DE4300600A1 - Fernbedienbare Sicherungseinrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Fernbedienbare Sicherungseinrichtung für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine fernbedienbare
Sicherungseinrichtung für Kraftfahrzeuge, mit einem
fahrzeugunabhängigen Sender für elektromagnetische Wellen, der
durch ein willkürlich betätigbares Schaltmittel einschaltbar
ist, mit einem im Fahrzeug angeordneten Empfänger für
elektromagnetische Wellen, mit einer Steuereinrichtung, die
durch den Empfänger steuerbar ist und die Sicherungsmittel
steuert, mit einer zweiten Steuereinrichtung, die Verschluß-
oder Verstörmittel steuert, mit einem zweiten Sender und mit
einem zweiten Empfänger für elektromagnetische Wellen, wobei
die Übertragungsfrequenz des ersten Senders und des ersten
Empfängers im Funkfrequenzbereich liegt und von der
Übertragungsfrequenz des zweiten Senders und des zweiten
Empfängers abweicht.
Derartige fernbedienbare Sicherungseinrichtungen können als
Steuereinrichtung eine sogenannte
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung aufweisen, wobei die
durch die Steuereinrichtung gesteuerten Sicherungsmittel Ver-
und Entriegelungsmittel an den Schlössern des Kraftfahrzeuges
sind. Die zweite Steuereinrichtung kann dabei entweder eine
Diebstahl-Sicherungseinrichtung sein, die unabhängig von der
Zentralverriegelungs-Einrichtung steuerbar sein soll. Es kann
sich dabei auch um Kraftfahrzeugfenster oder
Kraftfahrzeug-Schiebedächer handeln, die als Verschlußmittel
durch die zweite Steuereinrichtung betätigbar, insbesondere
verschließbar sind. Als Verstellmittel, die durch die zweite
Steuereinrichtung steuerbar sein können, kommen insbesondere
elektrische Fahrzeugsitz- und Fahrzeugspiegel-Verstellungen
mit Memory-Funktion in Frage. Sind derartige Verstellmittel
vorgesehen, so kann selektiv und gegebenenfalls unabhängig von
der Zentralverriegelung zum Beispiel auch eine auf die
Bedienungsperson bezogene Sitzverstellung erfolgen.
Aus der EP 0 440 974 A1 ist eine derartige fernbedienbare
Sicherungseinrichtung für Kraftfahrzeuge vorbekannt, die neben
einer ersten Sender-Empfänger-Kombination zum Aufbau einer
ersten Funk-Übertragungsstrecke eine weitere
Sender-Empfänger-Kombination zum Aufbau einer zweiten
Funk-Übertragungsstrecke aufweist. Mittels der genannten
Funk-Übertragungstrecken ist einerseits die
Zentralverriegelung des Kraftfahrzeuges und andererseits eine
Zusatzfunktion, wie zum Beispiel das Schließen bzw. Öffnen von
Seitenfensters bzw. Dachöffnungen des Kraftfahrzeugs
gesteuert. Wie bereits erläutert, liegt die
Übertragungsfrequenz sowohl der ersten als auch der zweiten
Sender-Empfänger-Kombination im Funkfrequenzbereich, wobei zur
Erhöhung der Abhörsicherheit des übermittelten Bedienungscodes
die Übertragungsfrequenz der Sender-Empfänger-Kombination sich
unterscheidet.
Diese vorbekannte fernbedienbare Sicherungseinrichtung weist
jedoch Nachteile auf. Und zwar soll durch die unterschiedliche
Übertragungsfrequenz ein unbefugtes Abhorchen des übertragenen
Codes vermieden werden. Bei der vorbekannten
Sicherungseinrichtung ist es jedoch möglich, daß aufgrund der
gewählten Funkübertragung die beschriebenen Funktionen ohne
Sichtkontakt des Bedieners des fahrzeugunabhängigen Senders
zum Fahrzeug ausgelöst werden können. Dies hat wiederum zur
Folge, daß neben der Verriegelung des Kraftfahrzeuges auch der
Steuerbefehl des Senders zum Schließen von Seitenfenstern bzw.
Dachöffnungen an das Kraftfahrzeug übermittelt wird.
Daraufhin können dann die beschriebenen Seitenfenster oder
Dachöffnungen geschlossen werden, wobei im Fahrzeug
befindliche Personen, insbesondere Kinder, mit Körperteilen in
die noch teilweise geöffneten Seitenfenster oder Dachöffnungen
gelangen können. Dies kann bei einem weiteren Schließen der
beschriebenen Öffnungen zu dem Ein- oder Abquetschen von
Körperteilen oder gar zum Tode der sich im
Kraftfahrzeug-Innenraum befindenden Personen führen. Aufgrund
des fehlenden Sichtkontaktes des Bedieners des
fahrzeugunabhängigen Senders zum Kraftfahrzeug, kann der
Bediener die beschriebenen Funktionen nicht überwachen und
bleibt insofern in Unkenntnis über den möglicherweise gerade
stattfindenden Unfall.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine fernbedienbare
Sicherungseinrichtung dahingehend weiterzubilden, daß zwar die
beschriebenen Komfortfunktionen am Kraftfahrzeug weiterhin
ermöglicht werden, daß jedoch die Gefährdung von im Innenraum
befindlichen Personen bei Auslösung der Komfortfunktion
weitgehend vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Übertragungsfrequenz des zweiten Senders und des zweiten
Empfängers im Lichtfrequenzbereich liegt.
Dadurch, daß die Übertragungsfrequenz des zweiten Senders und
des zweiten Empfängers im Lichtfrequenzbereich liegt, wird
gewährleistet, daß die zweite Steuereinrichtung die Verschluß-
oder Verstellmittel nur dann ansteuert, wenn zwischen dem
zweiten Sender und dem zweiten Empfänger eine
Signalübertragung in Form elektromagnetischer Wellen
stattfindet. Aufgrund der im wesentlichen geradlinigen,
ungebeugten und ungebrochenen Ausbreitung von
elektromagnetischen Lichtwellen ist dies wiederum nur dann
gewährleistet, wenn zwischen dem zweiten Sender und dem
zweiten Empfänger ein Sichtkontakt vorhanden ist, dieser
Sichtkontakt zwischen dem zweiten Sender und dem zweiten
Empfänger legt, sofern er vorhanden ist, den Schluß nahe, daß
auch zwischen dem Bediener des fahrzeugunabhängigen Senders
und dem Kraftfahrzeug ein Sichtkontakt existiert, der ihm die
Sichtkontrolle über die sich am und im Kraftfahrzeug
abspielenden Vorgänge ermöglicht.
Durch die beschriebenen Maßnahmen wird also vermieden, daß der
Bediener des Kraftfahrzeuges z. B. die Seitenfensterscheibe
schließt und sich ohne seine Kenntnis Körperteile eines noch
im Fahrzeug befindlichen Fahrzeuginsassen zwischen der
Fahrzeugscheibe und dem Fensterrahmen der Fahrzeugscheibe
befinden. Hierzu ist gegenüber dem Vorbekannten kein
nennenswerter Mehraufwand erforderlich, da auch die
vorbekannte Lösung bereits einen zweiten Sender und einen
zweiten Empfänger aufwies. Es kommt hier im wesentlichen nur
auf die geeignete Auswahl der Übertragungsfrequenz an, so daß
die Erfindung gegenüber dem Vorbekannten nahezu kostenneutral
realisiert werden kann.
Die vorteilhafte Ausgestaltung und Weiterbildung der
fernbedienbaren Sicherungseinrichtung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Die Übertragungsfrequenz des zweiten Senders und des zweiten
Empfängers kann vorteilhaft im Infrarotlicht-Frequenzbereich
liegen, weil Infrarot-Lichtsignale weniger als die
Lichtsignale sichtbaren Lichtes durch Fremdlichteinflüsse,
insbesondere von Sonnenlicht oder Kunstlicht, gestört werden.
Der zweite Sender kann vorteilhaft gemeinsam mit dem ersten
Sender in einer Fernbedienungseinheit angeordnet werden. Der
zweite Empfänger ist dann im Fahrzeug angeordnet. Der zweite
Empfänger kann dann in diesem Zusammenhang die zweite
Steuereinrichtung steuern. Diese Maßnahmen sind insbesondere
dann von Vorteil, wenn eine möglichst weitgehende Trennung der
die einzelnen Steuereinrichtungen betreffenden Teile der
Sicherungseinrichtung angestrebt wird.
In diesem Zusammenhang kann ein UND-Glied zur Verknüpfung der
Steuersignale des ersten und zweiten Empfängers vorgesehen
sein. Der Ausgang des UND-Gliedes ist mit der zweiten
Steuereinrichtung verbunden, so daß der Ausgang des
UND-Gliedes die zweite Steuereinrichtung steuert. Mit diesen
Maßnahmen wird gewährleistet, daß eine Ansteuerung der zweiten
Steuereinrichtung und damit der beschriebenen Komfortfunktion
zustandegekommen ist, so daß sowohl der erste als auch der
zweite Empfänger ein entsprechendes Steuersignal an das
UND-Glied weiterleiten. Dies erhöht zusätzlich die
Betriebssicherheit der erfindungsgemäßen
Sicherheitseinrichtung, da z. B. auch schon im Falle einer
teilweisen Störung, bei der die Funk-Übertragungsstrecke
zwischen dem ersten Sender und dem ersten Empfänger nicht mehr
zustandekommt, die Komfortfunktion nicht mehr ausgelöst werden
kann.
Eine andere Lösung in diesem Zusammenhang sieht ein ODER-Glied
zur Verknüpfung der Steuersignale des ersten und zweiten
Empfängers vor. Der Ausgang des ODER-Gliedes steuert dabei die
erste Steuereinrichtung. Dies ermöglicht z. B. die Betätigung
der Zentralverriegelung durch die erste Steuereinrichtung auch
dann, wenn wie oben beschrieben die Funkverbindung zwischen
dem ersten Sender und dem ersten Empfänger nicht
zustandekommt, weil z. B. der erste Sender oder der erste
Empfänger defekt ist.
Wenn, wie in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Sender und
die Empfänger jeweils auf derselben Seite der
Übertragungsstrecke, also die Sender in der
Fernbedienungseinheit und die Empfänger im Kraftfahrzeug
angeordnet sind, so können zur Vermeidung von
Verzögerungszeiten die Sender und Empfänger gleichzeitig
eingeschaltet sein und damit die Sender gleichzeitig senden
und sowohl die Funk- als auch die Infrarot-Übertragungsstrecke
aufbauen.
Eine andere weiterführende Lösung sieht vor, daß der zweite
Sender im Fahrzeug angeordnet ist und durch den ersten
Empfänger einschaltbar ist. Weiterhin ist der zweite Empfänger
gemeinsam mit dem ersten Sender in einer Fernbedienungseinheit
angeordnet und es ist der erste Sender durch den zweiten
Empfänger einschaltbar. Dabei ist dann der erste Empfänger mit
einem Zeitglied verbunden, wobei das Zeitglied die erste
Steuereinrichtung unmittelbar steuert und die zweite
Steuereinrichtung durch das Zeitglied nur dann angesteuert
wird, wenn der erste Empfänger innerhalb der durch das
Zeitglied vorgegebenen Zeitdauer ein weiteres Steuersignal an
das Zeitglied liefert. Bei dieser Lösung wird also der zweite
Sender durch den ersten Empfänger eingeschaltet, wenn über den
ersten Sender und damit die Funkübertragungsstrecke ein
entsprechender Steuerbefehl übermittelt wurde. Mit der
Einschaltung des zweiten Senders sendet der zweite Sender sein
Infrarotsignal aus. Dann und nur dann, wenn der zweite
Empfänger dieses Infrarotsignal empfängt, weil eine
Sichtverbindung zwischen der Fernbedienungseinheit und dem
Kraftfahrzeug besteht, steuert der zweite Empfänger dann
nochmals und unabhängig von einem willkürlich betätigbaren
Schaltmittel den ersten Sender an, der nochmals über die
Funk-Übertragungsstrecke ein Steuersignal an den ersten
Empfänger liefert. Sofern die beschriebene
Informationsübertragung mit Rückantwort zustandekommt, was im
wesentlichen von dem Zustandekommen der
Infrarot-Übertragungsstrecke abhängt, so erfolgt dieses
Zustandekommen innerhalb der verglichen mit dem Zeitraum
aufeinanderfolgender willkürlicher Betätigung des
Schaltmittels kurzen Zeitdauer. Die mit dem Zeitglied
vorgegebene Zeitdauer ist an diese kurze Zeitdauer angepaßt,
um mehrfaches willkürliches Betätigen für diese Funktion
auszuschalten. Sobald innerhalb dieser durch das Zeitglied
vorgegebenen Zeitdauer, also zweimal ein entsprechender
Steuerbefehl von dem ersten Sender zu dem ersten Empfänger
gelangt ist, wird auch die zweite Steuereinrichtung
angesteuert. Die Ansteuerung der ersten Steuereinrichtung, die
die Sicherungsmittel, wie z. B. die Verriegelungsfunktion
bewirkt, erfolgt unmittelbar nachdem der erste Steuerbefehl
beim ersten Empfänger eingegangen ist.
Zur Steuerung der beschriebenen Komfortfunktion, unabhängig
von den Sicherungs- oder Verriegelungsfunktionen, kann die
Fernbedienungseinheit ein zweites willkürlich betätigbares
Schaltmittel zur Steuerung der zweiten Steuereinrichtung
aufweisen. Es ist aber auch möglich, daß eine
Fernbedienungseinheit ein zweites Zeitglied aufweist und daß
die zweite Steuereinrichtung nur dann angesteuert wird, wenn
das Schaltmittel für die Zeitdauer des zweiten Zeitgliedes
betätigt wird. Das heißt, nur wenn das Schaltmittel nicht
impulsartig betätigt wird, sondern längere Zeit betätigt
gehalten wird, wird zusätzlich zu der Verriegelungsfunktion
der Türen auch z. B. die Funktion des Schließens der
Seitenscheiben bzw. des Schiebedaches des Kraftfahrzeuges
ausgeführt. Dem gleichen Zweck dienend kann die
Fernbedienungseinheit aber auch einen Zähler aufweisen, wobei
die zweite Steuereinrichtung nur dann angesteuert wird, wenn
das Schaltmittel mehrfach betätigt wird. Das heißt, bei
einfacher Betätigung des Schaltmittels wird nur die
Verriegelungsfunktion ausgeführt. Soll zusätzlich zur
Verriegelungsfunktion auch die Komfortschließfunktion der
Seitenscheiben oder des Schiebedaches ausgelöst werden, so ist
das Schaltmittel mindestens zweimal zu betätigen.
Da es für die erfindungsgemäße Funktion der fernbedienbaren
Sicherheitseinrichtung grundsätzlich nur darauf ankommt, ob
die Licht- bzw. Infrarotlicht-Übertragungsstrecke zwischen dem
zweiten Sender und dem zweiten Empfänger zustandekommt, kann
der zweite Sender vorteilhaft eine unmodulierte
elektromagnetische Welle aussenden. Dies ist deshalb möglich,
weil neben der Information, die gegebenenfalls der zweite
Empfänger weitergibt, daß ein Infrarotsignal empfangen wurde,
keine weitere Information über diesen Träger transportiert
werden muß. Dadurch können die Kosten zum Aufbau der
erfindungsgemäßen fernbedienbaren Sicherungseinrichtung weiter
reduziert werden.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen fernbedienbaren
Sicherungseinrichtung sind in den Zeichnungen dargestellt und
werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer fernbedienbaren
Sicherungseinrichtung mit weitgehender Trennung der
Signalzweige zur Steuerung der Steuereinrichtung;
Fig. 2 eine weitere fernbedienbare Sicherungseinrichtung mit
einer UND-Verknüpfung der Ausgangssignale der
Empfänger;
Fig. 3 eine weitere fernbedienbare Sicherungseinrichtung mit
einer ODER-Verknüpfung der Ausgangssignale der
Empfänger und
Fig. 4 eine fernbedienbare Sicherungseinrichtung, bei dem
der Sender einer Übertragungsstrecke jeweils der
Empfänger der anderen Übertragungsstrecke zugeordnet
ist.
In der Fig. 1 weist eine Fernbedienungseinheit (FB), die
unabhängig von einem Kraftfahrzeug (Kfz) ausgebildet ist,
einen ersten Tastschalter (T1) als erstes willkürlich
betätigbares Schaltmittel und einen zweiten Tastschalter (T2)
als zweites willkürlich betätigbares Schaltmittel auf. Diese
Schaltmittel sind durch den Bediener des Kraftfahrzeuges
betätigbar.
Der erste Tastschalter (T1) steuert einen ersten Sender (S1).
Der zweite Tastschalter (T2) steuert einen zweiten Sender
(S2). Der erste Sender (S1) und der zweite Sender (S2) sind
ebenfalls als Teil der Fernbedienungseinheit (FB) ausgebildet.
Innerhalb des Kraftfahrzeuges (Kfz) sind ein erster Empfänger
(E1) und ein zweiter Empfänger (E2) angeordnet. Der erste
Empfänger (E1) steuert eine
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) als erste
Steuereinrichtung. Der zweite Empfänger (E2) steuert eine
zweite Steuereinrichtung, die als
Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) ausgebildet ist.
Der Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) sind
Zentralverriegelungs-Stellelemente nachgeschaltet, die
beispielsweise in den Türen des Kraftfahrzeuges (Kfz) den
Schlössern zugeordnet sind. Diese
Zentralverriegelungs-Stellelemente sind in den Figuren nicht
dargestellt. Der Komfortschließungs-Steuerungseinrichtung (KS)
sind in den Figuren nicht dargestellte Stellglieder,
beispielsweise zur Steuerung der elektrischen Fensterheber
oder der elektrischen Schiebedachverstellung nachgeschaltet.
Bei Betätigung des ersten Tastschalters (T1) wird der erste
Sender (51) eingeschaltet und übermittelt über eine
Funk-Übertragungsstrecke (FM) eine informationsmodulierte
elektromagnetische Welle, wobei die Übertragungsfrequenz
dieser Funk-Übertragungsstrecke (FM) im Funkfrequenzbereich,
das heißt im Bereich von einigen Kilohertz bis einigen
Megahertz liegt. Diese elektromagnetische Welle der
Funk-Übertragungsstrecke (FM) wird von dem ersten Empfänger
(E1) empfangen und an die
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) weitergeleitet,
die daraufhin die Zentralverriegelungs-Stellelemente im Sinne
eines Entriegelns bzw. eines Verriegelns eines Kraftfahrzeuges
ansteuert. Aufgrund der Tatsache, daß elektromagnetische
Wellen im Funkfrequenzbereich durch Hindernisse gebeugt bzw.
gebrochen werden können, ist es grundsätzlich möglich, diese
beschriebene Verriegelungsfunktion durch die
Fernbedienungseinheit (FB) ohne Kontakt zum Kraftfahrzeug
(Kfz), also z. B. um eine Gebäudeecke herum oder aus einem
abgeschlossenen Wohnraum heraus, zu aktivieren.
Wird durch den Bediener eines Kraftfahrzeuges der zweite
Tastschalter (T2) betätigt, so wird der zweite Sender (S2)
eingeschaltet und übermittelt über eine
Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) eine elektromagnetische
Welle, deren Frequenz im Infrarotlicht-Frequenzbereich liegt.
Zur Aussendung dieses Infrarot-Lichtsignals ist im zweiten
Sender (S2) eine nicht dargestellte, aber allgemein bekannte
Infrarot-Leuchtdiode vorgesehen. Der zweite Empfänger (E2)
weist demgemäß einen in den Figuren nicht dargestellten
infrarot-lichtempfindlichen Transistor auf, der im Falle des
Zustandekommens der Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) ein
Infrarot-Lichtsignal empfängt, worauf der zweite Empfänger
(E2) die Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) ansteuert.
Daraufhin wird durch die Komfortschließungs-Steuereinrichtung
(KS) zum Beispiel der elektrische Fensterheber derart
angesteuert, daß die elektrisch angetriebenen Seitenscheiben
des Kraftfahrzeuges geschlossen werden. Aufgrund der Tatsache,
daß Lichtsignale sich im wesentlichen nur geradlinig
ausbreiten, ist es für das Zustandekommen der
Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) wesentlich, daß
zwischen der Fernbedienungseinheit (FB) und dem Kraftfahrzeug
(Kfz) Sichtkontakt besteht. Um einen derartigen Sichtkontakt
zwischen der Fernbedienungseinheit (FB) und dem Kraftfahrzeug
(Kfz) herzustellen, ist es erforderlich, daß zwischen den
beiden letztgenannten Teilen kein optisch undurchdringliches
Hindernis existiert. Kommt die
Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) zustande, so wird davon
ausgegangen, daß nicht nur zwischen der Fernbedienungseinheit
(FB) und dem Kraftfahrzeug (Kfz) Sichtkontakt besteht, sondern
auch zwischen dem Bediener der Fernbedienungseinheit (FB) und
dem Kraftfahrzeug (Kfz). Demzufolge kann der Bediener des
Kraftfahrzeuges (Kfz) beim Auslösen und beim Ausführen der
beschriebenen Komfortfunktion, Schließen der Seitenscheiben
oder Schließen des Schiebedaches, überwachen, daß sich
zwischen der Seitenscheibe bzw. dem Schiebedach und der
Karosserie des Kraftfahrzeuges keine Gegenstände, insbesondere
keine Körperteile von im Inneren des Kraftfahrzeuges
befindlichen Personen befinden. Damit kann also eine
Verletzung der Personen bzw. eine Beschädigung von
Gegenständen bzw. des Kraftfahrzeuges sicher vermieden werden.
Die über die Funkübertragungsstrecke (FM) übermittelte
elektromagnetische Welle im Funkfrequenzbereich ist besonders
vorteilhaft mit einem Code moduliert, der es einem Unbefugten
erschwert, mittels einer vergleichbaren Fernbedienungseinheit
(FB) sich unbefugt Zugang zum Kraftfahrzeug (Kfz) zu
verschaffen. Da das Vorsehen dieses Sicherungscodes auf eine
der genannten Übertragungsstrecken (FM oder IR) ausreichend
ist, kann demzufolge die über die
Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) übermittelte
elektromagnetische Welle unmoduliert sein. Grundsätzlich ist
es jedoch auch möglich, diese elektromagnetische Welle mit
einem Code zu modulieren, um einerseits den Diebstahlschutz
des Kraftfahrzeuges (Kfz) weiter zu verbessern und um
andererseits auch eine unerwünschte Auslösung der
Komfortfunktion durch Unbefugte zu vermeiden.
In der Fig. 2 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in der Fig. 1 mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. Statt zweier getrennter Tastschalter
(T1 und T2) ist bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 nur
ein Tastschalter (T) als Betätigungshandhabe sowohl für die
Auslösung der Sicherungsfunktion als auch für die Auslösung
der Komfortfunktion vorgesehen. Dieser einzelne Tastschalter
(T) schaltet demzufolge gleichzeitig sowohl den ersten Sender
(S1) als auch den zweiten Sender (S2) ein, wodurch über die
Übertragungsstrecken (FM und IR) die vorher beschriebenen
elektromagnetischen Wellen zu den Empfängern (E1 und E2)
übermittelt werden. Sollten bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
der Fig. 2 beide Empfänger (E1 und E2) die ihnen zugeordneten
elektromagnetischen Wellen empfangen, so geben beide Empfänger
(E1 und E2) ein Steuersignal an ein UND-Glied (&), das
daraufhin an seinem Ausgang ein Steuersignal an die
Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) abgibt. Zugleich
steuert der erste Empfänger (E1) direkt und allein die
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV), um das
Kraftfahrzeug (Kfz) zu ver- oder entriegeln.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 2, ist von
Bedeutung, daß die Einschaltung der
Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) nur dann möglich
ist, wenn nicht nur die Infrarotlicht-Übertragungsstrecke
(IR), sondern auch die Funk-Übertragungsstrecke (FM)
zustandekommt. Dadurch ist gewährleistet, daß auch bei einer
geringfügigen Störung der fernbedienbaren
Sicherungseinrichtung z. B. durch einen Defekt im ersten
Sender (S1) nicht nur die Ansteuerung der
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV), sondern auch die
Ansteuerung der Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS)
unterbunden wird. Kommt nämlich die Funk-Übertragungsstrecke
(FM) nicht zustande, so liefert der erste Empfänger (E1) an
das UND-Glied und zeigt kein Ausgangssignal, das im weiteren
Verlauf zu einer Ansteuerung der
Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) führen könnte. Diese
Ansteuerung der Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) wäre
auch sinnlos, da ein Schließen der Seitenscheiben des
Kraftfahrzeuges oder der Schiebedachöffnung nicht sinnvoll
ist, wenn nicht auch eine Zentralverriegelung des
Kraftfahrzeuges über die
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) möglich ist. Das
heißt, im Falle eines solchen Defektes in der fernbedienbaren
Sicherungseinrichtung muß sich der Bediener des
Kraftfahrzeuges (Kfz) direkt zum Kraftfahrzeug bemühen, um auf
herkömmliche Art und Weise das Kraftfahrzeug mittels eines
Schlüssels zu verriegeln und die Fenster und das Schiebedach
zu schließen.
In der Fig. 3 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in den Fig. 1 und 2 mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. In der Fig. 3 ist statt eines
UND-Gliedes (&) ein Oder-Glied (1) im Kraftfahrzeug
vorgesehen, das die Ausgangssignale der Empfänger (E1, E2) als
Eingangssignale empfängt und dessen Ausgangssignal die
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) steuert. Zugleich
steuert der zweite Empfänger (E2) direkt unter Umgehung des
ODER-Gliedes (1) die Komfortschließungs-Steuereinrichtung
(KS). Die Lösung gemäß der Fig. 3 ermöglicht die zentrale
Verriegelung des Kraftfahrzeuges (Kfz) auch dann, wenn zwar
die Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) zustandekommt,
nicht jedoch die Funk-Übertragungsstrecke (FM). Das heißt, bei
dem zur Fig. 2 beschriebenen Fall wird quasi hilfsweise die
Verriegelung des Kraftfahrzeuges durch Ansteuerung der
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) dann bewirkt, wenn
nur die Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) zustandekommt.
Mit dieser Maßnahme ist also auch bei einem Defekt im Bereich
der Funk-Übertragungsstrecke, beispielsweise durch einen
defekten Sender (S1) oder durch einen defekten ersten
Empfänger (E1), noch eine Verriegelung des Kraftfahrzeuges
gewährleistet, wobei jedoch diese Verriegelungsfunktion nicht
mehr über die weiten Entfernungen und gegebenenfalls um
Häuserecken herum erfolgen kann, wie dies im Falle der
Verriegelung über die Funkübertragungsstrecke (FM) möglich
ist. Vielmehr erfolgt die Verriegelung des Kraftfahrzeuges nur
noch dann, wenn die Infrarot-Übertragungsstrecke (IR) steht
und damit ein Sichtkontakt zwischen der Fernbedienungseinheit
(FB) und dem Kraftfahrzeug (Kfz) gewährleistet ist.
Dieser Unterschied in der Bedienung wird dem Bediener des
Kraftfahrzeuges durchaus offenbart werden, so daß ihm der
Fehler in der fernbedienbaren Sicherungseinrichtung auffällt,
er jedoch weiterhin die Möglichkeit einer komfortablen
Sicherung seines Kraftfahrzeuges hat.
Es ist auch möglich, die vorteilhaften Lösungen gemäß der
Fig. 2 und 3 zu kombinieren, indem in einer fernbedienbaren
Sicherungseinrichtung den Empfängern (E1, E2) sowohl ein
UND-Glied (&) als auch ein ODER-Glied (1) nachgeschaltet und
diese Glieder in der beschriebenen Art und Weise geschaltet
werden. Dadurch können beide Funktionen in einer
fernbedienbaren Sicherungseinrichtung realisiert werden.
In Fig. 4 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile
wie in Fig. 1 bis 3 mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
In diesem Ausführungsbeispiel ist der zweite Empfänger (E2)
dem ersten Sender (S1) zugeordnet und als Teil der
Fernbedienungseinheit (FB) ausgebildet. Der Tastschalter (T)
der Fernbedienungseinheit (FB) steuert dabei den ersten Sender
(S1).
Demzufolge ist der zweite Sender (S2) dem ersten Empfänger
(E1) innerhalb des Kraftfahrzeuges (Kfz) zugeordnet. Der
zweite Sender (S2) ist durch den ersten Empfänger (E1)
einschaltbar. Weiterhin weist der erste Empfänger (E1) einen
Ausgang auf, der mit einem Zeitglied (Z) verbunden ist. Das
Zeitglied (Z) steuert über einen Ausgang die
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) und über einen
weiteren Ausgang die Komfortschließungs-Steuereinrichtung
(KS). Der erste Sender (S1) der Fernbedienungseinheit (FB) ist
nicht nur über den Tastschalter (T), sondern auch über den
zweiten Empfänger (E2) steuerbar.
Wie aus der Fig. 4 erkennbar ist, wird bei diesem
Ausführungsbeispiel die Funkübertragungsstrecke (FM) in einer
anderen Richtung aufgebaut als die
Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR). Demzufolge
unterscheidet sich auch die Funktion der fernbedienbaren
Sicherungseinrichtung gemäß der Fig. 4 von dem vorhergehenden
Ausführungsbeispiel. Wird der Tastschalter (T) durch den
Bediener des Kraftfahrzeuges betätigt, so wird der erste
Sender (S1) eingeschaltet. Der erste Sender (S1) sendet
daraufhin eine elektromagnetische Welle im Funkfrequenzbereich
aus, die vom ersten Empfänger (E1) empfangen wird. Nach dem
Empfang des Funkfrequenzsignals durch den ersten Empfänger
(E1) schaltet der erste Empfänger (E1) den zweiten Sender (S2)
ein, der daraufhin eine elektromagnetische Welle im
Infrarotlicht-Frequenzbereich aussendet.
Zugleich übermittelt der erste Empfänger (E1) ein Steuersignal
an das Zeitglied (Z), das daraufhin unmittelbar die
Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung (ZV) im Sinne eines
Verriegelns oder Entriegelns eines Kraftfahrzeuges ansteuert.
Hinsichtlich des Empfangs der elektromagnetischen Welle im
Infrarotlicht-Frequenzbereich durch den zweiten Empfänger (E2)
gibt es nun zwei Möglichkeiten. Wird aufgrund eines zu großen
Abstandes der Fernbedienungseinheit (FB) vom Kraftfahrzeug
(Kfz) oder aufgrund von Hindernissen zwischen der
Fernbedienungseinheit (FB) und dem Kraftfahrzeug (Kfz) vom
Empfänger (E2) das Infrarot-Lichtsignal (IR) nicht empfangen,
so ist die Funktion der fernbedienbaren Sicherungseinrichtung
gemäß der Fig. 4 beendet, weil der erste Empfänger (E1) kein
weiteres Funksignal (FM) mehr empfängt.
Sollte jedoch der zweite Empfänger (E2) aufgrund einer
Sichtverbindung zwischen der Fernbedienungseinheit (FB) und
dem Kraftfahrzeug (Kfz) eine elektromagnetische Welle im
Infrarotlicht-Frequenzbereich über die
Infrarotlicht-Übertragungsstrecke (IR) empfangen, so schaltet
der zweite Empfänger (E2) den ersten Sender (S1) nochmals ein.
Daraufhin sendet der erste Sender (S1) nochmals eine
elektromagnetische Welle im Funkfrequenzbereich aus, die vom
ersten Empfänger (E1) empfangen wird. Der erste Empfänger (E1)
übermittelt daraufhin ein Steuersignal an das Zeitglied (Z).
Das Zeitglied (Z) überprüft, ob das zweite Steuersignal
innerhalb der durch das Zeitglied (Z) vorgegebenen Zeitdauer
liegt. Ist dies der Fall, so wird angenommen, daß der
zweimalige Empfang eines Steuersignales über die
Funk-Übertragungsstrecke (FM) aufgrund des umschriebenen
Mechanismus zustandekommt und das Zeitglied (Z) steuert die
Komfortschließungs-Steuereinrichtung (KS) an.
Grundsätzlich ist es möglich, daß der Bediener des
Kraftfahrzeuges den Tastschalter (T) zweimal kurz
hintereinander betätigt. Diese kurz hintereinander folgende
Betätigung des Tastschalters durch den Bediener stößt jedoch
auf physikalische Grenzen, so daß zwischen den übermittelten
Funksignalen (FM) eine gemessen an den
Verarbeitungsgeschwindigkeiten elektronischer Einrichtungen
lange Zeitdauer liegt. Diese lange Zeitdauer ist von der
kurzen Zeitdauer, die zur zweimaligen Übertragung des
Funksignals und zur einmaligen Infrarot-Lichtsignalübertragung
erforderlich ist, deutlich zu unterscheiden, so daß eine
Fehlfunktion der fernbedienbaren Sicherungseinrichtung gemäß
der Fig. 4 durch entsprechende Wahl der Zeitdauer des
Zeitgliedes (Z) vermieden werden kann.
Bezugszeichenliste
FB Fernbedienungseinheit
T Betätigungshandhabe, Tastschalter
T1 Erster Tastschalter
T2 Zweiter Tastschalter
S1 Erster Sender
S2 Zweiter Sender
FM Funk-Übertragungsstrecke
IR Infrarotlicht-Übertragungsstrecke
E1 Erster Empfänger
E2 Zweiter Empfänger
Kfz Kraftfahrzeug
ZV Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung
KS Komfortschließungs-Steuereinrichtung
& UND-Glied
1 ODER-Glied
Z Zeitglied
T Betätigungshandhabe, Tastschalter
T1 Erster Tastschalter
T2 Zweiter Tastschalter
S1 Erster Sender
S2 Zweiter Sender
FM Funk-Übertragungsstrecke
IR Infrarotlicht-Übertragungsstrecke
E1 Erster Empfänger
E2 Zweiter Empfänger
Kfz Kraftfahrzeug
ZV Zentralverriegelungs-Steuereinrichtung
KS Komfortschließungs-Steuereinrichtung
& UND-Glied
1 ODER-Glied
Z Zeitglied
Claims (11)
1. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung für Kraftfahrzeuge mit
einem fahrzeugunabhängigen Sender (S1) für
elektromagnetische Wellen, der durch ein willkürlich
betätigbares Schaltmittel (T, T1) einschaltbar ist, mit
einem im Fahrzeug (Kfz) angeordneten Empfänger (E1) für
elektromagnetische Wellen, mit einer Steuereinrichtung
(ZV), die durch den Empfänger (E1) steuerbar ist und die
Sicherungsmittel steuert, mit einer zweiten
Steuereinrichtung (KS), die Verschluß- oder Verstellmittel
steuert, mit einem zweiten Sender (S2) und mit einem
zweiten Empfänger (E2) für elektromagnetische Wellen, wobei
die Übertragungsfrequenz des ersten Senders (S1) und des
ersten Empfängers (E1) im Funkfrequenzbereich liegt und von
der Übertragungsfrequenz des zweiten Senders (S2) und des
zweiten Empfängers (E2) abweicht, dadurch gekennzeichnet,
daß die Übertragungsfrequenz des zweiten Senders (S2) und
des zweiten Empfängers (E2) im Lichtfrequenzbereich liegt.
2. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsfrequenz des
zweiten Senders (S2) und des zweiten Empfängers (E2) im
Infrarotlicht-Frequenzbereich liegt.
3. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Sender (S2)
gemeinsam mit dem ersten Sender (S1) in einer
Fernbedienungseinheit (FB) angeordnet ist, daß der zweite
Empfänger (E2) im Fahrzeug (Kfz) angeordnet ist und daß der
zweite Empfänger (E2) die zweite Steuereinrichtung (KS)
steuert.
4. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß ein UND-Glied (&) zur
Verknüpfung der Steuersignale des ersten und zweiten
Empfängers (E1, E2) vorgesehen ist und daß der Ausgang des
UND-Gliedes (&) die zweite Steuereinrichtung (KS) steuert.
5. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung für Kraftfahrzeuge
nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein ODER-Glied
(1) zur Verknüpfung der Steuersignale des ersten und
zweiten Empfängers (E1, E2) vorgesehen ist und daß der
Ausgang des ODER-Gliedes die erste Steuereinrichtung (ZV)
steuert.
6. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sender (S1, S2) und/oder
Empfänger (E1, E2) gleichzeitig eingeschaltet sind.
7. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Sender (S2) im
Fahrzeug (Kfz) angeordnet und durch den ersten Empfänger
(E1) einschaltbar ist, daß der zweite Empfänger (E2)
gemeinsam mit dem ersten Sender (S1) in einer
Fernbedienungseinheit (FB) angeordnet und der erste Sender
(S1) durch den zweiten Empfänger (E1) einschaltbar ist,
daß der erste Empfänger (E1) mit einem Zeitglied (Z)
verbunden ist, daß das Zeitglied (Z) die erste
Steuereinrichtung (ZV) unmittelbar steuert und daß das
Zeitglied (Z) die zweite Steuereinrichtung (KS) nur dann
ansteuert, wenn der erste Empfänger (E1) innerhalb der
durch das Zeitglied (Z) vorgegebenen Zeitdauer ein weiteres
Steuersignal an das Zeitglied (Z) liefert.
8. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Fernbedienungseinheit (FB)
ein zweites willkürlich betägigbares Schaltmittel (T2) zur
Steuerung der zweiten Steuereinrichtung (KS) aufweist.
9. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Fernbedienungseinheit (FB)
ein zweites Zeitglied aufweist und daß die zweite
Steuereinrichtung (KS) nur dann angesteuert wird, wenn das
Schaltmittel (T, T1) für die Zeitdauer des zweiten
Zeitgliedes betätigt wird.
10. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fernbedienungseinheit (FB)
einen Zähler aufweist und daß die zweite Steuereinrichtung
(KS) nur dann angesteuert wird, wenn das Schaltmittel (T,
T1) mehrfach betätigt wird.
11. Fernbedienbare Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Sender (S2) eine
unmodulierte elektromagnetische Welle aussendet.
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