DE4302236C2 - CD-Kassette mit Klemmhalterung - Google Patents
CD-Kassette mit KlemmhalterungInfo
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- DE4302236C2 DE4302236C2 DE19934302236 DE4302236A DE4302236C2 DE 4302236 C2 DE4302236 C2 DE 4302236C2 DE 19934302236 DE19934302236 DE 19934302236 DE 4302236 A DE4302236 A DE 4302236A DE 4302236 C2 DE4302236 C2 DE 4302236C2
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- G11B33/02—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
- G11B33/04—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
- G11B33/0405—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
- G11B33/0433—Multiple disc containers
- G11B33/0444—Multiple disc containers for discs without cartridge
- G11B33/045—Multiple disc containers for discs without cartridge comprising centre hole locking means
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kassette zur Aufbewahrung
von Compact-Discs mit einer Unterschale, einer Ober
schale und einem Innenteil, der in einer Scharnieran
ordnung klappbar zwischen der Unterschale und der Ober
schale gehalten ist, und bei der der Innenteil Einrich
tungen zur klemmenden Halterung wenigstens einer
Compact-Disc an einem Randbereich aufweist.
Solche Kassetten dienen der Aufbewahrung und dem Trans
port von Compact-Discs (CDs). Sie schützen diese vor
Staub und sonstigen Umwelteinflüssen. Es sind aus
offenkundiger Vorbenutzung Hüllen für die Aufbewahrung
lediglich einer CD bekannt, bei denen der die CD hal
tende Innenteil nicht klappbar ist, sondern über Rast
verbindungen mit der Unterschale fest verbunden ist.
Dieser Innenteil, auch "Tray" genannt, wird in ent
sprechenden Maschinen automatisch mit der CD bestückt
und dann in die Unterschale der Kassette eingerastet.
Aus der DE 88 10 918 U1 ist eine Kassette zur Aufbe
wahrung von zwei CDs bekannt, bei der der Innenteil
zwischen der Ober- und Unterschale klappbar ist und
beidseitig Halteeinrichtungen für eine CD aufweist.
Diese Kassette ermöglicht das Aufbewahren von zwei CDs,
weist aber die Außenabmessungen einer gebräuchlichen
Kassette für eine CD auf. Wenn mehr als zwei CDs in
einer Kassette aufbewahrt werden sollen, kommen auf
wendige und verhältnismäßig voluminöse Konstruktionen
zum Einsatz (DE 33 01 644 A1). Bei dieser Kassette ist
der Innenteil als Mittelschale ausgebildet und trägt
auf jeder Seite eine CD, zusätzlich sind an der Ober- und
Unterschale noch jeweils Halterungen für eine CD
vorgesehen. Allen diesen Kassetten ist gemeinsam, daß
die CD auf einer Lagerplatte liegt und im Bereich ihres
Mittelochs gehaltert wird.
Aus der GB 21 54 550 A ist eine Kassette zur Aufbe
wahrung von Compact-Discs bekannt. Es sind zwei gegen
einander verschwenkbare Schalen vorgesehen, in die ein
Innenteil entsprechend einer Buchseite verschwenkbar
eingesetzt ist. Das Innenteil nimmt bezüglich seiner
Außenkontur etwa die Hälfte der Fläche der Unterschale
bzw. der Oberschale ein. In das Innenteil ist eine im
wesentlichen halbkreisförmige Aussparung eingearbeitet.
Der Rand der Aussparung ist als Nut gestaltet, in die
die Compact-Disc einschiebbar ist. Insbesondere aus der
Fig. 1 ist ersichtlich, daß Seitenschenkel des Innen
teiles, die durch die halbkreisförmige Ausnehmung aus
gebildet werden, geringfügig über eine Mittellinie der
Compact-Disc hinausragen. Hierdurch wird die Compact-Disc
bei einem Einschieben in die nutförmige Aussparung
nach dem Erreichen ihrer Endposition im Bereich der
Enden der Schenkel mit Klemmkräften beaufschlagt, die
radial zu einem Mittelpunkt der Compact-Disc ausge
richtet sind. Diese geometrische Anordnung ist insbe
sondere auch in Fig. 3 der Druckschrift verdeutlicht,
wo deutlich erkennbar ist, daß das Innenteil über eine
Mittellinie der Compact-Disc hinausragt. Ebenfalls ist
aus dieser teilweise geschnittenen Darstellung ersicht
lich, daß die Nuten im Bereich des Innenteiles breiter
ausgebildet sind, als einer Dicke der Compact-Disc ent
spricht. Es werden somit im wesentlichen Bereich der
Ausdehnung der Nuten keine Klemmkräfte erzielt, die
quer zu einer Unter- bzw. Oberseite der Compact-Disc
ausgerichtet sind.
Die DE 33 01 644 A1 zeigt eine Kassette zur Aufbe
wahrung von zwei oder mehreren plattenförmigen
Compact-Discs. Die Halterung der Compact-Disc erfolgt
im wesentlichen durch zapfenartige Vorsprünge, die im
Bereich einer Zentralausnehmung der Compact-Disc diese
hintergreifen. Ein Innenteil der Kassette ist mit einem
Boden versehen, auf dem ebenfalls derartige zapfen
artige Vorsprünge angeordnet sind. Gleichfalls sind
derartige Vorsprünge im Bereich einer Unterschale und
einer Oberschale der Kassette angeordnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kassette
der eingangs genannten Art zu schaffen, die kosten
günstig und mit geringem Aufwand herzustellen ist und
die gemäß einer besonderen Ausführung die Aufbewahrung
mehrerer CDs auf geringem Raum ermöglicht.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß die Ein
richtungen zur klemmenden Halterung als Nuten ausge
bildet sind, in die der Randbereich einer Compact-Disc
einschiebbar ist, daß sich die Nuten zum Nutgrund hin
verjüngen, daß die Nuten die zu halternde Compact-Disc
mit Haltekräften beaufschlagen, die quer zu von Ober- und
Unterseiten der Compact-Disc aufgespannten Flächen
orientiert sind und daß sich die Einrichtung über einen
Teil einer Umfangshälfte der Compact-Disc erstreckt.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine
Compact-Disc bei ihrer Aufbewahrung nicht unbedingt mit
einer flachen Seite auf einer Lagerplatte liegen muß,
sondern daß es ausreichend ist, sie lediglich im Rand
bereich klemmend zu haltern. Erfindungsgemäß ergreifen
die Klemmeinrichtungen den Randbereich nur in einer
Umfangshälfte oder in einem Teil einer Umfangshälfte.
Die Klemmeinrichtungen können gegebenenfalls unter
brochen sein und somit nur einzelne Punkte oder Teil
bereiche dieser Umfangshälfte klemmend haltern. Der
Innenteil der erfindungsgemäßen Kassette kann mit sehr
geringem Materialaufwand gefertigt werden, da eine sich
über die Fläche der CD erstreckende Lagerplatte nicht
erforderlich ist. Unter Umständen können bei einer er
findungsgemäßen Kassette zur Aufbewahrung von mehreren
Compact-Discs übereinander dünne Trennplatten zwischen
den CDs vorgesehen sein, die ein Verkratzen ihrer Ober
flächen verhindern. Solche Trennplatten sind aber mit
den Lagerplatten des Standes der Technik nicht ver
gleichbar, da sie lediglich eine Schutz- und keinerlei
Haltefunktion ausüben.
Aus der EP 188 663 A2 ist es zwar grundsätzlich schon
bekannt, Klemmeinrichtungen zu Halterung einer CD an
deren Rand vorzusehen. Doch dienen diese Klemmein
richtungen nur der zusätzlichen Halterung einer bereits
auf einer Lagerplatte
aufliegenden CD und sind zudem über den gesamten Umfang der CD
verteilt. Dies hat mit der vorliegenden Erfindung nichts zu
tun, die eine ausschließliche klemmende Halterung in lediglich
einer Umfangshälfte vorschlägt und damit die oben angesproche
nen wesentlichen Vorteile (Materialersparnis beim Innenteil,
geringerer Platzbedarf) erzielt.
Die Klemmeinrichtungen sind zweckmäßigerweise als Nuten
ausgebildet, in die der Randbereich einer CD einschiebbar ist.
Vorteilhafterweise verjüngen sich diese Nuten zum Nutgrund
hin. Diese Verjüngung kann bspw. konisch ausgebildet sein.
Diese Verjüngung stellt die klemmende Halterung des Randbe
reichs sicher und bewirkt zudem, daß beim Einschieben und
Herausziehen der CD die Nutflanken nur auf einem sehr schmalen
Randbereich reibend einwirken, so daß eine Beschädigung des
die Informationen tragenden Bereichs der CD ausgeschlossen
ist.
Die Nut beschreibt zweckmäßigerweise in der Ebene der in sie
einzuschiebenden Compact-Disc einen Kreisbogen, dessen Radius
etwa dem Radius der Compact-Disc entspricht. Die Nut kann auch
unterbrochen sein und die CD nur an einzelnen Punkten umgrei
fen.
Die erfindungsgemäße Kassette wird in der Regel zur Aufnahme
mehrerer CDs ausgebildet sein. Da diese platzsparend gelagert
werden sollen, werden sie in der Regel in geringem Abstand
übereinanderliegend an dem Innenteil gehaltert sein. Es ist
dann zweckmäßig, daß die am Innenteil übereinander angeordne
ten Klemmeinrichtungen zur gegeneinander versetzten Aufnahme
der Compact-Discs ausgebildet sind. Dies erleichtert das
Ergreifen und Herausziehen einer zwischen anderen CDs gehal
terten CD. Wenn bspw. die Kassette zur Aufnahme von drei CDs
ausgebildet ist, kann die mittlere Nut eine geringere Tiefe
aufweisen, so daß die darin gehalterte mittlere CD gegenüber
den außenliegenden CDs an der der Nut gegenüberliegenden Seite
etwas hervorsteht und sich somit leicht herausziehen läßt.
Die erfindungsgemäße Kassette kann so ausgebildet sein, daß
sie die Außenabmessungen einer handelsüblichen Einzelverpackung
für Compact-Discs aufweist und dennoch zur Aufnahme von
drei CDs eingerichtet ist. Der Innenteil ist zweckmäßigerweise
buchartig zwischen Ober- und Unterschale klappbar, seine
Scharnierachse liegt also an der gleichen Seitenkante wie die
Scharnierachse von Ober- und Unterschale. Es ist aber auch
möglich, die Scharnierachse des Innenteils an der der Schar
nierachse von Ober- und Unterschale gegenüberliegenden Seiten
kante anzuordnen.
Die erfindungsgemäße Kassette wird zweckmäßigerweise aus einem
harten Kunststoff gefertigt. Die Ober- sowie die Unterschale
bestehen vorteilhafterweise aus einem durchsichtigen Kunst
stoff, wie z. B. glasklarem Polystyrol.
Wenn in den Ansprüchen und der Beschreibung von einer
Compact-Disc bzw. von einer CD die Rede ist, so soll dieser
Begriff im Rahmen der Erfindung auch andere flache, scheiben
förmige Speichermedien mit umfassen, bspw. Discetten, Chipkar
ten oder ähnliches.
Drei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden
anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung jeweils eines Teils
einer Oberschale, eines Innenteils und einer Unter
schale;
Fig. 2 eine entsprechende Ansicht einer Kassette mit einem
anders ausgeführten Innenteil;
Fig. 3 Ober- und Unterschale einer weiteren Ausführungsform
in einer Ansicht von der Seite.
Die erfindungsgemäße CD-Kassette umfaßt eine Unterschale 1,
einen Innenteil 2 und eine Oberschale 3. Die Unterschale 1
weist eine Bodenplatte 4 auf, an deren Kanten sich der Rücken
wandteil 5, der vordere Wandteil 6, die Seitenwandstücke 7,
Stege 8, 9 sowie die Scharnierwandstücke 10 senkrecht aus der
Bodenplattenebene erheben. Die Scharnierwandstücke 10 sind
einstückig mit den Stegen 9 verbunden und stehen in Eckverbin
dung mit dem Rückenwandteil 5. Die Stege 8, 9 sind bezüglich
der Seitenwandstücke 7 etwas einwärts versetzt. Die Scharnier
wandstücke 10 weisen je eine Bohrung 11 und eine Bohrung 12
auf, die zur Aufnahme der Scharnierzapfen der Oberschale 3
bzw. des Innenteils 2 dienen.
Der Innenteil 2 weist eine Halteplatte 13 mit einer Abschluß
kante 14 auf, die in der Ebene der Halteplatte 13 einen
Kreisbogen beschreibt, dessen Radius dem Radius einer
Compact-Disc angepaßt ist. In die Abschlußkante 14 sind
Klemmnuten 15, 16, 17 eingetieft, in die jeweils eine CD
eingeschoben werden kann und darin klemmend gehaltert wird.
Die Halteplatte 13 hat in der Regel nicht über ihre gesamte
Erstreckung die gleiche Dicke wie auf Höhe ihrer Abschlußkante
14. Normalerweise ist sie entweder von der Ober- oder von der
Unterseite ausgehöhlt und weist lediglich im Bereich ihrer
Ränder und insbesondere im Bereich der Abschlußkante 14 die
volle Dicke auf. Diese Aushöhlungen bzw. Ausnehmungen sind in
Fig. 1 nicht dargestellt. Die Nuten 15, 16, 17 verjüngen sich
zum Nutgrund hin konisch (in der Zeichnung nicht dargestellt).
Die in der Mitte der Abschlußkante 14 eingetiefte Nut 16 weist
eine geringere Tiefe als die außenliegenden Nuten 15, 17 auf,
so daß die darin eingesetzte CD an ihrem dem vorderen Wandteil
6 der Unterschale 1 zugewandten Ende gegenüber den beiden
außenliegenden, in die Nuten 15 bzw. 17 eingesetzten CDs
hervorsteht und sich somit trotz ihrer Anordnung zwischen zwei
anderen CDs leicht entnehmen läßt. An der rückwärtigen Seite
der Halteplatte 13 ist eine einen stumpfen Winkel mit der
Halteplatte 13 einschließende Schrägwand 18 angeordnet, die
eine parallel zur Halteplatte 13 verlaufende, sich nach außen
erstreckende Rückenrandplatte 19 trägt. Die Rückenrandplatte
19 trägt an ihren den Scharnierwandstücken 10 der Unterschale 1
zugewandten Enden zwei Scharnierwandteile 20 mit je einem
Scharnierzapfen 21, die in die Bohrungen 12 der Scharnierwand
stücke 10 eingreifen. Die Scharnierwandteile 20 des Innenteils
2 werden dabei von den Scharnierwandstücken 10 der Unterschale
1 umschlossen. Der Abstand der Scharnierzapfen 21 von der
rückwärtigen Kante 22 der Rückenrandplatte 19 ist kleiner als
der Abstand der Bohrung 12 vom Rückenwandteil 5 und der
Bodenplatte 4, so daß ein unbehindertes Umklappen des Innen
teils 2 um die durch die Scharnierzapfen 21 und die Bohrungen
12 gebildete Achse möglich ist. Beim vollständigen Umklappen
des Innenteils 2 schlägt die Halteplatte 13 an der Oberkante
des Rückenwandteils 5 an. Durch die versetzte Anordnung der
Rückenrandplatte 19 mit den die Scharnierzapfen 21 aufweisen
den Scharnierwandteilen 20 gegenüber der Ebene der Halteplatte
13 schlägt dieselbe erst bei einem Umklappen um 180° oder mehr
an den Rückenwandteil 5 an. Der Innenteil 2 ist daher wie eine
Buchseite vollständig umklappbar.
Die Oberschale 3 weist eine Deckplatte 23 auf, an der sich an
zwei gegenüberliegenden Kanten schmalseitige Wände 24 senk
recht aus der Deckplattenebene erheben. Diese schmalseitigen
Wände 24 sind einstückig mit Scharnierwandteilen 25 verbunden,
die nach innen ragende Scharnierzapfen 26 aufweisen. Der den
Scharnierwandteilen 25 zugewandte Rand der Deckplatte 23 weist
eine in die gleiche Richtung wie die schmalseitigen Wände 24
ragende Leiste 27 auf und schließt mit dem Scharnierwandteilen
25 eine Aussparung 28 ein. An den schmalseitigen Wänden 24
sind sich einwärts erstreckende Haltenasen 29 angeordnet, die
zur Halterung einer in die Oberschale eingeschobenen, hier
nicht dargestellten Einlegekarte dienen. Die Leiste 27 dient
als Anschlag für diese Einlegekarte. Die schmalseitigen Wände
24 weisen je eine trapezförmige Aussparung 30 auf. Die Schar
nierwandteile 25 der Oberschale 3 umgreifen von außen die
Scharnierwandstücke 10 der Unterschale 1. Die Scharnierzapfen
26 ragen dabei in die Bohrungen 11. Im geschlossenen Zustand
der Kassette wird die Aussparung zwischen dem Rückenwandteil 5
und der Kante der Deckplatte 23, die die Leiste 27 aufweist,
durch die Rückenrandplatte 19 des Innenteils 2 ausgefüllt. Die
Seitenwandstücke 7 der Unterschale 1 greifen formschlüssig in
die Aussparungen 30 der schmalseitigen Wände 24 ein.
Man erkennt in Fig. 1, daß aufgrund der voneinander unabhängi
gen Scharnieranordnungen zur Verbindung der Unterschale 1 mit
dem Innenteil 2 einerseits und der Unterschale 1 mit der
Oberschale 3 andererseits der Innenteil zunächst separat mit
CDs bestücken läßt und anschließend in die Kassette eingesetzt
werden kann.
Die schmalseitigen Wände 24 der Oberschale 3 weisen an ihrer
Innenseite je ein Rastnase 31 auf, die mit Ausnehmungen 32 in
den Stegen 8 der Unterschale 1 als Rastverschluß zusammenwir
ken.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei
der der Innenteil 2 etwas anders gestaltet ist. Es ist hier zu
erkennen, daß die Halteplatte 13 verhältnismäßig dünn ausge
führt ist. Sie verdickt sich zur Abschlußkante 14 hin, um dort
das Eintiefen der Nuten 15, 16, 17 zu ermöglichen. An den
Seitenkanten der Halteplatte 13 sind mit der Schrägwand 18
verbundene Stege 33 angeordnet, die die Formstabilität des
Innenteils 2 erhöhen.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemä
ßen Kassette in einer Ansicht von der Seite. Der Einfachheit
halber ist hier der Innenteil 2 nicht dargestellt. Er ist
genauso ausgeführt, wie der Innenteil 2 der Fig. 1 oder 2. Die
Unterschale 1 weist bei dieser Ausführungsform keine Seiten
wandstücke auf. Die schmalseitigen Wände 24 der Oberschale 3
sind hier ohne Aussparung durchgehend ausgebildet. In den Fig.
2 und 3 bezeichnen die nicht näher beschriebenen Bezugszeichen
die gleichen Teile wie in Fig. 1.
Claims (3)
1. Kassette zur Aufbewahrung von Compact-Discs mit
einer Unterschale, einer Oberschale und einem Innen
teil, der in einer Scharnieranordnung klappbar
zwischen der Unterschale und der Oberschale ge
halten ist, und bei der der Innenteil Einrichtungen
zur klemmenden Halterung wenigstens einer Compact-Disc
an einem Randbereich aufweist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einrichtungen (15, 16, 17) zur
klemmenden Halterung als Nuten (15, 16, 17) ausge
bildet sind, in die der Randbereich einer Compact-Disc
einschiebbar ist, daß sich die Nuten
(15, 16, 17) zum Nutgrund hin verjüngen, daß die
Nuten (15, 16, 17) die zu halternde Compact-Disc mit
Haltekräften beaufschlagen, die quer zu von Ober- und
Unterseiten der Compact-Disc aufgespannten
Flächen orientiert sind und daß sich die Einrich
tung (15, 16, 17) über einen Teil einer Umfangshälfte
der Compact-Disc erstreckt.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nut (15, 16, 17) in einer von der in die Nut
(15, 16, 17) einzuschiebenden Compact-Disc aufge
spannten Ebene einen Kreisbogen beschreibt, dessen
Radius etwa dem Radius der Compact-Disc entspricht.
3. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Innenteil (2) eine Mehrzahl von
übereinander angeordneten Klemmeinrichtungen
(15, 16, 17) aufweist, die zur gegeneinander ver
setzten Aufnahme einer Mehrzahl von Compact-Discs
ausgebildet sind.
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