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DE4300369C2 - Vorrichtung zum Richten und Fixieren der Knochenbruchstücke von gebrochenen Gliedmaßen für einen Operationstisch - Google Patents

Vorrichtung zum Richten und Fixieren der Knochenbruchstücke von gebrochenen Gliedmaßen für einen Operationstisch

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DE4300369C2
DE4300369C2 DE19934300369 DE4300369A DE4300369C2 DE 4300369 C2 DE4300369 C2 DE 4300369C2 DE 19934300369 DE19934300369 DE 19934300369 DE 4300369 A DE4300369 A DE 4300369A DE 4300369 C2 DE4300369 C2 DE 4300369C2
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    • A61G13/10Parts, details or accessories
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Richten und Fixieren der Knochenbruch­ stücke von gebrochenen Gliedmaßen für einen Operationstisch, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Das körpergerechte Ausheilen von Gliedmaßenbrüchen setzt in aller Regel eine sich über den Heilungszeitraum erstreckende Fixierung der Bruchstücke des gebrochenen Knochens nach vorausgehendem orientierten Zusammenführen der Bruchstücke voraus. Die Fixierung erfolgt durch die Bruchstücke durchsetzende Drähte oder aber durch an den Bruchstücken angesetzte Nägel, wobei die beide Bruchstücke durchsetzenden Drähte an die Bruchstücke umgebenden Ringen festgelegt werden und diese durch sie verbindende Streben zusammengefaßt bzw. die an beiden Bruchstücken angesetzten Nägel durch einen sich entlang der Gliedmaße erstreckenden Strebe zusammengefaßt werden. Sowohl was die Orientierung der Bruchstücke des gebrochenen Knochens zu­ einander, als auch was das Setzen der Nägel bzw. der Drähte betrifft, ist für die Herbei­ führung der körpergerechten Ausheilung des Knochenbruchs größte Exaktheit einerseits bei der Orientierung der Bruchstücke des gebrochenen Knochens zueinander und ande­ rerseits beim Setzen der für die Zusammenfassung der Bruchstücke benötigten Nägel bzw. Drähte zwingend erforderlich.
Für die Orientierung der Bruchstücke des gebrochenen Knochens zueinander ist eine an den den Patienten aufnehmenden Operationstisch heranfahrbare Vorrichtung bekannt geworden, die mit Mitteln zur Orientierung der Bruchstücke des gebrochenen Knochens zueinander versehen ist (DE 32 18 356 C2). Es handelt sich dabei um eine Vorrichtung zur Streckung (Extension) der gebrochenen Gliedmaße, die ergänzt wird durch eine ei­ genständige Vorrichtung zum Einrichten (Reposition) der gebrochenen Gliedmaße. Die Fixierung der einander lagerecht zugeordneten Bruchstücke der gebrochenen Gliedma­ ßen durch Repositionsdrähte bzw. -nägel ist hierbei nicht angesprochen. Ein sogenann­ ter Extensionstisch, bei dem der den Patienten und den körpernahen Bereich der gebro­ chenen Gliedmaße aufnehmende Bereich und ein gegenüber dem ersten Bereich verla­ gerbarer, den körperfernen Bereich der gebrochenen Gliedmaße aufnehmender Bereich zu einer Einheit zusammengefaßt sind, ist dem Maquet-Firmenprospekt 615 aus 1966 zu entnehmen, eine vergleichbare Vorrichtung der US 4,979,949.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Richten und Fixieren der Knochenbruchstücke von gebrochenen Gliedmaßen für einen Operationstisch so auszugestalten, daß das Setzen von Repositi­ onsdrähten bzw. -nägeln im Anschluß an die lagegerechte Zuordnung der Bruchstücke der gebrochenen Gliedmaße zueinander in einwandfreier Weise sichergestellt wird, wo­ für es erforderlich ist, daß die Drähte bzw. Nägel den Knochen im wesentlichen mittig durchsetzen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung zum Richten und Fixieren der Knochenbruchstücke von gebrochenen Gliedmaßen für einen Operationstisch gelöst, bestehend aus einer in Längsrichtung des Operationstisches verlagerbaren, am Operati­ onstisch festlegbaren halbkreisförmigen Aufnahme für den körpernahen Bereich der Gliedmaße und aus einer zweiten, auf einem über dem Operationstisch vorspringenden Unterbau in Längsrichtung verlagerbaren, am Unterbau festlegbaren halbkreisförmigen Aufnahme für den körperfernen Bereich der Gliedmaße mit Bestandteil der Aufnahmen bildenden Halterungen für Repositionselemente, einen aus einer Stand-by-Position in den Operationsbereich zwischen den Aufnahmen überführbaren, im in den Operations­ bereich überführten Zustand die in den Aufnahmen festgelegte Gliedmaße übergreifen­ den halbkreisförmigen Träger für über den Umfang des Trägers sowie radial dazu verla­ gerbare, dem Träger gegenüber festlegbare, gestreckte, auf das Zentrum des halbkreis­ förmigen Trägers orientierte Halter, an denen in den Endbereichen sich parallel zur Gliedmaße erstreckende Schablonen zum Setzen von Repositionsdrähten bzw. -nägeln angesetzt sind.
Mit dem nach dem Richten der auf dem Operationstisch festgelegten Bruchstücke der gebrochenen Gliedmaße in den Operationsbereich überführten Zusatzgerät ist die Mög­ lichkeit geschaffen, die nach dem Richten vorzunehmende bleibende Fixierung der Knochenbruchstücke zueinander durch die Knochenbruchstücke durchsetzende Reposi­ tionsdrähte bzw. -nägel in den Erfolg des Eingriffs mit Sicherheit gewährleistender Weise dergestalt vorzunehmen, daß die Drähte bzw. Nägel die Bruchstücke des gebro­ chenen Knochens im wesentlichen mittig durchsetzen, ggf. dann auch unter regelmäßi­ ger Verteilung der Fixierungsmittel über den Umfang der Gliedmaße. Mit einem ent­ sprechenden Programm kann das dann auch computergestützt geschehen.
Ausgestaltungen der Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 13. Die in den Unteransprüchen angegebenen Ausgestaltungen eröffnen die Möglichkeit, an Ort und Stelle unter Einbeziehung von beidseits des Bruchs gesetzten Repositionsdrähten bzw. -nägeln lagerecht einen Käfig auszubilden, der die anhaltende Ruhigstellung des Operationsbereichs im Anschluß an den Eingriff bis zum Abschluß des Heilungsprozes­ ses erbringt.
Details der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen weitergehend erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Operationstisch mit dem ihm zugeordneten körpernahen Teilbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 1a eine abgewandelte Ausführungsform des Opera­ tionstisches in Fig. 1, abgebrochen,
Fig. 2 den körperfernen Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 2a eine entsprechend der Fig. 1a abgewandelte Ausführungsform des körperfernen Bereichs der Vorrichtung in Fig. 2, abge­ brochen,
Fig. 3 den Operationstisch mit dem ihm zugeordneten körperfernen Teilbereich der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung in Seiten­ ansicht, den Operationstisch abgebrochen,
Fig. 4 das die Erfindung ausgestaltende Zusatzgerät in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 5 den Bestandteil des Zusatzgerätes nach Fig. 4 bildenden Schablonen­ halter in Stirnansicht, in größerem Maßstab,
Fig. 6 den Schablonenhalter in Fig. 5 in Ansicht, teilweise auf­ gebrochen,
Fig. 7, 7a und 8 Draufsichten auf dem Schablonen­ halter zuzuordnende Schablonen bzw. Lehren,
Fig. 9 einen in Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu verwendenden Fixationsring in Ansicht und im Schnitt,
Fig. 10 eine Ausgestaltung des Fixationsringes in schaubildlicher Darstellung
Der Operationstisch in den Fig. 1 und 3 ist mit 11 bezeichnet. Der Tisch 11 weist an seinen Längsseiten Führungsleisten 111, 111' auf, auf denen sich im Sinne des Doppelpfeiles A in Fig. 1 verlagerbare Gleitstücke 112, 112' führen, die durch Spannschrauben 113 gegenüber dem Tisch 11 festlegbar sind. Den Gleitstücken 112, 112' ist eine den Operationstisch 11 querende Traverse 114 zuge­ ordnet, die gegenüber den Gleitstücken 112, 112' und damit gegenüber der Platte 117 des Operationstisches 11 im Sinne des Doppelpfeiles B in Fig. 1 verlagerbar und ebenfalls durch die Spannschrauben 113 festlegbar ist. Auf der Traverse 114 stützt sich eine Grundplatte 116 ab, die einen zweiarmigen (1181, 1181') Halter 118 unterfängt. Die Grundplatte 116 ist gegenüber der Traverse 114 mittels sich in einem Langloch 1141 führende Spannschrauben 119, 119' festgelegt, ist also im Sinne des Doppelpfeiles C in Fig. 1 auf der Traverse 114 verlagerbar. An den freien Enden der Halterarme 1181, 1181' sind Winkelstücke 121, 121' über ihre sich in der Horizontalen erstreckenden, sich in einem Rücksprung 1182 führenden Schenkel, die sich in der Vertikalen erstreckenden Schenkel über die Halterarme 1181, 1181' gegeneinander vorspringend fixiert (122, 122'). Von den sich in der Vertikalen erstreckenden Schenkeln der Winkelstücke 121, 121' gehen in deren Endbereichen nach der vom Operationstisch 11 abgekehrten Seite hin Lagerbolzen 123, 123' für in Fig. 1 zunächst in schematischer Weise angedeutete, dem körpernahen Bruchstück des gebrochenen Knochens zuzuordnende Fixationsringe FR aus. Die durch Langlöcher 1211 in den sich in der Horizontalen erstreckenden Schenkeln der Winkelstücke eröffnende Möglichkeit der Verlagerbarkeit der Winkelstücke 121, 121' im Sinne der Doppelpfeile D in Fig. 1 läßt eine Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten, sodann auch an Fixations­ ringe FR unterschiedlicher Größe und Form zu.
Der in Fig. 2 dargestellte Teilbereich 21 der Fixations­ vorrichtung für das körperferne Bruchstück des gebrochenen Knochens besteht aus dem Unterbau 211, dem gegenüber dem Unterbau 211 durch einen Spindeltrieb 212 im Sinne des Dop­ pelpfeiles B' in Fig. 2 verlagerbaren Maschinentisch 213, einem ersten auf dem Maschinentisch 213 im Sinne des Doppelpfeiles A' in Fig. 2 mittels eines Spindeltriebs 214 verlagerbaren Schlitten 216, einem zweiten auf dem ersten Schlitten 216 im Sinne des Doppelpfeiles C' mittels eines Spindeltriebs 217 verlagerbaren Schlitten 218, einem auf dem zweiten Schlitten 218 aufsitzenden, um eine vertikale Achse im Sinne des Pfeiles E in Fig. 2 mittels eines Stelltriebes 221 drehbaren Drehteller 219, einem auf dem Drehteller 219 aufsitzenden Lagerbock 222, in dem ein Fuß 223 mittels eines Spindeltriebs 224 im Sinne des Doppel­ pfeiles F in Fig. 2 kippbar ist, und einem von dem Fuß 223 unterfangenen auf dem Fuß 223 über den Spindeltrieb 227 im Sinne des Pfeiles G in Fig. 2 verlagerbaren Halter 226, der in dem Halter 118 in Fig. 1 entsprechender Weise mit Winkelstücken 228, 228' versehen ist, die Aufnahmebolzen 229, 229' für in Fig. 2 zunächst auch wieder in schema­ tischer Weise angedeutete, dem körperfernen Bruchstück des gebrochenen Knochens zuzuordnende Fixationsringe FR' auf­ weisen.
Der in Fig. 2 eigenständig dargestellte Teilbereich 21 der Fixationsvorrichtung ist, wie das aus Fig. 3 ersichtlich ist, lagefixiert mit dem Operationstisch verbunden (31). Die Verlagerbarkeit des Bestandteil des Teilbereichs 21 der Fixationsvorrichtung bildenden Schlittens 216 auf dem Maschinentisch 213 im Sinne des Doppelpfeiles A' entspricht der Verlagerbarkeit der Traverse 114 auf dem Operations­ tisch 11 im Sinne des Doppelpfeiles A in Fig. 1, die Verlagerbarkeit des Maschinentisches 213 gegenüber dem Unterbau 211 im Sinne des Pfeiles B' in Fig. 2 entspricht der Verlagerbarkeit der Traverse 114 gegenüber dem Operationstisch 11 im Sinne des Pfeiles B in Fig. 1, die Verlagerbarkeit des Schlittens 218 auf dem Schlitten 216 im Sinne des Doppelpfeiles C' entspricht der Verlagerbarkeit der sogenannten Grundplatte 116 auf der Traverse 114 im Sinne des Pfeiles C in Fig. 1 und die Verlagerbarkeit der am Halter 226 angesetzten Winkelstücke 228, 228' im sinne der Doppelpfeile D' in Fig. 2 entspricht der Verlager­ barkeit der Winkelstücke 121, 121' am Halter 118 im Sinne der Doppelpfeile D in Fig. 1. Darüber hinaus verfügt der in Fig. 2 dargestellte Teilbereich 21 der Fixationsvor­ richtung über die zusätzlichen, durch die Pfeile E, F und G in Fig. 2 angedeuteten Einstellmöglichkeiten, also die Möglichkeit des Verschwenkens des Drehtellers 219, damit des Halters 226 für den Fixationsring FR' und somit dann auch des Fixationsringes FR' im Sinne des Pfeiles E gegen­ über dem zweiten Schlitten 218 des Maschinentisches 213, die Möglichkeit des Kippens des Halterfusses 223, damit des Halters 226 und somit dann auch des Fixationsrings FR' im Sinne des Pfeiles F gegenüber dem Drehteller 219, damit dann auch gegenüber dem zweiten Schlitten 218 des Maschinentisches 213 und schließlich die Möglichkeit des Drehens des Halters 226, somit dann auch des Fixationsrings FR' im Sinne des Pfeiles G auf den Halterfuß 223 und damit dann auch gegenüber dem Drehteller 219 sowie dem zweiten Schlitten 218 des Maschinentisches 213.
Die erfindungsgemäße Fixationsvorrichtung wird komplettiert durch das in Fig. 4 dargestellte Zusatzgerät 41 zum Setzen der Fixationsdrähte, die im Bereich des Operationstisches 11 abgehängt (32) bei auf dem Operationstisch 11 plazier­ tem, im in Fig. 3 dargestellten Fall eine Unterschenkel­ fraktur aufweisenden Patienten P bei abgenommenen Fixa­ tionsringen FR und FR' nach provisorischer Festlegung des Unterschenkels gegenüber den Halterungen 118 und 226 der Fixationseinrichtung in den Operationsbereich OB überführt und darauf orientiert wird (Pfeilgruppe H). Dieses Gerät 41 besteht aus Grundplatte 411, von der der Tragarm 32 aus­ geht, über den die Vorrichtung 41 abgehängt ist, dem auf der Grundplatte 411 im Sinne des Doppelpfeiles E' in Fig. 4 mittels eines nicht dargestellten Stelltriebes drehbar gelagerten Drehteller 412, dem auf dem Drehteller 412 um eine horizontale Achse im Sinne des Doppelpfeiles F' in Fig. 4 mittels eines Spindeltriebes 413 kippbar Maschinen­ tisch 414, einem auf dem Maschinentisch 414 im Sinne des Doppelpfeiles A" in Fig. 4 mittels eines Spindeltriebes 415 verstellbar gelagerten ersten Schlitten 416, einem auf dem ersten Schlitten 416 im Sinne des Doppelpfeiles C" in Fig. 4 mittels eines Spindeltriebes 417 verstellbar gela­ gerten zweiten Schlitten 418 und einem von dem Schlitten 418 ausgehenden Sockel 419, in dem ein Träger 421 für Schablonenhalter 422, 422' im Sinne des Doppelpfeiles I verschwenkbar und im Sinne des Doppelpfeiles K überhebbar gelagert ist, der gegenüber dem Sockel 419 durch eine Spannschraube 423 festgelegt wird. Die Einstellmöglich­ keiten im Sinne der Pfeile A" und C" des Zusatzgerätes 41 entsprechen den Einstellmöglichkeiten im Sinne der Pfeile A und C des dem Operationstisch 11 zugeordneten Teilbereichs der Fixationsvorrichtung sowie den Einstellmöglichkeiten im Sinne der Pfeile A' und C' des Teilbereichs 21 der Fixa­ tionsvorrichtung. Die Einstellmöglichkeit des Zusatzgerätes 41 im Sinne des Pfeiles E', die ergänzt wird durch die Einstellmöglichkeit im Sinne des Pfeiles I entspricht der Einstellmöglichkeit des Teilbereichs 21 der Fixationsvor­ richtung im Sinne des Pfeiles E. Die Einstellmöglichkeit im Sinne des Pfeiles F', also die Kippbarkeit des Maschinen­ tisches 414 gegenüber dem Drehteller 412, entspricht der Einstellmöglichkeit des Schablonenfußes 223 gegenüber dem Drehteller 219 des Teilbereiches 21 der Fixationsvorrich­ tung im Sinne des Doppelpfeiles E. Zusätzlich ist noch eine die vertikale Komponente der Einstellmöglichkeiten H des Zusatzgerätes, also die Einstellbarkeit des Niveaus, ergän­ zende Einstellbeweglichkeit der Schablone 421 im Sinne des Doppelpfeiles K in Fig. 4 vorgesehen. Die noch in Fig. 4 angedeutete Einstellmöglichkeit der Schablonenhalter 422, 422' im Sinne des Doppelpfeiles L ist im Folgenden ange­ sprochen.
Der Träger 421 für die Schablonenhalter 422, 422' und die Schablonenhalter 422, 422' sowie die den Schablonenhaltern 422, 422' zuzuordnenden Schablonen sind als Einzelheiten in den Fig. 5 bis 9 im Detail dargestellt. Mit 4211 ist in den Fig. 5 und 6 der Fuß des Trägers 421 bezeichnet, mit dem der Träger 421 in dem auf dem Schlitten 418 aufsit­ zenden Sockel 419 gelagert ist. Der Träger 421 ist über seine Länge mit einem Langloch 4212 versehen (Fig. 5). In diesem Langloch 4212 führen sich zwei Gleitstücke 4213, 4213', die gegenüber dem Träger 421 mittels Spannschrauben 4214 festlegbar sind. Die Gleitstücke 4213, 4213' sind also individuell über den Umfang der Träger 421 im Sinne des Doppelpfeiles L in den Fig. 4 und 5 verlagerbar. Auf den Gleitstücken 4213, 4213' sitzen die eigentlichen Schablo­ nenhalter 422, 422', die auch wieder mit Langlöchern 4221, 4221' versehen auf das Zentrum Z orientiert im Sinne der Doppelpfeile M gegen das Zentrum Z anstellbar sind. Fest­ gelegt sind die Schablonenhalter 422, 422' gegenüber den Gleitstücken 4213, 4213' im dargestellten Fall gemeinsam mit den die Gleitstücke 4213, 4213' gegenüber dem Träger 421 festlegenden Spannschrauben 4214. An den gestreckten Schablonenhaltern 422, 422' werden beidends Schablonen 424 oder 424' (Fig. 7 und 7a) bzw. Lehren 426 (Fig. 8) ange­ setzt, die nach dem Nut-Feder-Prinzip mit den Schablonen­ haltern zusammengefaßt sind. Die Schablonen bzw Lehren 424, 424' und 426 sind also auswechselbar.
Die Schablone 424 nach Fig. 7 ist mit einem Durchgang 4241 versehen. Die Durchgänge 4241 der beidends an den Schablo­ nenhaltern 422 und 422' angesetzte Schablonen 424 bilden die Führungen für die zu setzenden Fixationsdrähte. Der Durchgang 4241' der Schablone 424' nach Fig. 7a ist nach Entnahme des Füllstücks 4243 aus dem Rücksprung 4242 in der Schablone 424' von einer Breitseite der Schablone her zugänglich, was sich als erforderlich erweist, wenn Fixationsdrähte mit einem augeweiteten Kopf gesetzt werden. Fixiert wird das Füllstück 4243 in dem Rücksprung 4242 durch Klemmschrauben 4244. Mit 4246 ist eine vom Füllstück 4243 ausgehende Handhabe bezeichnet. Die Lehre 426 nach Fig. 8 ist in der Flucht ihrer Längsachse mit einer Ausnehmung 4262 versehen, die mit Blei ausgefüllt ist. Die vorweg an den Schablonenhaltern 422, 422' angesetzten Lehren 426 bilden eine Orientierungshilfe beim auf einem Röntgenschirm kontrollierten Ausrichten der Vorrichtung 41, speziell des Trägers 421 für die Schablonenhalter 422 und 422' und damit der Schablonen 424 bzw. 424' zunächst durch die Einstellung des Trägers 421 im Sinne der Doppelpfeile I und K in Fig. 4 und anschließende Einstellung der Schablo­ nenhalter 422 und 422' im Sinne der Doppelpfeile L und M, in Fig. 5 auf die sogenannte Knochenseele Z, eine Voraus­ setzung dafür, daß die anschließend gesetzten Fixations­ drähte sich durch die Knochenseele erstrecken.
Läuft die Ausnehmung 4262 in der Lehre 4261 in den End­ bereichen in den Durchgängen 4241, 4241' in der Schablone 424 entsprechende Durchgänge aus, können die Fixations­ drähte dann auch unter Verwendung der Lehren 426 gesetzt werden, wobei sie aufgrund der mit der Vorrichtung 41 realisierbaren optimalen Orientierung der Lehren 426 auf die Knochenseele diese garantiert durchdringen. Normaler­ weise werden jedoch die Lehren 426 nach der Orientierung der Schablonenhalter 422 und 422' auf die Knochenseele Z für das anschließende Setzen der Fixationsdrähte durch die sogenannten Schablonen 424 ersetzt.
Sind die Schablonen 424 bzw. 424' in beiden Endbereichen mit Durchgängen (z. B. 4241 und 4241' in Fig. 7) versehen, lassen sich die zusammenzufassenden Bruchstücke des gebro­ chenen Knochens im Abstand mit jeweils zwei Verdrahtungen versehen, ohne daß es einer Verlagerung des Bestandteil des Zusatzgerätes 41 in Fig. 4 bildenden ersten Schlittens 416 im Sinne des Doppelpfeiles A" in Fig. 4 bedarf.
Fig. 9 zeigt einen Fixationsring, der an den gesetzten Fi­ xationsdrähten angesetzt wird. Der doppellagige Fixations­ ring nach Fig. 10 ist für den Fall vorgesehen, daß, wie im vorausgehenden angesprochen, die Knochenbruchstücke mit jeweils zwei Verdrahtungen versehen werden. Mit FD sind Fixationsdrähte bezeichnet, denen der Fixationsring in Fig. 10 zugeordnet ist. Die auf den Fixationsringen in den Fig. 9 und 10 vorgesehene Gradeinteilung, von denen die des Fixatonsringes in Fig. 10 bemaßt ist, erleichtert in Verbindung einer entsprechenden Gradeinteilung auf dem Schablonenhalterträger 421 des Zusatzgerätes 41 (Fig. 4) vorgesehenen Gradeinteilung (insbesondere Fig. 5), die Zuordnung der Fixationsringe FR zu den gesetzten Fixations­ drähten FD.
Die in den Fig. 1a und 2a dargestellten abgewandelten Ausführungsformen der Teilbereiche der Fixationsvorrichtung finden in Zusammenhang mit der sogenannten Stabfixation Verwendung, bei der Fixationsnägel FN zum Einsatz kommen, die nicht durch Ringe zusammengefaßt werden sondern durch eine einzelne parallel zur gebrochenen Gliedmaße verlau­ fende Strebe. In diesem Fall erweist es sich als erforder­ lich, daß auch der Bestandteil des dem Operationstisch zugeordneten Teilbereich der Fixationsvorrichtung bildende Halter 118' im Sinne des Doppelpfeiles G' in Fig. 1a drehbar ist. Hierfür ist zwischen der auf der den Opera­ tionstisch 11 querenden Traverse 114 aufsitzenden Grund­ platte 116 und dem Halter 118' ein Fuß 124 eingefügt, gegenüber dem der Halter 118' mittels eines Stelltriebes 126 verlagerbar ist. Mit 127 ist hierbei die im Sinne des Doppelpfeiles D" verlagerbare Klemmvorrichtung bezeichnet, der gegenüber die Strebe mittelbar über den Fixationsnägeln FN festgelegt wird. Eine entsprechende Klemmvorrichtung 231 ist dann auch dem Bestandteil des Teilbereichs 21 der Fixationsvorrichtung bildende Halter 226 zugeordnet (Fig. 2a). Ein weiterer Anwendungsbereich dieser Ausführungsform der Fixationsvorrichtung ist die sogenannte Plattenosteo­ synthese, bei der diese Vorrichtung nur der Reposition der Knochenbruchstücke dient.
Zur Fixation beispielsweise eines gebrochenen Unterschen­ kels (Fig. 3) wird der Patient P zunächst etwa in der aus Fig. 3 entnehmbaren Weise auf dem Operationstisch 11 pla­ ziert und die Bruchstücke des gebrochenen Unterschenkels etwa mit Bandagen gegenüber der Fixationsvorrichtung fest­ gelegt, also das körpernahe Bruchstück gegenüber dem dem Operationstisch 11 zugeordneten Teilbereich der Fixations­ vorrichtung und das körperferne Bruchstück gegenüber dem Teilbereich 21 der Fixationsvorrichtung, nachdem die Teil­ bereiche der Fixationsvorrichtung eine erste Groborientie­ rung auf das gebrochene Glied erfahren haben, der dem Operationstisch 11 zugeordnete Teilbereich der Fixations­ vorrichtung durch die durch die Doppelpfeile A, B, und C angedeuteten Einstellmöglichkeiten und der Teilbereich 21 der Fixationsvorrichtung durch die durch die Pfeile A', B' C' E', F' und G' angedeuteten Einstellmöglichkeiten. Sodann werden das Zusatzgerät 41 (Fig. 4) unter Ausnutzung der durch die Doppelpfeile H angedeuteten Verlagerungsmöglich­ keiten überführt und die dem das gebrochene Glied übergrei­ fenden Schablonenträgerhalter 421 zugeordneten Schablonen­ träger 422, 422', mit ihnen zunächst zugeordneten Lehren 426 (Fig. 8) zunächst auf eines der Bruchstücke des gebro­ chenen Unterschenkels unter Ausnutzung der durch die Doppelpfeile C", E', F' I, K, L und M in den Fig. 4 und 5 angedeuteten Verlagerungsmöglichkeit dergestalt orien­ tiert, daß die durch die Längsmittelachsen der Schablonen­ träger 422, 422' definierten Ebenen die sogenannte Knochen­ seele Z unter einem rechten Winkel durchsetzen, wobei in der Regel dann auch angestrebt wird, daß die paarweise gesetzten Drähte sich unter einem vorgegebenen Winkel kreuzen. Nach erfolgter Orientierung werden die Lehren 426 (Fig. 8) durch Schablonen 424 bzw. 424' (Fig. 7 und 7a) ersetzt und die Fixationsdrähte gesetzt. Der Vorgang wird sodann im Bereich des anderen Bruchstückes des gebrochenen Unterschenkels wiederholt. Ist eine zweilagige Durchsetzung jedes der Bruchstücke des gebrochenen Unterschenkels vorge­ sehen, bedarf es nach dem Setzen der Fixationsdrähte der ersten Lage lediglich der Verlagerung des zweiten Schlit­ tens 418 des Zusatzgerätes 41, auf dem der Schablonen­ trägerhalter 421 aufsitzt, im Sinne des Doppelpfeiles A" unter Berücksichtigung des Abstandes zwischen den den Doppelring (Fig. 10) ausbildenden Ringen.
Nachdem sämtliche Fixationsdrähte gesetzt worden sind, wird das Zusatzgerät 41 wieder außer Eingriff des Operations­ bereichs OB gebracht. Sodann werden die Fixationsringe FR und FR' der Fixationsvorrichtung zugeordnet, also der Fixa­ tionsring FR dem Bestandteil des dem Operationstisch 11 zugeordneten Bereichs der Vorrichtung bildenden Halter 118 und der Fixationsring FR' dem Bestandteil des Teilbereichs 21 der Vorrichtung bildenden Halter 326. Nach dem Festlegen der Fixationsdrähte FD gegenüber den Fixationsringen FR und FR' erfolgt das eigentliche Ausrichten und lagerechte Ein­ anderzuordnen der Bruchstücke des gebrochenen Unterschen­ kels zueinander, insbesondere durch entsprechende Verlage­ rung des das körperferne Bruchstück umgebenden Fixations­ ringes FR', also des dem Bestandteil des Teilbereichs 21 der Fixationsvorrichtung bildenden Halter 226 zugeordneten Fixationsringes im Sinne der Doppelpfeile A', B', C', E, F und G im im speziellen Fall erforderlichen Umfang. Nach einwandfreier Zuordnung der Bruchstücke der gebrochenen Gliedmaße zueinander werden die Fixationsringe abschließend einen Fixationskäfig ausbildend durch an den Fixations­ ringen festgelegte Fixationsstreben FS zusammengefaßt (Fig. 3).
Bei der sogenannten Stabfixation erfolgt die Zusammenfas­ sung der in diesem Falle an den Knochenbruchstücken angesetzten Fixationsnägel durch einen längs der Gliedmaße erstreckenden Stab.
Sämtliche durch die in den Zeichnungen enthaltenen Doppelpfeile - ausgenommen die Doppelpfeile D, D' und D" - als möglich angedeuteten Verlagerungen können über Stellmo­ tore bewirkt werden, die zweckmäßigerweise von einem Steuerpult aus bedient werden, in dessen Sichtbereich sich der Röntgenschirm befindet, auf dem der Einfluß der Ver­ lagerung auf die Bruchstücke des gebrochenen Knochens bis zur lagerechten, also körpergerechten Zuordnung der Bruch­ stücke zueinander laufend kontrollierbar ist. Mit einem entsprechenden Programm kann das dann auch computergestützt geschehen.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Richten und Fixieren der Knochenbruchstücke von gebroche­ nen Gliedmaßen für einen Operationstisch, bestehend aus einer in Längsrichtung des Operationstisches verlagerbaren, am Operationstisch festlegbaren halbkreis­ förmigen Aufnahme für den körpernahen Bereich der Gliedmaße und aus einer zweiten, auf einem über dem Operationstisch vorspringenden Unterbau in Längsrichtung verlagerbaren, am Unterbau festlegbaren halbkreisförmigen Auf­ nahme für den körperfernen Bereich der Gliedmaße mit Bestandteil der Auf­ nahmen bildenden Halterungen für Repositionselemente, gekennzeichnet durch einen aus einer Stand-by-Position in den Operationsbereich (OB) zwischen den Aufnahmen (118, 226) überführbaren, im in den Operationsbereich (OB) über­ führten Zustand die in den Aufnahmen (118, 226) festgelegte Gliedmaße über­ greifenden halbkreisförmigen Träger (421) für über den Umfang des Trägers (421) sowie radial dazu verlagerbare, dem Träger (421) gegenüber festlegbare, gestreckte, auf das Zentrum (Z) des halbkreisförmigen Trägers (421) orientierte Halter (422, 422'), an denen in den Endbereichen sich parallel zur Gliedmaße erstreckende Schablonen (424) zum Setzen von Repositionsdrähten bzw. -nägeln angesetzt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (421) von einer einem Maschinentisch (414) zugeordneten Schlittenkombination (416, 418) unterfangen ist, deren einen Halter (419) für den Träger (421) unmittelbar unterfangender Schlitten (418) über die Breite des diesen unter fangenden Schlittens (416) verlagerbar ist, der seinerseits über die Länge des Maschinentisches (414) verlagerbar ist, der neben dem Operationstisch (11) abgehängt in den Operationsbereich (OB) überführbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Maschinen­ tisch (414) an einem am Operationstisch (11) angeschlagenen Galgen (32) abge­ hängt ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen den Maschinentisch (414) unterfangenden Drehteller (412).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Maschinentisch (414) auf dem Drehteller (412) kippbar gelagert ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (421) auf dem ihn unterfangenden Schlitten (418) höhenverstellbar und verschwenkbar gelagert ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch gestreckte, im an der Gliedmaße angesetzten Zustand des Trägers (421) sich parallel zur Gliedmaße erstreckende Schablonen (424), die im Abstand von einander jeweils zwei fluchtende Durchgänge (4241) für Fixationsdrähte aufweisen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablonen (424) zum Setzen der Fixationsdrähte den Haltern (422, 422') lösbar zugeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch gestreckte Orientierungs­ lehren (426) aus Kunststoff mit einer sich über einen Teilbereich der Lehren erstreckenden, mit Blei befüllten Längsausnehmung (4262).
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Blei befüllte Ausnehmung (4262) mindestens einen Ends in eine durchgängige Bohrung (4261) ausläuft.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch an den freien Enden der Aufnahmen (118, 226) angesetzte Winkelstücke (121, 228), deren sich einerseits nach der von der Basis abgewandten Seite erstrecken­ de und andererseits in das Innere der Aufnahmen (118, 226) vorspringende Schenkel mit Halterungen für Fixationsringe (FR, FR') versehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch sich in Rücksprüngen (z. B. 1182) in den Aufnahmen (118, 226) führende Winkelstücke (121, 127).
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, gekennzeichnet durch eine die Anstel­ lung der Winkelstücke (121, 228) ermöglichende Langlochfixierung (z. B. 1211/122) der Winkelstücke (121, 228) an den Aufnahmen (118, 226).
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