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DE4324036C2 - Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem Erscheinungsbild - Google Patents

Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem Erscheinungsbild

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DE4324036C2
DE4324036C2 DE4324036A DE4324036A DE4324036C2 DE 4324036 C2 DE4324036 C2 DE 4324036C2 DE 4324036 A DE4324036 A DE 4324036A DE 4324036 A DE4324036 A DE 4324036A DE 4324036 C2 DE4324036 C2 DE 4324036C2
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    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
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    • B60Q1/2607Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic comprising at least two indicating lamps
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S43/00Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights
    • F21S43/20Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights characterised by refractors, transparent cover plates, light guides or filters
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Description

Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem Erscheinungsbild, mit mindestens einer Signalleuchte, mit einer Lichtquelle, mit einem Gehäuse und mit einer das Gehäuse an der Lichtaustrittsseite abschließenden Abschlussscheibe. Die Abschlussscheibe ist an ihrer der Lichtquelle zugewandten Innenseite mit lichtundurchlässigen erhabenen Streifen ausgebildet, zumindest in einem bestimmten Bereich der Leuchte, dem eine spezielle Signalfunktion zugeordnet ist.
Eine Kraftfahrzeugheckleuchte dieser Art ist zum Beispiel aus der EP 0 442 095 A2 bzw. der DE 90 01 659 U1 oder aus der DE 42 28 929 A1 bekannt. Solche Kraftfahrzeugheckleuchten sind heutzutage zumeist als sogenannte Mehrkammerleuchten ausgebildet. Das Gehäuse der Leuchte ist also durch Trennwände oder Reflektorteile oder ähnliche Mittel in mehreren Kammern unterteilt, die an der Lichtaustrittsseite mittels eines oder mehrerer Abschlussgläser verschlossen sind. Dabei bildet meistens jede Kammer ein separates Kraftfahrzeugheckleuchten­ element, dem eine bestimmte abzugebende Funktionsfarbe zugeordnet ist, zum Beispiel ein Rücklicht und ein Bremslicht mit der Funktionsfarbe Rot, ein Blinklicht mit der Funktions­ farbe Gelb oder ein Rückfahrlicht mit der Funktionsfarbe Weiß. In letzter Zeit wurde häufiger das Ziel verfolgt, solchen Leuchten selbst und auch in Beziehung mit dem Fahrzeug im ausgeschalteten Zustand der Leuchtenelemente ein farblich harmonisches Erscheinungsbild zu verleihen. Bei den bekannten Leuchten hat man versucht, das Erscheinungsbild dadurch zu vereinheitlichen, dass die der Lichtquelle zugewandte Innenseite der Abschlussscheibe mit lichtundurchlässigen Streifen versehen wurden, deren Farbe der Farbe der Abschlussscheibe vor benachbarten Leuchtenkammern entspricht.
Die in der EP 0 442 095 A2 beschriebene Kraftfahrzeugheck­ leuchte besitzt unter anderem eine Kammer für Rückfahrlicht in deren Bereich die Abschlussscheibe zunächst aus glasklarem Material besteht und an der Innenseite erhabene Streifen besitzt. Diese erhabenen Streifen sind mit einer lichtundurch­ lässigen Beschichtung versehen, deren Farbe der roten Farbe der darunter liegenden Abschlussscheibenabschnitte entsprechen soll. Es ist tatsächlich so, dass eine gewisse farbliche Anpassung des weißen bzw. glasklaren Abschnittes der Abschlussscheibe erreicht wird. Jedoch kann das erreichbare Maß der farblichen Harmonisierung nicht befriedigen, was seine Ursache insbesondere darin hat, dass wegen der unterschied­ lichen Materialien für die Abschlussscheibe einerseits und die farbige, lichtundurchlässige Prägefolie andererseits vom Betrachter unterschiedliche Farbtöne der lichtundurchlässigen Streifen im Vergleich mit den betreffenden benachbarten Abschlussscheibenabschnitten wahrgenommen werden.
Eine Verbesserung, die allerdings auch noch nicht in jedem Fall vollständig befriedigend ist, wird bei einer Leuchte gemäss der DE 42 28 929 A1 erreicht. Hierbei ist die Innenseite der Abschlussscheibe in den entsprechenden Bereichen mit lichtundurchlässigen Streifen versehen, die aus einem farbigen opaken Material bestehen, das dem Material der Abschlussscheibe gleich ist.
Aufgabe der Erfindung ist nunmehr, eine Kraftfahrzeugheck­ leuchte der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sie im ausgeschalteten Zustand bei Vorhandensein verschieden­ farbiger Bereiche der Abschlussscheibe ein weiter verbessertes farblich harmonisches Erscheinungsbild aufweist, ohne deren vorgeschriebene Signalfunktionen zu vernachlässigen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Abschlußscheibe an ihrer, der Lichtquelle zugewandten Innenseite mit Stegen aus lichtdurchlässigem Material, insbesondere aus einem zum Material der Abschlußscheibe gleichen Material, versehen ist. Dabei sind diese Stege von einer anderen Farbe als die von diesem Bereich der Leuchte abzugebende Funktionsfarbe, und die Stege weisen einen Belag oder eine Beschichtung aus lichtundurchlässigem, insbesondere reflektierendem Material auf, dessen Farbe an der auf die Stege gerichteten Fläche zumindest annähernd der Farbe entspricht, die auf den hinter der Abschlußscheibe gelegenen Gehäusewänden einschließlich Reflektoren vorherrscht. Es ist dabei nicht unbedingt erforderlich, daß der lichtundurchlässige Belag auf der Oberfläche der Stege haftet. Vielmehr ist es durchaus möglich und unter Umständen kostengünstiger, wenn die Stege mit einem entsprechenden, die lichtundurchlässigen Streifen bildenden Bauteil hinterlegt sind.
Durch die Verwendung eines lichtdurchlässgien Materials für die Stege, welche auf die Innenseite der Abschlußscheibe aufgespritzt werden und welche die gleiche Farbe wie ein benachbarter Lichtscheibenabschnitt, beispielsweise der einer Leuchtenkammer für eine andere Signalfunktion, besitzt, sowie durch die Verwendung eines lichtundurchlässigen Belages oder Beschichtung, die in Farbe und Wirkung einer reflektierenden Beschichtung des Leuchtengehäuses entspricht, wird für einen Betrachter ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes, farblich harmonisches Erscheinungsbild der Signalleuchte im ausgeschalteten Zustand erreicht, ohne deren Signalfunktion unter das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu bringen. Das verbesserte Erscheinungsbild der Signalleuchte wird insbesondere durch die Material- und Farbgleichheit der verwendeten Materialien erreicht.
Bevorzugt besitzen die Stege im Querschnitt eine Rechteck- oder Trapezform, wobei die Grundfläche des Trapezes mit der Abschlußscheibe in Verbindung steht. Derartige Querschnittsformen sind einfach herstellbar und sind außerdem einfach und kostengünstig mit dem lichtundurchlässigen Belag bzw. der lichtundurchlässigen Beschichtung zu versehen. Dieser Vorteil wird noch dadurch gesteigert, daß die Stege, respektive lichtundurchlässige Streifen, zueinander parallel verlaufen.
Wenn die Stege und damit auch die lichtundurchlässigen Streifen schmaler ausgeführt sind als die dazwischenliegenden lichtdurchlässigen Streifen, ist zwar der Grad der farblichen Vereinheitlichung nicht ganz so groß, aber andererseits wird die Intensität dieses Leuchtenbereiches bei Signalabgabe am wenigsten beeinflußt.
Am einfachsten herstellbar sind die Stege mit den lichtundurchlässigen Streifen, wenn diese nur in einer Richtung verlaufen, wobei eine waagerechte Ausrichtung vermutlich beim Betrachter den besten Eindruck hinterläßt. Im Zusammenwirken mit den Formen des betreffenden Fahrzeuges können natürlich auch andere Ausrichtungen der Stege bzw. Streifen von Vorteil sein.
Ein größeres Maß an farblicher Vereinheitlichung ist erreichbar, wenn die Stege, respektive Streifen in verschiedene Richtungen verlaufen, zum Beispiel senkrecht zueinander, und dabei ein Gitter bilden. Jedoch muß bei einer solchen Anordnung besonders darauf geachtet werden, daß die Intensität des aus der Leuchte austretenden Lichtes nicht unzulässig verringert wird. Eventuell müssen zusätzliche optische Mittel zur Beugung, Brechung oder Reflexion der Lichtstrahlen eingesetzt werden. Diese sind aber dem Fachmann hinreichend bekannt und bedürfen keiner weiteren Erklärung.
In den Ansprüchen 8 und 9 sind einige vorteilhafte Farbkombinationen für die farbliche Vereinheitlichung der Abschlußscheibe einer Mehrkammer­ signalleuchte angegeben, deren konkrete Auswahl in Abhängigkeit von der jeweils konkreten Anordnung der Abschlußscheibenbereiche mit den verschiedenen Funktionsfarben getroffen werden sollte.
Von besonderem Vorteil für ein farblich harmonisches Erscheinungsbild der Signalleuchte im ausgeschalteten Zustand ist es, wenn der Belag oder die Beschichtung aus lichtundurchlässigem Material auf den lichtdurchlässigen Streifen farblich und wirkungsmäßig mit dem im Gehäuse hinter der Abschlußscheibe befindlichen Hintergrund beispielsweise einem Reflektor, in Übereinstimmung gebracht oder zumindest stark angenähert wird. In den Ansprüchen 9 bis 13 sind dazu einige Ausgestaltungsmöglichkeiten angegeben, die jedoch nicht als ausschließlich betrachtet werden sollen.
Am einfachsten realisierbar ist es, ausschließlich die der Lichtquelle zugewandte Fläche der Stege mit einem lichtundurchlässigen Belag bzw. einer lichtundurchlässigen Beschichtung auszustatten, was auch zu einem guten Ergebnis in Bezug auf die farbliche Vereinheitlichung der Abschlußscheibe führt. Allerdings besteht die Möglichkeit, daß gewisse Anteile von Streulicht durch die flankierenden Seitenflächen der andersfarbigen lichtdurchlässigen Stege hindurchtreten, wodurch ein Anteil Fremdfarbe in die Funktionsfarbe gemischt wird. Bei den vorgeschlagenen Farbkombinationen hat dieser geringe Anteil einer Fremdfarbe noch keinen schädigenden Einfluß, d. h. die resultierende abgegebene Farbe hält sich immer noch im Rahmen des vorgeschriebenen Farbtones für die Funktions- bzw. Signalfarbe.
Um aber von vornherein den Anteil an möglicher Fremdfarbe möglichst gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn sich der lichtundurchlässige Belag bzw. die lichtundurchlässige Beschichtung zusätzlich bis auf die flankierenden Seitenflächen der lichtdurchlässigen Stege erstreckt. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, daß diese flankierenden Seitenflächen der Stege vollständig lichtundurchlässig abgedeckt sind.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich, in der anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel wiedergegeben ist. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Signalleuchtenkombination in einer Sicht auf die Außenseite der Abschlußscheibe,
Fig. 2 den Schnitt II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III aus Fig. 1,
Fig. 4 den Schnitt IV-IV aus Fig. 1 durch die Signalleuchte 2,
Fig. 5 den Ausschnitt A aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 6 den Auschnitt A aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung in einer anderen Ausführung als in Fig. 5 und
Fig. 7 den Ausschnitt B aus Fig. 4 in vergrößerter Darstellung.
In Fig. 1 ist eine Signalleuchtenkombination dargestellt, welche an der linken Seite eines Fahrzeughecks anzuordnen ist und aus einer ersten Signalleuchte 1 und einer zweiten Signalleuchte 2 besteht. Die erste Signalleuchte 1 ist an ein feststehendes Teil der Fahrzeugkarosserie und die Signalleuchte 2 an die Heckklappe des Fahrzeuges anzubauen. Die Abschlußscheibe 3 der Signalleuchte 1 und die Abschlußscheibe 4 der Signalleuchte 2 sind gleichermaßen in jeweils drei Abschnitte unterteilt, die sich über die gesamte Breite der Signalleuchte 1, 2 erstrecken. Der obere Abschnitt 5 der Abschlußscheibe 3 ist der Signalfunktion des Bremslichtes zugeordnet und dementsprechend in transparent rot ausgeführt. Hinter diesem Abschnitt 5 befindet sich im Leuchtengehäuse eine Leuchtenkammer, die in bekannter Weise mit einer Lichtquelle und einem Reflektor ausgestattet ist. Der mittlere Bereich 6 der Abschlußscheibe 3 ist der Signalfunktion des Blinklichtes zugeordnet und dementsprechend transparent gelb ausgeführt. Hinter diesem Abschnitt 6 befindet sich ebenfalls eine in bekannter Weise ausgebildete Leuchtenkammer. Dem unteren Abschnitt 7 der Abschlußscheibe 3 ist die Signalfunktion des Schlußlichtes zugeordnet. Zusätzlich ist in diesen Abschnitt 7 der Abschlußscheibe 3 die Funktion des Rückstrahlers integriert. Dementsprechend ist dieser Abschnitt 7 in bekannter Weise in transparent rot mit integrierten Bereichen zum Beispiel Streifen, von roten Rückstrahlertripeln ausgebildet.
Die Abschlußscheibe 3 ist also in einen oberen Abschnitt 5 mit der Farbe Rot, einen mittleren Abschnitt 6 mit der Farbe Gelb und einen unteren Abschnitt 7 mit der Farbe Rot untergliedert. Die Abschlußscheibe 4 der Signalleuchte 2 ist farblich prinzipiell so gegliedert wie die Abschlußscheibe 3 der Signalleuchte 1. Der obere Abschnitt 8 der Abschlußscheibe 4 ist in der gleichen Farbe wie der obere Abschnitt 5 der benachbarten Abschlußscheibe 3 ausgeführt und weist die gleiche, an sich bekannte zeilenförmige Struktur auf wie der obere Abschnitt 5 der benachbarten Abschlußscheibe 3. Hinter dem Abschnitt 8 befindet sich keine Lichtquelle, die hinter dem Abschnitt 8 befindliche Wand 11 des Leuchtengehäuses 12 ist reflektierend beschichtet. Der untere Abschnitt 10 der Abschlußscheibe 4 ist in der gleichen Farbe und Struktur wie der untere Abschnitt 7 der benachbarten Abschlußscheibe 3 ausgeführt. Im vorgeschriebenen Abstand vom Abschnitt 7 mit der Bremslichtfunktion befindet sich im Abschnitt 10 der Abschlußscheibe 4 ein Bereich 13, dem die Funktion des Nebelschlußlichtes zugeordnet ist. Hinter diesem Bereich 13 der Abschlußscheibe 4 befindet sich im Gehäuse 12 eine Leuchtenkammer 14, die in an sich bekannter Weise mit einer Lichtquelle 15 und einem Reflektor 16 ausgestattet ist. In den übrigen Teilen befindet sich hinter dem Abschnitt 10 eine Wand 17 des Gehäuses 12, die reflektierend beschichtet ist.
Der mittlere Abschnitt 9 der Abschlußscheibe 4 ist in der gleichen Farbe, nämlich Gelb, und in der gleichen Struktur wie der mittlere Abschnitt 6 der Abschlußscheibe 3 ausgebildet, ausgenommen ein Bereich 18, dem die Funktion des Rückfahrlichtes zugeordnet ist. Dieser Bereich 18 befindet sich genau über dem Bereich 13 des Abschnittes 10. Hinter dem Bereich 18 befindet sich im Gehäuse 12 eine weitere Leuchtenkammer 19, die ebenfalls in bekannter Weise mit einer Lichtquelle 20 und einem Reflektor 21 ausgestattet ist. In den übrigen Teilen befindet sich hinter dem Abschnitt 9 wiederum eine Wand 22 des Gehäuses 12, die lichtreflektierend beschichtet ist.
Um nun gemäß der Aufgabe der Erfindung insbesondere im Abschnitt 9 der Abschlußscheibe 4 eine verbesserte farbliche Harmonisierung zu erreichen und trotzdem die Funktion zu gewährleisten, ist die Abschlußscheibe 4 im Bereich 18 in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet. Die weitere Beschreibung bezieht sich nunmehr im wesentlichen auf die Fig. 5 bis 7, die eine vergrößerte Abbildung wiedergeben.
In dem Bereich 18 ist die Abschlußscheibe 4 aus glasklarem Material hergestellt. An der Innenseite 23, das heißt der Lichtquelle 20 zugewandeten Seite, der Abschlußscheibe 4 befinden sich Stege 24, 25 die in Bezug auf ihre Farbe und ihr Material der Abschlußscheibe 4 im Abschnitt 9 außerhalb des Bereiches 18 gleich, also transparent gelb sind. Die Stege 24, 25 verlaufen parallel zueinander und insgesamt annähernd in waagerechter Richtung. Die Stege 24 (Fig. 5) haben einen rechteckigen Querschnitt und die Stege 25 (Fig. 6) haben einen trapezförmigen Querschnitt. Mit einer breiten Fläche sind die Stege 24, 25 mit der Innenseite 23 der Abschlußscheibe 4 verbunden, wobei dies im Fall der Stege 25 die Fläche ist, die von den Grundlinien aller Trapezquerschnitte gebildet wird. In einfacher und kostengünstiger Weise sind die Stege 24, 25 durch Anspritzen an die Innenseite 23 im Spritz­ gießverfahren herstellbar. Als weiteres Merkmal sind die Stege 24, 25 schmaler ausgeführt als die zeilenförmigen Zwischenräume 26 zwischen den Stegen 24, 25 um die Lichtaustrittsfläche und damit die Intensität des Rückfahrlichtes nicht unnötig stark einzuschränken. Zur besseren Lichtverteilung sind in diese Zwischenräumen 26 optische Elemente 27 in Form von nebeneinander senkrecht angeordneten Zylinderlinsen eingebracht.
Die Stege 24, 25, die eine Einheit mit der Abschlußscheibe 4 bilden, sind an der Innenseite 23 mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung 28 versehen, die in bekannter Weise durch Aufbringen einer geeigneten Prägefolie herzustellen ist. Diese Beschichtung beinhaltet gleiche oder ähnliche Farb- bzw. Reflexionspartikel, wie der Reflektor 21 oder das reflektierende Material auf der Wand 22 des Gehäuses 12. Damit wird eine gute Übereinstimmung bzw. große Ähnlichkeit des Erscheinungsbildes der nunmehr lichtundurchlässigen Streifen mit den übrigen Teilen des mittleren Abschnittes 9 der Abschlußscheibe 4 in Bezug auf Farbe und Brillianz erreicht.
In Fig. 6 ist zu sehen, daß zusätzlich die flankierenden Seitenflächen 29 der Stege 25 mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung 28 der beschriebenen Art versehen sind. Dadurch wird die von einem Betrachter empfindbare Farbintensität und Brillanz der zum glasklaren Bereich der Abschlußscheibe 4 andersfarbigen Streifen erhöht, was empfindungsgemäß zu einem noch besseren farblich harmonischen Erscheinungsbild der Signalleuchte 2 bzw. Signalleuchtenkombination 1, 2 führt. Außerdem wird verhindert, daß bei eingeschalteter Lichtquelle 20 gewisse unvermeidbare Streulichtanteile durch diese Seitenflächen 29 der Stege 25 hindurchtreten und aufgrund der Farbfilterwirkung der Stege 25 die abgestrahlte Funktionsfarbe des Bereiches 18 der Abschlußscheibe 4 nicht der vorgeschriebenen Funktionsfarbe entspricht. Im vorliegenden Fall wird mit anderen Worten ausgedrückt, verhindert, daß ein zu großer Anteil gelben Lichtes dem eigentlich nahezu weißen Licht des Rückfahrlichtes zugemischt wird.

Claims (15)

1. Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem Erscheinungsbild, mit mindestens einer Signalleuchte (2), mit einer Lichtquelle (20) mit einem Gehäuse (12) und mit einer das Gehäuse (12) an der Lichtaustrittsseite abschließenden Abschlussscheibe (4), welche an ihrer der Lichtquelle (20) zugewandten Innenseite (23) mit lichtundurchlässigen erhabenen Streifen ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erhabenen Streifen als Stege (24, 25) aus lichtdurchlässigem Material ausgebildet sind, dass die Stege (24, 25) eine andere Farbe haben als die von diesem Bereich (18) der Abschlussscheibe (4) abzugebende Funktionsfarbe, dass die Stege (24, 25) aus einem zum Material der Abschlussscheibe (4) gleichen Material bestehen und dass die Stege (24, 25) einen Belag oder eine Beschichtung (28) aus lichtundurchlässigem, reflektierenden, Material aufweisen, deren Farbe an der auf die Stege (24, 25) gerichteten Fläche zumindest annähernd der Farbe der Gehäusewände oder der Reflektoren hinter der Abschlussscheibe (4) entspricht.
2. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) im Querschnitt zumindest annähernd rechteckig oder trapezförmig sind und parallel zueinander verlaufen, wobei die Stege (24, 25) formschlüssig mit der Abschlussscheibe (4) verbunden sind.
3. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) schmaler sind als der Zwischenraum (26) zwischen den Stegen (24, 25).
4. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) nur in einer, vorzugsweise in waagerechter, Richtung verlaufen.
5. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) in mehreren verschiedenen Richtungen verlaufen und ein Gitter bilden.
6. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlussscheibe (4) zwischen den Stegen (24, 25) an der Innenseite (23) mit optischen Elementen (27) zur Lichtbeugung oder Lichtbrechung, insbesondere mit Linsenelementen, ausgebildet ist.
7. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bereich (18) der Signalleuchte (2) mit der abzugebenden Funktionsfarbe Weiß (Rückfahrlicht) die Abschlussscheibe (4) glasklar und die Stege (24, 25) gelb bis orange oder rot ausgebildet sind.
8. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer weiteren Signalleuchte (1) in einem Bereich mit der abzugebenden Funktionsfarbe Gelb (Blinklicht) die Abschlussscheibe (3) gelb und die Stege (24, 25) rot ausgebildet sind.
9. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder die Beschichtung (28) der Stege (24, 25) aus einem Lack, insbesondere einem Reflexionslack, hergestellt ist.
10. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder die Beschichtung (28) der Stege (24, 25) aus dem für die Beschichtung eines Reflektors der Signalleuchte (1, 2) verwendeten Lack hergestellt ist.
11. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder die Beschichtung (28) der Stege (24, 25) aus Prägefolie hergestellt ist, insbesondere aus Prägefolie, welche mit den gleichen Farbstoffen wie im Gehäuse (12) aufgebrachter Reflexionslack ausgebildet ist.
12. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder die Beschichtung (28) aus einem metallischen Werkstoff besteht.
13. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag (28) der Stege (24, 25) von einem der gewählten Steganordnung entsprechendem Raster aus Blech oder Folie besteht, mit welchem die Abschlussscheibe (4) im Bereich der Stege (24, 25) hinterlegt ist.
14. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Belag oder die Beschichtung (28) aus lichtundurchlässigem Material ausschließlich auf die der Lichtquelle (20) zugewandte Seite der Stege (24, 25) erstreckt.
15. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Belag oder die Beschichtung (28) aus lichtundurchlässigem Material zusätzlich auf die Seiten (29) der Stege (24, 25) erstreckt, welche an die der Lichtquelle (20) zugewandte Seite angrenzen.
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