DE4440480C2 - Fräsbohrwerkzeug - Google Patents
FräsbohrwerkzeugInfo
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- B23G2240/12—Means for cooling or lubrication
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fräsbohrwerkzeug nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Derartige Werkzeuge sind beispielsweise durch die DE 38 10 884
C1, DE 39 39 423 A1 und DE 43 42 544 A1 bekannt, wobei das Werkzeug
drehangetrieben im Zirkularfräsbohrverfahren ins volle Material mit fortlaufender
Z-Achs-Zustellung bewegt wird. Dabei ist das Werkzeug mit kernloch
erzeugenden Stirn- u. inneren u. äußeren Flankenschneiden und falls
ein Gewinde erzeugt werden soll mit gewindegängeerzeugenden Umfangs
schneiden ausgestattet. Falls eine Passung erzeugt werden soll, sind
die äußeren Umfangsschneiden in eine Schrupp- u. Schlichtschneide aufgeteilt.
Aus der US 1.407.837 ist ein Walzenfräser bekannt, wobei dort in Fig. 22
eine Anordnung der gewindeerzeugenden Schneiden in Kreuzform (8 + 9)
entnommen werden kann, doch sind diese mit ganz gleichmäßigen Abstand
über die Fräserumfangsfläche verteilt, zum andern kann mit diesem Werkzeug
kein Innengewinde ins volle Material erstellt werden.
Bei Werkzeugen, welche zur Erzeugung von Innengewinden bestimmt sind,
besteht ein weiteres Problem darin, daß sich jeweils nur ein gewinde
erzeugender Zahn an die kernlocherzeugende Umfangsschneide anschließt,
wodurch einmal die Arbeitsgeschwindigkeit eines solchen Werkzeugs von den
gewindeerzeugenden Zähnen bestimmt wird, da einmal im Gewinde
herstellungsbereich die weiteste Umfangsstrecke zu erzeugen ist und zum
andern die zu erzeugende Ausnehmung auf das Endprodukt Gewinde gerichtet
ist und vor allem kann mit so einem gefertigten Werkzeug nicht die erwartete
Gewindequalität erzeugt werden, wie dies eigentlich durch den
Zirkularfräsbohrvorgang (vergleichbar einem Gewindewirbeln ins volle Material)
möglich wäre.
Diese schlechte Gewindequalität ist auf die Anordnung der gewindeerzeugen
den Schneiden zurückzuführen. Da ein Gewinde meist auf eine Tiefe von 2 + D
gefertigt wird, ist es auch hier notwendig, die kernloch- u. auch die gewinde
erzeugenden Schneiden in Wendelform auszubilden, um den Schneiden
widerstand soweit wie möglich zu reduzieren und um dadurch auch die Stand
zeit der Schneiden erhöhen zu können. Dabei ist der Schneidenwiderstand
gerade bei der Erzeugung von einem Gewinde verhältnismäßig groß, da ja die
Späne in Keilform abgetragen werden müssen. Durch diese Maßnahme
(Drallrichtung) wird das Gewinde auf der beim Einfügen einer Schraube zum
Tragen kommenden Gewindeflanken in nicht ausreichender Gewindequalität
erzeugt.
Ferner entsteht durch den negativen Schneidvorgang bei der Erzeugung dieser
Gewindeflankenseiten ein großer seitlicher Widerstand auf den Werkzeugschaft,
was sich natürlich auch nachteilig auf die Standzeit der gesamten zum Einsatz
kommenden Schneiden auswirkt. Um diesen Schneidendruck zu reduzieren und
dadurch die Arbeitsgeschwindigkeit solcher Werkzeuge erhöhen zu können, hat
man gemäß EP 0432 621 A2 und DE 38 28 780 C2 versucht, dies durch die
Anbringung von jeweils zwei Gewindevorschneidenzähnen zu lösen.
Diese zusätzliche Anbringung von Gewindevorschneidenzähnen kann zur Lösung
dieser Probleme nicht viel beitragen, einmal wird der Werkzeugschaft durch
diese zusätzlichen Schneiden um diesen benötigten Platz länger und dadurch
instabiler, zum andern verlängert sich die Fertigungszeit von Gewinden um die
zusätzlichen Vorschneidenzähne; auch werden dadurch die kernlocherzeugen
den Schneiden durch die erforderlichen zusätzlichen Umläufe schneller stumpf
und es wird durch die zwei eingebrachten Gewindevorschneidenzähne der
Kernlochvorlauf wesentlich erhöht, was zur Folge hat, daß diese dann so
gefertigten Werkzeuge in manchen Anwendungsfällen, wie dies bei
Sacklochgewinden häufig der Fall ist, nicht mehr eingesetzt werden können. Vor
allem können diese zusätzlichen Gewindevorschneidenzähne nichts wesent
liches zur Verbesserung der Gewindequalität beitragen.
Aus der bereits eingangs erwähnten DE 39 39 423 A1 ist ein Werkzeug bekannt,
welches zur Lösung dieser hier aufgeführten Probleme wesentlich beitragen
könnte. Leider ist die Herstellung eines aus mehreren Teilen bestehenden
Werkzeugs aus technischen Gründen nicht möglich.
Bei den äußeren Umfangsschneiden liegt ein Problem darin, falls mit diesen
Schneiden eine Passung ins volle Material erzeugt werden soll, daß diese
Schneiden meist ein größeres Längenmaß aufweisen, wodurch bei diesem
geplanten Zirkularfräsbohreinsatz dieser Schneidenbereich unnötig vorzeitig
abgestumpft wird. Diese Nachteile ergeben sich einmal dadurch, daß bei
diesem geplanten Fräsbohrvorgang, wobei das Werkzeug drehangetrieben in
Zirkularbewegung mit fortlaufender Z-Achszustellung ins volle Material bewegt
wird, und dabei die äußeren Umfangsschneiden nur in diesem Z-Achszustell
maß pro Umrundung zum Schneideingriff kommen, wodurch dann die über
diesen Schneideneingriffsmaß vorhandene Umfangsschneidenlänge keinen
Spanabtrag mehr erbringen und dadurch durch den immer wiederholten Kontakt
mit der bereits erstellten Umfangswandung vorzeitig abgenutzt werden (gleich
stumpf werden) und somit für ihren geplanten Schlichteinsatz nicht mehr voll zur
Verfügung stehen.
Ein weiteres Problem liegt darin, daß der Kühlmittelzufuhrkanal, welcher ja von
kleinsten Durchmesser der inneren Flankenschneiden bestimmt ist, zu klein ist
um ausreichend Kühl- bzw. Spülmittel für den Abtransport der anfallenden
Kommaspäne hindurchführen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Fräsbohrwerkzeuge der eingangs
erwähnten Bauart mit entsprechenden Schneidengeometrien zu schaffen,
welche auf einfache Weise erstellt werden können und wobei alle Schneiden nur
in positiven Schneideingriff kommen und der Kernlochvorlauf bei einem
Sacklochgewinde nur relativ kurz ist, ferner die Gewinde in höchster Qualität
erzeugt werden sowie eine Passung ins volle Material erzeugt werden kann, bei
ausreichender Kühlmittelzufuhr zu den Schneiden.
Diese Aufgabe wird durch ein Fräsbohrwerkzeug mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in
den weiteren Ansprüchen angegeben.
Um das Problem der gewindeerzeugenden Schneiden betreffs Gewindequalität
und positiven Schneideingriff aller zum Fräseinsatz kommenden Schneiden
lösen zu können und zugleich den Kernlochvorlauf so kurz wie möglich zu halten,
wird vorgeschlagen, auf die zusätzlichen gewindeerzeugenden Vorschneiden zu
verzichten bzw. zumindest teilweise zu verzichten und die Erzeugung der
Gewindeflanken auf eine größtmögliche Anzahl (gleich zwei gewindeerzeugende
Schneiden pro Kernlochumfangsschneide) von gewindeerzeugenden Schneiden
zu verteilen. Dabei können einmal diese Schneiden parallel zur Werkzeugachse
angebracht sein bzw. auch in Drallrichtung gefertigt sein, aber um eine den
höchsten Ansprüchen entsprechendes Gewinde erzeugen zu können, und
zugleich den Schneidenwiderstand bei der Erzeugung von Gewinden best
möglich zu senken, ist weiterhin vorgeschlagen, die gewindeerzeugenden
Schneidenzähne abwechselnd in der Drallrichtung (gleich Kreuzverzahnung)
anzubringen, wodurch erreicht wird, daß die jeweils zum Schneidenangriff
kommende Flankenschneide immer nur positiv schneidet. Dabei können die
gewählten Drallstellungen aus Fertigungsgründen mit den Drallstellungen der
kernlocherzeugenden Schneiden bei den sich an die kernlocherzeugendend
Flankenschneiden anschließenden Gewindezähne identisch sein bzw. könnten
sie auch eine andere Drallrichtung aufweisen. Die dann in Gegendrallrichtung
angebrachten gewindeerzeugenden Flankenschneiden können mit gleicher
Drallstärke gebildet sein, aber auch eine andere Drallstärke aufweisen. Vor
allem könnte eine eingebrachte Hohlkehle im Stirnschneidenbereich oder eine
stark positive Winkelstellung zur Fräserachse, v. a. bei parallel zur Fräserachse
angebrachten gewindeerzeugenden Schneiden den radialen Schneidenwider
stand in Verbindung durch die Reduzierung der abzutragenden Spanstärke,
welcher ja durch die Erhöhung der gewindeerzeugenden Schneiden wesentlich
(gleich um 50%) reduziert ist, diesen Schneidenwiderstand erheblich reduzieren
und die Gewindequalität entsprechend verbessern sowie die Arbeits
geschwindigkeit erhöhen.
Da das Gewinde jeweils paarweise von jeweils einem in der einen Richtung und
einem in der anderen Richtung (Kreuzverzahnung) erzeugt wird, ist es möglich,
den Vorlauf der kernlocherzeugenden Schneiden auf ein kleines Maß zu
begrenzen und trotzdem einen ausreichenden Platz für die Spankammer für die
Abfuhr der anfallenden Späne der kernlocherzeugenden Schneiden zur
Verfügung zu haben. Unter Inkaufnahme eines geringfügig größeren Kernloch
vorlaufes können diese gewindeerzeugenden Zähne auch mit jeweils gleichem
Abstand angebracht sein, da dann die Spankammer außerhalb des Bereichs der
gewindeerzeugenden Schneiden liegen.
Desweiteren ist vorgeschlagen, sollte dieser hier aufgeführte Lösungsvorschlag
bei manchen Werkstoffen nicht den erwarteten Erfolg betreff der Gewindequalität
erbringen, dann nur einen in seiner Form verkleinerten Zahn als Vorschneide
zahn der gewindeerzeugenden Schneiden vorzuschalten.
Dabei könnten diese Vorschneidenzähne einmal in Drallform angebracht sein,
da ja diese Schneiden das Gewinde nur vorschneiden würden zum andern, falls
er parallel zur Fräserachse verläuft, dann im stark positiven Schneidenwinkel zu
dieser gefertigt ist, um dadurch wiederum den Schneidenwiderstand zu
reduzieren.
Um das Problem der vorzeitigen Abnützung der Umfangsschneiden welche bei
der Erzeugung von Passungen die Schlichtfunktion übernehmen solle zu lösen,
ist vorgeschlagen, auch hier diese teilweise in der DE 43 42 544 A1 beinhaltete
Schneidengeometrie zu verwenden. Dabei stehen auch hier die Schlicht
schneiden geringfügig über die zum Schruppeinsatz kommenden Schneiden
vor, wodurch dann diese Schlichtschneiden auch beim Schruppvorgang bereits
einen Späneabtrag an der durch die Schruppschneiden erstellten Umfangs
wandung erbringen.
Zum andern sind auch hier die Umfangsschneidenlängen (Schrupp- u. Schlicht
schneiden) auf etwa das jeweils zur Anwendung kommende Z-Achszustellmaß
pro Umrundung durch Querschneiden begrenzt. Dabei berechnet sich dieses
Maß ab Fase bzw. Querschneide. Dadurch kann bei der Erzeugung von
Ausnehmungen oder Passungen, soweit diese nur eine geringe Tiefe im
Verhältnis zum Schaftdurchmesser aufweisen müssen, gleich ins volle Material
in einem Arbeitsgang erstellt werden.
Um das Problem der ausreichenden Hindurchführung von Kühl- bzw. Spülmittel
für die anfallenden Späne zu lösen, wird vorgeschlagen, die Kühlmittelbohrung
im Werkzeugschaft so groß wie möglich zu fertigen und diese abgestuft bis zu
den inneren Flankenschneiden auf ein ca. doppeltes Durchmessermaß als der
innere Flankenschneidendurchmesser dies erlaubt zu fertigen, wodurch auch
bedingt dadurch, daß dann auch zwischen Zahnreihen Spülmittel austreten kann,
sich der Durchfluß um das ca. 4fache erhöht.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines Gewindefräsbohrwerkzeuges;
Fig. 2 zeigt ein Gewindefräsbohrwerkzeug im Teilschnitt A-A mit
integriertem Fertigungswerkzeug;
Fig. 3 zeigt ein Gewindefräsbohrwerkzeug in der Draufsicht in
unterschiedlicher Ausführung von gewindeerzeugenden
Schneiden;
Fig. 4 zeigt ein Gewindefräswerkzeug in der Seitenansicht mit
Gewindeflanken in Kreuzverzahnung;
Fig. 5 zeigt eine Profilscheibe in der Draufsicht;
Fig. 6 zeigt ein Werkzeug zum Passungsfräsbohren ins volle Material;
Fig. 7 zeigt ein weiteres Werkzeug zum Passungsfräsbohren ins volle
Material, welches mit einem größeren Z-Achs-Zustellmaß pro
Umlauf zum Einsatz kommt;
Fig. 8 zeigt ein Werkzeug zum Gewindefräsen mit Vorschneidenzähnen.
Die in den Fig. 1-6 gezeigten Werkzeuge (3) sind durch eine
Profilwerkzeugschleifscheibe (1), gezeigt in Fig. 5, hergestellt. Dabei weist
diese Scheibe im Umfangsbereich eine Schräge von 40 Grad (2) auf und ferner
ist die Scheibe in ihrem Durchmessermaß (25) und in ihrer Wandstärke (26) mit
dem Durchmessermaß des zu beabsichtigten Fertigung des jeweiligen
Werkzeuges abgestimmt, ferner ist, um einen ausreichend großen Spanraum
(9a) erzeugen zu können, diese Scheibe nochmals abgesetzt (29). Dieses
Verhältnis ist bei diesem Beispiel aus den Zeichnungen in Fig. 2 und 5 zu
entnehmen, v. a. ist der Eingriff der Scheibe (1) beim Fertigungsvorgang aus der
in Fig. 2 integrierten Lage dieser Scheibe zu entnehmen. Bei diesem
Fertigungsvorgang werden in einem Arbeitsgang in nur einer Winkelstellung des
Werkzeuges zum erzeugenden Werkzeug alle in diesem Schneidenbereich
nötigen Schneiden erstellt und auch bereits teilweise hinterschnitten. Bei
diesem Beispiel ist das zur Fertigung vorgesehene Werkzeug (3) in einer
Gradzahl von 30 Grad zur Werkzeugachse beim Fertigungsvorgang geschwenkt,
dabei ist diese Schenkung mit der Schräge der zum Einsatz kommenden
Formschneide nicht gleich. Es wird dadurch die innere Flankenschneide (4) fast
parallel zur Werkzeugachse (5) erzeugt.
Die äußere Flankenschneide (6) und die innere Flankenschneide (4a) wird mit
einer Gradzahl von ca. 30 Grad zur Werkzeugachse erstellt. Sofern die
Schlichtschneiden (6b) für ein Werkzeug erzeugt werden sollen, welches mit
einem größeren Z-Achs-Zustellmaß pro Umlauf zum Fräseinsatz kommen soll,
werden diese fast parallel zur Werkzeugachse erzeugt. Falls gewinde
erzeugende Schneiden (8) oder Vorschneidenzähne (37) zu fertigen sind,
werden diese fast parallel zur Werkzeugachse erstellt und v. a. werden diese so
erzeugten Schneiden gleich in einem positiven Winkel (40) zur Werkzeugachse
(5) erstellt.
Dabei werden die inneren Flankenschneiden gleich hinterschliffen (9 + 9a) und
zugleich wird eine Hohlkehle (10) in der Stirnschneide (11) erzeugt, wobei ferner,
falls der nötige Hinterschliff (12) mit einer Formschneide geschieht, diese
Stirnschneide in Verbindung der bereits erzeugten Hohlkehle in zwei
eigenständige Stirnschneiden (11a + 11b) erzeugt. Dabei könnten bei diesem
Hinterschliffvorgang die dadurch entstehenden äußere Stirnschneiden (11a)
gleich in ihren äußeren Schneidenbereich mit einem Radius oder Fase ver
sehen werden, falls die Formschleifscheibe dahingehend geformt ist. Falls das
Werkzeug (3) zur Erzeugung von Gewinden eingesetzt werden soll,
ist vorgesehen, daß die Erstellung der Gewindeausnehmungen auf mindestens
der Verdoppelung der zum Einsatz kommenden gewindeerzeugenden
Schneiden (8) erfolgt, wodurch die abzutragende Spanstärke halbiert wird und
dadurch v. a. falls noch eine Hohlkehle (20) in diese Schneiden eingebracht ist
oder diese Schneiden in einem stark positiven Winkel (40) zur Werkzeugachse
angebracht sind, sich einmal die Gewindequalität erheblich verbessert, und
zugleich der Schneidenwiderstand bei der Erzeugung von Gewindeaus
nehmungen erheblich reduziert wird. Sollte bei manchen zu bearbeitenden
Materialien keine ausreichende Gewindequalität mit dieser Schneidenanord
nung (8, 23, 24, 31f + 32) erreicht werden, so ist diesen Schneidenanordnungen
ein Vorschneidenzahn (37) vorzuschalten. Das zum Einsatz kommende
Profilwerkzeug (1) kann jegliche Profilform (16) aufweisen und ein Radius (17)
ist als Übergang von der Stirnfläche (15) zur Profilform (16) vorgesehen,
ferner weist die Profilscheibe in einem Abstand (29) zum Umfangsdurchmesser
(25) eine größere Wandstärke (34) auf. Der Durchmesser der Kühlmittelbohrung
(18) ist ca. 2 mal größer als der kleinste Durchmesser der inneren Flanken
schneiden (9) dies zuläßt, wobei dieser vergrößerte Durchmesser fast bis zu
dem inneren Flankenschneiden (9) reicht, womit auch Spülmittel in diesen
Bereich liegende Spänekammer (19) austreten kann. Als weiteres ist noch
vorgesehen, daß die gewindeerzeugenden Schneiden (8) auch in Drallrichtung
(Schräge) zur Werkzeugachse angebracht sind. Dabei können diese Schneiden
(8) mit ihren Stirnschneiden (21-22) in abwechselnder Drallrichtung (23-24)
(Kreuzverzahnung) angebracht sein.
Dabei sind diese in Kreuzverzahnung angebrachten gewindeerzeugenden
Schneiden (8) in ihrer Umfangsanordnung paarweise (31 zu 34) angebracht, d. h.
es ergeben zwei in Kreuzform (23 + 24) angebrachte Schneiden nur eine
Gewindeschneideneinheit (32).
Zur Erzeugung von Ausnehmungen und Passungen sind die äußeren
Umfangsschneiden (6) in eine Schrupp- u. Schlichtschneide (6a + 6b) aufgeteilt,
dabei steht die Schlichtschneide geringfügig (27) über die Schruppschneide vor.
Der Übergang von der Stirnschneide (11) zur äußeren Umfangsschneide (6) ist
durch eine Fase (28) gebildet. Ferner ist der Übergang von der Schruppschneide
(6a) zur Schlichtschneide (6b) durch eine Querschneide (35) und der Übergang
der Schlichtschneide (6b) zum Werkzeugschaft (3) ist durch eine Fase (33)
gebildet.
Die äußeren Umfangsschneiden (6) sind durch eine Nutausnehmung (38)
(Spanbrecher) unterteilt. Diese Nutausnehmung (38) kann auch in den Fasen
schneiden (28) eingebracht sein, dabei sind diese Nutausnehmungen jeweils
versetzt angebracht. Als weiteres sind die Stirnschneiden (11a + 11b) durch eine
ebene Fläche (36) abgestumpft.
Die Anzahl der vorhandenen Umfangsschneiden (6) pro Werkzeug kann jede
beliebige Zahl aufweisen, um dann diese entsprechende Anzahl fertigen zu
können, muß dann die jeweils zum Einsatz kommende Profilscheibe (1)
dementsprechend (gleich den hier aufgeführten zu erzeugenden Schneiden
geometrien) gefertigt sein.
Claims (5)
1. Fräsbohrwerkzeug mit einem Schaft zur Erzeugung von kreisrunden Aus
nehmunen mit Gewinde ins volle Material, wobei das Werkzeug drehangetrie
ben und mit einer Kreisbahn um die Ausnehmungsachse umlaufend
axial verschiebbar, z. B. auf einer CNC-gesteuerten Werkzeugmaschine geführt
wird und mit Stirn- und inneren sowie äußeren Flankenschneiden zur Erzeugung
einer Kernlochbohrung sowie radial außen mit gewindeerzeugende Schneiden
versehen ist, und wobei im Schaft eine zentrale Kühlmittelbohrung vorgesehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die gewindeerzeugenden Schneiden (8)
sich jeweils paarweise (32) an die Flankenschneiden (6) anschließen und die
Kühlmittelbohrung (18) größer ist als der kleinste Durchmesser der inneren
Flankenschneiden (9) und sich nahezu unmittelbar an diese anschließt.
2. Fräsbohrwerkzeug ist nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die
kernlocherzeugenden Flankenschneiden (6) durch eine Querschneide (35) in
eine Schruppschneide (6a) und eine Schlichtschneide (6b) aufgeteilt sind, wobei
die Länge der Schruppschneide auf ein Zustellungsmaß (Z) durch eine Fase
(28) und die Schlichtschneidenlänge durch eine Fase (33) begrenzt sind, wobei
die Schlichtschneide geringfügig (27) über die Schruppschneide vorsteht und die
Stirnschneiden (11a + 11b) durch eine ebene Schneidenfläche (36) abgestumpft
sind.
3. Fräsbohrwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
paarweise (32) angebrachten gewindeerzeugenden Schneiden (8) mit ihren
Stirnschneiden (21-22) in abwechselnder Drallrichtung (23 + 24)
(Kreuzverzahnung) angebracht sind.
4. Fräsbohrwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils nur
ein Vorschneidenzahn (37) zumindest jeder zweiten gewindeerzeugenden
Schneide (8) vorgelagert ist.
5. Fräsbohrwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
bei parallel zur Werkzeugachse (5) angebrachte gewindeerzeugende Schneiden
(8) eine Hohlkehle (20) eingebracht ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19944440480 DE4440480C2 (de) | 1994-11-12 | 1994-11-12 | Fräsbohrwerkzeug |
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DE19944440480 Expired - Fee Related DE4440480C2 (de) | 1994-11-12 | 1994-11-12 | Fräsbohrwerkzeug |
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