DE4225374C2 - Wischvorrichtung für Scheiben von Kraftfahrzeugen - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Wischvorrichtung nach der Gattung
des Hauptanspruchs. Es ist schon eine solche Wischvorrichtung
bekannt (US-Patentschrift 3 831 220), bei der Zahnsegment und Ritzel
jeweils einstückig ausgebildet sind und deshalb das mit vertretbarem
Aufwand unvermeidbare Zahnspiel vor allem in den Pendel-Umkehrlagen
zu unerwünschten Geräuschen führt. Die Verwendung von Kunststoffen
für das Zahnsegment und das Ritzel bringt zwar eine geringfügige
Besserung der Geräuschentwicklung, doch das durch das Zahnspiel
hervorgerufene Klopfen in den Pendelumkehrlagen wird dadurch nicht
völlig eliminiert.
Mit der DE 34 18 128 A1 ist eine Antriebsvorrichtung für
Scheibenwischanlagen bekannt geworden, bei der zur Vermeidung
von Getriebegeräuschen, Zahnräder des Getriebes mittels eines
Federbügels unter elastischer Vorspannung stehen.
Die erfindungsgemäße Wischvorrichtung mit den kennzeichnenden Merk
malen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß im Leer
lauf oder bei geringen Belastungen des Hubgetriebes die Übertragung
der Bewegung zwischen Zahnsegment und Ritzel über die elastisch aus
weichbare Zahnreihe erfolgt, ohne daß die andere, aus dem unverform
baren Material bestehende, geräuscherzeugende Zahnreihe
dabei mitwirkt.
Erst bei höherer Belastung wird sich die elastisch ausweichbare
Zahnreihe allmählich verformen, bis die aus dem unverformbaren
Material bestehende Zahnreihe zur Übertragung des Moments mitheran
gezogen wird, wenn sich diese mit steigender Verformung der anderen
Zahnreihe sanft an die eine Zahnreihe anlegt. Geräusche entstehen
dabei aber nicht.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vor
teilhafte Verbesserungen und Weiterbildungen der im Hauptanspruch
angegebenen Wischvorrichtung möglich. Eine vorteilhafte Ausführungs
form der Erfindung ergibt sich dann, wenn die beiden Zahnreihen an
dem Ritzel als Zahngrenze ausgebildet sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Windschutzscheibe eines Kraftfahr
zeuges, mit einer dieser zugeordneten Wischvorrichtung, Fig. 2 eine
Prinzipdarstellung der Wischvorrichtung gemäß Fig. 1, bei der sich
der Wischerarm in einer von der in Fig. 1 gezeigten einen Pendel-
Umkehrlage, abweichenden Position befindet, Fig. 3 eine vergrößerte
Teil-Darstellung von einem zu einem Hubgetriebe gehörenden Ritzel
und einem dazugehörenden Zahnsegment, Fig. 4 die Anordnung gemäß
Fig. 3, entlang der Linie IV-IV, etwas verkleinert dargestellt,
geschnitten, Fig. 5 einen Längsschnitt durch eine von der Anordnung
nach Fig. 4 abweichenden Ritzelausführung, Fig. 6 eine andere
Ausführung eines Ritzels und Fig. 7 eine weitere Ausführung des
Ritzels.
Einer in Fig. 1 dargestellten Windschutzscheibe 10 ist eine Wisch
vorrichtung 12 zugeordnet. Die Wischvorrichtung weist einen nicht
näher dargestellten Antrieb auf, der einen Wischerarm 16 pendelnd
antreibt. Dabei pendelt der Wischerarm zusammen mit einem an seinem
freien Ende befestigten Wischblatt 18 um eine zu einem Hubgetriebe
20 gehörende Pendelachse 22, entsprechend einem in Fig. 1 darge
stellten Doppelpfeil 24 zwischen zwei Umkehrlagen. Die eine Umkehr
lage ist in Fig. 1 durch ausgezogene Linienführung dargestellt,
während die andere Umkehrlage gestrichelt gezeichnet und mit 18'
bezeichnet ist. Während der Pendelbewegung wird dem auf der zu
wischenden Scheibe 10 aufliegenden Wischblatt 18 eine zur Pendel
achse 22 radial verlaufende Hubbewegung mitgeteilt, die in Fig. 2
durch einen Doppelpfeil angedeutet ist, der mit dem Bezugszeichen 26
versehen wurde. Auf diese Weise wird erreicht, daß das von dem
Wischblatt 18 bestrichene Wischfeld 28 eine von einem Kreissegment
abweichende Form hat. Derart arbeitende Wischvorrichtungen werden
dort verwendet, wo ein einziger Scheibenwischer ein möglichst großen
Wischfeld auf der zu wischenden Scheibe überstreichen soll. Insbe
sondere sollen auch weit von der Pendelachse entfernte Scheiben-Eck
bereiche überstrichen werden. Unabhängig davon ist es jetzt doch
denkbar, derartige Wischvorrichtungen auch dann einzusetzen, wenn
einer Kraftfahrzeugscheibe mehrere, insbesondere zwei nebeneinander
angeordnete Wischvorrichtungen zugeordnet sind. Dabei wird man die
Übersetzungsgetriebe dieser beiden Wischvorrichtungen so auslegen,
daß jedes der Ihnen zugehörenden Wischblätter ein als optimal anzu
sehendes Wischfeld überstreicht.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Prinzipdarstellung der Wischvor
richtung 12 gemäß Fig. 1 befindet sich der Wischerarm 16 in
einer in Fig. 1 mit einer strichpunktierten Linie 23 dargestellten
Betriebsstellung. Das Hubgetriebe 20 ist in Fig. 2 detailliert
dargestellt. Dort ist weiter gezeigt, daß die Pendelachse 22 durch
eine gestellfest gelagerte Pendelwelle gebildet ist. Diese wird in
an sich bekannter Weise über ein nicht dargestelltes Schubkurbel
getriebe in eine Pendelbewegung versetzt, so daß der mit der Pendel
welle 22 fest verbundene Wischerarm 16 und damit auch das Wischblatt
18 zwischen den in Fig. 1 angegebenen Umkehrlagen entsprechend dem
Doppelpfeil 24 pendelt. Das Hubgetriebe 20 ist wie folgt aufgebaut:
Es hat ein zur Pendelwelle 22 konzentrisches, gestellfestes Zahn segment 50, dessen Verzahnung 52 beim Ausführungsbeispiel der Pendelwelle 22 zugewandt ist. Der Wischerarm 16 selbst ist zwei teilig aufgebaut. Er weist einen drehfest mit der Wischerwelle 22 verbundenen Grundkörper 28 auf, der einen als Gleitführung ausge bildeten ersten Hebel 30 hat, in dem ein zweites Wischerarmteil 32 in Längsrichtung verschiebbar geführt ist. Das zweite Wischerarmteil 32 erstreckt aus der Gleitführung 30 und ist an seinem freien, äußeren Ende mit dem Wischblatt 18 versehen. Sein in der Gleit führung 30 geführtes innere Ende 34 weist eine Gelenkstelle 36 auf, an der das eine Ende einer Schubstange 38 angelenkt ist. Weiter hat der Wischerarmgrundkörper 28 einen hebelartigen Fortsatz 40, der sich im wesentlichen diametral zur radial ausgerichteten Gleit führung 30 erstreckt. An dem Pendelhebel 40 ist ein Ritzel 42 dreh bar gelagert. Das Ritzel 42 ist fest mit dem einen Ende einer Kurbel 44 verbunden, deren anderes, freies Ende mit dem von der Gelenk stelle 36 abgewandten anderen Ende der Schubstange 38 gelenkig verbunden ist. Die Gelenkstelle zwischen der Schubstange 38 und der Kurbel 44 ist in Fig. 2 mit der Bezugszahl 46 versehen worden. Die Anordnung des Hubgetriebes 20 ist so getroffen, daß die Zähne des Ritzels 42 mit der Verzahnung 52 des gestellfesten Zahnsegments 50 kämmen. Wenn also der Scheibenwischer 16, 18 von dem nicht dar gestellten Antrieb in Pendelbewegung (Doppelpfeil 24) versetzt wird, läuft das als Kurbel dienende Ritzel 42 zusammen mit der Kurbel 44 um und die Schubstange 38 überträgt eine hin- und hergehende Bewegung (Doppelpfeil 26) auf das äußere Teil 32 des Wischerarms 16. Dabei ist die Abstimmung des Hubgetriebes 42, 44, 38, 34 so getroffen, daß das Wischblatt 18 dann seine äußerste Hub stellung erreicht, wenn es zu den Eckbereichen der Windschutzscheibe 10 weist. In der Mittelstellung und in den beiden Umkehrlagen befindet sich das Wischblatt dementsprechend in Betriebsstellungen, bei denen der äußere Wischerarmteil 32 am weitesten in die Schlittenführung 30 eingezogen ist.
Es hat ein zur Pendelwelle 22 konzentrisches, gestellfestes Zahn segment 50, dessen Verzahnung 52 beim Ausführungsbeispiel der Pendelwelle 22 zugewandt ist. Der Wischerarm 16 selbst ist zwei teilig aufgebaut. Er weist einen drehfest mit der Wischerwelle 22 verbundenen Grundkörper 28 auf, der einen als Gleitführung ausge bildeten ersten Hebel 30 hat, in dem ein zweites Wischerarmteil 32 in Längsrichtung verschiebbar geführt ist. Das zweite Wischerarmteil 32 erstreckt aus der Gleitführung 30 und ist an seinem freien, äußeren Ende mit dem Wischblatt 18 versehen. Sein in der Gleit führung 30 geführtes innere Ende 34 weist eine Gelenkstelle 36 auf, an der das eine Ende einer Schubstange 38 angelenkt ist. Weiter hat der Wischerarmgrundkörper 28 einen hebelartigen Fortsatz 40, der sich im wesentlichen diametral zur radial ausgerichteten Gleit führung 30 erstreckt. An dem Pendelhebel 40 ist ein Ritzel 42 dreh bar gelagert. Das Ritzel 42 ist fest mit dem einen Ende einer Kurbel 44 verbunden, deren anderes, freies Ende mit dem von der Gelenk stelle 36 abgewandten anderen Ende der Schubstange 38 gelenkig verbunden ist. Die Gelenkstelle zwischen der Schubstange 38 und der Kurbel 44 ist in Fig. 2 mit der Bezugszahl 46 versehen worden. Die Anordnung des Hubgetriebes 20 ist so getroffen, daß die Zähne des Ritzels 42 mit der Verzahnung 52 des gestellfesten Zahnsegments 50 kämmen. Wenn also der Scheibenwischer 16, 18 von dem nicht dar gestellten Antrieb in Pendelbewegung (Doppelpfeil 24) versetzt wird, läuft das als Kurbel dienende Ritzel 42 zusammen mit der Kurbel 44 um und die Schubstange 38 überträgt eine hin- und hergehende Bewegung (Doppelpfeil 26) auf das äußere Teil 32 des Wischerarms 16. Dabei ist die Abstimmung des Hubgetriebes 42, 44, 38, 34 so getroffen, daß das Wischblatt 18 dann seine äußerste Hub stellung erreicht, wenn es zu den Eckbereichen der Windschutzscheibe 10 weist. In der Mittelstellung und in den beiden Umkehrlagen befindet sich das Wischblatt dementsprechend in Betriebsstellungen, bei denen der äußere Wischerarmteil 32 am weitesten in die Schlittenführung 30 eingezogen ist.
Wie insbesondere Fig. 4 zeigt, ist das Ritzel 42 quer zu seiner
Drehachse geteilt. Dabei besteht das eine Teilritzel 54 aus einem
relativ unverformbaren Material wie z. B. Polyamid, während das
andere Teilritzel 56 aus einem elastisch ausweichbaren Material,
beispielsweise Polyurethan besteht. Weiter zeigen die Fig. 3 und
4, daß das Zahnsegment 50 beim Ausführungsbeispiel mit einer Innen
verzahnung 52 versehen ist. Die beiden Teilritzel 54 und 56 sind
beim Ausführungsbeispiel durch achsparallel angeordneten Nieten 58
fest miteinander verbunden. Die Nieten selbst sollen jedoch
lediglich die drehfeste Verbindung demonstrieren. Es bleibt dem
Fachmann überlassen, eine dem Zweck entsprechend Verbindung der
beiden Teilritzel miteinander zu wählen. Wie die Fig. 3 und 4
deutlich zeigen, sind die Konturen der beiden Teilritzel 54 und 56,
in Richtung der Drehachse der Ritzelwelle 60 gesehen, nicht gleich.
Es ist ersichtlich, daß das eine, aus einem relativ unverformbaren
Material bestehende Teilritzel 54 etwas kleiner ist als das andere,
aus dem elastisch ausweichbaren Material hergestellte Teilritzel 56.
Weiter zeigt Fig. 3 besonders deutlich, daß die Verzahnungen 62 und
64 der beiden Teilritzel, in Richtung der Drehachse gesehen, hinter
einander liegen, was bedeutet, daß die Kontur des aus dem elastisch
ausweichbaren
Material bestehenden Teilritzels 56, der gesamten Außenkontur
folgend, etwas über die Außenkontur des aus dem relativ unverform
baren Material bestehenden Teilritzel 54 vorsteht. Fig. 3 zeigt
klar, daß das Ritzel 42 während einer Phase geringer Belastung des
Hubgetriebes lediglich mit der Verzahnung des elastisch ausweich
baren Ritzels 54 mit der Verzahnung 52 der des Zahnsegments 50
kämmt. Dadurch wird ein besonders ruhiger und stoßfreier Lauf des
Hubgetriebes erreicht. Wenn jedoch die Belastung des Hubgetriebes
steigt, werden sich die Flanken der Zähne des Teilritzels 54 mehr
und mehr verformen, bis die Zahnflanken des aus einem relativ unver
formbaren Material bestehenden Teilritzels 54 an der Verzahnung 52
des Zahnsegments zur Anlage kommen und bei der Übertragung des
Moments mitwirken. Diese allmähliche Verformung der Zahnflanken des
Teilritzels 54 erfolgt ohne Geräuschentwicklung. In Fig. 3 ist der
Überstand, mit welchem das etwas größere Teilritzel 56 über die
Kontur des Teilritzels 54 vorsteht, mit 66 bezeichnet worden. Dieser
Überstand 66 ist so gewählt, daß das normalerweise unvermeidbare
Zahnspiel nicht mehr vorhanden ist. Das heißt, daß das Hubgetriebe
20 stets ohne Zahnspiel arbeitet, so daß auch in den Pendelumkehr
lagen das seither nur mit hohem Aufwand minierbare Klopfen zuver
lässig vermieden ist.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Ritzel 142
gemäß Fig. 5 ebenfalls quer zu seiner Drehachse geteilt, wobei auch
das eine Teilritzel 154 aus einem relativ unverformbaren Material
besteht. Das andere Teilritzel jedoch hat eine Nabe 144 aus
elastisch verformbaren Material, die von einem Zahnkranz 146 aus
einem relativ unverformbaren Material umgeben ist. Der Zahnkranz 146
ist mit der Nabe 144 drehfest verbunden. Auch bei diesem Aus
führungsbeispiel ist das Teilritzel 156 an seiner Außenkontur
geringfügig größer als das Teilritzel 154. Während des Betriebs der
Wischvorrichtung ergibt sich also ebenfalls eine Anpassung derart,
daß bei geringen Belastungen lediglich das Teilritzel 156 arbeitet.
Bei steigender Belastung weicht die an dem Zahnring 146 angeordnete
Verzahnung des Teilritzels 156 über die elastische Nabe 44 in
Belastungsrichtung allmählich aus, bis die Verzahnung des Teil
ritzels 154 bei der Übertragung des Moments mitwirkt. Bei diesem
Ausführungsbeispiel sind die beiden Teilritzel 154, 156 je für sich
drehfest auf einer Rändelung 155 der Kurbelwelle 160 aufgepreßt.
Bei der Ritzelausführung gemäß Fig. 6 ist das Ritzel 242 quer zu
seiner Drehachse dreigeteilt. Es hat einen mittleren Ritzelteil
244, der aus einem elastisch ausweichbaren Material hergestellt ist.
Dieser ist zwischen zwei scheibenartige Ritzelteile 254, 255 auf die
Kurbelwelle 260 aufgepreßt. Die Außenkontur der Verzahnungen der
Teilritzel 244, 254, 256 ist ursprünglich gleich. Nach dem Auf
pressen auf die Kurbelwelle 260 jedoch wird das mittlere Teilritzel
244 einer bleibenden Pressung in Richtung der Kurbelachse 260 unter
worfen, so daß sich die Verzahnung 264 des mittleren Teilritzels 244
in einer Weise ausbaucht bzw. gestaucht wird, daß die Verhältnisse
hergestellt sind, welche zu dem schon beschriebenen spiellosen und
geräuschlosen Lauf des Ritzels 242 an der Verzahnung 52 des Zahn
segments 50 führen. Es wird also die Verzahnung 264 des Ritzelteils
244 so verformt, daß diese in Richtung der Pendelachse gesehen, in
einer diese Achse schneidenden Ebene um etwa das maximal zulässige
Spiel zwischen den Verzahnungen 52 und 242 größer ist als die Ver
zahnungen der äußeren Ritzelteile 254, 255. Beim Ausführungsbeispiel
wird diese axiale Pressung dadurch erreicht, daß die beiden äußeren
Teilritzel 254 und 255 entsprechend auf die Kurbelwelle 260 aufge
preßt und danach fixiert sind.
Eine weitere, in Fig. 7 dargestellte Ausführungsform weist ein
Ritzel 342 auf, das an seinem, in Richtung seiner Drehachse gesehen,
mittleren Bereich eine Ringnut 344 hat, die tiefer ist als die Höhe
der Zähne des Ritzels. In dieser Ringnut 344 ist ein Ring aus
elastisch ausweichbarem Material eingesetzt, der mit einer der Ver
zahnung des Ritzels 342 weitgehend entsprechend Außenverzahnung 364
versehen ist. Jedoch ist auch dort, was Fig. 7 deutlich zeigt, die
Kontur der Verzahnung an dem Ring 346 so ausgeführt, daß die Außen
kontur des Zahnrings 346 geringfügig über die Kontur des Ritzels 342
hinaussteht. Es ist klar, daß alle Ritzel 42, 142, 242, 342, dreh
fest auf einer sogenannten Kurbelwelle 60, 160, 260, 360, sitzen,
die ihrerseits an dem Hebel 40 drehbar gelagert ist.
Allen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß die Verzahnungen der
einzelnen Ritzel wenigstens zwei nebeneinander angeordnete Zahn
reihen aufweisen, von denen eine aus einem relativ unverformbaren
Material besteht, eine andere elastisch ausweichbar angeordnet ist
und daß die Verzahnung der anderen Zahnreihe, in Richtung der
Pendelachse gesehen, zumindest in einer diese schneidenden Ebene um
etwa das maximal zulässige Spiel zwischen den beiden Verzahnungen
größer ist als die Verzahnung der einen Zahnreihe.
Es ist jedoch ohne weiteres denkbar, das Ritzel 42 des Hubgetriebes
einstückig auszubilden und das Zahnsegment 50 so auszuführen, daß es
zwei in Richtung der Pendelachse 22 hintereinanderliegende Zahn
reihen aufweist. Eine entsprechend der Lehre der Erfindung ausge
führte Ausgestaltung der beiden Zahnreihen wird zu dem gleichen
Ergebnis führen, wie dies anhand der beschriebenen verschiedenen
Ritzelausführungen möglich ist.
Claims (11)
1. Wischvorrichtung für Scheiben von Kraftfahrzeugen, mit einem
pendelnd angetriebenen, in Längsrichtung mehrteiligen, an seinem
freien Ende ein Wischblatt tragenden Wischerarm, von dessen Pendel
bewegung über ein Hubgetriebe eine der Pendelbewegung überlagerte
Hubbewegung des das Wischblatt tragenden äußeren Wischerarmteils
abgeleitet ist und das Hubgetriebe ein zur Pendelachse konzentrisch
angeordnetes, gestellfestes Zahnsegment aufweist, mit dessen Ver
zahnung die Verzahnung eines Ritzels kämmt, mit dem das eine Ende
einer Schubstange außermittig gelenkig verbunden ist, deren anderes
Ende an dem äußeren Wischerarmteil angelenkt ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine der beiden Verzahnungen (42 bzw. 52) wenigstens
zwei nebeneinander angeordnete Zahnreihen (62, 64) aufweist, von
denen eine aus einem relativ unverformbaren Material besteht, eine
andere elastisch ausweichbar ist und daß die Verzahnung der anderen
Zahnreihe (64) in Richtung der Pendelachse gesehen zumindest in
einer diese schneidenden Ebene um etwa das maximal zulässige Spiel
(66) zwischen den beiden Verzahnungen größer ist als die Verzahnung
der einen Zahnreihe (62).
2. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zahnreihen an dem Ritzel (142, 242, 342) als Zahnkränze ausgebildet
sind.
3. Wischvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ritzel (42) quer zu seiner Drehachse geteilt ist, daß das eine Teil
ritzel (54) aus dem relativ unverformbaren Material besteht, daß das
andere Teilritzel (56) aus dem elastisch ausweichbaren Material her
gestellt ist und daß die beiden Teilritzel fest miteinander ver
bunden sind, wobei die Zähne bzw. die Zahnlücken der beiden Zahn
ritzel in Richtung der Drehachse jeweils hintereinander liegen.
4. Wischvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Teilritzel (54, 56) mit einander zugewandten Stirnflächen
einander anliegend miteinander vernietet sind.
5. Wischvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ritzel (142) quer zu seiner Drehachse geteilt ist, daß das eine
Teilritzel (154) aus dem relativ unverformbaren Material besteht und
daß das andere Teilritzel (156) eine Nabe (144) aus dem elastisch
ausweichbaren Material aufweist, die mit einem Zahnkranz (146) aus
relativ unverformbaren Material fest verbunden ist.
6. Wischvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
Ritzel (242) quer zu seiner Drehachse dreigeteilt ist, daß die
beiden äußeren Teilritzel (254, 255) aus dem relativ unverformbaren
bestehen, daß das mittlere Teilritzel (244) aus dem elastisch aus
weichbaren Material hergestellt ist und daß die beiden äußeren Teil
ritzel unter Stauchung des mittleren Teilritzels fixiert sind.
7. Wischvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ritzel (342) an seinem, in Richtung seiner Drehachse gesehen,
mittleren Bereich eine Ringnut (344) aufweist, die tiefer ist als
die Höhe der Zähne des Ritzels und daß in die Ringnut (344) ein Ring
(346) aus dem elastisch ausweichbarem Material eingesetzt ist, der
mit seiner Verzahnung (364) über die Kontur der Verzahnung des
Ritzels geringfügig hinaussteht.
8. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ritzel mit einer Welle (60, 160, 260, 360)
drehfest verbunden, vorzugsweise auf einen gerändelten Abschnitt
(155) der Welle aufgepreßt ist.
9. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zahnsegment (50) mit einer Innenverzahnung
(52) versehen ist.
10. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das relativ unverformbare Material Polyamid ist.
11. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß elastisch ausweichbare Material Polyurethan ist.
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