DE4311669C2 - Einrichtung zum Einstellen der Leuchtweite von Scheinwerfern bei Fahrzeugen - Google Patents
Einrichtung zum Einstellen der Leuchtweite von Scheinwerfern bei FahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Einrichtung zum Einstellen der
Leuchtweite von Scheinwerfern bei Fahrzeugen nach der Gattung des
Anspruchs 1.
Eine solche Einrichtung ist durch die DE 41 05 716 A1 bekannt. Bei
dieser Einrichtung ist ein der Hinterachse des Fahrzeugs zugeordne
ter Sensor vorgesehen, der die Lage des Fahrzeugaufbaus relativ zur
Hinterachse erfaßt. Weiter ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, in
der die Signale des Sensors verarbeitet werden. Dem zu verstellenden
Scheinwerfer ist ein Stellmotor zugeordnet, der von der Steuerein
richtung abhängig vom Ergebnis der Verarbeitung der Sensorsignale
zur Korrektur der Leuchtweite des Scheinwerfers angesteuert wird.
Zusätzlich wird ein Signal für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
berücksichtigt und zwar in der Weise, daß der Stellmotor nur dann
angesteuert wird, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterhalb
eines vorgegebenen Grenzwertes liegt. Eine Einstellung der Leucht
weite des Scheinwerfers soll somit im wesentlichen bei stehendem
Fahrzeug vor Fahrtantritt erfolgen. Nachteilig bei dieser bekannten
Einrichtung ist, daß in Fällen, in denen das Fahrzeug auf
einer unebenen Fahrbahn abgestellt ist, was zu einer
ungleichen Einfederung des Fahrzeugaufbaus wie bei einer
Beladung des Fahrzeugs führen kann, eine Fehleinstellung der
Leuchtweite nicht ausgeschlossen ist.
Aus der DE 40 24 916 A1 und der EP 0 355 539 B1 sind
Einrichtungen zum Einstellen der Leuchtweite von
Scheinwerfern bei Fahrzeugen mit wenigstens einem die Lage
des Fahrzeugaufbaus erfassenden Sensor, mit einer
Steuereinrichtung, in der die Signale des Sensors
ausgewertet werden, und mit einem dem Scheinwerfer
zugeordneten Stellglied zur Verstellung der Neigung des von
dem Scheinwerfer ausgesandten Lichtbündels, der in
Abhängigkeit von dem Auswerteergebnis ansteuerbar ist,
bekannt. Zusätzlich wird ein Signal für die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs berücksichtigt, und der Steuerprozess ändert
mit Überschreiten einer Mindestgeschwindigkeit seinen Modus.
Die erfindungsgemäße Einrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß die
Steuereinrichtung nur bei fahrendem Fahrzeug aktiviert wird,
wodurch ungünstige Parkstellungen des Fahrzeugs keinen
Einfluß auf die Einstellung der Leuchtweite haben können,
und daß außerdem die Signale des Sensors für die Lage des
Fahrzeugaufbaus über ein Zeitintervall gemittelt werden, so
daß Änderungen der Lage des Fahrzeugaufbaus durch
Beschleunigungs- und Bremsmanöver und durch Unebenheiten der
Fahrbahn nicht zu einer Verstellung der Leuchtweite führen.
Insgesamt ist durch die erfindungsgemäße Einrichtung somit
eine korrekte Einstellung der Leuchtweite unter
verschiedenen Bedingungen sichergestellt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Einrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Bei
der im Anspruch 5 angegebenen Ausbildung der Einrichtung
wird der dem Scheinwerfer zugeordnete Stellmotor nur wenig
beansprucht, wobei jedoch beim Betrieb des Scheinwerfers
schnell eine korrekte Einstellung der Leuchtweite erfolgen
kann, da durch die Steuereinrichtung bereits die Auswertung
der Signale des Sensors abgeschlossen ist.
Drei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Die Figur zeigt ein Fahrzeug mit einer
Einrichtung zum Einstellen der Leuchtweite von
Scheinwerfern.
In der Figur ist ein Kraftfahrzeug in einer Seitenansicht darge
stellt, das einen Fahrzeugaufbau 10 aufweist, an dessen Frontseite
zumindest zwei Scheinwerfer 12 befestigt sind, von denen in der
Figur jedoch nur einer zu erkennen ist. Die Scheinwerfer 12 können
kombinierte Fern- und Abblendlichtscheinwerfer oder reine Abblend
lichtscheinwerfer sein. Die Scheinwerfer 12 weisen jeweils einen
Reflektor 14 auf, der in einem Gehäuse 16 verstellbar angeordnet
sein kann, wobei das Gehäuse 16 starr mit dem Fahrzeugaufbau 10
verbunden ist. Zumindest der Reflektor 14 des Scheinwerfers 12 ist
um eine horizontale Achse schwenkbar, um die Leuchtweite des vom
Scheinwerfer ausgesandten Lichtbündels zu verändern. Alternativ kann
auch der gesamte Scheinwerfer 12 relativ zum Fahrzeugaufbau 10 um
eine horizontale Achse schwenkbar sein.
Für eine Einstellung der Leuchtweite der Scheinwerfer 12 ist eine
Einrichtung vorgesehen, die für jeweils einen Scheinwerfer 12 einen
diesem zugeordneten Stellglied oder Stellmotor 18 aufweist, durch
den der Reflektor 14 oder der gesamte Scheinwerfer 12 um die hori
zontale Achse geschwenkt werden kann, um für unterschiedliche Lagen
des Fahrzeugaufbaus die Leuchtweite des von den Scheinwerfern 12
ausgesandten Lichtbündels konstant zu halten. Es kann auch mehreren
Scheinwerfern 12 ein gemeinsamer Stellmotor 18 zugeordnet werden.
Der Stellmotor 18 kann als ein Elektromotor ausgeführt sein, insbe
sondere als Servomotor oder als Schrittmotor. Es können jedoch auch
andere Stellmotorbauarten verwendet werden, beispielsweise pneuma
tische oder hydraulische Stellmotoren.
Die Einrichtung zum Einstellen der Leuchtweite der Scheinwerfer 12
weist außerdem zwei Sensoren 20, 22 auf, durch die die Lage des Fahr
zeugaufbaus 10, insbesondere dessen Neigung um eine horizontale
Querachse 24 relativ zur Fahrbahn 26 erfaßt wird. Ein Sensor 20 ist
dem vorderen Bereich des Fahrzeugaufbaus 10 zugeordnet und der
andere Sensor 22 ist dem hinteren Bereich des Fahrzeugaufbaus 10
zugeordnet. Beim Ausführungsbeispiel sind die Sensoren 20, 22 als
Ultraschallsensoren ausgeführt, die den Abstand des Fahrzeugaufbaus
10 von der Fahrbahn 26 erfassen. Durch Vergleich des Abstands des
vorderen Bereichs von der Fahrbahn mit dem Abstand des hinteren Be
reichs des Fahrzeugaufbaus 10 von der Fahrbahn 26 kann die Neigung
des Fahrzeugaufbaus um die Querachse 24 ermittelt werden. Die Senso
ren 20, 22 können auch einer Achse des Fahrzeugs zugeordnet sein und
die Einfederung des Fahrzeugaufbaus 10 relativ zur Achse erfassen.
Dabei kann nur der Hinterachse oder sowohl der Vorderachse als auch
der Hinterachse des Fahrzeugs ein Sensor zugeordnet werden. Die Sen
soren 20, 22 müssen nicht als Ultraschallsensoren ausgebildet sein,
sondern können auch als induktive Sensoren oder als Potentiometer
ausgeführt werden.
Die Einrichtung zum Einstellen der Leuchtweite der Scheinwerfer 12
weist weiterhin eine Steuereinrichtung 28 auf, in der die Signale
der Sensoren 20, 22 verarbeitet werden und durch die abhängig vom
Ergebnis der Auswertung der Signale die Stellmotoren 18 ange
steuert werden. In der Steuereinrichtung 28 wird aus den Signalen
der Sensoren 20, 22 die Neigung des Fahrzeugaufbaus 10 um die Quer
achse 24 relativ zur Fahrbahn 26 ermittelt. Für jeden Neigungswert
des Fahrzeugaufbaus 10 ist in der Steuereinrichtung 28 ein Wert für
die Stellung des Stellmotors 18 und damit für die Neigungseinstel
lung des Scheinwerfers 12 gespeichert, für den die Leuchtweite des
von den Scheinwerfern 12 ausgesandten Lichtbündels konstant ist. In
der Steuereinrichtung 28 wird somit ein Soll-Ist-Vergleich zwischen
der aktuellen Stellung des Stellmotors 18 und der für eine korrekte
Ausrichtung des Scheinwerfers erforderlichen Stellung des Stell
motors 18 durchgeführt. Der Steuereinrichtung 28 wird außer den
Signalen der die Lage des Fahrzeugaufbaus 10 erfassenden Sensoren
20, 22 ein Signal für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zugeführt,
das am Geschwindigkeitsanzeiger 30 (Tachometer) oder am Getriebe des
Fahrzeugs abgegriffen werden kann. Die Signale der Sensoren 20, 22
werden in der Steuereinrichtung 28 über ein vorgegebenes Zeitinter
vall gemittelt, so daß nur langfristig auftretende Lageänderungen
des Fahrzeugaufbaus 10 ausgeglichen werden.
Bei einem ersten Ausführungsbeispiel wird die Steuereinrichtung 28
mit Spannung versorgt, wenn die Zündung des Fahrzeugs eingeschaltet
ist. Eine Aktivierung der Steuereinrichtung 28 zur Auswertung der
Signale der die Lage des Fahrzeugaufbaus 10 erfassenden Sensoren
20, 22 erfolgt dann jedoch noch nicht. Erst wenn nach dem Fahrtbeginn
des Fahrzeugs dessen Geschwindigkeit einen in der Steuereinrichtung
28 gespeicherten Mindestwert überschritten hat, wird die Steuerein
richtung aktiviert und es erfolgt die Auswertung der Signale, wobei
diese dann wie vorstehend erläutert über das vorgegebene Zeit
intervall gemittelt werden, um die Lage des Fahrzeugaufbaus 10 und
die zur Korrektur der Einstellung der Scheinwerfer 12 erforderliche
Ansteuerung der Stellmotoren 18 zu ermitteln. Werden die Schein
werfer 12 bereits bei Fahrtbeginn des Fahrzeugs in Betrieb genommen,
so erfolgt unmittelbar nach erfolgter Auswertung der Signale die
Ansteuerung der Stellmotoren 18. Sind die Scheinwerfer 12 bei Fahrt
beginn nicht in Betrieb, so wird nach erfolgter Auswertung der Sig
nale in der Steuereinrichtung 28 das Ergebnis der Auswertung ge
speichert, ohne daß unmittelbar eine Ansteuerung der Stellmotoren 18
erfolgt. Werden die Scheinwerfer 12 dann während der Fahrt des Fahr
zeugs in Betrieb genommen, so werden durch die Steuereinrichtung 28
mit dem gespeicherten Auswerteergebnis unmittelbar die Stellmotoren
18 angesteuert, ohne daß hierzu eine erneute Auswertung erforderlich
ist.
Nach erfolgter Auswertung wird in der Steuereinrichtung keine wei
teren Auswertungen der Sensorsignale mehr durchgeführt, bis die Ge
schwindigkeit des Fahrzeugs wieder unter den vorgegebenen Mindestwert
gefallen ist. Wird der Mindestwert für die Geschwindigkeit
danach wieder überschritten, so erfolgt erneut eine Auswertung der
Sensorsignale in der Steuereinrichtung 28. Alternativ kann auch nach
einem vorgegebenen Zeitraum erneut eine Auswertung der Sensorsignale
in der Steuereinrichtung 28 erfolgen, um beispielsweise eine während
der Fahrt des Fahrzeugs auftretende Lageänderung des Aufbaus, bei
spielsweise infolge der Entleerung des Kraftstofftanks, zu erfassen
und die Neigungseinstellung der Scheinwerfer 12 an dieses anzupas
sen. Der Zeitraum, nach dem eine erneute Auswertung in der Steuer
einrichtung 28 erfolgt, ist um ein Vielfaches länger als das Zeit
intervall, über das die Sensorsignale in der Steuereinrichtung 28
während der Auswertung gemittelt werden, da während der Fahrt des
Fahrzeugs nur langsam eine dauerhafte Änderung der Lage des Fahr
zeugaufbaus 10 auftreten kann.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel wird das Steuergerät 28 bei
eingeschalteter Zündung des Fahrzeugs mit Spannung versorgt. Eine
Aktivierung der Steuereinrichtung 28 zur Auswertung der Signale der
die Lage des Fahrzeugaufbaus 10 erfassenden Sensoren 20, 22 erfolgt
dann jedoch noch nicht. Erst wenn nach dem Fahrtbeginn des Fahrzeugs
dessen Geschwindigkeit einen in der Steuereinrichtung 28 gespeicher
ten Mindestwert überschritten hat, erfolgt in der Steuereinrichtung
28 die Auswertung der Signale, wobei diese dann wie vorstehend er
läutert über das vorgegebene Zeitintervall gemittelt werden, um die
Lage des Fahrzeugaufbaus 10 und die zur Korrektur der Einstellung
der Scheinwerfer 12 erforderliche Ansteuerung der Stellmotoren 18 zu
ermitteln. Abhängig vom Ergebnis der Auswertung werden die Stell
motoren 18 angesteuert, um die Leuchtweite des von den Scheinwerfern
12 ausgesandten Lichtbündels konstant zu halten. Die Ansteuerung der
Stellmotoren 18 erfolgt dabei unabhängig davon, ob die Scheinwerfer
12 in Betrieb sind oder nicht. Nach erfolgter Auswertung und An
steuerung der Stellmotoren 18 erfolgt in der Steuereinrichtung 28
keine weitere Auswertung der Sensorsignale mehr, solange die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs den Mindestwert nicht unterschritten
und erneut überschritten hat. Wie beim ersten Ausführungsbeispiel
kann alternativ nach einem vorgegebenen Zeitraum während der Fahrt
erneut eine Auswertung der Sensorsignale erfolgen, unabhängig ob die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs den Mindestwert unterschritten hat
oder nicht. Werden die Scheinwerfer 12 erst während der Fahrt in
Betrieb genommen, so ist die Einstellung der Scheinwerfer schon
korrekt.
Bei einem dritten Ausführungsbeispiel wird die Steuereinrichtung 28
nur mit Spannung versorgt, wenn die Scheinwerfer 12 in Betrieb sind.
Eine Aktivierung der Steuereinrichtung 28 zur Auswertung der Sensor
signale erfolgt jedoch erst, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
den vorgegebenen Mindestwert überschritten hat, wobei diese dann,
wie vorstehend erläutert, über das vorgegebene Zeitintervall gemit
telt werden, um die Lage des Fahrzeugaufbaus 10 und die zur Korrek
tur der Einstellung der Scheinwerfer 12 erforderliche Ansteuerung
der Stellmotoren 18 zu ermitteln. Abhängig vom Ergebnis der Auswer
tung werden die Stellmotoren 18 angesteuert, um die Leuchtweite des
von den Scheinwerfern 12 ausgesandten Lichtbündels konstant zu
halten. Nach erfolgter Auswertung und Ansteuerung der Stellmotoren
18 erfolgt in der Steuereinrichtung 28 keine weitere Auswertung der
Sensorsignale mehr, solange die Geschwindigkeit des Fahrzeugs den
Mindestwert nicht unterschritten und erneut überschritten hat. Wie
beim ersten Ausführungsbeispiel kann alternativ nach einem vorge
gebenen Zeitraum während der Fahrt erneut eine Auswertung der Sen
sorsignale erfolgen, unabhängig ob die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
den Mindestwert unterschritten hat oder nicht. Werden während der
Fahrt die Scheinwerfer außer Betrieb genommen, so wird die Steuer
einrichtung 28 abgeschaltet, das heißt, es erfolgt keine weitere
Auswertung der Sensorsignale mehr.
Claims (6)
1. Einrichtung zum Einstellen der Leuchtweite von Scheinwerfern bei
Fahrzeugen mit wenigstens einem die Lage des Fahrzeugaufbaus (10)
erfassenden Sensor (20, 22), mit einer Steuereinrichtung (28), in der
die Signale des Sensors (20, 22) ausgewertet werden und mit einem dem
Scheinwerfer (12) zugeordneten Stellmotor (18) zur Verstellung der
Neigung des vom Scheinwerfer (12) ausgesandten Lichtbündels, der von
der Steuereinrichtung (28) abhängig vom Auswerteergebnis ansteuerbar
ist, wobei zusätzlich ein Signal für die Geschwindigkeit des Fahr
zeugs berücksichtigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß eine Akti
vierung der Steuereinrichtung (28) zur Auswertung der Signale des
Sensors (20, 22) in der Steuereinrichtung (28) erst erfolgt, nachdem
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs einen vorgegebenen Mindestwert
überschritten hat, wobei dann die Signale des Sensors (20, 22) über
ein definiertes Zeitintervall gemittelt werden, abhängig vom Aus
werteergebnis der Stellmotor (18) angesteuert wird und anschließend
zumindest für einen vorgegebenen Zeitraum keine Auswertung der
Signale des Sensors (20, 22) und keine Ansteuerung des Stellmotors
(18) mehr erfolgt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Aktivierung der Steuereinrichtung (28) zur Auswertung der Signale
des Sensors (20, 22) erst dann erneut erfolgt, wenn die Geschwindig
keit des Fahrzeugs unter den Mindestwert gefallen und diesen erneut
überschritten hat.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei den
Mindestwert überschreitender Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach dem
vorgegebenen Zeitraum erneut eine Aktivierung der Steuereinrichtung
zur Auswertung der Signale des Sensors (20, 22) erfolgt, wobei der
Zeitraum ein Vielfaches des Zeitintervalls beträgt, über das die
Signale des Sensors (20, 22) bei der Auswertung gemittelt werden.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Aktivierung der Steuereinrichtung (28) und eine
Ansteuerung des Stellmotors (18) unabhängig vom Betrieb des Schein
werfers (12) erfolgt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Aktivierung der Steuereinrichtung (28) zur Aus
wertung der Signale des Sensors (20, 22) unabhängig vom Betrieb des
Scheinwerfers (12) erfolgt und daß eine Ansteuerung des Stellmotors
(18) durch die Steuereinrichtung (28) nur während des Betriebs des
Scheinwerfers (12) erfolgt.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Aktivierung der Steuereinrichtung (28) zur Aus
wertung der Signale des Sensors (20, 22) nur beim Betrieb des Schein
werfers (12) erfolgt.
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Also Published As
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FR2703638A1 (fr) | 1994-10-14 |
FR2703638B1 (fr) | 1996-12-06 |
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