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DE4302236C2 - CD-Kassette mit Klemmhalterung - Google Patents

CD-Kassette mit Klemmhalterung

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DE4302236C2
DE4302236C2 DE19934302236 DE4302236A DE4302236C2 DE 4302236 C2 DE4302236 C2 DE 4302236C2 DE 19934302236 DE19934302236 DE 19934302236 DE 4302236 A DE4302236 A DE 4302236A DE 4302236 C2 DE4302236 C2 DE 4302236C2
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compact disc
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    • G11INFORMATION STORAGE
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    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0444Multiple disc containers for discs without cartridge
    • G11B33/045Multiple disc containers for discs without cartridge comprising centre hole locking means

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  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Kassette zur Aufbewahrung von Compact-Discs mit einer Unterschale, einer Ober­ schale und einem Innenteil, der in einer Scharnieran­ ordnung klappbar zwischen der Unterschale und der Ober­ schale gehalten ist, und bei der der Innenteil Einrich­ tungen zur klemmenden Halterung wenigstens einer Compact-Disc an einem Randbereich aufweist.
Solche Kassetten dienen der Aufbewahrung und dem Trans­ port von Compact-Discs (CDs). Sie schützen diese vor Staub und sonstigen Umwelteinflüssen. Es sind aus offenkundiger Vorbenutzung Hüllen für die Aufbewahrung lediglich einer CD bekannt, bei denen der die CD hal­ tende Innenteil nicht klappbar ist, sondern über Rast­ verbindungen mit der Unterschale fest verbunden ist.
Dieser Innenteil, auch "Tray" genannt, wird in ent­ sprechenden Maschinen automatisch mit der CD bestückt und dann in die Unterschale der Kassette eingerastet.
Aus der DE 88 10 918 U1 ist eine Kassette zur Aufbe­ wahrung von zwei CDs bekannt, bei der der Innenteil zwischen der Ober- und Unterschale klappbar ist und beidseitig Halteeinrichtungen für eine CD aufweist. Diese Kassette ermöglicht das Aufbewahren von zwei CDs, weist aber die Außenabmessungen einer gebräuchlichen Kassette für eine CD auf. Wenn mehr als zwei CDs in einer Kassette aufbewahrt werden sollen, kommen auf­ wendige und verhältnismäßig voluminöse Konstruktionen zum Einsatz (DE 33 01 644 A1). Bei dieser Kassette ist der Innenteil als Mittelschale ausgebildet und trägt auf jeder Seite eine CD, zusätzlich sind an der Ober- und Unterschale noch jeweils Halterungen für eine CD vorgesehen. Allen diesen Kassetten ist gemeinsam, daß die CD auf einer Lagerplatte liegt und im Bereich ihres Mittelochs gehaltert wird.
Aus der GB 21 54 550 A ist eine Kassette zur Aufbe­ wahrung von Compact-Discs bekannt. Es sind zwei gegen­ einander verschwenkbare Schalen vorgesehen, in die ein Innenteil entsprechend einer Buchseite verschwenkbar eingesetzt ist. Das Innenteil nimmt bezüglich seiner Außenkontur etwa die Hälfte der Fläche der Unterschale bzw. der Oberschale ein. In das Innenteil ist eine im wesentlichen halbkreisförmige Aussparung eingearbeitet. Der Rand der Aussparung ist als Nut gestaltet, in die die Compact-Disc einschiebbar ist. Insbesondere aus der Fig. 1 ist ersichtlich, daß Seitenschenkel des Innen­ teiles, die durch die halbkreisförmige Ausnehmung aus­ gebildet werden, geringfügig über eine Mittellinie der Compact-Disc hinausragen. Hierdurch wird die Compact-Disc bei einem Einschieben in die nutförmige Aussparung nach dem Erreichen ihrer Endposition im Bereich der Enden der Schenkel mit Klemmkräften beaufschlagt, die radial zu einem Mittelpunkt der Compact-Disc ausge­ richtet sind. Diese geometrische Anordnung ist insbe­ sondere auch in Fig. 3 der Druckschrift verdeutlicht, wo deutlich erkennbar ist, daß das Innenteil über eine Mittellinie der Compact-Disc hinausragt. Ebenfalls ist aus dieser teilweise geschnittenen Darstellung ersicht­ lich, daß die Nuten im Bereich des Innenteiles breiter ausgebildet sind, als einer Dicke der Compact-Disc ent­ spricht. Es werden somit im wesentlichen Bereich der Ausdehnung der Nuten keine Klemmkräfte erzielt, die quer zu einer Unter- bzw. Oberseite der Compact-Disc ausgerichtet sind.
Die DE 33 01 644 A1 zeigt eine Kassette zur Aufbe­ wahrung von zwei oder mehreren plattenförmigen Compact-Discs. Die Halterung der Compact-Disc erfolgt im wesentlichen durch zapfenartige Vorsprünge, die im Bereich einer Zentralausnehmung der Compact-Disc diese hintergreifen. Ein Innenteil der Kassette ist mit einem Boden versehen, auf dem ebenfalls derartige zapfen­ artige Vorsprünge angeordnet sind. Gleichfalls sind derartige Vorsprünge im Bereich einer Unterschale und einer Oberschale der Kassette angeordnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kassette der eingangs genannten Art zu schaffen, die kosten­ günstig und mit geringem Aufwand herzustellen ist und die gemäß einer besonderen Ausführung die Aufbewahrung mehrerer CDs auf geringem Raum ermöglicht.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß die Ein­ richtungen zur klemmenden Halterung als Nuten ausge­ bildet sind, in die der Randbereich einer Compact-Disc einschiebbar ist, daß sich die Nuten zum Nutgrund hin verjüngen, daß die Nuten die zu halternde Compact-Disc mit Haltekräften beaufschlagen, die quer zu von Ober- und Unterseiten der Compact-Disc aufgespannten Flächen orientiert sind und daß sich die Einrichtung über einen Teil einer Umfangshälfte der Compact-Disc erstreckt.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine Compact-Disc bei ihrer Aufbewahrung nicht unbedingt mit einer flachen Seite auf einer Lagerplatte liegen muß, sondern daß es ausreichend ist, sie lediglich im Rand­ bereich klemmend zu haltern. Erfindungsgemäß ergreifen die Klemmeinrichtungen den Randbereich nur in einer Umfangshälfte oder in einem Teil einer Umfangshälfte. Die Klemmeinrichtungen können gegebenenfalls unter­ brochen sein und somit nur einzelne Punkte oder Teil­ bereiche dieser Umfangshälfte klemmend haltern. Der Innenteil der erfindungsgemäßen Kassette kann mit sehr geringem Materialaufwand gefertigt werden, da eine sich über die Fläche der CD erstreckende Lagerplatte nicht erforderlich ist. Unter Umständen können bei einer er­ findungsgemäßen Kassette zur Aufbewahrung von mehreren Compact-Discs übereinander dünne Trennplatten zwischen den CDs vorgesehen sein, die ein Verkratzen ihrer Ober­ flächen verhindern. Solche Trennplatten sind aber mit den Lagerplatten des Standes der Technik nicht ver­ gleichbar, da sie lediglich eine Schutz- und keinerlei Haltefunktion ausüben.
Aus der EP 188 663 A2 ist es zwar grundsätzlich schon bekannt, Klemmeinrichtungen zu Halterung einer CD an deren Rand vorzusehen. Doch dienen diese Klemmein­ richtungen nur der zusätzlichen Halterung einer bereits auf einer Lagerplatte aufliegenden CD und sind zudem über den gesamten Umfang der CD verteilt. Dies hat mit der vorliegenden Erfindung nichts zu tun, die eine ausschließliche klemmende Halterung in lediglich einer Umfangshälfte vorschlägt und damit die oben angesproche­ nen wesentlichen Vorteile (Materialersparnis beim Innenteil, geringerer Platzbedarf) erzielt.
Die Klemmeinrichtungen sind zweckmäßigerweise als Nuten ausgebildet, in die der Randbereich einer CD einschiebbar ist. Vorteilhafterweise verjüngen sich diese Nuten zum Nutgrund hin. Diese Verjüngung kann bspw. konisch ausgebildet sein. Diese Verjüngung stellt die klemmende Halterung des Randbe­ reichs sicher und bewirkt zudem, daß beim Einschieben und Herausziehen der CD die Nutflanken nur auf einem sehr schmalen Randbereich reibend einwirken, so daß eine Beschädigung des die Informationen tragenden Bereichs der CD ausgeschlossen ist.
Die Nut beschreibt zweckmäßigerweise in der Ebene der in sie einzuschiebenden Compact-Disc einen Kreisbogen, dessen Radius etwa dem Radius der Compact-Disc entspricht. Die Nut kann auch unterbrochen sein und die CD nur an einzelnen Punkten umgrei­ fen.
Die erfindungsgemäße Kassette wird in der Regel zur Aufnahme mehrerer CDs ausgebildet sein. Da diese platzsparend gelagert werden sollen, werden sie in der Regel in geringem Abstand übereinanderliegend an dem Innenteil gehaltert sein. Es ist dann zweckmäßig, daß die am Innenteil übereinander angeordne­ ten Klemmeinrichtungen zur gegeneinander versetzten Aufnahme der Compact-Discs ausgebildet sind. Dies erleichtert das Ergreifen und Herausziehen einer zwischen anderen CDs gehal­ terten CD. Wenn bspw. die Kassette zur Aufnahme von drei CDs ausgebildet ist, kann die mittlere Nut eine geringere Tiefe aufweisen, so daß die darin gehalterte mittlere CD gegenüber den außenliegenden CDs an der der Nut gegenüberliegenden Seite etwas hervorsteht und sich somit leicht herausziehen läßt.
Die erfindungsgemäße Kassette kann so ausgebildet sein, daß sie die Außenabmessungen einer handelsüblichen Einzelverpackung für Compact-Discs aufweist und dennoch zur Aufnahme von drei CDs eingerichtet ist. Der Innenteil ist zweckmäßigerweise buchartig zwischen Ober- und Unterschale klappbar, seine Scharnierachse liegt also an der gleichen Seitenkante wie die Scharnierachse von Ober- und Unterschale. Es ist aber auch möglich, die Scharnierachse des Innenteils an der der Schar­ nierachse von Ober- und Unterschale gegenüberliegenden Seiten­ kante anzuordnen.
Die erfindungsgemäße Kassette wird zweckmäßigerweise aus einem harten Kunststoff gefertigt. Die Ober- sowie die Unterschale bestehen vorteilhafterweise aus einem durchsichtigen Kunst­ stoff, wie z. B. glasklarem Polystyrol.
Wenn in den Ansprüchen und der Beschreibung von einer Compact-Disc bzw. von einer CD die Rede ist, so soll dieser Begriff im Rahmen der Erfindung auch andere flache, scheiben­ förmige Speichermedien mit umfassen, bspw. Discetten, Chipkar­ ten oder ähnliches.
Drei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung jeweils eines Teils einer Oberschale, eines Innenteils und einer Unter­ schale;
Fig. 2 eine entsprechende Ansicht einer Kassette mit einem anders ausgeführten Innenteil;
Fig. 3 Ober- und Unterschale einer weiteren Ausführungsform in einer Ansicht von der Seite.
Die erfindungsgemäße CD-Kassette umfaßt eine Unterschale 1, einen Innenteil 2 und eine Oberschale 3. Die Unterschale 1 weist eine Bodenplatte 4 auf, an deren Kanten sich der Rücken­ wandteil 5, der vordere Wandteil 6, die Seitenwandstücke 7, Stege 8, 9 sowie die Scharnierwandstücke 10 senkrecht aus der Bodenplattenebene erheben. Die Scharnierwandstücke 10 sind einstückig mit den Stegen 9 verbunden und stehen in Eckverbin­ dung mit dem Rückenwandteil 5. Die Stege 8, 9 sind bezüglich der Seitenwandstücke 7 etwas einwärts versetzt. Die Scharnier­ wandstücke 10 weisen je eine Bohrung 11 und eine Bohrung 12 auf, die zur Aufnahme der Scharnierzapfen der Oberschale 3 bzw. des Innenteils 2 dienen.
Der Innenteil 2 weist eine Halteplatte 13 mit einer Abschluß­ kante 14 auf, die in der Ebene der Halteplatte 13 einen Kreisbogen beschreibt, dessen Radius dem Radius einer Compact-Disc angepaßt ist. In die Abschlußkante 14 sind Klemmnuten 15, 16, 17 eingetieft, in die jeweils eine CD eingeschoben werden kann und darin klemmend gehaltert wird. Die Halteplatte 13 hat in der Regel nicht über ihre gesamte Erstreckung die gleiche Dicke wie auf Höhe ihrer Abschlußkante 14. Normalerweise ist sie entweder von der Ober- oder von der Unterseite ausgehöhlt und weist lediglich im Bereich ihrer Ränder und insbesondere im Bereich der Abschlußkante 14 die volle Dicke auf. Diese Aushöhlungen bzw. Ausnehmungen sind in Fig. 1 nicht dargestellt. Die Nuten 15, 16, 17 verjüngen sich zum Nutgrund hin konisch (in der Zeichnung nicht dargestellt). Die in der Mitte der Abschlußkante 14 eingetiefte Nut 16 weist eine geringere Tiefe als die außenliegenden Nuten 15, 17 auf, so daß die darin eingesetzte CD an ihrem dem vorderen Wandteil 6 der Unterschale 1 zugewandten Ende gegenüber den beiden außenliegenden, in die Nuten 15 bzw. 17 eingesetzten CDs hervorsteht und sich somit trotz ihrer Anordnung zwischen zwei anderen CDs leicht entnehmen läßt. An der rückwärtigen Seite der Halteplatte 13 ist eine einen stumpfen Winkel mit der Halteplatte 13 einschließende Schrägwand 18 angeordnet, die eine parallel zur Halteplatte 13 verlaufende, sich nach außen erstreckende Rückenrandplatte 19 trägt. Die Rückenrandplatte 19 trägt an ihren den Scharnierwandstücken 10 der Unterschale 1 zugewandten Enden zwei Scharnierwandteile 20 mit je einem Scharnierzapfen 21, die in die Bohrungen 12 der Scharnierwand­ stücke 10 eingreifen. Die Scharnierwandteile 20 des Innenteils 2 werden dabei von den Scharnierwandstücken 10 der Unterschale 1 umschlossen. Der Abstand der Scharnierzapfen 21 von der rückwärtigen Kante 22 der Rückenrandplatte 19 ist kleiner als der Abstand der Bohrung 12 vom Rückenwandteil 5 und der Bodenplatte 4, so daß ein unbehindertes Umklappen des Innen­ teils 2 um die durch die Scharnierzapfen 21 und die Bohrungen 12 gebildete Achse möglich ist. Beim vollständigen Umklappen des Innenteils 2 schlägt die Halteplatte 13 an der Oberkante des Rückenwandteils 5 an. Durch die versetzte Anordnung der Rückenrandplatte 19 mit den die Scharnierzapfen 21 aufweisen­ den Scharnierwandteilen 20 gegenüber der Ebene der Halteplatte 13 schlägt dieselbe erst bei einem Umklappen um 180° oder mehr an den Rückenwandteil 5 an. Der Innenteil 2 ist daher wie eine Buchseite vollständig umklappbar.
Die Oberschale 3 weist eine Deckplatte 23 auf, an der sich an zwei gegenüberliegenden Kanten schmalseitige Wände 24 senk­ recht aus der Deckplattenebene erheben. Diese schmalseitigen Wände 24 sind einstückig mit Scharnierwandteilen 25 verbunden, die nach innen ragende Scharnierzapfen 26 aufweisen. Der den Scharnierwandteilen 25 zugewandte Rand der Deckplatte 23 weist eine in die gleiche Richtung wie die schmalseitigen Wände 24 ragende Leiste 27 auf und schließt mit dem Scharnierwandteilen 25 eine Aussparung 28 ein. An den schmalseitigen Wänden 24 sind sich einwärts erstreckende Haltenasen 29 angeordnet, die zur Halterung einer in die Oberschale eingeschobenen, hier nicht dargestellten Einlegekarte dienen. Die Leiste 27 dient als Anschlag für diese Einlegekarte. Die schmalseitigen Wände 24 weisen je eine trapezförmige Aussparung 30 auf. Die Schar­ nierwandteile 25 der Oberschale 3 umgreifen von außen die Scharnierwandstücke 10 der Unterschale 1. Die Scharnierzapfen 26 ragen dabei in die Bohrungen 11. Im geschlossenen Zustand der Kassette wird die Aussparung zwischen dem Rückenwandteil 5 und der Kante der Deckplatte 23, die die Leiste 27 aufweist, durch die Rückenrandplatte 19 des Innenteils 2 ausgefüllt. Die Seitenwandstücke 7 der Unterschale 1 greifen formschlüssig in die Aussparungen 30 der schmalseitigen Wände 24 ein.
Man erkennt in Fig. 1, daß aufgrund der voneinander unabhängi­ gen Scharnieranordnungen zur Verbindung der Unterschale 1 mit dem Innenteil 2 einerseits und der Unterschale 1 mit der Oberschale 3 andererseits der Innenteil zunächst separat mit CDs bestücken läßt und anschließend in die Kassette eingesetzt werden kann.
Die schmalseitigen Wände 24 der Oberschale 3 weisen an ihrer Innenseite je ein Rastnase 31 auf, die mit Ausnehmungen 32 in den Stegen 8 der Unterschale 1 als Rastverschluß zusammenwir­ ken.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der der Innenteil 2 etwas anders gestaltet ist. Es ist hier zu erkennen, daß die Halteplatte 13 verhältnismäßig dünn ausge­ führt ist. Sie verdickt sich zur Abschlußkante 14 hin, um dort das Eintiefen der Nuten 15, 16, 17 zu ermöglichen. An den Seitenkanten der Halteplatte 13 sind mit der Schrägwand 18 verbundene Stege 33 angeordnet, die die Formstabilität des Innenteils 2 erhöhen.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemä­ ßen Kassette in einer Ansicht von der Seite. Der Einfachheit halber ist hier der Innenteil 2 nicht dargestellt. Er ist genauso ausgeführt, wie der Innenteil 2 der Fig. 1 oder 2. Die Unterschale 1 weist bei dieser Ausführungsform keine Seiten­ wandstücke auf. Die schmalseitigen Wände 24 der Oberschale 3 sind hier ohne Aussparung durchgehend ausgebildet. In den Fig. 2 und 3 bezeichnen die nicht näher beschriebenen Bezugszeichen die gleichen Teile wie in Fig. 1.

Claims (3)

1. Kassette zur Aufbewahrung von Compact-Discs mit einer Unterschale, einer Oberschale und einem Innen­ teil, der in einer Scharnieranordnung klappbar zwischen der Unterschale und der Oberschale ge­ halten ist, und bei der der Innenteil Einrichtungen zur klemmenden Halterung wenigstens einer Compact-Disc an einem Randbereich aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einrichtungen (15, 16, 17) zur klemmenden Halterung als Nuten (15, 16, 17) ausge­ bildet sind, in die der Randbereich einer Compact-Disc einschiebbar ist, daß sich die Nuten (15, 16, 17) zum Nutgrund hin verjüngen, daß die Nuten (15, 16, 17) die zu halternde Compact-Disc mit Haltekräften beaufschlagen, die quer zu von Ober- und Unterseiten der Compact-Disc aufgespannten Flächen orientiert sind und daß sich die Einrich­ tung (15, 16, 17) über einen Teil einer Umfangshälfte der Compact-Disc erstreckt.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (15, 16, 17) in einer von der in die Nut (15, 16, 17) einzuschiebenden Compact-Disc aufge­ spannten Ebene einen Kreisbogen beschreibt, dessen Radius etwa dem Radius der Compact-Disc entspricht.
3. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Innenteil (2) eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Klemmeinrichtungen (15, 16, 17) aufweist, die zur gegeneinander ver­ setzten Aufnahme einer Mehrzahl von Compact-Discs ausgebildet sind.
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