DE4409899A1 - Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren - Google Patents
Anordnung zum Erfassen von StraßenbenutzungsgebührenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Erfassen von
Straßenbenutzungsgebühren von Fahrzeugen, die sich auf einem
mehrspurigen abzweigungsfreien Straßenabschnitt mit einem
Anfang und einem Ende und mit mindestens einer Ein- und
mindestens einer Ausfahrt fortbewegen, wobei die Fahrzeuge
mit einer Einrichtung versehen sind, die nach einer
Aktivierung von außen eine Transaktion, beispielsweise die
Abbuchung der geforderten Gebühr von einer Chipkarte oder
eine Aussendung einer Identifikationsnummer zur
anschließenden Abbuchung der geforderten Gebühr von einem
Konto veranlaßt, wobei vor dem Ende des Straßenabschnittes
eine Feststation angeordnet ist, die Mittel aufweist, die
einen Datenaustausch mit Einrichtungen in Fahrzeugen in
völlig frei fließendem Verkehr auf mehreren Spuren
ermöglichen, und die weitere Mittel aufweist, die es
ermöglichen, Fahrzeuge zu identifizieren, wenn eine
Transaktion zwischen Feststation und den Einrichtungen der
Fahrzeuge nicht stattgefunden hat.
Die Erfindung kann in Systemen zur automatischen
Gebührenerfassung eingesetzt werden.
Automatische Gebührenerfassungssysteme basieren darauf, daß
an einer Feststation mittels Mikrowellen oder
Infrarotstrahlung eine Verbindung zu einer Einrichtung im
Fahrzeug aufgebaut wird, über die eine Transaktion,
beispielsweise ein Abbuchungsvorgang von einer einen
Geldbetrag speichernden Scheckkarte oder die Übergabe einer
Identifikationsnummer zur anschließenden Abbuchung von einem
Konto, abgewickelt wird. Diese Transaktion findet statt, so
lange sich das Fahrzeug, bzw. die Einrichtung in dem
Fahrzeug, in Reichweite von Sender und Empfänger der
Feststation befindet. Aus der DE 41 07 803 A1 ist ein
solches Gebührenerfassungssystem bekannt.
Ein System zur automatischen Gebührenerfassung besteht
beispielsweise aus einer Reihe von Feststationen, die
jeweils zwischen Ein- und Ausfahrten auf bestimmten Straßen
angeordnet werden. Eine solche Anordnung bezeichnet man als
offenes System. Da beim offenen System zwischen allen Ein-/
Ausfahrten Feststationen stehen sollten, die einen
Datenaustausch im völlig frei fließenden Verkehr auf
mehreren Spuren (also ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und
mit beliebigem Spurwechseln) ermöglichen sollen (Multilane-
System), ist ein solches System aufgrund der aufwendigen
Feststationen teuer. Es fallen eine sehr hohe Anzahl an
Transaktionen zwischen Einrichtungen und Feststationen an.
Das System weist die Vorteile auf, daß die Fahrtroute des
Autofahrers dem System nicht bekannt ist, der Autofahrer
sich also sozusagen anonym in dem System bewegt und daß das
System eine Verkehrslenkung zuläßt.
Im Gegensatz dazu steht ein geschlossenes System, das an
allen Ein-/Ausfahrten und Enden einer Straße oder z. B. einer
Autobahn eine Feststation aufweist, wobei ein Autofahrer bei
der Einfahrt in ein solches System ein elektronisches Ticket
erhält, das beispielsweise den Ort der Einfahrt, Datum und
Uhrzeit angibt. Bei der Ausfahrt berechnet die Feststation
die Gebühr für die Strecke zwischen dem Ort der Ein- und dem
der Ausfahrt. Ein geschlossenes System kommt mit weniger
aufwendigen Feststationen aus, da diese sich an meist
einspurigen Ein- und Ausfahrten befinden (Single-Lane-
Systeme). Die Zahl der Transaktionen ist geringer. Es ist
dem System bekannt, wo der Verkehrsteilnehmer in das System
eingefahren ist und zwar so lange, bis er das System wieder
verläßt. Eine gezielte Verkehrslenkung ist mit einem solchen
System nicht möglich.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der
Erfindung, eine wenig aufwendige Anordnung zum Erfassen von
Straßenbenutzungsgebühren anzugeben.
Die Aufgabe wird durch eine Anordnung mit den Merkmalen der
Patentansprüche 1 oder 2 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Patentansprüchen 3 bis 8
angegeben.
Die Erfindung geht davon aus, daß auf einem mehrspurigen
Straßennetz mit Abzweigungen und Kreuzen, Ein- und
Ausfahrten, z. B. einem Autobahnnetz,
Straßenbenutzungsgebühren erhoben werden sollen. Zunächst
kann man ein solches Straßennetz in Straßenabschnitte
unterteilen, die abzweigungs- und kreuzungsfrei sind, einen
Anfang und ein Ende und mindestens eine Ein- und mindestens
eine Ausfahrt aufweisen. Auf einem Straßenabschnitt fließt
der Verkehr nur in einer Richtung, vom Anfang zum Ende.
Diese Straßenabschnitte können hintereinander angeordnet
sein, wobei ein oder mehrere Enden von Straßenabschnitten
mit einem oder mehreren Anfängen von Straßenabschnitten
verbunden sein können. Es ist auch möglich, daß zwischen den
oben definierten Straßenabschnitten im Straßennetz Strecken
liegen, die keine Ein- und Ausfahrt aufweisen, aber eine
Feststation (Multilane-System), die beispielsweise eine
Gebühr für das Passieren einer Brücke oder eines Tunnels
erhebt. Jeder Straßenabschnitt ist mit Feststationen
ausgestattet. Die beiden Fahrrichtungen beispielsweise einer
Autobahn werden getrennt voneinander in Straßenabschnitte
unterteilt.
Eine erste Variante sieht wie folgt aus:
Eine Feststation (Multilane-System) ist am oder vor dem Ende des Straßenabschnittes angeordnet. Die Feststation kann Mittel aufweise, die es ermöglichen, ein Fahrzeug zu identifizieren, wenn eine Transaktion zwischen Feststation und der Einrichtung des Fahrzeugs nicht stattgefunden hat oder sich zu wenig Gebühreneinheiten auf der Chipkarte befinden (Enforcement). Außerdem sind an jeder Einfahrt Feststationen vorgesehen, die der Einrichtung im Fahrzeug eine Eingangskennung übermitteln. Die Eingangskennung wird in einem Speicher abgelegt. Auch an jeder Ausfahrt sind Feststationen vorgesehen, die einen Datenaustausch mit den Einrichtungen im Fahrzeug ermöglichen.
Eine Feststation (Multilane-System) ist am oder vor dem Ende des Straßenabschnittes angeordnet. Die Feststation kann Mittel aufweise, die es ermöglichen, ein Fahrzeug zu identifizieren, wenn eine Transaktion zwischen Feststation und der Einrichtung des Fahrzeugs nicht stattgefunden hat oder sich zu wenig Gebühreneinheiten auf der Chipkarte befinden (Enforcement). Außerdem sind an jeder Einfahrt Feststationen vorgesehen, die der Einrichtung im Fahrzeug eine Eingangskennung übermitteln. Die Eingangskennung wird in einem Speicher abgelegt. Auch an jeder Ausfahrt sind Feststationen vorgesehen, die einen Datenaustausch mit den Einrichtungen im Fahrzeug ermöglichen.
Die Feststationen an den Ausfahrten und die am Ende des
Straßenabschnittes weisen Mittel auf, die den Inhalt des
Speichers überprüfen, eine Transaktion mit einer Gebühr
einleiten, und die Eingangskennung nach erfolgter
Transaktion löschen.
Mit einer solchen Anordnung lassen sich die exakten Gebühren
zwischen:
- - Anfang und Ende
- - Anfang und jeder Ausfahrt
- - jeder Einfahrt und Ende
- - jeder Einfahrt und jeder Ausfahrt des Straßenabschnitts berechnen.
Eine zweite Variante weist an den Einfahrten keine
Feststationen auf. Es sind nur Feststationen an Ausfahrten
und am Ende des Straßenabschnittes vorgesehen.
Mit einer solchen Anordnung lassen sich die folgenden
Gebühren bestimmen:
- a) exakte Gebühren zwischen:
- - Anfang und Ende des Straßenabschnitts
- - Anfang und jeder Ausfahrt des Straßenabschnitts
- b) pauschale Gebühr zwischen
- - jeder Einfahrt und Ende des Straßenabschnitts
- - jeder Einfahrt und jeder Ausfahrt des Straßenabschnitts
Die Feststationen eines Straßenabschnittes erheben nur
Gebühren, in Abhängigkeit des gefahrenen Straßenabschnittes.
Jeder Straßenabschnitt stellt ein in sich abgeschlossenes
System dar.
Informationen aus diesem System, gelangen nur insofern ins
daran anschließende System, wenn entweder eine Feststation
ausgefallen ist oder wenn aus anderen Gründen im
vorhergehenden System eine Transaktion nicht durchführt
wurde. Nur in diesem Fall kann an einer Feststation des
nachfolgenden Systems auch die Gebühr des vorangegangenen
Systems abgebucht werden. Eine Gebührenquittung ist nichts
anderes als die Kennung, daß die Gebühr gezahlt wurde. Diese
Kennung kann auch darin bestehen, daß keine Kennung
vorliegt, falls dies entsprechend festgelegt ist. Es ist
also mit dem erfindungsgemäßen System nicht möglich
festzustellen, wo ein Autofahrer in das System eingefahren
ist, wenn der Autofahrer den Straßenabschnitt verlassen hat,
in den er eingefahren ist.
Ein Autofahrer, der auf ein Straßennetz mit obigen
Straßenabschnitten einfährt, sieht zunächst ein
geschlossenes System (Feststation an der Einfahrt). Befindet
sich der Autofahrer auf dem Straßennetz, so sieht er ein
offenes System (Abbuchung mit einer Multilane-Feststation
auf jedem durchfahrenen Straßenabschnitt). Verläßt der
Autofahrer das Straßennetz wieder, so sieht er wieder ein
geschlossenes System (Feststation an der Ausfahrt). Für den
Autofahrer ist ein System ohne Verkehrsbehinderung
geschaffen worden. Es fallen wesentlich weniger
Transaktionen als bei einem offenen System an, was zu einer
erheblichen Vereinfachung des Rechneraufwandes bei
übergeordneten Stationen des Systems führt. Eine
Verkehrslenkung ist möglich.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Figuren
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Autobahnnetz mit Autobahnabschnitten mit
erfindungsgemäßen Anordnungen,
Fig. 2 einen Autobahnabschnitt in einer Fahrtrichtung mit
erfindungsgemäßen Anordnungen.
In Fig. 1 ist ein bestehendes Autobahnnetz mit Autobahnen
A3, A6, A7, A73, A81, A9, Autobahnkreuzen AB-Kreuz 1-AB-Kreuz 5
und Autobahndreiecken AB-Dreieck dargestellt. Die
Ein- und Ausfahrten E/A sind als zur Autobahn senkrechte
Striche dargestellt. Es sind zwei nebeneinanderliegende
Autobahnabschnitte mit entgegengesetzten Fahrtrichtungen
zwischen zwei Autobahnkreuzen, AB-Kreuz 4 und AB-Kreuz 5,
durch ein Oval gekennzeichnet. Die Abschnitte sind jeweils
74 Kilometer lang, weisen jeweils 9 Ein- und Ausfahrten auf
und weisen jeweils vor ihrem Ende eine Feststation M-CE1, M-
CE2 auf, die Mittel aufweisen, die es ermöglichen, Fahrzeuge
zu identifizieren, wenn eine Gebührenabbuchung nicht
stattgefunden hat und die einen Datenaustausch in völlig
frei fließendem Verkehr auf mehreren Spuren ermöglichen
(Multilane-System).
In Fig. 2 ist ein Straßenabschnitt zwischen den
Autobahnkreuzen AB-Kreuz 5 und AB-Kreuz 4 auf der A6 in
Richtung Nürnberg dargestellt. Der Straßenabschnitt weist
neun Einfahrten 1-9 und neun Ausfahrten 1a-9a auf. Am
Ende des Straßenabschnittes befindet sich die Feststation M-
CE. An jeder Einfahrt befinden sich Feststationen S-T₁, . . .
S-T₉ und an jeder Ausfahrt Feststationen S-CE₁, . . . , S-CE₉.
An die verschiedenen Feststationen der Anordnung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt.
Die geringsten Anforderungen werden an die Feststationen an
den meist einspurigen Einfahrten gestellt. Diese müssen
Mittel aufweisen, die an die Einrichtung in den Fahrzeugen
eine Einfahrtskennung abgeben. Die Einfahrtskennung wird
dann im Speicher der Einrichtung abgelegt. Im Allgemeinen
genügt es, die Feststationen an den Einfahrten für einen
einspurigen Betrieb auszulegen.
Die Feststationen an den meist einspurigen Ausfahrten weisen
Mittel auf, die einen Datenaustausch im frei fließenden
Verkehr ermöglichen. Außerdem weisen sie Mittel auf, die den
Inhalt des Speichers der Einrichtung überprüfen, eine
Transaktion einleiten, und die Einfahrtskennung nach
erfolgter Transaktion löschen. Die Feststationen können
weitere Mittel aufweisen, die es ermöglichen, Fahrzeuge zu
identifizieren, wenn eine Transaktion zwischen Feststation
und den Einrichtungen der Fahrzeuge nicht stattgefunden hat.
Natürlich können die beiden Arten von Feststationen auch als
Multilane-Systeme ausgebaut sein, dies ist jedoch nicht
erforderlich.
Die höchsten technischen Anforderungen werden an die
Feststation am Ende des Straßenabschnittes gestellt. Diese
weisen Mittel auf, die einen Datenaustausch mit
Einrichtungen in Fahrzeugen in völlig frei fließendem
Verkehr auf mehreren Spuren ermöglichen. Zudem sollte die
Feststation am Ende des Straßenabschnittes Mittel aufweisen,
die den Inhalt des Speichers überprüfen, eine Transaktion
einleiten, und die Einfahrtskennung nach erfolgter
Transaktion löschen. Auf einem Straßenabschnitt wird eine
Gebühr abgebucht, die abhängig von der gefahrenen Strecke
auf dem Straßenabschnitt ist. Die Feststationen können
weitere Mittel aufweisen, die es ermöglichen, Fahrzeuge zu
identifizieren, wenn eine Transaktion zwischen Feststation
und den Einrichtungen der Fahrzeuge nicht stattgefunden hat.
Von einer Einrichtung in einem Fahrzeug, das sich auf einem
Autobahnnetz mit erfindungsgemäßen Anordnungen befindet,
werden wie folgt Straßenbenutzungsgebühren abgebucht.
Beim Einfahren auf einen Autobahnabschnitt der Autobahn wird
im Speicher der Einrichtung eine Einfahrtskennung
hinterlegt. Am Ende des Austobahnabschnittes wird eine
Gebühr an einer Feststation (Multilane-System) in
Abhängigkeit von der Einfahrtskennung erhoben, indem eine
Transaktion zwischen Einrichtung und Mitteln der Feststation
stattfindet. Nach erfolgter Transaktion wird die
Einfahrtskennung im Speicher der Einrichtung gelöscht und
beispielsweise eine Gebührenquittung hinterlegt. An den
Enden aller folgenden Autobahnabschnitte werden von den
Feststationen (Multilane-System) durch Transaktionen
Gebühren abgebucht, jeweils für den entsprechenden
Autobahnabschnitt. Auf dem Autobahnabschnitt, an dem das
Fahrzeug die Autobahn verläßt, wird an der entsprechenden
Ausfahrt eine Transaktion mit der Feststation durchgeführt,
bei der eine von der Ausfahrt abhängige Gebühr abgebucht
wird. Außerdem wird die Gebührenquittung des vorhergehenden
Straßenabschnitts (= Einfahrtskennung am Anfang des
aktuellen Straßenabschnitts) oder eine Einfahrtskennung
einer Feststation an einer Einfahrt gelöscht. Der Weg des
Fahrzeugs läßt sich nicht verfolgen. Auch der Ort der Ein
und/oder Ausfahrt wird nicht gespeichert. Fehlt die
Einfahrtskennung, so wird von der Feststation am Ende des
Straßenabschnittes die Gebühr für den gesamten Abschnitt
berechnet.
Claims (8)
1. Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren von
Fahrzeugen, die sich auf einem in einer Fahrtrichtung
mehrspurigen abzweigungsfreien Straßenabschnitt mit einem
Anfang und einem Ende und mit mindestens einer Ein- und
mindestens einer Ausfahrt fortbewegen, wobei die Fahrzeuge
mit jeweils einer Einrichtung versehen sind, die nach einer
Aktivierung von außen eine Transaktion zur Einleitung der
Abbuchung der geforderten Gebühr ermöglicht und die einen
Speicher aufweist, wobei vor dem Ende des Straßenabschnittes
eine Feststation angeordnet ist, die Mittel aufweist, die
einen Datenaustausch mit den Einrichtungen in den Fahrzeugen
in völlig frei fließendem Verkehr auf mehreren Spuren
ermöglichen,
dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder Einfahrt eine Feststation vorgesehen ist, die Mittel aufweist, die an die Einrichtung eine Einfahrtskennung abgeben, die im Speicher abgelegt wird,
daß an jeder Ausfahrt eine Feststation vorgesehen ist, die Mittel aufweist, die einen Datenaustausch mit den Einrichtungen in den Fahrzeugen ermöglichen,
daß die Feststationen an den Ausfahrten und die vor dem Ende des Straßenabschnittes Mittel aufweisen, die den Inhalt des Speichers überprüfen, eine Transaktion einleiten, und gegebenenfalls die Einfahrtskennung nach erfolgter Transaktion löschen.
dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder Einfahrt eine Feststation vorgesehen ist, die Mittel aufweist, die an die Einrichtung eine Einfahrtskennung abgeben, die im Speicher abgelegt wird,
daß an jeder Ausfahrt eine Feststation vorgesehen ist, die Mittel aufweist, die einen Datenaustausch mit den Einrichtungen in den Fahrzeugen ermöglichen,
daß die Feststationen an den Ausfahrten und die vor dem Ende des Straßenabschnittes Mittel aufweisen, die den Inhalt des Speichers überprüfen, eine Transaktion einleiten, und gegebenenfalls die Einfahrtskennung nach erfolgter Transaktion löschen.
2. Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren von
Fahrzeugen, die sich auf einem in einer Fahrtrichtung
mehrspurigen abzweigungsfreien Straßenabschnitt mit einem
Anfang und einem Ende und mit mindestens einer Ein- und
mindestens einer Ausfahrt fortbewegen, wobei die Fahrzeuge
mit jeweils einer Einrichtung versehen sind, die nach einer
Aktivierung von außen eine Transaktion zur Einleitung der
Abbuchung der geforderten Gebühr ermöglicht, wobei vor dem
Ende des Straßenabschnittes eine Feststation angeordnet ist,
die Mittel aufweist, die einen Datenaustausch mit
Einrichtungen in Fahrzeugen in völlig frei fließendem
Verkehr auf mehreren Spuren ermöglichen, und die weitere
Mittel aufweist, die es ermöglichen, Fahrzeuge zu
identifizieren, wenn eine Transaktion zwischen Feststation
und den Einrichtungen der Fahrzeuge nicht stattgefunden hat,
dadurch gekennzeichnet,
daß neben der Feststation am Ende des Straßenabschnittes nur
an jeder Ausfahrt eine Feststation vorgesehen ist, die
Mittel aufweist, die einen Datenaustausch mit den
Einrichtungen in den Fahrzeugen ermöglichen.
3. Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststation am
Ende des Straßenabschnittes Mittel aufweist, die es
ermöglichen, Fahrzeuge automatisch zu identifizieren, wenn
eine Transaktion zwischen Feststation und den Einrichtungen
der Fahrzeuge nicht stattgefunden hat.
4. Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren nach
einem der Ansprüche 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Straßenabschnitte mit Anfang und Ende und
mindestens je einer Ein- und Ausfahrt und mit den
verschiedenen Feststationen hintereinander angeordnet sind,
wobei ein oder mehrere Enden von Straßenabschnitten mit
einem oder mehreren Anfängen von Straßenabschnitten
verbunden sind.
5. Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren nach
einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feststationen an den Ein- und/oder Ausfahrten einen
Datenaustausch in völlig frei fließendem Verkehr auf einer
Spur ermöglichen.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feststationen an den Ausfahrten Mittel aufweisen,
die es ermöglichen, Fahrzeuge zu identifizieren, wenn eine
Transaktion nicht stattgefunden hat.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transaktion die Abbuchung der
geforderten Gebühr von einer Chipkarte oder eine Aussendung
einer Identifikationsnummer zur anschließenden Abbuchung der
geforderten Gebühr von einem Konto ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß Transaktionen mit Gebühren stattfinden,
die für das Befahren des aktuellen Straßenabschnittes
erhoben werden.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944409899 DE4409899A1 (de) | 1994-03-23 | 1994-03-23 | Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren |
EP95104161A EP0674292A3 (de) | 1994-03-23 | 1995-03-22 | Anordnung zum Erfassen von Strassenbenutzungsgebühren |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19944409899 DE4409899A1 (de) | 1994-03-23 | 1994-03-23 | Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4409899A1 true DE4409899A1 (de) | 1995-09-28 |
Family
ID=6513534
Family Applications (1)
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DE19944409899 Ceased DE4409899A1 (de) | 1994-03-23 | 1994-03-23 | Anordnung zum Erfassen von Straßenbenutzungsgebühren |
Country Status (2)
Country | Link |
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EP (1) | EP0674292A3 (de) |
DE (1) | DE4409899A1 (de) |
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Also Published As
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EP0674292A3 (de) | 1999-03-17 |
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