DE4337456A1 - Dauerlichteinrichtung - Google Patents
DauerlichteinrichtungInfo
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dauerlichteinrichtung für die
Beleuchtung von Fahrrädern entsprechend dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Dauerlichteinrichtungen der gattungsgemäßen Art werden in zunehmendem
Maße sowohl für die Erstausstattung von Fahrrädern verwendet als auch
zur Nachrüstung bestehender Lichteinrichtungen von Fahrrädern über den
Zubehörhandel vertrieben. Durch die Verwendung einer solchen Dauerlicht
einrichtung bleibt die Fahrradbeleuchtung auch bei stehendem
Fahrrad, d. h. wenn der Fahrraddynamo keine Stromenergie liefert, einge
schaltet, so daß der Fahrradfahrer für andere Verkehrsteilnehmer bei
schlechten Sichtverhältnissen besser erkennbar ist.
Herkömmliche Dauerlichteinrichtungen der gattungsgemäßen Art sind so
aufgebaut, daß in eingeschaltetem Zustand der Dauerlichteinrichtung der
Strombedarf der Front- und Rücklampe über einen Dynamo erzeugt wird.
Fällt die Leistung dieses Dynamos unter einen bestimmten Mindestwert,
schaltet die angeschlossene Steuereinheit eine Batterie oder ein Akku
als Stromspender hinzu. Die Stromversorgung bei fehlender Dynamoleistung
kann durch herkömmliche Batterien erfolgen, zumeist werden jedoch
wiederaufladbare Akkus eingesetzt, wobei diese durch elektrisches
Zusammenschalten zu Akkupaketen zusammengefaßt sein können, um die
Kapazität der Akkus zu erhöhen. Der Einfachheit halber wird im
folgenden der Begriff Akku als Sammelbezeichnung für Einzelakkus und
Akkupakete gewählt. Sobald der Dynamo infolge ausreichender Drehzahl
wieder genügend Leistung zur Verfügung stellt, wird der Akku
abgeschaltet. Diese Dauerlichteinrichtungen erfordern es, die vorhandenen
aufladbaren Akkus in regelmäßigen Abständen extern wieder aufzuladen.
Dies geschieht üblicherweise mit Hilfe von speziellen Akkuladegeräten
oder Steckernetzteilen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Dauerlichteinrichtung der gattungsgemäßen Art so zu
verbessern, daß die Handhabbarkeit einer solchen Einrichtung wesentlich
vereinfacht und ihr Einsatzgebiet erweitert wird.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß die Einschaltvorrichtung eine
Schaltstellung als direkte Verbindung der Fahrradbeleuchtung mit dem
aufladbaren Akku aufweist und daß die elektronische Steuereinheit mit
einer Netzladeeinrichtung zur Aufladung des Akkus aus dem öffentlichen
Stromnetz versehen ist.
Durch die spezielle Schaltstellung der Einschaltvorrichtung, in der eine
direkte Verbindung von Front und Rücklicht mit der aufladbaren Batterie
hergestellt wird, ist es dem Fahrradbenutzer möglich, auf den kraft
zehrenden Einsatz eines Dynamos bei Bedarf gänzlich zu verzichten.
Die eingebaute Netzladeeinrichtung schafft eine einfache Möglichkeit,
ohne zusätzliche externe Einrichtungen den Akku der Dauerlicht
einrichtung nach deren Abnahme vom Fahrrad an jeder Steckdose des
öffentlichen Stromnetzes problemlos wieder aufzuladen.
Spezielle Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich
aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Der Ladevorgang wird dadurch erleichtert, daß im Gehäuse der Dauerlicht
einrichtung eine Ausnehmung vorhanden ist, in die erfindungsgemäß ein
Stecker versenkt ist, der für den Ladevorgang ausgeklappt und in eine
vorhandene Steckdose eingeführt wird. Durch den Ausklappvorgang wird
der Stecker automatisch mit der Netzladeeinrichtung der Steuereinheit
verbunden, so daß keine weiteren Handhabungsvorgänge notwendig sind.
S. u. M.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, das Gehäuse der Dauerlicht
einrichtung mit einer Frontlichtlampe, vorzugsweise in Halogen
ausführung zu versehen, da hierdurch Montage und Verkabelung am Fahrrad
reduziert werden.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, das Gehäuse der Dauerlichteinrichtung
lösbar an einer fest mit dem Fahrrad verbundenen Aufnahme festzulegen,
beispielsweise mit Hilfe einer Schnapphalterung oder einer Schwalben
schwanzführung, so daß für den Ladevorgang die Dauerlichteinrichtung
auf einfachste Weise vom Fahrrad abgenommen werden kann. Sobald die
Dauerlichteinrichtung vom Fahrrad getrennt ist, kann diese in ihrer
Ausgestaltung mit integrierter Halogenlampe beispielsweise als Taschen
lampe benutzt werden oder als Sicherheitsaccessoir für Sportler wie
beispielsweise Jogger dienen, indem die Dauerlichteinrichtung durch Heft-
oder Klemmvorrichtungen an der Kleidung befestigt wird.
In einer speziellen Ausgestaltung ist die Dauerlichteinrichtung so
ausgeführt, daß die Netzladeeinrichtung mit einer Impulssteuerung versehen
ist, so daß in kurzer Zeit am Stromnetz eine Erhaltungsladung durchgeführt
werden kann. Darüber hinaus braucht der aufladbare Akku der
Dauerlichteinrichtung zum Wiederaufladen nicht ständig ganz entladen
zu werden, wie dies bei Verwendung handelsüblicher Ladegeräte der Fall
ist. Die Impulssteuerung der Netzladeeinrichtung ist mit einer Überlade
sicherung gekoppelt, die ein Überladen des Akkus zuverlässig ausschließt.
Eine weitere spezielle Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung sieht
vor, die elektrische Steuereinheit der Dauerlichteinrichtung mit
einem Fahrradcomputerprozessorbaustein zu versehen. Dieser spezielle
Baustein ermöglicht es, mit Hilfe eines erfindungsgemäß an der Oberseite
der Dauerlichteinrichtung angeordneten Displays mehr als zehn Funktionen
handelsüblicher Fahrradcomputer zur Anzeige zu bringen. Darüber hinaus
ist es günstig, die elektronische Steuereinheit mit einem Dämmerungs
schalter, beispielsweise in Form eines elektronischen
Bimetallelementes, auszustatten. In dem Augenblick, in dem die
Sichtverhältnisse die Einschaltung der Fahrradbeleuchtung als vorteilhaft
erscheinen lassen, wird diese Funktion durch den Dämmerungsschalter
automatisch vorgenommen. Voraussetzung für die Einschaltung der
Beleuchtung durch den Dämmungsschalter ist eine über den
Computerprozessorbaustein gesteuerte Verknüpfung des Dämmungsschalter
impulses mit einem Steuersignal, das die Drehbewegung eines Rades des
Fahrrades anzeigt. So wird ein nicht gewünschtes Einschalten der
Beleuchtung bei abgestelltem Fahrrad ausgeschlossen. Dies ist insbesondere
für die Beleuchtungseinrichtung von Kinderfahrrädern sinnvoll, da durch
diese Maßnahme eine Einflußnahme der Kinder auf die Beleuchtung des
Fahrrades entfällt. Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des
Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Dauerlicht
einrichtung der erfindungsgemäßen Art mit darin angeordneten
Baugruppen,
Fig. 2 perspektivische Unteransicht der Dauerlichteinrichtung aus
Fig. 1.
Die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Dauerlichteinrichtung besitzt
ein längliches, im Querschnitt leicht oval ausgebildetes Gehäuse 2 aus
Kunststoff. Im Inneren des Gehäuses 2 ist an seinem einen Ende ein
Reflektor 3 angeordnet, der zusammen mit der Halogenbirne 4 im Zentrum
des Reflektors und der transparenten Streuscheibe 5, die den Reflektor
3 an seinem offenen Ende nach außen abdeckt, die Frontlichtlampe 6 eines
Fahrrades bildet. Im Inneren des Gehäuses 3 ist auf dem gegenüberliegenden
Ende ein aufladbarer Akku 7 angeordnet. Dieser besteht aus mehreren,
elektrisch zusammengeschalteten Einzelakkuzellen, die zur
Kapazitätserhöhung zu einem Akkupaket zusammengefaßt sind. Zwischen
Akku 7 und Reflektor 3 befindet sich eine elektronische Steuereinheit
8, deren verschiedene Funktionen über die an der Oberseite des Gehäuses
in Form eines Drehschalters angeordnete Einschaltvorrichtung 9 wählbar
sind. Im einzelnen sind eine Ausstellung A sowie die Einschaltstellungen
I und II wählbar.
Die elektronische Steuereinheit 8 besteht aus einer Grundplatine 10,
auf der sowohl eine Netzladeeinrichtung 12 als auch eine Dynamo
ladeeinrichtung 13 angeordnet sind. Sowohl die Netzladeeinrichtung 12
als auch die Dynamoladeeinrichtung 13 dienen dazu, den im Gehäuse
befindlichen aufladbaren Akku 7 mit Energie zu versorgen. Die
Netzladeeinrichtung 12 dient der Aufladung des Akkus direkt aus dem
öffentlichen Stromnetz und weist zu diesem Zweck einen Trafo, eine Impuls
steuerung sowie eine Überladesicherung für den Akku auf. Die
Impulssteuerung gewährleistet, daß in kurzer Zeit am Stromnetz eine
Erhaltungsladung des angeschlossenen Akkus durchgeführt werden kann,
darüber hinaus braucht der Akku zum Wiederaufladen nicht ständig ganz
entladen zu werden. Die Überladesicherung dient dazu, bei voll
geladenem Akku 7 ein Überladen zu verhindern. Der Ladevorgang erfolgt
in der Ausstellung A der Einschaltvorrichtung 9.
In der Einschaltstellung I der Einschaltvorrichtung 9 wird eine direkte
elektrische Verbindung zwischen Fahrradbeleuchtung, d. h. der Front
lichtlampe 6 und einem angeschlossenen Rücklicht 15 und dem Akku 7
hergestellt, die Brenndauer der Beleuchtung beträgt bei vollgeladenem
Akku 7 ca. 75 Minnuten.
In der Einschaltstellung II der Einschaltvorrichtung 9 wird eine
Verbindung zwischen dem Akku 7, der Dynamoladeeinrichtung 13, der
Beleuchtungseinrichtung und einem am Fahrrad montierten Dynamo
hergestellt. Die Dynamoladeeinrichtung 13 sorgt dafür, daß bei normalem
Fahrbetrieb die vom Dynamo erzeugte und nicht von der Beleuchtungs
einrichtung verbrauchte elektrische Energie in dem Akku 7 einge
speist wird. Stellt der Dynamo 17 bei langsamer Fahrt oder bei Still
stand des Fahrrades nicht genügend elektrische Energie für die
Beleuchtungseinrichtung zur Verfügung, so schaltet die Dynamolade
einrichtung 13 den Akku 7 zur Energiespeisung der Beleuchtung hinzu.
In Einschaltstellung II erfolgt also je nach Fahrgeschwindigkeit ein
ständiges Umschalten zwischen Akku und Dynamobetrieb zur Speisung der
Fahrradbeleuchtung.
Das Gehäuse 2 der Dauerlichteinrichtung 1 besitzt an seiner Unterseite,
wie dies die Fig. 2 verdeutlicht, eine Aufnahme 17, die aus zwei in
Längsrichtung des Gehäuses verlaufenden hinterschnittenen Profil
schienen 18 und 19 bestehen, die in eine korrespondierende Aufnahme der
am Lenker 21 eines Fahrrades befestigten Halterung 22 eingreifen. In
Analogie zu den Profilschienen 18 und 19 ist zur lösbaren Befestigung
der Dauerlichteinrichtung 1 an der Halterung 22 natürlich auch eine
andere Gestaltung beispielsweise mit Hilfe einer Schwalbenschwanzführung
denkbar.
Zwischen den Profilschienen 18 und 19 befindet sich in der Unterseite
des Gehäuses 2 eine Ausnehmung (40), in der ein Stecker 23 klappbar
angeordnet ist. Ist die Dauerlichteinrichtung 1 von der Halterung 22
getrennt, so läßt sich der Stecker 23 um einen Winkel von ca. 90° aus
der Vertiefung des Gehäuses herausklappen, so daß sich die
Dauerlichteinrichtung problemlos mit den beiden Steckkontakten 24 und
25 in eine Steckdose des Stromnetzes einführen läßt. Im ausgeklappten
Zustand des Steckers 23 ist automatisch eine elektrische Verbindung der
Steckkontakte 24 und 25 über die Netzladeeinrichtung 12 mit dem Akku 7
hergestellt.
Der Stecker 23 besitzt ein quaderförmiges Gehäuse 41 aus Kunststoff,
in das der Trafo der Netzladeeinrichtung 13 gemäß einer
speziellen Ausführungsform eingegossen sein kann. Dies hat den Vorteil
einer optimalen Gewichtsverteilung der Bauteile innerhalb des Gehäuses
2.
Wie aus Fig. 1 deutlich wird, weist die Grundplatine 10 der elektro
nischen Steuereinheit 8 einen Fahrradcomputerprozessorbaustein 30 auf,
der zur Berechnung verschiedener Meßgrößen wie beispielsweise von
Fahrgeschwindigkeit, Durchschnittsgeschwindigkeit usw. dient. Die Anzeige
der berechneten Größen erfolgt über ein an der Oberseite des Gehäuses
2 angeordnetes Sichtdisplay 31. Das Display 31 ist erfindungsgemäß
beleuchtbar und besteht vorzugsweise aus einer LCD-Anzeige, deren
Kontrasthintergrund aus reflektierendem, phosporeszierenden Material
besteht. Mit Hilfe einer in das Gehäuse 2 integrierten Leuchtdiode läßt
sich das Sichtdisplay 31 bei Dunkelheit zum besseren Ablesen der
angezeigten Information beleuchten, wobei das phosphorizierende Material
des Kontrasthintergrundes die Ablesbarkeit zusätzlich verbessert bzw.
dadurch die Helligkeit der Leuchtdiode und deren Stromaufnahme
herabgesetzt werden kann.
Die Leuchtdiode ist so an die Dauerlichteinrichtung gekoppelt, daß bei
eingeschalteter Fahrradbeleuchtung diese automatisch mitleuchtet. An
der Oberseite des Gehäuses 2 befindet sich außerdem ein Dämmerungsschalter
35, der dafür sorgt, daß sich bei schlechten Sichtverhältnissen die
Dauerlichteinrichtung 1 automatisch einschaltet. Dies geschieht jedoch
nur, wenn der Prozessorbaustein 30 das Einschaltsignal des
Dämmerungsschalters mit einem Signal, das die Drehbewegung eines Rades
des Fahrrades anzeigt, verknüpft. Durch diese Maßnahme wird ein
ungewolltes Einschalten der Fahrradbeleuchtung bei abgestelltem
Fahrrad ausgeschlossen. Neben dem Dämmerungsschalter 35 ist eine Kontroll-
LED 36 angeordnet, die beispielsweise durch Blinken den mangelnden
Ladungszustand des Akkus 7 anzeigen kann.
Durch die Tatsache, daß die Dauerlichteinrichtung leicht vom Fahrrad
trennbar ist und sowohl im Dynamo- als auch im Batteriebetrieb benutzbar
ist, erschließen sich weitergehende Benutzungsmöglichkeiten des
Erfindungsgegenstandes beispielsweise als Taschenlampe, als Positions
beleuchtung für Sportler, insbesondere für Jogger, oder als Karten
leselampe im Kraftfahrzeug.
Die Dauerlichteinrichtung kann ohne integrierte Frontlichtlampe 6, an
deren Stelle beispielsweise eine Reflektorscheibe treten kann, problemlos
in die vorhandene Beleuchtungseinrichtung von Fahrrädern eingepaßt werden.
Zur Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen Fahrrad und Dauer
lichteinrichtung ist es vorteilhaft, die Halterung 22 am Fahrrad mit
elektrischen Kontakten zu versehen, die entsprechende Gegenkontakte an
der Dauerlichteinrichtung automatisch berühren, sobald diese in die
Halterung 22 eingeschoben worden ist.
Selbstverständlich läßt sich die Halterung 22 nicht nur am Lenker 21
eines Fahrrades anbringen, in entsprechender Ausgestaltung ist eine
Halterung im Bereich der Frontlampe über dem Schutzblech ebenfalls
möglich, Voraussetzung ist eine mit den Profilschienen 18 und 19
zusammenwirkende Aufnahme zur lösbaren Festlegung des Gehäuses am Fahrrad.
Claims (13)
1. Dauerlichteinrichtung für die Beleuchtungseinrichtung von Fahrrädern
mit einem in einem Gehäuse integrierten aufladbaren Akku, einer
elektronischen Steuereinheit und einer Einschaltvorrichtung, die eine
Einschaltstellung zur elektrischen Verbindung der Beleuchtungseinrichtung
und eines am Fahrrad montierten Dynamo über die elektronische
Steuereinheit mit dem aufladbaren Akku aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einschaltvorrichtung (9) eine
Schaltstellung als direkte Verbindung der Fahrradbeleuchtung mit dem
aufladbaren Akku (7) aufweist und daß die elektronische Steuereinheit
(8) mit einer Netzladeeinrichtung (12) zur Aufladung des Akkus (3)
aus dem öffentlichen Stromnetz versehen ist.
2. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
in das Gehäuse (2) eine Frontlichtlampe (6) integriert ist.
3. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Frontlichtlampe (6) als Halogenlampe ausgebildet ist.
4. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Netzladeeinrichtung (12) eine Impulssteuerung und eine Überlade
sicherung für den Akku aufweist.
5. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (2) durch eine lösbare Halterung (22) am Fahrrad fest
gelegt ist.
6. Dauerlichteinrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuer
einheit (8) einen Fahradcomputerprozessorbaustein (30) aufweist.
7. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
in das Gehäuse (3) ein Sichtdisplay (31) als Anzeigemedium des
Fahradcomputerprozessorbausteines (30) integriert ist.
8. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Sichtdisplay (31) eine Beleuchtungseinrichtung aufweist.
9. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Beleuchtungseinrichtung des Sichtdisplay eine Leuchtdiode aufweist
und daß das Sichtdisplay einen phosforzierenden Kontrasthintergrund
besitzt.
10. Dauerlichteinrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuereinheit
(8) einen Dämmungsschalter (35) aufweist.
11. Dauerlichteinrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (8) eine
Dynamoladeeinrichtung (13) zur Aufladung des Akku (3) aufweist.
12. Dauerlichteinrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse einen klappbaren
Stecker (23) aufweist, der elektrisch mit der Netzladeeinrichtung (12)
der Steuereinheit (8) verbunden ist.
13. Dauerlichteinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
in den klappbaren Stecker (23) ein Netztrafo integriert ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4337456A DE4337456C2 (de) | 1993-11-03 | 1993-11-03 | Dauerlichteinrichtung |
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Family Applications (1)
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DE4337456A Expired - Fee Related DE4337456C2 (de) | 1993-11-03 | 1993-11-03 | Dauerlichteinrichtung |
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