DE4334883C2 - Vorrichtung zur Überwachung von Schreib- oder Zeichengeräten, insbesondere in Plottern, Registriergeräten oder ähnlichen automatisch arbeitenden Systemen - Google Patents
Vorrichtung zur Überwachung von Schreib- oder Zeichengeräten, insbesondere in Plottern, Registriergeräten oder ähnlichen automatisch arbeitenden SystemenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung von Schreib- oder
Zeichengeräten, insbesondere in Plottern, Registriergeräten oder ähnlichen automatisch
arbeitenden Systemen.
Vorrichtungen zur Funktionskontrolle derartiger Systeme sind prinzipiell bekannt.
So werden beispielsweise in EP 0 393 291 A1 und in US-5 261 038 A
Schreibsysteme zum Aufbringen von sichtbaren Zeichen auf ein Medium beschrieben,
wobei jeweils eine gemeinsame Trägereinheit ein Schreibelement zum Aufbringen von
Linien enthält und eine Abtasteinheit zur simultanen Funktionskontrolle, in dem die
Qualität der soeben gezeichneten Linie überwacht wird.
Nachteilig erweist sich bei diesen Anlagen, daß hierfür ein vorab erzeugtes oder
gespeichertes Testsignal benötigt wird und daß dann erst eine Vergleichsberechnung
zwischen dem Schwärzungsgrad der aktuell gezeichneten Linie und dem
Schwärzungsgrad eines im Datenverarbeitungssystem hinterlegten oder anderweitig
vorgegebenen Testsignals ausgeführt wird, wobei ggf. der Grauwert des Mediums
während des gesamten Zeichenvorgangs eine Konstante darstellt.
Weiter wird in EP 0 533 123 A1 ein Verfahren zur Überwachung und Regelung
der Qualität von gezeichneten Linien und in EP 0 533 124 A1 ein Verfahren zum
Vergleich einer Testlinie eines Zeichengerätes mit einer nachfolgenden Linie
beschrieben.
In beiden Verfahren wird vor Plottbeginn eine Testlinie mit einem Plottstift gezeichnet
und deren Abstrich-Qualität überprüft und mit einem Sensor abgetastet und als
Referenzwert abgespeichert.
Die Qualität der soeben gezeichneten Linie wird während des Plottvorganges dadurch
überprüft, daß man die durch Abtastung aufgenommenen Daten der soeben
gezeichneten Linie mit den konstanten Daten der Testlinie vergleicht.
Bei beiden Vorschlägen erweist es sich als nachteilig, daß ebenfalls erst eine
Referenzlinie erstellt werden muß, mit deren Hilfe eine Vergleichsberechnung zwischen
den aktuell gelieferten Daten des Schwärzungsgrades des Stift-Abstrichs und den im
Datenverarbeitungssystem hinterlegten Daten der Referenz- bzw. Testlinie ausgeführt
wird, wobei während des gesamten Zeichenvorgangs aktuelle Parameter, wie z. B. der
Grauwert des jeweils gerade benützten Mediums, nicht angepaßt bzw. berücksichtigt
werden.
Außerdem sind aus JP-57-136 251 A und aus JP-57-136 252 A
Erkennungssysteme für Aufzeichnungsvorrichtungen bekannt, die Lichtquellen und
Fotodetektoren aufweisen und die die aufgezeichneten Linien automatisch prüfen und so
beispielsweise bei Tintenmangel unzulängliche Abstriche sofort erkennen.
Ob und wie hierbei eine vergleichende Auswertung einfacher Parameter erfolgt, und ob
und wie die Unterschiede verschiedenartiger Auftragsgeräte, Auftragsmedien und
Linienbreiten berücksichtigt und/oder erkannt werden (können), ist hierbei nicht
ersichtlich.
Darüberhinaus sind beispielsweise aus US-4 779 104 optische und aus
EP 0 349 438 B1 mechanische Stift-Erkennungs-Systeme bekannt, mit deren
Hilfe einzelne Schreib- oder Zeichengeräte identifiziert und ausgewählt werden können.
Nach der Erkennung sollen ggf. außerdem die relevanten System-Parameter nach
vorgegebenen und eventuell gespeicherten Werten an der Schreib- oder Zeichenanlage
automatisch eingestellt werden.
Aus DE 34 08 302 A1 und aus DE 41 17 437 A1 ist es auch bereits bekannt
gewesen, den Füllstand von Tintenbehältern mittels Sensoren zu erfassen und
auszuwerten bzw. entsprechend den Meßwerten eine optimale Ausnutzung des
Tintenvorrates zu erzielen.
Alle diese bekannten Anordnungen ergeben jedoch stets nur begrenzte Ergebnisse und
Anwendungsmöglichkeiten.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Überwachung von Schreib-
oder Zeichengeräten, insbesondere in Plottern, Registriergeräten oder ähnlichen
automatisch arbeitenden Systemen zu schaffen, wobei die Zuverlässigkeit derartiger
Geräte insbesondere auch dadurch erhöht wird, daß unter Berücksichtigung
verschiedener, stiftspezifischer Grundparameter, mit oder unmittelbar nach der
Aufzeichnung, Fehler in der soeben gezeichneten Linie erkannt werden können.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen des Gegenstandes nach Anspruch 1 sind in den weiteren Unteransprüchen
umfaßt.
Erfahrungsgemäß ist eine reine Füllstandskontrolle des Zeichenwerkzeugs nicht
ausreichend, da die Zeichenspitze verstopfen kann, obwohl noch genügend
Schreibflüssigkeit im Tank ist. Dennoch sollte der Flüssigkeitsstand kontinuierlich
überwacht werden.
Außerdem soll zur Ansteuerung des Plotters notwendige bzw. geeignete Ausgangssignale
aus erfaßten Kontrollwerten ermittelt und bereitgestellt werden.
Weiterhin soll durch ggf. automatisches Ersetzen von leergeschriebenen
Zeichenwerkzeugen Plottstillstand reduziert werden.
Ebensowenig sollen diverse Farben der Zeichenflüssigkeit das Meßergebnis verfälschen
und ggf. vorhandene Codierungsstreifen auf den Zeichenwerkzeugen durch geeignete
Plazierung die Kontrolle des Flüssigkeitsstandes nicht behindern.
Weiterhin sind Bedienungsfehler beim Einstellen der Plotparameter auszuschließen, was
insbesondere über eine Codierung der Pens erreichbar ist.
Die vorgeschlagene Lösung dient zur optimalen Nutzung der Anlage und zur
Reduzierung der Stillstandszeiten. Die Anlagen werden dadurch funktionssicherer und
können damit auch im Dauerbetrieb und ohne Aufsicht zuverlässig arbeiten.
Hiermit wird ggf. unter anderem auch einem Trockenlaufen bei leerem oder defektem
Schreib- oder Zeichenwerkzeug entgegengewirkt.
Unterschiedliche Farben der Zeichenflüssigkeit und/oder die Art des Auftragsmediums
sowie ggf. der Linienbreite, können damit auf einfache Weise erfaßt und
systemspezifisch ausgewertet werden.
Quantitative Fehler in der gerade eben gezeichneten Linie werden hiermit schnell und
mit einer möglichst hohen Sicherheit erkannt.
Zudem ist bei sachgerechter Grundeinstellung und Anwendung sichergestellt, daß beim
Erstellen der aktuellen Plott- bzw. der Steuerparameter Bedienungsfehler durch den
Anwender weitestgehend ausgeschlossen werden.
Bei einem erweiterten System ist sowohl bei transparenten, als auch bei opaken
Zeichenwerkzeugaufnahmen die Kontrolle des Flüssigkeitsstandes durch kontinuierliche
Überwachung zusätzlich möglich, wobei die Kontrolle des Flüssigkeitsstandes durch
ggf. auf den Zeichenwerkzeugen vorhandene Codierungsmittel nicht behindert wird.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Überwachung von Schreib- oder
Zeichengeräten, insbesondere von Schreib- oder Zeichenstiften als Auftragselemente in
Plottern, Registriergeräten oder ähnlichen automatisch arbeitenden Systemen, ist derart
gestaltet, daß die Schreib- oder Zeichen-Anlage als ein erstes Kontrollsystem ein Code-
oder Klartext-Erkennungs-System aufweist, zur Identifizierung des funktionsbereiten
Stiftes oder des sonstigen Schreib- oder Zeichengerätes und daß mindestens ein weiteres
Kontrollsystem vorhanden ist, das die Funktionsfähigkeit und/oder die Funktion des
Stiftes oder des sonstigen Schreib- oder Zeichengerätes auf der Aufzeichnungsfläche
überwacht.
Hierbei weist das erste Kontrollsystem mechanische, elektrische und/oder optische
Elemente auf, mit denen eine Stifterkennung erfolgt, wonach die stiftspezifischen
Parameter erfaßbar und dem Steuer-Rechner zugeführbar sind (Anspruch 2).
Außerdem weist die Anlage mindestens ein Datenverarbeitungs- und Speicher-System
und ggf. sonstige Mittel auf, mit denen die vom ersten Kontrollsystem dem Steuer-
Rechner zugeführten Parameter und Daten zur automatischen systemrichtigen
Einstellung der zutreffenden Arbeitsparameter führen (Anspruch 3).
Besonders vorteilhaft kann es auch sein, wenn die Vorrichtung ein Füllstands-
Kontrollsystem als zusätzliches Kontrollsystem aufweist, zum aktuellen Erfassen des jeweils
vorhandenen Schreibmittel-Füllstandes und damit zur zusätzlichen Überwachung der
Funktionsfähigkeit des Stiftes, neben dem Funktions-Kontrollsystem zur Kontrolle der
Arbeitsfunktion des Schreib- oder Zeicheneinsatzes und/oder neben einem Stift-
Kontrollsystem (Anspruch 4), da hiermit stets rechtzeitig automatisch oder, beispielsweise nach einem
Alarmsignal, manuell Schreibmittel nachgefüllt oder ein neuer voller
Schreibmittelbehälter eingesetzt werden kann.
Vorteilhaft ist ein Funktions-Kontrollsystem verwendbar, das mindestens zwei
unterschiedlich angeordnete Abtasteinheiten aufweist, zur Aufnahme von Meßsignalen
von den ihnen zugehörigen Abtastflächen, um in definierten Abständen eine
Vergleichsmessung und -berechnung durchführen zu können (Anspruch 5) .
Dem im Einsatz befindlichen Schreib- oder Zeichengerät sind hierbei mindestens zwei
unterschiedlich angeordnete Meßeinheiten zugeordnet, die jeweils eine Meßfläche
erfassen, wobei jeweils eine erste Meßfläche in Auftragsrichtung vor dem
Auftragspunkt angeordnet ist, und die zweite Meßfläche dahinter derart, daß sie die
unmittelbar vorher erstellte Aufzeichnung in ihrer Breite überdeckt (Anspruch 6).
Zudem kann die Vorrichtung entsprechend Anspruch 7 auch eine Meßeinheit aufweisen, mit der vor dem Start der
Aufzeichnung eine Grundkalibrierung des Systems, insbesondere eine Papiermessung
und eine Strichmessung erfolgt, das heißt, eine Grauwertermittlung eines
Probeabstriches mit dem vorgesehenen Schreib- oder Zeichengerät durchgeführt wird.
Diese Meßeinheit kann selbstverständlich eine der sowieso bereits vorhandenen
Meßeinheiten sein und erübrigt sich zum Teil, wenn die Grundkalibrierung aufgrund
der durch das Stiftkontrollsystem ermittelten Daten erfolgt.
Konstruktiv weist die Anlage für das Aufzeichnungs-Kontrollsystem mindestens eine
erste Meßeinheit auf, die in Aufzeichnungsrichtung vor dem Auftragselement
angeordnet ist, um eine erste Meßfläche abzutasten und ein erstes Meßsignal zu
erfassen bzw. zu bilden und dem Vergleichsrechner zuzuführen (Anspruch 8), und entsprechend Anspruch 9 mindestens eine
weitere Meßeinheit, die in Aufzeichnungsrichtung nach bzw. hinter dem
Auftragselement angeordnet ist, um eine weitere Meßfläche abzutasten und ein weiteres
Meßsignal zu erfassen bzw. zu bilden und ebenfalls dem Vergleichsrechner zuzuführen.
Jeweils zwei Meßflächen, die zu jeweils einer Vergleichswerterfassung abgetastet
werden, sind dabei, bezogen auf den Auftragspunkt, gegenüberliegend angeordnet (Anspruch 10).
Die Anzahl der um das aktive Schreib- oder Zeichengerät angeordneten Meßeinheiten
und der zugehörigen Meßflächen soll vorteilhafterweise zwei oder ein Vielfaches von
zwei, vorzugsweise vier, sechs oder acht betragen (Anspruch 11).
Außerdem sollen entsprechend Anspruch 12 die Meßflächen auf dem Medium alle den gleichen Flächeninhalt und/oder
möglichst auch die gleiche Flächenform aufweisen, damit in alle Arbeitsrichtungen
ohne weitere Korrekturabgleichungen unter gleichen Ausgangsvoraussetzungen
gemessen werden kann. Die Flächenform der Meßfläche kann hierbei entsprechend Anspruch 13 bevorzugt außer
rund, auch oval oder ellipsenförmig sein.
Von Vorteil ist es, wenn der Flächeninhalt der Meßflächen möglichst klein und die
räumlichen Abstände der Meßflächen zueinander möglichst gering sind (Anspruch 14).
Meßflächen-Abstände von 3 bis 6 mm und Meßflächen-Durchmesser von ebenfalls 3
bis 6 mm entsprechend Anspruch 15 haben sich hierbei als gut geeignet erwiesen.
Grundsätzlich sollen die räumlichen Abstände der Meßflächen zueinander so gering
sein, daß sich die nebeneinanderliegenden Meßflächen teilweise überschneiden (Anspruch 16).
Die Überschneidungsflächen der nebeneinanderliegenden Meßflächen sollen in
ihrer Breite mindestens dem Durchmesser der Schreibspitze entsprechen, vorzugsweise
zwei bis achtmal so breit sein (Anspruch 17).
In vorteilhafter Anordnung können die Meßeinheiten geneigt zur Achse des
Auftragselementes und zentrisch zur Schreibspitze hin gerichtet angeordnet sein, um
dadurch einen möglichst geringen Durchmesser der gesamten Abtastzone bzw.
möglichst enge Abstände der Meßflächen zueinander zu erhalten. Die geneigte
Anordnung ermöglicht auch eine Bauweise, die beispielsweise eine u-förmige
Anbringung der Meßeinheiten gestattet, wodurch insbesondere das Auswechseln der
Schreib- oder Zeichengeräte zur offenen Seite hin erleichtert wird.
Das abgetastete Flächenverhältnis zwischen dem geschwärzten Medium, das heißt, der
die Aufzeichnung enthaltenden Meßfläche und dem weißen Medium, also der vor der
Aufzeichnung erfaßten Meßfläche, soll entsprechend Anspruch 18 stets größer als 1/45 (⇒ 0,0222222) sein.
Dieses Flächenverhältnis errechnet sich aus:
FV = 2.b √1-4.sin²(ω)' : π.r,
wobei b = Stiftbreite, r = Radius einer Abtastfläche, * = x und α = Zeichenwinkel
bedeuten.
Bei einem Beispiel mit b = 0,18 mm; r = 3 mm und α = 22,5° (= ungünstigster Winkel α)
ergibt sich ein Wert für FV = 0,025 und damit < 1/45 (⇒ 0,0222).
Zur optimalen Anwendung und Systemausnutzung sollen entsprechend Anspruch 19 die um das Schreib- oder
Zeichengerät angeordneten Meßeinheiten mit ihren zugehörigen Meßflächen einen
peripheren Bereich von 360° rund um die Schreibspitze abdecken.
Die Schreib- oder Zeichenanlage soll entsprechend Anspruch 20 einen Vergleichsrechner aufweisen, mit dessen
Hilfe die in definierten Strecken- und/oder Zeitabständen erfolgenden
Vergleichsmessungen und die Vergleichsberechnungen zwischen einem ersten und
einem weiteren Meßsignal durchgeführt werden können. Eine außerdem vorhandene
Auswertelektronik dient entsprechend Anspruch 22 zur Verarbeitung der abgetasteten Meßsignale, zusammen mit
weiteren Auswertungskriterien, den relevanten Parametern und mit dem beim
Kalibrieren ermittelten Grundwert, der in Form gespeicherter Daten vorliegt.
Vorzugsweise sind entsprechend Anspruch 21 jeweils zwei Meßeinheiten, bezogen auf die Schreibspitze, einander
gegenüberliegend angeordnet, die die Meßwerte zur Bildung des jeweiligen
Vergleichswertes aus den Meßsignalen erbringen.
Ein Display und/oder geeignete Steuerungen dienen entsprechend Anspruch 23 weiterhin als Mittel zur Ausgabe
von Fehlermeldungen und/oder von Steuersignalen nach der Feststellung von
Auftragungsfehlern oder Auftragungslücken durch die Auswertelektronik.
Geeignete Steuermechanismen zur Wiederholung bereits erfolgter Auftragungen,
Stiftmagazine und Stiftwechsel-Steuerungen und/oder sonstige Mittel und Elemente, mit
deren Hilfe bei Auftragungsfehlern oder Auftragungslücken ein manueller oder
automatischer Wechsel des Schreib- oder Zeichengerätes oder des Auftragselementes
initiiert werden kann und/oder ein begrenzter Korrekturlauf, bzw. eine
Wiederholung der Aufzeichnung bzw. des Abstriches in einer vorbestimmten Länge,
vorgenommen wird Anspruch 24, bewirken die direkte Umsetzung der Kontrollergebnisse bei
fehlerhaften Aufzeichnungen in geeignete Korrekturmaßnahmen. Zur Übertragung der
Beleuchtung und der Abtastwerte und zur Vermeidung von Störungen durch Fremdlicht
weist die Anlage jeweils einen Modulator, einen Demodulator und weitere Mittel und
Elemente auf, mit deren Hilfe die Meßsignale mittels der Trägerfrequenztechnik
störungsfrei ermittelt und/oder übertragen werden können (Anspruch 25).
Wenn die Schreib- oder Zeichenanlage entsprechend Anspruch 26 mit einem Codeleser bzw. einer
Decodiereinrichtung versehen ist, womit vor dem Start der Aufzeichnung die zur
Grundkalibrierung des Systems erforderlichen Daten, ggf. neben einer Papiermessung,
aus an dem Schreib- oder Zeichengerät angebrachten Codierungen oder offenen
Kenndaten im Rahmen einer Codierauswertung entnommen werden können, und die
Schreib- oder Zeichengeräte entsprechend gekennzeichnet sind, kann auf eine
Strichmessung zur Grundkalibrierung des Systems verzichtet werden. Hierdurch ergibt
sich bei richtiger Beziehung zwischen den zu verwendenden Schreib- und
Zeichengeräten und dem eingesetzten Erkennungssystem eine stets eindeutige, exakte
und besonders einfache Eichung bzw. Grundkalibrierung des ganzen Systems.
Bei geeigneter Ausstattung und Anordnung kann der Codeleser auch generell
Anwendung finden und unter anderem die bei der Grundkalibrierung aufgenommenen
bzw. ermittelten Daten der Papier- und/oder der Strichmessung auswerten und als
Grundwerte bzw. Basisgrößen bereithalten oder zur Verfügung stellen.
Die zu verwendenden Schreib- oder Zeichengeräte sollen entsprechend Anspruch 27 hierfür Codierungen oder
Kenndaten aufweisen, die von dem Codeleser z. B. optisch, elektronisch, magnetisch
oder mechanisch abgetastet und dem Vergleichsrechner als Basisdaten zugeführt werden
können. Damit können dann vor dem Start der Aufzeichnung die zur Grundkalibrierung
des Systems erforderlichen Daten, ggf. neben einer Papiermessung, entnommen
werden.
Anhand einiger Ausführungsbeispiele wird die Erfindung mit Hilfe der Abbildungen
nachfolgend näher erläutert.
Hierbei zeigt:
Fig. 1a und 1b die wesentlichsten Elemente einer vorschlagsgemäßen Schreib- oder
Zeichenanlage, schematisiert,
Fig. 2a und 2b Anordnungsbeispiele für Meßeinheiten und/oder Meßflächen des
weiteren Kontrollsystems,
Fig. 3 ein einfaches Schema einer vorgeschlagenen Schreib- oder Zeichenanlage mit
Elementen des Kontrollsystems,
Fig. 4a und 4b ein Schema des Vergleichsverfahrens des Kontrollsystems, in zwei
verschiedenen Stufen,
Fig. 5 eine andere schematische Darstellung einzelner Verfahrensstufen des
Kontrollverfahrens,
Fig. 6 eine schematische Darstellung verschiedener Anlagen-Komponenten des
Kontrollverfahrens.
Die Fig. 1a und 1b zeigen die wesentlichsten Elemente einer vorschlagsgemäßen
Schreib- oder Zeichenanlage (SZA).
Nach Fig. 1a sind einem Schreib- oder Zeichengerät 2, das ein Auftragselement 21
mit einer Schreibspitze 22 aufweist und das mit Codierfeldern mit Kenndaten 90 und
Klarschrift-Angaben 91 versehen ist, mehrere Meßeinheiten 31, 32, 34, 35 zugeordnet,
die zur Schreibgeräteachse geneigt angeordnet sind und denen Meßflächen 51, 52, 54,
55 zugeordnet sind, die eine Zwischenfläche 50 vollständig umschließen.
Diese jeweils mit einem Sender 5, einen Empfänger E und einer Lichtquelle LQ
ausgestatteten Bauteile bilden hierbei die wesentlichsten Komponenten des weiteren
Kontrollsystems B1, B2.
Ein erstes Kontrollsystem AB ist als Barcode-Leser 62 dargestellt, der auf dem Schaft
des Schreib- oder Zeichengerätes 2 angeordnete Strich-Kodierungen 92 erfassen und
weiterleiten kann.
Ergänzend ist ein anderes Kontrollsystem AC als Sensor- oder Klarschrift-Leser 61
angeordnet, zur Erfassung von Stift-Kenndaten 90 oder Klarschrift-Angaben 91.
Ein zusätzliches Inhalts-Kontrollsystem C dient als Füllstandskontrolle 66, zur
Erfassung des Schreibmittel-Pegels Tx.
Die von den Kontroll- und Überwachungs-Systemen AB, AC; B1, B2 und C erfaßten
Daten werden dem Steuerrechner SR und/oder dem Vergleichsrechner BR bzw. 41 des
Datenverarbeitungssystems 4 bzw. DS zugeführt und dort als Kenndaten D gespeichert
und bedarfsweise zugezogen und/oder bearbeitet.
Die auf der Aufzeichnungsfläche bzw. auf dem Medium 8 erstellte Aufzeichnung 1
endet unter der Schreibspitze 22 mit dem Auftragspunkt 11 im Zentrum der
Zwischenfläche 50 und befindet sich als soeben erstellte Auftragslinie 12 mit ihrer
Breite vollständig in der Meßfläche 55, so daß sie von der zugehörigen Meßeinheit 35
erfaßt werden kann.
Bildlich dargestellt weist jede Meßeinheit B1, B2 mindestens einen Empfänger E, einen
Sender 5 und eine Lichtquelle LQ sowie geeignete Übertragungsmittel auf, mit denen
die Signale und Werte dem Datenverarbeitungssystem DS zugeführt werden.
Das Datenverarbeitungssystem DS bzw. 4, weist unter anderem in Verbindung mit
einer Auswertelektronik 7, einen Vergleichsrechner BR bzw. 41, einen Codeleser 61,
62 und/oder Decodierer CL bzw. 6, einen Datenspeicher mit den gespeicherten Daten
D und ein Display 42 zur Datenausgabe auf. Zur individuellen Dateneingabe und zur
manuellen Auslösung von Steuerimpulsen kann zusätzlich eine Tastatur 76 vorhanden
sein.
Ersichtlich ist hierbei auch, daß die Meßflächen 51, 52 und 54 im unbeschrifteten
weißen Bereich 82 liegen und daß sich lediglich die Meßfläche 55 im geschwärzten
Bereich 81 der Aufzeichnungsfläche 8 befindet. Je nach gewählter Richtung der
Folgebewegung gilt dann die jeweils relevante im zutreffenden weißen Bereich 82
liegende Meßfläche 51, 52, 53, 54, 56, 57 oder 58 als zugehörige Vergleichs-
Meßfläche.
Um dies richtig zu definieren und berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, daß
das Kontroll-System bzw. das der Funktionskontrolle dienende
Datenverarbeitungssystem DS auch die Bewegungs- und/oder Steuerdaten der
Aufzeichnungsvorrichtung erhält bzw. kennt, so daß die Auswertelektronik 7 zusammen
mit dem Schreib- und Zeichengerät 2 kommunikativ bzw. Schritt für Schritt,
mitgesteuert wird.
Danach wird dann vor jedem neuen Meßimpuls die jeweils relevante Meßeinheit
angesteuert und zur Signalerfassung als erste Erfassungseinheit initiiert. Im Folgeschritt
wird dann auch - je nach Auftragsrichtung und Auftragslänge - die zugehörige weitere
Erfassungseinheit als zweite Erfassungseinheit definiert und aktiviert.
Die Länge der nichterfaßbaren Meßstrecke beträgt somit jeweils die Hälfte der Größe
der Zwischenfläche 50 plus den halben Durchmesser der Schreibspitze 22, da sich nach
Überbrückung dieser Strecke die Aufzeichnung 1 auch bei jedem Richtungswechsel
wieder vollständig im Bereich einer neuen Meßfläche als Erfassungsfläche befindet.
Fig. 1b stellt demgegenüber ein einfaches Schema einer vorgeschlagenen Schreib-
oder Zeichenanlage SZA dar, mit einer mechanischen Abtastvorrichtung AA bzw.
einem Abtast-System 63, zur Erkennung von auf dem Schaft des eingesetzten Schreib-
oder Zeichengerätes 2 angebrachten Tastmarken 93. Diese Tastmarken 93 sind
äußerlich erfaßbare Identifikationsmerkmale, wie beispielsweise
Durchmesserunterschiede in bestimmten axialen Abständen am Schaft oder axiale
Längenstufungen in definierten Schaft- oder Spitzenabschnitten. Meßeinheiten 3
überwachen auch hierbei die Aufzeichnugen 1.
In den Fig. 2a und 2b sind als Anordnungsbeispiele für Meßeinheiten und/oder
Meßflächen, vier bzw. acht bevorzugte Anordnungen der Meßeinheiten 31, 32, 33,
34, (in Fig. 2a) und/oder der Meßflächen 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 und 58 (in Fig. 2b)
dargestellt.
Gemäß Fig. 2a sind um ein Schreib- oder Zeichengerät 2 bzw. um dessen
Auftragselement 21, vier Meßeinheiten 31, 32, 33 und 34 angeordnet. Eine derartige
Anordnung ist besonders kostengünstig und kann z. B. dann ausreichend sein, wenn die
zugehörigen Meßflächen 51, 52, 53, 54 so groß sind, daß sie sich dennoch ausreichend
überschneiden, d. h. wenn die Breite der Überlappungsflächen stets größer ist, als der
Durchmesser der Schreibspitze des Auftragselementes 21; oder auch bei Anlagen, die
überwiegend oder ausschließlich rechtwinkelig zueinander erfolgende Aufzeichnungen
anfertigen.
Nach Fig. 2b sind acht Meßflächen 51 bis 58 zusammen dargestellt, wobei durch
dopppelseitige Verbindungspfeile angezeigt werden soll, daß in der Regel, d. h., bei
geradem Aufzeichnungsverlauf, jeweils zwei einander diametral gegenüberliegende
- hier nicht mit dargestellten - Meßeinheiten, mit den jeweiligs von ihnen erzeugten
Meßflächen 51, 55; 52, 56; 53, 57 oder 54 und 58 zusammenwirken.
Bei steuerungsbedingten Richtungsänderungen der Aufzeichnung können aber auch
beispielsweise zwei nebeneinanderliegende Meßeinheiten mit ihren Meßflächen, z. B. 34
mit 54 und 35 mit 55 kurzzeitig zusammenwirken, wenn z. B. eine Aufzeichnung in der
Meßfläche 55 von Richtung 3 Uhr beginnend nach Richtung 9 Uhr erfolgt und dann
nach Richtung 2 Uhr weitergeführt wird, ist die (hier nicht dargestellte) Meßeinheit 31
mit ihrer Meßfläche 51 zunächst erste Erfassungseinheit und die Meßeinheit 35 mit der
Meßfläche 55 zweite, während unmittelbar nach dem Richtungswechsel zu 2 Uhr, die
Meßeinheit 34 mit der Meßfläche 54 erste Erfassungseinheit wird und die Meßeinheit
35 mit der Meßfläche 55 zunächst noch weiterhin zweite Erfassungseinheit bleibt, bis
die zwischen den Meßflächen 55 und 54 vorhandene halbe Distanz überschritten ist und
die dann der Meßeinheit 34 diametral gegenüberliegende Meßeinheit 38 mit der
Meßfläche 58 komplementäre bzw. zweite Meßeinheit und zweite Erfassungseinheit
werden kann.
Fig. 3 stellt - ähnlich wie Fig. 1b - auch ein einfaches Schema einer
vorgeschlagenen Schreib- oder Zeichenanlage SZA dar, wobei auf das auf dem
Plottertisch aufgespannte Zeichenpapier die Aufzeichnungsfläche 8 darstellt, auf der
eine einfachen Linie die Aufzeichnung 1 bildet. Um das Schreib- oder Zeichengerät 2
sind vier Meßeinheiten 3 mit ihren Meßflächen 5 angeordnet. Das Schreib- oder
Zeichengerät 2 und die vier Meßeinheiten 3 sind gemeinsam in einem als
Schreibgeräteaufnahme 25 dienenden Träger angeordnet, der an Führungen 26 und 27
des Plotters SZA, zusammen mit dem Schreib- oder Zeichengerät 2 und mit den
Meßeinheiten 3, systemgesteuert und programmkonform horizontal in alle Richtungen
bewegt werden kann.
Mit den Fig. 4a und 4b wird ein Schema des Vergleichsverfahrens in zwei Stufen
gezeigt, wonach der Vergleich V bzw. die Meßwertabgleichung MWA durch
gemeinsame Daten-Auswertung des Grundwertes GW und des Vergleichswertes VW
erfolgt.
Der Grundwert GW ergibt sich als Basisgröße aus einer Codierauswertung CA, aus
einer Papiermessung PM und/oder aus einer Strichmessung SM.
Der Vergleichswert VW wird als Differenzwert aus dem Grundwert GW, aus dem
jeweiligen, von einer Meßfläche MFx kommenden Meßwert MWx und aus dem
zugehörigen, von einer weiteren Meßfläche MFy kommenden, Kontrollwert KWy
gebildet. Je nach Aufzeichnungsrichtung kann ein und dieselbe Meßfläche MF einmal
Meßwerte MW oder nach Richtungsumkehr Kontrollwerte KW liefern. Die umgekehrte
Wirkung ist daher in Klammerausdrücken angedeutet.
Der Vergleichswert VW, d. h., das Ergebnis des Vergleichs ist
- a) gut, wenn GW + MW = KW ist (= Differenz = 0) und
- b) schlecht, wenn GW + MW < KW ist. Es ist aber auch
- c) schlecht, wenn GW + MW < MW ist, da dann u. U. zuviel Schreibmittel abgegeben wird und das Schreibgerät kleckst oder schmiert.
Als Folge eines guten Ergebnisses wird die Aufzeichnung 1 fortgesetzt, während als
Folge eines schlechten Ergebnisses die Aufzeichnung 1 gestoppt wird und mit oder
ohne gleichzeitigen Alarm ein Korrekturlauf initiiert oder ein Stiftwechsel veranlaßt
wird. Ein Stiftwechsel kann u. U. auch erst nach einem oder mehreren Korrekturläufen
erfolgen.
Ergibt sich nach einem Stiftwechsel und/oder nach wiederholten Korrekturläufen noch
immer ein schlechtes V-Ergebnis, dann wird die Anlage ggf. automatisch abgeschaltet.
Aus Fig. 5 ist beispielhaft als Ablaufdiagramm der Softwareablauf des Controllers
gezeigt bzw. die schematische Darstellung einzelner Stufen eines andere Verfahrens,
wonach zunächst im rechten Pfad zur Kalibrierung des Systems - nach einem
Weißabgleich aller Sensoren - weißes Papier grauwertmäßig gemessen wird PM und
zudem ein Hardware-Abgleich HA und eine Strichmessung SM erfolgt.
Es werden hierzu alle Weißpegel der Sensoren erfaßt und anschließend der Grauwert
des weißen Papiers und die Toleranzen der einzelnen Empfänger durch Verschieben der
einzelnen Sensorkennlinien erfaßt und ausgeglichen.
Anschließend wird die durch den soeben verwendeten Stift erzeugte Schwärzung erfaßt.
Das System benötigt also keine Information von außen über die Breite und Farbe des
Stiftes, da diese beim Kalibrieren erfaßt wird.
Hierbei werden somit keine externen Stiftdaten benötigt, da das System alle
diesbezüglichen Daten aus der Strichmessung gewinnt.
Im mittleren Pfad wird die eigentliche Auswertung behandelt. Es wird ständig das
Papier vor und nach der Schreibspitze abgetastet und die Meßwerte werden
entsprechend der Kalibrierung korrigiert.
Bei der darauffolgenden Auswertung werden die Kalibrier-Daten und die Meßsignale
MS1 und MS2 in der Meßwertauswertung MWA verglichen. Die gebildete Differenz
stellt den Vergleichswert VW dar und besagt im Ergebnis, ob die gezeichnete Linie gut
oder schlecht ist oder ob keine eindeutige Aussage möglich ist.
Bei dieser Auswertung unterscheidet man drei Ergebnisse:
- 1. Linie gut: Die Differenz der Meßsignale vor und nach dem Auftragselement entspricht der Schwärzung durch das soeben verwendete Schreib- oder Zeichengerät 2.
- 2. Keine Aussage: Es liefern beide Sensoren ein Strichpotential. Dies ist z. B. der Fall, wenn zum Meßzeitpunkt über eine bereits geschwärzte Fläche gezeichnet wird. Es ist also keine positive und keine negative Aussage möglich.
- 3. Fehler: Ein Fehler wird diagnostiziert, wenn beide Sensoren das Potential einer weißen Fläche liefern.
In Fig. 6 ist eine weitere schematische Darstellung verschiedener Anlagen-
Komponenten der Trägerfrequenztechnik und der Auswertelektronik gezeigt, wonach
zunächst einige Komponenten dargestellt sind, die zur Anwendung der
Trägerfrequenztechnik TFT dienen. Dies sind primär ein Modulator 78, eine
Lichtquelle LQ, Sensoren bzw. Sender S, Empfänger E.
Hierbei ist ersichtlich, in welcher Weise die abgetasteten Daten durch eine
Auswertelektronik umgesetzt werden und wie die einzelnen Elekronik-Bausteine
zusammenspielen.
Es werden die Ausgänge der beispielsweise acht Empfänger E nacheinander auf eine
Kette, bestehend aus Hochpaß, HP bzw. 71', Vollweggleichrichter VG bzw. 72, und
Tiefpaß TP bzw. 71'' geschaltet. Anschließend werden die so gefilterten Signale der
einzelnen Empfänger E mit einem Analog-Digital-Converter ADC bzw. 75',
digitalisiert und zur Weiterverarbeitung an ein Microcontrollersystem 74 weitergeleitet.
Vor der Digitalisierung findet eine Kennlinienanpassung mittels eines
controllergesteuerten Verstärkers 73 statt. Diese Anpassung ist nötig, um verschiedene
Grauwerte von unterschiedlichen Papieren berücksichtigen zu können und um
Toleranzen der einzelnen Empfänger E auszugleichen. Zur Beleuchtung werden pro
Abtastfläche eine einzeln angesteuerte Lichtquelle LQ, bestehend aus zwei identischen
Leuchtdioden verwendet. Um das Streulicht zu minimieren, leuchtet nur die zur aktiven
Abtastfläche gehörende Lichtquelle LQ.
Die Aufgabe des Controllers 74 ist die Auswertung der Empfängersignale sowie die
Steuerung des Gesamtsystems. Hierzu gehört das Aktivieren der Empfänger E und der
zugehörigen Lichtquellen LQ sowie das Auswerten der Meßsignale.
Das Ergebnis dieser Auswertung wird in einem LCD-Display 42 ausgegeben und/oder
als Befehl an den Plotter weitergegeben, z. B. um ein neues, beispielsweise in einem
Speicher bereitgehaltenes, Schreib- oder Zeichengerät einzusetzen.
Zur Systemansteuerung besitzt die hier dargestellte Anlage eine Tastatur 76 bzw.
Befehls-Tasten. Beispielsweise können hiermit ein Kalibriervorgang sowie einzelne
Programme ausgelöst werden.
Alternativ zu der beschriebenen Lösung kann das Aufzeichnungs-Kontrollsystem auch
derart gestaltet sein, daß die Erfassung einer geplotteten Linie in vorgegebenen
Zeitintervallen erfolgt.
Dieses System funktioniert im Prinzip wie eine Reflexionslichtschranke.
Am Plotterlaufwagen ist die Abtasteinrichtung, ein Laser-Sensorsystem, fest
angebracht.
In bestimmten Zeitabständen wird der Plotvorgang unterbrochen und die
Abtasteinrichtung aktiviert.
Um den letzten gezeichneten Strich zu überprüfen, fährt der Plotter in Richtung der
letzten Linie etwas rückwärts, bis sich das Abtastsystem neben dem Strich befindet.
Anschließend überquert er diese Linie langsam im rechten Winkel und mißt
währenddessen das reflektierte bzw. nicht absorbierte Laserlicht mit einer Sensordiode.
Mit dem empfangenen Sensorsignal kann anhand vorher festgelegter
Bewertungskriterien eine Gut/Schlecht-Unterscheidung ausgeführt werden. Bei "Gut"-
Meldung kann der Plotvorgang anschließend fortgesetzt werden.
Bei diesem Konzept dient der Plotter selbst als Ablenksystem mit der ihm eigenen
Genauigkeit bzw. Ungenauigkeit. Zusätzliche hochpräzise optische Ablenkeinrichtungen
sind also nicht nötig. Die Lage der Fixpunkte von Laserstrahl und Sensorstrahl sind
Konstanten, bezogen auf die Plotstiftspitze.
Sender und Empfänger lassen sich aufgrund der geringen optischen Längen in einem
kompakten Gehäuse zusammenfassen und leicht am Laufwagen anbringen.
Infolge der geringen Laserspotgröße, der Einfarbigkeit des Laserlichts, sowie der
Kenntnis der Abtastgeschwindigkeit lassen Auskünfte über Strichbreite und -farbe
ermitteln. Hierbei ist ein Erkennen von Linienbreite und -farbe möglich.
Bei geringem optischen und mechanischen Aufwand ergeben sich keine langen
optischen Wege und die verwendeten optischen Bauteile können von geringer
Genauigekeit sein.
Neben nur geringfügigen Eingriffen in die Plottersteuerung und in das
Plotterbetriebssystem sind kompakte Bauteile und leichter Anbau an verschiedenen
Plottertypen möglich.
Als Stifterkennungs-Systeme bietet sich unter anderem ein Codeerkennungs-System an.
Hierbei befindet sich die Codierung der Stifte beispielsweise auf dem oberen Schaftteil
und kann z. B. durch eine Matrixerkennung gelesen werden.
Die Erkennung erfolgt in X- und Y-Richtung. Eine Code-Elektronik befindet sich
außerhalb des Zeichenfeldes und ist fest mit dem Plottergehäuse verbunden. Der Plotter
muß den Stift unter der Erfassungsopitk matrix-/rasterförmig bewegen. Die
reflektierende Lichtmenge wird von jedem Matrixpunkt aufgenommen, in ein digitales
Signal umgewandelt und in einem Matrixspeicher gespeichert. Über einen
Bilderkennungsalgorithmus wird danach die Auswertung vorgenommen.
Voraussetzung ist, daß Zugriff auf die Plotterdaten (Koordinatensteuerung) gegeben ist
und ein entsprechend feines Raster gefahren werden kann. Somit ist die Auflösung der
Codierung abhängig von der Positioniergenauigkeit des Plotters. Die Positionierung
unter der Erkennung muß dreimal genauer sein, als das feinste aufzulösende Merkmal.
Die Lage (Rotation) der Codierung ist unwichtig, wenn auf dem Plättchen ein
Referenzmerkmal aufgebracht ist.
Über geeignete Bildauswertungsalgorithmen kann eine Rotation im Bildspeicher
erfolgen, sobald das Referenzmerkmal gefunden und erkannt wurde. Das Bild kann
dann um den entsprechenden Verdrehungsvektor tranformiert werden.
Alternativ kann auch ein Scanner eingesetzt werden.
Hier ist es nicht notwendig, den Plotstift in X- und Y-Richtung auszulenken.
Die X-Richtung wird durch den Plotter bei der Entnahme des Stiftes gefahren. Die Y-
Richtung wird durch die Ablenkung eines Laserstrahl an einem rotierenden
Hexagonalprisma erreicht. Hierdurch kann die Erfassungs- und Auswerteelektronik
stationär am Gerät montiert werden.
Auch beim Scanner kann eine rotationsunabhängige Code-Erkennung realisiert werden.
Hierzu ist es erforderlich, den Code in konzentrische Ringe aufzulösen. Das reflektierte
Licht kann als Vektor betrachtet werden, der einen Informationsmittelpunkt besitzt, und
somit problemlos auswertbar ist.
Außerdem kann auch ein Hologramm zur Erkennung dienen.
Ein auf dem Code-Plättchen eingeprägtes Hologramm wird durch eine geeignete
Lichtquelle erzeugt und von einer Auswerteelektronik erfaßt. Das Hologramm wird
scheibenförmig aufgebaut und ist somit rotationsunabhängig ablesbar.
Das Hologramm kann einem normalen Barcode entsprechen. Der Barcode kann alle für
den Stift relevanten Informationen tragen.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann somit eine Code- oder Klartext-
Erkennung zur Identifizierung des funktionsbereiten Schreib- oder Zeichengerätes bzw.
des Stiftes als Auftragselement ebenso erfolgen, wie die Funktionüberwachung des
Schreib- oder Zeichengerätes bzw. des Stiftes und/oder auch eine Füllstands-Kontrolle
über den aktuellen Inhalt an Schreib- oder Zeichenmittel.
Die Kontrollsysteme können mittels mechanischer, elektrischer und/oder optischer
Elemente eine Stifterkennung bewirken, wonach die stiftspezifischen Parameter erfaßt
und dem Steuer-Rechner zugeführt werden, zur Auswertung und Umsetzung in Steuer-
und/oder Auswertungs-Kennwerte und/oder -Signale. Hierbei können ferner die vom
ersten Kontrollsystem dem Steuer-Rechner zugeführten Parameter und Daten zur
automatischen systemrichtigen Einstellung der zutreffenden Arbeitsparameter dienen.
Ergänzend kann mit einem zusätzlichen Kontrollsystem ein Füllstands-Kontrollsystem
eingesetzt werden, zum aktuellen Erfassen des jeweils vorhandenen Schreibmittel-
Füllstandes und damit zur zusätzlichen Überwachung der Funktionsfähigkeit des Stiftes,
zusammen mit einem Funktions-Kontrollsystem zum überwachen der Arbeitsfunktion
des Schreib- oder Zeicheneinsatzes.
Durch das Funktions-Kontrollsystem soll in definierten Abständen jeweils eine
Vergleichsmessung und -berechnung ausgeführt werden, zwischen mindestens zwei
Meßsignalen, bezogen auf die ihnen zugehörigen Abtastflächen, wobei die Meßsignale
von mindestens zwei unterschiedlich angeordneten Abtasteinheiten aufgenommen
werden. Hierbei werden durch das weitere Kontrollsystem in definierten Abständen
jeweils Vergleichsmessungen und Vergleichsberechnungen ausgeführt, zwischen jeweils
mindestens zwei Meßsignalen, bezogen auf die ihnen zugeordneten Meßflächen, wobei
die Meßsignale regelmäßig von mindestens zwei unterschiedlich angeordneten
Meßeinheiten aufgenommen werden.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden unter anderem zwischen dem
Kontrollwert einer Meßfläche im Umfeld einer soeben erfolgten Aufzeichnung und dem
Kontrollwert einer unmittelbar vorher erfaßten Meßfläche, und unter Berücksichtigung
ggf. voreingestellter oder anderweitig abgelesener oder erfaßter Grundwerte, in
definierten Abständen jeweils Vergleichsmessungen und Vergleichsberechnungen
ausgeführt, zwischen jeweils mindestens zwei Meßsignalen, bezogen auf die ihnen
zugeordneten Meßflächen, wobei die Meßsignale regelmäßig von mindestens zwei
unterschiedlich angeordneten Meßeinheiten aufgenommen werden.
Alternativ oder ergänzend zu erfaßten codierten Informationen kann vor dem Start der
Aufzeichnung eine Grundkalibrierung des Systems derart erfolgen, daß eine
Codierauswertung, eine Papiermessung und/oder eine Strichmessung, zusammen mit
einem Hardware-Abgleich durchgeführt wird, wobei der hierbei ermittelte Grundwert
als Konstante die Basisgröße für den jeweiligen Vergleich bzw. für den
Meßwertabgleich bildet. Für jede Linienbreite und/oder für jede Farbe muß hierbei ein
eigener bzw. neuer Grundwert ermittelt werden, auch in Verbindung mit dem jeweils
gerade verwendeten Medium bzw. Aufzeichnungsträger.
Vorteilhafterweise soll eine vor dem Auftragselement in Aufzeichnungsrichtung
angeordnete erste Meßeinheit in definierten Abständen eine erste Meßfläche abtasten
und ein erstes Meßsignal erfassen bzw. bilden und dem Vergleichsrechner zuführen und
eine nach dem Auftragselement in Aufzeichnungsrichtung angeordnete weitere
Meßeinheit in definierten Abständen eine weitere Meßfläche abtasten, ein weiteres
Meßsignal erfassen bzw. bilden und ebenfalls dem Vergleichsrechner zuführen.
Die definierten Abstände der Vergleichsmessungen und der Vergleichsberechnungen
zwischen dem ersten und dem zweiten Meßsignal können Streckenabstände und/oder
Zeitabstände sein.
Der Vergleichswert soll aus den Meßsignalen jeweils zweier, bezogen auf das
Auftragselement bzw. auf die Schreibspitze, einander gegenüberliegender Meßeinheiten
gebildet werden.
Diese abgetasteten Meßsignale werden dann einer Auswertelektronik zur Verarbeitung
zugeführt.
Die Auswertungskriterien und die relevanten Parameter liegen, zusammen mit dem
durch das Kalibrieren ermittelten Grundwert, bereits als gespeicherte Daten vor.
Nach erfolgtem Vergleich gibt die Auswertelektronik bei Auftragungsfehlern oder
Auftragungslücken eine Fehlermeldung und/oder ein Steuersignal aus, wodurch ggf. bei
Auftragungsfehlern oder Auftragungslücken ein Systemstop erfolgt und ein manueller
oder automatischer Wechsel des Schreib- oder Zeichengerätes initiiert wird und/oder
eine Wiederholung der Aufzeichnung bzw. des Abstriches in einer vorbestimmten
Länge erfolgt, und/oder ein optisches oder akustisches Alarmsignal ausgelöst wird.
Zweckmäßigerweise initiiert die Auswertelektronik bei Abstrichfehlern vor einem
Stiftwechsel zunächst einen streckenmäßig begrenzten Korrekturlauf, um die fehlerhafte
Stelle auszubessern. Bleibt auch der Korrekturlauf erfolglos, kann eine nochmalige
Wiederholung oder ein Stiftwechsel angesteuert werden.
Zur Vermeidung von Störungen durch Fremdlicht wird vorteilhafterweise das
Verfahren der Trägerfrequenztechnik zur Übertragung der Beleuchtung und der
Abtastwerte angewendet.
Claims (27)
1. Vorrichtung zur Überwachung von Schreib- oder Zeichengeräten (2), insbesondere
von Schreib- oder Zeichenstiften als Auftragselemente in Plottern, Registriergeräten
oder ähnlichen automatisch arbeitenden Systemen, wobei die Schreib- oder Zeichen-
Anlage (SZA), als ein erstes Kontrollsystem (AA, AB, AC), ein Code- oder Klartext-
Erkennungs-System aufweist, zur Identifizierung des funktionsbereiten Stiftes (21) oder
des sonstigen Schreib- oder Zeichengerätes (2) und wobei mindestens ein weiteres
Kontrollsystem (B1, B2) vorhanden ist, das die Funktionsfähigkeit und/oder die
Funktion des Stiftes (21) oder des sonstigen Schreib- oder Zeichengerätes (2) auf der
Aufzeichnungsfläche (8) überwacht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Kontrollsystem (AA, AB, AC) mechanische (AA), elektrische und/oder
optische Elemente (AB, AC) aufweist, mit denen eine Stifterkennung erfolgt, wonach
die stiftspezifischen Parameter erfaßbar und dem Steuer-Rechner (SR) zuführbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mindestens ein Datenverarbeitungs- und Speicher-System (DS) und ggf. sonstige
Mittel aufweist, mit denen die vom ersten Kontrollsystem (AA, AB, AC) dem Steuer-
Rechner (SR) zugeführten Parameter und Daten (D) zur automatischen systemrichtigen
Einstellung der zutreffenden Arbeitsparameter führen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein Füllstands-Kontrollsystem (66) als zusätzliches Kontrollsystem (C) aufweist,
zum aktuellen Erfassen des jeweils vorhandenen Schreibmittel-Füllstandes (Tx) und
damit zur zusätzlichen Überwachung der Funktionsfähigkeit des Stiftes (21), neben dem
Funktions-Kontrollsystem (B1, B2) zur Kontrolle der Arbeitsfunktion des Schreib- oder
Zeichengerätes (2) und/oder neben dem Stift-Kontrollsystem (AA, AB, AC).
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Funktions-Kontrollsystem (B1, B2) mindestens zwei unterschiedlich
angeordnete Abtasteinheiten aufweist, zur Aufnahme von Meßsignalen (MS1, MS2) von
den ihnen zugehörigen Abtastflächen (51, 52), um in definierten Abständen eine
Vergleichsmessung und Vergleichsberechnung durchführen zu können.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem im Einsatz befindlichen Schreib- oder Zeichengerät (2) mindestens zwei
unterschiedlich angeordnete Meßeinheiten (3, 31, 32, 33, 34, 35) zugeordnet sind, die
jeweils eine Meßfläche (5, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58) erfassen, wobei jeweils eine
erste Meßfläche (51, 52, 53, 54,) in Auftragsrichtung (x) vor dem Auftragspunkt (11)
angeordnet ist, und die zweite Meßfläche (55, 56, 57, 58) dahinter, derart, daß sie die
unmittelbar vorher erstellte Aufzeichnung (1) in ihrer Breite überdeckt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mindestens eine Meßeinheit (3, 31, 32, 33, 34, 35) aufweist, mit der vor dem
Start der Aufzeichnung (1) zur Grundkalibrierung des Systems eine Papiermessung
(PM) und eine Strichmessung (SM) durchgeführt werden kann.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mindestens eine erste Meßeinheit (31) aufweist, die in Aufzeichnungsrichtung
vor dem Auftragselement (21) angeordnet ist, um eine erste Meßfläche (51) abzutasten
und ein erstes Meßsignal (MS1) zu erfassen bzw. zu bilden und einem
Vergleichsrechner (41) zuzuführen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie mindestens eine weitere Meßeinheit (35) aufweist, die nach dem
Auftragselement (21) in Aufzeichnungsrichtung (x) angeordnet ist, um eine weitere
Meßfläche (55) abzutasten, und ein weiteres Meßsignal zu erfassen bzw. zu bilden und
ebenfalls dem Vergleichsrechner (41) zuzuführen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils zwei Meßflächen (51, 55; 52, 56; 53, 57; 54, 58), die zu jeweils einer
Vergleichswerterfassung abgetastet werden, bezogen auf den Auftragspunkt (11),
gegenüberliegend angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzahl der um das aktive Schreib- oder Zeichengerät (2) angeordneten
Meßeinheiten (3, 31, 32, 33, 34, 35) und der zugehörigen Meßflächen (5, 51, 52, 53,
54, 55, 56, 57, 58) zwei oder ein Vielfaches von zwei, vorzugsweise vier, sechs oder
acht, beträgt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßflächen (51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58) auf dem Medium (8) alle den
gleichen Flächeninhalt und/oder im wesentlichen gleiche Flächenform aufweisen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flächenform der Meßflächen (51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58) auf dem Medium
(8) oval bzw. ellipsenförmig ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Flächeninhalt der Meßflächen (51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58) möglichst klein
und die räumlichen Rand-Abstände der sich jeweils gegenüberliegenden Meßflächen
(51, 55; 52, 56; 53, 57; 54, 58) zueinander möglichst gering sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rand-Abstände der sich jeweils gegenüber liegenden Meßflächen (51, 55; 52,
56; 53, 57; 54, 58) 2 bis 10 mm, vorzugsweise 3 bis 6 mm betragen und die
Meßflächen-Durchmesser 2 bis 15 mm, vorzugsweise 3 bis 6 mm groß sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die räumlichen Achsen-Abstände der Meßflächen (51, 55; 52, 56; 53, 57; 54, 58)
zueinander so gering sind, daß sich die nebeneinanderliegenden Meßflächen (51, 52,
53, 54, 55, 56, 57, 58) teilweise überschneiden.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Überschneidungsflächen der nebeneinanderliegenden Meßflächen (51, 52, 53,
54, 55, 56, 57, 58) in ihrer Breite mindestens dem Durchmesser der Schreibspitze (22)
entsprechen, vorzugsweise zwei bis achtmal so breit sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das abgetastete Flächenverhältnis zwischen dem geschwärzten Medium (81) und
dem weißen Medium (82) der Aufzeichnungsfläche (8) vorzugsweise größer als 1/45
beträgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die um das Schreib- oder Zeichengerät (2) angeordneten Meßeinheiten (3; 31, 32,
33, 34, 35) derart gestaltet oder ausgerichtet sind, daß sie mit ihren zugehörigen
Meßflächen (5; 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58) um die Schreibspitze (22) einen
peripheren Meßbereich von 360° abdecken.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vergleichsrechner (41) als Mittel dient, mit dessen Hilfe die zwischen einem
ersten und einem weiteren Meßsignal (MS1, MS5) in definierten Streckenabständen
und/oder Zeitabständen erfolgenden Vergleichsmessungen und die
Vergleichsberechnungen durchgeführt werden können.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils zwei Meßeinheiten (31, 33; 32, 34), bezogen auf den Stift (21) bzw. auf
die Schreibspitze (22), einander gegenüberliegend angeordnet sind und die Meßwerte
zur Bildung des jeweiligen Vergleichswertes (VW) aus den Meßsignalen (MS1, MS5;
MS2, MS6; MS3, MS7; MS4, MS8) erbringen.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Auswertelektronik (7) aufweist, zur Verarbeitung der abgetasteten
Meßsignale (MS1, MS2), zusammen mit Auswertungskriterien, den relevanten
Parametern und dem beim Kalibrieren ermittelten Grundwert (GW), der in Form
gespeicherter Daten (D) vorliegt.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein Display (42) und/oder geeignete Steuerungen als Mittel aufweist, zur
Ausgabe von Fehlermeldungen und/oder von Steuersignalen, nach der Feststellung von
Auftragungsfehlern oder Auftragungslücken durch die Auswertelektronik (7).
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie Steuermechanismen zur Wiederholung bereits erfolgter Auftragungen,
Stiftmagazine und Stiftwechsel-Steuerungen und/oder sonstige Mittel und Elemente
aufweist, mit deren Hilfe bei Auftragungsfehlern oder Auftragungslücken ein manueller
oder automatischer Wechsel des Schreib- oder Zeichengerätes (2) oder des
Auftragselementes (21) initiiert wird und/oder ein begrenzter Korrekturlauf bzw. eine
Wiederholung der Aufzeichnung (1) bzw. des Abstriches in einer vorbestimmten Länge
vorgenommen wird.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie zur Übertragung der Beleuchtung und der Abtastwerte und zur Vermeidung von
Störungen durch Fremdlicht einen Modulator, einen Demodulator und weitere Mittel
und Elemente aufweist, mit deren Hilfe die Meßsignale mittels der
Trägerfrequenztechnik (TFT) störungsfrei ermittelt und/oder übertragen werden
können.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Codeleser bzw. eine Decodiereinrichtung aufweist, womit vor dem Start
der Aufzeichnung (1) die zur Grundkalibrierung des Systems erforderlichen Daten
durch eine Codierauswertung (CA) aus der Erkennung einer an dem Schreib- oder
Zeichengerät (2) angebrachten Codierung oder aus offenen Kenndaten (90), ggf. neben
einer Papiermessung (PM) und/oder einer Strichmessung (SM), entnommen werden.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schreib- oder Zeichengerät (2) Codierungen oder Kenndaten (90) aufweist, die
von dem Codeleser bzw. von der Decodiereinrichtung abgetastet und nach der
Codierauswertung (CA) dem Vergleichsrechner (41) als Basisdaten zugeführt werden,
womit vor dem Start der Aufzeichnung (1) die zur Grundkalibrierung des Systems
erforderlichen Daten, ggf. neben einer Papiermessung (PM), entnommen werden.
Priority Applications (1)
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DE19934334883 DE4334883C2 (de) | 1993-10-13 | 1993-10-13 | Vorrichtung zur Überwachung von Schreib- oder Zeichengeräten, insbesondere in Plottern, Registriergeräten oder ähnlichen automatisch arbeitenden Systemen |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
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