DE4324036C2 - Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem Erscheinungsbild - Google Patents
Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem ErscheinungsbildInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugheckleuchte mit
verbessertem Erscheinungsbild, mit mindestens einer
Signalleuchte, mit einer Lichtquelle, mit einem Gehäuse und
mit einer das Gehäuse an der Lichtaustrittsseite
abschließenden Abschlussscheibe. Die Abschlussscheibe ist an
ihrer der Lichtquelle zugewandten Innenseite mit
lichtundurchlässigen erhabenen Streifen ausgebildet, zumindest
in einem bestimmten Bereich der Leuchte, dem eine spezielle
Signalfunktion zugeordnet ist.
Eine Kraftfahrzeugheckleuchte dieser Art ist zum Beispiel aus
der EP 0 442 095 A2 bzw. der DE 90 01 659 U1 oder aus der
DE 42 28 929 A1 bekannt. Solche Kraftfahrzeugheckleuchten sind
heutzutage zumeist als sogenannte Mehrkammerleuchten
ausgebildet. Das Gehäuse der Leuchte ist also durch Trennwände
oder Reflektorteile oder ähnliche Mittel in mehreren Kammern
unterteilt, die an der Lichtaustrittsseite mittels eines oder
mehrerer Abschlussgläser verschlossen sind. Dabei bildet
meistens jede Kammer ein separates Kraftfahrzeugheckleuchten
element, dem eine bestimmte abzugebende Funktionsfarbe
zugeordnet ist, zum Beispiel ein Rücklicht und ein Bremslicht
mit der Funktionsfarbe Rot, ein Blinklicht mit der Funktions
farbe Gelb oder ein Rückfahrlicht mit der Funktionsfarbe Weiß.
In letzter Zeit wurde häufiger das Ziel verfolgt, solchen
Leuchten selbst und auch in Beziehung mit dem Fahrzeug im
ausgeschalteten Zustand der Leuchtenelemente ein farblich
harmonisches Erscheinungsbild zu verleihen. Bei den bekannten
Leuchten hat man versucht, das Erscheinungsbild dadurch zu
vereinheitlichen, dass die der Lichtquelle zugewandte
Innenseite der Abschlussscheibe mit lichtundurchlässigen
Streifen versehen wurden, deren Farbe der Farbe der
Abschlussscheibe vor benachbarten Leuchtenkammern entspricht.
Die in der EP 0 442 095 A2 beschriebene Kraftfahrzeugheck
leuchte besitzt unter anderem eine Kammer für Rückfahrlicht in
deren Bereich die Abschlussscheibe zunächst aus glasklarem
Material besteht und an der Innenseite erhabene Streifen
besitzt. Diese erhabenen Streifen sind mit einer lichtundurch
lässigen Beschichtung versehen, deren Farbe der roten Farbe
der darunter liegenden Abschlussscheibenabschnitte entsprechen
soll. Es ist tatsächlich so, dass eine gewisse farbliche
Anpassung des weißen bzw. glasklaren Abschnittes der
Abschlussscheibe erreicht wird. Jedoch kann das erreichbare
Maß der farblichen Harmonisierung nicht befriedigen, was seine
Ursache insbesondere darin hat, dass wegen der unterschied
lichen Materialien für die Abschlussscheibe einerseits und die
farbige, lichtundurchlässige Prägefolie andererseits vom
Betrachter unterschiedliche Farbtöne der lichtundurchlässigen
Streifen im Vergleich mit den betreffenden benachbarten
Abschlussscheibenabschnitten wahrgenommen werden.
Eine Verbesserung, die allerdings auch noch nicht in jedem
Fall vollständig befriedigend ist, wird bei einer Leuchte
gemäss der DE 42 28 929 A1 erreicht. Hierbei ist die
Innenseite der Abschlussscheibe in den entsprechenden
Bereichen mit lichtundurchlässigen Streifen versehen, die aus
einem farbigen opaken Material bestehen, das dem Material der
Abschlussscheibe gleich ist.
Aufgabe der Erfindung ist nunmehr, eine Kraftfahrzeugheck
leuchte der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sie
im ausgeschalteten Zustand bei Vorhandensein verschieden
farbiger Bereiche der Abschlussscheibe ein weiter verbessertes
farblich harmonisches Erscheinungsbild aufweist, ohne deren
vorgeschriebene Signalfunktionen zu vernachlässigen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Abschlußscheibe
an ihrer, der Lichtquelle zugewandten Innenseite mit Stegen aus
lichtdurchlässigem Material, insbesondere aus einem zum Material der
Abschlußscheibe gleichen Material, versehen ist. Dabei sind diese Stege
von einer anderen Farbe als die von diesem Bereich der Leuchte
abzugebende Funktionsfarbe, und die Stege weisen einen Belag oder eine
Beschichtung aus lichtundurchlässigem, insbesondere reflektierendem
Material auf, dessen Farbe an der auf die Stege gerichteten Fläche
zumindest annähernd der Farbe entspricht, die auf den hinter der
Abschlußscheibe gelegenen Gehäusewänden einschließlich Reflektoren
vorherrscht. Es ist dabei nicht unbedingt erforderlich, daß der
lichtundurchlässige Belag auf der Oberfläche der Stege haftet. Vielmehr
ist es durchaus möglich und unter Umständen kostengünstiger, wenn die
Stege mit einem entsprechenden, die lichtundurchlässigen Streifen
bildenden Bauteil hinterlegt sind.
Durch die Verwendung eines lichtdurchlässgien Materials für die Stege,
welche auf die Innenseite der Abschlußscheibe aufgespritzt werden und
welche die gleiche Farbe wie ein benachbarter Lichtscheibenabschnitt,
beispielsweise der einer Leuchtenkammer für eine andere Signalfunktion,
besitzt, sowie durch die Verwendung eines lichtundurchlässigen Belages
oder Beschichtung, die in Farbe und Wirkung einer reflektierenden
Beschichtung des Leuchtengehäuses entspricht, wird für einen Betrachter
ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes, farblich harmonisches
Erscheinungsbild der Signalleuchte im ausgeschalteten Zustand erreicht,
ohne deren Signalfunktion unter das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu
bringen. Das verbesserte Erscheinungsbild der Signalleuchte wird
insbesondere durch die Material- und Farbgleichheit der verwendeten
Materialien erreicht.
Bevorzugt besitzen die Stege im Querschnitt eine Rechteck- oder
Trapezform, wobei die Grundfläche des Trapezes mit der Abschlußscheibe
in Verbindung steht. Derartige Querschnittsformen sind einfach
herstellbar und sind außerdem einfach und kostengünstig mit dem
lichtundurchlässigen Belag bzw. der lichtundurchlässigen Beschichtung zu
versehen. Dieser Vorteil wird noch dadurch gesteigert, daß die Stege,
respektive lichtundurchlässige Streifen, zueinander parallel verlaufen.
Wenn die Stege und damit auch die lichtundurchlässigen Streifen schmaler
ausgeführt sind als die dazwischenliegenden lichtdurchlässigen Streifen,
ist zwar der Grad der farblichen Vereinheitlichung nicht ganz so groß,
aber andererseits wird die Intensität dieses Leuchtenbereiches bei
Signalabgabe am wenigsten beeinflußt.
Am einfachsten herstellbar sind die Stege mit den lichtundurchlässigen
Streifen, wenn diese nur in einer Richtung verlaufen, wobei eine
waagerechte Ausrichtung vermutlich beim Betrachter den besten Eindruck
hinterläßt. Im Zusammenwirken mit den Formen des betreffenden Fahrzeuges
können natürlich auch andere Ausrichtungen der Stege bzw. Streifen von
Vorteil sein.
Ein größeres Maß an farblicher Vereinheitlichung ist erreichbar, wenn
die Stege, respektive Streifen in verschiedene Richtungen verlaufen, zum
Beispiel senkrecht zueinander, und dabei ein Gitter bilden. Jedoch muß
bei einer solchen Anordnung besonders darauf geachtet werden, daß die
Intensität des aus der Leuchte austretenden Lichtes nicht unzulässig
verringert wird. Eventuell müssen zusätzliche optische Mittel zur
Beugung, Brechung oder Reflexion der Lichtstrahlen eingesetzt werden.
Diese sind aber dem Fachmann hinreichend bekannt und bedürfen keiner
weiteren Erklärung.
In den Ansprüchen 8 und 9 sind einige vorteilhafte Farbkombinationen für
die farbliche Vereinheitlichung der Abschlußscheibe einer Mehrkammer
signalleuchte angegeben, deren konkrete Auswahl in Abhängigkeit von der
jeweils konkreten Anordnung der Abschlußscheibenbereiche mit den
verschiedenen Funktionsfarben getroffen werden sollte.
Von besonderem Vorteil für ein farblich harmonisches Erscheinungsbild
der Signalleuchte im ausgeschalteten Zustand ist es, wenn der Belag oder
die Beschichtung aus lichtundurchlässigem Material auf den
lichtdurchlässigen Streifen farblich und wirkungsmäßig mit dem im
Gehäuse hinter der Abschlußscheibe befindlichen Hintergrund
beispielsweise einem Reflektor, in Übereinstimmung gebracht oder
zumindest stark angenähert wird. In den Ansprüchen 9 bis 13 sind dazu
einige Ausgestaltungsmöglichkeiten angegeben, die jedoch nicht als
ausschließlich betrachtet werden sollen.
Am einfachsten realisierbar ist es, ausschließlich die der Lichtquelle
zugewandte Fläche der Stege mit einem lichtundurchlässigen Belag bzw.
einer lichtundurchlässigen Beschichtung auszustatten, was auch zu einem
guten Ergebnis in Bezug auf die farbliche Vereinheitlichung der
Abschlußscheibe führt. Allerdings besteht die Möglichkeit, daß gewisse
Anteile von Streulicht durch die flankierenden Seitenflächen der
andersfarbigen lichtdurchlässigen Stege hindurchtreten, wodurch ein
Anteil Fremdfarbe in die Funktionsfarbe gemischt wird. Bei den
vorgeschlagenen Farbkombinationen hat dieser geringe Anteil einer
Fremdfarbe noch keinen schädigenden Einfluß, d. h. die resultierende
abgegebene Farbe hält sich immer noch im Rahmen des vorgeschriebenen
Farbtones für die Funktions- bzw. Signalfarbe.
Um aber von vornherein den Anteil an möglicher Fremdfarbe möglichst
gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn sich der lichtundurchlässige
Belag bzw. die lichtundurchlässige Beschichtung zusätzlich bis auf die
flankierenden Seitenflächen der lichtdurchlässigen Stege erstreckt.
Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, daß diese flankierenden
Seitenflächen der Stege vollständig lichtundurchlässig abgedeckt sind.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind aus der
nachfolgenden Beschreibung ersichtlich, in der anhand der Zeichnung ein
Ausführungsbeispiel wiedergegeben ist. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Signalleuchtenkombination in einer Sicht auf die
Außenseite der Abschlußscheibe,
Fig. 2 den Schnitt II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III aus Fig. 1,
Fig. 4 den Schnitt IV-IV aus Fig. 1 durch die Signalleuchte 2,
Fig. 5 den Ausschnitt A aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 6 den Auschnitt A aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung in
einer anderen Ausführung als in Fig. 5 und
Fig. 7 den Ausschnitt B aus Fig. 4 in vergrößerter Darstellung.
In Fig. 1 ist eine Signalleuchtenkombination dargestellt, welche an der
linken Seite eines Fahrzeughecks anzuordnen ist und aus einer ersten
Signalleuchte 1 und einer zweiten Signalleuchte 2 besteht. Die erste
Signalleuchte 1 ist an ein feststehendes Teil der Fahrzeugkarosserie und
die Signalleuchte 2 an die Heckklappe des Fahrzeuges anzubauen. Die
Abschlußscheibe 3 der Signalleuchte 1 und die Abschlußscheibe 4 der
Signalleuchte 2 sind gleichermaßen in jeweils drei Abschnitte
unterteilt, die sich über die gesamte Breite der Signalleuchte 1, 2
erstrecken. Der obere Abschnitt 5 der Abschlußscheibe 3 ist der
Signalfunktion des Bremslichtes zugeordnet und dementsprechend in
transparent rot ausgeführt. Hinter diesem Abschnitt 5 befindet sich im
Leuchtengehäuse eine Leuchtenkammer, die in bekannter Weise mit einer
Lichtquelle und einem Reflektor ausgestattet ist. Der mittlere Bereich 6
der Abschlußscheibe 3 ist der Signalfunktion des Blinklichtes zugeordnet
und dementsprechend transparent gelb ausgeführt. Hinter diesem Abschnitt
6 befindet sich ebenfalls eine in bekannter Weise ausgebildete
Leuchtenkammer. Dem unteren Abschnitt 7 der Abschlußscheibe 3 ist die
Signalfunktion des Schlußlichtes zugeordnet. Zusätzlich ist in diesen
Abschnitt 7 der Abschlußscheibe 3 die Funktion des Rückstrahlers
integriert. Dementsprechend ist dieser Abschnitt 7 in bekannter Weise in
transparent rot mit integrierten Bereichen zum Beispiel Streifen, von
roten Rückstrahlertripeln ausgebildet.
Die Abschlußscheibe 3 ist also in einen oberen Abschnitt 5 mit der Farbe
Rot, einen mittleren Abschnitt 6 mit der Farbe Gelb und einen unteren
Abschnitt 7 mit der Farbe Rot untergliedert. Die Abschlußscheibe 4 der
Signalleuchte 2 ist farblich prinzipiell so gegliedert wie die
Abschlußscheibe 3 der Signalleuchte 1. Der obere Abschnitt 8 der
Abschlußscheibe 4 ist in der gleichen Farbe wie der obere Abschnitt 5
der benachbarten Abschlußscheibe 3 ausgeführt und weist die gleiche, an
sich bekannte zeilenförmige Struktur auf wie der obere Abschnitt 5 der
benachbarten Abschlußscheibe 3. Hinter dem Abschnitt 8 befindet sich
keine Lichtquelle, die hinter dem Abschnitt 8 befindliche Wand 11 des
Leuchtengehäuses 12 ist reflektierend beschichtet. Der untere Abschnitt
10 der Abschlußscheibe 4 ist in der gleichen Farbe und Struktur wie der
untere Abschnitt 7 der benachbarten Abschlußscheibe 3 ausgeführt. Im
vorgeschriebenen Abstand vom Abschnitt 7 mit der Bremslichtfunktion
befindet sich im Abschnitt 10 der Abschlußscheibe 4 ein Bereich 13, dem
die Funktion des Nebelschlußlichtes zugeordnet ist. Hinter diesem
Bereich 13 der Abschlußscheibe 4 befindet sich im Gehäuse 12 eine
Leuchtenkammer 14, die in an sich bekannter Weise mit einer Lichtquelle
15 und einem Reflektor 16 ausgestattet ist. In den übrigen Teilen
befindet sich hinter dem Abschnitt 10 eine Wand 17 des Gehäuses 12, die
reflektierend beschichtet ist.
Der mittlere Abschnitt 9 der Abschlußscheibe 4 ist in der gleichen
Farbe, nämlich Gelb, und in der gleichen Struktur wie der mittlere
Abschnitt 6 der Abschlußscheibe 3 ausgebildet, ausgenommen ein Bereich
18, dem die Funktion des Rückfahrlichtes zugeordnet ist. Dieser Bereich
18 befindet sich genau über dem Bereich 13 des Abschnittes 10. Hinter
dem Bereich 18 befindet sich im Gehäuse 12 eine weitere Leuchtenkammer
19, die ebenfalls in bekannter Weise mit einer Lichtquelle 20 und einem
Reflektor 21 ausgestattet ist. In den übrigen Teilen befindet sich
hinter dem Abschnitt 9 wiederum eine Wand 22 des Gehäuses 12, die
lichtreflektierend beschichtet ist.
Um nun gemäß der Aufgabe der Erfindung insbesondere im Abschnitt 9 der
Abschlußscheibe 4 eine verbesserte farbliche Harmonisierung zu erreichen
und trotzdem die Funktion zu gewährleisten, ist die Abschlußscheibe 4 im
Bereich 18 in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet. Die weitere
Beschreibung bezieht sich nunmehr im wesentlichen auf die Fig. 5 bis
7, die eine vergrößerte Abbildung wiedergeben.
In dem Bereich 18 ist die Abschlußscheibe 4 aus glasklarem Material
hergestellt. An der Innenseite 23, das heißt der Lichtquelle 20
zugewandeten Seite, der Abschlußscheibe 4 befinden sich Stege 24, 25 die
in Bezug auf ihre Farbe und ihr Material der Abschlußscheibe 4 im
Abschnitt 9 außerhalb des Bereiches 18 gleich, also transparent gelb
sind. Die Stege 24, 25 verlaufen parallel zueinander und insgesamt
annähernd in waagerechter Richtung. Die Stege 24 (Fig. 5) haben einen
rechteckigen Querschnitt und die Stege 25 (Fig. 6) haben einen
trapezförmigen Querschnitt. Mit einer breiten Fläche sind die Stege 24,
25 mit der Innenseite 23 der Abschlußscheibe 4 verbunden, wobei dies im
Fall der Stege 25 die Fläche ist, die von den Grundlinien aller
Trapezquerschnitte gebildet wird. In einfacher und kostengünstiger Weise
sind die Stege 24, 25 durch Anspritzen an die Innenseite 23 im Spritz
gießverfahren herstellbar. Als weiteres Merkmal sind die Stege 24, 25
schmaler ausgeführt als die zeilenförmigen Zwischenräume 26 zwischen den
Stegen 24, 25 um die Lichtaustrittsfläche und damit die Intensität des
Rückfahrlichtes nicht unnötig stark einzuschränken. Zur besseren
Lichtverteilung sind in diese Zwischenräumen 26 optische Elemente 27 in
Form von nebeneinander senkrecht angeordneten Zylinderlinsen
eingebracht.
Die Stege 24, 25, die eine Einheit mit der Abschlußscheibe 4 bilden,
sind an der Innenseite 23 mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung 28
versehen, die in bekannter Weise durch Aufbringen einer geeigneten
Prägefolie herzustellen ist. Diese Beschichtung beinhaltet gleiche oder
ähnliche Farb- bzw. Reflexionspartikel, wie der Reflektor 21 oder das
reflektierende Material auf der Wand 22 des Gehäuses 12. Damit wird eine
gute Übereinstimmung bzw. große Ähnlichkeit des Erscheinungsbildes der
nunmehr lichtundurchlässigen Streifen mit den übrigen Teilen des
mittleren Abschnittes 9 der Abschlußscheibe 4 in Bezug auf Farbe und
Brillianz erreicht.
In Fig. 6 ist zu sehen, daß zusätzlich die flankierenden Seitenflächen
29 der Stege 25 mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung 28 der
beschriebenen Art versehen sind. Dadurch wird die von einem Betrachter
empfindbare Farbintensität und Brillanz der zum glasklaren Bereich der
Abschlußscheibe 4 andersfarbigen Streifen erhöht, was empfindungsgemäß
zu einem noch besseren farblich harmonischen Erscheinungsbild der
Signalleuchte 2 bzw. Signalleuchtenkombination 1, 2 führt. Außerdem wird
verhindert, daß bei eingeschalteter Lichtquelle 20 gewisse unvermeidbare
Streulichtanteile durch diese Seitenflächen 29 der Stege 25
hindurchtreten und aufgrund der Farbfilterwirkung der Stege 25 die
abgestrahlte Funktionsfarbe des Bereiches 18 der Abschlußscheibe 4 nicht
der vorgeschriebenen Funktionsfarbe entspricht. Im vorliegenden Fall
wird mit anderen Worten ausgedrückt, verhindert, daß ein zu großer
Anteil gelben Lichtes dem eigentlich nahezu weißen Licht des
Rückfahrlichtes zugemischt wird.
Claims (15)
1. Kraftfahrzeugheckleuchte mit verbessertem
Erscheinungsbild, mit mindestens einer Signalleuchte (2),
mit einer Lichtquelle (20) mit einem Gehäuse (12) und mit
einer das Gehäuse (12) an der Lichtaustrittsseite
abschließenden Abschlussscheibe (4), welche an ihrer der
Lichtquelle (20) zugewandten Innenseite (23) mit
lichtundurchlässigen erhabenen Streifen ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die erhabenen Streifen als
Stege (24, 25) aus lichtdurchlässigem Material
ausgebildet sind, dass die Stege (24, 25) eine andere
Farbe haben als die von diesem Bereich (18) der
Abschlussscheibe (4) abzugebende Funktionsfarbe, dass die
Stege (24, 25) aus einem zum Material der
Abschlussscheibe (4) gleichen Material bestehen und dass
die Stege (24, 25) einen Belag oder eine Beschichtung
(28) aus lichtundurchlässigem, reflektierenden, Material
aufweisen, deren Farbe an der auf die Stege (24, 25)
gerichteten Fläche zumindest annähernd der Farbe der
Gehäusewände oder der Reflektoren hinter der
Abschlussscheibe (4) entspricht.
2. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) im Querschnitt
zumindest annähernd rechteckig oder trapezförmig sind und
parallel zueinander verlaufen, wobei die Stege (24, 25)
formschlüssig mit der Abschlussscheibe (4) verbunden
sind.
3. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) schmaler sind als
der Zwischenraum (26) zwischen den Stegen (24, 25).
4. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (24,
25) nur in einer, vorzugsweise in waagerechter, Richtung
verlaufen.
5. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (24, 25) in
mehreren verschiedenen Richtungen verlaufen und ein
Gitter bilden.
6. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abschlussscheibe (4) zwischen den Stegen (24, 25) an der
Innenseite (23) mit optischen Elementen (27) zur
Lichtbeugung oder Lichtbrechung, insbesondere mit
Linsenelementen, ausgebildet ist.
7. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bereich
(18) der Signalleuchte (2) mit der abzugebenden
Funktionsfarbe Weiß (Rückfahrlicht) die Abschlussscheibe
(4) glasklar und die Stege (24, 25) gelb bis orange oder
rot ausgebildet sind.
8. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer
weiteren Signalleuchte (1) in einem Bereich mit der
abzugebenden Funktionsfarbe Gelb (Blinklicht) die
Abschlussscheibe (3) gelb und die Stege (24, 25) rot
ausgebildet sind.
9. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder
die Beschichtung (28) der Stege (24, 25) aus einem Lack,
insbesondere einem Reflexionslack, hergestellt ist.
10. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Belag oder die Beschichtung (28)
der Stege (24, 25) aus dem für die Beschichtung eines
Reflektors der Signalleuchte (1, 2) verwendeten Lack
hergestellt ist.
11. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder die
Beschichtung (28) der Stege (24, 25) aus Prägefolie
hergestellt ist, insbesondere aus Prägefolie, welche mit
den gleichen Farbstoffen wie im Gehäuse (12)
aufgebrachter Reflexionslack ausgebildet ist.
12. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass der Belag oder die
Beschichtung (28) aus einem metallischen Werkstoff
besteht.
13. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Belag (28) der Stege (24, 25)
von einem der gewählten Steganordnung entsprechendem
Raster aus Blech oder Folie besteht, mit welchem die
Abschlussscheibe (4) im Bereich der Stege (24, 25)
hinterlegt ist.
14. Kraftfahrzeugheckleuchte nach einem der Ansprüche 9 bis
12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Belag oder die
Beschichtung (28) aus lichtundurchlässigem Material
ausschließlich auf die der Lichtquelle (20) zugewandte
Seite der Stege (24, 25) erstreckt.
15. Kraftfahrzeugheckleuchte nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass sich der Belag oder die Beschichtung
(28) aus lichtundurchlässigem Material zusätzlich auf die
Seiten (29) der Stege (24, 25) erstreckt, welche an die
der Lichtquelle (20) zugewandte Seite angrenzen.
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