DE4337823A1 - Verfahren zum Entkeimen und Trocknen - Google Patents
Verfahren zum Entkeimen und TrocknenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entkeimen und
Trocknen von Materialien, insbesondere von pflanzlichen und tie
rischen Materialien.
Die EP-B-0 252 394 (US-A 5,113,597) beschreibt ein Verfah
ren zum Trocknen von pflanzlichen und tierischen Materialien,
bei welchem das Material mit einem Gasstrom aus Kohlendioxid
oder einem Kohlendioxid-Stickstoff-Gemisch kontaktiert wird,
welcher das abzutrennende Wasser abführt. Es wurde inzwischen
entdeckt, daß bei der dort beschriebenen trocknenden Behandlung
des Materials eine merkliche Keimzahlreduktion beobachtet werden
kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren
anzugeben, welches die Herstellung entkeimter oder doch weitge
hend entkeimter, getrockneter Materialien gestattet. Diese Auf
gabe wird durch das Verfahren der vorliegenden Erfindung gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung keimfreier
oder weitgehend entkeimter getrockneter Materialien sieht vor,
daß man verkeimtes Material mit einem Mindestgehalt von 10 Gew.-%
einer entkeimenden Behandlung mit einem Inertgas unterwirft und
das resultierende entkeimte oder weitgehend entkeimte Material
unter Kontaktieren mit einem Inertgasstrom, der das abzutrennen
de Wasser abführt, bei einer Temperatur zwischen 30°C und 80°C
und einem Druck größer 1 bis 30 bar trocknet. Der Maximalwasser
gehalt liegt vorzugsweise nicht über 90 Gew.-%.
Die entkeimende Behandlung kann beispielsweise ein Verfah
ren der überkritischen Extraktion oder vorzugsweise ein Cell-
Cracking-Verfahren (siehe z. B. DE-OS 32 31 465) sein.
Das Verfahren der überkritischen Extraktion mit Inertgasen,
vorzugsweise Kohlendioxid, ist bereits bekannt. Dabei wird das
zu entkeimende Material bei einer Temperatur unterhalb der kri
tischen Temperatur (im Falle von CO₂ oberhalb von 30°C) und bei
einem Druck oberhalb des kritischen Druckes (bei CO₂ oberhalb von
73 atm) mit dem Inertgas oder Inergasgemisch, vorzugsweise Koh
lendioxid, kontaktiert. Der erhaltende Extrakt und/oder der an
fallende Extraktionsrückstand wird dann gemäß dem erfindungsge
mäßen Verfahren weiter behandelt, indem noch weiter enthaltendes
Wasser abgetrennt wird.
Die entkeimende Behandlung kann auch ein Cell-Cracking-Ver
fahren sein. Auch das Cell-Cracking-Verfahren, das zerkleinertes
Material liefert, ist an sich bekannt. Dabei wird das zu behan
delnde Material mit einem inerten Druck-Gas, vorzugsweise Koh
lendioxid oder einem Kohlendioxid-Stickstoff-Gasgemisch, das
gegebenenfalls noch kleine Anteile Luft oder Sauerstoff enthal
ten kann, beaufschlagt. Der Druck sollte relativ hoch sein, bei
spielsweise oberhalb von 30 bar. Das Material wird dann zerklei
nert, indem man einen schlagartigen Druckabfall beispielsweise
auf Normaldruck herbeiführt. Das derart zerkleinerte Material
wird dann erfindungsgemäß mit einem Inertgasstrom kontaktiert,
um abzutrennendes Wasser abzuführen.
Bei den vorstehend beschriebenen Verfahren wird ein keim
freies oder annähernd keimfreies Material erhalten, das sich
strukturell oder im Gehalt der Inhaltsstoffe vom Ausgangsmate
rial stark unterscheidet.
Eine bevorzugte Ausführungsform gestattet die Herstellung
keimfreien oder weitgehend entkeimten getrockneten Materials
unter Erhalt der ursprünglichen Struktur.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung keimfreier
oder weitgehend entkeimter, getrockneter Materialien unter weit
gehendem Strukturerhalt des Materials sieht vor, daß man ver
keimtes Material mit einem Mindestwassergehalt von 10 Gew.-% und
einem Maximalwassergehalt von 90 Gew.-% einer entkeimenden Be
handlung durch Kontaktieren mit einem ggf. Wasser enthaltenden
gasförmigen Inertgas unterwirft, wobei der Wassergehalt des
Inertgases derart reguliert wird, daß der Mindestwassergehalt
nicht unterschritten und der Maximalwassergehalt nicht über
schritten wird, wobei man die entkeimende Behandlung bei einer
Temperatur von 30°C bis 90°C durchführt. Das resultierende
entkeimte oder weitgehend entkeimte Material wird dann gemäß der
Erfindung unter Kontaktieren mit einem Inertgasstrom, der das
abzutrennende Wasser abführt, bei einer Temperatur zwischen
30°C und 80°C und einem Druck größer 1 bis 30 bar getrocknet.
Diese ganz besonders bevorzugte Ausführungsform wird im folgen
den weiter erläutert.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich zur Entkeimung
und Trocknung im Prinzip beliebiger organischer oder anorgani
scher Materialien, deren Entkeimung und Trocknung wünschenswert
oder notwendig ist. Vorzugsweise wendet man das erfindungsgemäße
Verfahren zur Entkeimung und Trocknung von tierischem oder
pflanzlichem Material an. Bei diesem Material handelt es sich
insbesondere um Nahrungs- oder Genußmittel oder deren Vorproduk
ten, wobei die getrockneten und entkeimten Materialien als sol
che oder dehydratisiert vorzugsweise für die Zubereitung von
Lebensmitteln oder Pharmazeutika Verwendung finden. Nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren kann beispielsweise Obst, Gemüse,
Pilze, Beeren, Knollenfrüchte, Cerealien, Nüsse, Weintrauben,
Kräuter und andere Pflanzen und deren Früchte sowie auch Fleisch
und anderes Zellmaterial von Warmblütern, Fischen, Schalen- und
Weichtieren, Mikroorganismen und anderem Zellmaterial getrocknet
werden. Beispielsweise können auch Gewürze, Kaffee und Tee nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren entkeimt und getrocknet werden.
Beispielsweise kann man Gewurzkräuter wie Petersilie, Gewürze,
wie weißen und schwarzen Pfeffer in Form von Körnern, Granulat
oder Pulver, Chilischoten, Paprikapulver, und andere Gewürze
oder Gewürzpflanzen behandeln.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich auch zur Entkei
mung von an sich bereits getrocknet vorliegenden Materialien.
Bei dieser Ausführungsform setzt man verkeimtes Material, vor
zugsweise verkeimte, getrocknete Nahrungs- oder Genußmittel oder
deren Vorprodukte ein, und stellt diese auf einen Wassergehalt
von 10 bis 90 Gew.-% ein. Bei der Durchführung des erfindungs
gemäßen Verfahrens werden die zwar getrocknet, aber verkeimt
vorliegenden Materialien entkeimt und wiederum in den trockenen
Zustand überführt.
Das Inertgas, das für die Entkeimung verwendet wird, und
das Inertgas, das für die Trocknung verwendet wird, müssen nicht
identisch sein, vorzugsweise unterscheiden sie sich aber ledig
lich durch den Wassergehalt. Es ist technisch natürlich beson
ders einfach, ein Inertgas mit bestimmtem Wassergehalt zunächst
für die Entkeimung einzusetzen und dann, bei verändertem Wasser
gehalt, für die Trocknung.
Bevorzugtes Inertgas ist Kohlendioxid oder ein Gemisch von
Kohlendioxid und Stickstoff mit einem Mindestkohlendioxidgehalt
von 40 Vol.-%. Gerade für die Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens auf Nahrungs- und Genußmittel oder deren Vorprodukte
sind derartige Gase bzw. Gasmischungen besonders gut geeignet,
da sie physiologisch unbedenklich und gegenüber den behandelten
Materialien inert sind.
Andere Inertgase können jedoch ebenfalls verwendet werden,
beispielsweise bei Standardbedingungen gasförmige perfluorierte
Alkane, Edelgase, SF₆, N₂ oder N₂O oder deren Gemische. Sauerstoff
oder Luft sind in diesen Gasen vorteilhaft allenfalls in sehr
geringen Mengen vorhanden.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß die entkeimende Be
handlung bei erhöhter Temperatur erfolgt. Die Erwärmung des Ma
terials und des Inertgases kann in üblicher Weise erfolgen,
z. B. auch durch Mikrowellen. Vorzugsweise dient das Inertgas
als Wärmeüberträger, wird also entsprechend vorgewärmt einge
setzt. Ein guter Wärmeübergang zwischen dem Gas und dem Material
ist wünschenswert. Beispielsweise kann man das Material durch
geeignete Maßnahmen oder Einbauten im Reaktor in Bewegung ver
setzen. Besonders vorteilhaft ist es, das Inertgas in Form eines
Inertgasstromes mit dem zu entkeimenden Material zu kontaktie
ren. Hier ist der Wärmeübergang zwischen dem Material und dem
erwärmten Inertgas besonders gut. Anhand dieser Ausführungsform
wird das Verfahren weiter beschrieben.
Die Temperatur, bei der man die entkeimende Behandlung
durchführt, beträgt vorzugsweise 50 bis 70°C. Die Behandlungs
dauer beträgt vorzugsweise 1 bis 20 Stunden, insbesondere 2 bis
6 Stunden. Der Wassergehalt bei der Entkeimung beträgt vorzugs
weise 20 bis 70 Gew.-%.
Der Druck bei der Entkeimung liegt vorzugsweise im Bereich
von 1 bis 2 bar (abs.). Gute Ergebnisse werden bei Umgebungs
druck (etwa 1 bar) erzielt.
Es hat sich herausgestellt, daß die entkeimende Wirkung
noch verbessert werden kann, wenn das entkeimende Material bei
der entkeimenden Behandlung ein- oder mehrfach Druckänderungen,
vorzugsweise Druckabsenkungen, und/oder ein- oder mehrfach Tem
peraturänderungen ausgesetzt wird. Der Begriff "mehrfach" bedeu
tet vorzugsweise bis zu 6-fach, der Begriff "Druckänderung" be
deutet vorzugsweise, daß eine Druckänderung bis auf Umgebungs
druck oder auf ein Vakuum, bis herab zu 100 Torr oder weniger
oder auf erhöhten Druck von bis zu 16 bar (abs.) oder höher,
möglichst schlagartig, vorgenommen wird. Der Begriff "Tempera
turänderung" bedeutet vorzugsweise, daß das zu behandelnde Gut
einem Temperaturunterschied von ± 10°C oder mehr unterworfen
wird.
Wie gesagt, soll der Wassergehalt im zu behandelnden Mate
rial stets zwischen 10 und 90 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 30
und 70 Gew.-% liegen. Das bedeutet, daß der Wassergehalt des
Inertgasstromes entsprechend einreguliert wird. Selbstverständ
lich kann man auch trockenes Inertgas verwenden, wenn der Was
sergehalt oberhalb des Mindestwassergehalts von 10 Gew.-% liegt.
Dabei kann der ursprünglich in dem zu entkeimenden Material vor
liegende Wassergehalt während der entkeimenden Behandlung zu- oder
abnehmen oder auch fluktuieren.
Zweckmäßig ist es, wenn der Inertgasstrom bei der entkei
menden Behandlung und/oder beim Trocknen im Kreislauf geführt
wird. Dabei kann man auch so vorgehen, daß man trockenes bzw.
wenig Wasser enthaltendes Inertgas zunächst zur Trocknung ver
wendet und dann das Inertgas mit höherem Wassergehalt bei der
Entkeimung verwendet.
Die Trocknung wird zweckmäßig so durchgeführt, wie dies in
der EP-B-0 252 394 beschrieben wird.
Das Inertgas 7 auch bei der Trocknung vorzugsweise Kohlendi
oxid oder ein Gemisch von Kohlendioxid und Stickstoff mit einem
Mindestkohlendioxidgehalt von 40 Vol.-%, wird bei einer Tempera
tur zwischen 30 und 80°C, bei der Behandlung empfindlicher
Stoffe vorzugsweise zwischen 30 und 50°C und einem Druck größer
1 bis 30 bar durchgeführt. Das Trocknen bei höheren Drücken
führt zu einer hohen Trocknungsleistung. Allerdings sind dann
druckfeste Apparate zu verwenden, so daß das Trocknen bei mitt
leren Drücken, beispielsweise bis hin zu 16 bar, insbesondere 1
bis 10 bar, ganz besonders bevorzugt zwischen 2 und 6 bar
(abs.), bevorzugt ist.
Die gewünschte Prozeßtemperatur wird durch Heizen des Gases
oder durch Strahlungs- oder Konvektionswärme erhalten. Der Gas
druck wird in dem zumeist geschlossenen System durch den Druck
des zugeführten Gases oder Gasgemisches geregelt. Dabei kann es
empfehlenswert sein, die Trocknungstemperatur während der Ab
trennung des Wassers zu ändern. Beispielsweise kann es vorteil
haft sein, anfangs bei höherer Temperatur zu arbeiten, um
schnell möglichst viel Wasser abzutrennen, und erst anschließend
die Restfeuchte möglichst schonend zu entfernen. Der Zeitraum,
der zur weitgehenden Wasserabtrennung ausreicht, erstreckt sich
über 1 bis 48 Stunden, vorzugsweise über 4 bis 24 Stunden.
Wie gesagt führt man den Gasstrom auch bei der Trocknung
vorzugsweise im Kreislauf und scheidet das aufgenommene Wasser
an geeigneter Stelle des Kreislaufs ab. Die Wasserabscheidung
ist durch Kühlen und/oder Entspannen oder auch an Absorbern mög
lich. Gewünschtenfalls kann man auch nur einen Teil des belade
nen Gases der Abtrennbehandlung unterziehen, da hierdurch die
Geschwindigkeit am zu trocknenden Material erhöht und eine bes
sere Beladung des Gases mit dem Wasser erzielt wird.
Überraschenderweise gestattet das erfindungsgemäße Verfah
ren die Herstellung keimarmer bis keimfreier Trockenprodukte aus
verkeimten Materialien, auch aus hochgradig verkeimten Materia
lien, und dies unter größtmöglicher Schonung des Materials trotz
der Anwendung von Temperaturen, die im Prinzip eine Vermehrung
der Keime fördern. Eine schädigende Hitzesterilisation, Begasung
mit gesundheitlich fragwürdigen Materialien wie SO₂ oder Ethylen
oxid oder gar eine radioaktive Bestrahlung ist nicht notwendig.
Besonders überraschend ist es, daß trotz der Anwendung sehr ge
ringer Drücke in der besonders bevorzugten Ausführungsform eine
Entkeimung möglich ist, und das bei Temperaturen, die an sich
ein Wachstum der Bakterien fördern! Aus dieser überraschenden
und unerwarteten Beobachtung resultiert u. a. die schonende Be
handlung des Materials, die ein wesentlicher Vorteil des erfin
dungsgemäßen Verfahrens ist. Ein weiterer Vorteil ist, daß be
reits getrocknet vorliegende Materialien wie z. B. Gewürze unter
Anfeuchten und Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens in
getrocknete, keimfreie Produkte überführt werden können. Ausse
hen, Zustand und Geschmack der auf die erfindungsgemäße Weise in
den keimfreien getrockneten Zustand überführten Materialien än
dern sich nicht nachweisbar, insbesondere wenn auch bei der Ent
keimung ein Gasstrom eingesetzt wird.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung weiter erläu
tern, ohne sie in ihrem Umfang einzuschränken.
Eingesetzt wurde frisch geerntete, gewaschene Petersilie, die
- wie bei derartigen Naturprodukten üblich - eine hohe Keimzahl
aufwies. Die im Behälter befindliche Luft wurde durch Anlegen
eines Vakuums entfernt und durch Kohlendioxid ersetzt, welches
auf 50°C erwärmt worden war und einen Wassergehalt von 50 g/m³
aufwies. Der Behälter wurde dann 60 Minuten lang bei diesen Be
dingungen durch das genannte Gas durchströmt. Anschließend wurde
die derart vorbehandelte Petersilie getrocknet, indem trockenes
Kohlendioxidgas bei einer Temperatur von 50°C während einer
Zeitdauer von 2 Stunden und einem Druck von 1,1 bar durch den
Behälter geleitet wurde. Die bei dem Verfahren erhaltene Peter
silie war getrocknet und praktisch keimfrei.
Beispiel 1 wurde wiederholt, wobei Petersilie mit noch höherer
Keimzahl als in Beispiel 1 verwendet eingesetzt wurde. Auch hier
wurde der Behälter mit der Petersilie zunächst 60 Minuten lang
mit Kohlendioxidgas einer Temperatur von 50°C und einem Wasser
gehalt von 50 g/m³ durchströmt. Dann wurde erneut evakuiert und
die Petersilie wie vorstehend beschrieben erneut mit Kohlendi
oxidgas behandelt. Dieser Vorgang wurde noch dreimal wiederholt.
Anschließend wurde die vorbehandelte Petersilie wie in Beispiel
1 beschrieben getrocknet. Auch die hierbei erhaltene Petersilie
war praktisch keimfrei trotz der anfänglich sehr hohen Keimzahl.
Eingesetzt wurden 100 kg luftgetrocknete, weiße Pfefferkörner,
die eine hohe Keimzahl aufwiesen. Die Pfefferkörner wurden mit
20 kg Wasser befeuchtet, wobei die Pfefferkörner die Feuchtig
keit völlig aufsaugten. In einem Druckbehälter wurden die feuch
ten Pfefferkörner mit H₂O-Dampf gesättigtem Kohlendioxidgas bei
einer Temperatur von 60°C und einem Druck von 2 bar (abs.)
30 Minuten lang unter Kreislaufführung des Gases durchströmt.
Dann wurde der Druck so schnell wie möglich auf Normaldruck re
duziert und die Pfefferkörner analog zu der in Beispiel 1 be
schriebenen Trocknung von Petersilie in Kohlendioxidgas getrock
net. Die erhaltenen Pfefferkörner waren keimfrei.
Beispiel 2 wurde wiederholt, wobei Pfefferkörner mit einer noch
höheren Keimzahl eingesetzt wurden. Zur Entkeimung dieser stark
verkeimten Pfefferkörner wurde die entkeimende Behandlung sechs
mal wiederholt. Die anschließende Trocknung analog zur Trocknung
der Petersilie in Beispiel 1 ergab keimfreie Pfefferkörner.
Frische, gemischte Waldpilze wurden gewaschen und zerkleinert
und in einem Behälter so lange mit einer Mischung von Stick
stoff- und Kohlendioxidgas im Volumenverhältnis 1 : 1 gespült, bis
das austretende Gasgemisch einen Sauerstoffgehalt von weniger
als 3 Vol.-% aufwies. Der Behälterinhalt wurde dann schrittweise
von anfänglich 40°C auf 65°C innerhalb von 3 Stunden erwärmt
und bei der erreichten Temperatur von 65°C noch 3 Stunden ge
halten. Während der gesamten Zeitdauer wurde der Behälterinhalt
durch das angegebene Gasgemisch im Kreislauf durchströmt, wel
ches mit Wasserdampf gesättigt war. Anschließend wurden die vor
behandelten Pilzstücke entsprechend der in Beispiel 1 beschrie
benen Trocknung von Petersilie getrocknet.
In allen Beispielen wurden Produkte erhalten, die gegenüber ei
ner Trocknung ohne entkeimende Vorbehandlung eine sehr starke
Verminderung des Keimgehaltes aufwiesen, ohne daß sie in ihren
sonstigen Qualitätseigenschaften geschädigt waren. Im Vergleich
zu üblichen Sterilisierverfahren weist die Methode somit deutli
che Produktvorteile auf, auch im Hinblick auf die lebensmittel
rechtliche Unbedenklichkeit und den hier fehlenden sonst übli
chen Kochgeschmack bei Heißsterilisierverfahren.
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung keimfreier oder weitgehend
entkeimter, getrockneter Materialien, wobei man verkeimtes Mate
rial mit einem Mindestwassergehalt von 10 Gew.-% einer entkei
menden Behandlung mit einem Inertgas unterwirft und das resul
tierende entkeimte oder weitgehend entkeimte Material unter Kon
taktieren mit einem Inertgasstrom, der das abzutrennende Wasser
abführt, bei einer Temperatur zwischen 30°C und 80°C und einem
Druck größer 1 bis 30 bar trocknet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die entkeimende Behandlung ein Cell-Cracking-Verfahren oder ein
Verfahren der überkritischen Extraktion ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 zur Herstellung keimfreier
oder weitgehend entkeimter, getrockneter Materialien, unter
weitgehendem Strukturerhalt des Materials, wobei man verkeimtes
Material mit einem Mindestwassergehalt von 10 Gew.-% und einem
Maximalwassergehalt von 90 Gew.-% einer entkeimenden Behandlung
durch Kontaktieren mit einem ggf. Wasser enthaltenden gasförmi
gen Inertgas unterwirft, wobei der Wassergehalt des Inertgases
derart reguliert wird, daß der Mindestwassergehalt nicht unter
schritten und der Maximalwassergehalt nicht überschritten wird,
wobei man die entkeimende Behandlung bei einer Temperatur von
30°C bis 90°C durchführt, und anschließend das resultierende
Material mit dem Inertgasstrom bei einer Temperatur zwischen
30°C und 80°C und einem Druck größer 1 bis 30 bar trocknet.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man ein Inertgas ausgewählt aus der Gruppe umfassend Kohlendi
oxid, Gemische von Kohlendioxid und Stickstoff mit einem Min
destkohlendioxidgehalt von 40 Vol.-%, N₂O oder deren Gemischen
verwendet.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man als verkeimtes Material Nahrungs- oder Genußmittel oder de
ren Vorprodukte einsetzt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß man als verkeimtes Material verkeimte,
getrocknete Nahrungs- oder Genußmittel oder deren Vorprodukte
einsetzt und diese auf einen Wassergehalt von 10 bis 90 Gew.-%
einstellt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß man den Wassergehalt bei der Entkeimung auf
20 bis 70 Gew.-% einstellt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß man die entkeimende Behandlung bei einer
Temperatur von 50 bis 70°C durchführt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß man die entkeimende Behandlung während einer
Dauer von 1 bis 20 Stunden, vorzugsweise 2 bis 6 Stunden durch
führt.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das zu entkeimende Material bei der
entkeimenden Behandlung ein- oder mehrfach Druckänderungen, vor
zugsweise Druckabsenkungen, und/oder ein- oder mehrfach Tempera
turänderungen ausgesetzt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man die entkeimende Behandlung und die
Trocknung unter Wiederbefeuchten des getrockneten Materials ein- oder
mehrfach wiederholt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß man das Inertgas bei der entkeimenden Be
handlung in Form eines Inertgasstromes mit dem zu entkeimenden
Material kontaktiert.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Inertgasstrom bei der entkeimen
den Behandlung und/oder beim Trocknen im Kreislauf geführt wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur beim Trocknen zwi
schen 30 und 50°C liegt.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Druck bei der entkeimenden Be
handlung maximal 2 bar (abs.) und beim Trocknen maximal 16 bar
(abs.) beträgt.
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