationsrichtungs-Einstellmittel, das das einfallende S-
polarisierte Licht in P-polarisiertes Licht umwandelt, zwischen
laminierten Glasscheiben eingefügt ist, welche die
Windschutzscheibe bilden, so daß eine unerwünschte Reflexion
auf der Außenfläche der Windschutzscheibe verhindert wird und
ferner verhindert wird, daß ein Geisterbild entsteht.
Da die Anzeigefläche der Anzeigeeinheit nach oben gerichtet
ist, verursachen jedoch bei der Anzeigevorrichtung dieses Typs
die durch die Öffnung in dem Armaturenbrett hindurch auf die
Anzeigefläche einfallenden Außenlichtstrahlen, wie die
Sonnenlichtstrahlen, ein sogenanntes Verwischungsphänomen,
wodurch das angezeigte Bild nur sehr schwierig erkennbar ist.
Um die Probleme der Anzeigevorrichtungen nach dem Stand der
Technik zu vermeiden, wurde die aus Fig. 2 ersichtliche
Anordnung vorgeschlagen. In dieser Anordnung werden unmittelbar
über der Anzeigefläche der Anzeigeeinheit 1 ein erstes und
ein zweites Dreiecksprisma 11, 12 angeordnet, welche den
gleichen Scheitelwinkel Θ aufweisen und derart
aufeinandergestapelt sind, daß die Scheitelwinkel Θ der Prismen
in entgegengesetzte Richtungen gerichtet sind.
Eine derartige Anordnung von Dreiecksprismen für
eine Anzeigevorrichtung ist auch aus der Druckschrift
JP 3-117 271 bekannt.
Entsprechend dieser Anordnung wird das Außenlicht, falls es von
der Windschutzscheibe 4 durch die Öffnung 2a in dem
Armaturenbrett 2 hindurch auf die Anzeigeeinheit 1
einfällt, von der Grenzfläche 11a der aufeinandergestapelten
ersten und zweiten Prismen 11, 12 reflektiert und in die mit
dem Pfeil F gezeigte Richtung gerichtet, so daß Außenlicht
nicht auf die Anzeigefläche der Anzeigeeinheit 1 einfällt.
Daher besteht nicht die Möglichkeit, daß das von der
Anzeigeeinheit angezeigte Bild von Außenlicht überstrahlt
wird.
Da ferner die identisch ausgebildeten Prismen 11, 12 in
entgegengesetzter Richtung aufeinandergestapelt angeordnet
sind, wird das von der Anzeigeeinheit 1 emittierte
Bildlicht kaum beeinflußt, wenn es durch die Prismen
hindurchtritt. Hierdurch wird für den Betrachter
sichergestellt, daß das von dem Betrachtungspunkt 6 aus
sichtbare Bild nicht verzerrt wird. Ferner wird hierdurch
ermöglicht, daß ein virtuelles Bild hinter dem reflektierenden Teil
oder vor dem Kraftfahrzeug beobachtet wird.
Bei dieser vorgeschlagenen Anordnung treten keine Probleme auf;
jedoch kann die Windschutzscheibe, welche bei den in den
japanischen Patentanmeldungen, Veröffentlichungs-Nummern Heisei
2-294615 und 2-141720 beschriebenen Vorrichtungen als
reflektierendes Teil verwendet wird, Probleme bereiten. Bei diesen
Vorrichtungen wird, falls die oben beschriebenen Prismen
verwendet werden, um die von dem Außenlicht verursachte
unerwünschte Erscheinung zu vermeiden, das von der
Anzeigeeinrichtung 1, welche ein Flüssigkristall-Anzeigeelement
1a mit einer Hintergrundbeleuchtung 1b aufweist, emittierte S-
polarisierte Licht an den Prisma 12 - Luft-Übergangsstellen A,
B und an den Prisma 11 - Luft-Übergangsstellen C, D mit einem
Reflexionsfaktor reflektiert, der größer als der bei normalem
Licht ist. Dies hat zur Folge, daß die Intensität des auf die
Windschutzscheibe 4 einfallenden Lichtes verringert wird. Daher
wird die Helligkeit des angezeigten Bilds verringert.
Die oben beschriebene Erscheinung kann mit Hilfe der in den
Fig. 4 und 5 dargestellten Diagramme einfach verstanden
werden. Die erwähnte Erscheinung wird dadurch verursacht, daß
das von der Luft mit einer Brechungszahl von 1 in das Prisma
mit einer Brechungszahl von 1,5 eintretende Licht bis zu einem
Einfallswinkel von etwa 30° den gleichen Reflexionsfaktor für
S-polarisiertes Licht und P-polarisiertes Licht aufweist, wie
aus Fig. 4 ersichtlich. Der Reflexionsfaktor für das S-
polarisierte Licht ist jedoch größer als für das P-polarisierte
Licht, falls der Einfallswinkel 30° oder mehr ist.
Im Gegensatz dazu ist, wenn das Licht von dem Prisma mit einer
Brechungszahl von 1,5 in die Luft mit einer Brechungszahl von 1
eintritt, der Reflexionsfaktor für S-polarisiertes Licht mit
dem für das P-polarisierte Licht bis zu einem Einfallswinkel
von etwa 15° gleich, wie aus Fig. 5 ersichtlich. Im Falle von
größeren Einfallswinkeln bis zu dem Winkel von etwa 42°, bei
dem eine vollständige Reflexion erfolgt, weist jedoch das S-
polarisierte Licht einen größeren Reflexionsfaktor als das P-
polarisierte Licht auf. Daher wird, falls die Prismen in der in
Fig. 3 gezeigten Anordnung angeordnet sind, die
Durchlässigkeit für das auf das Prisma einfallende Licht im
Falle vom S-polarisierten Licht bis auf 30-40% verringert. Im
Falle vom P-polarisierten Licht wird die Durchlässigkeit um
etwa 10% verringert.
In den Fig. 4 und 5, bezeichnet Φb (= 56,3°, 33,7°) den
Brewsterschen Winkel, der der Einfallswinkel ist, bei welchem
keine Reflexion des P-polarisierten Lichts erfolgt. Ferner
bezeichnet Φc (= 41,8°) den Winkel, bei welchem eine
vollständige Reflexion erfolgt.
Durch die Erfindung wird die Aufgabe gelöst, die oben
beschriebenen Nachteile zu vermeiden und eine
Anzeigevorrichtung für Kraftfahrzeuge zu schaffen, mit welcher
die von Außenlicht verursachten unerwünschten Wirkungen
weitgehend vermieden werden können und damit
ein angezeigtes Bild mit
erhöhter Helligkeit erzeugt werden kann.
Um diese Aufgabe zu lösen, weist die erfindungsgemäße
Anzeigevorrichtung auf: eine Anzeigeeinheit; ein erstes und
ein zweites Prisma, welche mit in entgegengesetzte Richtungen
gerichteten Scheitelwinkeln der Prismen aufeinandergestapelt
sind, wobei das erste und das zweite Prisma nahe an der
Anzeigefläche der Anzeigeeinheit angeordnet sind; und ein
reflektierendes Teil zum Reflektieren des durch diese Prismen
hindurchgetretenen Anzeigelichtes zu dem Auge des Fahrers hin;
wobei das Anzeigelicht der Anzeigeeinheit relativ zu der
Reflexionsfläche des reflektierenden Teiles als P-polarisiertes
Licht emittiert wird; und wobei ein Polarisationsrichtungs-
Drehmittel zum Verdrehen des durch die Prismen
hindurchgetretenen Anzeigelichtes um 90° zwischen den Prismen
und dem reflektierenden Teil angeordnet ist.
Mit der oben beschriebenen Anordnung ist es möglich, die von
dem Außenlicht verursachten unerwünschten Wirkungen zu
vermeiden. Ferner besteht, da das von der Anzeigeeinheit
emittierte Anzeigelicht ein P-polarisiertes Licht ist, eine
kleine Reflexion an der Prisma-Luft-Übergangsstelle und ein
großer Anteil des Lichtes tritt durch die Prismen hindurch. Das
durch die Prismen hindurchgetretene Licht wird von dem
Polarisationsrichtungs-Drehmittel um 90° verdreht, so daß das
P-polarisierte Licht in S-polarisiertes Licht umgewandelt wird,
das dann auf das reflektierende Teil einfällt. Falls das
reflektierende Teil aus der Windschutzscheibe gebildet wird, wird
das S-polarisierte Licht mit großem Reflexionsfaktor
reflektiert, wodurch ein helles Anzeigebild erzeugt wird.
Zusätzlich kann durch Anordnung eines Gliedes, wie in der
japanischen Patentanmeldung, Veröffentlichungsnummer Heisei 2-
294615 beschrieben, auf der Grenzfläche zwischen den
zusammengesetzten Glasscheiben der Windschutzscheibe die
Möglichkeit bedeutend verringert werden, daß ein Geisterbild
entsteht.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Anzeigevorrichtung
nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform;
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht einer herkömmlichen
Anzeigevorrichtung, welche Prismen aufweist, um die
unerwünschten Wirkungen des Außenlichts zu verringern;
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht der Anzeigevorrichtung
zur Erläuterung des mit dieser verbundenen Problems, das
besteht, falls das Anzeigelicht der Anzeigeeinheit relativ
zu der Windschutzscheibe, welche als reflektierendes Teil verwendet
wird, in S-polarisiertes Licht polarisiert wird, um den
Reflexionsfaktor der Windschutzscheibe zu erhöhen;
Fig. 4 zeigt ein Diagramm, mit dem der Unterschied
zwischen dem Reflexionsfaktor für das S-polarisierte Licht und
dem für das P-polarisierte Licht gezeigt wird, wenn das Licht
von Luft in Glas eintritt; und
Fig. 5 zeigt ein Diagramm, mit dem der Unterschied
zwischen dem Reflexionsfaktor für das S-polarisierte Licht und
dem für das P-polarisierte Licht gezeigt wird, wenn das Licht
von Glas in Luft eintritt.
Im folgenden wird eine Ausführungsform der Erfindung mit
Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Teile, die mit denen
der herkömmlichen Vorrichtung identisch sind oder denen der
herkömmlichen Vorrichtung entsprechen, werden mit den gleichen
Bezugszeichen bezeichnet.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Anzeigevorrichtung für Kraftfahrzeuge.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist die Anzeigevorrichtung 1
nach dieser Ausführungsform ein Flüssigkristall-Anzeigeelement
1a vom Transmissionstyp mit einer Hintergrundbeleuchtung 1b
auf. Die an beiden Oberflächen der Anzeigeeinheit
vorhandenen Polarisatoren sind derart angeordnet, daß ein
Anzeigelicht als P-polarisiertes Licht in Richtung zu der
Reflexionsfläche der Windschutzscheibe 4 emittiert wird.
Ein Polarisationsrichtungs-Drehmittel 5 ist über der Oberfläche
eines ersten Prismas 11 angeordnet. Das Polarisationsrichtungs-
Drehmittel 5 weist ein Flüssigkristallpanel vom TN-Typ oder
eine Halbwellenlängen-Platte auf und bewirkt, daß die
Polarisationsrichtung des Anzeigelichts, das durch das zweite
und das erste Prisma 12, 11 hindurchgetreten ist, um 90°
verdreht wird. Dies bedeutet, daß das Anzeigelicht, das durch
das Polarisationsrichtungs-Drehmittel 5 hindurchgetreten ist,
in ein S-polarisiertes Licht umgewandelt wird, dessen
Schwingung senkrecht zu der Einfallebene der Windschutzscheibe
4 erfolgt.
In dieser Anordnung, bei der die Scheitelwinkel Θ des ersten
und des zweiten Prismas 11, 12 auf den gewünschten Winkel
eingestellt sind, bei welchem das Außenlicht gesperrt wird,
wird das von der Anzeigeeinheit 1 emittierte, P-
polarisierte Anzeigelicht an den Übergangsstellen A, B zwischen
dem ersten Prisma 11 und der Luft und den Übergangsstellen C, D
zwischen dem zweiten Prisma 12 und der Luft mit kleinerem
Reflexionsfaktor als der für S-polarisiertes Licht reflektiert.
Die Verringerung des Reflexionsfaktors ist insbesondere bei den
Prisma-Luft-Übergangsstellen B, C bedeutend. Dies hat zur
Folge, daß die Durchlässigkeit der Prismen 11, 12 erhöht wird.
Die Punkte A, B, C, D in den Fig. 4 und 5 bezeichnen die
Einfallswinkel an den Übergangsstellen A, B zwischen dem Prisma
12 und der Luft und an den Übergangsstellen C, D zwischen dem
Prisma 11 und der Luft. Ferner bezeichnet das Bezugszeichen E
den Einfallswinkel, unter welchem das Anzeigelicht in die
Windschutzscheibe 4 eintritt. Diese Punkte sind gezeigt, um den
Reflexionsfaktor für das S-polarisierte Licht mit dem für das
P-polarisierte Licht vergleichen zu können.
Da das Anzeigelicht, das durch die Prismen 11, 12
hindurchgetreten ist, in seiner Polarisationsrichtung von dem
Polarisationsrichtungs-Drehmittel 5 um 90° verdreht wird, wird
das Licht in S-polarisiertes Licht umgewandelt und fällt so auf
die Oberfläche der Windschutzscheibe 4 ein. Da der
Reflexionsfaktor der Windschutzscheibe 4 für das S-polarisierte
Licht größer als für P-polarisiertes Licht ist, wird der Anteil
des Anzeigelichts, das das Auge des Fahrers erreicht, erhöht,
so daß der Fahrer ein helles Bild beobachten kann.
Die wirksame Durchlässigkeit der Prismen 11, 12 ist für
Anzeigelicht, das in S-polarisiertes Licht polarisiert ist, um
etwa 30 bis 40% verringert, während die
Durchlässigkeitsverringerung für das P-polarisierte Licht etwa
10% beträgt. Daher wird, falls die Polarisation des auf die
Prismen einfallenden Anzeigelichts in P-Polarisation
umgewandelt wird, die wirksame Durchlässigkeit um 20 bis 30%
erhöht. Falls die Durchlässigkeit des Flüssigkristallpanels
oder der Halbwellenlängenplatte mit 95% berücksichtigt wird,
ist es möglich, die Gesamtdurchlässigkeit in der Größenordnung
von 15 bis 25% zu erhöhen.
Wie oben beschrieben, werden erfindungsgemäß die im Querschnitt
als rechtwinklige Dreiecke ausgebildeten und mit ihrer
Hypotenusenfläche aufeinandergestapelten Prismen verwendet, um
zu verhindern, daß die von dem Außenlicht verursachten
unerwünschten Wirkungen auftreten, und wird das von der
Anzeigeeinheit emittierte Anzeigelicht in P-polarisiertes
Licht polarisiert, wodurch die Reflexion an den Prisma-Luft-
Übergangsstellen bedeutend verringert und die Durchlässigkeit
der Prismen bedeutend verbessert werden. Ferner wird, da die
Polarisationsrichtung des Anzeigelichts, das durch die Prismen
hindurchgetreten ist, mit Hilfe des Polarisationsrichtungs-
Drehmittels um 90° verdreht wird, das auf das Reflexionsglied
einfallende Anzeigelicht S-polarisiert. Falls als
reflektierendes Teil die Windschutzscheibe verwendet wird, ist es
wegen des verhältnismäßig hohen Reflexionsfaktors der
Windschutzscheibe möglich, ein helles Anzeigebild zu erhalten,
da der hohe Reflexionsfaktor der Windschutzscheibe mit der
durch die P-Polarisation erhöhten Durchlässigkeit der Prismen
zusammenwirkt.
Claims (6)
1. Anzeigevorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einer
Anzeigeeinheit; einem ersten und einem zweiten Prisma,
welche mit in entgegengesetzte Richtungen gerichteten
Scheitelwinkeln der Prismen aufeinandergestapelt sind, wobei
das erste und das zweite Prisma nahe an der Anzeigefläche der
Anzeigeeinheit angeordnet sind; einem reflektierenden Teil zum
Reflektieren des durch die Prismen hindurchgetretenen
Anzeigelichtes zu dem Auge des Fahrers hin; und einem
Polarisationsrichtungs-Drehmittel zum Verdrehen der
Polarisationsrichtung des durch die Prismen hindurchgetretenen
Anzeigelichtes um 90°, wobei das Polarisationsrichtungs-
Drehmittel zwischen den Prismen und dem reflektierenden Teil
angeordnet ist, und das Anzeigelicht der Anzeigeeinheit
relativ zu der Reflexionsfläche des reflektierenden Teiles als P-
polarisiertes Licht emittiert wird.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, bei der die
Anzeigeeinheit ein Flüssigkristall-Anzeigeelement vom
Transmissionstyp mit einer Hintergrundbeleuchtung ist.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das
Polarisationsrichtungs-Drehmittel (5) aus einem
Flüssigkristallpanel vom TN-Typ ist.
4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das
Polarisationsrichtungs-Drehmittel aus einer
Halbwellenlängen-Platte ist.
5. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das
reflektierende Teil aus einer Windschutzscheibe oder einem unteren
Endbereich einer Windschutzscheibe gebildet ist.
6. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das erste und
das zweite Prisma aus Glas oder Kunstharz sind.
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