DE4404098A1 - Fahrzeugregeleinrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugregeleinrichtung
zum Einregeln von mindestens einem Fahrzustand des
Fahrzeugs.
In der JP-OS 2-70561 (1990) ist eine
Fahrzeugregeleinrichtung offenbart, die (a) eine
Giergeschwindigkeit-Bestimmungseinrichtung zum Bestimmen
einer beabsichtigten Soll-Giergeschwindigkeit des Fahrzeugs
aufgrund des Stellwinkels des Lenkrades des Fahrzeugs, (b)
einen Giergeschwindigkeitsdetektor, der eine Ist-
Giergeschwindigkeit des Fahrzeugs erfaßt, (c) eine
Fahrzustand-Änderungseinrichtung, die einen Fahrzustand des
Fahrzeugs ändert, und (d) eine Fahrzustand-Steuereinrichtung
enthält, die die Fahrzustand-Änderungseinrichtung gemäß
einer Differenz zwischen der durch die Giergeschwindigkeit-
Bestimmungseinrichtung bestimmten Soll-Giergeschwindigkeit
des Fahrzeugs und der durch den Giergeschwindigkeitsdetektor
erfaßten Ist-Giergeschwindigkeit steuert, um dadurch den
Fahrzustand des Fahrzeugs einzuregeln.
Wenn das Fahrzeug eine Kurve mit einer Ist-
Giergeschwindigkeit durchfährt, die niedriger als die Soll-
Giergeschwindigkeit ist, wird von der vorstehend
beschriebenen herkömmlichen Regeleinrichtung die an den
Innenrädern aufgebrachte Bremskraft verstärkt, während dann,
wenn das Fahrzeug eine Kurve mit einer Ist-
Giergeschwindigkeit durchfährt, die höher als die Soll-
Giergeschwindigkeit ist, die herkömmliche Regeleinrichtung
die an den Innenrädern aufgebrachte Bremskraft verringert.
Auf diese Weise wird von der herkömmlichen Regeleinrichtung
die Ist-Giergeschwindigkeit der Soll-Giergeschwindigkeit
nachgeregelt.
Durch das einfache Nachregeln der Ist-Giergeschwindigkeit
auf die Soll-Giergeschwindigkeit kann jedoch durch die
herkömmliche Regeleinrichtung das Fahrzeug nicht derart
gesteuert werden, daß es eine Sollage erreicht, die das
Fahrzeug nach dem Bestreben oder der Absicht des Fahrers
erreichen soll. Die erwünschte oder beabsichtigte Sollage
entspricht dem Winkel der Betätigung bzw. Drehung des
Lenkrades durch den Fahrer. Da der Fahrer gewöhnlich das
Lenkrad in dem Glauben betätigt, daß das Fahrzeug
ausschließlich entsprechend dem Stellwinkel des Lenkrades
fahren wird, kann man sagen, daß eine dem Stellwinkel des
Lenkrades entsprechende Lage eine Lage ist, die der Fahrer
erreichen möchte. Falls jedoch beispielsweise durch
Seitenwind das Fahrzeug in dessen Querrichtung versetzt oder
verschoben wird, kann das Fahrzeug selbst dann, wenn die
Ist-Gierrate auf die Soll-Gierrate eingeregelt werden
könnte, das Fahrzeug nicht die beabsichtigte Sollage
erreichen. Wenn das Fahrzeug nur in der seitlichen Richtung
versetzt wird, beginnt die herkömmliche Regeleinrichtung
nicht das Nachregeln der Ist-Giergeschwindigkeit auf die
Soll-Giergeschwindigkeit, da bei diesem Fahrzustand des
Fahrzeugs die Ist-Giergeschwindigkeit nicht von der Soll-
Giergeschwindigkeit verschieden ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Fahrzeugregeleinrichtung zu schaffen, die zumindest einen
Fahrzustand des Fahrzeugs derart steuert, daß das Fahrzeug
eine vom Fahrer beabsichtigte Sollage erreicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
Fahrzeugregeleinrichtung gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Bei der auf diese Weise gestalteten Fahrzeugregeleinrichtung
bestimmt die Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung aufgrund
eines Lenkwinkels des Fahrzeugs eine beabsichtigte Sollage
des Fahrzeugs. Die beabsichtigte Sollage ist eine Lage des
Fahrzeugs, die der Fahrer erreichen möchte. Normalerweise
empfindet der Fahrer keine nachfolgend als "seitliche
Verschiebung" bezeichnete seitliche Versetzung des
Fahrzeugs, aber eine Änderung der Fahrtrichtung des
Fahrzeugs. Somit betätigt der Fahrer im allgemeinen das
Lenkrad unter der festen Annahme, daß das Fahrzeug
entsprechend dem Stellwinkel des Lenkrades fährt. Die
Schätzungs-Sollage-Bestimmungseinrichtung ermittelt aus dem
durch den Fahrzustandsdetektor erfaßten Fahrzustand des
Fahrzeugs eine Schätzungs-Sollage des Fahrzeugs. Die
veranschlagte Sollage ist eine Lage, von der anzunehmen ist,
daß das Fahrzeug diese erreicht. Der Fahrzustandsdetektor
kann erfassen, daß das Fahrzeug in seitlicher Richtung
versetzt wird. Die Fahrzustand-Steuereinrichtung steuert die
Fahrzustand-Änderungseinrichtung gemäß der Differenz
zwischen der beabsichtigten und der geschätzten Sollage des
Fahrzeugs, wodurch der mindestens eine gegenwärtige
Fahrzustand des Fahrzeugs gesteuert wird. Auf diese Weise
wird mit dieser Fahrzeugregeleinrichtung das Fahrzeug derart
gesteuert, daß es tatsächlich eine Lage erreicht, welche
weniger von der beabsichtigten Sollage abweicht als eine
Lage, die durch das mit der vorangehend beschriebenen
herkömmlichen Regeleinrichtung gesteuerte Fahrzeug erreicht
wird. D.h., die erfindungsgemäße Regeleinrichtung ermöglicht
es dem Fahrer, das Fahrzeug auf genauere Weise entsprechend
seiner Absicht zu lenken als die herkömmliche
Regeleinrichtung. Falls beispielsweise durch eine externe
Störung wie einen plötzlichen Seitenwind oder eine
plötzliche Änderung des Reibungskoeffizienten µ der
Fahrbahn, auf der das Fahrzeug fährt, das Fahrzeug in
seitlicher Richtung versetzt wird und daher die Differenz
zwischen der beabsichtigten und der veranschlagten Ziellage
größer wird, wird von der erfindungsgemäßen Regeleinrichtung
automatisch mindestens ein gegenwärtiger Fahrzustand des
Fahrzeugs derart gesteuert, daß die Differenz zwischen den
beiden Sollagen zu 0 wird. Daher lenkt der Fahrer weiterhin
das Fahrzeug, ohne das Auftreten der externen Störung an dem
Fahrzeug zu bemerken. Der Lenkwinkel des Fahrzeugs kann
entweder der Stellwinkel des Lenkrades des Fahrzeugs oder
der tatsächliche Lenkwinkel der Vorderräder des Fahrzeugs
sein. Die Schätzungs-Sollage-Bestimmungseinrichtung kann die
veranschlagte Sollage entweder allein aus dem gegenwärtigen
Fahrzustand des Fahrzeugs oder sowohl aus dem vorherigen als
auch aus dem gegenwärtigen Fahrzustand des Fahrzeugs
bestimmen. Die beabsichtigte und die veranschlagte Sollage
können jeweils entweder ein einzelner Punkt oder ein aus
einer Vielzahl von Punkten bestehender Ablauf sein. Die
Fahrzustand-Steuereinrichtung kann die Fahrzustand-
Änderungseinrichtung gemäß der Differenz zwischen der
beabsichtigten und der veranschlagten Sollfahrt des
Fahrzeugs steuern.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
von der Fahrzustand-Steuereinrichtung die Fahrzustand-
Änderungseinrichtung nicht gesteuert, wenn der Absolutwert
der Differenz zwischen der beabsichtigten und der
veranschlagten Sollage des Fahrzeugs kleiner als ein
Bezugswert ist, und dagegen die Fahrzustand-
Änderungseinrichtung dann gesteuert, wenn der Absolutwert
der Differenz nicht kleiner als der Bezugswert ist. Falls
der Absolutwert der Differenz klein ist, kann die
Fahrzustandregelung unnötig sein, welche der Fahrer als eine
übermäßige Steuerung empfinden könnte.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schematische Darstellung der
elektrischen Gestaltung einer erfindungsgemäßen
Fahrzeugregeleinrichtung.
Fig. 2 ist eine grafische Darstellung einer
Nachschlagetabelle, die im voraus in einem Festspeicher
einer elektronischen Steuereinheit der Regeleinrichtung nach
Fig. 1 gespeichert ist.
Fig. 3 ist ein Ablaufdiagramm eines
Steuerprogramms, das im voraus in dem Festspeicher der
elektronischen Steuereinheit der Regeleinrichtung nach Fig. 1
gespeichert ist.
Fig. 4 ist eine grafische Darstellung, die eine
beabsichtigte und eine veranschlagte Sollage eines Fahrzeugs
veranschaulicht, welche durch die Regeleinrichtung nach Fig. 1
bestimmt sind.
Fig. 5 ist eine grafische Darstellung, die
einen Zusammenhang zwischen einer Neutralsteuerungseigen
schaft, einer Übersteuerungseigenschaft oder einer
Untersteuerungseigenschaft eines Fahrzeugs und einer
Querversetzungsgeschwindigkeit v des Fahrzeugs
veranschaulicht.
Fig. 6 ist eine grafische Darstellung, die die
Differenz zwischen einer beabsichtigten und einer
veranschlagten Querversetzung eines Fahrzeugs zeigt, wobei
die Differenz anzeigt, daß das Fahrzeug nicht allein
entsprechend dem Winkel der Bedienung des Lenkrades durch
den Fahrer fährt und daher dem Fahrer das Gefühl von
Unsicherheit gibt.
Als erstes ist in Fig. 1 schematisch eine Regeleinrichtung
für ein vierrädriges Kraftfahrzeug dargestellt, in welchem
die erfindungsgemäße Einrichtung eingesetzt ist.
In Fig. 1 sind mit 10, 14 und 16 jeweils ein
Fahrgeschwindigkeitssensor, ein Querbeschleunigungssensor
und ein Lenkwinkelsensor bezeichnet. Die drei Sensoren 10,
14 und 16 sind an die Eingabeeinheit einer elektronischen
Steuereinheit 18 angeschlossen, welche im wesentlichen durch
einen Computer mit einer Zentraleinheit (CPU), einem
Schreib/Lesespeicher (RAM), einem Festspeicher (ROM), einer
Eingabe/Ausgabeeinheit, einem Bus usw. gebildet ist. Die
Ausgabeeinheit der Steuereinheit 18 ist mit einem Hinterrad-
Lenkantrieb 20 und einem Fahrgeschwindigkeit-Verstellglied
22 verbunden.
Der Fahrgeschwindigkeitssensor 10 erfaßt oder berechnet eine
Fahrgeschwindigkeit V der Schwerpunktsmitte des Fahrzeugs
aus der Drehzahl der Ausgangswelle der (nicht gezeigten)
Maschine des Fahrzeugs.
Die Fahrgeschwindigkeit V der Schwerpunktsmitte des
Fahrzeugs besteht aus einer ersten Geschwindigkeitskomponen
te u in der Längsrichtung des Fahrzeugs und einer zweiten
Geschwindigkeitskomponente v in einer zur Längsrichtung
senkrechten Querrichtung des Fahrzeugs.
Im Falle von v = 0, d. h., wenn das Fahrzeug nicht in
seitlicher Richtung desselben versetzt wird, stimmt die
Fahrtrichtung der Schwerpunktsmitte des Fahrzeugs mit der
Längsrichtung des Fahrzeugs überein, so daß daher die
Schwerpunkt-Geschwindigkeit V gleich der Längsrichtung-
Geschwindigkeit u ist.
Falls andererseits v von 0 verschieden ist, nämlich das
Fahrzeug in seitlicher Richtung versetzt wird, ist die
Schwerpunkt-Geschwindigkeit V nicht gleich der
Längsrichtung-Geschwindigkeit u. Da jedoch der Unterschied
zwischen der Fahrtrichtung des Schwerpunktes des Fahrzeugs
und der Längsrichtung des Fahrzeugs sehr gering ist, ist
anzunehmen, daß die durch das Ausgangssignal des
Fahrgeschwindigkeitssensors 10 dargestellte Geschwindigkeit
V des Schwerpunkts des Fahrzeugs gleich der Längsrichtung-
Geschwindigkeit u ist. Nachfolgend wird die Geschwindigkeit
V des Schwerpunkts des Fahrzeugs als Fahrgeschwindigkeit V
bezeichnet, während die Geschwindigkeit v in seitlicher
Richtung als Querversetzungsgeschwindigkeit v bezeichnet
wird.
Der Querbeschleunigungssensor 14 erfaßt eine Beschleunigung
Gy des Fahrzeugs in dessen seitlicher Richtung. Der Sensor 14
kann durch einen bekannten Beschleunigungssensor gebildet
sein.
Der Lenkwinkelsensor 16 erfaßt einen Winkel e der Betätigung
bzw. Drehung des (nicht gezeigten) Lenkrades durch den
Fahrer für das Auslenken der (nicht gezeigten) Vorderräder
aus einer Neutralstellung (R = 0) des Lenkrades heraus, bei
der das Fahrzeug in dessen Längsrichtung geradeaus vorwärts
fahren kann.
Falls gemäß den nachfolgenden Ausführungen das Fahrzeug eine
Kurve mit einem bestimmten Kreisradius R bei einem
gleichmäßigen Fahrzustand durchfährt, bei dem die
Querversetzungsgeschwindigkeit v gleich 0 ist, ist die
Querbeschleunigung Gy auf die Mitte des Wendekreises
gerichtet und das Ausmaß der Querbeschleunigung Gy ist
gleich dem Produkt aus der Fahrgeschwindigkeit V und einer
Giergeschwindigkeit γ des Fahrzeugs, d. h., es gilt Gy = Vγ.
Falls andererseits das Fahrzeug eine Kurve in einem
ungleichmäßigen Fahrzustand durchfährt, bei dem auf das
Fahrzeug in seitlicher Richtung desselben eine externe Kraft
wie Seitenwind einwirkt, ist das Ausmaß der
Querbeschleunigung Gy gleich der Summe aus dem vorangehend
genannten Produkt Vγ und einer Querversetzung-Beschleunigung
v′, nämlich der Ableitung der Querversetzungsgeschwindigkeit
v, d. h., es gilt Gy = Vγ + v′.
Der Hinterrad-Lenkantrieb 20 ist beispielsweise durch ein
Servoventil einer (nicht gezeigten) Hinterrad-
Lenkvorrichtung des Fahrzeugs gebildet. Die Hinterrad-
Lenkvorrichtung ändert den Lenkwinkel der (nicht gezeigten)
Hinterräder des Fahrzeugs. Falls die Hinterrad-
Lenkvorrichtung einen Hydraulikzylinder und ein Servoventil
für das Steuern des Zuführens und Auslassen von Arbeitsfluid
in bzw. aus der Druckkammer des Hydraulikzylinders enthält,
wird das Servoventil an die Steuereinheit 18 angeschlossen
und der Hydraulikzylinder über das Servoventil mit einer
(nicht gezeigten) Fluidquelle verbunden. Das Servoventil
wird durch die Steuereinheit 18 derart gesteuert, daß es die
Arbeitsflüssigkeit in die Druckkammer des Hydraulikzylinders
leitet bzw. aus dieser ausläßt, um dadurch den Lenkwinkel
der Hinterräder des Fahrzeugs zu ändern.
Das Fahrgeschwindigkeit-Verstellglied 22 ist beispielsweise
durch eine Stellvorrichtung gebildet, die eine in dem (nicht
gezeigten) Einlaßverteiler der Maschine des Fahrzeugs
angebrachte zweite Drosselklappe betätigt. Falls in dem
Einlaßverteiler der Maschine hintereinander eine
Hauptdrosselklappe und eine zweite Drosselklappe angeordnet
sind, ist die Hauptdrosselklappe mit dem Fahrpedal des
Fahrzeugs verbunden, während die zweite Drosselklappe mit
der Steuereinheit 18 verbunden ist. Wenn der Öffnungsgrad
der zweiten Drosselklappe kleiner wird, wird unabhängig von
dem von dem Fahrer hervorgerufenen Grad der Betätigung des
Fahrpedals die Menge des der Brennkammer der Maschine
zugeführten Luft/Brennstoffgemisches verringert, so daß die
Fahrgeschwindigkeit V gesenkt wird.
Der Festspeicher der Steuereinheit 18 speichert eine in Fig.
2 grafisch dargestellte Nachschlagetabelle und ein durch das
Ablaufdiagramm in Fig. 3 dargestelltes Fahrzustand-
Steuerprogramm.
Die Steuereinheit 18 ermittelt aus den Ausgangssignalen der
vorstehend beschriebenen drei Sensoren 10, 14 und 16 eine
beabsichtigte Sollage und eine veranschlagte Sollage des
Fahrzeugs und steuert den Hinterrad-Lenkantrieb 20 oder das
Fahrgeschwindigkeit-Verstellglied 22 gemäß der Differenz
zwischen der beabsichtigten und der veranschlagten Sollage.
Nachstehend wird beschrieben, wie durch diese
Fahrzeugregeleinrichtung die beabsichtigte und die
veranschlagte Sollage bestimmt werden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die beabsichtigte Sollage
des Fahrzeugs als eine Lage definiert, die das Fahrzeug nach
dem Zeitpunkt (t = 0) der Erfassung der Fahrgeschwindigkeit
V, des Lenkwinkels R und der Querbeschleunigung Gy gemäß der
Absicht des Fahrers in einem Zeitabschnitt τ (t = τ)
erreichen soll, während die veranschlagte Sollage des
Fahrzeugs als eine Lage definiert ist, die das Fahrzeug
gemäß einer Schätzung bzw. Berechnung zu dem Zeitpunkt t = τ
erreicht.
Gemäß der Darstellung in Fig. 4 kann die beabsichtigte
Sollage durch eine Querversetzungsgröße y1 dargestellt
werden, um die das Fahrzeug nach der Absicht des Fahrers in
dem Zeitabschnitt τ (d. h., t = τ) von der X-Achse weg
parallel zur Y-Achse eines orthogonalen XY-
Koordinatensystems abweichen soll, welches an dem Fahrzeug
zum Zeitpunkt 0 festgelegt ist (d. h., t = 0). Die X-Achse
und die Y-Achse des XY-Koordinatensystems stehen senkrecht
zueinander und entsprechen jeweils der Längsrichtung und der
Querrichtung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt t = 0.
Gleichermaßen kann die veranschlagte Sollage durch eine
Querversetzungsgröße y2 dargestellt werden, um die das
Fahrzeug schätzungsweise zum Zeitpunkt t = τ von der X-
Achse weg parallel zu der Y-Achse abweicht. In der folgenden
Beschreibung ist angenommen, daß während der Zeitdauer
sich die Fahrgeschwindigkeit V, der Lenkwinkel R, die
Giergeschwindigkeit γ und die Querbeschleunigung Gy nicht
ändern und daß das Fahrzeug nicht in einen kritischen
Fahrzustand gebracht worden ist, bei welchem kein linearer
Zusammenhang zwischen dem Lenkwinkel R und der
Giergeschwindigkeit γ aufrecht erhalten ist.
Nimmt man an, daß das Fahrzeug entsprechend dem Lenkwinkel R
des von dem Fahrer betätigten Lenkrades einen Kreisbogen bei
dem gleichmäßigen Fahrzustand durchfährt, bei dem die
Querverschiebungsgeschwindigkeit v 0 ist (v = 0), so wird die
beabsichtigte Querversetzung y1 gemäß dem Radius R des
Wendekreises nach folgender Gleichung bestimmt:
y1 = R{1 - cos(γt)} (1).
Die Zeit t = τ wird entsprechend einem "Vorwärtsblick- und
Lenkmodell" bestimmt, bei dem angenommen ist, daß der Fahrer
das Lenkrad betätigt, während er zum Zeitpunkt t = 0 auf eine
geradeaus vorwärts liegende Stelle auf der X-Achse des XY-
Koordinatensystems schaut. In diesem Fall wird die Zeit
dadurch ermittelt, daß die Strecke zwischen der Stelle, an
der der Fahrer das Lenkrad im Fahrzeug betätigt, und der
geradeaus vorwärts liegenden Stelle, auf die der Fahrer
durch die Windschutzscheibe blickt, durch die
Fahrgeschwindigkeit V geteilt wird (V = u). Die Zeit τ fällt
gewöhnlich in den Bereich von ungefähr 0,1 bis 1,5 s. Die
die vorstehend genannte Vorwärtsstrecke (Lp, Fig. 6)
anzeigende Daten werden im voraus in dem Festspeicher der
Steuereinheit 18 gespeichert. Da die Zeit τ und die
Giergeschwindigkeit γ als sehr klein in bezug auf den Radius
R des Wendekreises anzusehen sind, kann der Wert cos(γt) in
der Gleichung (1) durch einen Wert {1 - (γt)2/2} angenähert
werden. Daher wird die beabsichtigte Querversetzung y1 nach
folgender Gleichung ermittelt:
y1 = R(γt)2/2 (2).
Die veranschlagte bzw. geschätzte Querversetzung y2 wird
gemäß dem gegenwärtigen Fahrzustand des Fahrzeugs bestimmt.
Da sich gemäß Fig. 4 die Längsrichtung und die Querrichtung
des Fahrzeugs in bezug auf die X-Achse und die Y-Achse des
XY-Koordinatensystems zum Zeitpunkt t = 0 bei der Kurvenfahrt
des Fahrzeugs während der Zeitdauer τ ändern, kann die
veranschlagte Querversetzung y2 nicht auf genaue Weise durch
einfaches Integrieren der Querverschiebungsgeschwindigkeit v
von dem Zeitpunkt t = 0 bis zu dem Zeitpunkt t = τ bestimmt
werden. Es ist daher erforderlich, die Y-
Richtungskomponenten sowohl der Querverschiebungsgeschwin
digkeit v als auch der Längsrichtungsgeschwindigkeit u der
Fahrgeschwindigkeit V zu einem Zeitpunkt t = t zwischen dem
Zeitpunkt t = 0 und dem Zeitpunkt t = τ zu berücksichtigen.
Die zusammengesetzte Y-Richtungsgeschwindigkeit Vy aus den
jeweiligen Y-Richtungskomponenten der vorstehend genannten
beiden Geschwindigkeiten v und u wird durch die folgende
Gleichung erhalten:
Vy = vcos(γt) + usin(γt) (3).
Gemäß der vorangehenden Beschreibung kann dabei die
Längsrichtungsgeschwindigkeit u annähernd durch die
Fahrgeschwindigkeit V ersetzt werden. Daher kann dann, wenn
die Giergeschwindigkeit γ und die Zeitdauer τ jeweils
sehr klein sind, der Wert sin(γt) durch einen Wert γt und
der Wert cos(γt) durch einen Wert 1 angenähert werden. Auf
diese Weise kann die Y-Richtungsgeschwindigkeit Vy nach
folgender Gleichung ermittelt werden:
Vy = v + Vγt (4).
Nimmt man an, daß sich die Querverschiebungsgeschwindigkeit
v während der Zeitdauer τ zwischen dem Zeitpunkt t = 0 und
dem Zeitpunkt t = τ nicht ändert, so wird die
Querversetzungsgröße y2 entsprechend der folgenden Gleichung
(5) veranschlagt bzw. berechnet, welche durch Integrieren
der Y-Richtungsgeschwindigkeit Vy von dem Zeitpunkt t = 0 bis
zu dem Zeitpunkt t = τ erhalten wird:
y2 = vt + Vγτ2/2 (5).
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird jedoch die
Querverschiebungsgeschwindigkeit v nicht auf direkte Weise
erfaßt, sondern es wird gemäß den nachfolgenden Ausführungen
das Ausgangssignal Gy des Querbeschleunigungssensors 14
herangezogen. Alternativ kann die Fahrzeugregeleinrichtung
einen Querverschiebungsgeschwindigkeit-Sensor enthalten, mit
dem die Querverschiebungsgeschwindigkeit v des Fahrzeugs
direkt erfaßt wird.
Gemäß der vorangehenden Beschreibung zeigt das
Ausgangssignal Gy des Querbeschleunigungssensors 14 die
Summe aus der sich durch die Kurvenfahrt des Fahrzeugs
ergebenden Beschleunigung Vγ und der sich aus einer externen
Störung wie Seitenwind ergebenden Querverschiebungsbeschleu
nigung v′ an. Nimmt man an, daß eine anfängliche seitliche
Lage y0 und eine anfängliche Querverschiebungsgeschwindig
keit v0 zum Zeitpunkt t = 0 beide "0" sind und daß sich eine
anfängliche Signalamplitude Gy0 zum Zeitpunkt t = 0 plötzlich
von "0" auf den Wert Gy ändert (d. h., ansteigt oder abfällt)
und sich die Amplitude während der Zeitdauer τ nicht
ändert, so wird die Querversetzungsgröße Y2 nach folgender
Gleichung (6) bestimmt, die durch zweimaliges Integrieren
des Ausgangssignals Gy von dem Zeitpunkt t = 0 bis zu dem
Zeitpunkt t = τ erhalten wird:
y2 = Gyτ2/2 (6).
Nimmt man an, daß die Querverschiebungsbeschleunigung v′ und
die Querverschiebungsgeschwindigkeit v beide "0" sind, so
ist die Querbeschleunigung Gy gleich dem Wert Vγ und die
veranschlagte Querversetzung y2 ist gleich einem Wert
Vγτ2/2. Da die Fahrgeschwindigkeit V gleich dem Produkt aus
dem Wendekreisradius R und der Giergeschwindigkeit γ ist,
wird die Gleichung (6) zu folgender Gleichung (7)
umgeschrieben:
y2 = R(γτ)2/2 (7).
Diese Gleichung (7) ist die gleiche wie die Gleichung (2),
aus der hervorgeht, daß dann, wenn die Ist-
Giergeschwindigkeit so geregelt wird, daß sie gleich der
Soll-Giergeschwindigkeit ist, die veranschlagte
Querversetzung y2 fortgesetzt mit der beabsichtigten
Querversetzung y1 übereinstimmt.
Wenn jedoch das Fahrzeug durch eine externe Störung wie
Seitenwind oder eine plötzliche Änderung des
Reibungskoeffizienten µ der von dem Fahrzeug befahrenen
Straßenfläche in der Querrichtung verschoben wird oder wenn
das Fahrzeug Untersteuerungseigenschaft oder
Übersteuerungseigenschaft hat, ist die Querverschiebungs
geschwindigkeit v oder die Querverschiebungsbeschleunigung
v′ nicht "0".
Gemäß der Darstellung in Fig. 5 ist bei einem Fahrzeug mit
neutraler Steuerungseigenschaft die Fahrgeschwindigkeit V
gleich der Längsrichtungsgeschwindigkeit u. Bei einem
Fahrzeug mit Untersteuerungs- oder Übersteuerungseigenschaft
sind die beiden Geschwindigkeiten V und u einander nicht
gleich. D.h., die Querrichtungsgeschwindigkeit v ist nicht
0. Bei einem Fahrzeug mit Übersteuerungseigenschaft ist die
Querrichtungsgeschwindigkeit v kleiner als 0, nämlich v < 0,
wobei v negativ in bezug auf die Y-Achse des XY-
Koordinatensystems ist. Andererseits ist bei einem Fahrzeug
mit Untersteuerungseigenschaft die Querrichtungsgeschwin
digkeit v größer als 0, nämlich V < 0, wobei v positiv in
bezug auf die Y-Achse ist.
Falls die Querverschiebungsgeschwindigkeit v oder die
Querverschiebungsbeschleunigung v′ nicht 0 ist, stimmt die
veranschlagte Querversetzung y2 mit der beabsichtigten
Querversetzung y1 selbst dann nicht überein, wenn die Ist-
Giergeschwindigkeit so geregelt wird, daß sie gleich der
Soll-Giergeschwindigkeit ist. Gemäß der nachfolgenden
Beschreibung ist dagegen die erfindungsgemäße
Fahrzeugregeleinrichtung dazu geeignet, selbst dann, wenn
die Querverschiebungsgeschwindigkeit v oder die Querver
schiebungsbeschleunigung v nicht 0 ist, mindestens einen
Fahrzustand des Fahrzeugs derart zu steuern, daß die
Differenz zwischen der beabsichtigten und der veranschlagten
Querversetzung y1 bzw. y2 zu 0 wird. Diese Regeleinrichtung
kann die Fahrzustandssteuerung beginnen, bevor das Fahrzeug
in einen vorkritischen Fahrzustand gebracht wird, bei dem
die herkömmliche Regeleinrichtung das Nachregeln der Ist-
Giergeschwindigkeit auf die Soll-Giergeschwindigkeit
beginnt.
Gemäß der Darstellung in Fig. 6 spürt der Fahrer die
Differenz (y2-y1) zwischen der beabsichtigten
Querversetzung y1 und der veranschlagten Querversetzung y2.
Normalerweise betätigt der Fahrer das Lenkrad unter
Wahrnehmung des Abstandes y1 eines beabsichtigten
Sollpunktes R1 von der Längsachse des Fahrzeugs, nämlich der
X-Achse des XY-Koordinatensystems zum Zeitpunkt t = 0. Im
einzelnen bestimmt der Fahrer zum Zeitpunkt t = 0, nämlich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt die beabsichtigte Sollage bzw. den
beabsichtigten Sollpunkt R1 und erkennt die seitliche
Versetzung y1 des beabsichtigten Sollpunktes R1 von einem
geradeaus vorne liegenden Punkt, welchen der das Lenkrad des
Fahrzeugs betätigende Fahrer anblickt und der von dem Fahrer
im Fahrzeug um eine Strecke Lp beabstandet ist. Nimmt man
an, daß das Fahrzeug auf einer durch eine ausgezogene Linie
dargestellten ersten Bahn fährt, so bewegt sich der
Schwerpunkt des Fahrzeugs von einem Anfangspunkt R0 zu dem
Punkt R1 und dann zu einem Punkt R2. Wenn zwischen den
Punkten R0 und R2 der Fahrer nicht den Lenkwinkel e ändert
und das Fahrzeug nicht durch eine externe Störung wie
Seitenwind in der Querrichtung geschoben wird, so ist die
beabsichtigte Querversetzung y1 an dem Punkt R2 gleich
derjenigen an dem Anfangspunkt R0.
Nimmt man andererseits an, daß das Fahrzeug auf einer durch
eine strichpunktierte Linie dargestellten zweiten Bahn
fährt, ohne daß sich der Lenkwinkel R ändert, aber dabei
eine externe Störung einwirkt, so ist zu schätzen, daß sich
der Schwerpunkt des Fahrzeugs von dem Anfangspunkt R0 zu
einem Punkt R3 bewegt. In diesem Fall ist die veranschlagte
Querversetzung y2 auf der Vorwärtsstrecke Lp von der
beabsichtigten Querversetzung y1 verschieden, da durch die
externe Störung das Fahrzeug in der Querrichtung verschoben
wird. Somit nimmt der Fahrer die Differenz (y2-y1)
zwischen den beiden Querversetzungen y1 und y2 wahr.
Um das durch die vorstehend genannte Differenz zwischen den
beiden Querversetzungen y1 und y2 verursachte
Unsicherheitsempfinden des Fahrers zu verhindern, wird von
der erfindungsgemäßen Fahrzeugregeleinrichtung der
mindestens eine Fahrzustand des Fahrzeugs auf die
nachstehend beschriebene Weise gesteuert.
Es wird nun die Art und Weise der durch die Regeleinrichtung
ausgeführten Steuerung des Fahrzeugs beschrieben:
Falls der Absolutwert |y2-y1| der Differenz zwischen den beiden Querversetzungen y1 und y2 kleiner als ein Bezugswert A (< 0) ist, fallen die Koordinaten (y1, y2) in einen Bereich (n) der grafischen Darstellung in Fig. 2 und es wird durch die Regeleinrichtung keine Steuerung an dem Fahrzeug vorgenommen. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Bezugswert A im voraus auf einen Wert gewählt, der gleich einer Breite d einer Fahrspur ist, und die Daten für den Wert A oder d werden in dem Festspeicher der Steuereinheit 18 gespeichert. Wenn der Wert |y2-y1| kleiner als der Bezugswert d ist, weicht das Fahrzeug nicht aus der Fahrspur ab und es ist daher nicht erforderlich, eine Fahrzustandsteuerung vorzunehmen.
Falls der Absolutwert |y2-y1| der Differenz zwischen den beiden Querversetzungen y1 und y2 kleiner als ein Bezugswert A (< 0) ist, fallen die Koordinaten (y1, y2) in einen Bereich (n) der grafischen Darstellung in Fig. 2 und es wird durch die Regeleinrichtung keine Steuerung an dem Fahrzeug vorgenommen. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Bezugswert A im voraus auf einen Wert gewählt, der gleich einer Breite d einer Fahrspur ist, und die Daten für den Wert A oder d werden in dem Festspeicher der Steuereinheit 18 gespeichert. Wenn der Wert |y2-y1| kleiner als der Bezugswert d ist, weicht das Fahrzeug nicht aus der Fahrspur ab und es ist daher nicht erforderlich, eine Fahrzustandsteuerung vorzunehmen.
Falls die Vorzeichen der beiden Querversetzungen y1 und y2
beide positiv sind und zugleich die Differenz (y2-y1)
kleiner als ein Bezugswert -d/2 ist oder falls die
Vorzeichen der beiden Querversetzungen y1 und y2 beide
negativ sind und zugleich die Differenz (y2-y1) größer als
ein Bezugswert d/2 ist, fallen die Koordinaten (y1, y2) in
einen Bereich (a) der grafischen Darstellung in Fig. 2. In
einem jeden dieser Fälle wird der Hinterrad-Lenkantrieb 20
derart betätigt, daß die Hinterräder in Gegenrichtung zu der
Richtung ausgelenkt werden, in welcher die Vorderräder durch
Betätigen des Lenkrades ausgelenkt werden. Da in diesen
Fällen die veranschlagte Querversetzung y2 im Vergleich zu
der beabsichtigten Querversetzung y1 unzureichend klein ist,
wird das Gieren des Fahrzeugs verstärkt.
Falls dagegen die Vorzeichen der beiden Querversetzungen y1
und y2 beide positiv sind und zugleich die Differenz (y2-y1)
größer als der Bezugswert d/2 ist oder falls die
Vorzeichen der beiden Querversetzungen y1 und y2 beide
negativ sind und zugleich die Differenz (y2-y1) kleiner
als ein Bezugswert -d/2 ist, fallen die Koordinaten (y1, y2)
in einen Bereich (b) der grafischen Darstellung in Fig. 2.
In einem jeden dieser Fälle wird der Hinterrad-Lenkantrieb
20 derart betätigt, daß die Hinterräder in der gleichen
Richtung ausgelenkt werden, in welcher die Vorderräder durch
das Betätigen des Lenkrades ausgelenkt werden. Da in diesen
Fällen die veranschlagte Querversetzung y2 im Vergleich zu
der beabsichtigten Querversetzung y1 übermäßig groß ist,
wird das Gieren des Fahrzeugs verringert.
Ein Winkel δ der Auslenkung der Hinterräder durch die
Hinterrad-Lenkvorrichtung wird nach folgender Gleichung
bestimmt:
δ = K1|y2-y1|+K2R (8)
wobei K1 und K2 Faktoren sind.
Der Faktor K1 ist nicht ein konstanter Wert, sondern wird
entsprechend einer im voraus in dem Festspeicher der
Steuereinheit 18 gespeicherten (nicht gezeigten)
Nachschlagetabelle größer, wenn der Absolutwert |y2-y1|
größer wird. Der Faktor K2 ist ein konstanter Wert, aber aus
der Gleichung (8) kann das zweite Glied K2R weggelassen
werden.
Falls die Koordinaten (y1, y2) nicht in einen der Bereiche
(n), (a) und (b), sondern in einen Bereich (c) der
grafischen Darstellung in Fig. 2 fallen, wird das
Fahrgeschwindigkeit-Verstellglied 22 derart betätigt, daß
der Öffnungsgrad der in dem Einlaßverteiler der Maschine
angebrachten zweiten Drosselklappe verringert wird. D.h.,
falls die Vorzeichen der beiden Querversetzungen y1 und y2
voneinander verschieden sind und zugleich der Absolutwert
|y2-y1| größer als der Bezugswert d/2 ist, ist daraus zu
schließen, daß der Fahrzustand des Fahrzeugs instabil ist.
Daher wird die Fahrgeschwindigkeit V verringert, um die
Fahrsicherheit zu verbessern.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, daß die
erfindungsgemäße Fahrzeugregeleinrichtung entsprechend der
Differenz zwischen der beabsichtigten und der veranschlagten
Querversetzung y1 und y2 mindestens einen gegenwärtigen
Fahrzustand des Fahrzeugs derart steuert, daß die
veranschlagte Querversetzung y2 gleich der beabsichtigten
Querversetzung y1 wird, nämlich die Differenz zwischen den
beiden Querversetzungen y1 und y2 zu 0 wird. Da die
herkömmliche Regeleinrichtung die Ist-Giergeschwindigkeit
derart regelt, daß sie gleich der Soll-Giergeschwindigkeit
wird, kann die Differenz bzw. der Abstand zwischen der
beabsichtigten Sollage und der geschätzten bzw.
veranschlagten Sollage größer werden, wenn das Fahrzeug in
der Querrichtung geschoben wird. Im Gegensatz dazu steuert
die erfindungsgemäße Regeleinrichtung das Fahrzeug derart,
daß die Differenz zwischen der beabsichtigten und der
veranschlagten Sollage zu 0 wird.
Wenn die Differenz zwischen der beabsichtigten und der
veranschlagten Querversetzung y1 und y2 kleiner als der der
Breite einer Fahrspur entsprechende Bezugswert d ist, wird
von dieser Regeleinrichtung die Fahrzustandssteuerung nicht
begonnen. Wenn das Fahrzeug auf normale Weise beispielsweise
unter normaler Änderung des Lenkwinkels des Lenkrades fährt,
liegt im wesentlichen kein Fall vor, bei dem der Absolutwert
|y2-y1| größer als der Bezugswert d wird. Wenn an dem
Fahrzeug eine plötzliche Störung wie ein plötzlicher
Seitenwind oder eine abrupte oder große Änderung des
Reibungskoeffizienten µ der Fahrbahn auftritt, kann der
Absolutwert |y2-y1| größer als der Bezugswert d werden, so
daß die erfindungsgemäße Regeleinrichtung das Steuern des
Fahrzustands beginnt.
Die Funktion der auf die vorstehend beschriebenen Weise
gestalteten Fahrzeugregeleinrichtung wird nun unter
Bezugnahme auf das Ablaufdiagramm in Fig. 3 beschrieben.
Als erstes werden bei einem Schritt S1 von der
Zentraleinheit der Steuereinheit 18 durch die
Ausgangssignale der jeweiligen Sensoren 10, 14 und 16 die
gegenwärtige Fahrgeschwindigkeit V, der Lenkwinkel R und die
Querbeschleunigung Gy (zum Zeitpunkt t = 0) eingelesen. Auf
den Schritt S1 folgt ein Schritt S2, bei dem eine
beabsichtigte Querversetzung y1 und eine veranschlagte
Querversetzung y2 bestimmt werden und die Differenz (y2-y1)
zwischen den beiden Querversetzungen y1 und y2 ermittelt
wird.
Die beabsichtigte Querversetzung y1 wird entsprechend der
vorangehend angegebenen Gleichung (2) zu y1 = R(γt)2/2
bestimmt. Der Radius R des Wendekreises wird nach folgender
Gleichung bestimmt:
R = LN(1 + KV2)/R (9)
wobei L der Achsstand des Fahrzeugs ist, K ein
Stabilitätsfaktor des Fahrzeugs ist und N ein Lenkgetriebe
verhältnis des Fahrzeugs ist. Jeder der Werte L, K und N ist
ein konstanter Wert. Die Giergeschwindigkeit γ kann dabei
durch V/R, nämlich zu γ = V/R als Gleichung (10) ausgedrückt
werden. Der Radius R und die Giergeschwindigkeit γ in der
Gleichung (2) werden durch die Gleichungen (9) und (10)
ersetzt, wodurch die beabsichtigte Querversetzung y1 nach
folgender Gleichung (11) ermittelt wird:
y1 = R (Vτ)2/{2LN(1 + KV2)} (11).
Da die Daten für die bekannten Werte L, N und K im voraus in
dem Festspeicher der Steuereinheit 18 gespeichert sind, kann
die beabsichtigte Querversetzung y1 dadurch ermittelt
werden, daß die unbekannten Werte V und R in der Gleichung
(11) durch die entsprechende Ist-Fahrgeschwindigkeit V und
den Lenkwinkel R ersetzt werden, die jeweils bei dem Schritt
S1 erfaßt wurden. Die Zeit τ kann auf die vorangehend
beschriebene Weise bestimmt werden.
Dabei wird die veranschlagte Querversetzung y2 dadurch
ermittelt, daß in der vorangehend angeführten Gleichung (6)
y2 = Gy τ2/2 statt der unbekannten Werte τ und Gy, die
Zeit τ und die Ist-Querbeschleunigung Gy eingesetzt
werden, die bei dem Schritt S1 erfaßt werden.
Auf den Schritt S2 folgt ein Schritt S3, bei dem ermittelt
wird, ob der Absolutwert |y2-y1| der bei dem Schritt S2
ermittelten Differenz (y2-y1) kleiner als der Bezugswert
A, nämlich kleiner als d ist. Falls der Schritt S3 die
Antwort "JA" ergibt, bedeutet dies, daß die Koordinaten (y1,
y2) in den Bereich (n) der grafischen Darstellung in Fig. 2
fallen, so daß die Regeleinrichtung keinerlei Steuerung des
Fahrzustands vornimmt. Falls andererseits der Schritt S3 die
Antwort "NEIN" ergibt, schreitet die Steuerung der
Steuereinheit 18 zu einem Schritt S4 weiter, bei dem
ermittelt wird, ob die beabsichtigte und die veranschlagte
Querversetzung y1 und y2 das gleiche Vorzeichen haben. Wenn
dies bei dem Schritt S4 zutrifft, schreitet die Steuerung zu
einem Schritt S5 weiter, bei dem aufgrund des Wertes der
Differenz (y2-y1) und der jeweiligen Vorzeichen der beiden
Querversetzungen y1 und y2 ermittelt wird, ob die
Koordinaten (y1, y2) in dem Bereich (a) oder (b) der
grafischen Darstellung in Fig. 2 fallen. Gemäß der
vorangehenden Beschreibung schreitet dann, wenn bei dem
Schritt S5 ermittelt wird, daß die Koordinaten (y1, y2) in
den Bereich (a) fallen, die Steuerung der Steuereinheit 18
zu einem Schritt S6 weiter, bei dem der Hinterrad-
Lenkantrieb 20 derart betätigt wird, daß die Hinterräder in
Gegenrichtung zu der Richtung ausgelenkt werden, in welcher
durch die Drehung des Lenkrades durch den Fahrer die
Vorderräder gerade gelenkt sind. Falls andererseits bei
dem Schritt S5 ermittelt wird, daß die Koordinaten (y1, y2)
in den Bereich (b) fallen, schreitet die Steuerung der
Steuereinheit 18 zu einem Schritt S7 weiter, bei dem der
Hinterrad-Stellantrieb 20 derart betrieben wird, daß die
Hinterräder in der gleichen Richtung wie die von dem Fahrer
gelenkten Vorderräder gelenkt werden.
Falls andererseits die beabsichtigte und die veranschlagte
Querversetzung y1 und y2 unterschiedliche Vorzeichen haben,
nämlich der Schritt S4 die Antwort "NEIN" ergibt, bedeutet
dies, daß die Koordinaten (y1, y2) in den Bereich (c) der
grafischen Darstellung in Fig. 2 fallen. In diesem Fall
schreitet die Steuerung der Steuereinheit 18 zu einem
Schritt S8 weiter, bei dem das Fahrgeschwindigkeit-
Verstellglied 22 zu einer Verringerung des Öffnungsgrades
der in dem Einlaßverteiler der Maschine angebrachten zweiten
Drosselklappe betätigt wird und dadurch die
Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs verringert wird.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß die
erfindungsgemäße Fahrzeugregeleinrichtung mindestens einen
gegenwärtigen Fahrzustand des Fahrzeugs gemäß der Differenz
(y2-y1) derart steuert, daß das Fahrzeug tatsächlich
seitlich um die von dem Fahrer beabsichtigte Strecke y1
versetzt wird. Außerdem wird dann, wenn das Verhalten des
Fahrzeugs als instabil festgestellt wird, von der
Regeleinrichtung automatisch die Fahrgeschwindigkeit V des
Fahrzeugs verringert.
Falls durch Seitenwind, der auf das Fahrzeug beispielsweise
bei dem Ausfahren aus einem Tunnel auf eine freie Fahrbahn
einwirkt, das Fahrzeug in seitlicher Richtung geschoben
wird, wird durch die erfindungsgemäße Regeleinrichtung auf
wirkungsvolle Weise verhindert, daß das Fahrzeug aus der
befahrenen Fahrspur heraus abweicht, ohne daß ein schnelles
Reagieren oder Einwirken des Fahrers erforderlich ist. Falls
ferner das Fahrzeug durch eine plötzliche und starke
Änderung des Reibungskoeffizienten µ der befahrenen
Straßenfläche das Fahrzeug in seitlicher Richtung rutscht,
wird durch die erfindungsgemäße Regeleinrichtung auf
vorteilhafte Weise verhindert, daß das Fahrzeug stark von
einer von dem Fahrer beabsichtigten Sollage weg abweicht.
Falls darüber hinaus das Fahrzeug beispielsweise auf einer
verschneiten oder eisigen Fahrbahn in einer Richtung fährt,
die zu der Richtung entgegengesetzt ist, in welcher der
Fahrer das Lenkrad dreht, und die Differenz zwischen den
beiden Richtungen groß wird, wird von der erfindungsgemäßen
Regeleinrichtung die Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs
verringert und dadurch die Fahrstabilität des Fahrzeugs
verbessert.
Die Erfindung wurde zwar anhand des bevorzugten
Ausführungsbeispiels ausführlich beschrieben, kann aber auch
anderweitig ausgeführt werden.
Beispielsweise sind zwar bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel die beabsichtigte und die veranschlagte
Sollage jeweils durch die Querversetzungen y1 und y2
dargestellt, es ist aber auch möglich, daß die jeweilige
beabsichtigte und veranschlagte Sollage durch eine Tangente
Φ dargestellt wird, welche dadurch erhalten wird, daß die
entsprechende Querversetzung y1 und y2 durch die
Vorwärtsstrecke Lp dividiert wird. Während darüberhinaus bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Regeleinrichtung
jeweils eine einzelne beabsichtigte oder veranschlagte
Sollage bestimmt, kann die Regeleinrichtung dazu gestaltet
werden, eine beabsichtigte oder veranschlagte Sollbahn zu
bestimmen, die aus einer Vielzahl von beabsichtigten oder
veranschlagten Sollagen besteht.
Obgleich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die
beabsichtigte und die veranschlagte Querversetzung y1 und y2
unter der Annahme bestimmt werden, daß während der Zeitdauer
von dem Zeitpunkt t = 0 bis zu dem Zeitpunkt t = τ sich die
Fahrgeschwindigkeit V, die Querbeschleunigung Gy, der
Lenkwinkel R und die Giergeschwindigkeit γ nicht ändern,
kann die Regeleinrichtung derart abgewandelt werden, daß die
Querversetzungen y1 und y2 unter der Annahme bestimmt
werden, daß sich mindestens einer der Parameter V, Gy, R und
γ gemäß einer entsprechenden vorbestimmten Funktion ändert.
In diesem Fall kann die Regeleinrichtung derart ausgelegt
werden, daß die mindestens eine Funktion gemäß den
gespeicherten Daten für die vor dem Zeitpunkt t = 0 erfaßten
Parameter V, Gy, R und γ bestimmt wird.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel steuert die
Regeleinrichtung den Fahrzustand des Fahrzeugs durch
Betätigen des Hinterrad-Lenkantriebs 20, wenn die
Koordinaten (y1, y2) in den Bereich (a) oder (b) der
grafischen Darstellung in Fig. 2 fallen. Es ist jedoch auch
möglich, die Regeleinrichtung derart zu gestalten, daß zum
jeweiligen Steuern des Gierens des Fahrzeugs eine
Bremskraft-Steuervorrichtung, eine Antriebskraft-
Steuervorrichtung oder eine (nicht gezeigte) Aufhängungs-
Steuervorrichtung des Fahrzeugs betätigt wird.
Im Falle der Betätigung der Bremskraft-Steuervorrichtung
kann die Regeleinrichtung derart gestaltet werden, daß
in den jeweils den vier Rädern des Fahrzeugs zugeordneten
Radzylindern der Hydraulikdruck geregelt wird. Dies wird als
"Bremskraft-Verteilung" bezeichnet. Wenn die Koordinaten
(y1, y2) in den Bereich (a) der grafischen Darstellung in
Fig. 2 fallen, wird ein erhöhter Anteil der Bremskraft auf
die Hinterräder verteilt, um den Radius R des Wendekreises
zu verringern. Es ist auch möglich, unterschiedliche Anteile
der Bremskraft jeweils auf die linken und rechten vorderen
oder hinteren Räder zu verteilen. In diesen Fällen kann für
die Bremskraftverteilung ein (nicht gezeigtes) Antiblockier-
Bremssystem des Fahrzeugs benutzt werden. Da dann als
Fahrzustand-Änderungsvorrichtung keine besondere Bremskraft-
Verteilungsvorrichtung erforderlich ist, können die
Herstellungskosten für diese Regeleinrichtung verringert
werden.
Im Falle des Betätigens der Antriebskraft-Steuervorrichtung
kann die Regeleinrichtung dazu ausgelegt werden, die einer
(nicht gezeigten) Differentialbegrenzungsvorrichtung eines
(nicht gezeigten) Zentraldifferentials des Fahrzeugs
zugeführte Arbeitsflüssigkeit derart zu regeln, daß die
jeweils zu den Vorderrädern und den Hinterrädern
übertragenen Antriebskräfte gesteuert werden. Wenn die der
Differentialbegrenzungsvorrichtung zugeführte Menge an
Arbeitsflüssigkeit erhöht wird, wird die Drehung der
Vorderräder oder der Hinterräder in zunehmendem Ausmaß
vermindert, so daß der Radius R des Wendekreises größer
wird. Wenn andererseits die zugeführte Menge an
Arbeitsflüssigkeit verringert wird, wird der
Wendekreisradius R verkleinert. Falls die Koordinaten (y1,
y2) in den Bereich (a) der grafischen Darstellung in Fig. 2
fallen, wird von der Fahrzeugregeleinrichtung die Menge an
zugeführter Arbeitsflüssigkeit verringert und dadurch der
Wendekreisradius R verkleinert.
Im Falle der Betätigung der Aufhängungs-Steuervorrichtung
kann die Fahrzeugregeleinrichtung derart gestaltet werden,
daß die Rollsteifigkeit eines jeden der Räder geändert wird.
Wenn die Koordinaten (y1, y2) in den Bereich (a) fallen,
wird durch die Regeleinrichtung die Rollsteifigkeit des
jeweiligen Rades erhöht und dadurch eine starke Rollbewegung
des Fahrzeugs verhindert. Dies ergibt eine Verringerung des
Wendekreisradius R. Das Verringern des Wendekreisradius R
kann dadurch herbeigeführt werden, daß eine verringerte
Rollsteifigkeit auf die Hinterräder verteilt wird oder die
Torsionssteifigkeit des (nicht gezeigten) Stabilisators bzw.
Drehstabstabilisators der Hinterräder verringert wird.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel verringert die
Fahrzeugregeleinrichtung den Öffnungsgrad des zweiten
Drosselventils, weil die Koordinaten (y1, y2) in den Bereich
(c) der grafischen Darstellung in Fig. 2 fallen. Die
Regeleinrichtung kann jedoch dazu ausgelegt werden, das
Untersetzungsverhältnis eines (nicht gezeigten)
automatischen Getriebes des Fahrzeugs zu vergrößern. Wenn
das Untersetzungsverhältnis gegenüber der gegenwärtigen
Fahrgeschwindigkeit V bzw. dem gegenwärtigen Öffnungsgrad
des Hauptdrosselventils erhöht wird, wird die
Fahrgeschwindigkeit V verringert.
Der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eingesetzte
Querbeschleunigungssensor 14 kann gemäß der vorangehenden
Beschreibung durch einen Querverschiebungs-Geschwindigkeits
sensor ersetzt werden. Für das Definieren des Bereichs
(n) der grafischen Darstellung in Fig. 2 wird bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel im voraus der Wert
gewählt, der der Breite d einer Fahrspur entspricht. Es ist
jedoch auch möglich, als Wert d einen anderen Wert wie 70
oder 80% der Breite einer Fahrspur anzusetzen.
Darüberhinaus kann die Fahrzeugregeleinrichtung dazu
ausgelegt werden, die beabsichtigte oder die veranschlagte
Sollage unter Berücksichtigung einer Verzögerungszeit
zwischen der Einwirkung einer externen Störung wie von
Seitenwind oder einer Reibungskoeffizientänderung und der
tatsächlichen Änderung des Fahrzustands oder der
Fahrzustände des Fahrzeugs zu bestimmen.
Eine Fahrzeugregeleinrichtung zum Steuern von mindestens
einem Fahrzustand eines Fahrzeugs enthält eine Ziel-Sollage
Bestimmungseinrichtung, die eine beabsichtigte Sollage des
Fahrzeugs gemäß einem Lenkwinkel des Fahrzeugs bestimmt,
einen Fahrzustandsdetektor, der einen Fahrzustand des
Fahrzeugs erfaßt, eine Schätzungs-Sollage
Bestimmungseinrichtung, die eine veranschlagte Sollage des
Fahrzeugs gemäß dem durch den Fahrzustandsdetektor erfaßten
Fahrzustand des Fahrzeugs bestimmt, eine Fahrzustand-
Änderungsvorrichtung, die den mindestens einen Fahrzustand
des Fahrzeugs verändert, und eine Fahrzustand-
Steuereinrichtung, die die Fahrzustand-Änderungsvorrichtung
gemäß einer Differenz zwischen der durch die entsprechende
Bestimmungseinrichtung bestimmten beabsichtigten Sollage des
Fahrzeugs und der durch die entsprechende
Bestimmungseinrichtung bestimmten veranschlagten Sollage des
Fahrzeugs steuert, um dadurch den mindestens einen
Fahrzustand des Fahrzeugs zu steuern.
Claims (14)
1. Fahrzeugregeleinrichtung zum Steuern von mindestens einem
Fahrzustand eines Fahrzeugs, gekennzeichnet durch
eine Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18; S2) zum Bestimmen einer beabsichtigten Sollage (y1) des Fahrzeugs gemäß einem Lenkwinkel (e) des Fahrzeugs,
einen Fahrzustandsdetektor (14), der einen Fahrzustand des Fahrzeugs erfaßt,
eine Schätzungs-Sollage-Bestimmungseinrichtung (14; S2) zum Bestimmen einer veranschlagten Sollage (y2) des Fahrzeugs gemäß dem von dem Fahrzustandsdetektor erfaßten Fahrzustand des Fahrzeugs,
eine Fahrzustand-Änderungsvorrichtung (20, 22) zum Ändern des mindestens einen Fahrzustands des Fahrzeugs und
eine Fahrzustand-Steuereinrichtung (18; S6 bis S8), die die Fahrzustand-Änderungsvorrichtung gemäß einer Differenz (y2-y1) zwischen der von der Ziel-Sollage Bestimmungseinrichtung bestimmten beabsichtigten Sollage des Fahrzeugs und der von der Schätzungs-Sollage-Bestimmungs einrichtung bestimmten veranschlagten Sollage des Fahrzeugs steuert, um dadurch den mindestens einen Fahrzustand des Fahrzeugs zu steuern.
eine Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18; S2) zum Bestimmen einer beabsichtigten Sollage (y1) des Fahrzeugs gemäß einem Lenkwinkel (e) des Fahrzeugs,
einen Fahrzustandsdetektor (14), der einen Fahrzustand des Fahrzeugs erfaßt,
eine Schätzungs-Sollage-Bestimmungseinrichtung (14; S2) zum Bestimmen einer veranschlagten Sollage (y2) des Fahrzeugs gemäß dem von dem Fahrzustandsdetektor erfaßten Fahrzustand des Fahrzeugs,
eine Fahrzustand-Änderungsvorrichtung (20, 22) zum Ändern des mindestens einen Fahrzustands des Fahrzeugs und
eine Fahrzustand-Steuereinrichtung (18; S6 bis S8), die die Fahrzustand-Änderungsvorrichtung gemäß einer Differenz (y2-y1) zwischen der von der Ziel-Sollage Bestimmungseinrichtung bestimmten beabsichtigten Sollage des Fahrzeugs und der von der Schätzungs-Sollage-Bestimmungs einrichtung bestimmten veranschlagten Sollage des Fahrzeugs steuert, um dadurch den mindestens einen Fahrzustand des Fahrzeugs zu steuern.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) als
beabsichtigte Sollage (y1) des Fahrzeugs eine Lage bestimmt,
die das Fahrzeug in einer bestimmten Zeitdauer τ nach
einem Zeitpunkt des Erfassens des Lenkwinkels (R) und des
Fahrzustands des Fahrzeugs erreichen soll, und daß die
Schätzungs-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) als
veranschlagte Sollage (y2) des Fahrzeugs eine Lage bestimmt,
die das Fahrzeug voraussichtlich in der bestimmten Zeitdauer
τ erreicht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung
(18) als beabsichtigte Sollage des Fahrzeugs eine
Querversetzungsgröße y1 bestimmt, um die das Fahrzeug von
einer geradeaus vorwärts liegenden Stelle weg versetzt sein
soll, die der das Lenkrad des Fahrzeugs bedienende Fahrer
zum Zeitpunkt des Erfassens des Lenkwinkels und des
Fahrzustands des Fahrzeugs anblickt, und daß die Schätzungs-
Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) als veranschlagte
Sollage des Fahrzeugs eine Querversetzungsgröße y2 bestimmt,
um die das Fahrzeug voraussichtlich von der geradeaus
vorwärts liegenden Stelle weg versetzt wird.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch
einen Fahrgeschwindigkeitssensor (10), der eine Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs erfaßt, und
einen Lenkwinkelsensor (16), der als Lenkwinkel des Fahrzeugs einen Drehwinkel e des Lenkrades des Fahrzeugs erfaßt,
wobei die Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) die Querversetzungsgröße gemäß der durch den Fahrgeschwindig keitssensor erfaßten Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs und gemäß dem durch den Lenkwinkelsensor erfaßten Drehwinkel e des Lenkrades bestimmt.
einen Fahrgeschwindigkeitssensor (10), der eine Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs erfaßt, und
einen Lenkwinkelsensor (16), der als Lenkwinkel des Fahrzeugs einen Drehwinkel e des Lenkrades des Fahrzeugs erfaßt,
wobei die Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) die Querversetzungsgröße gemäß der durch den Fahrgeschwindig keitssensor erfaßten Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs und gemäß dem durch den Lenkwinkelsensor erfaßten Drehwinkel e des Lenkrades bestimmt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ziel-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) die
Querversetzungsgröße y1, um die das Fahrzeug-in einer
Zeitdauer τ, die durch Teilen eines vorbestimmten
Abstandes Lp zwischen dem das Lenkrad bedienenden Fahrer und
der geradeaus vorwärts liegenden Stelle durch die
Fahrgeschwindigkeit V des Fahrzeugs erhalten wird, nach dem
Zeitpunkt des Erfassens der Fahrgeschwindigkeit des
Fahrzeugs und des Drehwinkels R des Lenkrades versetzt sein
soll, nach folgender Gleichung bestimmt:
y1 = R (Vτ)2/{2LN(1 + KV2)}wobei L der Achsstand des Fahrzeugs ist, K ein
Stabilitätsfaktor des Fahrzeugs ist und N das
Lenkungsübersetzungsverhältnis des Fahrzeugs ist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fahrzustandsdetektor einen
Querbeschleunigungssensor (14) aufweist, der eine
Querbeschleunigung (Gy) des Fahrzeugs in seitlicher Richtung
zum Fahrzeug erfaßt, wobei die Schätzungs-Sollage
Bestimmungseinrichtung (18) die Querversetzungsgröße y2
gemäß der von dem Querbeschleunigungssensor erfaßten
Querbeschleunigung Gy des Fahrzeugs bestimmt.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schätzungs-Sollage-Bestimmungseinrichtung (18) die
Querversetzungsgröße y2, um die das Fahrzeug voraussichtlich
in einer Zeitdauer τ, die durch Teilen einer
vorbestimmten Strecke Lp zwischen dem das Lenkrad des
Fahrzeugs bedienenden Fahrer und der geradeaus vorwärts
liegenden Stelle durch eine Fahrgeschwindigkeit V des
Fahrzeugs erhalten wird, nach dem Zeitpunkt des Erfassens
der Querbeschleunigung Gy und der Fahrgeschwindigkeit V des
Fahrzeugs versetzt wird, nach folgender Gleichung bestimmt:
y2 = Gy τ2/2.
8. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand-
Änderungsvorrichtung ein Stellglied (20) aufweist, das einen
Lenkwinkel der Hinterräder des Fahrzeugs verändert, wobei
die Fahrzustand-Steuereinrichtung (18) das Stellglied
steuert, um dadurch das Gieren des Fahrzeugs zu steuern.
9. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand-
Änderungsvorrichtung ein Stellglied (22) aufweist, das die
Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs verringert, wobei die
Fahrzustand-Steuereinrichtung (18) das Stellglied steuert,
um dadurch die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu
verringern.
10. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand-
Änderungsvorrichtung eine Bremskraft-Verteilungsvorrichtung
aufweist, die eine Bremskraft an dem Fahrzeug auf die
Vorderräder und die Hinterräder des Fahrzeugs verteilt,
wobei die Fahrzustand-Steuereinrichtung die Bremskraft-
Verteilungsvorrichtung steuert, um dadurch das Gieren des
Fahrzeugs zu steuern.
11. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand-
Änderungsvorrichtung eine Antriebskraft-Verteilungsvorrich
tung aufweist, die eine Antriebskraft des Fahrzeugs auf die
Vorderräder und die Hinterräder des Fahrzeugs verteilt,
wobei die Fahrzustand-Steuereinrichtung die Antriebskraft-
Verteilungsvorrichtung steuert, um dadurch das Gieren des
Fahrzeugs zu steuern.
12. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand-
Änderungsvorrichtung eine Rollsteifigkeit-Änderungsvorrich
tung aufweist, die eine Rollsteifigkeit des Fahrzeugs
ändert, wobei die Fahrzustand-Steuereinrichtung die
Rollsteifigkeit-Änderungsvorrichtung steuert, um dadurch das
Gieren des Fahrzeugs zu steuern.
13. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand
steuereinrichtung die Fahrzustand-Änderungsvorrichtung (20,
22) zum Steuern des mindestens einen Fahrzustands des
Fahrzeugs derart steuert, daß die Differenz zwischen der
beabsichtigten und der veranschlagten Sollage zu 0 wird.
14. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzustand
steuereinrichtung (18) die Fahrzustand-Änderungsvorrichtung
(20, 22) nicht steuert, wenn der Absolutwert der Differenz
zwischen der beabsichtigten und der veranschlagten Sollage
des Fahrzeugs kleiner als ein Bezugswert (d) ist, bzw. die
Fahrzustand-Änderungsvorrichtung steuert, wenn der
Absolutwert der Differenz nicht kleiner als der Bezugswert
ist.
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