DE4304553C2 - Hebebühne, insbesondere Kraftfahrzeug-Hebebühne - Google Patents
Hebebühne, insbesondere Kraftfahrzeug-HebebühneInfo
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- DE4304553C2 DE4304553C2 DE19934304553 DE4304553A DE4304553C2 DE 4304553 C2 DE4304553 C2 DE 4304553C2 DE 19934304553 DE19934304553 DE 19934304553 DE 4304553 A DE4304553 A DE 4304553A DE 4304553 C2 DE4304553 C2 DE 4304553C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Hebebühne, insbesondere eine Kraftfahr
zeug-Hebebühne, mit zumindest einer Teleskop-Hubsäule, welche in
ihrem Säuleninneren wenigstens ein Hubelement aufweist und mindestens
zwei relativ zu einer Hebebühnen-Verankerung vertikal verfahrbare
und ineinander verschieblich geführte Teleskophülsen hat, von denen
eine Stützeinrichtung tragende Teleskophülse mit dem einen Ende
wenigstens eines ersten Zugelementes verbunden ist, welches um den
etwa in Heberichtung der Hubsäule frei verfahrbaren Endbereich des
Hubelementes umgelenkt und mit seinem anderen Ende relativ zu dem
der Stützeinrichtung abgewandten Endbereich des Hubelementes
unverrückbar gehalten ist, und von denen eine zweite Teleskophülse
ebenfalls mittels des Hubelementes vertikal verfahrbar ist, wobei
das erste Zugelement in eingefahrener Stellung der Hubsäule mit
Abstand unterhalb seiner am Hubelement vorgesehenen Umlenkstelle
an der ersten Teleskophülse angreift.
Aus der DE-OS 40 18 726 ist bereits eine Kraftfahrzeug-Hebebühne
der eingangs erwähnten Art bekannt, die zumindest zwei vertikal
verfahrbare Teleskop-Säulen aufweist, welche an ihren oberen
Stirnflächen jeweils eine Stützfläche tragen, wobei diese Säulen
in eingefahrenem Zustand unterirdisch in einer Grube angeordnet
sind und die Stützflächen etwa auf dem Niveau des Werkstattbodens
liegen. Jede der Säulen weist zwei ineinander verschieblich geführte
Teleskophülsen auf, die gegenüber einem im Säuleninneren angeordneten
Hydraulikzylinder vertikal verfahrbar sind. Dazu ist eine erste,
die Stützfläche tragende Teleskophülse mit dem einen Ende eines
Zugelementes verbunden, welches um den etwa in Heberichtung der
Hubsäule frei verfahrbaren Endbereich des Hydraulikzylinders
umgelenkt und mit seinem anderen Ende relativ zu dem der Stützfläche
abgewandten Endbereich des Hydraulikzylinders unverrückbar ortsfest
am Grubenboden gehalten ist. Eine zweite Teleskophülse, die der
ersten Hülse als äußere Führungshülse dient, ist mit der verfahrbaren
Kolbenstange des Hydraulikzylinders verbunden und daher ebenfalls
mittels dieses Hubelementes in Heberichtung vertikal verfahrbar.
Durch die Bewegungsübertragung des Hydraulikzylinders mittels eines
Zugelementes kann die jeweils erste Teleskophülse jeder Teleskopsäule
bei dieser vorbekannten Hebebühne im Vergleich zur Verfahrbewegung
dieses Hubelementes praktisch um die doppelte Wegstrecke angehoben
oder abgesenkt werden, was die in der unterirdischen Grube benötigte
Einbautiefe bei dieser vorbekannten Hebebühne nicht unwesentlich
reduziert.
Ist eine solche Hebebühne jedoch nicht unterirdisch, sondern
beispielsweise in einer Decke einzubauen oder wird die maximale
Einbautiefe durch einen hohen Grundwasserspiegel oder einen felsigen
Untergrund noch zusätzlich begrenzt, kann die für die vorbekannte
Hebebühne benötigte Grube eventuell nicht ohne weiteres ausreichend
tief ausgestaltet werden.
Aus der DE 40 28 484 A1 kennt man bereits eine Kraftfahrzeug-
Hebebühne mit zwei vertikal verfahrbaren Säulen, in denen zusätzliche
Hubelemente angeordnet sind. Diese Hubelemente sind über Zugmittel
und Umlenkrollen so an einem gemeinsamen Antrieb angeschlossen,
daß mit einem einzigen Antrieb beide Hubelemente synchron verfahren
werden können. Dabei ist der Hubantrieb in horizontaler Einbaulage
in einem Querjoch untergebracht, welches die beiden Hubsäulen
miteinander verbindet. Da dem Hubantrieb in diesem Querjoch durch
die die Zugmittel führenden Umlenkrollen nur ein noch zusätzlich
eingeschränkter Verfahrweg zur Verfügung steht, ist die Ausfahrhöhe
der Hubsäulen dieser vorbekannten Kraftfahrzeug-Hebebühne eher
gering.
Es besteht daher die Aufgabe, eine mit vergleichsweise geringem
Aufwand herstellbare Hebebühne der eingangs erwähnten Art zu
schaffen, deren Hubsäulen in eingefahrener Stellung nur eine geringe
Höhe aufweisen und beispielsweise auch in eine entsprechend flache
Grube eingebaut werden können, - die gleichzeitig aber auch auf
eine möglichst hohe Ausfahrhöhe der Hebebühne vertikal verfahrbar
sind.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen
Aufgabe besteht insbesondere darin, daß der der Stützeinrichtung
abgewandte Endbereich des Hubelementes, das relativ dazu unverrückbar
gehaltene Ende des ersten Zugelementes sowie die zweite Teleskophülse
starr miteinander verbunden sind und daß zumindest ein zweites
Zugelement mit seinem einen Ende an einem relativ zur zweiten
Teleskophülse ausfahrbaren Teil des Hubelementes oder an einem davon
angetriebenen Teleskopglied angreift und mit seinem anderen Ende
mit Abstand oberhalb einer unteren Umlenkstelle des zweiten
Zugelementes relativ zur Hebebühnen-Verankerung unverrückbar gehalten
ist.
Bei der erfindungsgemäßen Hebebühne ist das im Säuleninneren jeder
Hubsäule ausfahrbare Hubelement mit der zweiten Teleskophülse starr
verbunden und somit mit dieser vertikal zu verfahren. Gleichzeitig
ist auch das erste Zugelement mit seinem einen Ende relativ zu dem
der Stützfläche abgewandten Endbereich des Hubelementes unverrückbar
gehalten und greift mit seinem anderen Ende an der ersten, inneren
Teleskophülse an. Durch ein Ausfahren des im Säuleninneren in etwa
vertikaler Richtung frei anheb- und absenkbaren Hubelementes wird
das um seinen einen Endbereich umgelenkte erste Zugelement zunehmend
in eine Strecklage gebracht und gleichzeitig die in der zweiten
Teleskophülse verschieblich geführte erste Teleskophülse demgegenüber
angehoben. Dabei greift ein zweites Zugelement mit seinem einen
Ende an einem relativ zur zweiten Teleskophülse ausfahrbaren Teil
des Hubelementes an, das mit seinem anderen Ende mit Abstand oberhalb
einer unteren Umlenkstelle des zweiten Zugelementes relativ zur
Hebebühnen-Verankerung unverrückbar gehalten ist. Während der
Ausfahrbewegung des Hubelementes wird somit der im Säuleninneren
befindliche Trum des Zugelementes zugunsten des außerhalb der Säule
befindlichen und zwischen der unteren Umlenkstelle sowie der
Hebebühnen-Verankerung vorgesehenen Trums verkürzt, so daß die zweite
Hebesäule zur Hebebühnen-Verankerung ebenfalls angehoben wird. Bei
einer Hubbewegung des Hubelementes wird somit nicht nur die erste,
die Stützfläche oder Stützeinrichtung tragende Teleskophülse relativ
zur zweiten Teleskophülse vertikal nach oben bewegt, vielmehr wird
durch die gleiche Hubbewegung auch die zweite Teleskophülse in die
gleiche Heberichtung verfahren. Im Vergleich zu herkömmlichen
Hebebühnen zeichnet sich die erfindungsgemäße Hebebühne durch eine
geringe Einbautiefe bei einer gleichzeitig hohen Hubstrecke ihrer
Hubsäulen aus. Da dabei das Hubelement im Säuleninneren der ihm
zugeordneten Hubsäule angeordnet ist, kann bei der erfindungsgemäßen
Hebebühne auf weitere Antriebselemente, beispielsweise zum Anheben
der zweiten Teleskophülse, unterhalb dieser Hubsäule verzichtet
werden, was den Herstellungsaufwand reduziert und einer vergleichs
weise geringen Einbautiefe der erfindungsgemäßen Hebebühne noch
zusätzlich entgegenkommt.
Um die vorzugsweise koaxial ineinander verschieblichen Teleskophülsen
jeder Hebesäule möglichst sicher führen und in ausgefahrenem Zustand
der Hubsäulen auch gegen Querbelastungen absichern zu können, ist
es zweckmäßig, wenn zwischen der ersten und der zweiten Teleskophülse
zumindest eine dritte Teleskophülse verschieblich geführt ist und
wenn die Relativbewegung der ersten Teleskophülse gegenüber der
zweiten Teleskophülse vorzugsweise mittels wenigstens eines
Mitnehmers auf die weitere(en) Teleskophülse(n) übertragbar ist.
Diese zusätzlichen Teleskophülsen, die zwischen der ersten und der
zweiten Teleskophülse anzuordnen sind, dienen somit praktisch als
Führungshülsen.
Dabei sieht eine Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, daß
zumindest von zwei der Teleskophülsen eine innere Teleskophülse
an ihrer Hülsenaußenseite wenigstens einen vorstehenden Mitnehmer-
und/oder Begrenzungsanschlag aufweist, der, mit einem an der
Hülseninnenseite der benachbarten äußeren Teleskophülse vorgesehenen
Mitnehmer- und/oder Begrenzungsanschlag zusammenwirkt.
Diese Mitnehmer- und/oder Begrenzungsanschläge können beispielsweise
als Zapfen oder Flansch ausgestaltet sein.
Um beim Anheben oder Absenken der erfindungsgemäßen Hebebühne eine
gleichmäßige Hebebewegung zu begünstigen, ist es zweckmäßig, wenn
zumindest zwei Teleskop-Hubsäulen mittels zumindest einer Traverse
paarweise miteinander verbunden sind und wenn die Traverse(n) an
jeweils den zweiten Teleskophülsen dieser Hubsäulen angreift
(angreifen).
Eine auch vom Herstellungsaufwand besonders einfache Ausführungsform
gemäß der Erfindung sieht vor, daß das Hubelement der Teleskop-
Hubsäule(n) jeweils als Hydraulikzylinder ausgebildet ist. Um dabei
die zu den Hydraulikzylindern führenden Hydraulikleitungen möglichst
kurz und unbewegt halten zu können, ist es zweckmäßig, wenn den
Hydraulikzylindern zumindest zweier benachbarter Teleskop-Hubsäulen
eine gemeinsame Hydraulikpumpe zugeordnet ist, die an der zwischen
ihnen vorgesehenen Traverse gehalten ist. Beim Anheben und Absenken
der erfindungsgemäßen Hebebühne werden somit sowohl die im
Säuleninneren der Hubsäulen angeordneten Hydraulikzylinder wie auch
deren gemeinsame Hydraulikpumpe entsprechend der Hubbewegung
gemeinsam verfahren.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß
die Teleskop-Hubsäule(n) der Hebebühne in ihrer unteren Ruhestellung
in einer Grube angeordnet ist (sind), wobei diese Grube bei der
erfindungsgemäßen Hebebühne vergleichsweise flach ausgestaltet und
beispielsweise auch in einer Gebäudedecke eingebracht sein kann.
Eine Weiterbildung gemäß der Erfindung sieht vor, daß dem ersten
und/oder dem zweiten Zugelement der Teleskop-Hubsäule(n) jeweils
ein weiteres Zugelement zugeordnet ist, und daß die Zugelemente
als Ketten ausgebildet sind. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die
dem ersten oder dem zweiten Zugelement zugeordneten weiteren
Zugelemente als Sicherungsmittel ausgestaltet sind, die beim Hoch-
oder Runterfahren der erfindungsgemäßen Hebebühne zwar vorgespannt,
jedoch unbelastet mitlaufen und im Falle eines Ketten- oder
dergleichen Zugmittel-Bruches des ersten oder zweiten Zugmittels
das Gewicht der Hebebühne und gegebenenfalls der auf ihr gehaltenen
Last auffangen.
Dabei können die paarweise einander zugeordneten Zugelemente parallel
zueinander oder etwa spiegelsymmetrisch zur Hubsäulen-Längsachse
angeordnet sein.
Insbesondere Ketten stellen hochbelastbare und ausreichend gelenkige
Zugmittel dar. Dabei ist es zweckmäßig, wenn zur Umlenkung dieser
Zugelemente an den Umlenkstellen der erfindungsgemäßen Hebebühne
zumindest eine Umlenkrolle vorgesehen ist.
Vorteilhaft ist es, wenn die untere Umlenkstelle das zweite
Zugelement und gegebenenfalls ein ihm zugeordnetes weiteres
Zugelement derart unterteilt, daß ein an einem relativ zur zweiten
Teleskophülse ausfahrbaren Teil des Hubelementes oder an einem davon
angetriebenen Teleskopglied angreifendes Trum im Säuleninneren
angeordnet ist und das andere Trum dieses Zugelementes außerhalb
der Säule relativ zur Hebebühnen-Verankerung unverrückbar gehalten
ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in
Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Die einzelnen
Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungs
form gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt in unterschiedlichen Maßstäben:
Fig. 1 die schematische Darstellung einer Hebebühne, die zwei
über eine Traverse miteinander verbundene Teleskop-
Hubsäulen hat, wobei die in einer Vorderansicht gezeigte
Hebebühne in ihrer eingefahrenen Stellung dargestellt
ist,
Fig. 2 die Hebebühne aus Fig. 1 in ihrer ausgefahrenen
Hubstellung,
Fig. 3 eine Hebebühne, ähnlich der aus Fig. 1 und 2, in einer
detailierten Vorderansicht,
Fig. 4 die Hebebühne aus Fig. 3 in einer Draufsicht,
Fig. 5 die Hebebühne aus Fig. 3 und 4 in einer Seitenansicht,
wobei die hier dargestellte Hubsäule sich in der
eingefahrenen Stellung der Hebebühne befindet, und
Fig. 6 diesselbe Hebebühne in ihrer ausgefahrenen Hubstellung,
ebenfalls in einer Seitenansicht.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Kraftfahrzeug-Hebebühne 1 in zwei
unterschiedlichen Hebestellungen schematisch dargestellt. Die
Hebebühne 1 weist zwei Teleskop-Hubsäulen 2 auf, in deren
Säuleninneren jeweils ein hier als Hydraulikzylinder 3 ausgebildetes
Hubelement angeordnet ist. Jede der Hubsäulen 2 hat drei etwa
vertikal verfahrbare und koaxial ineinander verschieblich geführte
Teleskophülsen 4, 5 und 6, von denen eine erste Teleskophülse 4
an ihrem oberen Stirnende eine Stützfläche 7 trägt.
Aus Fig. 1 wird deutlich, daß die Teleskop-Säulen 2 in der unteren
Ruhestellung der Hebebühne 1 im wesentlichen in einer Grube
angeordnet sind, wobei die Stützflächen 7 sich etwa in Höhe des
Werkstattbodens 8 befinden. Die erste Teleskophülse 4 jeder Hubsäule
2 ist an ihrem unteren inneren Umfangsbereich mit dem einen Ende
eines ersten Zugelementes 9 verbunden, welches um den etwa in
Heberichtung der Hubsäule im Säuleninneren frei verfahrbaren
Endbereich 10 des Hydraulikzylinders umgelenkt und mit seinem anderen
Ende relativ zu dem der Stützeinrichtung abgewandten Endbereich
11 des Hydraulikzylinders 3 unverrückbar gehalten ist.
Da das erste Zugelement 9 auch relativ zu dem der Stützfläche 7
abgewandten Endbereich 11 des Hubelementes unverrückbar gehalten
ist, wird bei der in Fig. 2 gezeigten Hubbewegung der Trum 12 des
ersten Zugelementes gestreckt, welcher zwischen der Umlenkstelle
des ersten Zugelementes 9 und seinem gegenüber dem Endbereich 11
des Hubelementes 3 unverrückbaren Ende angeordnet ist. Demgegenüber
verkürzt sich der gegenüberliegende, durch den an der ersten
Teleskophülse 4 angreifenden Endbereich des ersten Zugelementes
9 gebildete Drumm 13, wodurch die erste Teleskophülse 4 nach oben
verfahren wird. Dabei ist die Verfahrbewegung der ersten Teleskophül
se 4 im Vergleich zum Verfahrweg des Hubelementes 3 praktisch doppelt
so groß.
Um die erste Teleskophülse 4 während der Hubbewegung sicher führen
und in ihrer in Fig. 2 dargestellten Hebestellung gegen Querkräfte
absichern zu können, ist zwischen der ersten und der zweiten
Teleskophülse 4, 6 jeweils eine dritte Teleskophülse 5 verschieblich
geführt, wobei die Relativbewegung der ersten Teleskophülse 4
gegenüber der zweiten Teleskophülse 6 mittels eines Mitnehmers auf
die mittlere Teleskophülse 5 übertragen wird. Dazu weist die erste,
innere Teleskophülse 4 an ihrer Hülsenaußenseite in ihrem unteren
Umfangsbereich einen vorstehenden Mitnehmeranschlag 14 auf, der
mit einem Mitnehmerflansch 15 zusammenwirkt, welcher im Hülseninneren
im oberen Umfangsbereich der mittleren Teleskophülse 5 vorgesehen
und in Heberichtung oberhalb des Mitnehmeranschlages 14 angeordnet
ist.
Um gleichzeitig die Hebebewegung zu begrenzen, ist auch außenseitig
am unteren Umfangsbereich der mittleren Teleskophülse 5 ein
Begrenzungsanschlag 16 vorgesehen, der mit einem Begrenzungsflansch
17 zusammenwirkt, welcher im oberen Umfangsbereich der zweiten
Teleskophülse 6 nach innen vorsteht.
Im Gegensatz zu vorbekannten Hebebühnen, bei denen das Hubelement
3 sich ortsfest am Grubenboden abstützt, ist das der Stützfläche
7 abgewandte Ende 11 des Hydraulikzylinders 3 sowohl mit dem dazu
unverrückbar gehaltenen Ende des ersten Zugelementes wie auch mit
der zweiten Teleskophülse 6 starr verbunden. Bei einer Hebebewegung
der Hebebühne 1 werden somit die im Säuleninneren der Teleskop-
Hubsäulen 2 angeordneten Hubelemente 3 ebenfalls vertikal nach oben
verfahren.
Dazu ist ein zweites Zugelement 18 vorgesehen, das mit seinem einen
Ende an einem relativ zur zweiten Teleskophülse 6 im Säuleninneren
frei verfahrbaren Teil 19 des Hubelementes 3 angreift. Das zweite
Zugelement 18 ist über eine untere Umlenkstelle 20 geführt, die
das Zugelement 18 derart unterteilt, daß das am Teil 19 des
Hydraulikzylinders 3 angreifende Trum 21 im Säuleninneren der
entsprechenden Hubsäule 2 angeordnet ist, während das gegen
überliegende Trum 22 jeweils außerhalb der Hubsäulen 2 mit Abstand
oberhalb der entsprechenden Umlenkstelle 20 des zweiten Zugelementes
18 relativ zur Hebebühnen-Verankerung unverrückbar gehalten ist.
Durch eine Ausfahrbewegung der Hydraulikzylinder 3 in die in Fig.
2 dargestellte Hebestellung wird der jeweils im Säuleninneren der
Hubsäulen 2 angeordnete Trum 21 des zweiten Zugelementes 18 gestreckt
oder verlängert, während die außerhalb der Hubsäulen 2 befindlichen
Trums 22 der Zugelemente 18 verkürzt und mit ihnen die Hubsäulen
2 zur Hebebühnen-Verankerung angehoben werden. Um eine gleichmäßige
Hebebewegung der Hubsäulen 2 zu erzielen, sind diese über eine
Traverse 23 miteinander verbunden, die jeweils an der zweiten
Teleskophülse 6 der Hubsäulen 2 im Bereich des Hülsenbodens angreift.
Die Hebebühnen-Verankerung weist einen Querträger 24 auf, der die
für die Hebebühne 1 vorgesehene Grube 25 überdeckt und an seiner
Oberseite etwa in der durch den Werkstattboden 8 gebildeten Ebene
abschließt. Der Querträger 24 weist im Bereich der Hubsäulen 2
jeweils eine Führungshülse 26 auf, in der die entsprechende Hubsäule
2 in vertikaler Richtung verschieblich geführt ist.
Aus den Fig. 1 und 2 wird deutlich, daß den im Säuleninneren
der Hubsäulen 2 angeordneten Hydraulikzylindern 3 eine gemeinsame
Hydraulikpumpe 27 zugeordnet ist, die an der zwischen den Hubsäulen
2 vorgesehenen Traverse 23 gehalten ist. Die auf der Oberseite dieser
Traverse 23 montierte Hydraulikpumpe 27 wird bei einer Hebebewegung
der Hebebühne 1 mit den Teleskop-Hubsäulen 2 nach oben verfahren,
so daß die zwischen den Hydraulikzylindern 3 und der Hydraulikpumpe
27 vorgesehenen Hydraulikleitungen vergleichsweise kurz und unbewegt
gehalten werden können.
Statt der Hydraulikzylinder 3 können auch andere geeignete
Hubelemente verwendet werden. Auch ist es möglich, die Hebebühne
1 entsprechend den anzuhebenden Lasten mit nur einer Hubsäule oder
mit mehr als zwei Hubsäulen 2 auszugestalten. Als erstes und zweites
Zugelement 9, 18 können Stahlseile oder andere Zugmittel vorteilhaft
eingesetzt werden, die eine möglichst geringe Längendehnung
aufweisen, aber dennoch gelenkig geführt werden können. Statt der
Stützfläche 7 können die ersten Teleskophülsen 4 der Hubsäulen 2
hier auch einen oder mehrere, gegebenenfalls in einer etwa
horizontalen Ebene verschwenkbare Tragarme als Stützeinrichtung
aufweisen.
Wie aus den detaillierten Darstellungen in Fig. 3 bis 6 deutlich
wird, sind die bei der dort dargestellten Hebebühne 1 vorgesehenen
Zugelemente 9, 18 jeweils als Ketten ausgebildet. Dabei ist sowohl
dem ersten Zugelement 9 sowie auch dem zweiten Zugelement 18 der
in den Fig. 3 bis 6 dargestellten Hebebühne 1 jeweils ein weiteres
Zugelement 9', 18' zugeordnet, wobei diese ebenfalls als Ketten
ausgebildeten weiteren Zugelemente 9', 18' als Sicherungsmittel
vorgesehen sind, die zwar vorgespannt, zunächst jedoch unbelastet
mitlaufen. Während die Zugelemente 9, 9' parallel zueinander über
die am Endbereich 10 des Hydraulikzylinders 3 geführt und gemeinsam
an der ersten Teleskophülse 4 fest gehalten sind, sind dazu über
Kreuz angeordneten Zugelemente 18, 18' etwa spiegelsymmetrisch zur
Hubsäulen-Längsachse geführt.
Dabei wird aus Fig. 3 deutlich, daß das zweite Zugelement 18 zur
Übertragung der Ausfahrbewegung des Hydraulikzylinders 3 auf die
entsprechende Hubsäule 2 vorgesehen ist, während das gegen
überliegende Zugelement 18' mittels einer Feder 28 lediglich
vorgespannt ist und zunächst unbelastet mitläuft. Bei einem Bruch
der Kette 18 kann das Gewicht der entsprechenden Hubsäule 2 sowie
die von ihr getragene Last von der Sicherungskette 18' aufgefangen
werden.
Aus den Fig. 3, 5 und 6 wird deutlich, daß die Zylinder 19 der
im Säuleninneren der Hubsäulen 2 angeordneten Hydraulikzylinder
3 in Heberichtung der Hebebühne 1 verfahrbar sind und an ihrem
Endbereich 10 die Umlenkstelle 30 der Zugelemente 9, 9' aufweisen,
während die Kolbenstangen 31 dieser Hydraulikzylinder 3 jeweils
an dem der Stützfläche 7 abgewandten Hülsenboden der zweiten
Teleskophülse 6 oder an der dort vorgesehenen Traverse 23
unverrückbar gehalten sind. Dabei greift das zweite Zugelement 18
sowie das ihm zugeordnete Sicherungsmittel 18' mit seinem einen
Ende am unteren Umfangsbereich des im Säuleninneren verfahrbaren
Zylinders 29 an, während das andere Ende dieser Zugmittel 18, 18'
jeweils an der Führungshülse 26 relativ zur Hebebühnen-Verankerung
unverrückbar befestigt ist.
Das erste Zugelement 9 sowie die ihm zugeordnete Sicherungskette
9' greift mit seinem einen Ende innenseitig im unteren Umfangsbereich
der jeweils ersten Teleskophülse 4 an, während das andere Ende an
einer Montagestange 32 relativ zur zweiten Teleskophülse 6
unverrückbar gehalten ist. Dabei ist jede der im Säuleninneren der
Hubsäulen 2 vorgesehenen Montagestangen 32 mit seinem dem Zugelement
9, 9' abgewandten Ende ebenfalls an dem Hülsenboden der zweiten
Teleskophülse 6 oder an der dort vorgesehenen Traverse 23 montiert.
In den Fig. 3 und 6 ist gut erkennbar, daß die Zugelemente 9,
9', 18, 18' an den Umlenkstellen 20, 30 über Umlenkrollen 33 geführt
sind. Dabei sind im Bereich der unteren Umlenkstellen 20 der
Zugelemente 18, 18' für jedes Zugmittel zwei derartige, im Umriß
der Traverse 23 angeordnete Umlenkrollen 33 vorgesehen, um diese
Zugmittel 18, 18' aus dem Säuleninneren der Hubsäulen 2 nach außen
führen und mit ihrem einen Ende im Bereich der Hebebühnen-Verankerung
befestigen zu können.
Auch wenn die Hebebühne 1 auf eine große Hubhöhe ausfahrbar ist,
zeichnet sich diese dennoch durch eine vergleichsweise geringe
Einbautiefe aus. Die Hebebühne 1 kann daher nicht nur unterirdisch,
sondern beispielsweise auch in einer Decke eingebaut oder auch dort
verwendet werden, wo die maximale Einbautiefe durch einen hohen
Grundwasserspiegel oder einen felsigen Untergrund noch zusätzlich
begrenzt ist.
Claims (15)
1. Hebebühne, insbesondere Kraftfahrzeug-Hebebühne (1), mit
zumindest einer Teleskop-Hubsäule (2), welche in ihrem
Säuleninneren wenigstens ein Hubelement (3) aufweist und
mindestens zwei relativ zu einer Hebebühnen-Verankerung etwa
vertikal verfahrbare und ineinander verschieblich geführte
Teleskophülsen (4, 5, 6) hat, von denen eine erste, eine
Stützeinrichtung tragende Teleskophülse mit dem einen Ende
wenigstens eines ersten Zugelementes (9, 9') verbunden ist,
welches um den etwa in Heberichtung der Hubsäule (2) frei
verfahrbaren Endbereich (10) des Hubelementes (3) umgelenkt
und mit seinem anderen Ende relativ zu dem der Stützeinrichtung
abgewandten Endbereich (11) des Hubelementes unverrückbar
gehalten ist, und von denen eine zweite Teleskophülse (6)
ebenfalls mittels des Hubelementes (3) vertikal verfahrbar
ist, wobei das erste Zugelement (9, 9') in eingefahrener
Stellung der Hubsäule (2) mit Abstand unterhalb seiner am
Hubelement (3) vorgesehenen Umlenkstelle (30) an der ersten
Teleskophülse (4) angreift, dadurch gekennzeichnet, daß der
der Stützeinrichtung abgewandte Endbereich (11) des Hub
elementes (3), das relativ dazu unverrückbar gehaltene Ende
des ersten Zugelementes (9, 9') sowie die zweite Teleskophülse
(6) starr miteinander verbunden sind und daß zumindest ein
zweites Zugelement (18, 18') mit seinem einen Ende an einem
relativ zur zweiten Teleskophülse (6) ausfahrbaren Teil (19)
des Hubelementes (3) oder an einem davon angetriebenen
Teleskopglied angreift und mit seinem anderen Ende mit Abstand
oberhalb einer unteren Umlenkstelle (20) des zweiten Zu
gelementes (18, 18') relativ zur Hebebühnen-Verankerung
unverrückbar gehalten ist.
2. Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Teleskophülsen (4, 5, 6) der Hubsäule(n) (2) koaxial ver
schieblich ineinander geführt sind.
3. Hebebühne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der ersten und der zweiten Teleskophülse (4, 6)
zumindest eine dritte Teleskophülse (5) verschieblich geführt
ist und daß die Relativbewegung der ersten Teleskophülse (4)
gegenüber der zweiten Teleskophülse (6) vorzugsweise mittels
wenigstens eines Mitnehmers auf die weitere(n) Teleskophülse(n)
(6) übertragbar ist.
4. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest von zwei der Teleskophülsen (4, 5;
5, 6) eine innere Teleskophülse (4; 5) an ihrer Hülsen
außenseite wenigstens einen Mitnehmer- und/oder Begrenzungs
anschlag (14, 16) aufweist, der mit einem an der Hülseninnen
seite der benachbarten äußeren Teleskophülse (5; 6) vor
gesehenen Mitnehmer- und/oder Begrenzungsanschlag (15, 17)
zusammenwirkt.
5. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest zwei Teleskophülsen (2) mittels
zumindest einer Traverse (23) paarweise miteinander verbunden
sind und daß die Traverse(n) (23) an jeweils den zweiten
Teleskophülsen (6) dieser Hubsäulen (2) angreift (angreifen).
6. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Hubelement der Teleskop-Hubsäule(n) (2)
jeweils als Hydraulikzylinder (3) ausgebildet ist.
7. Hebebühne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß den
Hydraulikzylindern (3) zumindest zweier benachbarter Teleskop-
Hubsäulen (2) eine gemeinsame Hydraulikpumpe (27) zugeordnet
ist, die an der zwischen ihnen (2) vorgesehenen Traverse (23)
gehalten ist.
8. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Teleskop-Hubsäule(n) (2) der Hebebühne (1)
in ihrer unteren Ruhestellung in einer Grube angeordnet ist
(sind).
9. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß dem ersten und/oder dem zweiten Zugelement (9,
18) der Teleskop-Hubsäule(n) (2) jeweils ein weiteres
Zugelement (9' 18') zugeordnet ist, und daß die Zugelemente
(9, 9', 18, 18') als Ketten ausgebildet sind.
10. Hebebühne nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
paarweise einander zugeordneten Zugelemente (9, 9'; 18, 18')
parallel zueinander oder etwa spiegelsymmetrisch zur Hubsäulen-
Längsachse angeordnet sind.
11. Hebebühne nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der (die) Zylinder (19) des Hydraulikzylinders
(der Hydraulikzylinder) (3) in Heberichtung der Hubsäule (2)
in deren Säuleninneren verfahrbar ist (sind) und daß die
Kolbenstange (31) des Hydraulikzylinders (der Hydraulik
zylinder) (3) relativ zur zweiten Teleskophülse (6) der ihm
zugeordneten Hubsäule (2) unverrückbar gehalten ist.
12. Hebebühne nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß am Zylinder (19) das zweite Zugelement (18) sowie
gegebenenfalls ein ihm zugeordnetes Zugelement (18') endseitig
gehalten ist.
13. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß das erste Zugelement (9) sowie gegebenenfalls
ein ihm zugeordnetes Zugelement (9') an der Hülseninnenseite
der ersten Teleskophülse (4) in deren unteren Umfangsbereich
angreift.
14. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß zur Umlenkung der Zugelemente (9, 9', 18, 18')
an den Umlenkstellen (20, 30) zumindest eine Umlenkrolle (33)
vorgesehen ist.
15. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere Umlenkstelle (20) das zweite
Zugelement (18) und gegebenenfalls ein ihm zugeordnetes
weiteres Zugelement (18') derart unterteilt, daß ein an einem
relativ zur zweiten Teleskophülse (6) ausfahrbaren Teil (19)
des Hubelementes (3) oder an einem davon angetriebenen
Teleskopglied angreifendes Trum (21) im Säuleninneren
angeordnet und das andere Trum (22) dieses Zugelementes (18,
18') außerhalb der Säule (2) relativ zur Hebebühnen-Verankerung
unverrückbar gehalten ist.
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