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DE4323377C2 - Absturzsicherung für Plattformen - Google Patents

Absturzsicherung für Plattformen

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DE4323377C2
DE4323377C2 DE19934323377 DE4323377A DE4323377C2 DE 4323377 C2 DE4323377 C2 DE 4323377C2 DE 19934323377 DE19934323377 DE 19934323377 DE 4323377 A DE4323377 A DE 4323377A DE 4323377 C2 DE4323377 C2 DE 4323377C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Absturzsicherung für Park­ plattformen, die auf einer stationären Unterlage ver­ schiebbar sind, gegenüber welcher ein Aufzug derart ausrichtbar ist, daß die Parkplattformen von der sta­ tionären Unterlage auf eine am Aufzug angeordnete Un­ terlage für die Parkplattformen verschiebbar sind, mit einem schwenkbar an der Unterlage gelagerten Siche­ rungshebel, der gegen die Wirkung einer Feder aus einer Sicherungsstellung, in der er in die Verschiebebahn der Parkplattform ragt, in eine Freigabestellung ver­ schwenkbar ist, in welcher er aus der Verschiebebahn der Parkplattform entfernt ist.
Parkplattformen mit darauf geparkten Personenkraftwagen können bei Parkanlagen in einer größeren Anzahl von übereinander angeordneten stationären Unterlagen abge­ stellt werden, wobei die Unterlagen der verschiedenen Niveaus durch einen Aufzug angefahren werden können, in den die Parkplattform zusammen mit dem darauf abge­ stellten Personenkraftwagen einschiebbar ist. Auf diese Weise kann die Parkplattform durch den Aufzug in jedes beliebige Niveau transportiert werden.
Es ist notwendig, die Parkplattformen auf den stationä­ ren Unterlagen einerseits und auf der Unterlage des Aufzuges andererseits gegen eine ungewollte Verschie­ bung zu sichern, bei der die Parkplattformen beispiels­ weise ungewollt in den Aufzugsschacht hineinragen könn­ ten. Wichtig ist bei einer solchen Absturzsicherung nicht nur, daß sie sehr robust und wenig störanfällig aufgebaut ist, sondern sie sollte nach Möglichkeit auch automatisch außer Eingriff kommen, wenn der Aufzug in einer bestimmten Etage an einer Unterlage hält, um von dort eine Parkplattform zu übernehmen. Weiterhin sollte der Herstellaufwand einer solchen Absturzsicherung ge­ ring sein.
Eine Absturzsicherung der gattungsgemäßen Art ist bei­ spielsweise aus der EP 0 376 621 A1 bekannt. Diese verwen­ det eine Feder zur Verschiebung des Sicherungshebels in die Sicherungsstellung, deren Natur nicht näher be­ schrieben ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ausgehend von einer Ab­ sturzsicherung der gattungsgemäßen Art eine robuste und wenig störanfällige Feder vorzuschlagen, die mit gerin­ gem Aufwand herzustellen ist und die zusätzlich eine stoßunempfindliche und einfache Lagerung des Siche­ rungshebels ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer Absturzsicherung der ein­ gangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Sicherungshebel an der Unterlage mittels eines gummielastischen Materials gehalten ist, welches eine elastische Verschwenkung über einen begrenzten Winkel­ bereich zuläßt, wobei das gummielastische Material zwi­ schen zwei starren Halterungen angeordnet ist, von de­ nen eine am Sicherungshebel und die andere an der Un­ terlage festgelegt sind, und daß die beiden Halterungen konzentrisch zueinander angeordnet sind und der Zwi­ schenraum zwischen ihnen mit dem elastomeren Material ausgefüllt ist.
Die Verwendung eines gummielastischen Materials zur Lagerung der Sicherungshebel führt zu einer besonders leicht herzustellenden und sicheren Konstruktion. Nicht nur ist ein Bruch einer mechanischen Feder aus­ geschlossen, sondern es fehlt auch eine übliche Bol­ zenlagerung, bei welcher normalerweise metallische Teile aufeinandergleiten. Dadurch kann eine Wartung vermieden werden, und trotzdem wird jeder Verschleiß vermieden, der zu Fehlfunktionen führen könnte. Ein weiterer Vorteil der Verwendung einer gummielastischen Lagerung liegt darin, daß das Lagermaterial Energie aufnehmen kann, wenn auf den Sicherungshebel eine Kraft einwirkt, beispielsweise wenn eine Parkpalette gegen den Sicherungshebel stößt. Diese Energieaufnahme kann bei einer Lagerung an einem gummielastischen Ele­ ment unabhängig von der Richtung der Krafteinwirkung erfolgen. Dadurch wird die Einleitung harter Stöße in die Unterlage verhindert. Die neue Konstruktion ermög­ licht eine begrenzte Verschwenkbewegung des Siche­ rungshebels unter Kompression des gummielastischen Ma­ terials, wobei dieses Material ein Rückstellmoment auf den Sicherungshebel ausübt, das diesen nach Entlastung wieder in die Sicherungsstellung zurückschwenkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Halte­ rungen rohrförmig ausgebildet, beispielsweise in Form von Mehrkantrohren, insbesondere in Form von Vierkant­ rohren, wobei das kleinere Vierkantrohr im Inneren des größeren Vierkantrohres angeordnet ist. Der gesamte Zwischenraum zwischen den beiden Vierkantrohren ist mit dem elastomeren, gummiähnlichen Material ausge­ füllt, so daß eine Verdrehung des inneren Vierkantroh­ res nur unter elastischer Verformung des elastomeren Materials möglich ist, und zwar auch nur über einen begrenzten Winkelbereich. Diese Lagerung ist in der Wirkung ähnlich der Wirkung eines elastischen Torsionsstabes, jedoch besteht hier nicht die Gefahr, daß ein Federelement brechen könnte. Günstig ist es dabei auch, wenn das innere Vierkantrohr gegenüber dem äußeren Vierkantrohr in der Sicherungsstellung etwa um 45° ver­ dreht ist.
Vorteilhaft ist es, wenn die Schwenkachse des Sicherungs­ hebels parallel zur Verschieberichtung der Parkplattform angeordnet ist. Durch die Anordnung der Schwenkachse pa­ rallel zur Verschieberichtung der Parkplattformen wird er­ reicht, daß die Parkplattform quer auf die in die Ver­ schiebebahn hineinragenden Sicherungshebel anschlägt, die­ se werden also nicht in ihrer Schwenkrichtung beauf­ schlagt, sondern quer dazu.
Eine besonders günstige Form für den Sicherungshebel er­ gibt sich, wenn dieser im Querschnitt U-förmig ist und wenn zwischen zwei Schenkeln des Sicherungshebels eine Halterung befestigt ist. Es ergibt sich damit eine voll­ ständig symmetrische Konstruktion, die daher wahlweise an einer linken oder einer rechten Seite einer Unterlage an­ geordnet werden kann, ohne daß irgendwelche konstruktiven Änderungen notwendig wären.
Vorteilhaft ist es, wenn Sicherungshebel an einer statio­ nären Unterlage ebenso wie Sicherungshebel an einer am Aufzug angeordneten Unterlage mittels einer am Aufzug an­ geordneten Betätigungsvorrichtung in die Freigabestellung verschwenkbar sind. Es ist dann an den stationären Unter­ lagen keine spezielle Betätigungsvorrichtung notwendig, sondern das Verschwenken erfolgt ausschließlich durch die Betätigungsvorrichtung am Aufzug, die sowohl die Siche­ rungshebel am Aufzug als auch die Sicherungshebel an der stationären Unterlage verschwenkt, an der der Aufzug gera­ de hält.
Es kann dabei vorgesehen sein, daß die Betätigungsvor­ richtung für die Sicherungshebel an der stationären Unter­ lage am Aufzug gelagerte, ausfahrbare Mitnehmer sind, die im ausgefahrenen Zustand durch die Bewegung des Aufzuges an dem Sicherungshebel oder einem mit diesem verbundenen Teil zur Anlage gelangen.
Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische schaubildliche Teilan­ sicht einer Parkpalette auf einer sta­ tionären Unterlage mit einem Sicherungs­ hebel in Sicherungsstellung;
Fig. 2 eine Ansicht ähnlich Fig. 1 mit einem den Sicherungshebel in Freigabestellung verschwenkenden Aufzug;
Fig. 3 eine schaubildliche Teildarstellung ei­ nes bevorzugten Ausführungsbeispieles eines Sicherungshebels mit Befestigungs­ vorrichtung und
Fig. 4 eine Seitenansicht des Sicherungshebels der Fig. 3 in Freigabestellung (ausge­ zogen) und in Sicherungsstellung (strichpunktiert).
In Fig. 1 ist eine stationäre Unterlage 1 sichtbar, die im wesentlichen aus zwei parallelen Trägern 2 besteht, die über einen Steg 3 miteinander verbunden sind und die mit ihrer glatten Oberseite 4 Schienen für eine Parkplattform 5 bilden, auf welcher ein Personenkraftwagen abgestellt werden kann. Diese Parkplattform 5 umfaßt im wesentlichen einen Boden 6 mit seitlichen Begrenzungswänden 7.
An der Vorderseite eines der beiden Träger 2 ist seitlich ein Sicherungshebel 8 angeordnet, der um eine zur Längs­ richtung der Träger parallele Schwenkachse 9 verschwenkbar ist und der durch elastische Mittel in einer Ruhestellung oder Sicherheitsstellung steht, in der er in die Bewe­ gungsbahn der Parkplattform 5 hineinragt, so daß diese beim Vorschieben an ihm anschlägt. Will man die Parkplatt­ form 5 über den Sicherungshebel 8 hinaus vorschieben, muß dieser gegen die elastische Rückstellkraft nach unten ver­ schwenkt werden.
Dieses Verschwenken kann durch einen Aufzug 10 erfolgen (Fig. 2), der ähnlich wie die stationäre Unterlage 1 eine aus zwei Trägern 12 bestehende Unterlage 11 umfaßt, wobei auch hier die beiden Träger 12 durch einen Steg 13 mit­ einander verbunden sind; die Oberseite 14 der Träger 2 bildet auch hier eine Rollbahn, die sich unmittelbar an die durch die Träger 2 gebildete Rollbahn der stationären Unterlage 1 anschließen läßt, wie dies in Fig. 2 dar­ gestellt ist.
An dem Träger 12 ist gegenüber dem Sicherungshebel 8 eine Betätigungsvorrichtung 15 angeordnet, die einen ausfahrba­ ren, stiftförmigen Mitnehmer 16 umfaßt. Wenn dieser ausge­ fahren ist, legt er sich auf die Oberseite des Sicherungs­ hebels 8 auf, wenn der Aufzug abgesenkt wird, so daß da­ durch der Sicherungshebel 8 nach unten verschwenkt wird und somit die Gleitbahn für die Parkplattform 5 freigibt, die dann in Richtung des Pfeiles A in Fig. 2 auf den Auf­ zug geschoben werden kann.
Wenn der Aufzug an einer stationären Unterlage 1 vorbei­ fährt, an der keine Parkplattform zu übernehmen ist, bleibt der Mitnehmer 16 eingefahren, so daß er an dem Si­ cherungshebel 8 der entsprechenden stationären Unterlage 1 vorbeifährt, ohne diese zu verschwenken. Es ist damit mög­ lich, daß der Aufzug selektiv nur in der Etage den Siche­ rungshebel 8 in die Freigabestellung verschwenkt, in der eine Parkplattform ausgetauscht werden soll.
Auch die Unterlage 11 des Aufzuges kann an einer Seite oder an beiden Seiten Sicherungshebel tragen, die dem Si­ cherungshebel 8 vollständig entsprechen, diese sind jedoch in der Zeichnung nicht extra dargestellt. Auch diese Si­ cherungshebel an dem Aufzug 10 werden durch eine am Aufzug selbst angeordnete Betätigungsvorrichtung in die Freigabe­ stellung verschwenkt, diese Vorrichtung greift dann unmit­ telbar an den Sicherungshebeln an und ist in der Zeichnung nicht gesondert dargestellt. Damit können die Sicherungs­ hebel sowohl am Aufzug selbst als auch an der jeweiligen Etage, mit der eine Parkplattform ausgetauscht werden soll, allein durch Betätigungsvorrichtungen am Aufzug be­ tätigt werden.
Bei der im Ausführungsbeispiel dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist die Schwenkachse des Sicherungshebels parallel zur Längsrichtung der Träger 2 angeordnet, grundsätzlich wäre es auch möglich, diese Schwenkachse quer zu den beiden Trägern 2 anzuordnen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbei­ spiel eines Sicherungshebels 8 in detaillierter Darstel­ lung.
Bei dem in diesen Figuren dargestellten Ausführungsbei­ spiel wird der Träger 2 der stationären Unterlage 1 durch ein Vierkantprofil 17 gebildet, welches an den beiden Sei­ ten und an der Unterseite T-förmige Nuten 18 aufweist, in die Hammerköpfe von Schrauben eingeschoben werden können, so daß auf diese Weise an den Seitenwänden und an der Un­ terseite des Vierkantprofils 17 andere Teile befestigt werden können.
Auf der Oberseite 4 des Trägers 2 ruht eine in Fig. 4 ge­ strichelt dargestellte Parkplattform 5, die sich dort mit­ tels Rollen 19 abstützt.
Am Ende des Trägers 2 ist ein L-förmiges Montageelement 20 gehalten, welches eine an der außenliegenden Seitenwand des Trägers 2 anliegende Platte 21 und einen senkrecht da­ von abstehenden, stirnseitig am Träger 2 anliegenden Arm 22 umfaßt. Dieser Arm 22 trägt auf seiner dem Träger 2 zu­ gewandten Seite eine im Querschnitt U-förmige, nach unten offene Einschubschiene 23, die in den im Querschnitt rechteckförmigen Innenraum 24 des Trägers 2 eintaucht und die mittels zweier Distanzstücke 25 an der oberen Innen­ wand des Innenraumes 24 anliegt.
Eine an der Einschubschiene 23 gehaltene, senkrecht nach unten abstehende Schraube 26 trägt zwei Kontermuttern 27, 28, die sich auf einer Fußplatte 29 abstützen, die ihrer­ seits auf der unteren Querwand des Trägers 2 aufliegt. Durch entsprechende Einstellung der Kontermuttern 27 und 28 wird die Einschubschiene 23 über die Distanzstücke 25 fest gegen die obere Querwand des Trägers 2 gepreßt.
Die seitliche Platte 21 ist über vier Schrauben 30 an der Seitenwand des Trägers 2 gehalten, diese Schrauben 30 greifen mit ihren Hammerköpfen 31 in die beiden seitlichen Nuten 18 des Trägers 2 ein.
Um das Montageelement 20 in der beschriebenen Weise fest­ legen zu können, werden die Schrauben 30 zunächst in Öff­ nungen in der Platte 21 eingesetzt, Muttern werden auf diese Schrauben 30 aufgeschraubt. Das in dieser Weise vor­ bereitete Montageelement 20 wird dann in Richtung des Pfeiles B in Fig. 3 von der Stirnseite her in den Träger 2 eingeschoben, wobei die Hammerköpfe 31 der Schrauben 30 in die Nuten 18 eingeführt werden. Sobald der Arm 22 an der Stirnseite des Trägers 2 anliegt, werden die Konter­ muttern 27 und 28 so verschraubt, daß die Einschubschiene 23 in der beschriebenen Weise gegen die Oberseite des In­ nenraumes 24 gepreßt wird, anschließend werden die Schrau­ ben 30 gespannt.
Das gesamte Teil kann durch Lösen der beschriebenen Schrauben ohne weiteres wieder vom Träger 2 abgenommen werden.
An der Platte 21 ist zwischen zwei jeweils paarweise ein­ ander gegenüberliegenden Schrauben 32 ein Vierkantrohr 33 gehalten, welches durch eine parallel zur Platte 21 ange­ ordnete Halteplatte 34 gegen die Platte 21 gespannt ist. Dies wird durch die Schrauben 32 erreicht, die die Halte­ platte 34 durchsetzen und auf die Muttern 35 aufgeschraubt sind.
Im Inneren des Vierkantrohres 33 ist ein weiteres Vier­ kantrohr 36 konzentrisch zum ersten Vierkantrohr 33 und gegenüber diesem um 45° verdreht angeordnet, wobei der Zwischenraum 37 zwischen dem Vierkantrohr 33 und dem klei­ neren Vierkantrohr 36 mit einem gummielastischen Material ausgefüllt ist, beispielsweise mit Gummi oder einem gummi­ ähnlichen Elastomer. Dadurch ist das innere Vierkantrohr 36 aus der Ruhelage, in der es um 45° gegenüber dem äuße­ ren Vierkantrohr 33 verdreht ist, zu beiden Seiten ela­ stisch verdrehbar, allerdings nur über einen begrenzten Winkelbereich.
Stirnseitig ist das innere Vierkantrohr 36 mit zwei Halte­ platten 38 verschlossen, in denen Schraublöcher 39 ange­ ordnet sind. Alternativ dazu kann das innere Vierkantrohr mit den Halteplatten 38 auch durch einen massiven Stab er­ setzt sein.
Ein im Querschnitt U-förmiger Sicherheitshebel 40 umfaßt zwei parallele Schenkel 41 und einen diese miteinander verbindenden, ebenen Steg 42. Die Schenkel haben am freien Ende des Sicherheitshebels 40 nur eine geringe Höhe, am gegenüberliegenden Ende nimmt diese Höhe stufenförmig zu, wobei im Übergangsbereich der Schenkel längs einer schräg verlaufenden Biegelinie 43 auf beiden Seiten rechtwinklig nach außen gebogen ist und dort zwei seitlich abstehende Lappen 44 ausbildet, die parallel zur schräg verlaufenden Biegelinie 43 angeordnet sind.
Der Steg 42 erstreckt sich nicht über die gesamte Länge des Sicherheitshebels 40, sondern nur über etwa 2/3 der Länge und endet an einer querverlaufenden Kante 45, an die sich in beiden Schenkeln eine zunächst senkrecht nach un­ ten verlaufende und dann bogenförmig in eine leicht an­ steigende Gerade übergehende Schnittkante 46 anschließt.
Die beiden Schenkel 41 liegen an ihrem dem freien Ende des Sicherheitshebels 40 abgewandten Ende flächig an den Hal­ teplatten 38 des inneren Vierkantrohres 36 an und sind an diesen Halteplatten 38 durch in die Schraublöcher 39 ein­ geschraubte Schrauben 47 festgelegt. Die Anordnung ist da­ bei so gewählt, daß bei unverformtem elastischem Material 37 der Sicherheitshebel 40 geringfügig schräg nach oben weist (in Fig. 4 strichpunktiert dargestellt), so daß der vordere Teil des Sicherheitshebels 40 nach oben über die Oberseite 4 des Trägers 2 hervorsteht. Der Sicherheitshe­ bel 40 ragt somit in die Verschiebebahn einer auf der Un­ terlage 1 angeordneten Parkplattform 5, die in Fig. 4 ge­ strichelt angedeutet ist.
An einem Winkel 48, der ebenfalls durch die Schrauben 32 am Träger 2 gehalten ist, ist ein Mikroschalter 49 be­ festigt, an dessen Tastelement 50 der Lappen 44 des Si­ cherheitshebels 40 anliegt, wenn der Sicherheitshebel 40 in der in Fig. 4 mit strichpunktierten Linien dargestell­ ten oberen Stellung anliegt, also in der Sicherungsstel­ lung. Der Mikroschalter 49 wird dadurch betätigt und er­ zeugt ein Signal, das anzeigt, daß sich der Sicherheits­ hebel 40 tatsächlich in der Sicherungsstellung befindet.
Um den Sicherheitshebel 40 aus der Sicherungsstellung in Richtung des Pfeiles C in Fig. 3 nach unten zu verschwen­ ken, greift der Mitnehmer 16 des Aufzuges 10 am Steg 42, am Lappen 43 oder an der Schnittkante 46 des Sicherheits­ hebels 40, an wenn der Aufzug der stationären Unterlage gegenübersteht und wenn der Mitnehmer in der beschriebenen Weise ausgefahren ist. Dadurch wird der Sicherheitshebel 40 nach unten in die Freigabestellung verschwenkt, so daß die Parkplattform unbehindert auf den Aufzug geschoben werden kann. Gleichzeitig wird auch die Betätigung des Mikroschalters 49 aufgehoben, es lädt sich also überprü­ fen, daß der Sicherheitshebel 40 in der entsprechenden Etage nicht mehr in der Sicherheitsstellung steht.
Beim Verschwenken des Sicherheitshebels 40 aus der Sicher­ heitsstellung in die Freigabestellung wird das elastische Material 37 zwischen den beiden Vierkantrohren 36 und 33 elastisch verformt, wobei diese Verformung zu einer Dre­ hung des inneren Vierkantrohres 36 im äußeren Vierkantrohr 33 führt, ohne daß dazu eine körperliche Drehachse vorhan­ den ist. Es werden dadurch nicht nur Abnützungserscheinun­ gen durch Aufeinandergleiten von Metall vermieden, sondern es ist auch sichergestellt, daß keine freiliegenden Me­ tallteile vorhanden sind, die korrodieren könnten. Die beiden Vierkantrohre 33 und 36 mit dem dazwischenliegenden elastischen Material 37 bilden ein Schwenklagerelement, das ähnlich einem Torsionsstab arbeitet, bei dem aber nicht die Gefahr besteht, daß das Federelement brechen könnte.

Claims (7)

1. Absturzsicherung für Parkplattformen, die auf einer stationären Unterlage verschiebbar sind, gegenüber welcher ein Aufzug derart ausrichtbar ist, daß die Parkplattformen von der stationären Unterlage auf eine am Aufzug angeordnete Unterlage für die Park­ plattform verschiebbar sind, mit einem schwenkbar an der Unterlage gelagerten Sicherungshebel, der ge­ gen die Wirkung einer Feder aus einer Sicherungs­ stellung, in der er in die Verschiebebahn der Park­ plattform ragt, in eine Freigabestellung verschwenk­ bar ist, in welcher er aus der Verschiebebahn der Parkplattform entfernt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungshebel (8) an der Unterlage (1, 11) mittels eines gummielasti­ schen Materials (37) gehalten ist, welches eine elastische Verschwenkung über einen begrenzten Win­ kelbereich zuläßt, wobei das gummielastische Mate­ rial (37) zwischen zwei starren Halterungen (33, 36) angeordnet ist, von denen eine (36) am Sicherungshe­ bel (8) und die andere (33) an der Unterlage (1, 11) festgelegt sind, und daß die beiden Halterungen (33, 36) konzentrisch zueinander angeordnet sind und der Zwischenraum zwischen ihnen mit dem elastomeren Ma­ terial (37) ausgefüllt ist.
2. Absturzsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halterungen (33, 36) rohrförmig ausgebildet sind.
3. Absturzsicherung nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halterungen (33, 36) als Mehrkant­ rohre ausgebildet sind.
4. Absturzsicherung nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk­ achse (9) des Sicherungshebels (8) parallel zur Ver­ schieberichtung der Parkplattform (5) angeordnet ist.
5. Absturzsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungshebel (8) im Querschnitt U-förmig geformt ist und daß zwischen zwei Schenkeln (41) des Sicherungshebels (8) eine Halterung (36) befestigt ist.
6. Absturzsicherung nach einem der voranstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Sicherungshebel (8) an einer stationären Unterlage (1) ebenso wie Sicherungshebel an einer am Aufzug (10) angeordneten Unterlage (11) mittels einer am Aufzug (10) angeord­ neten Betätigungsvorrichtung (15) in die Freigabe­ stellung verschwenkbar sind.
7. Absturzsicherung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (15) für die Sicherungshebel (8) an der stationären Unterla­ gen (1) am Aufzug (10) gelagerte, ausfahrbare Mit­ nehmer (16) sind, die im ausgefahrenen Zustand durch die Bewegung des Aufzuges (10) an dem Sicherungshe­ bel (8) oder einem mit diesem verbundenen Teil zur Anlage gelangen.
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