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DE4321048C2 - Halterungsvorrichtung sowie Verfahren zur Herstellung von Glasleisten - Google Patents

Halterungsvorrichtung sowie Verfahren zur Herstellung von Glasleisten

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DE4321048C2
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  • Re-Forming, After-Treatment, Cutting And Transporting Of Glass Products (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung von schmalen Leisten zur Oberflächenbearbeitung sowie ein Verfahren zur Her­ stellung von schmalen Glasleisten.
Bei der Herstellung von Glasteilen und insbesondere Glas­ leisten werden größere Glasscheiben zu kleineren Glastei­ len, bedarfsweise zu Glasleisten, vereinzelt. Die Verein­ zelung wird in der üblichen Weise vorgenommen, indem bei­ spielsweise mit einem Diamantglasschneider die Oberfläche angeritzt und damit die Struktur des zu bearbeitenden Ma­ terials vorgeschwächt wird. Anschließend kann das zu ver­ einzelnde Glasteil von dem verbleibenden Teil der ur­ sprünglichen Glasscheibe, beispielsweise durch Klopfen bzw. durch Scheren, getrennt werden, oder werden bei­ spielsweise mit Diamanttrennscheiben geschnitten.
Die dabei entstehenden kleineren Glasteile werden an ihren Rändern, die nach der Vereinzelung gefährlich scharf sind, geschliffen. Die hierfür gängigen Schleifmaschinen führen das zu schleifende Ende des vereinzelten Glasteils, von dem im weiteren nur noch als Glasleiste gesprochen wird, mittels einer Führungseinrichtung an entsprechend angeord­ neten Schleifmaschinen bzw. Diamantschleifscheiben vorbei. Die Führungseinrichtungen können beispielsweise aus umlau­ fenden endlosen Bändern mit Kunststoff- oder Gummibacken bestehen und die Schleifmaschinen können beispielsweise aus rotierenden Diamantscheiben bestehen, die während des Schleifvorganges gekühlt werden.
Die erhältlichen Maschinen zum Abschleifen von Randberei­ chen von vereinzelten Glasteilen weisen zwischen den Schleifmaschinen und der Führungseinrichtung bzw. Preßein­ richtung einen Abstand auf, der relativ groß ist. Dieser, beispielsweise 4 bis 7 cm ausmachende, Abstand ist bei der Bearbeitung von großflächigen Glasscheiben kaum oder gar nicht hinderlich. Jedoch treten zunehmend Schwierigkeiten auf, sobald die zu bearbeitenden Glasleisten relativ schmal werden, beispielsweise in einem Bereich von 6 bis 12 cm.
Zum einen werden die Glasleisten nicht mehr sicher von der Führungseinrichtung gehalten, so daß der Schliff am ge­ schnittenen Rand der Glasleiste äußerst unregelmäßig wird und außerdem, was besonders schwerwiegend ist, zerbrechen die Glasleisten, die durch die geringe Materialstärke den bei der Bearbeitung auftretenden Belastungen nicht stand­ halten können. Der geringe Griff, der noch durch die Füh­ rungseinrichtung auf die zu bearbeitende Glasleiste ausge­ übt wird, vermag hier nicht abzuhelfen, sondern ist allen­ falls zusätzlich schädlich.
Aus der DE 41 35 856 A1 ist eine Vorrichtung zum Halten kleiner Glasstücke beim Schleifen bekannt. Diese Vorrichtung ist nach der Art einer Klemmzange mit zwei Klemmbacken ausgestattet, die nur eine relativ geringe Preßfläche aufweisen. Diese sich nur für kleine Glasstücke eignende bekannte Vorrichtung ist nicht dazu geeignet, ein Glasstück auf der der Schleiffläche gegen­ überliegenden Seite abzustützen. Darüber hinaus ist die bekann­ te Vorrichtung nicht dazu geeignet, schmale Leisten aus Dick­ glas während eines Schleifvorgangs zu halten bzw. abzustützen.
Aus der DE-PS 503 554 ist eine Vorrichtung zum Schleifen und Polieren von Fassetten an Glasplatten bekannt, die ebenfalls nur in bezug auf relativ kleine Glasstücke verwendbar ist. Die bekannte Vorrichtung arbeitet mit einer Walze aus Sandstein, wie sie bereits seit einigen Jahrzehnten nicht mehr zum Einsatz gelangt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist darüber hinaus lediglich eine Längsseite eines relativ kurzen Glaswerkstückes zu bearbeiten und die Abstützung des Werkstückes erfolgt auch hier wiederum flächig an Abschnitten des Werkstückes, die im rechten Winkel zu der zu bearbeitenden Fläche stehen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Halterung von schmalen Leisten aus Dickglas sowie ein Verfahren zur Bearbeitung derartiger Glasleisten zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1 bzw. 10 definierte Vorrichtung bzw. Verfahren gelöst.
Zweckmäßige Ausführungsformen bzw. Verfahrensvarianten ge­ hen aus den Unteransprüchen sowie der Beschreibung hervor.
Dadurch, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Ab­ stützfläche aufweist, die eine ebene Oberflä­ che darstellt, kann eine zu bearbeitende Glasleiste auf ihrer zu der zu bearbeitenden Seite entgegengesetzten Sei­ te so abgestützt werden, daß bei der Bearbeitung auftre­ tende Kräfte von dem zu der Abstützfläche gehörigen Teil, beispielsweise einer Metalleiste, einem Winkeleisen oder dergleichen, aufgenommen werden können. An den Seiten der Abstützfläche sind ferner zwei Klemmelemente angeordnet, um die Glasleiste festzuklemmen, um zu gewährleisten, daß sich die Abstützfläche während des Be­ arbeitungsvorganges nicht von der Glasleiste zu lösen ver­ mag. Zudem können die Klemmelemente in ergänzender Weise eine Führungsfunktion ausüben. Vorteilhafterweise stehen die Klemmelemente im wesentlichen senkrecht von der Ab­ stützfläche ab, so daß die Klemmelemente vollflächig an der Glasleiste anliegen können. Gegebenenfalls können die Klemmelemente eine Vorspannung in Richtung auf die zu klemmende Glasleiste aufweisen.
Um eine Vielzahl unterschiedlich dicker Glasleisten, klemmen zu kön­ nen, kann vorteilhafterweise mindestens eines der Klemm­ elemente parallel verstellbar sein, um auf unterschiedli­ che Materialstärken der zu bearbeitenden Glasleisten ein­ stellbar zu sein.
Um zusätzlich Kräfte aufnehmen zu können, kann an der er­ findungsgemäßen Vorrichtung an deren Abstützfläche und/oder mindestens einer von deren Klemmflächen eine Ver­ steifung angeordnet sein.
Während die Abstützfläche regelmäßig aus einem verbie­ gungssteifen Material, z. B. einem dickeren Stahlblech oder einem Winkelstahl bestehen sollte, können die Klemmelemen­ te bzw. die Klemmflächen gegebenenfalls aus Federstahl sein, um nachgeben zu können, falls der Anpreßdruck durch die Klemmflächen beim Klemmen über vorteilhafterweise an der Vorrichtung vorhandenen Verstellelementen, insbesonde­ re Schrauben, zu groß wird. Auf diese Weise kann vermieden werden, daß die zu klemmenden Glasleisten schon beim Klemmvorgang zerstört werden.
Teile der Oberfläche oder auch sämtliche Oberflächen der Abstützfläche und/oder der Klemmflächen, die in Richtung auf die zu klemmende bzw. abzustützende Glasleiste ausge­ richtet sind, können mit einem Material beschichtet sein, das ein Verkratzen der Glasleisten zumindest erschwert, vorteilhafterweise aber ausschließt.
Gegebenenfalls kann die Versteifung selbst gleichzeitig als Führungsteil dienen, an dem die Führungseinrichtung der verwendeten Schleifmaschine angreifen kann.
Um die Verstellbarkeit der Klemmelemente bzw. Klemmflächen zu gewährleisten, kann zwischen der verstellbaren Klemm­ fläche und dem feststehenden Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Spalt gelassen werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird wie folgt bei dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt: Zunächst wird eine Glasleiste, wie sie beispielsweise beim Bau von Vollglas- Aufzügen, zur Absicherung von Zwischenräumen zwischen den Glaselementen der Türen verwendet werden, in der gewünsch­ ten Breite abgelängt. Dabei wird meist Dickglas (z. B. 15- 19 mm) verwendet, jedoch können auch alle anderen Glasar­ ten bzw. alle Arten von Flachglas mit der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung sicher bearbeitet werden. Die Glaslei­ sten, die auf die Elemente von Glastüren von Aufzügen ge­ klebt werden, um Abstände zwischen den Glaselementen der Türen von Aufzügen abzusichern, werden anschließend in eine erfindungsgemäße Vorrichtung eingesetzt und gegebe­ nenfalls durch Verstellen einer der Klemmflächen in Rich­ tung auf die Glasleiste verstellt. Wichtig ist dabei, daß die nicht zu bearbeitende bzw. bereits bearbeitete Seite der Glasleiste, die der zu bearbeitenden Seite der Glas­ leiste gegenüberliegt, vollflächig an der Abstützfläche anliegt und von dieser abgestützt werden kann.
Nachdem sichergestellt ist, daß die zu bearbeitende Glas­ leiste funktionsgerecht von der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung aufgenommen worden ist, wird die erfindungsgemäße Vorrichtung zusammen mit der Glasleiste in eine herkömm­ liche Schleifmaschine (Schleifautomat) eingeführt und von dieser mit einem Kantenschliff versehen. Während der Bear­ beitung wird üblicherweise mit Wasser gekühlt. Die Bear­ beitung der Ränder der Glasleiste kann durch senkrecht zur Bewegungsrichtung der zu bearbeitenden Glasleiste ausge­ richtete Diamantscheiben, aber auch durch leicht geneigte, mit ihrer Oberfläche schleifende Diamantscheiben durchge­ führt werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Aus­ führungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Teil einer neuerungsgemäßen Vorrichtung zur Halterung in einer perspektivischen Ansicht mit einer eingeklemmten Glasleiste; und
Fig. 2 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung in einer perspektivi­ schen Ansicht mit geklemmter Glasleiste.
Wichtige Teile der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform 10 gemäß der vorliegenden Erfindung sind die Abstützfläche 22 und die Klemmelemente 12 und 14. Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Vorrichtung als Klemmschiene bezeichnet, da die generelle Form der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Halterung von Glasleisten 30 aus Dickglas, generell eine schienenartige Form auf­ weist.
Die Klemmschiene 10 hat die Glasleiste 30 zwischen ihren Klemmelementen bzw. Klemmflächen 12, 14 sicher gefaßt und stützt die zu der bearbeitenden Seite entgegengesetzte Seite der Glasleiste 30 sicher an der Abstützfläche 22 ab. Zwischen der Abstützfläche 22 und der Klemmfläche 14, die in der Regel als Metall-, Blech- oder Stahlplatte ausge­ bildet sein kann, ist ein geringer Zwischenraum 16 gelas­ sen, um zu gewährleisten, daß die Klemmfläche 14 über die Verstellelemente bzw. Verstellschrauben 18 zumindest in einem geringen Umfang verstellbar ist, um Glasleisten 30 unterschiedlicher Stärke klemmen zu können. Zur Verstei­ fung der Abstützfläche 22 kann an der Rückseite der Ab­ stützfläche 22 eine Versteifung 12a vorgesehen sein. Zu­ sätzlich kann auch eine weitere Versteifung 20 auf der Rückseite der Abstützfläche 22 angeordnet sein, die gleichzeitig innerhalb der Schleifmaschine eine Führungs­ funktion ausübt.
Die Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung bzw. Halterung für spröde bzw. steife Materialien, vorzugsweise Glasleisten. Die Teile in Fig. 2, die den Teilen in Fig. 1 entsprechen, sind durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
Die Ausführungsform 10′ gemäß Fig. 2 weist zwei gleicher­ maßen ausgebildete Klemmflächen 12, 14 auf, die auf der einen Seite die Glasleiste 30 aufnehmen und auf der ande­ ren Seite das Führungs- bzw. Versteifungsteil 20 enthal­ ten. Die untere Flächen 22 des Führungs- bzw. Verstei­ fungsteils 20 dient gleichzeitig als Abstützfläche für die Glasleiste 30. Zwischen der Klemmfläche 14 und dem Füh­ rungs- bzw. Versteifungsteil 20 kann ein Spalt 16 angeord­ net sein, um eine Verstellbarkeit der Klemmfläche 14 über die Verstellelemente bzw. Verstellschrauben 18 zu gewähr­ leisten.

Claims (11)

1. Vorrichtung zur Halterung (10, 10′) von schmalen Lei­ sten (30) aus Dickglas während der Oberflächenbearbeitung, mit folgenden Merkmalen:
  • a) eine Abstützfläche (22), mit einer ebenen Oberflä­ che; die über die gleiche Länge erstreckt ist, wie die schmale Glasleiste (30), um diese an der der zu bearbeitenden Oberfläche der Glasleiste (30) gegen­ überliegenden Seite vollflächig abzustützen;
  • b) mindestens zwei an der Abstützfläche angeordneten Klemmelemente (12, 14) um die Glasleiste (30) zu halten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmelemente (12, 14) im wesentlichen rechtwink­ lig von der Abstützfläche (22) abstehende Klemmflächen aufweisen.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Klemmele­ mente (12, 14) parallel zum anderen Klemmelement verstell­ bar ist, um auf unterschiedliche Glasleistendicken ein­ stellbar zu sein.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Abstützfläche (22) und/oder mindestens einer der Klemmflächen (12, 14) eine Verstei­ fung (12a, 20) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Klemmelemente (12, 14) bzw. eine der Klemmflächen (12, 14) mit der Abstützfläche (22) ein Winkeleisen bildet.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Klemmelemente bzw. der Klemmflächen (12, 14) aus einem federnd nachge­ benden Material besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifung (12a, 20) als Füh­ rungsteil ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet daß die Abstützfläche (22) und/oder die Klemmflächen (12, 14) zumindest teilweise mit ver­ kratzungshemmenden Materialien, beispielsweise Kunststoff, Pertinax oder dergleichen, beschichtet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellbarkeit der Klemmelemente (12, 14) durch mindestens eine, vorzugsweise mehrere Ver­ stellelemente, insbesondere Verstellschrauben (18), er­ folgt.
10. Verfahren zur Herstellung schmaler Leisten aus Dick­ glas, bei dem
  • a) die Leisten aus einer großflächigen Scheibe verein­ zelt werden, um dann
  • b) in eine Halterungsvorrichtung eingesetzt zu werden, welche die den zu bearbeitenden Oberflächen gegen­ überliegenden Seiten der Leisten vollflächig abstützt, um anschließend
  • c) die Kanten der Leisten in einer Schleifvorrichtung unter Ausübung eines Anpreßdrucks zu schleifen.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ver­ wendet wird.
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