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DE4408339C2 - Fassadendämmstoffdübel aus Metall - Google Patents

Fassadendämmstoffdübel aus Metall

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DE4408339C2 DE19944408339 DE4408339A DE4408339C2 DE 4408339 C2 DE4408339 C2 DE 4408339C2 DE 19944408339 DE19944408339 DE 19944408339 DE 4408339 A DE4408339 A DE 4408339A DE 4408339 C2 DE4408339 C2 DE 4408339C2
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Die Erfindung betrifft einen Fassadendämmstoffdübel aus Metall zur Verankerung von Dämmstoffplatten im Mauerwerk oder in Betonwänden, bestehend aus einem längsgeschlitzten hülsenför­ migen Schaft, der als gerolltes Blechteil ausgeführt ist und an einem Ende mit einer Andruckplatte versehen ist.
Da derartige Fassadendämmstoffdübel zur Befestigung von Dämm­ stoffplatten in sehr großen Stückzahlen benötigt werden, müssen diese Dübel einerseits besonders billig zu fertigen sein und andererseits sehr einfach in ihrer Handhabung sein, um mit möglichst wenig Montageaufwand auskommen zu können. Außerdem müssen sich diese Dübel sehr gut im Mauerwerk ver­ ankern lassen, damit die Dämmstoffplatten sicher befestigt werden können und die Gewichtsbelastung durch die auf der Außenseite der Dämmstoffplatten aufzutragende Putzschicht gut auf das Mauerwerk übertragen wird.
Bekannte Dämmstoffdübel bestehen aus einer längs geschlitzten Hülse, bei der an einem Ende eine scheibenförmige Andruck­ platte formschlüssig befestigt ist. Die formschlüssige Be­ festigung der Andruckplatte erfolgt dabei dergestalt, daß an einem Ende der Hülse mehrere Laschen hervorstehen, die durch entsprechende schlitzförmige Aussparungen in der Andruckplatte hindurchgesteckt sind und hinter der Andruckplatte umgebogen sind, so daß diese an der Hülse sicher befestigt ist.
Die Befestigung dieses Dämmstoffdübels im Mauerwerk erfolgt durch Kraftschluß, indem zunächst eine Bohrung mit geringerem Durchmesser als desjenigen der Hülse in das Mauerwerk einge­ bracht wird und der Dämmstoffdübel anschließend in die Bohrung hineingeschlagen wird. Um diesen Vorgang zu erleichtern, ist das vordere Ende des Dämmstoffdübels zumindest teilweise ko­ nisch angespitzt. Außerdem befinden sich im Bereich des vor­ deren Endes des Dämmstoffdübels, d. h. in dem Bereich, der in die Bohrung hineingeschlagen wird, mehrere Reihen von Quer­ bohrungen oder Löchern, die eine bessere Verzahnung im Mauer­ werk bewirken.
Da dieser Dämmstoffdübel aus zwei Einzelteilen zusammengesetzt ist, sind für dessen Herstellung eine Reihe von Arbeitsgängen erforderlich, wobei insbesondere beim Zusammenfügen der ge­ schlitzten Hülse mit der Andruckplatte darauf geachtet werden muß, daß eine feste Verbindung erreicht wird. Um diese feste Verbindung zu erreichen, ist neben den Laschen an der Hülse zusätzlich ein Flansch an der Andruckplatte vorgesehen, der in die Hülse hineinragt und somit für eine zusätzliche Verstei­ fung sorgt. Um ein Einknicken des Dämmstoffdübels beim Ein­ schlagen in eine Bohrung zu vermeiden, ist ein Abschnitt der einander gegenüberliegenden Kanten der Hülse nach innen einge­ rollt.
Die Herstellung dieser Dämmstoffdübel ist sehr zeitaufwendig, was sich besonders bei einer Massenproduktion als nachteilig erweist. Außerdem erfolgt die Herstellung der beiden Einzel­ teile in getrennten Stanzvorgängen, so daß hierfür zwei unter­ schiedliche Stanzwerkzeuge notwendig sind, die ebenfalls zu einer Kostenerhöhung führen. Darüberhinaus entsteht insbeson­ dere beim Stanzen der runden Andruckplatte ein erheblicher An­ fall von Abfallmaterial.
Ein ähnliches Befestigungselement geht aus der DE 33 40 750 A1 hervor. Dieses Befestigungselement weist einen Schaft mit einem Längsschlitz auf, dessen Längskanten einwärts gebogene Bereiche aufweisen, so daß sich die Längskanten bei einer radialen Verformung des Befestigungselementes an dessen Innen­ seite abstützen können. Der Schaft ist an einem Ende mit einem Flansch runden Querschnittes versehen.
Ein solches Befestigungselement ist fertigungstechnisch sehr aufwendig, da zunächst der Schaft als gerolltes Blechteil herzustellen ist, welches anschließend mit dem Flansch zu versehen ist.
Aus der GB 647 180 geht weiterhin ein rastendes Befestigungs­ element hervor, welches einen längs verlaufenden Schlitz durch dessen Schaft aufweist.
Dieser Schlitz ist in einem vorgesehenen Rastbereich den Durchmesser des Schaftes vergrößernd aufgebogen. An einem Ende des Schaftes ist eine Flansch einstückig angeformt, wobei dieser mit der gesamten Mantelfläche des Schaftes verbunden ist.
Ein derartiges Befestigungselement ist jedoch nicht für die Verankerung von Dämmstoffplatten im Mauerwerk geeignet, da der Schaft nur eine für diesen Zweck ungenügende Stabilität auf­ weist und die vergleichsweise geringen Abmessungen des Flan­ sches die Verwendung zusätzlicher Befestigungsscheiben erfor­ dern würde.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen leicht zu handhabenden Fassadendämmstoffdübel aus Metall zur Veran­ kerung von Dämmstoffplatten im Mauerwerk oder in Betonwänden zu schaffen, der mit besonders geringem Aufwand und nahezu abfallfrei hergestellt werden kann und der über eine aus­ reichende Eigenstabilität verfügt.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird bei einem Fassadendämmstoffdübel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Andruckplatte und der Schaft über einen Ab­ schnitt des Blechteiles einstückig miteinander verbunden sind, wobei die Andruckplatte in einer Biegestelle im Abschnitt des Blechteiles gegenüber dem Schaft um 90° abgewinkelt ist, daß die Andruckplatte zwei Schenkel aufweist, die im abgewinkelten Zustand der Andruckplatte entgegen der Biegerichtung weisen und daß deren Abstand zueinander etwa der Breite der Abwick­ lung des Schaftes entspricht.
Durch einen derartig ausgebildeten Fassadendämmstoffdübel wird dessen Herstellung erheblich vereinfacht, da dieser nur aus einem einzigen Blechformteil besteht. Die Handhabung des Fassadendämmstoffdübels ist besonders einfach, indem zunächst ein Loch geringeren Durchmessers in die Fassade zu bohren ist und dieser anschließend hineinzuschlagen ist. Da der Fassaden­ dämmstoffdübel einstückig ausgeführt ist, weist dieser kon­ struktionsbedingt eine hohe Festigkeit auf, insbesondere bie­ tet die Andruckplatte eine gute Auflagefläche für den Dämm­ stoff, dabei ist es insbesondere von Vorteil, wenn die An­ druckplatte zwei Schenkel aufweist, die entgegen der Biege­ richtung weisen, so daß eine gute Lastverteilung erreicht wird.
Dadurch, daß der Abstand der Schenkel zueinander etwa der Breite der Abwicklung des Schaftes entspricht, wird eine be­ sonders materialsparende Herstellung der Rohlinge, beispiels­ weise durch Stanzen, ermöglicht, da dadurch die Abwicklungen der Fassadendämmstoffdübel gegenläufig auf einem Blechstreifen angeordnet werden können.
Eine weitere Erhöhung der Stabilität des Fassadendämmstoff­ dübels wird dadurch erreicht, wenn am Kopfende des Schaftes Laschen vorgesehen werden, die durch Ausnehmungen in der An­ druckplatte greifen und gegen die Andruckplatte gebogen sind. Auf diese Weise wird ein besonders fester Verbund zwischen den Schaft und der Andruckplatte erreicht.
Vorzugsweise sind zwei Laschen vorgesehen, die der Biegestelle gegenüberliegend aus dem Schaft hervorstehen.
Um eine gleichmäßige Lastverteilung über die Fläche der An­ druckplatte zu erreichen, entspricht der Umriß der Andruck­ platte im abgewinkelten Zustand etwa einem Quadrat.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die An­ druckplatte mit Verstärkungssicken versehen, die vorteilhaft in der Weise angeordnet sind, daß diese u-förmig verlaufen und sich bis in die Schenkel erstrecken, wobei zusätzliche Sicken vorgesehen werden können, die in die Fläche der Andruckplatte hineinragen und etwa in Richtung zu den Laschen weisen.
Diese besondere Ausgestaltung der Erfindung führt zu einer erheblichen Erhöhung der Festigkeit der Andruckplatte, wodurch ein sonst mögliches Verbiegen der Andruckplatte infolge der zum Einschlagen des Fassadendämmstoffdübels notwendigen Hammerschläge vermieden wird.
Um eine bessere Verankerung des Fassadendämmstoffdübels im Mauerwerk oder in einer Betonwand zu erreichen, ist der Schaft an seinem der Andruckplatte gegenüberliegenden Ende zusätzlich mit mehreren Reihen von Löchern versehen.
Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn ein Abschnitt der einander gegenüberliegenden Kanten des Schaftes nach innen eingerollt ist, so daß eine erhebliche Verbesserung der Längsstabilität des Fassadendämmstoffdübels erreicht wird.
Der Einrollvorgang kann noch dadurch wesentlich erleichtert werden, daß jeweils eine Reihe der Löcher im Scheitelpunkt des eingerollten Bereiches liegen. Da die Stege zwischen den Löchern in diesem Fall eine Art Zahnreihe bilden, wird auch die Verankerung im Bohrloch verbessert.
Eine weitere Verbesserung der Handhabung des Fassadendämm­ stoffdübels wird erreicht, wenn der Schaft an seinem der An­ druckplatte gegenüberliegenden Ende zugespitzt ist, was da­ durch sehr einfach erreicht werden kann, wenn die einander gegenüberliegenden Längskanten des Schaftes an dessen freien Ende in einem spitzen Winkel abgeschnitten werden. Zusätzlich ist es dadurch möglich, das freie Ende kegelförmig auszubil­ den.
Soll der Fassadendämmstoffdübel für Wandaufbauten verwendet werden, bei denen der Dämmstoff mit einen Außenputz versehen wird, ist es zweckmäßig, wenn das Blechteil aus rostfreiem Stahl besteht. Werden vorgehängte Fassadenelemente vorgesehen, so kann das Blechteil aus verzinktem Stahlblech hergestellt werden.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Fassadendämmstoffdübel,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Fassadendämmstoffdübels nach Fig. 1,
Fig. 3 die Andruckplatte des Fassadendämmstoffdübels mit Verstärkungssicken,
Fig. 4 die Vorderansicht des Fassadendämmstoffdübels im Schnitt A-A nach Fig. 2, und
Fig. 5 eine materialsparende gegenläufige Anordnung von mehreren Fassadendämmstoffdübeln nebeneinander auf einem Blechstreifen vor dem Stanzvorgang.
Entsprechend Fig. 1 besteht der Fassadendämmstoffdübel aus einem hülsenförmigen Schaft 1, der aus einem Blechteil 2 in der Weise eingerollt ist, daß zwischen den beiden Stoßkanten des Schaftes 1 ein durchgehender Längsschlitz 3 frei bleibt. Dieser Längsschlitz 3 dient zur kraftschlüssigen Verankerung des Fassadendämmstoffdübels in einem Bohrloch, welches einen geringeren Durchmesser aufweist als der Schaft 1. Weiterhin weist der Schaft 1 mehrere Reihen von Löchern 4 auf, die eine weitere Verbesserung des Sitzes des Schaftes 1 durch Form­ schluß im Bohrloch bewirken.
An einem Ende des Schaftes 1 befindet sich weiterhin eine An­ druckplatte 5, welche durch Umbiegen eines Abschnitts des Blechteiles 2 in einer Biegestelle 6 um 90° gegenüber dem Schaft 1 abgewinkelt ist. Um eine gute Lastverteilung auf ein zu befestigendes Dämmstoffelement zu erreichen, weist die Andruckplatte 5 zwei Schenkel 7, 8 auf, die im abgewinkelten Zustand der Andruckplatte 5 entgegen der Biegerichtung weisen. Die Länge der Schenkel 7, 8 ist dabei so gewählt, daß der Umriß der Andruckplatte 5 etwa einem Quadrat entspricht (Fig. 3, 4). Damit wird eine weitgehend gleichmäßige Lastverteilung auf das Dämmstoffelement erreicht.
Um ein eventuelles Verbiegen der Andruckplatte 5 während des Einschlagens des Fassadendämmstoffdübels in ein Bohrloch zu verhindern, ist die Andruckplatte 5 gegenüber dem Schaft 1 zusätzlich formschlüssig verankert. Hierzu sind zwei Laschen 9 vorgesehen, die in Richtung zur Andruckplatte 5 aus dem Schaft 1 hervorstehen und beim Umbiegen der Andruckplatte 5 in entsprechende schlitzförmige Ausnehmungen 10 in der Andruck­ platte 5 eingeschoben werden. Anschließend sind diese Laschen 9 seitlich umzubiegen, so daß ein fester Verbund zwischen der Andruckplatte 5 und dem Schaft 1 entsteht (Fig. 3, 5).
Eine weitere Erhöhung der mechanischen Festigkeit wird durch Verstärkungssicken 11 erreicht, die in die Fläche der An­ druckplatte 5 durch Prägen in der Weise eingebracht sind, daß diese u-förmig verlaufen und sich bis in die Schenkel 7, 8 er­ strecken. Weiterhin sind zusätzliche Sicken 12 vorgesehen, die strahlenförmig in die Fläche der Andruckplatte 5 hineinragen und etwa in Richtung zu den Laschen 9 weisen (Fig. 3, 4).
Um auch in Längsrichtung des Schaftes 1 eine erhöhte Biege­ steifigkeit zu erreichen, ist ein Abschnitt der einander gegenüberliegenden Kanten des Schaftes 1 nach innen einge­ rollt, wobei es von Vorteil ist, wenn jeweils eine Reihe der Löcher 4 im Scheitelpunkt des eingerollten Bereiches liegt (Fig. 1, 2). Die Stege zwischen den Löchern 4 bilden auf diese Weise eine Art Zahnreihe.
Weiterhin ist der Schaft 1 an seinem der Andruckplatte 5 gegenüberliegenden Ende zugespitzt, indem die einander gegen­ überliegenden Längskanten des Schaftes 1 in einem spitzen Winkel abgeschnitten sind, so daß das Einführen in ein Bohr­ loch erheblich erleichtert wird.
Die Herstellung eines solchen Fassadendämmstoffdübels kann auf besonders einfache Weise durch Ausstanzen aus einem Blech­ streifen erfolgen. Da der Fassadendämmstoffdübel einstückig ausgebildet ist, kann das Stanzen in einem Arbeitsgang erfol­ gen. Wie am besten aus Fig. 5 ersichtlich ist, sind die vor­ gesehenen Fassadendämmstoffdübel gegenläufig auf dem Blech­ streifen anzuordnen. Die maximale Packungsdichte und damit die geringste Menge an Abfall wird dann erreicht, wenn die lichte Weite zwischen den Schenkeln 8, 9 etwa der Breite der Abwick­ lung des Schaftes 1 entspricht.
Es versteht sich, daß die Rohlinge der Fassadendämmstoffdübel nicht unbedingt durch Ausstanzen aus einem Blechstreifen her­ gestellt werden müssen. Beispielsweise können auch besonders hochproduktive Lasertrennverfahren zur Anwendung kommen.
Bezugszeichenliste
1 Schaft
2 Blechteil
3 Längsschlitz
4 Loch
5 Andruckplatte
6 Biegestelle
7 Schenkel
8 Schenkel
9 Lasche
10 Ausnehmung
11 Verstärkungssicke
12 Sicke

Claims (14)

1. Fassadendämmstoffdübel aus Metall zur Verankerung von Dämmstoffplatten im Mauerwerk oder in Betonwänden, beste­ hend aus einem längsgeschlitzten hülsenförmigen Schaft der als gerolltes Blechteil ausgeführt ist und an einem Ende mit einer Andruckplatte versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (5) und der Schaft (1) über einen Abschnitt des Blechteiles (2) einstückig miteinander verbunden sind, wobei die An­ druckplatte (5) in einer Biegestelle (6) im Abschnitt des Blechteiles (2) gegenüber dem Schaft (1) um 90° abgewin­ kelt ist, daß die Andruckplatte (5) zwei Schenkel (7, 8) aufweist, die im abgewinkelten Zustand der Andruckplatte (5) entgegen der Biegerichtung weisen und daß deren Ab­ stand zueinander etwa der Breite der Abwicklung des Schaf­ tes (1) entspricht.
2. Fassadendämmstoffdübel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfende des Schaftes (1) Laschen (9) vorgesehen sind, die durch Ausnehmungen (10) in der Andruckplatte (5) greifen und gegen die An­ druckplatte (5) gebogen sind.
3. Fassadendämmstoffdübel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Laschen (9) vor­ gesehen sind, die der Biegestelle (6) gegenüberliegend aus dem Schaft (1) hervorstehen.
4. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß der Andruckplatte (5) im abgewinkelten Zustand etwa einem Quadrat entspricht.
5. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (5) mit Verstärkungssicken (11) versehen ist.
6. Fassadendämmstoffdübel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Verstärkungssicken (11) in die Fläche der Andruckplatte (5) in der Weise einge­ bracht sind, daß diese u-förmig verlaufen und sich bis in die Schenkel (7, 8) erstrecken.
7. Fassadendämmstoffdübel nach Anspruch 5 und 6, da­ durch gekennzeichnet, daß zusätzliche Sicken (12) vorgesehen sind, die in die Fläche der An­ druckplatte (5) hineinragen und etwa in Richtung zu den Laschen (9) weisen.
8. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) an seinem der Andruckplatte (5) gegenüber­ liegenden Ende mit mehreren Reihen von Löchern (4) ver­ sehen ist.
9. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt der einander gegenüberliegenden Längskanten des Schaftes (1) nach innen eingerollt ist.
10. Fassadendämmstoffdübel nach Anspruch 8 und 9, da­ durch gekennzeichnet, daß jeweils eine Reihe der Löcher (4) im Scheitelpunkt des eingerollten Bereiches liegt.
11. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) an seinem der Andruckplatte (5) gegenüberlie­ genden Ende zugespitzt ist.
12. Fassadendämmstoffdübel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüber­ liegenden Längskanten des Schaftes (1) an dessen freien Ende in einem spitzen Winkel abgeschnitten sind.
13. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Blechteil (2) aus rostfreiem Stahl besteht.
14. Fassadendämmstoffdübel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Blechteil (2) aus verzinktem Stahlblech besteht.
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