DE4342978A1 - Steuergerät - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Steuergerät nach der Gattung des
Patentanspruchs 1.
Ein solches Steuergerät ist durch die DE-U 91 14 820 bekannt. Dieses
Steuergerät ist insbesondere für Kraftfahrzeuge vorgesehen und weist
ein Gehäuse auf, in dem eine Leiterplatte mit einer Schaltung ange
ordnet ist. Innerhalb des Gehäuses ist ein weiteres metallisches
Gehäuse angeordnet, das einen Teil der Leiterplatte zur Abschirmung
gegen HF-Strahlung umgibt. Durch das metallische Gehäuse wird auch
verhindert, daß von den elektrischen Bauteilen der Leiterplatte
hervorgerufene elektromagnetische Strahlung aus dem Steuergerät
austreten und den Betrieb anderer Steuergeräte oder elektrischer
Einrichtungen stören kann. Wie das Steuergerät mit anderen Teilen,
beispielsweise einer vom Steuergerät zu versorgenden elektrischen
Einrichtung, verbunden wird, ist bei diesem Steuergerät nicht
angegeben. Es ist jedoch allgemein üblich, am Steuergerät hierfür
einen Steckanschluß vorzusehen. Im Bereich des Steckanschlusses ist
dabei jedoch keine Abschirmung der elektromagnetischen Strahlung
vorhanden.
Das erfindungsgemäße Steuergerät mit den Merkmalen gemäß dem Patent
anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß durch sich bis nahe an
die Leiterplatte erstreckende metallische Umhüllung des Steckan
schlusses eine wirkungsvolle Abschirmung elektromagnetischer Strah
lung erreicht ist.
In den abhängigen Patentansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung angegeben. Bei der Weiterbildung
gemäß Patentanspruch 5 kann die Umhüllung des Steckanschlusses zu
gleich als Kühlkörper zur Abführung der in den Leistungsbauteilen
entstehenden Wärme dienen. Durch die Weiterbildung gemäß den Patent
ansprüchen 11 und 12 sind die Anschlußfüße der Leistungsbauteile
geführt und diese sind bei der Verbindung mit der Leiterplatte gegen
Verbiegen oder sonstige Verformung oder Beschädigung geschützt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung darge
stellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen
Fig. 1 ein Steuergerät in einem Schnitt entlang Linie I-I in
Fig. 2, Fig. 2 das Steuergerät in einem Schnitt entlang Linie
II-II in Fig. 1, Fig. 3 das Steuergerät abschnittsweise in einem
Schnitt entlang Linie III-III in Fig. 2 und Fig. 4 einen Kraft
fahrzeugscheinwerfer mit dem angebauten Steuergerät.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Steuergerät dargestellt, das für
elektrische Einrichtungen insbesondere von Kraftfahrzeugen vorge
sehen ist. Das Steuergerät ist beispielsweise für einen Kraftfahr
zeugscheinwerfer mit einer Gasentladungslampe als Lichtquelle
vorgesehen und dient dazu, ein sicheres Entzünden und einen stabilen
Betrieb der Gasentladungslampe sicherzustellen. Das Steuergerät
weist ein aus zwei Teilen 10, 11 bestehendes Gehäuse aus Metall,
beispielsweise Leichtmetallguß auf. Das Gehäuseteil 10 ist dabei
wannenförmig ausgebildet und das Gehäuseteil 11 ist als ein Deckel
ausgebildet, durch den das Gehäuseteil 10 verschließbar ist. Im
Gehäuse des Steuergeräts ist eine Leiterplatte 14 angeordnet, auf
der eine elektrische Schaltung angeordnet ist. Am Gehäuseteil 10
sind über dessen Umfang verteilt mehrere Rippen 16 vorhanden,
zwischen denen und dem Deckel 11 die Leiterplatte 14 gehalten ist.
An der Innenseite des Deckels 11 ist eine umlaufende Raupe 18 eines
elastischen Dichtmaterials aufgebracht, an der die Leiterplatte 14
anliegt, wodurch einerseits eine Abdichtung des Gehäuses erreicht
ist und andererseits eine spielfreie Anordnung der Leiterplatte 14
im Gehäuse. Die beiden Gehäuseteile 10, 11 werden beispielsweise über
nicht dargestellte Schrauben miteinander verbunden.
Am Steuergerät ist ein Steckanschluß 20 vorgesehen, in den zur Ver
bindung des Steuergeräts mit der von diesem zu versorgenden elektri
schen Einrichtung ein Stecker eingeführt werden kann. Der Steckan
schluß 20 führt am Steuergerät etwa senkrecht zur Leiterplatte 14
ab. Der Steckanschluß 20 besteht aus einem Steckeinsatz 22 und einer
diesen zumindest teilweise umgebenden Umhüllung 24 aus Metall. Die
Umhüllung 24 besteht wie die Gehäuseteile 10, 11 aus Leichtmetallguß
und ist innerhalb des Gehäuses angeordnet. Das Gehäuseteil 10 weist
für den Steckanschluß 20 in einer der Leiterplatte 14 gegenüber
liegenden Wandung 13 eine Öffnung 26 auf und die Umhüllung 24 kommt
mit einem an dieser ausgebildeten Flansch 25 an ihrem von der
Leiterplatte 14 wegweisenden Ende an der die Öffnung 26 umgebenden
Wandung 13 des Gehäuseteils 10 an deren Innenseite zur Anlage. Das
Ende der Umhüllung 24 ragt durch die Öffnung 26 etwas nach außen und
in dieses wird das Steckerteil eingeführt. Im Flansch 25 sind, wie
in Fig. 2 dargestellt, eine oder mehrere Gewindebohrungen 12
ausgebildet, in die durch Öffnungen in der Wandung 13 von außen
Schrauben 15 eingedreht werden können, durch die die Umhüllung 24 am
Gehäuseteil 10 gehalten wird. Von der Innenseite der Wandung 13
stehen ein oder mehrere Vorsprünge 27 ab, die in entsprechende
Ausnehmungen 29 im Flansch 25 eingreifen, so daß die Umhüllung 24
exakt positioniert wird und nur in einer Stellung in das Gehäuseteil
10 eingesetzt werden kann.
Der Steckeinsatz 22 besteht aus Kunststoff und in diesem sind ein
oder mehrere Steckkontakte 28 nach Art einer Messerleiste zusammen
gefaßt, die mit der Schaltung auf der Leiterplatte 14 verbunden
sind. Die Steckkontakte 28 sind in einer Reihe nebeneinander
angeordnet, so daß der Steckeinsatz 22 und entsprechend auch die
Umhüllung 24 in der Richtung, in der die Steckkontakte 28 neben
einander angeordnet sind, eine größere Ausdehnung aufweisen als quer
dazu. Der Steckeinsatz 22 ist in die Umhüllung 24 in Richtung des
Pfeils 30 einschiebbar und in dieser in seiner Endlage gehalten,
beispielsweise mittels einer Rastverbindung. Der Steckeinsatz 22
weist einen Flansch 32 auf, der größer ist als der freie Querschnitt
der Umhüllung 24 und kommt mit diesem Flansch 32 in seiner Endlage
am zur Leiterplatte 14 weisenden Stirnende der Umhüllung 24 zur
Anlage. Der Steckeinsatz 22 weist beim Ausführungsbeispiel zwei quer
zur Einsetzrichtung 30 federnd bewegliche Arme 34 auf und die
Umhüllung 24 weist zwei sich in Einsetzrichtung 30 des Steckein
satzes 22 erstreckende Aussparungen 36 für die Arme 34 auf. In den
Fig. 2 und 3 ist jeweils nur ein Arm 34 mit zugehöriger Aus
nehmung 36 dargestellt, wobei der andere Arm 34 und die zugehörige
Ausnehmung 36 am anderen Ende des Steckeinsatzes 22 bzw. der
Umhüllung 24 angeordnet sind. Am entgegen der Einsetzrichtung 30
weisenden Ende ist an den Aussparungen 36 eine an der Umhüllung 24
nach innen weisende Stufe 38 ausgebildet. Die Arme 34 des Steckein
satzes 22 weisen mit ihren freien Enden entgegen der Einsetzrichtung
30. Beim Einschieben des Steckeinsatzes 22 in die Umhüllung 24
werden die Arme 34 federnd zum Inneren der Umhüllung 24 hin ge
schwenkt und in der Endlage des Steckeinsatzes 22 schwenken diese
nach außen und rasten hinter der Stufe 38 ein.
Die vorstehend gemachte Angabe, daß die Umhüllung 24 den Steckein
satz 22 zumindest teilweise umgibt, bedeutet konkret, daß die
Umhüllung 24 an ihrem Umfang vollständig geschlossen ausgebildet ist
und sich von der Wandung 13 des Gehäuseteils 10 bis nahe an die
Leiterplatte 14 erstreckt. Zwischen der Leiterplatte 14 und dem Ende
der Umhüllung 24 ist lediglich durch den Flansch 32 des Steckein
satzes 22 ein Abstand vorhanden.
Das Steuergerät weist weiterhin elektrische Leistungsbauteile 40 wie
beispielsweise Transistoren auf, die mit der Schaltung auf der
Leiterplatte 14 verbunden sind. Die Leistungsbauteile 40 sind auf
den beiden Breitseiten der Umhüllung 24 angeordnet und auf jeder
Breitseite ist ein Halteelement 42 angeordnet, in dem die Leistungs
bauteile 40 in einer vorgegebenen Position gehalten sind. Es ist
auch möglich, daß nur an einer Breitseite der Umhüllung 24 Leis
tungsbauteile 40 angeordnet sind und dementsprechend auch nur ein
Halteelement 42 vorhanden ist. Das Halteelement 42 besteht aus
Kunststoff und ist bügelartig ausgebildet, wobei dessen seitliche
Enden, wie in Fig. 3 dargestellt, jeweils in eine Nut 44 in den
Schmalseiten der Umhüllung 24 eingreifen und sich dessen mittlerer
Bereich über die Breitseite der Umhüllung 24 erstreckt. Die Nuten 44
sind zum zur Leiterplatte 14 weisenden Ende der Umhüllung 24 hin
offen und werden bei montiertem Steckeinsatz 22 durch dessen Flansch
32 verschlossen. Das Halteelement 42 weist in seinem mittleren
Bereich mehrere Abschnitte auf, in denen jeweils ein Leistungsbau
teil 40 angeordnet ist.
Die Leistungsbauteile 40 werden durch ein federndes Element 46 an
die Breitseite der Umhüllung 24 gedrückt. Das federnde Element 46
ist beim Ausführungsbeispiel eine Metallfeder, die an ihrem einen
Ende 48 u-förmig gebogen ist und die an ihrem anderen Ende mehrere
freie Federarme 50 aufweist, die sich etwa parallel zur Breitseite
der Umhüllung 24 erstrecken. Am Flansch 25 der Umhüllung 24 ist ein
Schlitz 52 vorhanden, in den das u-förmige Ende 48 der Metallfeder
46 von der Wandung 13 des Gehäuseteils 10 her bügelartig eingehängt
ist, wobei deren Federarme 50 zur Leiterplatte 14 hinweisen. Beim
Ausführungsbeispiel ist, wie in Fig. 2 dargestellt, jedem der
Leistungsbauteile 40 ein Federarm 50 zugeordnet, die alle vom
u-förmigen Ende 48 ausgehen. Die Federarme 50 greifen über das
Falteelement 42 an den Leistungsbauteilen 40 an und drücken diese
gegen den Außenmantel der Umhüllung 24. Zwischen den Leistungsbau
teilen 40 und dem Außenmantel der Umhüllung 24 ist eine elektrisch
isolierende jedoch wärmeleitende Schicht 54 beispielsweise in Form
einer Folie angeordnet.
Die Leistungsbauteile 40 weisen Anschlußfüße 56 auf, über die sie
mit der Schaltung auf der Leiterplatte 14 verbunden sind. Der über
die Umhüllung 24 hinausragende Flansch 32 des Steckeinsatzes 22
weist mehrere Öffnungen 58 auf, durch die jeweils ein Anschlußfuß 56
der Leistungsbauteile 40 mit geringem Spiel hindurchtritt. Die
Anschlußfüße 56 sind dadurch in den Öffnungen 58 geführt.
Nachfolgend wird die Montage des Steuergeräts erläutert. Zunächst
wird auf den Außenmantel der Umhüllung 24 des Steckanschlusses 20
die Isolationsfolie 54 aufgebracht. Anschließend wird der Steckein
satz 22 in die Umhüllung 24 in Pfeilrichtung 30 eingeschoben, bis
dessen Flansch 32 am Stirnende der Umhüllung 24 zur Anlage kommt.
Der Steckeinsatz 22 ist in der Umhüllung 24 durch dessen an den
Stufen 38 einrastende Arme 34 gehalten. Die Leistungsbauteile 40
werden dann mit ihren Füßen 56 durch die Öffnungen 58 im Flansch 32
des Steckeinsatzes 22 gesteckt, so daß sie in der Endlage durch den
Flansch 32 zur Leiterplatte 14 hindurchragen. Über die Leistungsbau
teile 40 wird dann das Halteelement 42 gestülpt, wobei dessen Bügel
zu deren Einführung in die Nuten 44 federnd etwas aufgebogen werden
können. Durch den Flansch 32 werden die Nuten 44 verschlossen, so
daß das Halteelement 42 nicht zur Leiterplatte 14 hin aus den Nuten
44 heraus rutschen kann. Schließlich wird die Metallfeder 46 mit
ihrem u-förmig gebogenen Ende 48 in den Schlitz 52 im Flansch 25 der
Umhüllung 24 eingeschoben und gleitet mit ihren Federarmen 50 unter
elastischer Verformung auf das Halteelement 42 auf, so daß die
Leistungsbauteile 40 unter Zwischenlage des Halteelements 42 unter
Vorspannung gegen den Außenmantel der Umhüllung 24 gedruckt werden.
Die wie vorstehend beschrieben montierten Bauteile bilden insgesamt
eine Vormontageeinheit, die anschließend mit der Leiterplatte 14
verbunden wird. Dabei werden die Steckkontakte 28 und die Anschluß
füße 56 der Leistungsbauteile 40 mit der Schaltung auf der Leiter
platte 14 verbunden, wobei die Anschlußfüße 56 und die zur Leiter
platte 14 aus dem Steckeinsatz 22 ragenden Füße der Steckkontakte 28
auf der Leiterplatte 14 angelötet werden. Die Anschlußfüße 56 sind
dabei in den Öffnungen 58 im Flansch 32 geführt, so daß diese nicht
verbogen oder auf andere Weise beschädigt werden können.
Der Steckanschluß 20 und die Leiterplatte 14 werden anschließend in
das Gehäuseteil 10 eingesetzt, wobei die Umhüllung 24 mit ihrem
Flansch 25 an der Innenseite der Gehäusewandung 13 zur Anlage kommt
und die Leiterplatte 14 an der Stufe 16 zur Anlage kommt. Die Um
hüllung wird dann, wie bereits vorstehend angegeben, mittels der von
außerhalb des Gehäuseteils 10 in die Gewindebohrungen 12 in deren
Flansch 25 einzuschraubende Schrauben 15 am Gehäuseteil 10 befes
tigt. Schließlich wird der Deckel 11 aufgesetzt, wobei dessen
Dichtungsraupe 18 an der Leiterplatte 14 anliegt und diese in der
Anlage an der Stufe 16 hält. Abschließend werden das Gehäuseteil 10
und der Deckel 11 miteinander verbunden.
Das Gehäuse 10, 11 des Steuergeräts ist außerdem in bekannter Weise
mit einem Druckausgleichselement 60 versehen, durch das bei Erwär
mung bzw. Abkühlung des Steuergeräts ein Druckausgleich zwischen dem
Inneren des Gehäuses 10, 11 und der Umgebung ermöglicht ist.
Wie vorstehend bereits angegeben ist das Steuergerät für einen in
Fig. 3 dargestellten Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einer Gasent
ladungslampe vorgesehen. Der Scheinwerfer weist dabei ein Gehäuse 70
auf, innerhalb dem ein Reflektor 72 angeordnet ist, in den die
Gasentladungslampe 74 eingesetzt ist. Das Steuergerät ist dabei an
einer Außenseite des Scheinwerfergehäuses 70 befestigt, beispiels
weise mittels Schrauben oder auf andere Weise. Das Scheinwerferge
häuse 70 weist in einer Wandung 76 eine Öffnung 78 auf, die im
Bereich des Steckanschlusses 20 angeordnet ist. Innerhalb des
Scheinwerfergehäuses 70 ist ein Steckerteil 80 angeordnet, das über
Leitungen 82 mit der Gasentladungslampe 74 unter Zwischenschaltung
einer nicht dargestellten Zündeinrichtung verbunden ist. Das
Steckerteil 80 wird durch die Öffnung 78 in die Umhüllung 24 ein
geschoben. Das Gehäuseteil 10 ist mit seiner Wandung 13 mit geringem
Abstand zur Wandung 76 des Scheinwerfergehäuses 70 angeordnet und
zwischen diesen Wandungen 13 und 76 ist ein elastisches Dichtele
ment 84 eingespannt. Das Dichtelement 84 weist einen äußeren Ab
schnitt 86 auf, der die Öffnung 78 und das durch die Wandung 13
ragende Ende der Umhüllung 24 umgibt. Die Wandung 13 ist mit einem
zur Wandung 76 weisenden umlaufenden Kragen 88 versehen, innerhalb
dem der äußere Abschnitt 86 des Dichtelements 84 angeordnet ist. Der
äußere Abschnitt 86 des Dichtelements 84 dient zur Abdichtung
zwischen dem Steuergerätgehäuse und dem Scheinwerfergehäuse 70.
Weiterhin weist das Dichtelement 84 einen inneren Abschnitt 90 auf,
der in die Umhüllung 24 hineinragt und eine Abdichtung der Steck
verbindung, also zwischen dem Steckerteil 80 und der Umhüllung 24
sicherstellt.
Claims (13)
1. Steuergerät, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem metal
lischen Gehäuse (10, 11), das zumindest teilweise eine Leiterplatte
(14) mit einer Schaltung umgibt, dadurch gekennzeichnet, daß am
Steuergerät ein Steckanschluß (20) vorhanden ist, der einen Steck
einsatz (22) mit wenigstens einem Steckkontakt (28) aufweist, der
mit der Leiterplatte (14) verbunden ist, und eine den Steckeinsatz
(22) zumindest teilweise umgebende metallische Umhüllung (24) auf
weist, wobei sich die Umhüllung (24) im wesentlichen innerhalb des
Gehäuses (10, 11) und bis nahe an die Leiterplatte (14) erstreckt.
2. Steuergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Umhüllung (24) des Steckanschlusses (20) als ein separates Bauteil
ausgeführt ist, welches in das Gehäuse (10) eingesetzt ist.
3. Steuergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Umhüllung (24) an ihrem Umfang vollständig geschlossen ausge
bildet ist.
4. Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Steckeinsatz (22) einen am zur Leiterplatte (14)
weisenden Ende der Umhüllung (24) über die Umhüllung (24) seitlich
hinausragenden Flansch (32) aufweist, wobei zwischen dem Ende der
Umhüllung (24) und der Leiterplatte (14) lediglich ein Abstand ent
sprechend der Dicke des Flansches (32) vorhanden ist.
5. Steuergerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß am Außenmantel der Umhüllung (24) wenigstens ein
mit der Leiterplatte (14) verbundenes elektrisches Leistungsbauteil
(40) innerhalb des Gehäuses (10, 11) angeordnet ist.
6. Steuergerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Leistungsbauteil (40) in einem Halteelement (42) gehalten und posi
tioniert ist, welches an der Umhüllung (24) festgelegt ist.
7. Steuergerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Leistungsbauteil (40) durch ein federndes Element (46) in der
Anlage am Außenmantel der Umhüllung (24) gehalten wird.
8. Steuergerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
federnde Element (46) eine Blattfeder ist, deren eines Ende (48)
u-förmig gebogen und an der Umhüllung (24) eingehängt ist und deren
freier Federarm (50) am Leistungsbauteil (40) angreift.
9. Steuergerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
freie Federarm (50) über das Halteelement (42) am Leistungsbauteil
(40) angreift.
10. Steuergerät nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen dem Leistungsbauteil (40) und dem Außenmantel
der Umhüllung (24) eine elektrisch isolierende, wärmeleitende
Schicht (54) angeordnet ist.
11. Steuergerät nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß das elektrische Leistungsbauteil (40) wenigstens einen
Anschlußfuß (56) zur Verbindung mit der Leiterplatte (14) aufweist,
wobei der Anschlußfuß (56) in einer an einem an der Umhüllung (24)
gehaltenen Bauteil (22) ausgebildeten Aufnahme (58) geführt ist.
12. Steuergerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das an
der Umhüllung (24) gehaltene Bauteil der Steckeinsatz (22) ist,
welcher einen seitlich über die Umhüllung (24) hinausragenden
Flansch (32) aufweist, der mit wenigstens einer als Aufnahme (58)
dienenden Öffnung versehen ist, durch die der Anschlußfuß (56)
hindurchtritt.
13. Steuergerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Steckeinsatz (22) in der Umhüllung (24) mit
tels einer Rastverbindung (34, 38) gehalten ist.
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