DE4444439C2 - Solarenergieanlage sowie Aufnahmeelement und Firstverbindungselement dafür - Google Patents
Solarenergieanlage sowie Aufnahmeelement und Firstverbindungselement dafürInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Solarenergieanlage mit auf und/oder entlang
zueinander geneigter Flächen, insbesondere auf dem Satteldach eines Hauses zu
beiden Seiten des Dachfirsts angeordneten, flächigen Komponenten, insbesondere
Sonnenkollektoren wie Photovoltaik-Module und/oder Warmwasserkollektoren,
wobei die flächigen Komponenten über die gemeinsame Kante, insbesondere den
Dachfirst, hinweg miteinander verbunden sind, so dass die flächigen Komponenten
im Bereich der gemeinsamen Kante aneinanderhängen und dort die
Hangabtriebskräfte etwa im statischen Gleichgewicht sind, wobei ferner die flächigen
Komponenten sattelförmig oberhalb der Außenhaut der betreffenden Flächen
angeordnet sind, und wobei die Verbindung über den Dachfirst hinweg durch ein
Firstverbindungselement erfolgt, welches den/die Firstziegel freitragend umgibt;
sowie auf ein Element zur Aufnahme flächiger Solarkomponenten und zur Montage
derselben auf und/oder entlang zueinander geneigter Flächen, und auf ein hierbei
verwendbares Firstverbindungselement.
Seit Jahren wird eine Intensivierung der Nutzung von Solarenergie diskutiert, um
trotz steigendem Energiebedarf den Verbrauch an fossilen Energieträgern zu
reduzieren. Die Vorteile eines solchen Vorgehens liegen einerseits in der Einsparung
wertvoller Rohstoffe, andererseits in einer Reduzierung des Kohlendioxydausstoßes,
wodurch dem negativen Treibhauseffekt entgegen gewirkt wird.
Diesen unbestreitbaren Vorteilen stehen jedoch auch deutliche Nachteile gegenüber:
Die Investitionskosten für Solarenergieanlagen sind derzeit noch relativ hoch, so
dass die Solarenergie mit dem Preis für Strom aus fossilen Energieträgern und/oder
für Atomstrom nicht konkurrieren kann. Dies liegt u. a. dann, dass aufgrund der
begrenzten Strahlungsdichte des Sonnenlichts große Flächen benötigt werden, um
eine herkömmlichen Kraftwerken entsprechende Leistung zu erzeugen. Da hierbei
große Flächen unseres dichtbesiedelten Landes einer weiteren Nutzung entzogen
würden, ist der Bau zentraler Solarkraftwerke überdies aus umweltpolitischen
Gründen nicht zu befürworten.
Der weitaus größere und zukunftsträchtigere Markt für Solarenergieanlagen liegt in
der privaten Nutzung insbesondere auf Hausdächern, da hier keine zusätzlichen
Flächen benötigt werden und somit bereits ein Großteil der Investitionskosten
entfällt. Darüber hinaus wird der Strom in direkter Nähe des Verbrauchers erzeugt,
so dass keine Transportverluste auftreten.
Um diese derzeit noch nahezu vollständig brachliegenden Ressourcen zu nutzen, ist
bspw. in Bayern nun privaten Solarstromerzeugern die Möglichkeit eröffnet worden,
ihren Strom zu einem kostendeckenden Preis in das öffentliche Netz einspeisen zu
können. Es ist zu erwarten, dass aus all den genannten Gründen die Solarenergie
künftig in einem weit stärkeren Ausmaß genutzt werden wird. Dabei ist abzusehen,
dass durch eine weitere Reduzierung der Investitionskosten die praktische
Durchsetzung von Solarenergieanlagen im privaten Bereich beschleunigt werden
könnte.
Bei der Reduzierung der Investitionskosten von Solarenergieanlagen wurde das
Augenmerk bislang hauptsächlich auf eine Senkung der Kosten für die
Sonnenkollektoren selbst gerichtet. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass
gerade bei der Befestigung von Sonnenkollektoren auf Hausdächern ein
maßgeblicher Anteil der Investitionskosten auf die Befestigungsvorrichtungen sowie
auf die Arbeit der Installateure zu verwenden ist.
Hierbei ist es heutzutage üblich, eine größere Anzahl von Befestigungsbolzen an
den Balken eines Dachstuhls zu befestigen, diese Bolzen oberhalb der Dachziegel
durch Schienen untereinander zu verbinden und auf den Schienen die eigentlichen
Sonnenkollektoren anzuordnen. Diese Befestigungstechnik hat den
schwerwiegenden Nachteil, dass zunächst eine Vielzahl der Dachziegel
abgenommen und nach der Montage der Befestigungsbolzen wieder aufgelegt
werden muß. Dabei müssen im Bereich der Befestigungsbolzen spezielle Dachziegel
verwendet oder Lücken gelassen werden, und überdies ist eine Abdichtung
notwendig, so dass diese Arbeiten sehr zeitaufwendig und daher kostenintensiv sind.
Eine gattungsgemäße Anordnung ist aus der JP 58-12954 (A) bekannt. Nach der
dortigen Lehre können ein Heißwasserkollektor und ein Heißwasserspeicherbehälter
zu beiden Seiten eines Dachfirstes plaziert und durch ein Firstverbindungselement
mechanisch miteinander verbunden sein. Das Firstverbindungselement weist zwei
den Dachfirst in Abstand umgebende Halbbögen auf, die durch zu der
Firstlängsrichtung parallele Leisten auf einem Abstand gehalten werden, welcher der
Breite eines Solarkollektors entspricht. An den Enden der Halbbögen sind etwa
rechtwinklig zu denselben auskragende Ansätze zur Befestigung der betreffenden
Heißwasserkollektoren oder -speicherbehälter vorgesehen. Hierzu haben diese
Fortsätze ein Profil mit einem rechtwinkligen Querschnitt, wobei in den lotrecht zum
Dachfirst verlaufenden Schenkeln je zwei Bohrungen zum Hindurchstecken von
Befestigungsschrauben vorhanden sind, welche seitlich in den Heißwasserkollektor
oder -speicherbehälter eingeschraubt werden. Da diese starre Verbindung keinerlei
Bewegung der festgelegten Heißwasserkollektoren oder -speicherbehälter erlaubt,
sind die Halbbögen selbst jeweils zweigeteilt, überlappen sich jedoch bereichsweise
und können mittels Stiften, Bolzen od. dgl. aneinander fixiert werden, indem diese
bei bestimmten Relativstellungen der Halbbögen in eine gemeinsame Flucht
verbringbare Bohrungen derselben durchgreifen. Diese Verstellmöglichkeit erlaubt
nur in stark begrenztem Umfang eine Anpassung an unterschiedliche
Neigungswinkel eines Daches, nämlich nur bis zu Dachneigungswinkeln, die flacher
als etwa 45° sind und zufällig gerade mit den durch die Bohrungen vorbereiteten
Relativstellungen korrespondieren. Stufenlose Zwischenpositionen sind nicht
möglich. Ferner können bei dieser Ausführungsform die angehängten Solarelemente
nicht an deren Unterkante an dem Dach befestigt werden, da ein Arbeiten infolge
unterschiedlicher Ausdehnungen an der heißen Südseite eines Daches gegenüber
der kalten Nordseite von dem nach der Einstellung in sich starren
Firstverbindungselement nicht zugelassen wird. Ferner müssen zur Befestigung der
Solarelemente Löcher in dieselben gebohrt werden, was leicht zu Beschädigungen
führen kann.
Hier bringt auch die Lehre gemäß der JP 61-165551 (A) keine Verbesserung. Dort
werden Heißwasserkollektoren und -speicherbehälter miteinander integriert, indem
flexible Behälter mit einer transparenten Oberseite und einer schwarz eingefärbten
Unterseite verwendet und paarweise zu beiden Seiten eines Dachfirsts angeordnet
und mittels den Dachfirst übergreifender Bänder miteinander verbunden werden.
Zwar könnte eine Relativbewegung stattfinden, jedoch liegen die Bänder auf dem
Dachfirst auf, so dass dort eine hohe Gewichtsbelastung wirkt. Die Verbindung der
Bänder mit den Solarelementen erfolgt über ein Netz, welches die Kollektoren
überdeckt. Hierfür sind entweder vorgefertigte Spezialkollektoren erforderlich, oder
die Installation ist äußerst zeitraubend.
Die deutschen Offenlegungsschriften 30 13 880 und 30 25 623 zeigen über den
Dachfirst verlegte Rohre, in denen sodann das aufzuheizende Wasser zirkulieren
kann. Diese Rohre sind bei der Installation entsprechend der betreffenden
Dachneigung zu biegen, was sehr arbeitsintensiv ist; außerdem werden einerseits
die Firstziegel nicht entlastet, andererseits sind keine Vorkehrungen für eine
Beweglichkeit bei Temperaturausdehnung getroffen.
Bei den deutschen Offenlegungsschriften 30 47 162 und 31 32 757 wie auch den
englischen Patentdokumenten GB 1 596 880 und GB 2 164 675 sind Solar- oder
Wärmetauscher- oder Entlüftungskanäle in das betreffende Dach integriert, was eine
einfache Nachrüstung unmöglich macht.
Die deutsche Offenlegungsschrift 32 22 160 zeigt ein winkelförmiges
Zugentlastungselement für die Unterkonstruktion einer Dacheindeckung, die jedoch
einerseits keine Anpassung an unterschiedliche Dachneigungswinkel erlaubt und
andererseits beim Auflegen auf ein Dach den Firstziegel nicht entlastet.
Letzteres gilt auch für Lastaufnahmebänder, welche aus der deutschen
Offenlegungsschrift 31 34 483 bekannt sind und daher nur zur Festlegung der
Dachlattung an dem Dachstuhl verwendet werden können.
Andererseits sind dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 09 228 Solarkollektoren
mit Rahmen zu entnehmen, die an der Dachlattung befestigt werden müssen und
ähnlich Dachziegeln übereinandergelegt werden können. Zu deren Montage muß
das Dach zumindest teilweise abgedeckt werden, was von einem Fachmann
durchgeführt werden muß und daher teuer ist; ferner bilden die eingesetzten
Solarzellen anschließend einen Teil der Dachhaut, so dass dieses System zur
ausreichenden Abdichtung an den Übergangsstellen von der Ziegeleindeckung zu
den Solarzellen nur in Verbindung mit kompatiblen und somit speziell angefertigten
Dachziegeln einsetzbar ist.
Schließlich offenbart die deutsche Offenlegungsschrift 41 40 682 Photovoltaikmodule
mit einem vorzugsweise integrierten Rahmen, der einerseits Kontaktstifte,
andererseits -buchsen aufweist, so dass eine elektrische Zusammenschaltung dieser
Module gleichzeitig mit der Montage stattfinden kann. Infolge der zu der Modulebene
lotrechten Kontraktstifte und -buchsen ist hierbei jedoch eine Relativbewegung
zwischen benachbarten Elementen, insbesondere eine Verlegung über einen
Dachfirst hinweg wie auch ein Zusammenschieben bei temperaturbedingter
Ausdehnung, völlig ausgeschlossen.
Aus diesen Nachteilen aus dem Stand der Technik vorbekannter
Solarenergieanlagen resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine
Anordnung zur Befestigung von Sonnenkollektoren auf Hausdächern zu schaffen,
die einerseits preiswert ist und andererseits mit möglichst geringem Arbeitsaufwand
insbesondere auf mit Ziegeln gedeckten Dächern installiert werden kann,
unabhängig von dem Neigungswinkel des betreffenden Daches, und die darüber
hinaus auch eine Relativbewegung aneinandergehängter Elemente insbesondere im
Bereich eines Dachfirsts erlaubt, so dass temperaturbedingte Ausdehnungen der
Sonnenkollektoren od. dgl. kompensiert werden können.
Die Lösung dieses Problems gelingt bei einer gattungsgemäßen Solarenergieanlage
dadurch, dass
- a) die flächigen Komponenten in/an versteiften Aufnahmeelementen befestigt sind, die miteinander und mit dem Firstelement über Koppelelemente verbunden sind;
- b) wobei die Koppelelemente derart beweglich sind, dass die aneinander und/oder an ein Firstverbindungselement gehängten Aufnahmeelemente in der Lage sind, in einem großen Winkel gegeneinander oder gegenüber dem Firstverbindungselement zu verschwenken.
Indem die Sonnenkollektoren oder sonstigen, flächigen Teile zu beiden Seiten des
Dachfirsts angeordnet und über diesen hinweg miteinander verbunden sind, können
die Hangabtriebskräfte im Bereich des Dachfirsts etwa im statischen Gleichgewicht
gehalten werden. Bei einer derartigen Anordnung kompensieren sich die im Bereich
des Dachfirstes auftretenden Horizontalkomponenten der Hangabtriebskräfte der auf
die beiden Dachschrägen aufgelegten Solarelemente, so dass die resultierende
Kraftkomponente etwa vertikal nach unten gerichtet und demzufolge ein Abrutschen
der zusammengehängten Solarkomponenten nicht zu befürchten ist. Da die
Solarkomponenten im Bereich des Dachfirstes eingehängt sind, sind im Grunde
genommen keine weiteren Befestigungen notwendig, um eine stabile Anordnung zu
schaffen. Dennoch können die Solarkomponenten an einigen Punkten am Dachstuhl
des Hauses festgelegt werden, um bei hohen Windstärken und/oder Böen ein
Abheben der Solarkomponenten von dem Hausdach auszuschließen. Diese
Befestigungsmittel können jedoch im allgemeinen schwächer ausgeführt werden, als
bei bisherigen Konstruktionen, wo auf ihnen ständig das gesamte Gewicht der
Solarkomponenten lastete. Die Beweglichkeit der Koppelelemente erlaubt die
Installation an nahezu allen Dächern ohne zusätzliche Vorbereitungsmaßnahmen,
und nach der Montage ist ein temperaturbedingtes Arbeiten der Sonnenkollektoren
problemlos und ohne die Gefahr übermäßiger, mechanischer Spannungen möglich.
Insbesondere bei Dächern mit einem in Ost-West-Richtung verlaufenden Dachfirst
hat es sich als günstig erwiesen, dass an der Südseite des Daches
Sonnenkollektoren und an der Nordseite Gegengewichte angeordnet sind. Sofern
alle Sonnenkollektoren mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad betrieben werden
sollen, ist es günstig, dieselben möglichst alle auf der Südseite des Daches
anzuordnen, so dass auf der Nordseite Gegengewichte notwendig sind, um die
Hangabtriebskraft der Sonnenkollektoren zu kompensieren. Andererseits können
auch auf beiden Dachflächen Sonnenkollektoren angeordnet sein. Diese
Ausführungsform eignet sich besonders für Dächer, deren First in Nord-Süd-
Richtung verläuft, so dass eine Dachfläche nach Osten und die andere nach Westen
gerichtet ist. In diesem Fall wird von den nach Osten gewandten Sonnenkollektoren
die Sonneneinstrahlung am Vormittag genutzt, während die nachmittägliche
Energieeinstrahlung von den nach Westen geneigten Sonnenkollektoren
aufgefangen wird. Aber auch bei Häusern mit einem Dachfirst in Ost-West-Richtung
kann diese Anordnung eingesetzt werden, da hierbei die Kollektoren an der Südseite
während des ganzen Tags mit hohem Wirkungsgrad arbeiten, während auch die
Kollektoren an der Nordseite aufgrund der diffusen, atmosphärischen Lichtstreuung
mit einem Wirkungsgrad von etwa 30-40% arbeiten.
Hierbei ist es möglich, dass als Gegengewichte Energiespeicher wie Akkumulatoren,
hochkapazitive Kondensatoren und/oder Wasserstofftanks verwendet werden.
Insbesondere bei Photovoltaik-Modulen gibt es mehrere unterschiedliche
Möglichkeiten, die gewonnene elektrische Energie zu speichern. Hierfür bieten sich
einerseits Akkumulatoren sowie neuerdings an deren Stelle verwendete
Kondensatoren hoher Kapazität an, andererseits aber auch eine Elektrolyse von
Wasser mit anschließender Speicherung des solchermaßen gewonnenen
Wasserstoffs. Im Sinne der Erfindung ist es ohne weiteres möglich, flächige
Akkumulatoren zu verwenden oder eine Vielzahl von hochkapazitiven
Kondensatoren zu einer flächigen Anordnung zu kombinieren oder Wasserstofftanks
einer flächigen Gestalt zu verwenden und diese an der Nordseite des Hausdachs als
Gegengewichte anzuordnen. Insbesondere die Anordnung von Wasserstofftanks
außerhalb des Hauses erhöht die Sicherheit der Solarenergieanlage, da im Fall
eines Lecks in einem Wasserstofftank das betreffende Gas sofort in die Atmosphäre
entweicht und sich demzufolge kein hochkonzentriertes Knallgas innerhalb des
Hauses ansammeln kann, so dass einer Explosionsgefahr wirksam vorgebeugt ist.
Darüber hinaus ist es auch möglich, dass als Gegengewichte Wärmetauscher
verwendet werden, die zwischen einem primären, über auf dem Dach angeordnete
Warmwasserkollektoren geschlossenen Kreislauf und einem sekundären Kreis
geschaltet sind, der über im Haus angeordnete Heizelemente geschlossen ist.
Während für den außerhalb des Daches laufenden Flüssigkeitskreislauf eine
frostsichere Flüssigkeit verwendet werden muß, ist eine solche Vorsichtsmaßnahme
für den sekundären Wärmekreislauf innerhalb des Hauses nicht notwendig. In vielen
Fällen ist daher der Flüssigkeitskreislauf der Warmwasserkollektoren gegenüber den
eigentlichen Heizkörpern über einen zwischengeschalteten Wärmetauscher isoliert.
Um die hierfür benötigten Wärmetauscher nicht in einem Dachraum unterbringen zu
müssen, der dadurch einer weiteren Nutzung verloren ginge, können die zu diesem
Zweck verwendeten Wärmetauscher - gegenüber der Außenluft thermisch isoliert -
an der Nordseite des Hausdaches installiert und gleichzeitig als Gegengewicht für
die Warmwasserkollektoren an der Südseite verwendet werden.
Diese Ausführungsform erlaubt daher eine derartige Weiterbildung, dass die flächige
Einheit im Bereich ihrer unteren Kanten mit dem Dachstuhl verbunden ist. Da die
flächige Einheit sozusagen wie ein Sattel auf dem Dach lastet, ist ähnlich dem im
unteren Bereich eines Sattels angeordneten Befestigungsgurt eine Verankerung der
unteren Kanten der flächigen Einheit völlig ausreichend, um dies auf dem Dach
unverrückbar festzulegen und vor einem unerwünschten Abheben infolge von
Windböen zu schützen. Gleichzeitig gewährt eine derartige, flächige Konstruktion
einen zusätzlichen Halt für die darunter befindlichen Dachziegel, so dass auch
dieselben gegenüber Windeinflüssen besser geschützt sind.
Eine zusätzliche Verankerungsmöglichkeit besteht darin, dass die flächige Einheit
mit dem Firstbalken verbunden ist. An diesem zentralen Bereich der flächigen
Einheit kann eine zusätzliche Verankerung vorgesehen sein, um die Stabilität der
Anordnung weiter zu erhöhen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die flächigen Teile in/an
Aufnahmeelementen befestigt sind, die zur Bildung der flächigen Einheit
untereinander verbindbar sind. Fast alle Sonnenkollektoren weisen zwar einen
metallischen Rahmen auf; dieser sollte jedoch nicht durchbohrt werden, um die
Solarzellen nicht der Gefahr einer Beschädigung auszusetzen. Außerdem haben die
moduleigenen Metallrahmen keine sehr hohe Stabilität und könnten bei wechselnden
Beanspruchungen infolge von Stürmen und od. dgl. verbogen werden oder gar
brechen. Diese Nachteile werden vermieden, indem die Sonnenkollektoren in/an
stabilen Aufnahmeelementen befestigt sind, die aneinander festgelegt werden und
dabei einerseits einen modularen Aufbau der flächigen Einheit erlauben,
andererseits eine in höchstem Grade verbindungstarke Tragkonstruktion für die
daran befestigten Solarkomponenten ergeben.
Zur Vervollständigung der flächigen Tragkonstruktion sieht die Erfindung Elemente
vor, mit denen eine Verbindung der flächigen Solarkomponenten und/oder der diese
aufnehmenden Aufnahmeelemente über den Dachfirst hinweg möglich ist, wobei die
Koppelelemente derart beweglich sind, dass die an das Firstverbindungselement
gehängten Aufnahmeelemente in der Lage sind, in einem großen Winkel gegenüber
dem Firstverbindungselement zu verschwenken. Es kann sich hierbei um bügel-
oder um schalenartige Elemente handeln, welche die Firstziegel möglichst im
Abstand überdecken, um dieselben vor einer Beschädigung infolge zu hohen Drucks
zu bewahren. Auch sollten diese Verbindungselemente eine Anpassung an
unterschiedliche Neigungswinkel der Dachschrägen erlauben.
Zur vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind Verbindungselemente mit einem
gebogenen und/oder gekrümmten Verlauf geeignet, die zur Verbindung von
benachbarten Aufnahmeelementen mit gegeneinander geneigten Grundebenen
dienen. In vielen Anwendungsfällen gilt es, zwei einander gegenüberliegende
Schrägflächen eines Sattel- oder Walmdachs mit Sonnenkollektoren zu belegen,
insbesondere wenn der Dachfirst etwa in Nord-Süd-Richtung verläuft und daher eine
Dachschräge nach Osten und die andere nach Westen zeigt, so dass etwa die Hälfte
der Sonnenkollektoren die Sonneneinstrahlung am Vormittag und die andere Hälfte
die Strahlung am Nachmittag auffangen kann. In derartigen Anwendungsfällen ist es
günstig, wenn die jeweils obersten Aufnahmeelemente über den Dachfirst hinweg
miteinander verbunden werden können. Denn dadurch ist es möglich, sämtliche
Sonnenkollektoren auf beiden Dachhälften mechanisch miteinander zu verbinden, so
dass sich die Anzahl der Befestigungspunkte etwa um die Hälfte reduziert. Infolge
des Winkels im Bereich des Dachfirsts können sich die dort aneinander gekoppelten
Aufnahmeelemente nicht vom Dach abheben, auch wenn in diesem Bereich keine
Befestigungspunkte vorgesehen sind. Es genügt demzufolge, die gesamte
Haltekonstruktion im Bereich ihrer beiden Unterkanten am Dachstuhl zu verankern.
Weitere Vorteile erzielt die Erfindung dadurch, dass der Krümmungsradius eines
Verbindungselements größer ist als der Radius handelsüblicher Dachfirstziegel.
Hierdurch ergibt sich insbesondere bei einem Verbindungsungselement aus steifem
Werkstoff eine den Dachfirstziegel frei umgebende Konstruktion, so dass einerseits
diese Ziegel geschont werden und andererseits ein Hohlraum entsteht, der zur
Durchführung von Elektrokabeln und/oder Flüssigkeitsschläuchen genutzt werden
kann. Hier kann bspw. eine Sammelschiene verlegt sein, an die die Anschlußdrähte
der einzelnen Sonnenkollektoren parallel angeschaltet sind. Auch könnte in diesem
Bereich ein Sammelrohr verlegt werden, an das ähnlich wie bei Heizkörpern mit
voneinander getrennten, vertikalen Rippen und oberseitigem, horizontalem
Zulaufrohr die Ausgangsanschlüsse von Warmwasserkollektoren angeschlossen
sind. Im vorliegenden Fall befände sich jedoch im Bereich des Dachfirsts nicht die
Zulauf-, sonder die Ablaufleitung, da das in den Kollektoren erhitzte Wasser nach
oben steigt. In dem Zwischenraum zwischen Dachfirstziegeln und
erfindungsgemäßem, gekrümmten Befestigungselement sind die entsprechenden
Sammelschienen oder -rohre vor Witterungseinflüssen geschützt; insbesondere
Warmwassersammelrohre sind zusätzlich noch durch das in dem Hohlraum
weitgehend eingeschlossene Luftvolumen thermisch isoliert.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Verbindungselemente mit gebogenem
und/oder gekrümmten Verlauf an den zu ihrer Krümmungsachse parallelen Seiten
Anschlußlaschen oder -vorsprünge aufweisen, die sich bezüglich der
Krümmungsachse etwa radial nach außen erstrecken. Derartige Laschen können
bspw. auf der Oberseite eines erfindungsgemäßen Aufnahmeelements
festgeschraubt werden, so dass der Zusammenbau aus geometrischen Gründen
einfacher ist als bei einer Befestigung des gekrümmten Bereichs selbst an der
Umfangseite eines angekoppelten Aufnahmeelements, wo eine Schraubverbindung
relativ unzugänglich ist.
Zur Lösung des Problems sieht die Erfindung weiterhin ein Aufnahmeelement für
flächige Komponenten von Solarenergieanlagen, insbesondere für
Sonnenkollektoren, vor, mit
- a) einem steifen, ebenen Profil zur Befestigung wenigstens einer flächigen Solarkomponente,
- b) das an zwei einander gegenüberliegenden Seiten mindestens je ein Koppelelement zum Anhängen an einem anderen Aufnahmeelement und/oder an einem Firstverbindungselement aufweist, welches den/die Firstziegel freitragend umgibt;
- c) wobei die Koppelelemente derart beweglich sind, dass die aneinander und/oder an ein Firstverbindungselement gehängten Aufnahmeelemente in der Lage sind, in einem großen Winkel gegeneinander oder gegenüber dem Firstverbindungselement zu verschwenken.
Die Aufnahmeelemente können aus einem ebenen Rahmen mit einer etwa dem
Umfang einer flächigen Solarkomponente entsprechenden Aufnahmeöffnung sowie
mit Vorrichtungen zur Befestigung an benachbarten Aufnahmeelementen oder an
zwischen diesen eingefügten Verbindungselementen, bestehen. Wenn
erfindungsgemäße Aufnahmeelemente die Sonnenkollektoren an deren zumeist
rechteckigen Umfang umgeben, ist sichergestellt, dass zwei in gleicher Ebene
nebeneinander angeordnete Aufnahmeelemente stets eine gemeinsame
Berührungskante aufweisen, so dass die erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente
über entsprechende Befestigungsmittel untereinander zu einer einzigen, in sich
stabilen Fläche verbunden werden können. Infolge der solchermaßen gebildeten,
fachwerkartigen Konstruktion für eine Mehrzahl von Sonnenkollektoren muß nicht
jedes Aufnahmeelement selbst bspw. an dem Dachstuhl eines Hauses verankert
werden. Vielmehr genügt es, wenn - über die gesamte Fläche der untereinander
verbundenen Aufnahmeelemente verteilt - etwa vier bis acht Befestigungspunkte mit
dem Dachstuhl vorgesehen werden, wenn bspw. eine dem Dach eines
Einfamilienhauses entsprechende Fläche mit Sonnenkollektoren belegt werden soll.
Infolge ihres modularen Aufbaus aus einzelnen Aufnahmeelementen kann eine
erfindungsgemäße Haltekonstruktion höchst flexibel an die konkrete Anzahl der
eingesetzten Sonnenkollektoren, die Form und Fläche des Hausdachs sowie an
konkrete Gegebenheiten wie bspw. Schornsteine und/oder Dachflächenfenster
angepaßt werden. Die Erfindung schafft demzufolge eine extrem preiswerte
Haltekonstruktion für Sonnenkollektoren, die überdies mit minimalem Arbeitsaufwand
auf Hausdächern installiert werden kann.
Die Elastizität erfindungsgemäßer Koppelelemente kann durch ein Gelenk bewirkt
oder erhöht werden. Eine derartige Anordnung bietet den weiteren Vorteil, dass
durch Wahl eines relativ steifen Werkstoffs ein stabiles Verbindungselement
geschaffen werden kann, das nicht unbedingt auf den Firstziegeln aufliegen muß,
sondern diese auch freitragend übergreifen kann, so dass kein Druck auf die
Firstziegel ausgeübt wird. Dennoch ist das erfindungsgemäße Verbindungselement
durch das Gelenk beweglich und kann daher an unterschiedliche Dachneigungen
angepaßt werden.
Andererseits liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass die Koppelelemente aus
einem elastischen Werkstoff gefertigt sind. Infolge dieser Elastizität sind solche
Verbindungselemente in der Lage, sich an Dächer mit unterschiedlicher Schräge
anzupassen, indem sie unterschiedliche Neigungswinkel miteinander gekoppelter,
erfindungsgemäßer Aufnahmeelemente zulassen.
Die Erfindung läßt sich dahin weiterbilden, dass die Vorrichtungen zur Kopplung
eines Aufnahmeelements mit benachbarten Aufnahmeelementen und/oder mit
zwischen diesen eingefügten Verbindungselementen, insbesondere solchen mit
gebogenem und/oder gekrümmtem Verlauf, als lösbare Verbindungen ausgestaltet
sind. Dieses Merkmal erleichtert den modularen Aufbau einer Haltekonstruktion aus
untereinander völlig identischen Aufnahmeelementen, denn dadurch können die
Aufnahmeelemente vor Ort, d. h., bspw. direkt auf einem Hausdach,
zusammenmontiert werden. Im Fall defekter Dachziegel ist ein nachträgliches
Herauslösen einzelner Aufnahmeelemente problemlos möglich.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass an mindestens einer Seite jedes Aufnahmeelements ein oder mehrere,
querschnittlich etwa hakenförmige Koppelelemente und an der gegenüberliegenden
Seite des Aufnahmeelements und/oder an einer angrenzenden Seite eines
Verbindungselements eine entsprechende Anzahl querschnittlich etwa stegförmiger
Koppelelemente angeordnet sind, so dass ein formschlüssiges Ineinandergreifen je
eines Kopplungshakens und eines Kopplungsstegs möglich ist. Eine derart einfache
Einhakverbindung nutzt den Umstand, dass entlang der Schrägfläche eines
Hausdachs immer eine Hangabtriebskraft wirksam ist, die ein unteres
Aufnahmeelement entlang der Dachschräge herabzuziehen bestrebt ist, wodurch
bspw. eine Einhak-Verbindung untereinander angeordneter Aufnahmeelemente
ständig auf Zug beansprucht wird, so dass das hakenförmige Element an seinem
Pendant, das zwar als Steg ausgebildet ist, jedoch ähnlich einer Öse zumindest
teilweise umgriffen wird, gegen eine unbeabsichtigte Öffnung gesichert festgelegt ist.
Es ergibt sich eine montagefreundliche Konstruktion, bei der die erfindungsgemäßen
Aufnahmeelemente am Dachfirst beginnend einfach untereinander gehängt werden
können.
In Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht die Erfindung vor, dass die
Kopplungshaken mit zur Rückseite des Aufnahmeelements weisenden Hakennasen
versehen sind. Hierdurch wird eine fortlaufende Montage ermöglicht, bei der das
jeweils nächstfolgende Aufnahmeelement mit seinen Kopplungshaken von
oben/außen auf die betreffenden Kopplungsstege des darüber befindlichen, bereits
montierten Aufnahmeelements abgesenkt wird.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass die Kopplungsstege zu der betreffenden Seite
des Aufnahmeelements oder des Verbindungselements parallele Längsachsen
aufweisen, längs deren sich der Stegquerschnitt nicht ändert. Indem die
Kopplungsstege demnach parallel zu der (unteren) Seite eines bereits montierten
Aufnahmeelements verlaufen, bilden sie eine Anhängemöglichkeit mit horizontal
verlaufender Längsachse, so dass ein angehängtes Aufnahmeelement sich in einem
indifferenten Gleichgewichtszustand befindet und in horizontaler Richtung
geringfügig verschoben werden kann, um die Verbindung zu horizontal
benachbarten Aufnahmeelementen herstellen und/oder lösen zu können.
Bei dieser Erfindungsausbildung sind die Kopplungsstege mit ihren Stirnflächen an
über die betreffende Seite des Aufnahmeelements oder des Verbindungselements
auskragenden Vorsprüngen verankert, insbesondere angeformt. Hierdurch ist es
möglich, im Mittelbereich der Stege überhaupt keine Verbindung zu dem
betreffenden Aufnahmeelement vorzusehen, so dass diese zusammen mit den
stirnseitigen Vorsprüngen und der betreffenden Außenseite des Aufnahmeelements
regelrechte Ösen umschließen, in die die Kopplungshaken optimal einrasten können.
Weitere Vorteile ergeben sich daraus, dass die Kopplungsstege einen runden oder
abgerundeten Querschnitt aufweisen. Indem die Erfindung den Kopplungsstegen
einen runden Querschnitt erteilt, schafft sie die Möglichkeit, dass die
Kopplungshaken gegenüber den Kopplungsstegen verschwenkt werden können, so
dass die Aufnahmeelemente in ihren Verbindungsbereichen gegeneinander geneigt
werden und dadurch auch an Dachflächen mit veränderlichen Neigungswinkeln
angepaßt werden können, wie sie bspw. bei älteren Dächern noch vorzufinden sind.
Bei einer etwas abgewandelten Ausführungsform der Erfindung sind die
querschnittlich etwa hakenförmigen Kopplungselemente durch eine schlitzförmige
Öffnung in der Rückseite des Aufnahmeelements gebildet. Hier sind also nicht
mehrere, diskrete Kopplungshaken über die betreffende Seite eines
Aufnahmeelements verteilt, sondern diese ist stattdessen mit einer nahezu
durchgehenden, schlitzförmigen Vertiefung versehen, wobei der peripher zu der
schlitzförmigen Vertiefung verbleibende Teil des Montagerahmens der Nase des
hakenförmigen Kopplungselements entspricht. Bei entsprechender Neigung der
Schlitzebene gegenüber der Rückseite des Aufnahmeelements läßt sich auch hier
eine Anordnung schaffen, bei der ein unbeabsichtigtes Lösen von einem
eingeführten Steg allein aufgrund der Gewichts- oder Hangabtriebskraft des
anhängenden Aufnahmeelements nicht möglich ist.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass der Rahmen der erfindungsgemäßen
Aufnahmeelemente eine oder mehrere, lotrecht zu seiner Grundebene verlaufende
Ausnehmungen zur Aufnahme von Befestigungsschrauben oder -bolzen aufweist.
Diese Ausnehmungen lassen sich in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen
Modularkonzept höchst universell verwenden: Hiermit können einerseits
benachbarte Aufnahmeelemente mittels Befestigungslaschen aneinander festgelegt
werden; im Bereich der Dachfirstziegel ist ggf. der Anschluß eines gekrümmten
und/oder gebogenen Befestigungselements möglich. Schließlich können diese
Ausnehmungen auch dazu dienen, an dem Dachstuhl verankerte
Befestigungsbolzen aufzunehmen, um die in sich stabile Tragkonstruktion an einigen
wenigen Punkten am Dachstuhl festzulegen und dadurch auch bei erhöhter Windlast
ein Abheben der Konstruktion von dem Dach zu verhindern. Aufgrund der
demzufolge untereinander verbundenen, auf den Dachziegeln aufliegenden
Sonnenkollektoren erhalten die Dachziegel eine zusätzliche Sicherung, so dass als
weiterer Effekt das Lösen einzelner Dachziegel infolge von Sturmböen vermieden ist.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Befestigungsausnehmungen den
Rahmen der erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente vollständig durchsetzen. Dies
hat einerseits den Vorteil, dass sämtliche Befestigungsausnehmungen sowohl zum
Anbringen erfindungsgemäßer Befestigungselemente als auch zum Durchtritt an
dem Dachstuhl verankerter Befestigungsbolzen geeignet sind. Beim Anschluß von
etwa gerade gestreckten, wie auch von gekrümmten und/oder gebogenen
Befestigungselementen bieten durchgehende Befestigungsausnehmungen den
Vorteil, dass wahlweise ihr Gewinde selbst in den Rahmen schneidende Schrauben
wie auch durch ein an der Unterseite des Rahmens angeordnetes Konterelement
gesicherte Maschinenschrauben verwendet werden können, so dass der Installateur
je nach Stabilitätsanforderungen unterschiedliche Befestigungstechniken wählen
kann. Es ist darüber hinaus auch möglich, die Befestigungsausnehmungen mit
einem Innengewinde zu versehen, um Maschinenschrauben direkt einschrauben zu
können. Die durchgehenden Befestigungsausnehmungen bieten den weiteren
Vorteil, dass in unbenutzten Ausnehmungen kein Wasser stehen bleiben kann,
welches durch Einfrieren im Winter zu einer Beschädigung des Rahmens beitragen
könnte.
Weiterhin sieht die Erfindung flächige Elemente zur Abdeckung der Stoßfuge
und/oder der Befestigungselemente zu einer oder mehreren benachbarten
Aufnahmeelementen vor. Solche Abdeckungen haben einerseits eine
Schutzfunktion, andererseits tragen sie zu einer optischen Vereinheitlichung der mit
Sonnenkollektoren bedeckten Fläche bei und erhöhen damit die Ästhetik des
Gesamteindrucks, was bei Einfamilienhäusern besonders wichtig ist. Es ist auch
denkbar, die Befestigungslaschen als Abdeckflächen auszubilden.
Die erfindungsgemäßen Abdeckungen sind vorzugsweise mit einem oder beiden
aneinandergrenzenden Montagerahmen verschraubt. Insofern können sie schnell
gelöst werden, wenn bei einer Reparatur Zugang zu den darunter befindlichen
Befestigungselementen notwendig ist.
Ein weiteres, günstiges Merkmal der Erfindung liegt darin, dass die Unterseite des
Rahmens mit einer Bodenplatte oder zumindest mit einer rundumlaufenden
Auflagefläche versehen ist. Eine Bodenplatte erhöht die Stabilität des Rahmens, so
dass dieser ohne weiteres aus Kunststoff hergestellt werden kann. Dies wiederum
hat den Vorteil, dass ein erfindungsgemäßes Aufnahmeelement sehr leicht ist und
daher weder Dachziegel noch Dachstuhl stärker belastet als bspw. eine dicke
Schneeschicht. Bodenplatte oder Auflagefläche erleichtern das Einsetzen eines
Sonnenkollektors.
Bei Verwendung einer Bodenplatte hat es sich als günstig erwiesen, in derselben
Wasserablauföffnungen vorzusehen. Auch dieses Merkmal dient dazu, das
Stehenbleiben von Wasserpfützen zu verhindern, damit nicht bei Temperaturen
unterhalb des Gefrierpunktes die Ausbildung von Rissen in dem Aufnahmeelement
und/oder den Sonnenkollektoren zu befürchten ist.
Weitere Vorzüge treten zutage, wenn an zwei einander gegenüberliegenden Seiten
des Rahmens, die im fertig montierten Zustand des Aufnahmeelements auf einer
schrägen Grundfläche auf unterschiedlichem Niveau liegen, jeweils im Bereich der
vorderseitigen Kante des inneren Rahmenumfangs zur Rahmengrundebene etwa
parallele Rückhaltestege angeformt werden, die zusammen mit der Rückseite des
Aufnahmeelements je eine Aufnahmetasche für eine Kante des einzulegenden
Sonnenkollektors bilden. Hierbei ist eine Verschraubung des Sonnenkollektors mit
dem Aufnahmeelement nicht vorgesehen. Dieser wird vielmehr in beide
Aufnahmetaschen eingeschoben und in dieser Position durch die Hangabtriebskraft
einerseits, durch die Rückhaltestege andererseits vor einem Herausfallen bewahrt.
Da auch hierfür kein Werkzeug benötigt wird, eignet sich das erfindungsgemäße
Aufnahmeelement vorzüglich zur Montage durch technische Laien.
In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass der Abstand der
freien Kante des im fertig montierten Zustand des Aufnahmeelements niedriger
gelegenen Rückhaltestegs zum Grund der gegenüberliegenden Aufnahmetasche
größer ist als die entsprechende Erstreckung eines einzulegenden Sonnenkollektors.
Hierdurch ist eine Montagetechnik ermöglicht, bei der ein Sonnenkollektor zunächst
von unten in die obere Aufnahmetasche vollständig eingeschoben, anschließend
über die freie Kante des unteren Rückhaltestegs hinweg vollständig in die
Ausnehmung des Aufnahmeelements hineingeschwenkt und schließlich entlang der
Bodenplatte oder entlang der Auflageflächen des Aufnahmeelements so weit
abgesenkt wird, bis seine Unterkante auf dem Grund der unteren Aufnahmetasche
aufsitzt.
In Ergänzung dieses Merkmals hat es sich als günstig erwiesen, dass die im fertig
montierten Zustand des Aufnahmeelements höher gelegene Aufnahmetasche eine
größere Einschubtiefe aufweist als die in diesem Zustand niedriger gelegene
Aufnahmetasche. Denn in diesem Fall überdeckt der obere Rückhaltesteg die
Oberkante des eingelegten Sonnenkollektors auch nach dem vollständigen
Absenken desselben noch, so dass ein oberseitiges Herausschwenken des
Sonnenkollektors sogar entgegen dessen Gewichtskraft völlig ausgeschlossen ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an
der Unterseite des Rahmens und/oder der Bodenplatte Abstandsnoppen oder -
leisten vorhanden sind. Hierdurch wird der Abstand zwischen der Unterseite der
erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente und/oder darin eingesetzter
Sonnenkollektoren und den Dachziegeln vergrößert, so dass eine Luftzirkulation
möglich ist, die bspw. nach einem Regen dafür sorgt, dass die Dachziegel schnell
abtrocknen können.
Sofern Abstandsleisten verwendet werden, ergeben sich besondere Vorteile daraus,
dass dieselben unterhalb zweier, einander gegenüberligender Längsseiten des
Rahmens parallel zu diesen angeordnet sind. Hierdurch kann die Luft zwischen je
zwei Abstandsleisten über die ganze Dachfläche zirkulieren.
Die Erfindung bietet den zusätzlichen Vorteil, dass in dem Rahmen der
erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente Öffnungen zum Durchtritt von Elektrokabeln
und/oder Flüssigkeitsschläuchen vorgesehen sein können. Wie oben bereits
ausgeführt, ist es ein Anliegen der Erfindung, die Anschlußleitungen oder -rohre
sämtlicher Sonnenkollektoren im Bereich des Dachfirsts zu sammeln und einem
zentralen Energiespeicher od. dgl. zuzuleiten. Um die innerhalb der betreffenden
Rahmen angeordneten Sonnenkollektoren unterhalb evtl. vorhandener
Abdeckungen an diese zentralen Sammelschienen anschließen zu können, sieht die
Erfindung Öffnungen in den Rahmen vor, durch die entsprechende Kabel und/oder
Schläuche hindurchgeführt werden können.
Ähnlich vorteilhafte Wirkungen hat eine Ausbildung der Erfindung, bei welcher der
Rahmen als rundumlaufendes Hohlprofil ausgebildet ist. Wie bereits dargelegt, liegt
ein weiteres Ziel der Erfindung darin, eine Vielzahl von Aufnahmeelementen entlang
der Dachschräge untereinander anzuordnen, die jedoch alle an die zentralen
Sammelschienen im Bereich des Dachfirsts anzuschließen sind. Für die dazu
notwendigen Verbindungsleitungen und/oder -schläuche stellt die Erfindung
Verlegeschächte in Form der Hohlräume innerhalb der Aufnahmeelemente zur
Verfügung. Infolge dieses zusätzlichen Merkmals sind erfindungsgemäße
Aufnahmeelemente äußerst universell einsetzbar, da bspw. die Anschlußrohre von
im unteren Dachbereich angeordneten Warmwasserkollektoren in den Hohlräumen
der oberen Aufnahmeelemente an den dort installierten Solarzellen vorbei zu einem
Sammelrohr im Bereich des Dachfirsts geführt werden können.
Weitere Vorteile ergeben sich dadurch, dass der Rahmen aus zwei
übereinandergelegten Halbschalen besteht. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit,
dass zunächst die unteren Hälften der Aufnahmeelemente auf einem Hausdach
montiert werden können, sodaß ein stabiler Halterahmen entsteht. In die miteinander
verbundenen, unteren Hälften der Aufnahmeelemente werden sodann die
Sonnenkollektoren eingesetzt. Anschließend wird die Verkabelung oder Verrohrung
vorgenommen, wobei die Anschlußdrähte oder -schläuche von oben in die nun
offenen Schächte des rundumlaufenden Hohlprofils eingelegt werden können.
Schließlich werden die oberen Hälften der Aufnahmeelemente auf die unteren
Hälften montiert, wobei gleichzeitig die enthaltenen Sonnenkollektoren und
Anschlußelemente fixiert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Verankerungs-
und/oder Befestigungsschrauben nur in die unteren Hälften der Aufnahmeelemente
eingeschraubt und anschließend von den oberen abgedeckt werden, sodaß sie vor
Korrosion etc. geschützt sind.
Hierbei ist es vorteilhaft, dass die beiden Halbschalen des Rahmens mit
Schnappverschlüssen aneinander festlegbar sind. Dadurch wird die Montagetätigkeit
auf ein Minimum reduziert.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass der Rahmen der erfindungsgemäßen
Aufnahmeelemente eine rechteckige Grundfläche aufweist. Dadurch lassen sich die
Aufnahmeelemente zu einem lückenlosen Raster etwa von der Form eines
Schachbretts zusammenfügen. Außerdem entspricht diese Form dem
gebräuchlichen Format handelsüblicher Sonnenkollektoren. Solche
Aufnahmeelemente sind gleichermaßen für Photovoltaikmodule wie auch für
Warmwasserkollektoren geeignet, welche beide eine rechteckige Grundfläche
aufweisen, so dass eine Kombination dieser unterschiedlichen Energiesammler mit
nur einer einzigen Sorte von erfindungsgemäßen Aufnahmeelementen möglich ist.
Indem für alle möglichen Sorten von Sonnenkollektoren nur ein einziges
Aufnahmeelement-Formteil herzustellen ist, können dessen Fertigungskosten auf ein
Minimum reduziert werden.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass der Rahmen sowie ggfs. die
Bodenplatte aus Kunststoff gefertigt ist. Dieser Werkstoff vereint die Vorteile eines
geringen Gewichts mit einer extrem hohen Korrosionsbeständigkeit und sehr
niedrigen Rohstoff- und Fertigungskosten.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile auf der Basis der Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in:
Fig. 1 ein Einfamilienhaus mit einer aus einer Vielzahl erfindungsgemäßer
Aufnahmeelemente zusammengegesetzten Haltekonstruktion für
eine etwa ebenso große Anzahl von Sonnenkollektoren,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf die Fig. 1,
Fig. 3 das Detail III aus Fig. 2 in einem vergrößerten Maßstab,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Fig. 3 entlang des Pfeils IV,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Fig. 4 entlang der Linie V-V,
Fig. 6 den Ausschnitt VI aus der Fig. 3 mit einem einzigen Aufnahmeelement
beim Einlegen eines Sonnenkollektors, sowie
Fig. 7 das erfindungsgemäße Aufnahmeelement in einer anderen
Verwendung.
Fig. 1 zeigt ein Einfamilienhaus mit einem Satteldach 2, das in seinem oberen
Bereich 3 mit einer aus erfindungsgemäßen Aufnahmeelementen 4 gebildeten
Tragkonstruktion 5 für Sonnenkollektoren 6 belegt ist.
Wie man aus Fig. 2 erkennt, ist auch die dem Betrachter abgewandte Schrägfläche 9
des Satteldachs 2 wie die sichtbare Schrägfläche 10 mit in Aufnahmeelementen 4
aufgenommenen Sonnenkollektoren 6 versehen. Die Aufnahmeelemente 4 auf
beiden Schrägflächen 9, 10 sind durch den Dachfirst 7 übergreifende
Befestigungsmittel 8 miteinander verbunden, so dass sich eine einzige
Tragkonstruktion 5 ergibt. Da auf der rückwärtigen Schrägfläche 9 ebenfalls zwei
Reihen 11 von Aufnahmeelementen 4 vorhanden sind, besteht die Tragkonstruktion
5 aus insgesamt vierzig Aufnahmeelementen 4.
Anstelle die erfindungsgemäße Tragkonstruktion 5 in horizontale Reihen 11 zu
unterteilen, kann man auch sagen, sie besteht aus zehn Spalten 12, wobei jede
Spalte 12 vier Aufnahmeelemente 4 aufweist, von denen die beiden mittleren durch
ein Befestigungselement 8 über den Dachfirst 7 hinweg miteinander verbunden sind.
In den Fig. 1 und 3 ist deutlich zu sehen, dass jedes Aufnahmeelement 4 bzw. 61
aus einem rechteckigen Rahmen mit rechteckigem Profilquerschnitt gebildet ist.
Innerhalb dieses Rahmens ist eine versteifende Bodenplatte angeordnet, die etwa
mit der Unterseite des Rahmens fluchtet, so dass die Innenseite des Rahmens
zusammen mit der Bodenplatte eine flache Vertiefung bildet. Die Grundfläche der
Vertiefung ist geringfügig größer als die Grundfläche handelsüblicher Photovoltaik-
Module 6 oder Warmwasserkollektoren. Andererseits entspricht die Höhe der
Vertiefung etwa der Stärke derartiger Sonnenkollektoren 6, so dass diese ziemlich
genau in die Vertiefung eingepaßt werden können, wie bspw. Fig. 6 zeigt.
Zur Fixierung der Sonnenkollektoren 6 kann die Bodenplatte vor der Montage der
Sonnenkollektoren 6 an geeigneter Stelle durchbohrt werden, so dass durch diese
Öffnungen Befestigungsschrauben durchgesteckt und mit an der Rückseite des
betreffenden Sonnenkollektors 6, angeordneten, mit Gewinde versehenen
Bohrungen verschraubt werden können.
Wie die Schnittdarstellungen gem. Fig. 3, 5 und 6 zeigen, ist der Rahmen als
rundumlaufendes Hohlprofil ausgebildet, das im Bereich der vier Ecken des
Rahmens mit Öffnungen versehen sein kann. Die Öffnungen ermöglichen den
Durchtritt von Elektrokabeln 23 wie auch von Flüssigkeitsschläuchen, so dass der
Hohlraum des Rahmens als Kabel- und/oder Schlauchschacht genutzt werden kann.
Dadurch ist es möglich, die Anschlußkabel und/oder -schläuche der
Sonnenkollektoren 6 in einer unteren Reihe 11 durch die Hohlschächte der
Aufnahmeelemente 4, 61 in den darüber liegenden Reihen 11 bis zu dem zentralen
oder obersten Befestigungselement 72 zu führen, dort bspw. an eine
Sammelschiene 23 anzuschließen und mit einem zentralen Energiespeicher od. dgl.
zu verbinden.
Neben den Durchführungsöffnungen kann der Rahmen lotrecht zu seiner
Bodenplatte gerichtete Befestigungsbohrungen aufweisen. Im Bereich dieser
Befestigungsbohrungen ist der Hohlraum jedoch nicht offen, sondern durch eine von
der Oberseite zur Unterseite des Rahmens durchgehende, zylindrische Hülse
abgeschlossen. Obwohl eine derartige zylindrische Hülse nicht mit einem
Innengewinde versehen ist, können Befestigungsschrauben eingeschraubt werden,
wenn diese in der Lage sind, sich ihr Gewinde selbst zu schneiden.
Im Bereich des Dachfirsts 7 ist eine Verankerung mit Hilfe von Befestigungsbolzen
dagegen nicht erforderlich, da hier ein eigens zu diesem Zweck konstruiertes
Befestigungselement 72 die Aufnahmeelemente 4, 61 der beiden obersten Reihen
11 der Tragkonstruktion 5 aneinander festlegt, so dass diese sich gegenseitig halten
und auch bei höheren Windstärken ein Abheben der Tragkonstruktion 5 in diesem
Bereich nicht zu befürchten ist.
Die an gegenüberliegenden Schrägflächen 9, 10 des Daches 2 aufgelegten
Aufnahmeelemente 4, 61a, 61b üben etwa symmetrische Hangabtriebskräfte auf das
Befestigungselement 72 aus, die sich somit weitgehend kompensieren. Demzufolge
gelingt es keiner der an demselben Befestigungselement 72 hängenden
Aufnahmeelemente 4, 61a, 61b, dieses auf seine Seite zu ziehen. Daher bleibt das
Befestigungselement 72 mittig auf dem Dachfirst 7 liegen, und es ist nicht notwendig,
beide Schrägflächen 9, 10 eines Daches 2 mit einer identischen Anzahl von
Aufnahmeelementen 4, 61a, 61b und Sonnenkollektoren 6 zu belegen.
Insbesondere ist es möglich, bei Einfamilienhäusern 1, deren First 7 etwa in Ost-
West-Richtung verläuft, die südliche Dachhälfte 10 mit Sonnenkollektoren 6, zu
belegen, während auf der nördlichen Dachhälfte 9 andere, jedoch ebenfalls flächige
Elemente der betreffenden Solarenergieanlage installiert sein können.
Je nach Art der Energiegewinnung und -speicherung können an der Nordseite 9
bspw. zu flächigen Modulen zusammengeschaltete Plattenkondensatoren
angeordnet sein, die zur Speicherung in Form von elektrischer Energie dienen oder
auch flächige Wasserstoffspeicher, die bei einer Nutzung der elektrischen Energie
zur Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff benötigt werden. Daneben
ist es auch denkbar, an der Nordseite 9 des Daches 2 flächige Wärmetauscher
innerhalb erfindungsgemäßer Aufnahmeelemente 4, 61a, 61b anzuordnen, mit
denen die von an der Südseite angeordneten Warmwasserkollektoren gelieferte
Wärme auf einen sekundärseitigen, über die im Hausinneren installierten Heizkörper
geschlossenen Kreislauf übertragen wird.
Wie Fig. 3 zeigt, werden die Aufnahmeelemente 61a, 61b aneinandergehängt. Zu
diesem Zweck sind an der jeweils obenliegenden Querseite 62a, 62b eines
erfindungsgemäßen Aufnahmeelements 61a, 61b hakenförmige Kopplungselemente
63 mit zur Rückseite 64 des betreffenden Aufnahmeelements 61a, 61b gerichteten
Hakennasen 65 angeformt.
Wie man insbesondere aus den Fig. 3 und 4 entnehmen kann, sind an den unteren
Querseiten 66a der Aufnahmeelemente 61a, 61b gegenüber den hakenförmigen
Koppelelementen 63 versetzt angeordnete Fortsätze 67 angeformt. Je zwei
benachbarte Fortsätze 67 sind in ihrem unteren Bereich 68 durch einen Steg 69
miteinander verbunden. Somit entstehen zwischen der unteren Querseite 66a, zwei
benachbarten Fortsätzen 67 und einem diese miteinander verbindenden Quersteg
69 zur Rückseite 64 des Aufnahmeelements 61a, 61b hin offene Ausnehmungen 70
zum Einhängen je eines hakenförmigen Koppelelements 63. Die Stege 63 weisen
eine abgerundete Oberkante 71 auf, an deren Krümmungsradius die entsprechende
Ausnehmung in den hakenförmigen Koppelelementen 63 angepaßt ist, so dass zwei
aneinandergehängte Aufnahmeelemente 61a, 61b begrenzt abweichende
Neigungswinkel einnehmen können.
Wie Fig. 3 zeigt, kann bei dieser Ausführungsform das Firstelement 72 als starre,
querschnittlich etwa halbkreisförmig gebogene Haube ausgebildet sein, die den
Firstziegel 51 mit Abstand umgibt, so dass in dem dazwischen gebildeten Hohlraum
Sammelrohre 73 sowie Elektrokabel 23 verlegt sein können. Das Firstelement 72
wird mittig auf den Dachfirst 7 aufgesetzt und kann ggf. mehrmals mit Hilfe von
langen Befestigungsschrauben 74 am Firstbalken 75 des Dachstuhls 76
festgeschraubt werden, um für die weitere Montage der Aufnahmeelemente 61a, 61b
einen stabilen Ausgangspunkt zu schaffen.
Im Bereich der beiden Längskanten 77 sind an der Außenseite 78 des Firstelements
72 Fortsätze 79 in etwa äquidistanten Abständen angeordnet, die im Bereich ihrer
Außenkante 80 durch horizontal verlaufende Querstege 81 untereinander verbunden
sind. Der Krümmungsradius der Querstege 81 entspricht etwa dem der Oberkanten
71 der Querstege 69, so dass die hakenförmigen Koppelelemente 63 der obersten
Aufnahmeelemente 61a mühelos an den Querstegen 81 eingehängt werden können.
Infolge des runden Querschnitts der Stege 81 sind die eingehängten
Aufnahmeelemente 61a in der Lage, gegenüber dem Firstelement 72 in einem
großen Winkel zu verschwenken, so dass eine Anpassung an unterschiedliche
Neigungswinkel der Schrägflächen 9, 10 des Dachs 2 möglich ist.
An den geneigt verlaufenden Seiten 82, 83 der Aufnahmeelemente 61a, 61b sind zu
deren Grundebene 84 parallele Befestigungslaschen 85, 86 angeordnet, die sich im
zusammengebauten Zustand der Tragkonstruktion 5 weitgehend überdecken. Jede
der Befestigungslaschen 85, 86 ist mit Bohrungen 87 versehen, die in
überlappendem Zustand der Laschen 85, 86 miteinander fluchten, so dass bei dem
Zusammenbau der Tragkonstruktion 5 durch je zwei miteinander fluchtende
Bohrungen 87 eine gemeinsame Befestigungsschraube 88 geschoben und
vermittels eines Konterelements reibschlüssig festgelegt werden kann. Die
Tragkonstruktion erhölt dadurch ein Höchstmaß an Festigkeit.
An der Rückseite 64 der erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente 61a, 61b sind zu
den geneigten Seiten 82, 83 parallele Abstandsstege 89 vorhanden, die dem Zweck
dienen, zwischen den Aufnahmeelementen 61a, 61b und den Dachziegeln 52,
Hohlräume zu schaffen, die eine optimale Luftzirkulation auch unterhalb der
Aufnahmeelemente 61a, 61b ermöglichen.
Da die Kühlung von Photovoltaik-Modulen besonders an heißen Sommertagen
wichtig ist, um einen optimalen Wirkungsgrad zu erreichen, ist in der Rückseite 64
jedes Aufnahmeelements 61 eine großflächige Ausnehmung 112 vorhanden, so
dass die eingesetzten Sonnenkollektoren 6 auch an ihrer Rückseite direkt von
Kühlluft umströmt werden, welche in dem breiten Mittelschacht zwischen den
inneren beiden Abstandsstegen 89 eines Aufnahmeelements 61 nach oben steigt.
Wie man Fig. 5 weiter entnimmt, sind die Rahmen 90 als querschnittlich rechteckige
Hohlprofile ausgeführt. Um den Innenraum 91 dieser Hohlprofile 90 zum Verlegen
von Elektrokabeln 23 oder Flüssigkeitsschläuchen nutzen zu können, sind auch hier
im Bereich der Ecken 92 des Rahmens 90 Durchführöffnungen angeordnet. Darüber
hinaus sind in diesem Bereich weder hakenförmige Koppelelemente 63 noch
Fortsätze 67 oder Querstege 69 und auch keine Befestigungslaschen 85, 86
vorhanden. Um die in diesem Bereich freiliegenden Elektrokabel 23 oder
Flüssigkeitsschläuche vor Witterungseinflüssen zu schützen, können in den
betreffenden Bereichen 92 Abdecklaschen 93 befestigt sein, die in fertig montiertem
Zustand der Tragkonstruktion 5 die obere Querseite 62b des unterhalb eingehängten
Aufnahmeelements 61b überdecken.
Der Befestigung eines Sonnenkollektors 6 in der Ausnehmung 94 eines
Aufnahmeelements 61a, 61b dienen je zwei Rückhaltestege 95, 96, die etwa in der
oberseitigen Ebene 97 liegen und von den die Ausnehmung 94 berandenden, zu
den Querseiten 62, 66 prallelen Flächen 98, 99 des Rahmens 90 nach innen
vorspringen. Durch die Bodenplatte 84 des Aufnahmeelements 61, deren beiden
inneren Berandungsflächen 98, 99 sowie die daran angeformten Rückhaltestegen
95, 96 werden demnach zwei Aufnahmetaschen 100, 101 für eine Querkante 102,
103 des Sonnenkollektors 6 gebildet.
Der Abstand der freien Längskante 104 des unteren Rückhaltestegs 96 zu der
Grundfläche 98 der oberen Aufnahmetasche 100 ist etwas größer als die
entsprechende Länge eines Sonnenkollektors 6, so dass dieser mit seiner oberen
Querkante 102 voran in die obere Aufnahmetasche 100 bis zum Anliegen an deren
Grund 98 eingeschoben 105 werden kann. Anschließend wird seine untere
Querkante 103 an der freien Längskante 104 des unteren Rückhaltestegs 96 vorbei
in die Ausnehmung 94 des Aufnahmeelements hineingeschwenkt 106. Beim
anschließenden Loslassen rutscht der Sonnenkollektor 6 infolge der
Hangabtriebskraft entlang der Bodenplatte 84 nach unten, bis seine untere
Querkante 103 an dem Grund 99 der unteren Aufnahmetasche 101 anliegt. Da der
obere Rückhaltesteg 95 breiter ist als der untere Rückhaltesteg 96, überdeckt er die
obere Querkante 102 des Sonnenkollektors 6 auch nach dem Herabrutschen
desselben und hält den Sonnenkollektor 6 gemeinsam mit dem unteren
Rückhaltesteg 96 in der Ausnehmung 94 fest, so dass selbst bei starken Windböen
und/oder Vibrationen ein Herausheben des Sonnenkollektors 6 aus dem
Aufnahmeelement 61 ausgeschlossen ist.
Das erfindungsgemäße Aufnahmeelement 61 kann zwar aus Kunststoff gefertigt
sein; es bietet sich jedoch auch eine Herstellung aus Aluminium an, da dieses leicht
und sehr stabil ist und aus diesem Grund auch für das Firstelement 72 bevorzugt
verwendet werden sollte. Zur weiteren Reduzierung des Gewichts können in dem
Aluminiumprofil Schlitze vorgesehen sein.
Die erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente 4, 61 wie auch die entsprechenden
Firstelemente 72 sind nicht auf die Verwendung an Satteldächern eingeschränkt. Es
gibt daneben auch Anwendungen auf Flachdächern oder mäßig geneigten
Garagendächern, wo die Firstelemente 72 einen zentralen Kabelschacht 107 bilden,
der eine übersichtliche und wettergeschützte Verdrahtung bzw. Verrohrung der
Sonnenkollektoren 6 ermöglicht. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit ist der Anbau
an hohen Schallschutzwänden entlang von Autobahnen, wo ebenfalls eine ebene
Erstreckung vorteilhaft ist.
Weiterhin können die erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente 4, 61 über Mauern
108 oder Zäune gehängt werden, wie dies beispielhaft in Fig. 7 dargestellt ist. Diese
Anwendung stellt im Gegensatz zu der ebenen Anordnung den anderen Grenzfall
dar, bei der die zwei, an ein Firstelement 72 angehängten Aufnahmeelemente 61 so
weit verschwenkt sind, dass sie parallel zueinander an beiden Seiten 109, 110 der
Mauer 108 herabhängen. Diese Anordnung eignet sich einerseits besonders für in
Nord-Süd-Richtung verlaufende Mauern, kann jedoch auch bei Mauern in Ost-West-
Richtung mit Erfolg eingesetzt werden, da selbst an der Nordseite einer Mauer oder
eines Gebäudes aufgrund der diffusen Lichtstreuung in der Atmosphäre immer noch
ein Wirkungsgrad von 30-40% erzielt wird.
Zum Transport werden die erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente
aufeinandergelegt, durch die miteinander fluchtenden Befestigungsausnehmungen
87 werden Stäbe geschoben und dieselben an beiden Enden mit Gewindeelementen
festgelegt, so dass sich auch ohne zusätzliche Verpackung eine kompakte
Transporteinheit ergibt. Zusätzlich werden in die Aufnahmeelemente eingesetzte
Sonnenkollektoren vor Beschädigung geschützt, die somit ebenfalls nicht verpackt
werden müssen.
Der erzeugte Solarstrom kann im Haushalt und/oder zur Aufladung der Batterien von
Elektroautos verwendet werden.
Claims (28)
1. Solarenergieanlage mit auf und/oder entlang zueinander geneigter
Flächen, insbesondere auf dem Satteldach (2) eines Hauses (1) zu
beiden Seiten des Dachfirsts (7), angeordneten, flächigen Komponenten,
insbesondere Sonnenkollektoren (6) wie Photovoltaik-Module und/oder
Warmwasserkollektoren, wobei die flächigen Komponenten (6) über die
gemeinsame Kante, insbesondere den Dachfirst (7), hinweg miteinander
verbunden sind, so dass die flächigen Komponenten (6) im Bereich der
gemeinsamen Kante aneinanderhängen und dort die Hangabtriebskräfte
etwa im statischen Gleichgewicht sind, und wobei die flächigen
Komponenten (6) sattelförmig oberhalb der Außenhaut der betreffenden
Flächen angeordnet sind, wobei die Verbindung über die gemeinsame
Kante, insbesondere den Dachfirst (7) hinweg durch ein
Firstverbindungselement (72) erfolgt, welches den/die Firstziegel (51)
freitragend umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass
- a) die flächigen Komponenten (6) in/an versteiften Aufnahmeelementen (4, 61) befestigt sind, die miteinander und mit dem Firstverbindungselement (72) über Koppelelemente verbunden sind;
- b) wobei die Koppelelemente derart beweglich sind, dass die aneinander und/oder an ein Firstverbindungselement (72) gehängten Aufnahmeelemente (4, 61) in der Lage sind, in einem großen Winkel gegeneinander oder gegenüber dem Firstverbindungselement (72) zu verschwenken.
2. Solarenergieanlage nach Anspruch 1, insbesondere für ein Dach (2) mit
einem in Ost-West-Richtung verlaufenden Dachfirst (7), dadurch
gekennzeichnet, daß an der Südseite (10) des Dachs (2)
Sonnenkollektoren (6) und an der Nordseite (9) Gegengewichte
angeordnet sind.
3. Solarenergieanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als
Gegengewichte Energiespeicher wie Akkumulatoren, hochkapazitive
Kondensatoren und/oder Wasserstofftanks genutzt werden.
4. Solarenergieanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß als Gegengewichte Wärmetauscher genutzt werden, die zwischen
einen primären, über auf dem Dach angeordnete
Warmwasserkollektoren geschlossenen Kreislauf und einen sekundären
Kreislauf geschalten sind, der über im Haus angeordnete Heizelemente
geschlossenen ist.
5. Solarenergieanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die flächige Einheit (5) im Bereich ihrer
unteren Kanten (33) mit dem Dachstuhl (76) verbunden ist.
6. Solarenergieanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die flächige Einheit (5) mit dem Firstbalken
(75) verbunden ist.
7. Firstverbindungselement (72) für flächige Solarkomponenten,
insbesondere von Sonnenkollektoren (6) wie Photovoltaik-Module
und/oder Warmwasserkollektoren, auf und/oder entlang zueinander
geneigter Flächen, insbesondere auf dem Satteldach (2) eines Hauses
(1) zu beiden Seiten des Dachfirsts (7), wobei die flächigen
Komponenten (6) über die gemeinsame Kante, insbesondere den
Dachfirst (7), hinweg miteinander verbunden sind, derart, dass die
flächigen Komponenten (6) im Bereich der gemeinsamen Kante (7)
aneinanderhängen und dort die Hangabtriebskräfte etwa im statischen
Gleichgewicht sind, wobei die flächigen Komponenten sattelförmig
oberhalb der Außenhaut der betreffenden Flächen angeordnet sind,
wobei das Firstverbindungselement (72) steif ausgebildet ist, den/die
Firstziegel (51) freitragend umgibt, und an zwei einander
gegenüberliegenden Seiten mindestens je ein Koppelelement zum
Anhängen je eines steifen Aufnahmeelements (4, 61) für eine flächige
Solarkomponente (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die
Koppelelemente derart beweglich sind, dass die an das
Firstverbindungselement (72) gehängten Aufnahmeelemente (4, 61) in
der Lage sind, in einem großen Winkel gegenüber dem
Firstverbindungselement (72) zu verschwenken.
8. Element (4, 61) zur Aufnahme flächiger Solarkomponenten,
insbesondere von Sonnenkollektoren (6) wie Photovoltaik-Module
und/oder Warmwasserkollektoren, und zur Montage derselben auf
und/oder entlang zueinander geneigter Flächen, insbesondere auf dem
Satteldach (2) eines Hauses (1) zu beiden Seiten des Dachfirsts (7),
wobei die flächigen Komponenten (6) über die gemeinsame Kante,
insbesondere den Dachfirst (7), hinweg miteinander verbunden sind,
derart, dass die flächigen Komponenten (6) im Bereich der
gemeinsamen Kante aneinanderhängen und dort die Hangabtriebskräfte
etwa im statischen Gleichgewicht sind, wobei die flächigen
Komponenten (6) sattelförmig oberhalb der Außenhaut der betreffenden
Flächen angeordnet sind, gekennzeichnet durch
- a) ein steifes, ebenes Profil zur Befestigung wenigstens einer flächigen Solarkomponente (6),
- b) das an zwei einander gegenüberliegenden Seiten mindestens je ein Koppelelement zum Anhängen an einem anderen Aufnahmeelement (4, 61) und/oder an einem Firstverbindungselement (72) aufweist, welches den/die Firstziegel (51) freitragend umgibt;
- c) wobei die Koppelelemente derart beweglich sind, dass die aneinander und/oder an ein Firstverbindungselement (72) gehängten Aufnahmeelemente (4, 61) in der Lage sind, in einem großen Winkel gegeneinander oder gegenüber dem Firstverbindungselement (72) zu verschwenken.
9. Aufnahmeelement nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch einen
Rahmen, der aus zwei übereinandergelegten Halbschalen besteht.
10. Aufnahmeelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Halbschalen des Rahmens mit Schnappverschlüssen aneinander
festlegbar sind.
11. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterseite (64) des Rahmens (90) mit einer
Bodenplatte (84) oder mit einer rundumlaufenden Auflagefläche
versehen ist.
12. Aufnahmeelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenplatte (84) von Wasserablauföffnungen durchsetzt ist.
13. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an zwei einander gegenüberliegenden Seiten (62,
66) des Rahmens (90), die im fertig montierten Zustand des
Aufnahmeelements (61) auf einer schrägen Grundfläche (9, 10) auf
unterschiedlichem Niveau liegen, jeweils im Bereich der vorderseitigen
(97) Kante des inneren Rahmenumfangs (98, 99) zur Rahmen
grundebene (84) etwa parallele Rückhaltestege (95, 96) angeformt sind,
die zusammen mit der Rückseite (84) des Aufnahmeelements (61) je
eine Aufnahmetasche (100, 101) für eine Kante (102, 103) des
einzulegenden Sonnenkollektors (6) bilden.
14. Aufnahmeelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand der freien Kante (104) des im fertig montierten Zustand des
Aufnahmeelements (61) niedriger gelegenen Rückhaltestegs (96) zum
Grund (98) der gegenüberliegenden Aufnahmetasche (100) größer ist als
die entsprechende Erstreckung eines einzulegenden Sonnenkollektors
(6).
15. Aufnahmeelement nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die im fertig montierten Zustand des Aufnahmeelements (61) höher
gelegene Aufnahmetasche (100) eine größere Einschubtiefe aufweist als
die in diesem Zustand niedriger gelegene Aufnahmetasche (101).
16. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Unterseite (64) des Rahmens (90) und/oder
einer Bodenplatte (84) Abstandsnoppen (111) und/oder -stege (89)
vorhanden sind.
17. Aufnahmeelement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abstandsstege (89) im Bereich zweier einander gegenüberliegender
Seiten (82, 83) des Rahmens (90) sowie parallel zu diesen angeordnet
sind.
18. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen eine oder mehrere, lotrecht zu seiner
Grundebene verlaufende Ausnehmungen zur Aufnahme von an einem
Dachstuhl verankerten Befestigungsschrauben oder -bolzen aufweist,
welche den Rahmen vollständig durchsetzen.
19. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (90) sowie ggf. die Bodenplatte (84)
aus Kunststoff gefertigt ist.
20. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtungen (69; 85, 86, 88) als
lösbare Verbindungen ausgestaltet sind.
21. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß an mindestens einer Seite (62) jedes
Aufnahmeelements (61) ein oder mehrere, querschnittlich etwa
hakenförmige Koppelelemente (63) und an der gegenüberliegenden
Seite (66) des Aufnahmeelements (61) und/oder an einer angrenzenden
Seite (77) eines Verbindungselements (72) eine entsprechende Anzahl
querschnittlich etwa stegförmiger Koppelelemente (69, 81) angeordnet
sind, so daß ein Ineinandergreifen je eines Kopplungshakens (63) und
eines Kopplungsstegs (69, 81) möglich ist.
22. Aufnahmeelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kopplungshaken (63) mit zur Rückseite (64) des Aufnahmeelements (61)
weisenden Hakennasen (65) versehen sind.
23. Aufnahmeelement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kopplungsstege (69, 81) zu der betreffenden Seite (66, 77) des
Aufnahmeelements (61) oder des Firstverbindungselements (72)
parallele Längsachsen aufweisen, längs deren sich der Stegquerschnitt
nicht ändert.
24. Aufnahmeelement nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kopplungsstege (69, 81) mit ihren Stirnflächen an über die betreffende
Seite (66, 78) des Aufnahmeelements (61) oder des
Firstverbindungselements (72) auskragenden Vorsprüngen (67, 79)
verankert, insbesondere angeformt sind.
25. Aufnahmeelement nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopplungsstege (69, 81) einen runden oder abgerundeten
Querschnitt aufweisen.
26. Aufnahmeelement nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die
querschnittlich etwa hakenförmigen Kopplungselemente durch eine
schlitzförmige Öffnung in der Rückseite des Aufnahmeelements gebildet
sind.
27. Aufnahmeelement nach einem der Ansprüche 8 bis 26, gekennzeichnet
durch flächige Elemente (93) zur Abdeckung der Stoßfuge zu einem oder
mehreren, benachbarten Aufnahmeelementen.
28. Aufnahmeelement nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckungen (93) mit den Rahmen der Aufnahmeelemente verschraubt
sind.
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